Autor Thema: Der Upgrade-Trick - Upgrade-Lizenzen von Windows 7 sauber neu installieren  (Gelesen 2264 mal)

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Offline SiLæncer

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Besitzer von XP oder Vista dürfen Windows 7 als Upgrade-Lizenz erwerben, als Student oder im Dreierpack sogar besonders günstig. Dass sich damit trotz des Namens oft keine bestehende Windows-Installation aktualisieren lässt, war bereits bekannt, nicht aber, dass nicht einmal eine saubere Neuinstallation vorgesehen ist. Mit einem Trick klappts trotzdem.

Wer Windows 7 ohne neuen PC kaufen will, spart am meisten Geld, wenn er zu den günstigen System-Builder-Lizenzen greift (siehe c't 22/09, S. 92). Doch es gibt Ausnahmen: So bietet Microsoft Studenten ein Upgrade auf Windows 7 Home Premium oder Professional für gerade mal 35 Euro an. Günstig ist auch das Family Pack: Es enthält gleich drei dieser Lizenzen. Kosten soll es laut Microsofts unverbindlicher Preisempfehlung 150 Euro. Viele Händler verlangen zwar mehr, doch ist es dennoch günstiger als drei einzelne System-Builder-Lizenzen. Voraussetzung für den Erwerb: für jede Upgrade-Lizenz muss eine Windows-XP- oder Vista-Lizenz vorhanden sein, die nach der Installation von Windows 7 nicht mehr weitergenutzt werden darf.

Nach dem Kauf droht allerdings eine unangenehme Überraschung: die lizenzrechtlichen und die technischen Voraussetzungen unterscheiden sich: Windows XP lässt sich grundsätzlich nicht auf Windows 7 aktualisieren, das klappt nur mit Vista, sofern mindestens das Service Pack 1 installiert ist. Vista muss in der gleichen Sprache installiert sein, ein englischsprachiges Windows 7 kann also kein deutschsprachiges Vista aktualisieren. Eine Upgrade-Installation von 32-Bit-Vista auf 64-Bit-Windows-7 ist ebenfalls nicht vorgesehen. Damit nicht genug: Die Versionen müssen ebenfalls passen (siehe Tabelle). So lassen sich Vista Business oder Ultimate nicht auf die günstigen Home-Premium-Upgrades aktualisieren.


Hürdenlauf

Wenn schon keine Upgrade-Installation möglich ist, so sollte doch zumindest eine saubere Neuinstallation funktionieren – könnte man meinen. Doch Microsoft war es offenbar besonders wichtig, dass Upgrade-Lizenzen nur von Käufern verwendet werden, die wirklich eine ältere Lizenz besitzen. Um das sicherzustellen, hätte es im Prinzip reichen können, einfach wie bei älteren Windows-Versionen während der Installation nach dem entsprechenden Datenträger zu fragen. Doch dieser Weg ist verbaut: Zu viele OEM-Hersteller lieferten zum vorinstallierten Windows XP keine echten Windows-CDs, sondern lediglich Recovery-Medien mit. Auf denen finden sich nur allzu oft Abbilder der Systempartition, die von Imagern in proprietären Formaten abgelegt waren, in die das Setup-Programm nicht mal eben hineinsehen kann.

Microsofts Ausweg: Das Setup-Programm sucht (auch wenn es von DVD bootet) auf der Festplatte nach einer XP- oder Vista-Installation, die Installation auf einer leeren Festplatte ist nicht möglich. Käufer des Sonderangebots für Studenten, das nur online zu beziehen ist, bekamen anfangs sogar statt ISO-Abbildern der Setup-DVDs ausschließlich die nackten Installationsdateien zum Download zur Verfügung gestellt – keine gute Idee, denn das x64-Setup-Programm startet als 64-Bit-Anwendung nun mal nicht unter einem 32-Bit-XP oder -Vista. Mittlerweile steht den Käufern der Studentenversion zusätzlich ein x64-ISO-Abbild zum Download zur Verfügung. Wer zur 32-Bit-Variante gegriffen hat, kann sich ein ISO-Abbild selbst erstellen (siehe untenstehenden Kasten).

Und es geht doch

Nur mit einem Trick lassen sich die Upgrade-Lizenzen frisch installieren. Das von der DVD bootende Setup-Programm von Windows 7 weiß anfangs nämlich gar nicht, was für eine Lizenz die Grundlage für die Installation bildet – wie auch, unabhängig von der Lizenz sind alle Installationsmedien stets identisch. Die Information über die Lizenz steckt im Product Key. Die Folge: Erst nach dessen Eingabe verweigert das Setup-Programm die Arbeit – mit der falschen Behauptung, der Key sei ungültig. Der Ausweg: Überspringen Sie die Eingabe des Keys einfach, das Setup-Programm läuft dann anstandslos durch. Das Aktivieren nach Eingabe des Keys scheitert allerdings.

Von wegen ungültig: Auch wenn der Key korrekt erworben wurde, meckert das Windows-7-Setup-Programm, wenn Sie eine Upgrade-Lizenz auf einer leeren Festplatte installieren wollen.

Um doch noch aktivieren zu können, müssen Sie Windows weismachen, dass es nicht frisch, sondern von einem älteren Windows aus installiert wurde. Das erledigen Sie in der Registry: Starten Sie durch das Eintippen von „regedit“ ins Suchfeld des Startmenüs den Registry-Editor und hangeln Sie sich dort zum Schlüssel HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Setup\OOBE durch. Dort ändern Sie den Wert des Eintrags MediaBootInstall auf 0. Anschließend setzen Sie den Lizenzstatus von Windows zurück: Dazu tippen Sie „cmd“ ins Suchfeld des Startmenüs, bestätigen mit Strg+Umschalt+Enter und klicken bei der folgenden Sicherheitsnachfrage auf „OK“. Es öffnet sich eine Eingabeaufforderung, die mit Administratorrechten läuft. Hier tippen Sie den Befehl slmgr -rearm ein. Bis zur Reaktion kann es etwas dauern, dann erscheint die Aufforderung zum Neustart. Nach Neustart und Anmeldung drücken Sie die Tastenkombination Windows+Pause: In dem sich öffnenden Fenster können Sie unten den Product Key eingeben und endlich aktivieren.

Quelle : http://www.heise.de/ct/

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Offline mtron

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Man sollte aber schon beachten dass sowas mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit gegen die Vertragsbedingungen verstösst, also man damit die Lizenzvereinbarung bricht.

Wunder mich schon sehr dass heise sowas empfiehlt  ??? .

[Rant]
Wenn man sich schon in die geschlossene welt der komerziellen binary software begiebt, sollte man sich auch an die regeln halten, ansonsten gilt: freie Software für freie Menschen ;)
[/Rant]
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Offline Snoop

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Ich finde das Posting durchaus legal und legitim! Wenn ich eine Vista-Version habe, die mich seit inzwischen 23 Monaten nervt und die sich schon so in die Hose scheißen, dass ich auch die passende Version habe, dann will ich auch auf eine leere Festplatte installieren können. Ich brauche keinen verkorksten Vista-Unterbau unter mein Win7. Keiner kann mir erzählen, dass eine Upgrade-Installation in mehr als nur Ausnahmefällen so sauber läuft wie eine Neuinstallation.
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Offline mtron

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Zitat
Ich finde das Posting durchaus legal und legitim!

Legalität des postings bestreite ich ja nicht. Es wird ja zu keiner strafbaren handlung aufgerufen, sondern lediglich ein weg aufgezeit der gegen die Lizenzbestimmungen verstösst die du annehmen musst um ein Nutzungsrecht an der Software zu bekommen.

Ich finde das nicht ok von heise, da du ja von MS eine Softwareversion erwerben kannst die genau diese Funktion auch mitbringt.

Microsoft muss sich genauso an die GPLv2 halten, und nur weil einige windows user keinerlei problem damit haben softwarelizenzbestimmungen zu missachten rechtfertigt das noch lange nicht dass eine Nachrichtenwebsite eine anleitung zum lizenzbruch publiziert und dann nichtmal die user auf die mögliche lizenzverletzung hinweist.
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Offline berti

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ihr habt beide recht ;D  Der Artikel ist wirklich etwas am rande der legalität geschrieben, wünschenswert wäre schon mehr hinweise auf die legalität.
Andererseits ist das die gleiche vorgehensweise, die selbst der MS helpdesk (US) für bestimmte User rausgibt.(dell, toshiba oder vermurkste Vista-installationen) Das Update-system von w7 hat ein paar kleinere Macken, nicht immer klappt es und da hilft wirklich nur eine installation auf "ner nackten Platte".
Inoffiziell wird bei solchen "updates" ein auge zugedrückt, es wird von MS deshalb in diesen bestimmten Fällen keine strafverfolgung geben.
WICHTIG:  hierfür ist aber die voraussetzung, das eine Updatefähige lizens vorliegt. Um es hier aber nochmals zu sagen. Existiert KEINE upgraddefahige lizens, ist die ganze sache illegal und das kann einiges an ärger geben.
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Offline mtron

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ihr habt beide recht

sorry, aber diese Aussage ist falsch.

du musst hier erstmal 2 grundsätzliche dinge untercheiden: Von legal / illegal im juristischen sinn spricht man wenn eine Handlung gegen die Gesetzte eines Landes verstösst. Lizenzvereinbarungen sind etwas ganz anderes und können nicht nationale Gesetzte aufheben / abändern.  Solche Regelungen in Verträgen / Lizenzen verlieren automatisch ihre gültigkeit wenn sie der Rechtslage wiedersprechen.

Worum es hier geht ist NICHT dass man damit eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches begeht (weil sowas nach Österreichischem Recht auch nicht strafbar ist) sondern dass man bei dieser Vorgehensweise das Nutzungsrecht an der software verliert, da man sich nicht an die Lizenzbestimmungen hält die dem Nutzungsrecht zugrunde liegen. 

Nur weil MS "ein auge zudrückt" ändert das nichts an der rechtlichen Situation. Natürlich kannst du sagen: wo kein kläger da kein Richter, aber grundsätzlich sollte man schon beachten dass sich dieses "Auge zudrücken" auch wieder ändern kann. Dann ist die Rechtslage wieder ausschlaggebend und die ist nunmal ziemlich klar in Microsofts interesse.

und noch eine richtigstellung: strafverfolgung geht in einem rechtsstaat nicht von einer Firma aus. Strafverfolgung und Vollstreckung findet ausschließlich von einer Behörde statt. In Österreich ist diese Behörde die Staatsanwaltschaft, welche im Normalfall die Polizei mit der durchführung von Ermittlungen beauftragt.
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Online ritschibie

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Aber mtron: Natürlich kann Microsoft Strafverfolgung beantragen (das hat berti gemeint) bzw. androhen. Es kann aber vor allem zivilrechtlich gegen Dich (uns) vorgehen oder ein Abmahnerbüro beauftragen. Inwieweit Selbsthilfe bei drohendem Verlust der dinglichen Verwertung einer legal erworbenen Soft statthaft ist, wird wohl im Einzelfall nur ein Gericht entscheiden (Abwägung von Rechtsgütern). Um solche grundsätzlichen Urteile machen aber alle großen Firmen aus gutem Grund erdballweite Bögen.

In Bezug auf snoops (berechtigten) Selbsthilfeansatz hast Du (leider) vollkommen recht!
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Offline mtron

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was er gemeint hat muss er selbst darlegen, jedoch wie er es formuliert hat ist es falsch. Das wollte ich nur richtigstellen.
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Offline berti

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Vorab:: Wir werden off-topic - falls notwendig bitte diesen thred splitten ! Danke!

uff, juristen und das gemeine volk - welten begegnen sich ;D ;D  
Erstmal ein dank an ritschbie für das klarstellen, genau das hatte ich gemeint, wuste aber nicht die richtigen worte  ::)  

An unsere(n) Juristen: vermutlich drück ich mich jetzt wieder verkehrt aus, aber zwei punkte versteh ich nicht so ganz:
1.) Um w7 in den genannten spezialfällen zu installieren, muss ich die eingebaute Upgrade-routine "überlisten" und das system "patchen". Ist das nach deutschen recht statthaft oder verstosse ich damit gegen bestehende gesetze (strafrechtlich, nicht lizensrechtlich).
Bin der meinung, einen entsprechenden passus im zusammenhang  mit den "hackergesetzen" gelesen zu haben, bin mir aber nicht allzu sicher.
2. (lizensrecht) Mit der herausgabe dieser "patchinfo" durch den MS-Helpdesk: Hat hier nicht MS bereits einen präzedenzfall geschaffen (duldung)? ist das dann nicht eher als  gewollter "patch" von seitens MS zu betrachten, um ein fehlverhalten der software (win7 ugrader) zu beseitigen? Damit ist das fehlverhalten bei den genannten spezialfällen (z.B. dell laptops oder defekte Vista-installationen) gemeint, nicht das mögliche Installieren ohne passende lizenzen.
dazu auch gleich ne zusatzfrage: das kopieren des installationsmedium auf z.b. einen USB stick ist laut EULA nicht eindeutig, ebenso verändert das MS Tool auch das originale medium beim kopieren -> wie ist das zu beurteilen? (besser gesagt einige der originalen informationen, selbstverständlich nicht die originale dvd )

@mtron: ich hab ein kleines verständnissproblem in sachen GPLv2: du sprachst unter anderem davon, das  zitat; Microsoft muss sich genauso an die GPLv2 halten, "
Seit wann unterliegt windows der GPL?  Impliziert die benutzung eines unter GPL hergestellten Tools die GPL regulationen auf das mutterprogram ? Meines wissens nicht, kann mich aber irren. ( zu GPL und artverwanten hätte ich noch einige fragen, sprengt jetzt aber den rahmen dieses threads)

fragen über fragen, wer erleuchtet mich ? ;D
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Offline Theos

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@mtron: ich hab ein kleines verständnissproblem in sachen GPLv2: du sprachst unter anderem davon, das  zitat; Microsoft muss sich genauso an die GPLv2 halten, "
Seit wann unterliegt windows der GPL?
Microsoft != Windows. mtron bezog sich (soweit ich das beurteilen kann) auf das verlinkte malheur mit dem usb-stick migrator utility.

upgrade ist nun mal ein upgrade, keine vollversion. damit haben die BWLer auch was beigetragen ;)

Offline mtron

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Zitat von: Theos
mtron bezog sich (soweit ich das beurteilen kann) auf das verlinkte malheur mit dem usb-stick migrator utility.

Genau.

Sorry syra, aber ein paar mal geht es mit mir duch. Ich sollte mich einfach nicht auf meine ausbildung versteifen, die zugegeben oft fernab der realität ist.

zu deiner zweiten frage: einen präzedenzfall würde ich davon nicht ableiten, da der Helpdesk zu 99% nicht befugt ist rechtlich bindende Aussagen zu tätigen und deshalb - wiederrum rein rechtlich gesprochen - damit nicht die offizielle Position der Firma Microsoft zur Materie ableitbar ist. Du kannst in so einem Fall höchstens mit einer Duldung argumentieren, was aber wie bereits erwähnt im Ernstfall keinerlei wert hat, da es schwer zu beweisen ist, dass diese duldung in Kenntnis Microsofts erfolgte. Oder gibt es irgendwo eine schriftlichen Beweis (zum beispiel auf der microsoft.com website) dass MS diese Vorgehensweise vorschlägt? Falls dem so ist, wäre das durchaus ein Punkt an dem man ansetzten könnte.

um das nochmal in aller klarheit zu sagen:

Nein, du verstösst damit mit grösster wahrscheinlichkeit nicht gegen geltendes (österreichisches) Recht. Von deutschem Recht kann ich leider nix sagen, da ich mich damit nie beschäftigt habe, aber nachdem die Österreicher grosse Teile von den deutschen Vorlagen "kopieren" denke ich dass die Situation in DE ähnlich wie in der Donaurepublik ist.

Dieser hier diskutierte Spezialfall wird vom Gesetzgeber in den vorliegenden Rechtsquellen nicht erwähnt, also bräuchte man da eine richterliche Entscheidung um das mit sicherheit zu sagen. Aber nach meinem Rechtsverständnis verstösst du damit wie gesagt gegen die Lizenzbestimmungen, was zur folge hat dass du das Nutzungsrecht an der Software verlierst (auch wenn du sie rechtlich einwandfrei erworben hast).

Aber du wirst deswegen weder eingesperrt noch "Strafverfolgt". Microsoft könnte im Extremfall zivilrechtlich gegen dich vorgehen, was aber wieder ein anderes kapitel ist.

Möglich wäre es dass Microsoft eventuell die Funktionalität der Software einschränkt, oder  dir keine updates mehr zur verfügung stellt. Im Extremfall könnten sie die gesamte Software sperren, weil du aus oben genannten gründen kein gültiges nutzungsrecht hast.

Zusammenfassend: Das Lizenzrecht ist eine recht komplexe rechtliche Materie. Meine Absicht war nicht jemanden zu verunsichern oder irgendwie anders Angst zu machen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen dass ich den Artikel von heise ohne den hinweis auf den bruch der Lizenzbedingungen den das vorgeschlagene Handeln zur folge hat nicht ok finde.

Wenn eine News- Seite sowas publiziert sollten sie den User klar über die rechtlichen Konsequenzen aufklären. Das erwarte ich mir von Qualitätsmedien. Sonst kann man gleich die Bild lesen...
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@mtron : kein problem damit und bitte lass es auch weiterhin "mit dir durchgehen".
Dein einwand ist ja berechtigt gewesen, denn zum einen gibt es neben der realen welt auch noch die juristische sichtweise. Letztere kann ab und an zu problemen führen, so das einwände wie die deinen schon hilfreich sind.

OK, aber zurück zum thema: Danke für die Erleuterungen, jetzt ist mir einiges klarer geworden. wobei ich mir in dem punkt zu helpdesk oder auch MSDN forum noch nicht so siicher bin. wo da der unterschied zur ms-webpage ist.
Kurze begründung: die helpdesk mitarbeiter und auch dei "schreibenden MS-Mitarbeiter" im MSDN haben ganz gezielte vorgaben, was gesagt, gemailt oder gepostet werden darf,
von daher geh ich (als nichtjurist) davon aus, das dieser workaround mit billigung von MS rausgegeben wird. Von daher würde ich helpdesk oder MSDN der webseite gleichstellen. Ist aber meine meinung, bitte nicht darauf versteifen ;D

Und aus fazit aus dieser diskussion würde ich einfach mal behaupten: Die tatsache des patches kann man zur kenntniss nehmen, wer aber auf der rechtlich sicheren seite bleiben will, sollte  sich im klaren sein, das es zu problemen führen kann.
Und als zusätzliches schmankerl die weisheit, das man auch gut gemeinte ratschläge nicht immer trauen kann.

[OT & Fun]
Heise als Qualitätsmedien ? was kommt als nächstes: computerbils als trendsetter? ;D ;D
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Nun scheint Microsoft aber etwas verändert zu haben. Die Frickelei mit der Registry soll der Vergangenheit anzugehören. Ein Bekannter hat mir geschrieben, er hat sich letztens eine Version des Family Packs für Windows 7 gekauft. In eben jener ist der Wert MediaBootInstall bereits auf 0 gesetzt – quasi ab Werk. Auch das Aktivieren via Internet war problemlos möglich.  Microsoft scheint in den neueren Versionen des Familiy Packs für Windows 7 also nicht mehr zu überprüfen, ob sich bereits eine Vorversion auf der Festplatte befindet.

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