Autor Thema: Freigelegte Inhalte sorgen erneut bei Rockstar-Spiel für Aufruhr  (Gelesen 868 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die Situation kommt bekannt vor: Bereits Mitte 2005 hatte eine Modifikation namens "Hot Coffee" für die PC- und die Xbox-Version des beliebten Computerspiels "Grand Theft Auto: San Andreas" (GTA) von Rockstar Games für Aufregung gesorgt, nun könnte sich die Geschichte mit einem Patch für das Rockstar-Spiel "Manhunt 2" wiederholen. Hier wie dort gelang es Hackern, bereits in der Originalfassung vorhandene, aber gesperrte Inhalte zugänglich zu machen. Während es bei GTA um virtuelle Sex-Szenen ging, die Senatorin Hillary Clinton in Wallung brachten, werden beim Manhunt-2-Mod die ursprünglichen Gewaltdarstellungen freigschaltet. Diese hatte Rockstar entschärft, um noch die Alterseinstufung "M" (Mature) zu erhalten.

Nachdem das für die Einstufung zuständige Entertainment Software Rating Board (ESRB) und der Software-Hersteller die "unautorisierte Modifikation" für die PSP-Version von Manhunt 2 bestätigten, fordern US-Politiker nun, dem Spiel die Kennzeichnung "Adults Only" ("nur für Erwachsene") zu verpassen. Dies hätte zur Folge, dass beispielsweise US-Einzelhandelsketten wie Wal-Mart, Target, Future Shop und Best Buy den Titel aus ihrem Sortiment nehmen würden. Der demokratische Senator von San Francisco Leland Yee forderte darüber hinaus die US-Handelsbehörde auf zu untersuchen, wie Rockstar und ESRB "es erlauben konnten, dass soetwas noch einmal geschieht".

Mittlerweile wies das ESRB die Vergleiche zwischen beiden Modifikationen zurück und erklärte, die Alterseinstufung nicht verändern zu wollen. Tatsächlich sei nach Angaben der Board-Präsidentin Patricia Vance der Aufwand, die verborgenen Manhunt-2-Inhalte freizuschalten, umgleich höher als bei GTA. So müsse nicht nur der Programmcode des Spiels an unzähligen Stellen verändert werden, sondern auch unautorisierte Software auf der PSP ausgeführt werden. Letzteres sei wiederum lediglich auf modifizierten Konsolen möglich. Die überwiegende Mehrheit der Konsumenten habe nicht die Hardware-Modifikationen an ihrer PSP durchgeführt, die für den Zugriff auf die besagten Inhalte notwenig sei, so das Board in einer Stellungnahme.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )