Autor Thema: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis  (Gelesen 977 mal)

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Offline SiLæncer

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UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« am: 02 Oktober, 2007, 12:48 »
RIPA Teil III in Kraft getreten

Seit gestern gilt in England die Pflicht zur Übergabe von Schlüsseln für verschlüsselte Daten, wenn die Polizei danach verlangt, berichtet die PC World. Bei Verweigerung droht eine Gefängnisstrafe zwischen zwei und fünf Jahren.
Noch vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York war in England ein neues Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen erlassen worden. Der Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 gab den Strafverfolgungsbehörden eine Fülle neuer Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, darunter neue Abhörbefugnisse und solche zum Einsatz verdeckter Ermittler.

Die britische Regierung unter Ex-Premier Tony Blair setzte im RIPA unter Verweis auf die intensive Nutzung von Verschlüsselungstechnologien durch die vom Gesetz adressierten Schwerverbrecher auch einen heiß umstrittenen "Abschnitt 49" durch, der nun zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Abschnitt 49 enthält Bestimmungen zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation und verschlüsselter Daten. Im Kern enthält Abschnitt 49 Bestimmungen dazu, unter welchen Umständen Bürger dazu gezwungen werden können, die Schlüssel zu ihren verschlüsselten Daten an berechtigte Behörden auszuhändigen. Die Verweigerung der Schlüsselübergabe ist laut Abschnitt 49 eine Straftat, auf die Gefängnis steht.

Um an die Schlüssel zu gelangen, benötigen die Behörden "die angemessene Erlaubnis einer richterlichen Autorität, des Polizeipräsidenten, des Zollpräsidenten oder einer Person, die im Rang eines Brigadiers oder höher steht", wie es im RIPA heißt. Mit einer solchen Erlaubnis ausgestattet, können die Behörden dann dem oder der Betroffenen in folgenden Fällen eine "Abschnitt-49-Benachrichtigung" schicken: "im Interesse der nationalen Sicherheit; zur Verhinderung oder Aufdeckung eines Verbrechens; im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens des UK; um Behörden die effektive Durchführung einer gesetzlichen Handlung oder Pflicht zu ermöglichen". In den meisten Fällen soll statt der Schlüsselübergabe auch die Übergabe des Klartextes von Kommunikationsinhalten und anderen Daten genügen.

Zur Frage, wer davon betroffen sein könnte, wird ausgeführt: "Benachrichtigungen können möglicherweise an eine Vielzahl von Individuen, Körperschaften und Organisationen versandt werden."

Die Behörden sollen im Einzelfall abwägen, welche zeitlichen Fristen zu setzen sind, und ob eine Schlüssel- statt der Klartextübergabe notwendig ist. Die Weigerung, der Forderung der Behörden nachzukommen, kann mit bis zu zwei Jahren, "in Fällen, die die nationale Sicherheit betreffen" mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

In seinen FAQs zu Abschnitt 49 geht das britische Innenministerium auch auf die Sorgen der BlackBerry-Nutzer aus der Geschäftswelt ein. Auf die Frage, ob die beim BlackBerry automatisch stattfindende Verschlüsselung der Datenübertragung vom RIPA betroffen sein könnte, wird geantwortet: "Nein. Der RIPA gilt nur im Vereinigten Königreich. Das Gesetz gilt nur für Daten, die im Vereinigten Königreich gespeichert werden und nicht bloß auf der Durchreise sind. Verschlüsselte Inhalte von einem BlackBerry, die das Vereinigte Königreich passieren, sind lediglich auf der Durchreise und werden nie kopiert oder gespeichert. Deshalb fallen sie nicht unter den RIPA."

Diese Argumentation ist durchaus überraschend, denn wie ein BlackBerry ohne zumindest zeitweilige Speicherung im Hauptspeicher Daten entschlüsseln können soll, verraten die Behörden nicht.

Quelle : www.golem.de

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Offline Jürgen

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Re: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« Antwort #1 am: 02 Oktober, 2007, 13:58 »
Gibt's denn in UK keine Recht auf Aussageverweigerung, um sich nicht selbst belasten zu müssen  ???

Nach unserem Rechssystem kann niemand dafür mit Strafe bedroht werden, bei der Strafverfolgung seiener eigenen Person nicht aktiv mitzuwirken.

Des weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass es durchaus unidirektionale Verschlüsselungsmethoden gibt, die es unmöglich machen können, dass der Absender eine erstellte Nachricht wieder entschlüsseln kann, weil dies an einen privaten Schlüssel des Empfängers gebunden ist, der Absender aber nur über dessen öffentlichen Schlüssel verfügt (hat). Dazu muss der Absender den Empfänger noch nicht einmal kennen, lediglich einmal irgendwie (auch anonyme) Daten von ihm erhalten.

Weiterhin ist allgemein bekannt, dass es zahlreiche Möglichkeiten zur verschleierten Übertragung gibt, deren Funktionsweise der Absender noch nicht einmal selbst kennen oder verstehen können muss, sofern ihm jemand ein geeignetes Werkzeug (Software) übergeben hat.
Und solch ein Werkzeug kann durchaus so beschaffen sein, dass bei'm Absender lokal keine aufdeckbaren Spuren bleiben, sofern er nicht mindestens dauerhaft überwacht wird...

Das erinnert fatal an's Märchen von Hase und Igel.
Aber die Überwacher scheinen das nicht zu kennen oder nicht verstanden zu haben.
Sie dürften getrost davon ausgehen, dass sie den Wettlauf nicht gewinnen können, weil ihre Gegenspieler nicht komplett blöde sind  ::)
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Offline Hesse

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Re: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« Antwort #2 am: 06 Oktober, 2007, 23:32 »
Ich bitte darum unser schönes Land (Deutschland) so zu belassen wie es IST !

Wir brauchen hier keine 16 Kameras pro Einwohner !!!

Offline berti

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Re: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« Antwort #3 am: 07 Oktober, 2007, 01:25 »

Nach unserem Rechssystem kann niemand dafür mit Strafe bedroht werden, bei der Strafverfolgung seiener eigenen Person nicht aktiv mitzuwirken.


Jain, es gibt auch in deutschland die möglichkeit der erzwingungshaft, so zum beispiel das inhaftieren von leuten, um an informanten zu kommen. Zum glück haben wir aber noch nicht amerikanische verhältnisse, wo derzeit fast jedes bürgerrecht mit hinweis auf nationale sicherheit ausgehebelt wird.

Ich bitte darum unser schönes Land (Deutschland) so zu belassen wie es IST !

Wir brauchen hier keine 16 Kameras pro Einwohner !!!
nee, da muss sich einiges wieder ändern, deutschland ist mittlerweile ziemlich verwurschtelt worden.

[cynical on]  16 kameras? aber bitte mit übertragung per "entovia"-portal, am besten noch mit kommentatoren.
und täglich auf nen speziellen kanal dann "die besten clips" [cynical off]

ist mir schlecht, irgendwie ist das alles nur noch im voll-rausch zu ertragen.
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Offline Dscheiros

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Re: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« Antwort #4 am: 07 Oktober, 2007, 03:32 »
diese regelung is doch totaler blödsinn,
was ist denn wenn der beschuldigte truecrypt benutzt, das bakannterweise auch hidden volumes unterstützt...da gibts auch keinen weg zu beweisen dass jmd eins hat/keins hat.
außerdem ists bekloppt das man sich selbst belasten soll, vernünftigerweise muss es immer die möglichekeit geben keine angaben zu machen bzw sich nicht selbst belasten zu müssen, so wie das auch bei uns ist und das wird so bleiben denke ich. :D


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Offline NanoBot

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Re: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« Antwort #5 am: 07 Oktober, 2007, 23:01 »
Hi,

Jain, es gibt auch in deutschland die möglichkeit der erzwingungshaft, so zum beispiel das inhaftieren von leuten, um an informanten zu kommen.
chlecht, irgendwie ist das alles nur noch im voll-rausch zu ertragen.

Erzwingungshaft kann nur gegenüber Zeugen angeordnet werden, die sich weigern auszusagen. Sie darf dagegen zum Glück nicht dazu verwendet werden um jemanden zu zwingen, sich selbst zu belasten. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Erzwingungshaft

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Offline berti

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Re: UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis
« Antwort #6 am: 08 Oktober, 2007, 00:36 »
stimmt, da hatte ich mich vertan. ich hatte im hinterkopf die ordnungshaft (beugehaft).
Da es sich bei dem beschuldigten nicht um einen zeugen handelt, gilt das zeugnissverweigerungsrecht nur eingeschränkt.

Ordnungshaft = maximal 6 monate, dazu kann noch U-haft angeordnet werden.

habe mich grade mal ein wenig in stpo, zpo usw eingelesen, ist ziemlich interessant, was da alles machbar ist. :(



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