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Thema:
Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - DANKE!!! (Übergeb...)l
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Autor
Thema: Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - DANKE!!! (Übergeb...)l (Gelesen 2224 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - DANKE!!! (Übergeb...)l
«
Antwort #15 am:
21 Dezember, 2007, 03:23 »
Eine Gesetzesänderung könnte nur zukünftig greifen.
Hier muss dringendst eine gerichtliche Grundsatzentscheidung her.
Die Sicherheitsleistung von der Schuld zu trennen, das kann meiner Ansicht nach nicht legal sein.
Schon die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes kann das nicht erlauben.
Im Falle eines Fehlers in der Gesetzgebung muss notfalls der Staat auch rückwirkend sichernd einschreiten, um Schaden vom Bürger abzuwenden. Höchste Eile ist geboten!
Ein Verkauf von Pfändern ohne Nichterfüllung der Schuld widerspricht allen Rechtsprinzipien.
Dennoch unterstütze ich die Petition, trotz völliger Immobilienlosigkeit.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
Cinergy S2 USB HD
,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663
(AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000
Chrisse
Schau lieber zweimal hin..
Mega-Cubie
Beiträge: 239
Manches löst sich von selbst...
Re: Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - Neues unerfreuliches....
«
Antwort #16 am:
08 Januar, 2008, 18:02 »
KREDITVERKÄUFE
Alarmstufe Rot für Eigenheimbesitzer
Horrorvision für Eigenheimbesitzer: Plötzlich steht ein Finanzinvestor vor der Tür, der den Baukredit von der Hausbank gekauft hat. Für die Betroffenen steht dann nicht selten das Haus auf dem Spiel – und womöglich die gesamte finanzielle Existenz.
München – Das Beispiel macht Schule. Der Verkauf privater Immobiliendarlehen durch deutsche Banken und Sparkassen hat nach Angaben von Verbraucherschützern deutlich zugenommen. Seit 2003 machen sich die Finanzinvestoren, vor allem amerikanische Hedgefonds und Investmentbanken, am deutschen Markt breit, wie das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in einer Studie herausgefunden hat.
DPA
Eigenheime südlich von Berlin:
Auch zahlungskräftige Schuldner in Gefahr
Im vergangenen Jahr registrierten die Forscher rund
60 Schuldenaufkäufer
.
Mindestens 150 weitere stünden in den Startlöchern
,
gut
2000
Aufkäufer sondierten noch die Lage
. Bislang, so die Schätzung, seien Forderungen im Wert von rund 20 Milliarden Euro weiterverkauft worden.
Ziel der Finanzinvestoren ist es, möglichst günstig Kredite einzukaufen, um sie dann gewinnbringend abzuwickeln in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Der Vorteil für die verkaufenden Banken: Sie können risikoreiche Darlehen und Problemkredite auf diese Weise elegant loswerden.
Um die Attraktivität der gehandelten Kreditpakete zu erhöhen, werden auch "gute" Darlehen unter die "faulen" gemischt
, die nicht mehr regelmäßig bedient werden können.
Die Folgen für die Kreditnehmer sind dagegen gravierend. Von einem Tag auf den anderen stehen sie einen neuen Vertragspartner gegenüber, den sie sich nicht ausgesucht haben und der wenig Interesse an einer langfristigen Kundenbeziehung hat. "Die Hausbank ist nicht einmal dazu verpflichtet, Bescheid zu geben", warnt Stefan Walter, Jurist des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland. Der Weiterverkauf von Krediten ist legal, nicht zuletzt auch abgesegnet durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor gut einem Jahr.
Auf Kulanz darf man nicht mehr hoffen
Der neue Ansprechpartner ist nach Überzeugung von Manfred Westphal, Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), aber noch das geringste Problem. Für die Betroffenen steige vielmehr das Risiko, Haus oder Eigentumswohnung durch Zwangsversteigerung zu verlieren - egal, ob sie die monatlichen Zinsen regelmäßig bezahlen oder mit der einen oder anderen Rate im Verzug sind. Am Ende stehen die verkauften Darlehensnehmer unterm Strich nicht selten vor dem Ruin.
Wer bereits bei seiner Hausbank Probleme hatte, seine Monatsraten regelmäßig zu zahlen, dürfte bei einem solchen Investor noch schneller auf den Verlust seines Häuschen zusteuern, erklärt Walter. Sobald ein Darlehen "notleidend", der Kreditnehmer also im Rückstand ist, kann der Vertragspartner das Vertragsverhältnis aufkündigen. Was dann normalerweise folgt, ist die Zwangsvollstreckung.
Aber auch die zahlungsfähige Kundschaft werde nicht selten bald nach dem Weiterverkauf Probleme bekommen, warnt Verbraucherschützer Westphal. Denn die
Finanzinvestoren nutzten auch die rechtlichen Grauzonen gnadenlos aus
. Eine Möglichkeit bietet zum Beispiel die Neubewertung der Sicherheiten oder der Bonität. Da wird dann gerne einmal behauptet, die Immobilie sei im Wert gesunken, oder die Vermögens- und Einkommensnachweise werden angezweifelt. "Dann ist der Kredit plötzlich notleidend und somit kündbar, selbst, wenn er immer brav bedient wurde", erklärt Westphal.
Ein guter Anwalt ist gefragt
Natürlich hat der Betroffene rechtliche Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Doch er sollte dabei unbedingt versierte Hilfe in Anspruch nehmen. Denn auf Kulanz kann er in dieser Situation nicht mehr zählen. Wenn das Geld für einen Anwalt fehlt, helfen die Verbraucherschutz-Organisationen.
Die Sache laufen zu lassen, führt dagegen mit absoluter Sicherheit in die Zwangsvollstreckung
mit dem entsprechenden Wertverlust – und zu zusätzlichen Schulden darüber hinaus. Denn in der Regel wälzen die neuen Gläubiger alle Kosten, hohe Gebühren und womöglich noch eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung auf den Schuldner ab. Diese errechnet sich aus dem Gewinn, der der Bank zugefallen wäre, wenn der Kredit bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende gelaufen wäre.
Am besten ist es also, das Problem gar nicht erst entstehen zu lassen. Haus und Grund rät deshalb beim Neuabschluss von Baukrediten dazu, mit der Bank ein Abtretungsverbot zu vereinbaren, selbst wenn das mit einem höheren Zins verbunden sein sollte. Diejenigen, die bereits einen Kredit laufen haben, können noch auf die Politik hoffen. Derzeit sind neue gesetzliche Regelungen in der Diskussion, um die Nachteile für verkaufte Bankkunden besser in den Griff zu bekommen.
Von Berrit Gräber, AP
hxxp://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,527392,00.html
«
Letzte Änderung: 08 Januar, 2008, 18:08 von Chrisse
»
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:
1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.
ionti
Einmalposter
Beiträge: 3
Re: Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - DANKE!!! (Übergeb...)l
«
Antwort #17 am:
08 Januar, 2008, 20:16 »
KOTZ !!
_Immer_Intl_
±Eine einfache Kombination!±
Premium-Cubie
Beiträge: 786
Tripping.The.Rift!
Re: Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - DANKE!!! (Übergeb...)l
«
Antwort #18 am:
08 Januar, 2008, 22:24 »
Komisch nur, das gegen solche geldgeilen Schmarotzer wieder nix unternommen wird.
Dagegen nur bla bla bla aus der Politik.
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...
Judgeman
Light-Cubie
Beiträge: 13
DVB-Cube - was denn sonst, wenn's um DVB geht!
Re: Zahl ganz legal zweimal für die Hütte - DANKE!!! (Übergeb...)l
«
Antwort #19 am:
09 Januar, 2008, 11:40 »
Was ist daran komisch?
Das ist doch die allgemeine Praktik.
Mehr davon? Dann lest mal "Der Deutschland-Clan" von Jürgen Roth.
AMD Athlon XP 3000+, 512 RAM, Radeon 9600 mit 256MB,WinTV-Nexus-s, SB Audigy, W2K, ProgDVB 4.8.x
Chrisse
Schau lieber zweimal hin..
Mega-Cubie
Beiträge: 239
Manches löst sich von selbst...
Berliner Fam. lernt den Unterschied zwischen Grundbuch und Vertragsrecht kennen
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Antwort #20 am:
13 Januar, 2008, 13:31 »
Tja, wie befürchtet treibt diese Sache auch an anderen Stellen ganz neue Blüten (unabhängig davon ob die Leute sich vorher hätten besser informieren sollen, aber wie war das doch mit Treu und Glauben...):
13.000 Euro Grundschulden wegen einer nie eingebauten Küche
Berliner Familie lernt den Unterschied zwischen Grundbuch und Vertragsrecht kennen
Immobilien-Telefon Thema: Lohnt in meinem Fall ein Prozess?
Dieser Fall ist kaum zu glauben: Eine Berliner Familie muss möglicherweise viel Geld bezahlen und das für eine Ware, die ein anderer bestellt hat und die offensichtlich auch nie geliefert wurde. Rechtsanwalt Kai-Peter Breiholdt staunt über diesen sonderbaren Fall aber nicht, sondern erklärt in ruhigen Worten die wichtigen Unterschiede zwischen einem privaten Vertrag zwischen zwei Menschen und dem Eintrag im Grundbuch, der neben dem Vertrag immer ein völlig rechtliches Eigenleben führt:
Wir haben vor einiger Zeit ein Grundstück mit einem Wohnhaus im Wege einer Zwangsversteigerung erworben. Was uns daran stört: Nach der Versteigerung ist im Grundbuch immer noch eine Grundschuld für eine Küche stehen geblieben, die nie in das Haus eingebaut worden ist. Es geht dabei immerhin um eine Summe von 13 000 Euro.
Also: Grundsätzlich erwirbt ein Ersteigerer bei einer Zwangsversteigerung das jeweilige Grundstück lastenfrei. Aber hier war es offenbar so, dass diese Grundschuld an erster Stelle stand, und der Gläubiger (eine Bank), der die Zwangsversteigerung betrieben hat, mit seinen Ansprüchen in der Rangfolge hinter dieser Küchen-Grundschuld stand.
Genau.
Dann ist es so, dass erst einmal nur die Grundschulden gelöscht werden, die mit der Zwangsversteigerung bedient werden sollen. Das dürfte der Rechtspfleger beim Aufruf dieses Versteigerungsobjekts aber auch deutlich gesagt haben - und dagegen ist aus meiner Sicht auch nichts zu unternehmen. Das ist so ganz korrekt gelaufen.
Aber wie kriege ich diese Grundschuld jetzt aus unserem Grundbuch? Mein Mann meint, wir sollten einen Rechtsstreit darum beginnen - zumal diese Grundschuld ja gar nicht wirksam sein kann, weil die Küche im Streit zwischen dem Vorbesitzer des Hauses und dem Küchenstudio ja nie eingebaut worden ist. Da steht also eine reine Luftnummer im Berliner Grundbuch.
Mag sein, aber das ist rechtlich doch nicht ganz so einfach. Zuerst einmal sollten Sie jetzt versuchen, sich die Unterlagen für diese Grundschuld zu besorgen; die müssten beim Grundbuchamt liegen. Dort nämlich gibt es die "Grundschuldbestellungsurkunde", in der die näheren Dinge dazu geregelt sind.
Im zweiten Schritt müssten Sie dann prüfen, ob die Grundschuld keinen Sinn mehr hat oder sogar nie einen hatte - weil ein Kredit nie geflossen ist und/oder die Küche nie eingebaut worden ist. Dann bestünde unter Umständen ein Löschungsanspruch. Aber dazu müssten Sie die Sachlage erst einmal aufklären: Vielleicht sind damals doch irgendwelche Arbeiten vorgenommen worden, gibt es doch Zahlungen, gibt es Verträge, die der Voreigentümer mit dem Küchenhaus hatte usw.? Haben Sie darüber schon einmal mit dem Küchenbauer gesprochen?
Ja, aber der besteht auf sein Geld: 13 000 Euro sollen wir zahlen, erst dann kommt die Grundschuld weg.
Eins ist klar: Im für Sie schlimmsten Fall würde sich das Küchenstudio mit dieser Forderung auch tatsächlich durchsetzen, und die Leute dort könnten mit ihrer eingetragenen Grundschuld sogar eine erneute Zwangsversteigerung betreiben - gegen Sie. Denn: Eine Grundschuld ist rechtlich nicht von einem Kreditvertrag oder einer vertraglichen Forderung abhängig.
...aber wenn der Küchenmann die Küche doch nie eingebaut hat, dann kann der doch keinen Anspruch auf das Geld haben.
Ich verstehe Sie, aber juristisch liegt die Sache eben anders, wie ich gerade sagte. Der Küchenbauer wird mit dem Voreigentümer einen Vertrag über die Lieferung der Küche abgeschlossen haben. Dieser Vertrag gilt nur zwischen dem Küchenbauer und dem Voreigentümer und wenn der Küchenbauer aus diesem Vertrag Forderungen hat, braucht Sie das zunächst auch nicht zu interessieren.
Als Absicherung des Küchenbauers wurde dann offenbar die Grundschuld bestellt. Da sie nach dem Gesetz von dem Küchenliefervertrag unabhängig ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Vollstreckung dieser Grundschuld. Deshalb rege ich wirklich an: Sie sollten sich den Grundschuldbestellungsvertrag beim Grundbuchamt anschauen und alle greifbaren Informationen einholen.
Mit diesen Unterlagen sollten Sie einen Anwalt konsultieren, um sich - abgestimmt auf Ihren individuellen Einzelfall - über die Erfolg versprechendste Vorgehensweise zu informieren.
Fortsetzung folgt am Mittwoch
hxxp://www.morgenpost.de/content/2008/01/05/ratgeber/939936.html
tr
Aus der Berliner Morgenpost vom 5. Januar 2008
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:
1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.
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