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# Hard-und Software Allgemein
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Thema:
Acer muss Kaufpreis für vorinstallierte Software zurückgeben
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Thema: Acer muss Kaufpreis für vorinstallierte Software zurückgeben (Gelesen 1760 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Acer muss Kaufpreis für vorinstallierte Software zurückgeben
«
am:
25 September, 2007, 17:46 »
Gericht verurteilt Notebook-Hersteller zur kostenpflichtigen Rücknahme
Der Notebook-Hersteller Acer wurde von einem französischen Gericht in Puteaux dazu verurteilt, den Wert der vom Kläger nicht genutzten Software zurück zu erstatten, die einem Notebook beilag. Darunter befand sich Windows XP und Microsoft Works sowie einige andere Programme.
Acer musste nun die Software nicht nur zurückzunehmen, sondern auch noch den Kaufpreis dafür zurück erstatten, wobei ein ungewöhnlich hoher Betrag bzw. ein sehr günstiges Notebook für den Kläger heraus kam. Acer hatte dem Kläger zuvor für die gesamte Software nur 30,- Euro angeboten. Das Gericht sah den Wert ein wenig anders und verurteilte Acer, insgesamt rund 310,- Euro zurückzuzahlen.
Das Notebook kostete insgesamt nur ca. 600,- Euro. Für Windows XP Home gab es ca. 135,- Euro (davon allein knapp 50,- Euro für die Installation) und für die kleine Office-Suite Microsoft Works 60,- Euro zurück. Für das Filmprogramm PowerDVD, Norton Antivirus und den NTI CD-Maker kamen nach der Berechnung des Gerichts jeweils knapp 40,- Euro zusammen.
Vollends zum Verlustgeschäft wurde der Verkauf für Acer, wenn man auch noch den Schadenersatz für missbräuchlichen Widerstand (500,- Euro) und 150,- Euro Kostenersatz berücksichtigt, die der Notebook-Hersteller dem Kläger nun neben den Gerichtskosten ebenfalls zu bezahlen hat.
Der Kläger ermutigt nun Mitstreiter, die Petition "Non aux racketiciels" gegen die "OEM-Steuer" zu unterschreiben, die die "Association Francophone des Utilisateurs de Linux et des Logiciels Libres" (AFUL) ins Leben gerufen hat. Die AFUL fordert, dass der Komplett-Rechnerkauf nicht zwangsweise mit Software verknüpft sein darf. Der Kunde müsse dadurch Software im Wert von 100,- bis 300,- Euro kaufen, die er unter Umständen gar nicht benötigt, argumentiert der Verband, dessen Aktion seit Mitte 2007 auch von Mandriva unterstützt wird.
Quelle :
www.golem.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Acer muss Kaufpreis für vorinstallierte Software zurückgeben
«
Antwort #1 am:
25 September, 2007, 18:11 »
Schade, dass das hier in D bisher nicht so läuft.
Habe gerade neulich einen gebrauchten Rechner mit aufgeklebter XP-Pro Lizenz ehrlich erstanden, für 139 Tacken.
Nach der französischen Logik müsste ich dann - nach vorsichtigem Einsatz des Föns - von Fujitsu Siemens mehr wiederkriegen als ich insgesamt bezahlt habe....
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
Cinergy S2 USB HD
,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663
(AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
HP muss italienischem PC-Käufer Kaufpreis für Microsoft-Software rückerstatten
«
Antwort #2 am:
28 Oktober, 2007, 14:17 »
Ein italienischer PC-Käufer darf zu Recht vom Hersteller seines Geräts die Rückerstattung des Kaufpreises für Microsoft-Software verlangen, die zusammen mit dem PC ausgeliefert wurde, aber von ihm nicht genutzt wird. Das hat ein Gericht in Florenz entschieden. Nach Darstellung des Klägers, die auf der Website der italienischen Verbraucherschützer Associazione Diritti Utenti e Consumatori (ADUC) veröffentlicht wurde, war dem Endbenutzer-Lizenzvertrag von Microsoft (EULA) zu entnehmen, dass sich jemand, der dem Lizenzvertrag nicht zustimmt, wegen der Rückerstattung an den PC-Hersteller wenden solle. Das war in diesem Fall Hewlett-Packard. Das Gericht entschied, HP müsse für Windows XP 90 Euro und für das ebenfalls nicht genutzte Windows Works 8 50 Euro rückerstatten.
Der Käufer hatte im September 2005 ein Compaq-Notebook von HP erworben, auf dem die Microsoft-Software vorinstalliert war. Da er diese nicht zu nutzen gedachte, schrieb er HP wegen der Rückerstattung an. Das Unternehmen lehnte sie ab, da die Hardware mit der Software gekoppelt sei. Daraufhin ging der Käufer vor Gericht. Dort scheiterte HP mit dem Argument, die Lizenzbedingungen seien einseitig von Microsoft vorgegeben. Das Gericht war der Ansicht, HP müsse von diesen Bedingungen wissen, denn sie seien vermutlich Gegenstand von Vereinbarungen zwischen HP und Microsoft. Für das Gericht war auch unerheblich, dass auf dem Markt auch Computer ohne Betriebssystem erhältlich sind.
Das Ende September veröffentlichte Urteil, das nun in italienischen Medien kursiert, schließt sich an eine Entscheidung aus Frankreich an, die jüngst bekannt wurde. Hier urteilte ein Gericht, dass Acer nicht nur die freiwillig angebotenen 30 Euro, sondern den vollen Kaufpreis für die zusammen mit einem Notebook ausgelieferte, aber vom Käufer nicht genutzte Software zahlen muss. HP war Ende vergangenen Jahres auch eines der Ziele der französischen Organisation UFC-Que Choisir, die sich dafür einsetzt, Computer ohne vorinstallierte Software auszuliefern. Aus Deutschland sind derartige Urteile noch nicht bekannt geworden. Die Süddeutsche Zeitung erwähnte vor einem Monat aber einen Kunden, der im März bei Dell Deutschland ein Notebook bestellt und das vorinstallierte Windows durch Linux ersetzt habe. Dieser habe dafür und für ein weiteres ungenutztes Microsoft-Programm 78 Euro gutgeschrieben bekommen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
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Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
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DVD-Brenner Laufwerk
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