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Wikileaks/Openleaks etc ...
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Thema: Wikileaks/Openleaks etc ... (Gelesen 65690 mal)
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SiLæncer
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Die Inflation der Leak-Plattformen
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Antwort #270 am:
26 Januar, 2011, 19:54 »
Immer mehr Nachfolger von WikiLeaks drängeln auf die Bühne, am Montag wurde GreenLeaks gestartet
Seit Montag spielt auch eine eine Gruppe von Journalisten, Juristen und Umweltschützern um den australischen Dokumentarfilmer Scott Millwood bei der Leak-Welle mit und hat am Montag GreenLeaks.com in Berlin eröffnet. Man will speziell "Missstände bei Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz" aufdecken, aber es auch ganz anders als das Vorbild WikiLeaks machen.
Die neue Plattform will sich nicht nur globaler, sondern auch lokaler Themen annehmen. Wichtiger scheint aber etwas anderes zu sein .Dass GreenLeaks sich nicht etwa die TLD .org, sondern .com gegeben hat, scheint Programm zu sein. So heißt es bei Greenpeace: "Die GreenLeaks-Betreiber verstehen sich im Unterschied zu Wikileaks mehr als Partner von Unternehmen und Regierungen denn als ihre Ankläger." Versprochen werden auch den Unternehmen Vorteile, fragt sich nur, wleche Funktion GreenLeaks haben kann, wenn intern Missstände aufgedeckt und bearbeitet würden: "Zeitnahe öffentliche Aufmerksamkeit für die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko hätte dazu beitragen können, massive Umweltverschmutzung und hohe Kosten zu vermeiden." Man will aber auch noch mehr:"Damit den veröffentlichten Informationen auch Taten folgen, will die GreenLeaks-Gruppe ihre 'Fälle' begleiten, bis die Verantwortlichen handeln." Darauf darf man gespannt sein, das verlangt viel Arbeit und viele Ressourcen, wenn denn Whistleblowers ativ werden sollten. Bislang ist GreenLeaks noch leer.
Es war abzusehen, dass nach dem Aufmerksamkeitserfolg von WikiLeaks die Idee zahllose Nachahmer finden wird, die sich an den Zug hängen. So ist das mit jeder zündenden Idee. Nun leakt es mächtig überall. Organisationen und Medien schwimmen im Trend mit und sind auf der Suche nach leakbaren Inhalten und in Konkurrenz mit ihresgleichen. Das interessante Material dürfte auf diese Weise bald dürftig werden oder es wird immer mehr Unwichtiges und Nicht-Authentifiziertes in die Welt gesetzt.
Der Datenjournalismus wird sich so selbst untergraben. Herbert Marcus hatte – schon lange ist es her – von einer affirmativen Kultur gesprochen, die alles zunächst Subversive aufnimmt und entschärft, so dass das System erhalten bleibt. Die Vielzahl der Leak-Sites, die nach Material suchen, werden auch den Effekt haben, dass Behörden und Unternehmen die Kontrolle erhöhen und die Sicherheitsmaßnahmen verstärken. So führt vermutlich der Wunsch nach mehr Transparenz zu mehr Überwachung und geschlossenen Systemen.
Quelle :
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OpenLeaks geht offiziell online
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Antwort #271 am:
28 Januar, 2011, 06:08 »
Die Whistleblowing-Plattform OpenLeaks ist seit dem 26. Januar offiziell am Netz. Das Projekt will eine Infrastruktur für die sichere Veröffentlichung geheimer Informationen bieten. Man sieht sich selbst als "eine gemeinnützige Community und einen Diensteanbieter für Whistleblower und Organisationen, Medien und Individuen, die sich für die Förderung der Transparenz einsetzen."
Eigentlich sollte OpenLeaks erst im Februar ans Netz gehen (gulli:News berichtete). Aktuelle Ereignisse bewegten die Aktivisten jedoch zu einer Planänderung. Am vergangenen Mittwoch waren Teile der OpenLeaks-Webpräsenz auf der Whistleblowing-Plattform Cryptome aufgetaucht. Daraufhin entschied man sich bei OpenLeaks, die bereits fertigen Teile der Infrastruktur sofort online zu stellen. Auf der Website von OpenLeaks heißt es, eine "ungeduldige Person" habe sich entschieden, "den Website-Inhalt, den wir noch auf den Release vorbereiteten, zu leaken". Man habe sich daher entschieden, bereits jetzt ans Netz zu gehen. Einige noch unfertige Teile der Seite fehlen allerdings noch. OpenLeaks bittet ausdrücklich um Feedback von Interessierten.
Anders als WikiLeaks sieht OpenLeaks sich primär als "Service Provider". Das heißt, man stellt eine Infrastruktur zur Verfügung, die die sichere Veröffentlichung von Dokumenten und den Informantenschutz gewährleistet. Die eigentliche Veröffentlichung und die Einordnung der Informationen wird den Partner-Organisationen überlassen. OpenLeaks stellt eine Art sichere digitale Briefkästen zur Verfügung, über die Dokumente an die Partner-Organisationen weitergegeben werden können. Diese "Briefkästen" werden, so verspricht das OpenLeaks-Team, an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Partner-Organisation angepasst sein. "Wir konzentrieren uns darauf, den Prozess des Einreichens von Leaks sicher und einfach zu machen, daher konzentrieren wir uns nicht auf Bewertung und Veröffentlichung (die anderen Teile des Leak-Prozesses). Das wird von Mitgliedern unserer Community erledigt werden: NGOs, Medien, unabhängigen Organisationen und Anderen," schildern die OpenLeaks-Aktivisten ihre Ziele.
Bei OpenLeaks erhält die Quelle die Möglichkeit, auszuwählen, durch wen die Dokumente veröffentlicht werden. Ein Infomant kann seine Informationen entweder der gesamten Community oder einer spezifischen Partner-Organisation zur Verfügung stellen. OpenLeaks selbst greift bei dieser Entscheidung nicht ein.
Durch die Trennung von Einreichung und Veröffentlichung erhofft sich OpenLeaks eine größere Sicherheit für alle Beteiligten. Zudem soll dadurch das "Scaling", also die Anpassung an gestiegene Nachfrage und Auslastung, einfacher und besser möglich sein.
Neben der eigentlichen Infrastruktur will OpenLeaks auch eine "Knowledge Base" zum Thema Whistleblowing aufbauen. So will man "Leaks überall auf der Welt ermutigen und dabei das Risiko für Whistleblower minimieren". Dort sollen insbesondere rechtliche und technische Hinweise für Whistleblower, Aktivisten und Medienschaffende in aller Welt bereitgestellt werden. Freiwillige werden um Mithilfe bei dieser Aufgabe gebeten.
OpenLeaks kündigt an, in Bezug auf seine Finanzen so transparent wie möglich arbeiten zu wollen. Ausgaben und andere relevante Finanz-Informationen sollen daher auf der Website veröffentlicht und regelmäßig analysiert werden. Man könne nicht von Anderen Transparenz verlangen und dabei selbst transparent handeln, so die Aktivisten.
Es habe, so heißt es auf der Website, Gerüchte gegeben, OpenLeaks wolle "Whistleblowing kommerzialisieren und Content verkaufen". Dies sei vollkommen unzutreffend. Man sei keine profitorientierte Organisation. Für die angebotenen Dienste wolle man generell weder von den Quellen noch von den Partner-Organisationen Geld verlangen. Um allerdings die nötige Infrastruktur bezahlen zu können, brauche man finanzielle Mittel. Daher bittet man diejenigen Partner, die es sich leisten können, Infrastruktur wie Server und Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Zudem hoffe man auch auf Spenden der Öffentlichkeit sowohl in Form finanzieller Mittel als auch durch Bereitstellung von Servern, Webspace oder ähnlichen Ressourcen.
Zum momentanen Zeitpunkt kann OpenLeaks noch keine Dokumente entgegennehmen. Man ist bisher noch in der "Alpha-Phase" des Projekts. Die OpenLeaks-Mitarbeiter arbeiten nach eigenen Angaben noch an "Konzept, Prozessen und Infrastruktur" des Projekts. Momentan führt man Tests mit einer ausgwählten kleinen Gruppe von NGOs und Medien-Organisationen durch. Die Identitäten dieser Organisationen sind bislang nicht öffentlich bekannt. In der zweiten Jahreshälfte wird man voraussichtlich die Beta-Phase des Projekts erreichen. Dann sollen neue Partner hinzukommen, die man teils selbst auswählen und teils auf Empfehlung der Öffentlichkeit hin aufnehmen wird.
Das OpenLeaks-Team besteht momentan aus einem Dutzend Mitgliedern mit verschiedenen Hintergründen. Als öffentliche Ansprechpartner bekannt sind zwei ehemalige WikiLeaks-Aktivisten: Daniel Domscheit-Berg und Herbert Snorrason. Insbesondere Domscheit-Berg trat bereits im Vorfeld vielfach öffentlich auf und erklärte auf den verschiedensten Veranstaltungen das Konzept von OpenLeaks.
Neugierige, die den Launch von OpenLeaks schon mit Spannung erwartet hatten, können sich jetzt einen ersten Eindruck verschaffen. Zwar gibt es noch keine eigentlichen Leaks; man kann jedoch schon einen guten Eindruck vom Konzept der Aktivisten und ihre zukünftigen Plänen gewinnen. Wie erfolgreich OpenLeaks letztendlich sein wird, lässt sich daraus natürlich noch nicht ablesen - das bleibt nicht zu letzt der Netzgemeinde überlassen.
Quelle:
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Wikileaks veröffentlich massenhaft Dokumente zu Ägypten
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Antwort #272 am:
28 Januar, 2011, 21:10 »
Netzsperren reizen Whistleblower-Organisation
Dass die Regierung in Ägypten den Zugang zum Internet massiv behindert, um an der Macht zu bleiben, hat bei Wikileaks offenbar einen Nerv gekitzelt: Seit heute morgen veröffentlicht die Whistleblower-Organisation massenhaft diplomatische Depeschen, die die Zustände in der Nilrepublik betreffen. Darunter finden sich beispielsweise Belege, dass auch die US-Stellen wussten, dass Polizeibrutalität in Ägypten zum Alltag gehört, dass Notstandsgesetze missbraucht werden und dass das Regime einen christlichen Blogger wegen Kritik am Islam einsperrte.
Ein Vermerk spricht vom "Terror" Mubaraks gegen Blogger und Journalisten, ein anderer zitiert einen Informanten mit der Einschätzung, dass es bis zur Demokratie noch ein weiter Weg sei und dass das Militär die Machtfrage nach dessen Abgang regeln werde. Interessantes gibt es auch zu einem Staatsbesuch Mubaraks in den USA, zur militärischen Zusammenarbeit und zur besonderen Beziehung des ägyptischen Präsidenten zum Senator Joseph Lieberman. Andere Depeschen zeigen, wie sich Angehörige der Regierung "enttäuscht" über die amerikanischen Ansichten zu Menschenrechten zeigten, wieder andere, dass die Bevölkerung die Schuld am von ihrer Regierung verübten Unrecht auch den USA zuweist.
Die ägyptischen Behörden versuchen währenddessen ihre Staatsbürger dadurch von Informationen fernzuhalten, dass sie nicht nur den Zugang zum Internet, sondern auch zum Fernsehsender al-Dschasira erschweren. Der wiederum begegnete der Zensur mit einer Frequenzänderung und sendet nun via Nile Sat auf H 3/4 27500 11727. Bürgerrechtler außerhalb der arabischen Welt bombardieren währenddessen gerade Twitter mit Informationen zum freien Internetzugang und zum Schutz durch Anonymisierung: John Perry Barlow, einer der Gründer der Internet Frontier Foundation (EFF) empfiehlt den Ägyptern hierfür unter anderem Tor, Hotspot Shield, Ultra Surf und die DNS-Server 8.8.8.8 oder 8.8.4.4.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149160
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Cablegate und die Folgen: Weltwirtschaftsgipfel in Davos
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Antwort #273 am:
30 Januar, 2011, 23:00 »
Eine Diskussion im Rahmen des World Economic Forum in Davos befasste sich mit den Auswirkungen des "Cablegate"-Leaks auf Diplomatie und internationale Beziehungen. Politiker und Diplomaten, so das Fazit der Diskussion, sind momentan verunsichert und bemühen sich, sensible oder kompromittierende Informationen nicht schriflich niederzulegen.
Politiker, Diplomaten, Journalisten und Internet-Experten trafen sich in Davos, um im Rahmen eines Panels die Auswirkungen des letzten WikiLeaks-Scoops auf die weltweite Diplomatie zu diskutieren. Im Rahmen des "Cablegate"-Leaks hatte die Whistleblowing-Plattform rund 250.000 teils als vertraulich eingestufte Diplomaten-Depeschen in ihren Besitz gebracht. Knapp 3000 der Dokumente sind bereits veröffentlicht.
Das bleibt nicht ohne Folgen für die internationalen Beziehungen. Der Journalist Paul Taylor von der Nachrichtenagentur Reuters, der auf dem Treffen anwesend war, berichtet, es sei "klar, dass Regierungen zutiefst erschrocken sind". Richard Haas, ein früherer Mitarbeiter des US-Außenministeriums, erklärte, Politiker und Diplomaten müssten durch die Möglichkeiten des Internets und die Möglichkeit von Leaks schneller als bisher entscheiden. Für erfolgreiche Diplomatie seien aber sowohl Vertraulichkeit als auch Zeit zum Nachdenken und Verhandeln wichtig.
Für rufschädigend hält Taylor den Leak dagegen nicht. Vielmehr hätten die Cables gezeigt, dass die heimlichen Aktionen Washingtons mit der öffentlichen Linie weitestgehend übereinstimmen, so der Ex-Politiker. Taylor geht daher nicht davon aus, dass der Leak den diplomatischen Beziehungen der USA längerfristig schaden wird. Angesichts der teilweise äußerst harschen Einschätzung politischer Situationen und ausländischer Politiker wollten sich allerdings nicht alle Anwesenden diesem Fazit anschließen.
Anwesende europäische und asiatische Politiker sagten, man werde zukünftig weniger offen gegenüber US-Diplomaten sein. Der Ruf der USA, Geheimnisse für sich behalten zu können, habe definitiv gelitten, so war es zu hören. Dies könne die globale Machtposition der USA durchaus schwächen.
Viele Regierungen überprüften im Zuge von Cablegate die Sicherheit ihrer diplomatischen Kommunikation. Teilweise wurde auf andere Kommunikationsmittel - wie beispielsweise verschlüsselte Telefone - umgestellt, bei denen keine schriftlichen Dokumente entstehen. Die deutsche Regierung verschickte außerdem Memos an ihre Botschafter, in denen sie an die Wichtigkeit von Diskretion und Sachlichkeit in diplomatischen Telegrammen erinnerte.
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Assange und Spitzenhäubchen
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Antwort #274 am:
31 Januar, 2011, 12:45 »
In einem neuen Buch zu Cablegate berichten Journalisten vom Guardien von konspirativen Geheimtreffs mit WikiLeaks Mastermind Julian Assange. So soll sich Assange, der sich von der CIA beobachtet wähnte, aus Sicherheitsgründen als alte Dame getarnt haben. Tatsächlich allerdings dürfte der Zwei-Meter-Mann als Frau sogar noch eher auffallen. Ihre Kompetenz stellen die Journalisten mehr als infrage, wenn sie bemerken, es habe „keine ersichtlichen Anzeichen für eine geheimdienstliche Verfolgung gegeben.“
In London, wo Cablegate eingestielt wurde, muss man nicht einmal vor Ort überwachen, denn die Stadt wird nahezu flächendeckend mit Kameras beobachtet. Beim Telefonieren liegt die Überwachungswahrscheinlichkeit etwa aufgrund akustischer Keywords oder Stimmprofilanalyse bei 100%. Das vitale Interesse von CIA und NSA am Schicksal der Depeschen sollte den Journalisten eigentlich klar sein.
Das Dilemma ist, dass sich eine professionelle geheimdienstliche Verfolgung exakt dadurch auszeichnet, dass sie keine Anzeichen bietet. Der von Berufs wegen vorgewarnte BND-Kritiker Erich Schmidt-Eenboom, war während der „Journalisten-Affäre“ jahrelang von einer spezialisierten Überwachungseinheit ("QB 30") überwacht worden, und hatte nie etwas davon mitbekommen. Seine Zuträger vom BND indes seien ihm immer etwas paranoid vorgekommen, wenn sie sich etwa im Supermarkt mit ihm treffen wollten, hatten jedoch im Nachhinein Recht behalten. Die technischen Möglichkeiten etwa von BND oder NSA gelten als fantastisch.
Die Kniffe der Konspiration bei bei Agententreffs erläuterte dem Autor kürzlich ein Veteran des Kalten Kriegs, der für Markus Wolf eineinhalb Jahrzehnte lang im Westen spioniert hatte. Agent und Kurier hielten sich stets an ein strenges Protokoll, jeder reiste vorab in verschiedene Richtungen, wechselte etwa das Verkehrsmittel und achtete auf Verfolger. Am vereinbarten Treffpunkt wurde zunächst Sichtkontakt vermieden, vielmehr beschattete zunächst der eine den anderen auf Abstand und dann umgekehrt, um auf Anzeichen für eine Observation zu achten. Der Spion wurde während seiner aktiven Zeit nie geschnappt.
Anders erging es den Kollegen, die umgekehrt in der DDR aufgrund der lückenlosen Überwachung durch „Horch und Guck“ kein Bein an die Erde brachten. Wie wenig der BND die Regeln der Konspiration beherzigte, zeigt ein im Ansatz misslungener Versuch, postalisch Doppelagenten anzuwerben, den Schmidt-Eenboom aufdeckte: Der Überläufer Werner Stiller hatte im Auftrag des BND Briefe an die Adressen seiner einstigen Kollegen in Ostberlin geschrieben, um ihnen ebenfalls einen Frontwechsel schmackhaft zu machen. Um die Postkontrolle im deutsch-deutschen Briefverkehr zu vermeiden, warf ein Schlapphut die Briefe in Ostberlin ein – und machte dabei alles falsch machte, was irgendwie falsch zu machen war.
So entlud der BND-Kurier alle Anwerbebriefe in einem Briefkasten auf einmal, statt das Risiko zu streuen. Er wählte hierzu einen Briefkasten am Alexanderplatz vor dem Präsidium der Volkspolizei, der (wie nicht anders zu erwarten) rund um die Uhr heimlich per Video überwacht wurde, der Einwerfer also zurückzuverfolgen war. In seinem Eifer warf der Kurier versehentlich auch gleich seinen Reisepass mit ein, den er zur Rückkehr in den Westen benötigte. Der verzweifelte Schlapphut wandte sich an die DDR-Post, doch sein Problem erübrigte sich ohnehin, weil der Schlapphut der Gegenseite längst bekannt und lückenlos observiert worden war. Den Mann nahm man hops, die Briefe ließ man trotzdem weiterlaufen, um zu testen, ob die Stasi-Leute ihrer Meldepflicht für Anwerbeversuche nachkamen, was sie ausnahmslos taten.
Verkleidungen im Geheimdienstbereich sind etwa bei Ausschleusungen keineswegs eine literarische Erfindung. Während der iranischen Revolution verwandelte ein Täuschungsspezialist der CIA mit Latexmasken Amerikaner in Perser. Offenbar nicht verwirklicht wurde demgegenüber ein CIA-Plan, bei dem ein großer Hund gegen einen Agenten im Hundekostüm ausgetauscht werden sollte.
Was ältere Damen betrifft, so wäre ein gut informierter Geheimdienstler auch insoweit skeptisch, als sich etwa der frühere Hamburger Verfassungsschützer Hans-Josef Horchem in seinen Memoiren erinnert, er habe zur Überwachung der linken Szene gute Erfahrungen mit ältere Damen gemacht, die nie Verdacht erregt hätten.
Henry Kissinger wird das Bonmot zugeschrieben, jeder, der in Washington nicht ein bisschen paranoid sei, sei verrückt.
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WikiLeaks: "The Telegraph" wird neuer Medien-Partner
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Antwort #275 am:
01 Februar, 2011, 16:14 »
WikiLeaks hat seine Medien-Partnerschaft mit der britischen Zeitung "The Guardian" offenbar beendet. Stattdessen unterzeichnete man einen entsprechenden Vertrag mit dem Konkurrenzblatt "The Telegraph". Vorangegangen waren lang andauernde Streitereien zwischen Mitarbeitern des Guardian und WikiLeaks-Sprecher Julian Assange.
Der Guardian hatte im Rahmen seines Exklusiv-Deals mit WikiLeaks unter anderem Zugriff auf die kompletten 250.000 Diplomaten-Depeschen des "Cablegate"-Leaks erhalten. Auch zuvor hatte man bei der Veröffentlichung sensibler Dokumente kooperiert. Was genau der Auslöser war, diese Medien-Partnerschaft zu beenden, ist nicht ganz klar. Das Verhältnis zwischen dem Guardian und WikiLeaks war jedoch bekanntermaßen alles andere als einfach. So drohte Assange dem Guardian einmal mit einer Klage, weil dieser angeblich "nicht autorisierte" Cablegate-Artikel veröffentlicht und somit die Medien-Strategie von WikiLeaks gefährdet hatte. Außerdem hatte der Guardian die Dokumente an die New York Times weitergeleitet, nachdem Assange diesen nach Veröffentlichung eines äußerst kritischen Portraits die zuvor versprochenen Exklusiv-Rechte entzogen hatte. Ein weiterer Streitpunkt war das kürzlich veröffentlichte Buch der Guardian-Redakteure David Leigh und Luke Harding über die Zusammenarbeit mit Assange und WikiLeaks. Assange wirft dem Guardian vor, darin den US-Soldaten Bradley Manning als Quelle identifiziert und somit seine Verteidigung in einem bevorstehenden Prozess untergraben zu haben. Guardian-Chefredakteur David Leigh bestreitet diese Vorwürfe.
Was Assange bewog, ausgerechnet dem Telegraph - dem er ebenfalls eine "falsche Beschuldigung" Mannings vorwirft - einen neuen Exklusiv-Deal anzubieten, ist ebenfalls nicht völlig klar. Ebenso ist noch offen, welche Dokumente die Zeitung genau erhalten soll. Es wäre denkbar, dass der Telegraph ebenfalls Zugriff auf das komplette Cablegate-Archiv erhält. Als wahrscheinlich gilt, dass er außerdem die internet Dokumente über die Schweizer Bank Julius Bär erhalten wird, die der Whistleblower Rudolph Elmer WikiLeaks kürzlich medienwirksam zukommen ließ.
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Wikileaks für Friedensnobelpreis vorgeschlagen
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Antwort #276 am:
02 Februar, 2011, 10:13 »
Wikileaks gehört zu den Kandidaten für den diesjährigen Friedensnobelpreis. Wie die Nachrichtenagentur NTB am Mittwoch meldete, hat der Osloer Parlamentsabgeordnete Snorre Valen das Enthüllungsportal offiziell beim Nobelinstitut vorgeschlagen. Der Linkssozialist sagte zur Begründung, Wikileaks sei "einer der wichtigsten Beiträge dieses Jahrhunderts zu Meinungsfreiheit und Transparenz".
Als jüngstes Beispiel verwies der Norweger auf die Enthüllung der persönlichen Bereicherung des tunesischen Ex-Präsidenten Zine el Abidine Ben Ali. Dies habe zum Ende einer knapp 25 Jahre währenden Diktatur beigetragen. "Wikileaks hat mit seinen Publikationen Korruption, Rechtsbrüche durch Regierungen und Unternehmen und vor allem auch gesetzwidrige Überwachung, Kriegsverbrechen und Folter durch eine Reihe von Staaten enthüllt", erklärte Valen.
Die Nominierungsfrist für den Friedensnobelpreis läuft jedes Jahr am 1. Februar ab. Das Osloer Komitee gibt seine Entscheidung im Oktober bekannt. Im vorigen Jahr wurde der inhaftierte chinesische Menschenrechtler Liu Xiaobo ausgezeichnet. Der Preis ist mit zehn Millionen schwedischen Kronen (1,1 Mio Euro) dotiert.
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Julian Assange: Ermittlungsberichte der Polizei wurden geleakt
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Antwort #277 am:
03 Februar, 2011, 17:57 »
Nach Informationen von Wired haben Unbekannte rund 100 Seiten interner Unterlagen und Polizeiberichte im Fall Julian Assange veröffentlicht. Auf der Homepage von Adobe luden sie die Dokumente hoch und sorgten somit für eine Veröffentlichung der Ermittlungsarbeit der Ankläger. Assanges Anwalt Mark Stephens äusserte sich bislang nicht zu den geleakten Dokumenten.
In den veröffentlichten Dokumenten sind Vernehmungsprotokolle der beiden Frauen, die Assange der Vergewaltigung bezichtigen. Laut Wired geben die Berichte allerdings keinen Hinweis darauf, dass die schwedischen Behörden schmutzige Tricks im Fall Assange angewendet haben. Dennoch bleibt bei den teils sehr ungenauen Aussagen der beiden Damen ein fader Beigeschmack. Auch wenn Schweden eines der Länder ist, die eine sehr strenge Rechtssprechung im Falle einer vorliegenden Vergewaltigung, haben, ist in der jüngeren Vergangenheit kein Mensch aufgrund von Verdachtsmomenten per internationalem Haftbefehl gesucht worden.
So haben die beiden Frauen erst eine Anzeige erstattet, nachdem sich Julian Assange geweigert haben soll, einen HIV-Test zu machen. So hatte man zwar einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt, allerdings unter der Bedingung, dass ein Kondom benutzt wird. Assange habe sich anfangs geweigert ein Kondom zu nutzen, später jedoch eines übergezogen, um es hinterher durch "irgendeine Handlung" wieder zu lösen und weiter ungeschützten Sex zu haben. So die Aussage einer der beiden Damen.
Die Vergewaltigunsvorwürfe wurden durch die Aussage der zweiten Dame erst zementiert. So hatte auch sie einvernehmlichen Sex mit Assange unter der Bedingung, ein Kondom zu benutzen. Als die Frau eingeschlafen war, hatte Assange, allerdings ohne Kondom, erneut Sex mit ihr und sei in ihr zum Orgasmus gekommen. In den nun geleakten Dokumenten ist sogar ein Foto des besagten Kondoms, welches eine der beiden Frauen der Polizei übergeben hat. Allerdings sei es den Forensikern bislang nicht gelungen, die DNS-Spuren zu analysieren. Auch das von der zweiten Frau eingereichte benutzte Kondom konnte nicht Assange zugeordnet werden, da sich zwar männliche DNS Spuren finden konnten, diese aber bisher nicht mit Assanges DNS abgeglichen werden konnten. Nach wie vor befindet sich Julian Assange unter Hausarrest in der Nähe von London.
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Cablegate: Einblicke in die geheimen Verhandlungen des ACTA-Abkommen
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Antwort #278 am:
04 Februar, 2011, 06:32 »
Neue Erkenntnisse in den von Wikileaks veröffentlichten Diplomatendepeschen offenbaren erste Einblicke in die Verhandlungen des umstrittenen ACTA-Abkommens. Die Dokumente enthüllen den großen Einfluss der USA bei den geheim geführten Verhandlungen. Die EU-Kommission wird als ein zerstrittener und schwacher Verhandlungspartner beschrieben.
Laut der französischen Datenschutzorganisation "La Quadrature du Net" beweisen die Kabel den Druck, den die Rechteinhaber und die US-Regierung insbesondere auf Entwicklungsländer ausüben. Außerdem sehen sie keine demokratische Legitimation in der Entstehung des Anti-Piraterie-Abkommens, da die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden und die Teilnehmer der Verhandlungen lediglich die Interessen der Content-Industrie vertraten. Sie befürchten bei der Umsetzung einen gewaltigen Einfluss auf die strafrechtliche Grundlage beim Verstoss gegen das Urheberrecht, der durch nicht öffentliche Interessenverbände und hinter verschlossenen Türen entstanden ist.
Das ACTA-Abkommen geht mit dem ebenso umstrittenen Three-Strikes-Gesetz Hand in Hand. Künftig sollen Provider bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht durch ihre Kunden haftbar gemacht werden. Die Folge ist eine Überwachung des Datenverkehrs der Kunden und bei dreifachem Verstoss gegen das Urheberrecht als Konsequenz die Internet-Verbindung zu sperren. Dies hätte in vielen Ländern der EU eine oder mehrere Gesetzesänderungen zur Folge, so äußerte sich ein Mitglied der E.U. Kommission über Schweden: "Die Geheimhaltung während den Verhandlungen hat das Verhandlungsklima in Schweden insgesamt beschädigt. Diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass nun die Legitimation dieses ganzen Prozesses in Frage gestellt wird." Des Weiteren sei man in der Europäischen Union über die enge Zusammenarbeit mit der amerikanischen Industrie besorgt.
So sei das ACTA-Abkommen eine Art "Koalition der Willigen", die unabhängig von der WTO, der G8 oder der OECD ausgehandelt wird und eigenständig für sich steht. So soll mit dieser Strategie ein Prozess schleichend in Gang gesetzt werden, da alsbald neue Nationen dem Abkommen beitreten und es somit immer globaler würde. Datenschützer stehen dem Anti-Piraterie-Abkommen ebenso kritisch gegenüber, wie Menschenrechtler. Durch eine internationale strafrechtliche Verfolgung sei der Handel mit billigen Medikamenten in Ländern wie Brasilien und Südafrika gefährdet. Dort wird mit nachgeahmten Präparaten der westlichen Pharmaindustrie versucht, Epidemien wie beispielsweise AIDS einzudämmen.
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"WikiLeaks muss nicht transparent sein"
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Antwort #279 am:
04 Februar, 2011, 17:16 »
WikiLeaks-Sprecher Julian Assange war vor Kurzem in der US-Fernsehsendung "60 Minutes" zu Gast. Dort sprach er ausführlich über WikiLeaks, dessen Ziele, das Verhältnis zur US-Regierung, die "Insurance-Datei" und andere Themen. Viele der Antworten fielen wie zu erwarten aus, andere dagegen könnten auch WikiLeaks-Kenner durchaus überraschen.
Assange erklärte in der Show, er sei sehr besorgt über seine Sicherheit und die einiger prominenter Mitarbeiter. Dies begründete er unter Anderem mit den "drohenden Stellungnahmen" einiger einflussreicher US-Politiker wie Joseph Biden und Sarah Palin. Diese hatten teilweise die Ermordung oder Entführung von Assange gefordert.
Sorgen um die technische Infrastruktur des Projekts macht sich Assange dagegen weniger. "Die USA haben nicht die Technologie, um die Seite vom Netz zu nehmen," gab er sich überzeugt. Das Internet mache es ohnehin äußerst schwer, Inhalte dauerhaft verschwinden zu lassen. WikiLeaks habe darüber hinaus durch die Einrichtung von 2000 unabhängigen, über die ganze Welt verteilten "Mirrors" dafür gesorgt, dass seine Inhalte in jedem Fall verfügbar bleiben.
Auf die Frage, ob WikiLeaks "subversiv" sei, antwortete Assange, man untergrabe nur "illegitime Autorität". Wer seine Macht nicht missbrauche, habe vor WikiLeaks auch nichts zu befürchten. Man habe auch keinen festen Gegner und - außer der Verbreitung der Wahrheit an möglichst viele Menschen - keine politische Agenda. WikiLeaks, so Assange, sei auf keinen Fall anti-amerikanisch. Man fühle sich den Werten der amerikanischen Gründerväter verpflichtet. Außerdem schütze man alle Whistleblower und akzeptiere und publiziere alles relevante Material.
Ein häufig geäußerter Vorwurf gegen WikiLeaks ist die Tatsache, dass zahlreiche Dokumente zum Afghanistan-Krieg nicht oder nur teilweise redigiert wurden. Dies, so der Vorwurf, habe Informanten und Soldaten gefährdet. Assange entgegenete gegenüber "60 Minutes", es habe noch niemand den Beweis für tatsächlich durch diese Praxis angerichtete Schäden erbringen können. Zudem wehrte er sich gegen Vorwürfe, man sei an Schadensbegrenzung nicht interessiert gewesen. Man habe versucht, gefährliche Informationen zu schwärzen. Die angewendeten Prozeduren seien aber "nicht perfekt" gewesen und daher bei späteren Leaks verbessert worden. In der Tat zogen die "Iraq War Logs" sowie "Cablegate" diesbezüglich weitaus weniger Kritik auf sich.
In den USA wird derzeit angeblich eine Anklage gegen Assange geplant. Unter anderem soll eine Anklage unter dem "Espionage Act" in Erwägung gezogen werden. Darauf angesprochen sagte Assange, diese Überlegungen seien "empörend". Er sei überrascht über diese Diskussion. Zwar habe er angesichts der kontroversen Veröffentlichungen seiner Organisation mit negativen Reaktionen der US-Regierung gerechnet. Er sei aber erstaunt über die offene "Missachtung von US-Traditionen", die in einer möglichen Anklage zum Ausdruck komme. Traditionell wird die Meinungs- und Pressefreiheit in den USA sehr hoch eingestuft. Assange erklärte, derartige Äußerungen und Handlungen hätten letztendlich das Ziel, "die Illusion von Kontrolle aufrecht zu erhalten". Was WikiLeaks tue, sei nicht illegal und unterscheide sich nicht grundlegend von der Arbeit traditioneller Medien. Daher seien die Aktivitäten des Projekts in den USA durch den Ersten Verfassungszusatz - der die freie Meinungsäußerung garantiert - geschützt.
Kurz kam man auch auf das Schicksal des mutmaßlichen Whistleblowers Bradley Manning zu sprechen. Assange erklärte - wie stets zuvor - es habe keinerlei Kontakte zwischen Manning und ihm gegeben. Behauptungen einer "Verschwörung" seien also unzutreffend. Falls Manning jedoch die Quelle der Dokumente sei, so Assange, sei er ein "politischer Gefangener" beziehungsweise ein "Gefangener des Gewissens".
Assange gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Aktivitäten von WikiLeaks andere Medienschaffende ermutigen, investigativer und furchtloser bei ihrer Arbeit zu werden.
Zu seiner politischen Haltung sagte Assange, er sei, auch wenn dies oft behauptet werde, kein Anarchist. Er sei aber "aus Erfahrung" misstrauisch gegenüber Autoritäten.
Während WikiLeaks für die Transparenz eintritt, ist die Organisation selbst oftmals intransparent oder sogar geheimnistuerisch. Assange sieht darin keinen Widerspruch. "Wir wollen transparente Regierungen, nicht transparente Menschen", erklärte er. WikiLeaks sei nicht grundsätzlich gegen Geheimnisse, sondern wolle lediglich eine Möglichkeit schaffen, deren Missbrauch zu verhindern.
Das Verhältnis zwischen WikiLeaks und den traditionellen Medien ist äußerst kompliziert. Beide Seiten treten für ähnliche Ziele ein und kooperierten auch - gerade in letzter Zeit - häufig miteinander. Trotzdem ist häufig von Misstrauen und Kritik angesichts unterschiedlicher Prioritäten und Arbeitsmethoden zu lesen. Assange erklärte bei "60 Minutes", die in jüngster Zeit eingegangenen Medienpartnerschaften hätten praktische Gründe gehabt. WikiLeaks habe große Leaks wie Cablegate nicht allein bewältigen können, ihnen aber angesichts ihrer Wichtigkeit das größtmögliche Publikum verschaffen wollen. Hierfür brauche man die traditionellen Medien.
Berichte, es gebe massive Probleme bei WikiLeaks, wollte Assange nicht bestätigen. Zwar stimme es, dass die Unternehmen, die ihre Geschäfte mit WikiLeaks im Umfeld des Cablegate-Leaks einstellten - unter anderem Visa, Mastercard und PayPal - WikiLeaks finanziell geschadet hätten. Berichte, WikiLeaks sei von internen Streitigkeiten und massenhaftem Ausstieg von Aktivisten betroffen, bestritt Assange dagegen. Der WikiLeaks-Sprecher erklärte, der prominente WikiLeaks-Aussteiger Daniel Domscheit-Berg habe lediglich eine "begrenzte Rolle in der Organisation" gespielt. Er habe Domscheit-Berg suspendieren müssen, womit er sich auch dessen Kritik an seinem Führungsstil erklärt. Näher erläutern wollte Assange dies nicht. Ebenso wenig ging er auf die anderen Ausstiege bei WikiLeaks ein.
Kurz ging Assange auch auf die Medien-Berichterstattung über die sogenannte "Insurance-Datei" - eine verschlüsselte Datei unveröffentlichter Dateien, die massenhaft im Internet verbreitet wurde und entschlüsselt werden soll, wenn Assange oder anderen prominenten Mitarbeitern etwas passiert - ein. Ein Großteil der Berichterstattung sei übertrieben beziehungsweise "ein Medien-Hype", erklärte Assange. Die Datei habe keineswegs das Ziel, die Mächtigen zu erpressen. Vielmehr habe man lediglich "verschlüsselte Backups von Dingen, die wir noch nicht veröffentlicht haben" verbreitet. So wolle man sicherstellen, in jedem Fall weiter publizieren zu können.
Den bevorstehenden Leak über eine Großbank - Gerüchten zufolge die Bank of America - wollte Assange nicht kommentieren. Er erklärte lediglich, er genieße es, die Banken im Vorfeld des Leaks nervös werden und "die Konsequenzen ihres Missbrauchs tragen" zu sehen.
WikiLeaks will den Mächtigen auf die Finger schauen und diese kontrollieren. Wer aber kontrolliert WikiLeaks, nachdem die Plattform selbst eine nicht unbeträchtliche Macht angehäuft hat? Das, so Assange, tun die Informanten, indem sie sich entscheiden, WikiLeaks ihre Dokumente anzuvertrauen - oder eben nicht. Man wird sehen, was die Zukunft diesbezüglich bringt.
Einen Mitschnitt der Sendung gibt es auf dem News-Portal "The Next Web".
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Assange bittet australische Regierung um Hilfe
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Antwort #280 am:
05 Februar, 2011, 15:25 »
Am kommenden Montag wird in Großbritannien die nächste Anhörung zu einer Auslieferung von WikiLeaks-Sprecher Julian Assange an Schweden stattfinden. Gegen Assange wird dort wegen Sexualdelikten ermittelt. Kurz vor der Anhörung bat Assange die australische Premierministerin Julia Gillard in einer Videobotschaft, ihn in sein Heimatland zurückzuholen.
Assange erklärte, er und seine Mitstreiter seien in Großbritannien Todesdrohungen ausgesetzt. Schon in einem kürzlich ausgestrahlten Interview in der US-TV-Sendung "60 Minutes" hatte Assange erklärt, sehr um seine Sicherheit und die seiner Mitstreiter besorgt zu sein. Assange befürchtet außerdem, im Falle einer Auslieferung an Schweden könnte das skandinavische Land ihn seinerseits an die USA ausliefern. Dort wird angeblich momentan untersucht, ob man Assange aufgrund der Aktivitäten von WikiLeaks der Spionage oder der Verschwörung anklagen kann.
In der Videobotschaft betonte Assange, die Aktivitäten von WikiLeaks seien journalistischer Natur. Dies versuchen viele WikiLeaks gegenüber kritisch eingestellte Politiker zu widerlegen, um eine Anklage zu erleichtern.
Der gebürtige Australier forderte Gillards Regierung auf, sie solle ihr "diplomatisches Schweigen" beenden, ihn selbst "nach Hause bringen und unsere Leute schützen". Er forderte außerdem, Gillard solle sich an die US-Botschaft wenden und dort dafür eintreten, die Verfolgung von WikiLeaks einzustellen.
Eine Reaktion der australischen Regierung auf das Video liegt bislang nicht vor. Es ist allerdings zweifelhaft, dass diese positiv ausfallen wird. Gillard bezeichnete Assanges Rolle beim "Cablegate"-Leak im vergangenen Jahr als "illegal" - eine Einschätzung, die die australische Bundespolizei kurz darauf zumindest teilweise widerlegte. Diese kam nämlich zu dem Schluss, Assange habe keine Straftat unter australischem Recht begangen. Gillard sagte allerdings erst vor einigen Tagen, es gebe nichts, das die australische Regierung tun könne oder solle, um Assange in sein Heimatland zurückzuholen. Es gebe Anklagen und diese müssen auf rechtsstaatliche Art und Weise geklärt werden, sagte sie.
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WikiLeaks zwischen Aufklärung und Geheimnisverrat
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Antwort #281 am:
05 Februar, 2011, 20:11 »
Die Veröffentlichung geheimer Informationen durch WikiLeaks beschäftigt Politik und Behörden in aller Welt. Ein Vorgehen gegen die Beteiligten ist schwierig, denn der Grat zwischen Strafrecht und Pressefreiheit ist schmal.
Aus rund 250 000 Berichten und Lagebeurteilungen von US-Botschaften aus aller Welt veröffentlichte die Internetplattform WikiLeaks Ende November 2010 Informationen. Reaktionen blieben nicht aus. Politiker aus aller Welt verurteilten die Veröffentlichungen. eBay, MasterCard, Visa und andere Finanzdienstleister kündigten bestehende Verträge mit WikiLeaks auf, was die Möglichkeit zum Spendensammeln für die Organisation stark beschränkte. Apple entfernte eine WikiLeaks-App aus dem App Store. Und Amazon schließlich kündigte wichtige Serverkapazitäten. Wer tatsächlich hinter diesen Maßnahmen steckt, ist nicht bekannt. Die Spekulationen richten sich in erster Linie auf US-amerikanische Behörden.
Diese Entwicklungen verdeutlichen ein Problem: Juristisch ist den WikiLeaks-Veröffentlichungen kaum beizukommen. Andererseits dürften etliche Staaten darüber nachdenken, ihre Gesetze unter dem Eindruck dieser Affäre entsprechend zu verschärfen. Die Gratwanderung zwischen (verfassungs-)rechtlich geschützter Pressefreiheit einerseits und dem Interesse an Vertraulichkeit von (Geheimdienst-)Informationen andererseits ist Gegenstand dieser Diskussionen. Bereits heute greifen in vielen Fällen aber gesetzliche Bestimmungen, bis hin zum Strafrecht. Bedeutsam ist hierbei, ob Informationen tatsächlich einem anderen weggenommen oder „nur“ veröffentlicht werden.
Wer einem anderen Informationen „wegnimmt“, setzt sich etlichen juristischen Ansprüchen aus. So ergeht es derzeit dem Angehörigen der US-Streitkräfte Bradley Manning, der die Quelle der WikiLeaks-Veröffentlichungen sein soll und sich seit Mai 2010 in Haft befindet. Das Besondere an WikiLeaks ist aber, dass keine Mitarbeiter der Plattform die Botschafts-Depeschen an sich genommen haben, sondern offenbar ein Dritter. Für die juristische Verantwortung von WikiLeaks ist entscheidend, ob WikiLeaks selbst an der Informationsbeschaffung mitgewirkt hat, indem es den eigentlichen Täter zur Wegnahmehandlung angestiftet hat. Ist dies nicht der Fall, wird es rechtlich dünn.
Verrat an „fremde Mächte“ ist strafbar
Nach deutschem Recht können durch die Wegnahme von „Geheimnissen“ etliche Strafvorschriften verletzt sein. Nach § 353b des Strafgesetzbuches ist die „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ strafbar. Bestraft werden kann nach dieser Vorschrift aber nur ein Amtsträger, also beispielsweise ein Beamter im diplomatischen Dienst. Mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wird bestraft, wer ein Staatsgeheimnis verrät, indem er es einer „fremden Macht“ mitteilt oder um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen.
Etwas geringer ist die Strafe, wenn das Staatsgeheimnis an einen Unbefugten gelangt und dadurch die äußere Sicherheit Deutschlands beeinträchtigt wird. Daneben gibt es Straftatbestände für die landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften oder die Preisgabe von Staatsgeheimnissen und den Verrat illegaler Geheimnisse. Auch die landesverräterische oder geheimdienstliche Agententätigkeit stehen unter Strafe. Allen diesen Strafvorschriften ist gemein, dass es sich um Informationen handeln muss, deren Geheimhaltung im staatlichen Interesse ist. Firmen- und Betriebsgeheimnisse zählen nicht dazu.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Unternehmen schützt § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wer ein solches Geheimnis „unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Voraussetzung ist, dass es sich um eine im Unternehmen beschäftigte Person handelt, der dieses Geheimnis zugänglich gemacht wurde.
Bestraft wird aber auch, wer in Wettbewerbsabsicht technische Mittel anwendet, Kopien solcher Geheimnisse herstellt oder Dinge stiehlt, in denen das Geheimnis enthalten ist. Begeht jemand eine solche Tat, damit die vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, etwa auf WikiLeaks, ist eine Strafbarkeit gegeben, wenn dies in der Absicht erfolgt, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen. Sollte WikiLeaks seine Drohungen wahrmachen und geheime Informationen einer US-Bank veröffentlichen, würde sich zumindest der Geheimnisverräter strafbar machen. Ähnliche Vorschriften wie in Deutschland existieren auch in den USA.
Ob staatliche oder unternehmerische Geheimnisse – das deutsche Strafrecht sieht Sanktionen gegen den Täter vor. Gleiches gilt für die Rechtsordnungen anderer Länder. Wie aber machen sich die Verantwortlichen von WikiLeaks oder anderen Plattformen rechtlich angreifbar, wenn sie die Informationen nicht selbst „gestohlen“ haben?
Bestraft werden kann auch der Anstifter oder Gehilfe einer Straftat. Anstifter ist, „wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat“. Also derjenige, der bei einem anderen den Entschluss der Tat hervorruft oder fördert. Als Gehilfe erhält eine Strafe, „wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat“. Im Fall WikiLeaks sind augenscheinlich keine Tatsachen öffentlich bekannt, die darauf schließen lassen, dass ein Verantwortlicher bei WikiLeaks den Täter des „Diebstahls“ der Geheimdienstdepeschen angestiftet oder bei seiner Tat unterstützt hat. Das wiederum bedeutet, dass kein WikiLeaks-Mitarbeiter Straftaten begangen hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat in anderen Fällen die Veröffentlichung von „gestohlenen“ Informationen gedeckt, weil sich die veröffentlichenden Medien auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit berufen konnten. Ob WikiLeaks das auch kann, ist fraglich. Andererseits ist die Pressefreiheit sehr weitreichend geschützt. Dies beweist auch der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht, der noch der Verabschiedung harrt. Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen nach § 353b StGB sollen sich Presseangehörige nicht strafbar machen, wenn sich ihre Tätigkeiten auf die „Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beziehungsweise des Gegenstandes oder der Nachricht … beschränken“. Offen bleibt, welche Auswirkungen die WikiLeaks-Veröffentlichungen auf dieses Gesetzesvorhaben haben werden.
Wenn die entwendeten Informationen aber aus Kopien urheberrechtlich geschützter Werke bestehen, greift die Strafvorschrift des § 106 des Urheberrechtsgesetzes. Wer ohne Erlaubnis des Berechtigten ein geschütztes Werk „vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt“, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Ob die bislang veröffentlichten Geheimdienstdepeschen überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich. Es muss sich um persönliche geistige Schöpfungen handeln. Geschützt wird auch die „kleine Münze“, Werke müssen also ein gewisses Maß an Individualität und Originalität erreichen. Nicht geschützt sind „handwerksmäßige Durchschnittsleistungen“. Die Berichte von US-Diplomaten an die US-Regierung sind, soweit es sich nicht um Belanglosigkeiten und kurze Anrisse handelt, im Zweifel urheberrechtlich geschützt. Jedenfalls trifft dies auf ausführliche Berichte und Interpretationen von Informationen mit eigener, persönlicher Wertung zu. Die Verantwortlichen von WikiLeaks könnten sich nach diesem Straftatbestand strafbar machen.
Riskant für Serverbetreiber
Aber nicht nur sie. Auch Serverbetreiber können im juristischen Feuer stehen, wenn sie Kopien der WikiLeaks-Veröffentlichungen auf ihren Servern speichern und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Nachdem erste Anbieter, darunter Amazon, die Serverkapazitäten für WikiLeaks aufgekündigt hatten, stellte die Plattform ihre Inhalte anderen Hostern zur Verfügung. Das erschwerte ein gezieltes Vorgehen gegen einzelne Server, denn es sind mehrere Hundert Kopien über das Internet abrufbar.
Soweit die WikiLeaks-Inhalte urheberrechtlich für andere geschützt sind, drohen den Hostern auch zivilrechtliche Schritte. Von der Abmahnung über einstweilige Verfügungen bis hin zu Schadensersatz reichen die juristischen Mittel im Zweifel. Enthalten die Inhalte Verletzungen des Persönlichkeitsrechts einzelner Personen, können auch diese gegen Provider vorgehen. Hier sehen die Haftungsregeln des Telemediengesetzes ein abgestuftes Haftungssystem vor. Einige gehen davon aus, dass den Hoster keine Verantwortung trifft, weil er wie ein Internet-Provider von jeglicher Inhaltshaftung freigestellt ist.
Soweit ein Betreiber von Servern aber bewusst WikiLeaks-Kopien auf seine Server geladen hat, um sie Interessierten zur Verfügung zu stellen, dürfte diese Haftungsprivilegierung nicht mehr greifen. Denn dann hat der Betreiber die Inhalte selbst ausgewählt und es handelt sich nicht mehr nur um ein bloßes „Durchleiten von Informationen“. Solange ein Betreiber jedoch keine Kenntnis einer etwaigen Rechtswidrigkeit von Informationen hat, ist er aus der Haftung entlassen. Erst wenn er davon Kenntnis erlangt oder eine Verfügung einer Behörde vorliegt, muss er etwas unternehmen. Unterlässt er dies, trifft ihn die volle Haftung.
Fazit
Das deutsche Recht sieht Straftatbestände vor, die auf denjenigen zielen, der Informationen einem anderen – in welcher Form auch immer – entwendet. Geschützt sind Staatsgeheimnisse ebenso wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Unternehmen. WikiLeaks-Mitarbeiter dürften sich nicht strafbar gemacht haben, wenn sie die eigentlichen Täter nicht angestiftet oder ihnen bei ihren Taten geholfen haben. Vermutlich können sie sich auf die Pressefreiheit berufen, die hierzulande sehr weitreichend gilt.
Diese Rechtsgrundsätze dürften in den meisten westlichen Staaten ähnlich sein. Gerade die USA messen der verfassungsrechtlich geschützten „Freedom of Speech“ einen hohen Stellenwert bei. Andererseits ist nicht anzunehmen, dass die Staaten tatenlos zusehen, wie brisante, geheime Informationen ohne Sanktion weltweite Verbreitung finden. Mit dem Shield Act bereiten die USA erste Gesetzesänderungen vor, um WikiLeaks & Co. juristisch beizukommen.
Sicher ist aber auch, dass nur der effektive Schutz von Informationen ein Bekanntwerden verhindert. WikiLeaks zeigt, dass selbst ein gezieltes Vorgehen von Serveranbietern wie Amazon gegen die Verbreitung der Geheimdienst-Depeschen kaum etwas ausrichten können. Schnell haben Dritte Kopien auf ihre Server geladen und stellen sie zur Verfügung. Auch sie machen sich in bestimmten Fällen juristisch angreifbar. Dass diese Betreiber sich jetzt in einem juristischen Stellvertreterkrieg wiederfinden, ist aber wenig wahrscheinlich.
Aus juristischer Sicht wird die Diskussion um zulässige Aufklärung und Pressearbeit sowie unzulässigen Geheimnisverrat weiter an Brisanz gewinnen. Denn eines ist klar: Eine ungehinderte Veröffentlichung geheimer Informationen ist auf lange Sicht nicht hinnehmbar – weder für Staaten noch für Unternehmen.
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Julian Assange: Auslieferungs-Verhandlung beginnt heute
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Antwort #282 am:
07 Februar, 2011, 06:30 »
Am heutigen Montag um 10 Uhr Ortszeit - also 11 Uhr deutscher Zeit - wird in Großbritannien die Auslieferungsverhandlung gegen WikiLeaks-Sprecher Julian Assange beginnen. Gegen Assange wird in Schweden aufgrund angeblicher Sexualverbrechen ermittelt. Momentan befindet er sich im Hausarrest in der Nähe von London.
Die Verhandlungen sollen voraussichtlich zwei Tage dauern und am Belmarsh Magistrates' Court in London stattfinden. Die Verhandlung wird Richter Howard Riddle führen. Dieser leitete bereits die Berufungsverhandlung, nachdem gegen eine Freilassung von Assange auf Kaution Berufung eingelegt worden war. Riddle hatte die Berufung damals abgelehnt und Assange - wenn auch unter strengen Auflagen - auf freien Fuß gesetzt.
Riddle wird nicht beurteilen, ob die Vorwürfe der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen Assange gerechtfertig werden. Er wird lediglich darüber entscheiden, ob zwingende Gründe - in Frage kommen vor allem Formfehler oder humanitäre Gründe - gegen eine Auslieferung sprechen.
Assange befürchtet, Schweden könnte ihn im Falle einer Auslieferung an die US-Behörden übergeben, wenn diese Anklage wegen Spionage oder ähnlicher Delikte erheben. Die Anwälte des WikiLeaks-Sprechers argumentieren daher, dass eine Auslieferung an die schwedischen Behörden die Menschenrechte ihres Mandanten verletzen würde. Dort nämlich, so die Argumentation, könnte ihm die Todesstrafe oder die Inhaftierung in einem Lager wie Guantanamo drohen. Beobachter schätzen es als durchaus wahrscheinlich ein, dass - egal, welches Urteil gefällt wird - eine der beiden Seiten Berufung einlegen wird. Dann könnten sich die Verhandlungen noch Monate hinziehen.
Unterstützer planen für die Dauer der morgen angesetzten Verhandlung Demonstrationen. Damit wollen sie laut Beschreibung ihre Solidarität mit Assange und auch mit dem mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning ausdrücken. Bislang haben jedoch erst gut 130 Personen ihre Teilnahme angekündigt.
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Julian Assange: Erster Tag der Auslieferungs-Verhandlung (Update)
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Antwort #283 am:
07 Februar, 2011, 13:02 »
Update 1 (11:44):
Momentan hat die Anklage das Wort. Deren Vertreterin Clare Montgomery erklärt, die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny habe die notwendigen Befugnisse für einen Auslieferungsantrag. Zudem hätten die fraglichen sexuellen Handlungen ohne die Zustimmung der beteiligten Frauen stattgefunden und seien somit auch nach britischem Recht strafbar, wodurch die Anklagen für eine Auslieferung in Frage kämen.
Update 2 (11:55):
Montgomery erklärte, Argumente der Verteidigung, Schweden wolle Assange lediglich befragen - was eine Auslieferung unzulässig machen würde - seien unzutreffend. Sie könne eine ausreichende Absicht einer Strafverfolgung erkennen.
Update 3 (12:03):
Montgomery ging auch kurz auf eine mögliche Auslieferung an die USA ein. Sie sagte, diese Befürchtung sei bislang lediglich ein unbewiesenes Gerücht.
Update 4 (12:13):
Geoffrey Robertson spricht für die Verteidigung. Er erklärt, die Tatsache, dass Verhandlungen wegen Sexualverbrechen in Schweden unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, könnte Assanges Recht auf einen fairen Prozess gefährden.
Update 5 (12:29):
Robertson erklärt, dass in der schwedischen Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt werde, dass die betreffenden Frauen dem Sex nicht zugestimmt hätten. Dies sei aber nach britischem Recht für eine Anklage erforderlich, da sonst keine Vergewaltigung vorliege.
Update 6 (12:37):
Robertson geht momentan auf die Details der sexuellen Akte zwischen Assange und den Klägerinnen ein. Er wiederholt dabei, dass Assange mit keiner Frau ohne deren Zustimmung Sex hatte.
Update 7 (12:51):
Robertson erklärt, der Auslieferungsantrag sei unverhältnismäßig. Assange sei bereit gewesen, sich auf anderem Wege - beispielsweise per Skype, bei der britischen Polizei oder in der schwedischen Botschaft - befragen zu lassen. Zudem sei eine der Klägerinnen telefonisch befragt worden.
Update 8 (13:21):
Robertson hielt einen längeren Vortrag darüber, wer unter welchen Umständen europäische Haftbefehle erlassen könne. Seine Schlussfolgerung: die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny sei dazu nicht befugt gewesen. Der Haftbefehl sei somit ungültig.
Update 9 (14:15):
Momentan wird nach einer kurzen Pause die erste Zeugin der Verteidigung gehört: die schwedische Ex-Richterin Britta Sundberg-Weitman, die heute als Professorin an der Uni Stockholm lehrt. Sie sagt, die Vorgänge im Fall Assange seien "extrem merkwürdig" gewesen und die erste Staatsanwältin Marianne Ny habe "falsch" gehandelt, als sie die Ermittlungen gegen Assange öffentlich machte. Die schwedische Öffentlichkeit sei Assange gegenüber sehr feindselig eingestellt und viele Menschen sähen es "als gegeben an, dass er [Assange] zwei Frauen vergewaltigt hat". Sundberg-Weitman sagte, sie könne die Einstellung Nys nicht verstehen. Diese "erscheint bösartig", so die Juristin. Sundberg-Weitman beschreibt Ny als voreingenommen und männerfeindlich. Sie vermutet, dass Ny Assange für einige Wochen inhaftieren will, um ihn gefügiger zu machen.
Update 10 (15:41):
Sundberg-Weitman wird momentan von der Anklage befragt. Die Befragung scheint recht aggressiv abzulaufen. Viele der Annahmen der Zeugin scheinen auf Hörsensagen zu basieren. Darüber hinaus gibt es offenbar Probleme mit der Sprachbarriere.
Update 11 (16:59):
Momentan wird der Blogger Göran Rudling als Zeuge vernommen. Er ist derjenige, der angeblich die gelöschten Tweets einer der beiden Klägerinnen sowie deren Anleitung zur Rache an Ex-Partnern im Internet entdeckt hat.
Update 12 (17:16):
Der heutige Verhandlungstag ist beendet. Morgen beginnt die Verhandlung um 10.30 Uhr Ortszeit.
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Assange nach erstem Verhandlungstag vorsichtig optimistisch
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Antwort #284 am:
08 Februar, 2011, 06:05 »
WikiLeaks-Sprecher Julian Assange ist nach dem ersten Tag seiner Auslieferungsverhandlung vorsichtig optimistisch. Es gebe eine "schwarze Box" mit der Aufschrift "Vergewaltigung", die aber "in Wirklichkeit" leer ist, sagte der 39-jährige Australier in London gegenüber Pressevertretern.
Assange soll aufgrund der dort gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe an Schweden ausgeliefert werden. Er und seine Anwälte befürchten jedoch, dass er dort keinen fairen Prozess erhalten wird. Zudem halten sie es für möglich, dass Schweden einer weiteren Auslieferung an die USA zustimmen würde, sollte die US-Regierung Anklage wegen der Aktivitäten von WikiLeaks erheben.
Am ersten Verhandlungstag waren mehrere Zeugen befragt worden. Assange selbst hatte Prozessbeobachtern zufolge während der Verhandlung entspannt gewirkt. Auch seine Stellungnahme nach dem Ende des Verhandlungstages wirkte vorsichtig optimistisch. Er sagte, im Laufe der Verhandlungen werde sich hoffentlich herausstellen, dass die Vergewaltigungsvorwürfe ungerechtfertigt seien.
Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag ab 10.30 Uhr Ortszeit (11.30 Uhr deutscher Zeit) fortgesetzt. Es ist geplant, dass Richter Howard Riddle im Laufe des Tages zu einem Urteil kommt. Dieses allerdings, so die Vermutung vieler Prozessbeobachter, wird vermutlich keinen Bestand haben. Es wird damit gerechnet, dass die Verliererseite Berufung einlegt. Somit könnte sich das Auslieferungsverfahren wochen- oder monatelang hinziehen.
Während der Verhandlung drückten Assange- und WikiLeaks-Unterstützer durch Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität aus. Auch für den heutigen Verhandlungstag sind wieder derartige Aktionen geplant.
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