Autor Thema: Elena: Wer streikt, wird erfasst  (Gelesen 4550 mal)

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Elena: Wer streikt, wird erfasst
« am: 30 November, 2009, 23:04 »
Eine neue bundesweite Datenbank sorgt momentan für Wirbel. Datenschützer und Gewerkschaften schlagen Alarm. Was verbirgt sich hinter "Elena"?

Elektronischer Einkommensnachweis - kurz Elena. Der harmlose Name der Datenbank ist alles, aber sicher nicht Programm. Ab dem 1. Januar 2010 soll das System in Betrieb genommen werden. Die Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten eine Katastrophe. Das System soll alles leichter machen. Wie so oft. Arbeitgeber geben darin sämtliche Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer an. Diese werden zentral bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert.

Ab dem Jahr 2012 sollen anhand dieser Datensätze dann etwaige Sozialleistungen beantragt werden können. Sei es nun Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Alles soll schnell und einfach gehen. Ohne Papierkram. Digital eben. Was nett klingt, ist jedoch eine Mogelpackung. Aus den Datensätzen lässt sich nämlich weit mehr ableiten, als nur der Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Ganze 40 Seiten umfasst der Katalog, den Arbeitgeber abhandeln müssen. Darin festgehalten sind sämtliche Bestandteile, die sie über ihre Arbeitnehmer angeben müssen. Neben den klassischen Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift gibt es auch andere Felder. Diese tragen Bezeichnungen wie "Fehlzeiten" oder sind per "Ja/Nein" Abstimmung zu beantworten.

Hat ihr Mitarbeiter an einem Streik teilgenommen? Ja.

Dass diese Daten weit über ein Mindestmaß hinausgehen, wird inzwischen nicht mehr bezweifelt. Schließlich hört es mit Fehlzeiten und Streiks nicht auf. Weitere Details sollen festgehalten werden. Hat der Mitarbeiter eine Abmahnung erhalten? Hat sich der Mitarbeiter ein fehlerhaftes Verhalten zuschulden kommen lassen?

Alles Fragen, die zur Berechnung von Sozialleistung eigentlich nur eines sind: Völlig unbedeutend. Erhoben werden sie dennoch. Die Gewerkschaft verdi läuft dagegen Sturm. "Das ist ein absoluter Skandal. Ich bin schockiert, dass solche Daten zentral gelagert werden", attestiert Werner Filipowski, der Vize-Vorsitzende des Verdi-Gewerkschaftsrats.

Besonders bedenklich sei der Sachverhalt, dass der Arbeitgeber über Kündigungs- und Abmahngründe Auskunft geben soll. Der betroffene Arbeitnehmer kann sich dazu nicht äußern. Seitens der Behörden versucht man etwaige Besorgnis als unhaltbar abzustempeln. Von der Bundesagentur für Arbeit hört man lediglich, dass Kenntnisse über "vertragswidriges Verhalten" wichtig seien. Schließlich könne es dann eventuell eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geben.

Die Erfassung von streikenden Mitarbeitern geschehe auch nur aus einem Grund: Es ist zu deren Bestem. Schließlich würden nur "rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen" zur sozialversicherten Beschäftigungszeit zählen. Überhaupt müsse man sich keine Sorgen machen. Die Daten von Elena seien sicher. Eine Abfrage finde nur bei Leistungsanträgen statt. Nur die zuständige Stelle könnte dann darauf zugreifen, aber auch nur wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Die Arbeitgeber kommen an die Daten nicht heran, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle : www.gulli.com

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Re: Elena: Wer streikt, wird erfasst
« Antwort #1 am: 01 Dezember, 2009, 00:37 »
Ob ich streike, geht den Staat überhaupt nichts an.
Den Sachbearbeiter von Arbeitsagentur oder Arge oder Jobcenter schon überhaupt nicht.
Das Streikrecht ist ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht.
Der Staat hat sich da überhaupt nicht einzumischen.

Und es gibt ganz sicher keinen Zusammenhang von Streikrecht und internationalem Terrorismus, auch wenn Arbeitgeberpräsidenten oder andere fette Bonzen uns das gerne glauben machen wollen...

Wehret den Anfängen, schasst endlich die Verfassungsfeinde in Ämtern und wirtschaftlichen Machtpositionen   >:(
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Arbeitsministerium will bei Elena nachbessern
« Antwort #2 am: 02 Januar, 2010, 14:33 »
Nach Kritik am Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" will das Bundesarbeitsministerium nachbessern. "Wir werden nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen speichern. Der entsprechende Datenfragebogen wird in Kürze überarbeitet", sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstag). Eine direkte Zuordnung von Streiktagen eines Beschäftigten soll dabei unmöglich gemacht werden.

Beim Elektronischen Entgeltnachweis "Elena", der zum Jahreswechsel in die Tat umgesetzt wurde, sollen die Arbeitgeber schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern. Kritik entzündete sich unter anderem daran, dass Elena auch erfasst, wann ein Arbeitnehmer legal oder illegal gestreikt hat, ob er schon einmal eine Abmahnung erhalten hat und was gegebenenfalls Kündigungsgründe waren.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich kürzlich den Bedenken von Datenschützern gegen die seit dem 1. Januar geltende zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten angeschlossen. "Ein ursprünglich sinnvolles Projekt wird durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt", sagte Verdi-Chef Frank Bsirske. Verdi prüfe "sämtliche Klagemöglichkeiten gegen diesen Datenkatalog".

Sinn mache Elena, wenn Beschäftigte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber vorstellig werden müssten, weil sie etwa Wohngeld beantragen wollten. Das gehe den Chef nichts an. Aber inzwischen umfasse die Liste der zu meldenden Daten ganze 41 Seiten, darunter Angaben zu Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungsgründen. "Das hebelt jeden Persönlichkeitsschutz aus und ist inakzeptabel", betonte Bsirske. Er äußerte die Erwartung, dass die Bundesregierung den Datenbogen unverzüglich überarbeite.

Zuvor hatte bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Bedenken gegen Elena geäußert. Dabei würden höchst sensible Daten abgefragt und die Grenze der Zulässigkeit überschritten.

Quelle : www.heise.de

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Wird Elena auf Zwangsdiät gesetzt?
« Antwort #3 am: 06 Januar, 2010, 10:19 »
Ursula von der Leyen will beim Streit um die zentrale Speicherung von Einkommensdaten einlenken

Das neue Jahr hat mit einem datenschutzrechtlichen Paukenschlag begonnen. Während sich Politik und Medien in bizarren Scheingefechten über die sogenannten Nacktscanner ergehen, nahm am Neujahrstag weitestgehend unbeachtet auch eine Datenbank namens Elena ihren Betrieb auf. Was zunächst nach einem sympathischen Mädchennamen klingt, ist bei näherer Betrachtung ein gänzlich unsympathisches Datenmonster. Hinter dem Kürzel Elena verbirgt sich der elektronische Entgeltnachweis, eine Datenbank, die sensible Informationen von rund 40 Millionen Deutschen zentral speichert. Nach harscher Kritik aus den Reihen der Datenschützer, der Gewerkschaften und der Politik, will das Arbeitsministerium nun die Datensätze verschlanken - ob diese Ankündigung auch sinnvoll in die Tat umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Noch sind Zweifel an derartigen Lippenbekenntnissen mehr als berechtigt.

Die Ich-weiß-fast-alles-Datenbank

Seit Jahresbeginn wird Elena von den Arbeitgebern mit einem schieren Wust an Daten gefüttert. Wenn die Datenbank 2012 ihren Dienst aufnimmt, wird sie auf dem Gebiet der Arbeitsverhältnisse ein beinahe allwissender Koloss sein. Elena weiß nicht nur, was jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldat verdient - die Datenbank weiß auch, wann - und wenn ja, wie oft - man sich krank gemeldet hat, wann - und wenn ja, wie oft - man erlaubt oder unerlaubt gestreikt hat, wann - und wenn ja, warum - man eine Abmahnung kassieren musste und warum man entlassen wurde. Diese Informationen stehen zwar offiziell nur autorisierten staatlichen Stellen zur Verfügung, doch alleine Quantität und Qualität der erhobenen Datensätze laden förmlich zum Missbrauch durch professionelle Datenhändler ein. Wer hat eigentlich ein Interesse an einem Zentralregister, in dem auch Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungsgründe gespeichert werden?

Eigentlich sollte das Elena-Verfahren, das ursprünglich einmal unter dem Schlagwort "Jobcard" diskutiert wurde, Bürokratie abbauen und Effizienz fördern - doch was als durchaus sinnvolles Projekt begann, nahm über die Zeit hin erschreckende Formen an. Als Vater von Elena gilt der umtriebige, ehemalige VW-Personalvorstand und Schröder-Intimus Peter Hartz. Als er der rot-grünen Bundesregierung die Ergebnisse der nach ihm benannten Hartz-Kommission übergab, war auch das "Aktionsprogramm Informationsgesellschaft" ein Bestandteil des Forderungskatalogs. Die "Jobcard" sollte Bürokratie abbauen und aufgrund ihrer Zertifizierung nebenbei auch den Handel im Internet stärken. Es gibt rund 180 Antragsarten, für die man heute eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Dazu zählen nicht nur Anträge auf Arbeitslosengeld, sondern auch Anträge für Wohngeld, Prozesskostenbeihilfe, Kindergeld oder die Kostenerstattung für einen Kita-Platz. Die Idee der Hartz-Kommission war simpel - warum ersetzt man diese Anträge in Papierform nicht einfach durch ein elektronisches Informationssystem, das die Personalabteilungen entlastet und dem Bürger so manchen unnötigen Gang zum Amt abnimmt?

Datenmissbrauch ante portas

57 Seiten stark ist der Datenkatalog, den Arbeitgeber von diesem Jahr an das Zentralregister übermitteln müssen. Neben den Daten, die auch auf jeder Lohnbescheinigung stehen, enthält Elena jedoch auch sensible Daten, die zwar von einigen Ämtern für besondere Entscheidungen auch schon heute in schriftlicher Form angefordert werden können, die aber in einer zentralen Datenbank aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eigentlich nichts zu suchen haben.

So findet sich auf Seite 25 des Fragebogens beispielsweise die Angabe nach Fehlzeiten und dem Grund für diese. Natürlich werden diese Daten nach gültiger Rechtslage beispielsweise von der Arbeitsagentur für mögliche Sanktionen gegen einen Antragsteller benötigt - aber aus welchem Grund werden sie auch von Arbeitnehmern gespeichert, die diesen Antrag überhaupt nicht stellen wollen? Und warum werden diese Daten von Beamten oder Richtern erhoben, die noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld haben? Auch die Angaben auf den Seiten 26 und 47, auf denen nach dem Streikverhalten von Arbeitnehmern und Abmahnungen gefragt wird, bieten alleine aufgrund ihrer seltenen Nutzung kaum einen Vorteil für die Ämter, dafür aber ein exorbitantes Missbrauchspotential. Was würde ein großer Arbeitgeber für einen Datensatz bezahlen, aus dem er schlussfolgern kann, ob ein Interessent für einen Arbeitsplatz ein streiklustiger Quartalskranker ist, der auch schon mal eine Abmahnung wegen aufrührerischen Verhaltens bekommen hat, oder ob er ein folgsames Schaf ist, das selbst erkältet seinen Dienst tut?

Hätte sich die Politik für eine durchdachte, schlanke Lösung entschieden, die gegen potentiellen Missbrauch geschützt wäre, hätte die "Jobcard" auch eine echte Innovation sein können. Warum sollte ein Arbeitnehmer eigentlich für einen Antrag auf Wohngeld in entwürdigender Art beim Arbeitgeber vorsprechen müssen, um sich den Antrag vom Amt ausfüllen zu lassen? Mit einer schlanken "Jobcard" würde der Sachbearbeiter auf dem Amt mit der Einwilligung des Antragstellers schnell und unkompliziert Zugang zu den relevanten Daten bekommen, die auch auf der Lohnbescheinigung oder dem Finanzamtsbescheid zum Steuerjahresausgleich stehen. Wenn man die Bürokratie wirklich entlasten wollte, könnte man allerdings auch ganz einfach die Anzahl der Bescheinigungen absenken und diverse Leistungen gegen Vorlage eines Einkommensbescheides vom Finanzamt zur Verfügung stellen.

Aber eine solche Low-Tech-Lösung wäre einer Informationsgesellschaft wohl nicht angemessen. Daher basiert die Technik hinter der "Jobcard" auch auf einem - auf dem Chip integrierten - Zertifikat zur Erstellung qualifizierter Unterschriften. Solche Karten sind heutzutage noch kaum verbreitet und hätten vor allem für Anbieter im Internet einen unschätzbaren Vorteil, da sie eine rechtsgültige Unterschrift ersetzen können. Offen ist jedoch, wer diesen unfreiwilligen Zertifizierungswahn bezahlen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht im Regelfalle vor, dass die Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden. Wenn tatsächlich einmal 40 Millionen Chipkarten ausgestellt werden, würden sich die jährlichen Kosten zwar "nur" im einstelligen Eurobereich bewegen, aber warum sollte der Arbeitnehmer die Kosten für ein Verfahren übernehmen, das zuallererst den Arbeitgeber entlastet?

Milchmädchenrechnung

Wenn die Regierung von einem Einsparvolumen von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr spricht, ist jedoch Vorsicht geboten. Die Grundlage dieser Kalkulation bezieht sich darauf, dass möglichst viele Antragsvorgänge durch Elena übernommen werden und die dadurch eingesparte Zeit auch tatsächlich anderweitig genutzt werden kann. Wer die tägliche Arbeit in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebes kennt, wird diese Kalkulationsgrundlage allerdings anzweifeln. Kleine Betriebe haben meist eine, mittlere Betriebe zwei oder drei Fachkräfte für die Lohnbuchhaltung. Es ist natürlich absurd, anzunehmen, dass die Zeitersparnis, die bei solchen Betrieben pro Jahr im ein- bis zweistelligen Stundenbereich anfallen würde, in irgendeiner Form Kosten reduzieren würde. Zunächst einmal ist das Gegenteil ist der Fall, da sowohl die Hardware, als auch die Personalschulung für das Elena-Verfahren hier voll zu Buch schlagen. Wenn Elena wie geplant 2012 tatsächlich von den Ämtern eingesetzt wird, sollen zunächst einmal ganze fünf Antragsarten durch dieses System digitalisiert werden - überflüssig zu erwähnen, dass keine dieser Antragsarten etwas mit den sensiblen Daten der Datenbank zu tun hat.

Die Kritik wächst

Der Nutzen durch Elena ist marginal, was sogar die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) dazu veranlasst hat, das System als ineffizient und kostenverursachend abzulehnen. Dabei steht die BdA nicht alleine - auch der Bund der Steuerzahler, die Gewerkschaft Ver.di, der Marburger Bund und fast alle Datenschützer lehnen Elena in dieser Form ab. Elena verstoße nicht nur eklatant gegen das Prinzip der informationiellen Selbstbestimmung, sondern sei auch ein Einfallstor für den Missbrauch der Daten. Ver.di und der Marburger Bund prüfen momentan, ob sie gegen den elektronischen Lohnnachweis beim Bundesverfassungsgericht eine Klage anstrengen. Sollten die Gewerkschaften nach Karlsruhe ziehen, haben sie möglicherweise sehr gute Chancen, das Elena-Verfahren zu stoppen. Elena stellt eine zentrale, anlasslose Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Daten dar. Damit verstößt Elena genauso gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz, wie die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die sich zur Zeit in Karlsruhe auf dem Prüfstand befindet. Sollten die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung kippen, droht auch Elena das Ende.

Zensursula reagiert

Wie bescheiden der rechtliche Rahmen rund um Elena aussieht, weiß auch die Regierung nur allzu gut. Arbeitsministerin von der Leyen, die bereits im Familienressort feststellen musste, dass Datenschützer unbequeme Gegner sind, hat nun erstmals reagiert und angekündigt, den Elena-Fragebogen zu überarbeiten. Eine direkte Zuordnung der Streikzeiten soll zukünftig nicht mehr möglich sein, die Fehlzeiten stehen indes nicht zur Disposition. Es sollen künftig nur noch Daten erhoben werden, die für die Berechnung von Sozialleistungen erforderlich sind, so ein Sprecher von der Leyens. Hier steckt der Wurm jedoch im Detail - alle Elena-Daten sind für eine Berechnung bestimmter Leistungen notwendig, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Daten überhaupt zentral gespeichert werden müssen und dürfen. Bis Ende März will man nun einen neuen Fragenkatalog präsentieren, der Elena in kritischen Punkten verschlanken soll. Ob dies ausreichen wird, um die Sicherheitsbedenken zu befriedigen, ist jedoch mehr als fraglich. Letzten Endes werden sich wohl wieder einmal die Richter in Karlsruhe mit dem Informationshunger des Staates beschäftigen müssen. Vielleicht sollten sich die Politiker in Berlin jedoch ganz einfach mal einen trefflichen Sinnspruch Montesquieus in ihr Poesiealbum schreiben lassen: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen".

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Bürgerrechtler gegen Arbeitnehmerdatenbank Elena
« Antwort #4 am: 12 Januar, 2010, 12:58 »
Mit der Arbeitnehmerdatenbank Elena, die auch Abmahnungen und Streikbeteiligungen erfasst, habe die Bundesregierung eine weitere Vorratsdatenspeicherung geschaffen, kritisiert das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst".
Bürgerrechtler haben die zum Jahresbeginn 2010 gestartete Arbeitnehmerdatenbank Elena scharf kritisiert. Rainer Hammerschmidt vom Aktionsbündnis 'Freiheit statt Angst' sagte: "Dies ist eine weitere Vorratsdatenspeicherung. Erneut werden unnötigerweise die Daten von 40 Millionen Arbeitnehmern gespeichert."

Das Elena-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung Gerhard Schröders (SPD) gestartet worden und geht auf die Initiative der Hartz-Kommission und der Arbeitgeberverbände zurück.

Seit 1. Januar 2010 muss jeder Arbeitgeber für alle Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen umfangreichen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Rentenversicherung Bund in Würzburg übermitteln. Neben Angaben zu Gehalt und Sozialabgaben werden auch Kündigungsgründe wie Abmahnungen und detaillierte Angaben zur Art der Fehlzeiten festgehalten. Dazu gehört auch die Abwesenheit am Arbeitsplatz wegen legaler und illegaler Streiks. Die Gewerkschaften sehen darin die Erstellung elektronischer schwarzer Listen gegen Menschen, die wegen Streikbeteiligungen dann möglicherweise keinen Arbeitsplatz mehr bekommen.

"Elena zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können", hatte hingegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) im Juni 2008 gesagt. Ziel sei es, Einkommensnachweise elektronisch in Verbindung mit einer persönlichen Chipkarte auszustellen.

Das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst" betont dagegen, dass personenbezogene und sensible persönliche Daten nicht in zentrale Datenbanken gehören: "Verknüpfungen von persönlichen Daten mit einem Generalschlüssel wie der Steuer-ID bergen die Gefahr des gläsernen Bürgers." Das Elena-Verfahren sei gefährlich und völlig unnötig, weil Aufwand und mögliche Einsparung in keinem Verhältnis stünden.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte zuletzt am vergangenen Wochenende deutliche Einschränkungen. "Ich finde, wir sollten uns auf Daten beschränken, die für das Ausstellen der fraglichen Arbeitsbescheinigungen unbedingt erforderlich sind", sagte sie dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Angaben über Streiktage oder Abmahnungen gehörten "sicher nicht in diese Kategorie".

Quelle : www.golem.de

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ELENA Datenbank: Zwei E-Petitionen gestartet
« Antwort #5 am: 19 Januar, 2010, 09:31 »
Fast zeitgleich wurden zwei E-Petitionen vom Deutschen Bundestag angenommen, die sich beide gegen die Datenspeicherung durch das ELENA-Verfahren richten.

Beide Petitionen richten sich gegen die Speicherung von Arbeitnehmerdaten in der sog. "ELENA-Datenbank", wobei die Petitionen je unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die erste Petition richtet sich gegen das Vorhaben der Datenbank ELENA an sich. In der Begründung heißt es von dem Petenten Peter Casper: "Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen. Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben. Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist. (...) Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt."

Die zweite Petition will den Umfang der Datensätze, die durch ELENA erfasst werden sollen, deutlich reduzieren. So sollen "die Speicherung und Datensammlung der Art der Fehlzeiten der Arbeitnehmerdaten im sogenannten ELENA-Verfahren nochmals überarbeitet und überdacht werden". In der Begründung schlägt der Petent Thomas Herr vor, dass eine ganze Reihe von Daten nicht mit in ELENA aufgenommen werden - unter anderem Fehlzeiten, unbezahlter Urlaub oder Streikzeiten. In der Begründung schreibt er: "Es geht kein Finanzamt und keine Krankenkasse an, wenn ich zu spät zur Arbeit komme, wenn ich streike, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme und so weiter. Ich fühle mich als Bürger total gläsern und total vom Staat überwacht. Desweiteren zweifle ich an, ob dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stand hielte."

Ob man sich nun an E-Petitionen dieser Art beteiligt oder nicht: der Vorstoß des Gesetzgebers durch ELENA ist schon allerhand. Da sollen Daten unter dem Vorwand von Kostenersparnis zentral erfasst werden, die jeden sozialpflichtigen Arbeitnehmer gläsern machen. Was geht den Staat Krankenzeiten oder Streiks von Mitarbeitern an? Man kann sich gut vorstellen, dass sich schon aufgrund der Tatsache der Erfassung selbst Arbeitnehmer überwacht und unter Druck gesetzt fühlen. Erfasst werden sollen diese Daten für den "elektronischen Entgeldnachweis" auch noch durch den Arbeitgeber selbst. Doch auch hier gilt wieder die oberste Devise des Datenschutzes: Nur nicht erhobene Daten können auch nicht missbraucht werden.

Die Zeichnungsfrist beider Petitionen ist der 2.März 2010.

Quelle : www.gulli.com

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Bundesrat soll Übermittlung sensibler Daten an Elena verhindern
« Antwort #6 am: 27 Januar, 2010, 16:05 »
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat erneut Bedenken gegen das Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" vorgebracht. Es sieht den Entwurf (PDF-Datei) aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Verordnung zur Übermittlung der Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis als zu unbestimmt an, er sei möglicherweise verfassungswidrig. Es müsse verhindert werden, dass "intime Daten" aus Arbeitsverhältnissen an das zentrale Elena-System übertragen werden, meinen die Datenschützer. Sie appellieren daher an den Bundesrat, den Vorstoß in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik befasst sich am morgigen Donnerstag mit dem Entwurf für die Datensatzverordnung. Laut ULD lässt er weitgehend offen, welche konkreten Informationen über Beschäftigte ein Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung des Bunds übermitteln muss. Die benötigten Datensätze solle ein "nicht demokratisch legitimiertes Gremium" in einer zusätzlichen technischen Datensatzbeschreibung festlegen. Dabei vertreten seien allein Sozialversicherungsinstitutionen und Kommunen. Eine Beratung erfolge durch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftliche Verwaltung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Für die Datenschützer ist fraglich, ob eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Übermittlungsverpflichtung genügt. Wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei höchstwahrscheinlich ein parlamentarisch legitimiertes Gesetz erforderlich.

Das ULD stört sich zum Beispiel daran, dass Arbeitgeber melden sollen, ob einer Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen war. In einem Freitextfeld sollte das vermeintlich vertragswidrige Verhalten, welches Anlass zur Entlassung gab, beschrieben werden. Zudem sollte auf Fehlzeiten etwa aufgrund von legalen oder illegalen Streiks verwiesen werden. Eine überarbeitete Version der Beschreibung (PDF-Datei) von Ende Dezember verzichtet auf Angaben über die Teilnahme an Protestkundgebungen. Das Arbeitsministerium hat ferner angekündigt, dass alle Daten in dem Katalog noch einmal auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden sollten.

Trotzdem bemängelt das ULD das vorgesehene Verfahren zur Festlegung der Datensätze. ULD-Leiter Thilo Weichert geht davon aus, dass derzeit eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vor allem der strittigen personenbezogenen Informationen fehlt. Solange Bund und Länder hier nicht nachgebessert hätten, "muss unseres Erachtens kein Arbeitgeber entsprechende Meldungen vornehmen". Generell kritisiert der Datenschutzbeauftragte, dass "die zentrale Speicherung der Daten aller Beschäftigten in der Bundesrepublik auf Vorrat eine völlig andere Qualität als das bisherige Verfahren hat, bei dem im Bedarfsfall eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt wurde".

Beim Bundestag sind unterdessen zwei Online-Petitionen zu Elena anhängig. Ein Antrag, der derzeit von knapp 7000 Mitzeichnern unterstützt wird, fordert die komplette Aufhebung des Verfahrens. Zur Begründung heißt es, dass "unzulässig Daten erhoben werden, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen". Damit werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die zweite Petition macht sich allein für eine Zusammenstreichung der Arten der Fehlzeiten stark, um den Bürger nicht "total gläsern" erscheinen zu lassen. Dieses Begehren hat derzeit etwas über 2000 Unterstützer. Für die nordhessischen Jusos steht derweil fest: "Das Elena-Gesetz muss weg", um weiteren Formen der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorzuschieben.

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat lässt Verordnung zum Datentransfer an Elena passieren
« Antwort #7 am: 12 Februar, 2010, 16:22 »
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft  hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Der Bundesrat fordert in einer Entschließung  aber im weiteren Verfahren einen besseren Datenschutz ein.

Zugleich erinnerte die Länderkammer an die besondere "verfassungsrechtliche Brisanz" von Elena. Diese ergebe sich daraus, dass von allen über 30 Millionen abhängig Beschäftigten hierzulande einkommensrelevante Informationen gespeichert würden. Dabei stehe nicht fest, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht würden. Eine solche Form der Vorratsdatenspeicherung sei nur zulässig, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Aufbewahrung der Informationen deren Zweck bestimmt sei. Zudem müssten "wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet" sein. Hier halten die Länder Nachbesserungen für möglich, um den "berechtigten datenschutzrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen".

Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen "sofort und effektiv wahrgenommen werden kann". Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von "Fehlzeiten" von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein "Kündigung" und "Entlassung" über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben.

Abschließend bitten die Länder die Bundesregierung, den mit den Meldungen an die Zentrale Speicherstelle verbundenen Aufwand für die Arbeitgeber auf das "absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken". Wenn der Umfang der zu übermittelnden Informationen verringert werde, verkleinere dies auch den Bürokratieaufwand für die betroffenen Unternehmen. Weiter sei die Kostenschätzung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls ein Konzept zur Einbeziehung weiterer Verdienstbescheinigungen in das Elena-Verfahren zu erarbeiten. Der Hightech-Branchenverband Bitkom drängt seit Längerem darauf, dass Elena viel zu wenige der bestehenden Nachweispflichten auf den elektronischen Weg verlagere. Ursprünglich machte sich der Bundesrat dafür stark, Daten zum Wohngeld nicht in das Verfahren einzubeziehen.

Quelle : www.heise.de

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Online-Petition gegen ELENA
« Antwort #8 am: 01 März, 2010, 19:22 »
Dies ist der finale Aufruf an alle, die kurz vor Toreschluss noch etwas gegen ELENA unternehmen möchten. Noch bis morgen, den zweiten März kann die Online-Petition gegen ELENA unterzeichnet werden.

Der Text der Petition an den Deutschen Bundestag lautet:  "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§ 95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird."

Durch die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) zum 1. Januar dieses Jahres sind alle Arbeitgeber verpflichtet, monatlich Entgelt- und andere Daten ihrer ArbeitnehmerInnen an die Deutsche Rentenversicherung elektronisch zu übermitteln. Diese werden in einer zentralen Datenbank auf Vorrat bis zu fünf Jahre gespeichert für den Fall, dass jemand Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohngeld beantragt.

Neben den Daten über den Verdienst, die abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Name, Adresse, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Angaben zum Arbeitgeber und zur Tätigkeit werden auch Art und Umfang von Fehlzeiten, Abmahnungen und Gründe für Kündigungen und Entlassungen erfasst und gespeichert - Letztere sogar als Freitext. Dadurch entsteht eine gigantische Sammlung sensibler Daten aller 36 Millionen ArbeitnehmerInnen, ohne dass sicher wäre, dass diese jemals benötigt werden. Bislang wurden diese Daten dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in Papierform bescheinigt, wenn er sie für einen Antrag auf Sozialleistungen verlangt hat. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden die Daten direkt mit Zustimmung des Antragstellers mittels einer Signaturkarte aus der Datenbank abrufen können.

Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung und zentrale Speicherung der Daten ist nicht vorgesehen. Auch gibt es für die BürgerInnen keine Möglichkeit, bis 2012 Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Welche Gefahren in derartigen Datensammlungen liegen, zeigen die Skandale der letzten Zeit. Außerdem werden Begehrlichkeiten anderer Behörden geweckt, auf diese Daten zuzugreifen. Dieses ist zwar bislang per Gesetz ausgeschlossen, eine Gesetzesänderung bei entsprechenden Mehrheiten bleibt jedoch möglich.

Die Online-Petition kann hier unter dieser Adresse unterzeichnet werden. Dazu ist zunächst eine einmalige Registrierung notwendig, die hier durchgeführt werden kann.

Eine weitere Petition zur Modifizierung des ELENA-Verfahrens kann hier unterzeichnet werden.

Quelle : www.gulli.com

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Bundestag streitet über Moratorium für Elena
« Antwort #9 am: 05 März, 2010, 17:15 »
Ein Antrag  (PDF-Datei) der Grünen zur Aussetzung und strikten Begrenzung des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena) kam bei seiner 1. Lesung im Bundestag am gestrigen Donnerstagabend vor allem bei CDU/CSU und SPD nicht gut an. Das Gesetz über das Verfahren sei ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie und ein deutliches Signal für mehr Innovationen, erklärte Kai Wegner im Namen der Unionsfraktion. Es erfülle die höchsten Datensicherheitsstandards. Zudem habe die Bundesregierung bereits auf Kritik reagiert, sodass zum Beispiel Daten über eine Streikteilnahme nicht mehr allgemein erhoben werden sollen.

Schematische Darstellung des Elena-Verfahrens
 

Doris Barnett (SPD) verwies darauf, dass auch bei anderen Verfahren in der Sozialversicherung anlasslose Daten für längere Zeit gespeichert würden. Elena beachte zugleich alle Vorgaben aus dem Urteil  des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung wie Prinzipien der getrennten Aufbewahrung von Daten, asymmetrische Verschlüsselung, fortschrittliche Authentifizierung und das revisionssichere Protokollieren von Zugriffen und der Löschung.

Der Netzexperte der Grünen, Konstantin von Notz, bezog sich auf einen Passus der Karlsruher Urteils, wonach  der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen [­--] wie Elena – auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer werde. Das System sei zu datenhungrig uns müsse "ordentlich abspecken". Eine Bundestagspetition, die eine sofortige Aufhebung des "Datenmonsters" fordere, haben 27.500 Unterzeichner gefunden.

Claudia Bögel von der FDP hielt es ebenfalls für nötig,  Elena weiter "hübsch schlank" zu machen. "Erste Reparaturen" seien zwar in Angriff genommen und der geplante Umfang korrigiert worden. Es müsse aber alles daran gesetzt werden, den Mittelstand von neuen bürokratischen Auflagen zu entlasten. Für die Linke signalisierte Petra Pau Zustimmung zu dem grünen Antrag, da sie die "ausufernde Speicherung von Arbeitnehmerdaten für verfassungswidrig" halte.

Quelle : www.heise.de

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FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen
« Antwort #10 am: 14 März, 2010, 11:25 »
Spitzenpolitiker der Liberalen machen im Lichte des Urteils  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) mobil. Die FDP wolle das System, mit dem monatliche Gehaltsabrechnungen und andere persönliche Daten von Arbeitnehmern in einem zentralen Register bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert werden sollen, kippen, kündigten FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz und der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Christian Ahrendt, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) an.

Mit Elena drohe "die lückenlose Dokumentation des Alltags aller Berufstätigen", warnte Ahrendt laut dem Bericht. Der Staat dürfe aber nicht verdachtsunabhängig etwa Informationen erheben, wann ein Arbeitnehmer gestreikt habe oder wann er oder seine Kinder krank gewesen seien. Generell lesen die beiden FDP-Politiker das Urteil aus Karlsruhe als Aufforderung an die Politik, "sich bei der Datensammelwut zurückzunehmen". Bundesregierung und Bundestag müssten "die klaren Feststellungen" des Verfassungsgerichts ernst nehmen und "ein neues Datenbewusstsein schaffen".

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fortbestand von Elena sehr skeptisch beäugt. Es sei "sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten ist", sagte die Liberale laut einem Bericht der Financial Times Deutschland auf einer Tagung der "Berliner Datenschutzrunde" am Donnerstag. Der Richterspruch aus Karlsruhe werde Auswirkungen auf viele Projekte zur Datenerfassung haben.

Erst Anfang März hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Aussetzung von Elena kontrovers diskutiert. Die Opposition hatte damals mit Ausnahme der SPD vorgebracht, dass der Spielraum für anlasslose Datenspeicherungen wie das ursprünglich von Rot-Grün vorangebrachte Elena-Verfahren gemäß der neuen Vorgaben der Hüter des Grundgesetzes enger werde. Politiker der Union und der SPD hatten beim Einkommensregister dagegen alle Auflagen aus Karlsruhe erfüllt gesehen.

Ahrendt und Piltz verschärften laut NOZ auch ihre Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises im November. Das neue Hoheitsdokument ist ihrer Ansicht nach "nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer". Die Bürger liefen damit Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen würden. Es drohe verstärkter Identitätsdiebstahl. Zudem bestünde keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen. Die beiden FDP-Politiker wiederholten zugleich ihre Forderung, das Großprojekt bis 2020 auf Eis zu legen.

Quelle : www.heise.de

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Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet
« Antwort #11 am: 15 März, 2010, 12:58 »
Gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen ("ELENA") wird noch vor dem 1. April 2010 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das kündigte der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) an.

Ähnlich wie bei der Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet der FoeBuD daran, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Der Verein hat deshalb am heutigen Montag eine Webseite freigeschaltet, auf der sich jedermann ohne viel Papierkrieg der Beschwerde gegen das ELENA-Projekt anschließen kann.

Viel Zeit bleibt den Aktivisten vom FoeBuD nicht: Am 1. April jährt sich die Verabschiedung des Gesetzes zu Elena, dann wäre die Beschwerde am Bundesverfassungsgericht nicht mehr möglich. Derzeit ist geplant, dass die beiden federführenden Rechtsanwälte am 31. März in Karlsruhe die Beschwerde direkt bei Gericht einreichen.

Via ELENA sollen Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen. Bei dem Verfahren werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Gehalts und der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt. Datenschützer kritisieren ELENA scharf. Zuletzt hatte sogar Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion angekündigt, das Projekt kippen zu wollen.

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ELENA: 10.000 Verfassungsbeschwerden nach 48 Stunden
« Antwort #12 am: 18 März, 2010, 10:50 »
Seit Kurzem ruft die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Aktuell beteiligen sich bereits über 12.500 Menschen daran.

Das Urteil zur Eindämmung der Vorratsdatenspeicherung scheint vielen Menschen Mut gemacht zu haben. Nach nur 48 Stunden haben sich bereits über 10.000 Personen an der Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammelmonster ELENA beteiligt. ELENA steht für den "ELektronische EntgeltNAchweis". Das heißt, dass seit Anfang Januar 2010 jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank gemeldet werden. Viele dieser detaillierten Angaben sind inhaltlich hochsensibel. Beispielsweise beim Kündigungsgrund ist fraglich, was die Behörden mit diesen Daten anfangen wollen. Thomas Wüppesahl, der Vorsitzende der Kritischen Polizisten kritisierte, dass über 90% aller bei ELENA gesammelten Daten nicht benötigt werden. Ähnlich wie bei der geplanten Volkszählung im Jahr 1983 handelt es sich hier um eine verbotene Vorratsdatenspeicherung, "mit der unglaublich viele und unterschiedliche Persönlichkeitsprofile generiert werden können. Und "nicht benötigt" heißt ja nicht, dass die Daten ruhen. Die Daten werden nicht "mal so" gespeichert. (...) Mit ELENA wird vielmehr bei den Finanzämtern, den Polizeien, den Krankenkassen, anderen privaten Stellen (Banken, Versicherungen, Schufa usw.) eine eminent hohe Motivation bestehen, sie verwenden zu können. Und zumindestens bei den klassischen polizeilichen Büchsenöffnern gegenüber Bürgerrechten, also in den Fällen von Organisierter Kriminalität, Sexualdelikten, Rauschgift, Staatsschutzdelikten, Terrorismus sowieso ist doch jetzt schon absehbar, was von der heute noch versicherten Zweckbindungsklausel - mithin der Datensicherheit - dieser Mega-Zentral-Datei übrig bleiben wird." In Bezug auf den späteren Missbrauch führt Wüppesahl im Rahmen unseres Interviews die verfremdete Benutzung der Maut-Kontrollstellen an, da sich diese auch für die Verbrechensbekämpfung einsetzen lassen. Bis jetzt ist nicht absehbar, wofür die bei ELENA gesammelten Daten alles verwendet werden könnten. Keiner weiß, was sich die Beamten, Polizisten oder Politiker später noch alles einfallen lassen.

Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können noch bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um Spenden gebeten.

Der FoeBuD e. V. wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht mithilfe der Rechtsanwälte Meinhard Starostik und Dominik Boecker alle Schreiben einreichen. Die Zeit drängt. Das Gesetz trat bereits am 1. April 2009 in Kraft, für Verfassungsbeschwerden gilt lediglich eine Jahresfrist. Je mehr Menschen sich jetzt daran beteiligen und je schneller sie dies tun, umso besser!

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Elena hat 35 Millionen Datensätze gespeichert
« Antwort #13 am: 18 März, 2010, 17:16 »
In der Datenbank zum umstrittenen  elektronischen Entgeltnachweis "Elena" sind schon 35 Millionen Datensätze über Beschäftigung und Einkommen von Arbeitnehmern gespeichert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte am Donnerstag in Stuttgart, diese Daten seien verschlüsselt und könnten deshalb noch nicht genutzt werden. Auch fehlten noch etliche rechtliche Regelungen. Mit "Elena" will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Die Arbeitgeber müssen seit Jahresbeginn monatlich die Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Gegen das Vorhaben läuft seit dem vergangenen Montag eine "Mitmach-Verfassungsbeschwerde" des FoeBuD. Zur Stunde verzeichnet die Aktion bereits 16.000 Teilnehmer.

Zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz sprachen sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auch erneut gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung aus. Die obersten Datenschützer sehen in der Speicherung einen "besonders schweren Eingriff" in persönliche Rechte. Die entsprechende Europäische Richtlinie müsse deshalb aufgehoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März die vorsorgliche Speicherung von Daten aus Telefon- und Internetverbindungen zur Terrorabwehr für verfassungswidrig erklärt.

Ferner machen sich Schaar und seine Länderkollegen für eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzes stark. Es dürfe nicht mehr zwischen öffentlichem und privatem Bereich unterschieden werden. Dies hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, der eine stärkere Unabhängigkeit des Datenschutzes in Deutschland verlangt hatte. Schaar mahnte jedoch, die Zusammenlegung der bisher in einzelnen Bundesländern getrennten Zuständigkeiten dürfe nicht zu einem Abbau des Datenschutzes führen.

Für mehr Rechte der Menschen im Internet plädierte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix. Im weltweiten Netz dürfe nicht länger alles auf ewig gespeichert bleiben: "Das bedeutet auch, dass man Fantasie und Geld dafür investiert, um so etwas wie einen digitalen Radiergummi zu entwickeln." Die Bundesregierung solle sich für entsprechende internationale Abkommen einsetzen.

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Mehr als 20.000 Mitbeschwerden gegen ELENA
« Antwort #14 am: 22 März, 2010, 10:42 »
In der ersten Woche nach dem Start  der Website  für eine Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen (ELENA) haben dort bereits über 20.000 Mitbeschwerdeführende Vollmachten abgegeben. Das teilt der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) am heutigen Montag mit. Er hat die Aktion zusammen mit weiteren Datenschutzorganisationen initiiert.

Seit Anfang dieses Jahres müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Mittlerweile sind dort 35 Millionen Datensätze gespeichert. Ähnlich wie bei der Beschwerde  zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet der FoeBuD daran, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Letzter Versendetermin ist der 25. März, später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll bis 31. März beim Bundesverfassungsgericht abgegeben werden. Die Datenschützer wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Sie sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung von Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen. Art und Menge der zusammengetragenen Daten seien "höchst gefährlich" und in dieser Form verfassungswidrig.

Eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software GmbH hat indessen ergeben, dass 40 Prozent der Befragten das ELENA zugrundeliegende Gesetz nicht kennen. 56 Prozent gaben an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Dabei seien Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren, teilt Sage mit. Die Forschungsgruppe Wahlen haben vom 10. bis 17. März 2010 insgesamt 1.005 Interviews durchgeführt. Dabei wurden 492 Bürger, die abhängig beschäftigt sind, zum Thema ELENA befragt.

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