Autor Thema: Kino.to & Co. - Streams anschauen legal  (Gelesen 42708 mal)

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kino.to: Zweiter Verhandlungstag gegen Dirk B.
« Antwort #90 am: 22 Mai, 2012, 13:55 »
Der mutmaßliche kino.to-Chef ging heute in seinem Verfahren zum Angriff über. Die Aussagen des Sachverständigen wurden vom Angeklagten massiv in Frage gestellt. So glaubt er nicht an die hohen Abrufzahlen der Anklage. Auch die Tätigkeit der sogenannten Freischalter sei ganz anders verlaufen. kino.to war offenbar ein Fulltime-Job, weswegen Dirk B. heute unter Bluthochdruck und Diabetes leidet.

Dirk B. widersprach am heutigen zweiten Prozesstag den Aussagen des IT-Sachverständigen. Es habe bei kino.to keine Qualitätsprüfungen der kompletten Filme gegeben. Die Freischalter sollten lediglich prüfen, ob es sich bei den hochgeladenen Filmen um Darstellungen von Kindesmissbrauch (sogenannte "kinderpornografische" Werke) handelte. Auch die geschätzte Anzahl der via kino.to gestreamten Filme soll nicht korrekt sein. Rund 90 Prozent aller Zuschauer hätten weit vor dem Ende des Films ihren Stream abgeschaltet. Technisch gesehen sei die von der Anklage genannte Anzahl der Streams mit den damals vorhandenen technischen Mitteln nicht durchführbar gewesen, so der Angeklagte. Er zweifelte zudem die große Anzahl der angebotenen TV-Serien und Kinofilme an. Viele Mitschnitte seien von unterschiedlichen Release-Groups oder in leicht modifizierter Form doppelt und dreifach verfügbar gewesen.

Der jetzige Nebenkläger GVU stellte im Jahr 2003 schon einmal einen Strafantrag gegen Dirk B. wegen Urheberrechtsverletzungen. Das damals eingeleitete Strafverfahren gegen das Portal Saugstube endete am 26. Februar 2004 mit einem Strafbefehl über 150 Tagessätze à 26 Euro. Die Saugstube konnte aber erst am 8. Juni 2011 gemeinsam mit kino.to dauerhaft abgeschaltet werden.

Dirk B. wird vorgeworfen, durch den Betrieb von kino.to habe der Angeklagte nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden insgesamt 6,605 Mio. Euro eingenommen. So etwa die Einnahmen durch den eigenen Filehoster archiv.to, sämtliche Werbeeinnahmen und Gebühren für die Vermittlung zwischen fremden Filehostern und dem eigenen Streaming-Portal.

Quelle: www.gulli.com

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Seit nunmehr 16 Tagen versuchen zwei anonyme Datenschützer die fehlerhafte Domain kino.to der Staatsanwaltschaft zu übergeben, bisher ohne Erfolg. Für das abgeschaltete Streaming-Portal kino.to sieht sich niemand verantwortlich. Von daher bleibt bis auf weiteres alles beim Alten.

Die beiden deutschen Datenschützer pin3apple und Chomik versuchen seit über zwei Wochen der Staatsanwaltschaft behilflich zu sein, die will aber keine Hilfe. Sie haben eine schwerwiegende Sicherheitslücke gefunden, die ihnen die Übernahme der Domain kino.to ermöglichte. (gulli:News berichtete) Nach gulli.com haben zahlreiche bekannte aber auch weniger populäre Internet-Portale und Blogs über den Vorfall berichtet. Christine Ehlers, die Pressesprecherin der GVU hatte zwischenzeitlich nach unserer Vermittlung die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf. Eigentümer der Domain sei Dirk B. Der Angeklagte wartet als mutmaßlicher früherer Hauptbetreiber von kino.to derzeit auf sein Urteil. Das Landgericht soll für die Beseitigung des Bugs zuständig sein, befand der Sprecher des Staatsanwaltes, Wolfgang klein.

Auf der nur teilweise funktionstüchtigen Seite ist das Bild eines Apfelkuchens zu sehen (Bild siehe links oben). pin3apple und Chomik wollten damit aussagen, eine Woche hatte die Untätigkeit der Behörden schon angehalten. Der Zeitraum wurde jüngst durchgestrichen und durch zwei Wochen ersetzt. Auch bei dieser Angabe wird es höchst wahrscheinlich nicht bleiben. Die beiden Datenschützer werden mindestens bis zur Verurteilung von Dirk B. warten müssen.

Fest steht: Wenn die Staatsanwaltschaft schon eine Domain konfisziert, hat sie auch dafür Sorge zu tragen, dass diese sicher liegt und nicht von Dritten übernommen werden kann, zumal der Inhaber in Untersuchungshaft sitzt und mit einer langfristigen Freiheitsstrafe gerechnet werden muss. Hätte ein Krimineller statt der beiden harmlosen Hacker den Fehler gefunden, wäre die Angelegenheit weniger glimpflich ausgegangen. In dem Fall hätte der Cyberkriminelle versuchen können, kino.to wieder aufleben zu lassen. Alleine von der Besucherzahl her würde sich das noch immer lohnen. Bis heute besuchen täglich cirka 10.000 Personen das Portal, obwohl es bereits letzten Sommer hochgenommen wurde.

An Anfragen für das Schalten von Werbung auf kino.to hat es bei den beiden Datenschützern übrigens auch nie gemangelt. Aber wer weiß, vielleicht wartet die Staatsanwaltschaft lieber auf neue Domain-Eigentümer, die weniger Skrupel aber dafür mehr Bedarf an finanziellen Mitteln haben.

Quelle: www.gulli.com

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Jedem Einzelnem der dafür Verantwortlichen sollte man gründlich die Birne mit der Hausordnung massieren  :x damit sie unterscheiden lernen zwischen "oben" und "unten"
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Kino.to: Gericht schlägt Deal vor, Gründer gesteht
« Antwort #93 am: 06 Juni, 2012, 13:27 »
Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten liegen.

Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen kann. Er sei den "Verlockungen erlegen".

Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum Beispiel die des Urheberrechts – diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war", erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

Die Wirtschaftstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als "von Reue getragen". Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen "abgeschöpft" wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche (14. Juni) fallen.

Quelle : www.heise.de

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Kino.to: Chefprogrammierer mochte persönlich nur DVDs und Kino
« Antwort #94 am: 10 Juni, 2012, 17:33 »
Der verurteilte Bastian P. sah sich Filme lieber von DVD auf dem Fernseher oder im Kino an, weil da die Qualität besser war. Das illegale Streaming-Angebot Kino.to nutzte er persönlich nicht.

Der verurteilte Chefprogrammierer der Plattform Kino.to mag persönlich keine illegalen Streamingangebote. Bastian P. liebe Actionfilme wie die "Stirb-langsam"-Reihe oder den Science-Fiction-Film "Phenomenon" mit John Travolta, sehe sie sich aber lieber "in besserer Qualität" an, sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus. Seine DVD-Sammlung habe ihm die Staatsanwaltschaft gelassen.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig hatte der Informatiker ausgesagt, dass er auch gerne ins Kino gegangen sei, aber durch die Arbeit für die illegale Plattform selten Zeit dazu gehabt habe.

Kino.to war mindestens seit 2007 online und bot in deutscher Sprache Streams an, die im Browser angesehen werden konnten. Die Inhalte waren bei scheinbar unabhängigen Streamhostern gespeichert, die aber laut Staatsanwaltschaft oft von Kino.to selbst gegründet oder betrieben wurden. Im Juni 2011 wurden die mutmaßlichen Betreiber verhaftet und das Portal offline genommen.

Bastian P. erklärte sich gleich nach seiner Festnahme bereit, Kronzeuge zu werden. Auch nach seiner Verurteilung will er in anderen Fällen von Urheberrechtsverletzungen mit den Strafverfolgungsbehörden und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zusammenarbeiten und Informationen liefern, sagte er vor Gericht.

"Ich hoffe, Kinox.to wird abgeschaltet"

Entsprechend erklärte er, dass er das Ende des Nachfolgeportals Kinox.to begrüßen würde, das von Unbekannten betrieben wird. "Ich hoffe, die Seite wird abgeschaltet", so Bastian P. zu Focus. "Die verdienen Geld, und ich gehe ins Gefängnis."

Der Programmierer ist seit dem 11. April 2012 rechtskräftig zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und wartet auf seinen Strafantritt.

Am 14. Juli 2012 ist vor dem Landgericht Leipzig der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen den Chef von Kino.to angesetzt, wo vermutlich das Urteil gesprochen wird. Das Gericht stellte zuletzt einen Strafrahmen von 4 Jahren und sechs bis zehn Monaten in Aussicht. Theoretisch waren bis zu 15 Jahre Haft möglich. Am 06. Juni 2012 hatte Dirk B. ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm die 11. Große Strafkammer zuvor eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hatte.

Quelle : www.golem.de

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Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter
« Antwort #95 am: 14 Juni, 2012, 12:51 »
Im Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat das Landgericht Leipzig den Betreiber der Plattform zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor hatte der 39-Jährige ein Geständnis abgelegt.

Bereits Anfang Juni hatte der Mann vor dem Landgericht Leipzigein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal bekannt. Damals hatte der nunmehr Verurteile über seinen Anwalt mitteilten lassen, dass er die Straftaten "außerordentlich" bedauere. Das Geständnis war Teil eines Deals den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.

Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen"

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Kampf um Urheberrechte - Kino.to und seine Erben
« Antwort #96 am: 15 Juni, 2012, 13:45 »
Der Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Doch auch, wenn die Verantwortlichen mittlerweile verurteilt sind, geht der Kampf um die Urheberrechte im Internet weiter. Längst haben andere den Platz von Kino.to eingenommen und machen Geschäfte mit illegalen Streamings. Um die Freiheit im Netz geht es dabei nicht, sondern um große Profite.

Der Gründer und Chef des Filmportals Kino.to wirkt gefasst. Gerade hat er vor dem Landgericht Leipzig die Quittung für sein jahrelanges illegales Treiben erhalten: Viereinhalb Jahre Haft, sein beträchtliches Millionenvermögen wird "abgeschöpft". Trotzdem wirkt der 39-Jährige erleichtert, als er seine Angehörigen drückt. Der Haftbefehl wurde vorerst außer Vollzug gesetzt, er kann das Justizgebäude nach einem Jahr U-Haft freien Fußes verlassen. Seinem Anwalt zufolge ist der Mann entschlossen, "unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen".

Kino.to, das einst größte deutsche Streamingportal, ist Geschichte. Doch der Kampf um den Schutz der Urheberrechte im Internet geht weiter. Längst gibt es Nachfolge-Portale, die Nutzer klickten jetzt einfach frühere Konkurrenten von Kino.to an, die ähnlich konspirativ und abgeschirmt vorgingen, sagt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). In Hochzeiten hatte Kino.to nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft bis zu vier Millionen Nutzer täglich.

Der Drahtzieher von Kino.to hatte vor Gericht ebenso wie fünf zuvor verurteilte Komplizen ein Geständnis abgelegt. Demnach begriff der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig schnell, dass man im Internet Geld verdienen kann. Viel Geld. Das Mittel zum Zweck: Filme, für die man sonst im Kino oder in der Videothek zahlen muss. Über Kino.to gab es sie kostenlos zu sehen. Auf dem Portal waren Millionen Links gesammelt, die zu insgesamt 135 000 raubkopierten Filmen, Serien und Dokumentationen führten.

Ums Urheberrecht scherte sich niemand. Nie habe einer der Kino.to-Macher versucht, mit einem Rechteinhaber in Kontakt zu kommen, stellt der Vorsitzende Richter Karsten Nickel in der Urteilsbegründung klar. Über Werbung wurden Millionen eingenommen. GVU-Mann Leonardy spricht von einer "werbewirtschaftsfinanzierten Internetkriminalität". Allen, vom Gründer über den Programmierer bis hin zum sogenannten Uploader der Raubkopien bei Kino.to, sei es ums Geldverdienen gegangen, sagt Chefankläger Dietmar Bluhm.

Es sei das zweifelhafte Verdienst des 39-Jährigen und seiner Mitstreiter, "Millionen Menschen an Urheberrechtsverletzungen gewöhnt" zu haben, sagt Bluhm. Eine ganze Generation von Internet-Nutzern glaube inzwischen: Geklaut ist normal. Dass Künstler Geld benötigen, um ihre Werke zu schaffen, werde einfach ausgeblendet. "Alle Einnahmen von Kino.to hätten nicht ausgereicht, um auch nur einen Blockbuster zu bezahlen", gibt Bluhm zu bedenken.

Die Kino.to-Macher hatten in ihren Prozessen ausgesagt, sich in einer rechtlichen Grauzone gewähnt zu haben. Sie glaubten demnach, dass nur das Kopieren von Filmen und das Verbreiten der Raubkopien strafbar sei, nicht aber das bloße Anbieten der Links. "Das ist falsch", sagt Staatsanwalt Bluhm. Vom Fall Kino.to müsse "das Signal ausgehen, dass sich alle strafbar machen, die sich an Raubkopie-Portalen bereichern und bereichert haben".

Allerdings scheint es nach wie vor schwierig, der Hintermänner der Portale habhaft zu werden. "Das ist ein weltweites Phänomen", sagte GVU-Geschäftsführer Leonardy. Die Domains werden in Ländern wie Tonga oder Tuvalu angemeldet, die Server stehen vielleicht in den Niederlanden, Russland oder der Ukraine. Auch an Kino.to sei die GVU drei Jahre lang dran gewesen, bis schließlich ein Streit ums Geld ihr den Erfolg brachte. Mehrere Kino.to-Mitstreiter seien unzufrieden mit ihrem Verdienst gewesen - vor allem gemessen an den Millionen, die der Chef scheffelte - und gaben den Fahndern schließlich die entscheidenden Tipps.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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streaming25.com: Neuer Nachfolger von kino.to online
« Antwort #97 am: 25 Juni, 2012, 18:30 »
Unter der Adresse streaming25.com ging kürzlich ein weiterer Nachfolger des Streaming-Portals kino.to ans Netz. Gerüchte besagen, dass hinter dem Projekt einige der früheren Uploader des letzten Sommer von der Polizei geschlossenen Filmportals stecken. Bislang befindet sich die Webseite noch in der Testphase; sie ist aber bereits in vollem Umfang funktionstüchtig.

Das dürfte der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) überhaupt nicht gefallen: Wenige Tage nach der letzten Verurteilung der kino.to-Macher geht mit streaming25.com ein weiterer Klon online, der sich mit seinem Filmangebot sowohl an das deutschsprachige als auch an das englischsprachige Publikum wendet. Primär werden dort Mitschnitte aktueller Kinofilme und unzähliger Fernsehserien angeboten. Der Aufbau des Portals erinnert stark an die Mutter aller Streaming-Seiten. Die Betreiber der neuen Webseite arbeiten allerdings eng mit vielen verschiedenen Filehostern zusammen, zwischen denen man auswählen kann. Die Mitschnitte von Anonstream waren bei unseren Testläufen alle nicht verfügbar. Dafür wollte uns der Filehoster unter einer aktuellen Version von Safari, Google Chrome und Firefox jeweils einen "DivX Web-Player und AC3 Decoder" zum Download anbieten, was wir ablehnten. Da aber pro Film zumeist sechs bis acht verschiedene Streaming-Hoster zur Wahl stehen, kann man sich jeden in der Datenbank eingetragenen Film anschauen. Das Angebot an Filmen ist trotz der noch immer laufenden Beta-Phase umfangreich, ansonsten stehen den Fans von Original-Dialogen unter der Endung /en/ die englischsprachigen Fassungen zahlreicher Filme zur Verfügung. Auf das Angebot von pornographischen Werken hat man glücklicherweise komplett verzichtet.

Wir stellten bereits im Januar dieses Jahres gemeinsam mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs fest, dass die Nutzung von Streaming-Portalen zwar illegal aber bislang nicht strafbar ist. Bisher wurde noch niemand vor Gericht wegen des Konsums von Streams oder der nachgewiesenen Existenz eines Premium-Accounts bei einem Filehoster verurteilt. Auch gilt es unter Juristen als strittig, ob der Empfang der Streams überhaupt bestraft werden kann. Selbst wenn dies so wäre, müssten die Ermittlungsbehörden feststellen und auch beweisen, wer innerhalb des Haushaltes die Streams empfangen hat. Das ist aber im Gegensatz zu heruntergeladenen Dateien bei diesem flüchtigen Medium unmöglich. Somit ist das von der GVU und manchen Internet-Portalen gestreute Gerücht der Strafbarkeit hinfällig. Man sollte dabei auch bedenken, dass die Internet-Anbieter die Zuordnung der Leitungsinhaber zu den IP-Adressen nur begrenzt lange anbieten. Wenn der Staatsanwaltschaft aufgrund von Unwissenheit unseriöser Anbieter massenweise IP-Adressen von Streaming-Portalen bekannt werden sollten, können diese die Anschlussinhaber nur innerhalb weniger Tage feststellen. Danach ist der Internet-Anbieter nicht mehr zur Herausgabe der Identität des Benutzers der IP-Adresse verpflichtet und in der Lage. Zivilrechtlich können im Gegensatz zu P2P-Abmahnungen aufgrund des fehlenden Angebots urheberrechtlich geschützter Werke keine hohen Kostennoten ausgestellt werden. Gegenstand der Abmahnung wäre lediglich der Gegenwert eines Original-Mediums (DVD oder Blu-Ray Disc) oder einer Kinokarte. Wegen der fehlenden Aussicht auf hohe Umsätze werden die meisten Abmahnkanzleien dankend ablehnen, derartige Fälle für Klienten zu übernehmen.

Wie dem auch sei: Ob man der Filmwirtschaft und allen dort tätigen Mitarbeitern den Eintrittspreis zum Lichtspielhaus dauerhaft verweigern und somit die Grundlage ihres Lebensunterhaltes verwehren sollte, nur weil es nicht bestraft wird, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Das muss jeder Zuschauer mit seinem Gewissen selbst ausmachen. Leider steht auch unzweifelbar fest: Gäbe es keinen Bedarf an derartigen Portalen, so würde es sich nicht finanziell lohnen, ständig neue Klone von kino.to aufzuziehen. Das aber ist ein Argument, welches leider kein Vertreter der Filmwirtschaft hören oder öffentlich darauf eingehen möchte.

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Kino.to: Europäischer Gerichtshof soll Internetsperren prüfen
« Antwort #98 am: 06 Juli, 2012, 13:33 »
Der österreichische Oberste Gerichtshof will Rechtssicherheit: Weil Rechteinhaber wegen drei bei Kino.to angebotener Filme eine Sperre der Domain bei einem Provider gefordert hatten, geht die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof. Erwartet wird eine Richtungsentscheidung zu Netzsperren.

Zu den Hochzeiten des illegalen Filmportals Kino.to verlangten die Inhaber von Rechten an drei dort gezeigten österreichischen Filmen eine Sperre der Domain beim Provider UPC. Dem gab das Wiener Handelsgericht im Mai 2011 statt, die österreichische Justiz hatte aber massive Zweifel an der Entscheidung. Zu der Sperre kam es durch eine einstweilige Verfügung; der Kern solcher Streitigkeiten wird meist erst in einem späteren Hauptsacheverfahren entschieden. Die ersten beiden Instanzen bestätigten die einstweilige Verfügung, der Oberste Gerichtshof Österreichs zweifelt aber immer noch an der Rechtmäßigkeit von Netzsperren.

Deshalb hat das Gericht nun eine förmliche Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, in der die Kammer vier konkrete Fragen stellt. Diese sind im Blog E-Comm im Detail und mit allen juristischen Hintergründen nachzulesen. Vor allem möchte das Gericht wissen, wie weit die Maßnahmen eines Providers gehen müssen, wenn er davon weiß, dass unter einer Webadresse rechtswidrige Inhalte zugänglich gemacht werden.

Ein Teil der Fragen ist dabei, wie viel Aufwand der Provider treiben muss, um Inhalte zu sperren. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass viele Sperren leicht zu umgehen sind, was sich unter anderem auf veränderte DNS-Einträge bezieht. Dass solche DNS-Sperren wenig bringen, war auch Teil der Debatte um das gescheiterte Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland.

Ist Streaming legal?

Ebenso will der österreichische Gerichtshof klären lassen, ob der Provider auch für die Durchleitung von rechtswidrigen Inhalten haftet. Das würde auch ein Grundsatzurteil zum Streaming bedeuten, auf diese nicht eindeutige Rechtslage stützten sich Angebote wie Kino.to. Das Filmportal betonte immer wieder, die Nutzer würden sich nicht strafbar machen, wenn sie Filme nicht herunterladen, sondern nur im Stream ansehen. Manche Juristen bezweifeln das.

Die Fragen der Österreicher beziehen sich auf die Auslegung einer EU-Richtlinie, die das Urheberrecht in der Union angleichen soll. Ob dazu auch Netzsperren rechtlich zulässig und für die Provider zumutbar sind, wird aber laut E-Comm von Gerichten in der EU unterschiedlich beurteilt.

Richter halten Netzsperren für nicht wirksam

Die österreichischen Richter bezweifeln auch deutlich deren Wirksamkeit: "Es ist allgemein bekannt, dass die eingangs genannten Sperren auch ohne besondere technische Kenntnisse leicht umgangen werden können. Zudem verhindern sie selbst bei einem vorläufigen Erfolg nicht, dass rechtswidrige Inhalte binnen kurzem unter einer anderen Domain angeboten werden."

Die Anfrage des Obersten Gerichtshof sind im Fallverzeichnis des EUGh bereits als eingegangen verzeichnet, ob und wann eine Entscheidung gefällt wird, ist aber noch nicht abzusehen. Ein mögliches Verfahren gilt als Musterprozess, daher hat die Anfrage beim EuGH auch der österreichische Anti-Piratrie-Verein VAP unterstützt. Diese der GVU vergleichbare Vereinigung hatte die ursprüngliche einstweilige Verfügung beantragt.

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kino.to: Razzia legt mutmaßliches Werbenetzwerk lahm
« Antwort #99 am: 18 Juli, 2012, 12:42 »
Vor wenigen Tagen fand in drei Bundesländern eine Razzia und Festnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen statt. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geleitete Aktion richtete sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten, die unter anderem Streaminghoster von kino.to mit Werbeeinnahmen versorgt haben. Als Reaktion stehen derzeit die Webseiten der GVU unter DDoS.

Die mutmaßlichen Helfer sollen unter anderem bei kino.to angeschlossene Streaminghoster, auf denen illegale Film- und TV-Serien gespeichert waren, mit Werbung beliefert haben. Im Zuge der Durchsuchungen stellten die Beamten Unterlagen sowie Computer sicher. Ein Werbevermittler wurde am 11. Juli 2012 verhaftet, ein weiterer Verdächtiger stellte sich am 16. Juli freiwillig der Polizei. Die Webseiten des Werbenetzwerkes sind seit gestern nicht mehr erreichbar.

Im Vorfeld wurden seit Frühjahr 2011 von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Die Werbelayer einer Agentur fielen den privaten Ermittlern auf, weil diese bei einem der kino.to-eigenen Streaminghostern eingeblendet wurden. Im Verlauf der anschließenden Recherchen verdichteten sich die Indizien auf weitere Überschneidungen mit den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden durchgeführten kino.to-Untersuchungen, weshalb die GVU der Behörde ihre gesammelten Erkenntnisse im Januar 2012 zur Verfügung stellte.

Nach Ansicht der GVU gehören die Werbevermarkter einem Firmengeflecht an, das Ende 2011 aus vier aktiven Unternehmen bestand. Zwei andere Firmen dieses Netzwerks hatte man bereits wieder eingestellt. Mindestens zwei Tochterunternehmen sollen die Werbung von Warez- und Erotikportalen sowie von Filehostern vermarktet haben. Auch kamen Indizien auf, die darauf hinweisen, dass man mit einigen Filehostern und einer Vielzahl Erotikportalen zusammengearbeitet hat. Als Hauptsitz des Unternehmens wurde Panama angegeben. Die Kunden der Werbevermarkter waren nach GVU-Erkenntnissen vorwiegend Anbieter von Internetkontaktbörsen, pornografischen und Abzock-Angeboten im Internet. Es wurde aber auch Werbung von seriösen Unternehmen und Anbietern von Browsergames vermarktet.

Derzeit ist weder die Webseite noch der Blog der GVU zuverlässig erreichbar. Eigenen Angaben zufolge wird seit heute früh eine massive DDoS-Attacke gegen die GVU durchgeführt.

Quelle: www.gulli.com

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Die GVU erklärt den GVU-Trojaner
« Antwort #100 am: 14 August, 2012, 21:14 »
Der Verein, dessen Privatermittler unter anderem an der Schließung von Kino.to beteiligt waren, stellt in einem Blogbeitrag eine Verbindung zwischen illegalen Streaming-Portalen und den Trojanern her. Vor allem über die noch aktive Seite KinoX.to, die starke Ähnlichkeiten zur Kino.to aufweist, sollen immer neue Versionen insbesondere des GVU-Trojaners verteilt werden.

Daraus schließt die GVU, dass die Betreiber der Portale ihr Geschäftsmodell verlagern - das ist jedoch eine reine Mutmaßung, Belege liefern die Urheberrechtsverfolger dafür nicht. Sie halten es jedoch für wahrscheinlich, dass der Druck auf seriöse Werbesysteme dafür sorgt, dass sich die Streaming-Anbieter andere Einnahmequellen erschließen müssen.

Auch Lücken in den Werbesystemen hält die GVU für möglich. Der Verein beruft sich dazu mehrfach auf Berichte im Trojaner-Board. Dieses Malware-Forum wird auch für die Behauptung zitiert, dass der über Webseiten direkt verteilte GVU-Trojaner keine Verschlüsselung der Daten des Anwenders vornimmt. Das wegen solcher Einschüchterungsversuche auch als Scareware bezeichnete Programm behauptet das zwar, in Wirklichkeit wird aber nur der Zugang zum Windows-Desktop - auch nach einem Neustart - gesperrt.

Besonders aggressive Trojaner per E-Mail

Im Unterschied dazu steht eine andere Version der Schadprogramme, die derzeit per E-Mail verteilt wird. Das Programm, das der Anwender selbst ausführen muss, verschlüsselt tatsächlich Daten. Davor warnt unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das auch berichtet, diese Version des Trojaners würde ebenfalls unter den Namen von BKA, GEMA und GVU auftreten.

Eine von der GVU gemachte Beobachtung kann die Redaktion von Golem.de nach Anfragen von Lesern in den letzten Monaten bestätigen: Die durch den Besuch von Webseiten vertriebenen Trojaner nutzen häufig Lücken in Java aus. Wenn ein Virenscanner Alarm schlug, wie Leser berichteten, fand sich bei weiterer Untersuchung stets eine veraltete Version von Java. Das und die immer neuen Varianten der Ukash-Trojaner sprechen dafür, dass hinter der Schadsoftware ein sehr aktives Team von Entwicklern steckt, das ständig nach neuen Lücken sucht. Die können auch im Flash-Player oder im Browser selbst stecken - beide Komponenten nennt die GVU als mögliche Angriffsflächen. Offenbar lohnt sich der hohe Aufwand für die Entwicklung der Trojaner schon seit über einem Jahr.

Quelle : www.golem.de

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kinox.to: Wir haben mit der Verbreitung von Schadsoftware nichts zu tun!
« Antwort #101 am: 07 September, 2012, 18:45 »
Auf ihrem Blog formulierte die GVU die Vermutung, die Betreiber des Streaming-Portals kinox.to oder ihre Partner könnten etwas mit dem GVU-Trojaner oder der Verbreitung sonstiger Schadsoftware zu tun haben. Laut kinox.to sei dies aber nichts weiter als Panikmache. Mit einem simplen Update von Java und Flash könne man sich effektiv vor unerwünschten Zugriffen und jeglichen Schadprogrammen schützen.

Im Frühjahr tauchte der GVU-Trojaner erstmals im Internet auf. Wird ein Computer von diesem Trojaner infiziert, blockiert er den PC und fordert den Betroffenen zur Zahlung einer bestimmten Summe auf. Die Nachricht suggeriert, man könne den Rechner wieder nach Zahlungseingang benutzen, das stimmt aber nicht. In der ersten Version des Trojaners beläuft die "Mahnung" auf 50 Euro. Mitte Mai tauchte eine neue Variante des Schadprogramms mit einer Forderung von 100 Euro auf. Wer nicht zahlt, müsse mit der Beschlagnahmung seines Rechners und weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die Identität der Personen sei aufgrund der verwendeten IP-Adresse leicht festzustellen, teilte der Trojaner mit. Von den Betroffenen wurden später sogar bis zu 1.000 Euro verlangt. "Nicht wenige der zahlreichen Opfer, die in den letzten Monaten bei der GVU anriefen, hatten den verlangten Betrag zuvor entrichtet. Manche sogar mehrfach." Geholfen hat ihnen das nicht.

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Werbeanbieter verbreiten Trojaner bei movie2k.to
« Antwort #102 am: 10 Oktober, 2012, 21:00 »
Über das Streaming-Portal movie2k.to wurden wiederholt Trojaner verbreitet. Die IFrame-Schadsoftware führte bei Browsern mit veralteten PlugIns zu einer kompletten Übernahme der PCs. Auf dem digitalen Schwarzmarkt werden etwa 100 Dollar für die erfolgreiche Infektion von 1.000 PCs bezahlt. Analyst Christian Funk von Kaspersky Lab hält eine Verbreitung durch Werbeanbieter für am wahrscheinlichsten.

Eine Presseanfrage bei Mozilla ergab, dass sich das Streaming-Portal bereits auf der Blacklist von Google befand. Nutzer des Firefox erhielten dementsprechend beim Versuch, die Seite zu besuchen, die Warnmeldung, dass dort Schadsoftware hinterlegt war. Mozilla möchte in Zusammenarbeit mit Google bewirken, dass Nutzer des Firefox und anderer Browser vor den Online-Gefahren gewarnt werden. Der Sprecher der Mozilla Corporation konnte aber keine Auskunft darüber geben, seit wann oder für wie lange diese Warnung bestand. Aktuell kann man movie2k.to wieder ohne jeglichen Sicherheitshinweis betreten. Im Regelfall läuft dort das Verfahren so ab: Wird jemand bei der Mozilla Corporation über schädliche Webseiten informiert, gibt man die Informationen an Google weiter.

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kino.to, movie2k.to: Hausdurchsuchung bei gewerbsmäßigem Uploader
« Antwort #103 am: 27 Mai, 2013, 13:26 »
Vergangenen Mittwoch fand eine Durchsuchung bei einem Verdächtigen aus Schleswig-Holstein statt, dem gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der noch immer andauernden Ermittlungen gegen die Hintermänner von kino.to. Der Top-Uploader soll dort allein nahezu 100.000 Filmmitschnitte unter dem Pseudonym „Hologramm“ hochgeladen haben.

Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, als einer der Top-Uploader in Deutschland unter anderem kino.to mit illegalen Filmmitschnitten versorgt zu haben. Nach Schließung dieses bekannten Streaming-Portals sorgte er bei mehreren derzeit aktiven Streaming- und Download-Angeboten im Internet für kontinuierlichen Nachschub an nicht autorisierten Kino- und Spielfilmen, indem er derartige Inhalte auf die einschlägigen Online-Speicherdienste (File- und Streamhoster) hochlud. Danach gab er nach Auffassung der GVU die entsprechenden Links zu den Dateien an die Streaming-Portale wie movie2k und Co. weiter.

Im Verlauf der Durchsuchung konnten der Computer und diverse Speichermedien sichergestellt werden. Der Verdächtige zeigte sich kooperativ und geständig. Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände werden nun ausgewertet. Diese Maßnahme wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des noch immer andauernden kino.to-Verfahrens durchgeführt, welches die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) durch einen Strafantrag am 28. April 2011 initiiert hatte. Der Strafantrag richtete sich gegen den kürzlich durchsuchten Top-Uploader, der nach GVU-Erkenntnissen unter dem Nicknamen „Hologramm“ bei kino.to zwischen September 2008 und April 2011 nahezu 100.000 illegale Filmkopien hochgeladen hat.

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movie2k.to ist offline - Szene spekuliert über Durchsuchungen
« Antwort #104 am: 30 Mai, 2013, 20:23 »
Derzeit geistern einige Gerüchte durchs Web. Denn seit dem gestrigen Mittwoch ist das populäre Streaming-Portal movie2k.to nicht mehr erreichbar. Zwischenzeitlich gab es einen Hinweis von ClouDNS, die Domain habe man für ihre Kunden reserviert. Mittlerweile wird man beim Aufruf der Website hingegen zu Google geleitet. Wir haben bei den Betreibern um die Bekanntgabe der Hintergründe gebeten.

Laut Alexa ist movie2k.to derzeit in Deutschland auf Platz 17 der beliebtesten Websites. Beim globalen Vergleich kommt das Kinoportal mit einem zumeist deutschsprachigen Angebot immerhin auf Platz 202. Keiner der Server von movie2k.to ist mehr ansprechbar, alle Seitenaufrufe verliefen erfolglos. Jetzt wird gemutmaßt, die Downtime könnte mit dem Bust des Power-Uploaders "Hologramm" in Verbindung stehen, der nach Szeneangaben angeblich komplett auf der sicheren Seite war. Bislang ist unklar, wie man den Mann überführen konnte.

Fest steht lediglich: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte ursprünglich im Rahmen der kino.to-Ermittlungen einen Strafantrag gegen den Mann aus Schleswig-Holstein gestellt. Ihm wird vorgeworfen, alleine auf der Mutter aller Streaming-Portale kino.to mehr als 100.000 Filmmitschnitte hochgeladen zu haben. Nach Angaben der GVU gab sich der Mann geständig und gab bereits zu, ebenfalls bei movie2k.to aktiv gewesen zu sein. Derzeit wird spekuliert, der frühere Power-Uploader könnte den Ermittlern möglicherweise wichtige Hinweise bei der Fahndung nach den Betreibern von movie2k.to gegeben haben. Ob die Betreiber die Seite aus Vorsicht offline nahmen oder tatsächlich der gewerbsmäßigen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken überführt wurden, ist bislang nicht bekannt. Der Filesharing-Blog TorrentFreak fragte bereits erfolglos bei movie2k.to an, wir versuchen uns ebenfalls über die Hintergründe zu erkundigen.

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