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Bei uns in .at ist die Herabwürdigung religiöser Lehren schon recht lange unter Strafe (§188 Stgb) gestellt.
Hier geht es nicht um ein Denkmonopol, sondern um eine Sanktionsmöglichkeit für die Verletzung religiöser Gefühle von solcher Qualität, die mit einer Grundrechtsverletzung verbunden ist, zu haben (ist nicht meine Interpretation, sondern die dem Gesetzestext folgenden Erläuterungen).
Ich habe das Recht, jede Religion oder sonstige Weltanschauung für mich als irrelevant, blossen Unfug und wertlos einzuschätzen und das auch zu sagen.
und bezüglich eines letzten Absatzes möchte ich nur anmerken dass es in at und de sehr weitreichende Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit gibt. Dies Betrifft vor allem nationalsozialistisches Gedankengut und ist natürlich auf die Katastophen die dieses Gedsankengut im 20 Jhdt. angerichtet hat zurückzufüren.
...matter that is grossly abusive or insulting in relation to matters held sacred by any religion...