Autor Thema: Filehoster diverses ...  (Gelesen 39490 mal)

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Megaupload mit 5 Millionen US-Dollar Klage überzogen
« Antwort #45 am: 02 Februar, 2011, 17:33 »
Das Porno-Unternehmen "Perfect 10" hat in den USA eine Klage gegen den Megaupload auf den Weg gebracht. Man wirft dem Filehoster vor, die Urheberrechte von Perfect 10 zu verletzen, da man deren Werke rechtswidrig hostet. Für die angeblichen Rechtsverletzungen fordert man Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen US-Dollar.

Perfect 10 ist kein unbekannter Name, wenn es um die Bekämpfung von Piraterie geht. Nun hat sich das Unternehmen einen neuen Gegner gesucht. Megaupload. Man verklagt den Filehoster wegen Urheber- und Markenrechtsverletzung auf rund 5 Millionen US-Dollar. Der Vorwurf lautet, dass Megaupload nur einem Zweck diene, nämlich dem, geistiges Eigentum von Dritten zu speichern, zu verbreiten und darzustellen. Darunter befänden sich auch Milliarden Werke, deren Urheber dafür keine Freigabe erteilt haben.

Megaupload würde die Urheberrechtsverletzungen durch sein "Belohnungs-System" sogar fördern. Für 5 Millionen Punkte würden Uploader etwa 10.000 US-Dollar erhalten. Die User würden dazu getrieben, Inhalte, die vermutlich häufig heruntergeladen werden, bei Megaupload hochzuladen. Zu derartigen Inhalten zählt man pornografische Bilder, Kinofilme sowie Songs.

Problematisch wird die Situation aufgrund der "Safe Harbour"-Klausel. Im Rahmen des Digital Millenium Copyright Act wurde diese Klausel eingeführt. Sie befreit Diensteanbieter von jedweder Haftung, vorausgesetzt, sie reagieren auf Löschaufforderungen von Rechteinhabern. Nach Ansicht von Perfect 10 greift diese Klausel jedoch nicht bei Megaupload. Der Filehoster würde direkt von den Urheberrechtsverletzungen profitieren.

Für die Urheberrechtsverletzungen soll Megaupload 5 Millionen US-Dollar Schadensersaz begleichen. Darüber hinaus soll man Strafschadensersatz und Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren zahlen. Wie Megaupload zwischenzeitlich mitgeteilt hat, werde man beantragen, das Verfahren abzulehnen. Man sei sich sicher, dass man nichts Illegales getan habe. Alle von Perfect 10 gemeldeten Dateien seien binnen kürzester Zeit entfernt worden. Auch als Perfect 10 eine Löschaufforderung für ein Werk von Christina Aguilera stellte, habe man nach Prüfung des Inhalts reagiert. Man zweifle aber daran, dass Perfect 10 auch die Rechte daran hatte.


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MPAA verklagt Sharehoster hotfile
« Antwort #46 am: 09 Februar, 2011, 17:00 »
Die Motion Picture Association of America hat eine Klage gegen den Filehoster hotfile eingereicht. Man wirft dem Anbieter vor, Kunden bewusst Speicherplatz zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme zur Verfügung zu stellen. Es handele sich hier eindeutig um Piraterie mit gewerblichen Absichten.

"In weniger als zwei Jahren ist Hotfile zu einer der 100 meistbesuchten Seiten der Welt geworden. Das ist ein direktes Ergebnis des massiven digitalen Diebstahls den Hotfile fördert." Mit diesen Worten hat die Motion Picture Association of America (MPAA) auf eine Klage gegen den Filehoster hotfile aufmerksam gemacht. Nach Angaben des Interessensverbandes gehört das Unternehmen einem Bürger aus dem US-Bundesstaat Florida. Offiziell gibt man als Hauptsitz der "Operating Company" Panama im Impressum an.

Dies ist nun schon die zweite Klage gegen den Filehoster. Offenbar will man damit austesten, wie die juristischen Chancen stehen. Sollte man gegen hotfile erfolgreich sein, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch Klagen gegen andere Betreiber folgen. Gleichwohl hat die MPAA betont, dass nicht alle Filehoster illegal seien. Die Grenze hierfür sieht man im Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Nach Ansicht der MPAA muss ein Provider mindestens einen Anspruch auf die Safe Harbour Richtlinie haben. Diese besagt, dass ein Diensteanbieter nicht für die Taten seiner Kunden haftet. Vorausgesetzt er reagiert auf etwaige Rechtsverletzungen, wenn ihm diese gemeldet werden. Werden nach der Abuse E-Mail die fraglichen Inhalte zeitnah gelöscht, handelt der Anbieter legal.

Wie die MPAA erklärte, könne hotfile diesen Schutz nicht für sich beanspruchen. Es ermutige potenzielle Kunden dazu, urheberrechtsverletzende Werke hochzuladen und zu verbreiten. Es gehe nicht um "freie Informationen". Ziel der Seite sei es ausschließlich, durch Urheberrechtsverletzungen Profit aus der Sache zu schlagen.

hotfile hatte sich bereits bei der ersten Klage gegen diese Anschuldigungen gewehrt. Man lösche unverzüglich, sobald man auf ein urheberrechtsverletzendes Werk hingewiesen werde. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits darf mit Spannung erwartet werden.

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Hotfile löscht Premium-Accounts von Urheberrechtsverletzern
« Antwort #47 am: 19 Februar, 2011, 21:27 »
Im Zuge der jüngsten Verfahren gegen den Filehoster Hotfile hat dieser sich offenbar für eine härtere Gangart gegenüber Urheberrechtsverletzern entschieden. Im Laufe der Woche hat man bei Hotfile zahlreiche Premiumaccounts inklusive der darauf gehosteten urheberrechtlich geschützten Dateien gelöscht. Das Geld, das diese Accounts durch das "Belohnungssystem" eingenommen haben, wurde auch storniert.

Wie sehr Filehoster auf Kunden angewiesen sind, die urheberrechtlich geschützte Werke über sie verbreiten, ist nicht belegt. Doch wenn man den Markt betrachtet, sind sie wohl ein beachtlicher Kundenstamm. Nicht umsonst sind sie das Ziel juristischer Schritte seitens diverser Rechteinhaber. Insbesondere der Filehoster Hotfile hatte in den vergangenen Wochen erhebliche Probleme mit Rechteinhabern. Man sieht sich mehreren Klagen gegenüber. Diese waren wohl nun der Auslöser für eine Bereinigung des Kundenstamms.

Im Laufe dieser Woche hat Hotfile zahlreiche Premium-Accounts samt deren hochgeladener Inhalte gelöscht. Die Mehrheit der Inhaber der betroffenen Accounts hatte urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen und die Links in diversen Börsen verteilt. Darüber hinaus waren die Accounts am Bonusprogramm von Hotfile beteiligt. Das bedeutet, dass für eine bestimmte Menge an Downloads ein gewisser Geldbetrag ausgezahlt wurde. Die angesammelten Summen der gelöschten Accounts werden nun nicht mehr ausbezahlt.

Der Filehoster hat sich zu dem Vorgehen bisher nicht geäußert. In jedem Fall ist diese Aktion völlig unerwartet auf die zahlreichen Premium-Account Inhaber eingeprasselt. Anfragen an den Support von Hotfile seitens der Account-Inhaber blieben unbeantwortet. Dies sei aber wenig verwunderlich, da der Support in den seltensten Fällen reagieren würde, so diverse Account-Inhaber.

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LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
« Antwort #48 am: 10 März, 2011, 20:31 »
Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg hält fest, dass der Filehoster Rapidshare als Störer in Haftung genommen werden kann, wenn dessen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst verbreiten. Juristische Klarheit schafft das Urteil dennoch nicht.

Es ist ein juristisches Ping-Pong-Spiel. Wenn ein Gericht eine Störerhaftung für Rapidshare verneint, folgt wenige Wochen später ein anderes Gericht mit einem völlig entgegengesetztem Urteil. Diesmal war wieder das Landgericht Hamburg an der Reihe. In einem Urteil bestätigen die Richter, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet.

Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Nutzer von Rapidshare diverse urheberrechtlich geschützte Bücher über den Filehoster verbreitet hatte. Eine Klage des Verlags gegen Rapidshare war vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich. Mit Beschluss vom 14.01.2011 halten die Richter fest, dass der Filehoster seine Prüfpflichten nicht erfüllt habe. Gegen die kriminellen Handlungen hätte man Webcrawler und Wortfilter zum Einsatz bringen müssen. Paradox: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte erst vor kurzem entschieden, dass eben genau dies nicht getan werden muss.

Wie das Landgericht Hamburg betonte, spiele es auch keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann. Tatsache ist jedoch vielmehr, dass durch einen Wortfilter auch legale Dateien betroffen wären. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger festhält, sei das Urteil sehr fragwürdig. Einerseits habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass der Aufwand dieser "Schutzmaßnahmen" für den Betreiber sehr hoch ist. Außerdem sei ein Generalverdacht gegenüber dem Hoster nicht angemessen.

Klarheit wird spätestens dann herrschen, wenn der Bundesgerichtshof sein Urteil spricht. Das für Rapidshare positive Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf wurde nämlich zur Revision zugelassen und wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

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RapidShare beginnt mit dem Verkauf von Games
« Antwort #49 am: 03 Mai, 2011, 11:50 »
Ohne eine Pressemitteilung zu verschicken, begann der Filehoster RapidShare kürzlich mit einem eigenen Online-Shop für Computerspiele. Bezahlt werden die bisher 13 Spieletitel mit den firmeneigenen Rapids. Also der Währung, mit der auch Premiumuser ihr Downloadkontingent abrechnen.



Eher still und leise eröffnete das Unternehmen aus der Schweiz kürzlich seinen RapidShare Shop, nachdem man zuvor bereits längerfristig Betaversionen von Spielen zum Download anbot und in den letzten Jahren mehrfach auf die Musikbranche zugegangen war. In der Vergangenheit hatte man bereits angekündigt, auch Filme von großen Filmstudios wie Warner Bros. anbieten zu wollen. Ende 2009 soll es diesbezüglich einen ersten experimentellen Shop gegeben haben. Der Verkauf der Filme ist aber noch nicht angelaufen. Dafür werden die Nutzer von RapidShare häufig auf offizielle Filmtrailer geleitet, statt auf die gewünschten illegalen Mitschnitte zugreifen zu können. Der neue Gamestore scheint ein weiterer Schritt in Richtung Legalität zu sein.

Nach eigenen Angaben soll die Abwicklung für Käufer wie auch Anbieter von digitalen Inhalten so schnell und unkompliziert wie möglich sein. Wer bereits RS-Kunde ist, muss sich für den Kauf der Games nicht extra anmelden. Nach der Entrichtung der Rapids können die Spiele von den Servern des Filehosters heruntergeladen werden. Darunter auch Spiele der Namco Bandai Partners GmbH, EuroVideo Bildprogramm GmbH und anderen Publishern. Die ganz großen Anbieter der Gamesbranche scheinen noch nicht angebissen zu haben.

Die Sache dürfte für die Spielehersteller ein zweischneidiges Schwert sein. Einerseits ist fraglich, ob man Powerdownloader zu zahlenden Kunden umwandeln kann. Dafür verfügt man bei RapidShare über genügend Trafic, um Publishern die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie für den Verkauf von neuen Spieletiteln so dringend benötigen.

Quelle: www.gulli.com
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Filehoster: Mangelhafte Sicherheit bei privaten Uploads
« Antwort #50 am: 08 Mai, 2011, 16:15 »
Filehoster werden gerne genutzt, um große, aber auch kleinere Dateien zu verbreiten. Doch wie sicher sind diese Uploads, wenn sie nicht für die Allgemeinheit gedacht sind. Eine wissenschaftliche Studie ist zu einem katastrophalen Ergebnis gelangt, zeigt aber auch auf, dass Filehoster inzwischen sehr häufig für private Dateien genutzt werden.

Die Zahl der Filehoster ist in den vergangenen Jahren regelrecht explodiert. RapidShare, Easyshare, FileFactory... die Liste lässt sich beliebig lange fortsetzen. Sie alle haben eines gemeinsam: man kann seine Dateien dort hochladen und - wenn man will - für Dritte verfügbar machen. Meist geschieht dies äußerst einfach über eine URL.

Wer immer die URL kennt, kann sich auch die Datei herunterladen. Wer bewusst zur Verbreitung der Datei beitragen will, postet einfach den Link. Der Rest erledigt sich von selbst.

Doch was ist mit Dateien, die nur für Freunde oder die Familie gedacht sind? Eine Forschungsstudie aus Belgien und Frankreich hat ergeben, dass es geradezu erschreckend einfach ist, auch an diese Dateien zu gelangen - selbst wenn der Link nicht öffentlich verbreitet wurde. Natürlich ist das gezielte Ausspähen der Foto-Uploads eines Nachbarn nicht möglich. Dennoch attestieren die Wissenschaftler mehr als 100 Filehostern ein Totalversagen beim Schutz der Uploads.

"Während diese Dienste behaupten, dass diese URLs geheim sind und nicht erraten werden können, zeigt unsere Studie, dass das alles andere als wahr ist", so einer der Wissenschaftler. Zu Demonstrationszwecken und zur Überprüfung ihrer Theorie habe man einen Webcrawler programmiert, der innerhalb eines Monats hundertausende privater Dateien gefunden hat. Darüber hinaus habe man bei den Filehostern selbst "Scheinuploads" durchgeführt, um zu prüfen, ob sich Dritte mit ähnlichen Methoden an die Dateien heranmachen.

Das Ergebnis war selbst für die Forscher verblüffend. Innerhalb eines Monats gab es 275 Zugriffe auf die Datei von 80 unterschiedlichen IP-Adressen. All das, obwohl der Link nicht verbreitet wurde. Die Forscher sehen darin ihre Theorie bestätigt, dass diese Methode des Auslesens durch zufällige URL-Kombinationen bereits angewandt wird.

Am schlechtestens schnitten solche Filehoster ab, die eine sequentielle URL vergeben. Also mit einer fortlaufenden URL aus Buchstaben oder Zahlen. Die Forscher entwickelten ein Script, dass diese ID durchprobierte. Zeichen für Zeichen. Innerhalb des Testmonats konnte man somit 311.000 Dateien finden. Um zu prüfen, wie viele davon öffentlich vorhanden waren, konsultierte man Suchmaschinen. Das Ergebnis: 168.320 URLs waren der Suchmaschine Bing nicht bekannt.

Die Wissenschaftler schlussfolgerten daraus, dass die Dateien nicht online verbreitet werden und somit privat sind. Diese Überlegung ist insofern korrekt, als dass es bestimmte Filesharing-Portale geben mag, die ihre Download-Links entweder verschlüsseln oder bestimmte Seiten nicht von Suchmaschinen indexieren lassen.

Unter der Annahme, dass die vorliegende Erhebung keinerlei Fehler aufweist, würde nämlich ein wichtiges Argument der Kreativwirtschaft angegriffen, nämlich dass Filehoster nur zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden. Nach dieser Erhebung wäre eher das Gegenteil der Fall.

Um bestimmte Filehoster nicht bloßzustellen, hat man die kritischsten Fälle nicht benannt. Für regelmäßige Nutzer derartiger Dienste dürfte sich anhand der Informationen jedoch ableiten lassen, ob ihr Filehoster ebenfalls dazugehört. Die Forscher empfehlen derweil ein Prozedere, das beim Upload privater Daten sowieso Standard sein sollte: Die Dateien verschlüsseln.

Hierzu hat man ein Proof-of-Concept für ein Firefox Add-On vorgestellt, das während des Uploads die Dateien ver- oder entschlüsselt.
Zu den Forschern gehörte Nick Nikiforakis, Steven Van Acker, Wouter Joosen, von der Katholieke Universiteit in Löwen (Belgien) sowie Marco Balduzzi und Davide Balzarotti vom Institut Eurécom in Frankreich. Die Studie kann hier im Volltext heruntergeladen werden.

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Sharehoster müssen Boerse.bz, Mygully & Co. überprüfen
« Antwort #51 am: 19 Mai, 2011, 11:09 »
Gestern wurde ein Beschluss vom Landgericht Hamburg vom 2. März bekannt, wonach Sharehoster dazu verpflichtet werden dürfen, „gängige Linksammlungen“ im Internet auf illegale Inhalte hin zu untersuchen. Wenn auf den Börsen auf illegale Inhalte verlinkt wird, die das Unternehmen selbst hostet, müssen diese unverzüglich gelöscht werden.

Die Urteile vom Landgericht Hamburg genießen in Insiderkreisen einen sehr „speziellen“ Ruf. Anfang März entschied man sich im Rahmen eines Eilverfahrens zugunsten der GEMA. Nicht zufällig verzichten alle Filehoster auf eigene Linklisten, um als „Mitstörer“ nicht in die Verantwortung genommen zu werden. Es gibt Gerüchte, dass kleinere Filehoster eigene Börsenseiten betreiben oder finanziell an Blogs mit Downloadlinks beteiligt sind, um das eigene Geschäft anzukurbeln. Das Problem für die Verwertungsgesellschaft GEMA besteht darin, dass sie die Rechte ihrer Mitglieder vertreten soll. Sie können dabei aber nicht den Linklisten habhaft werden, weil sich diese außerhalb jeglicher Gerichtsbarkeit befinden. Jetzt sollen die Sharehoster selbst die illegale Verbreitung von Musik, Filmen, Pornos, Hörbüchern und mehr unmöglich machen.

Das Gericht erkannte einen engen Zusammenhang zwischen den Börsen und den Filehostern. Dementsprechend sollen die Betreiber der Filehoster alle illegalen Inhalte löschen, weil die Rechteinhaber auf die Listen der Börsen keinen Einfluss haben. Das Landgericht Hamburg befand, spätestens nach entsprechenden Hinweisen des Rechteinhabers müsse dies geschehen, im Idealfall proaktiv. Man sieht dies als effektives Mittel an, um Rechtsverletzungen zu erschweren. Unzumutbar sei die Prüfung nur dann, wenn der finanzielle Aufwand außer Verhältnis zu den Erlösen stünde. Dazu hat der verklagte Sharehoster aber natürlich keine konkreten Zahlen geliefert. Das Urteil wird damit begründet, dass das verklagte Unternehmen nicht seinen Prüfpflichten ausreichend nachgekommen sei. Nach dem Eingang der Hinweise des Rechteinhabers habe eine erhöhte Prüfpflicht bestanden. Ein Abgleich der Uploads mit den betreffenden Linklisten sei zumutbar, befand das Gericht. "Das gelte selbst dann, wenn sich diese Prüfung teilweise nur manuell und nicht ausschließlich softwaregestützt vornehmen lasse."

Die GEMA hatte bemängelt, die üblichen Wort- und Hashfilter seien leicht zu umgehen. Auch ein neu installiertes Filtersystem beim One-Click-Hoster überzeugte die Hamburger Richter nicht. Im konkreten Fall ging es um urheberrechtlich geschützte Werke der Musikgruppen „Die Ärzte“ und „Böhse Onkelz“. Gegen das landgerichtliche Urteil kann Berufung beim OLG Hamburg eingelegt werden. Man darf beim zu erwartenden Umfang neuer Pflichten für Sharehoster davon ausgehen, dass dies passieren wird. Dennoch stellt das jetzige Urteil einen Erfolg für die GEMA dar. Bislang war es den Rechteinhabern nicht gelungen, die Sharehoster auch für die Inhalte auf den Börsen zur Verantwortung zu ziehen. Auszüge aus dem Urteil können hier eingesehen werden.

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MPAA: Anti-Piraterie Strategie muss geheim bleiben
« Antwort #52 am: 26 Juli, 2011, 13:00 »
Im Rechtsstreit zwischen der Motion Picture Association of America (MPAA) und dem Filehoster Hotfile haben die Kläger das Gericht aufgefordert, einen Antrag von Hotfile zurückzuweisen. Hotfile möchte Details im Hinblick auf die Anti-Piraterie Strategie der MPAA erfahren. Die MPAA verwehrt sich dieser Forderung. Man befürchtet, dass die Piraten daraus Vorteile ziehen könnten.

Anfang 2011 zogen fünf Filmstudios gegen den Filehoster Hotfile juristisch ins Feld. Während die Auseinandersetzung andauert, ist es nun zu einem interessanten Ereignis gekommen. Die MPAA hat von Hotfile umfangreiche Datensätze gefordert, darunter IP-Adressen von Uploadern und Downloadern (!) sowie den Quellcode der bei Hotfiles Dienst zum Einsatz kommt.

Der Filehoster wiederum hat auf diese Anfrage mit einer Gegen-Anfrage reagiert. Wie man betont, könne man sich nur dann gegen die Forderungen der MPAA verteidigen, wenn man deren Arbeitsweise kenne. Aus diesem Grunde hat Hotfile vor Gericht beantragt, dass die MPAA offen legen muss, wie sie urheberrechtlich geschütztes Material finden, welchen Filmen sie Priorität einräumen und wann sowie wo sie nach rechtsverletzenden Werken suchen.

Der Antrag war kaum gestellt, als sich die MPAA auch bereits auf eine heftige Abwehr dieser Forderung einstellte. Man hat das Gericht um eine Schutzanordnung gebeten. Oder anders ausgedrückt: Das Gericht soll alles dafür tun, damit die MPAA ihre Anti-Piraterie Strategie nicht offen legen muss. Nach Angaben der MPAA könnte dies katastrophale Konsequenzen haben, weil die "Piraten" dadurch nur schlauer würden und der Kampf gegen sie somit schwieriger.

"Die Beklagten haben alle Dokumente angefragt, die zeigen, wie der Kläger und seine Anbieter rechtsverletzenden Material online finden. Im Kern sind die Beklagten also wie der Fuchs, der nach der Kombination für das Schloss des Hühnerstalls fragt", so die MPAA bei deren kreativen Vergleich. Um die Situation noch dramatischer darzustellen, bedient man sogar einen Vergleich zwischen Filesharing und Drogenschmuggel. Das Gericht hat noch keine Entscheidung getroffen, doch sollte es sich gegen die MPAA stellen, dürften die Ergebnisse nicht nur Hotfile interessieren.

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Filehoster Megaupload muss in den USA vor Gericht
« Antwort #53 am: 06 August, 2011, 08:45 »
Der Verleger des vierteljährlich erscheinenden Erotikmagazins Perfect 10 bringt den Filehoster von Kim Schmitz nun vor Gericht. Der Antrag von Megaupload auf eine Abweisung der Klage wurde vom zuständigen US-Bundesgericht kürzlich abgelehnt. Der Erotikanbieter Perfect 10 hat sich bereits in Klagen gegen Google, CCBill und RapidShare verstrickt. Die neueste Klage erscheint aber aussichtsreicher.

Wie schreibt der Kölner Autor Torsten Kleinz so passend auf seiner Startseite zur Kimble-Dokumentation: „Es ist schwer, eine Legende sterben zu lassen. Es kommt auf einen Versuch an.“ Genau diesen Versuch wird nun das Verlagshaus hinter dem Erotikmagazin „Perfect 10“ angehen. Die letzte Klage gegen den Internetdienstleister RapidShare brachte den Machern des Magazins am Ende nichts als Ärger ein. Das Gericht konnte bei RapidShare keinen Grund erkennen, warum das Unternehmen für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu bestrafen sei. Im Gegensatz zum Anbieter aus der Schweiz sollen die Nutzer von Megaupload aber sogar dazu ermuntert werden, möglichst viel urhberrechtlich geschütztes Material hochzuladen. Die besten Uploader mit den meisten Downloads der populärsten Filme und anderer Werke werden von Megaupload finanziell extra entlohnt. Das wurde jetzt auch im aktuellen Urteil berücksichtigt. Nach Ansicht des Gerichts soll Megaupload inhaltlich mehr dem Angebot eines Streaming-Portals ähneln, als dem eines Filehosters. Und das obwohl das gleiche Unternehmen das Portal MegaVideo betreibt. Gegenüber dem Portal ZDNet haben die Betreiber von Megaupload erstmals öffentlich zugegeben, dass Kim „Kimble“ Schmitz tatsächlich in Verbindung mit dem Unternehmen steht, bislang hatte man das stets dementiert. Laut der Sprecherin soll Schmitz zwar zu den Gründern des Filehosters gehören. Allerdings sei er angeblich nur stiller Teilhaber ohne jeden Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Bleibt abzuwarten, ob sich das Gericht von dieser Aussage überzeugen lässt.

Kim Schmitz kommt aus Kiel und verfügte stets über gute Kontakte, bereits im Jahr 1998 wurde er wegen Computerbetruges vom Landgericht München verurteilt.. Er ist in der Öffentlichkeit erstmals in den 90ern als angeblicher Hacker aufgetaucht, obwohl er sein ganzes Wissen von anderen Personen bezog. In der TV-Sendung Monitor führte er stolz vor, wie man über die Leitungen eines US-amerikanischen Telefonanbieters kostenlos via Blue-Boxing telefonieren konnte. Einen Tag später waren diese Frequenzen nicht mehr gebrauchbar. Eine lediglich von Insidern benutzte Schwachstelle des Satelliten wurde von einer einzigen Person binnen weniger Sendeminuten zerstört. Und das nur, weil Schmitz mit der Vorführung sein Ego stimulieren wollte. Später schlich er sich unter dem Pseudonym Kimble/Loons in unzählige illegale Mailboxen ein, um die Informationen Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth zu verkaufen, der darüber begangene Urheberrechtsverletzungen nachweisen konnte. In der Folge wurden in Deutschland binnen weniger Jahre mindestens 50 illegale Mailboxen mit Durchsuchungen belegt.

Später tauchte Schmitz als Leader der Releasing Gruppe Romkidz auf, gründete selbst mit der „House of Coolness“ eine eigene illegale BBS und verschenkte illegal erworbene Calling Cards an die besten Uploader seiner Mailbox. Gravenreuth und Schmitz wird nachgesagt, gemeinsam mit "Scene Talk" eine illegale Hotline für Szenemitglieder betrieben zu haben. Die Telefonkonferenzen konnten in verschiedenen öffentlichen Räumen durchgeführt werden. Der Dienst setzte sich aber in der Szene nicht durch, weil die Calling Cards von den Telefongesellschaften zumeist nach nur einem Anruf gesperrt wurden. Seit einigen Jahren hält sich Schmitz im Ausland verborgen. Gerüchte besagen, dass ein Aufenthalt in Deutschland zu erheblichen negativen gesundheitlichen Folgen führen würde. Schmitz soll hierzulande noch über einige offene Rechnungen verfügen.

Wer sich für die komplette Geschichte des angeblichen Hackers, Börsenspekulanten, Retters von LetsBuyIt.com und Unternehmers interessiert, sollte sich die Kimble Doku von Torsten Kleinz einmal näher anschauen. Interessant ist auch ein Kommentar zu seiner Verhaftung in Thailand aus dem Jahr 2002.

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Filehoster weiter auf dem Vormarsch, P2P rückläufig
« Antwort #54 am: 30 August, 2011, 12:39 »
Schaut man sich die meist besuchten Webseiten von Googles doubleclick ad planner an, so wird sofort klar, dass heutzutage der Dateiaustausch von urheberrechtlich geschützten Werken zumeist über einen Filehoster stattfindet. BitTorrent spielt in dem Zusammenhang nur noch eine untergeordnete Rolle. Natürlich gab The Pirate Bay bekannt, dass ihre Zugriffszahlen so nicht stimmen sollen.

Das Internet sei die weltweit größte Kopiermaschine, besagt sogar das Filesharing-Portal TorrentFreak, die sich die 10 meist besuchten Portale aus dem Graubereich angesehen haben. Lediglich die werbefreie Suchmaschine Torrentz.eu als auch die Seite des BitTorrent-Indexers The Pirate Bay haben es überhaupt noch in die Top 10 geschafft. Laut Google führt der Hoster 4shared die Riege der Tauschbörsen im Internet an. 2,5 Millionen Seitenaufrufe hat der Filehoster laut doubleclick monatlich. Danach folgen Megaupload, Mediafire, Filestube und RapidShare. Manche Seitenbetreiber haben sofort Alarm geschlagen, die Angaben der Google Tochter würden nicht stimmen. The Pirate Bay nimmt sogar mehr als das Doppelte an Pageviews für sich in Anspruch. Auch andere Anbieter wollen auf ihren Servern weitaus mehr Trafic als angegeben verzeichnen. Man mag von derartigen Ankündigungen halten was man will, an der Reihenfolge der 10 beliebtesten Untergrundseiten hat dies laut TorrentFreak sowieso nichts geändert.

Auffällig ist und bleibt aber, dass die Filehoster generell seit einigen Jahren auf dem Vormarsch sind. Schon wegen der Abmahngefahr haben sich zahlreiche Anwender vom Thema Peer-To-Peer abgewendet. Dazu kommt, dass die Unterhaltungsindustrie bislang nur sehr wenig dazu in der Lage war, die Filehoster juristisch zu belangen. Die fraglichen Links verschwinden auf Anfrage, die Dateien werden innerhalb weniger Minuten wieder neu hochgeladen. Der Erfolg der Kreativbranche derartiger Anfragen ist gleich Null. BitTorrent-Indexseiten wie Mininova und viele andere wurden im Gegensatz dazu mit teuren Klagen überzogen, die nicht selten sogar zur Einstellung des alten Geschäftsmodells geführt haben. Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob auch Streaming-Anbieter mit in die Aufzählung integriert wurden. Gerade die Nachfolger und alten Konkurrenten von Kino.to dürften in Deutschland stark zur Verbreitung von aktuellen Kinofilmen oder Fernsehserien beitragen.

Quelle: www.gulli.com

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Hotfile muss Nutzerdaten an MPAA aushändigen
« Antwort #55 am: 30 August, 2011, 20:32 »
Der beliebte Filehoster Hotfile musste eine juristische Niederlage gegen die Motion Picture Association of America hinnehmen. Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass der Filehoster Nutzerdaten, die Identitäten sowie Einnahmen und Finanzinformationen von Top-Partner offenlegen muss.

Wie Richter Adalberto Jordan erklärte, sei es der Motion Picture Association of America (MPAA) nur mit diesen Datensätzen möglich, zu beweisen, das Hotfile Urheberrechtsverletzungen fördert und davon profitiert. Mit dieser Behauptung war die MPAA in den Prozess gegangen. Die Tatsache, dass Hotfile nun diese Behauptung durch Offenlegung interner Daten belegen beziehungsweise widerlegen soll, kommt praktisch einem Ausforschungsbeweis gleich.

Wie Richter Jordan entschied, muss Hotfile mit Ausnahme des Quellcodes alle von der MPAA geforderten Informationen aushändigen. Das bedeutet, dass die MPAA über jede Datei, jeden Dateinahmen, jeden Download und jede gespeicherte IP-Adresse eines Down- oder Uploaders in Kenntnis gesetzt wird. Vorausgesetzt die entsprechenden Datensätze sind noch vorhanden, was in gewissem Rahmen bezweifelt werden kann.

Der Filehoster legte Widerspruch gegen die gerichtliche Anordnung ein und betonte, dass hier die Privatsphäre der Nutzer gefährdet würde. Außerdem würden Informationen über Dateien erhoben, die für den Fall selbst nicht relevant sind. Richter Jordan lehnte den Widerspruch jedoch ab: "Um diese grobe Rechtsverletzung zu beweisen, müssen die Filmstudios eine statistische Analyse anfertigen, die zeigt, dass ein Großteil der hochgeladenen und heruntergeladenen Inhalte das Urheberrecht von Dritten verletzt", so Richter Jordan.

Neben den erwähnten Nutzerdaten muss Hotfile darüber hinaus umfangreich Auskunft zu den Top 500 Affiliate-Partner erteilen. Dazu zählt deren Identität - soweit bekannt - sowie die bisher ausgezahlten Beträge. Laut dem Beweisantrag der MPAA könnten diese Personen Schlüsselzeugen sein, die wichtige Aussagen zu den Geschäftstätigkeiten von Hotfile ableisten könnten. Neben diesen beiden Kerninformationen muss Hotfile darüber hinaus die eigene Finanzsituation erläutern.

Bis zum 12. September muss die Datenübermittlung abgeschlossen sein. Gegenwärtig sieht es auch nicht danach aus, als ob Hotfile noch gegen die richterliche Anordnung vorgehen könnte. Downloader von Hotfile sollten in der Zwischenzeit Ruhe bewahren. Bisher sieht es nämlich nicht danach aus, dass einzelne User belangt werden. Insbesondere keine Downloader. So hat die MPAA dem Filehoster bereits zuvor angeboten, das letzte Oktett der IP-Adressen zu löschen. Es gehe schließlich nur darum, die Herkunftsländer zu bestimmen.

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Hotfile verklagt Warner Bros. wegen Betrug
« Antwort #56 am: 13 September, 2011, 20:13 »
Der One-Click-Hoster Hotfile hat Klage gegen den Rechteinhaber Warner Bros. eingereicht. Man wirft dem Konzern vor, dass Anti-Piraterie Tool des Filehosters systematisch missbraucht zu haben. Dadurch sollen auch Dateien von den Servern gelöscht worden sein, an denen Warner Bros. keine Rechte hielt.

Die Auseinandersetzung zwischen dem Filehoster Hotfile und diversen Rechteinhabern hat offenbar einen neuen Höhepunkt erreicht. Eine Ankündigung seitens Hotfile, dass man Klage wegen missbräuchlicher Nutzung des Anti-Piraterie Tools einreichen werde, wurde nun wahrgemacht. Ziel der Klage ist das Filmstudio Warner Bros. Nach Angaben der Kläger haben diese das Anti-Piraterie Tool, mit dem Rechteinhaber urheberrechtsverletzende Dateien löschen konnte, systematisch rechtswidrig genutzt.

Laut der Klageschrift geschah dies insbesondere in der Form, das Warner Bros. Löschungen von Dateien durchführte, an deren Inhalt man gar keine Rechte hatte. Zu den gelöschten Werken sollen Spieledemos und sogar Open Source Software gehört haben. Man habe diese Praxis auch weiter fortgeführt, selbst nachdem Hotfile mehrfach auf dieses Fehlverhalten aufmerksam gemacht hat.

Wie der Klageschrift zu entnehmen ist, war der "Special Rightsholder Account" (SRA) an Michael Bentkover geknüpft. Dieser ist Leiter der Internet Anti-Piraterie Operationen bei Warner Bros. Mit dem Zugang ist es Rechteinhabern möglich, eine unbegrenzte Zahl an Dateien zu löschen, vorausgesetzt sie halten die Rechte daran. In zahlreichen Situationen war dies jedoch nachweislich nicht der Fall. Oftmals soll nicht einmal ein Download durchgeführt worden sein, um die Rechtswidrigkeit des Inhalts zu bestätigen.

Die enormen Löschzahlen nutzte man jedoch für die Klage gegen Hotfile, obwohl man sich bewusst gewesen sein muss, dass diese völlig überhöht sind. Hotfile hat nun beantragt, ein Gerichtsverfahren mit einer Jury durchzuführen. Für die Verluste die Hotfile durch die exzessive Löschpraxis erhalten hat, fordert man außerdem Schadensersatz. Darüber hinaus soll das Gericht eine Verfügung erlassen, die Warner dazu zwingt, jede Datei vor der Löschung separat zu prüfen, wobei dies sowieso die Norm sein sollte.

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RapidShare betreibt Lobbyarbeit gegen PROTECT-IP Act
« Antwort #57 am: 16 September, 2011, 18:20 »
Seit Anfang dieses Jahres engagiert sich der US-Gesetzgeber den sogenannten "PROTECT IP Act" wahr werden zu lassen. Das Anti-Piraterie-Gesetz soll die Beschlagnahmung von Domains, Netzsperren und Zensuren bei Suchmaschinen zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen legitimieren. Der Filehoster RapidShare betreibt massive Lobbyarbeit gegen das Gesetz.

Es ist kein Geheimnis, dass zahllose Interessensverbände intensive Lobbyarbeit betreiben, um die Politiker in Parlamenten zu überzeugen. Die Sparte der Filesharer hat jedoch keine Lobby. Keine Interessensvertretung wendet sich offiziell an Abgeordnete, um diese von Anti-Piraterie-Gesetzen abzuhalten. Lobbyarbeit braucht nämlich sehr starke finanzielle Mittel. Das ist etwas, was Filesharer in der Regel nicht aufbringen können.

Umso interessanter ist es, wer sich nun gegen den US-amerikanischen Gesetzesentwurf PROTECT IP Act stemmt. Das Anti-Piraterie-Gesetz, dass die Beschlagnahmung von Domains, Netzsperren und Suchmaschinen-Zensur legitimieren soll, ist bereits seit Anfang dieses Jahres auf voller Fahrt. Der bekannte Filehoster RapidShare wirft dem Gesetz nun jedoch Steine in Weg. Der Dienstleister aus Cham hat das Lobbying-Unternehmen Dutko Worldwide engagiert. Diese sind auch für Google tätig.

Was genau Dutko Worldwide für RapidShare tut, ist offiziell nicht bekannt. Aus den Lobbyberichten von Dutko geht jedoch hervor, dass der PROTECT IP Act ganz oben auf der Liste steht. Bei dem Kundenstamm Google und Rapidshare verwundert dies nur wenig. Insbesondere letztere waren in den Fokus geraten, nachdem die Motion Picture Association of America und die Recording Industry Association of America gegenüber dem US-Handelsministeriums festhielten, dass RapidShare ein "Piratenhafen" sei.

Die Konsequenzen für RapidShare wären katastrophal, sollte der PROTECT IP Act in Kraft treten. Da der Filehoster bereits jetzt im Fokus steht, dürfte er wohl zu den ersten gehören, die vom Gesetz betroffen wären. Die Suche nach dem Filehoster würde vermutlich bei Suchmaschinen zensiert, der Zugang zur Website blockiert. Ob die Bemühungen von RapidShare indes erfolgreich sein werden, ist offen. Ohne Zweifel verfügen die RIAA sowie die MPAA über weit größere Etats für ihre Lobbyarbeit. Darüber hinaus will der Schweizer Filehoster durch die Beauftragung von Dutko Worldwide wohl neben dem eigenen Image auch das der Filehoster-Branche allgemein aufpolieren.

In jedem Fall ist ein Eingriff jedoch besser, als nur daneben zu stehen und auf das Gesetz zu warten. Mit etwas Glück bewirkt man sogar etwas. Dies wäre möglicherweise sogar gut, hätte dadurch doch auch einmal die Seite der Filehoster-Nutzer intensiven Einfluss auf die Politik. Ein Schritt, der Filesharern insgesamt bisher eher verwehrt war.

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Megaupload legt Copyright-Rechtsstreit mit Vergleich bei
« Antwort #58 am: 04 November, 2011, 17:32 »
Gute Nachrichten für Kimble: Der Sharehoster Megaupload hat sich US-Medienberichten zufolge mit dem Betreiber des Erotikportals Perfect 10 auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist die Klage gegen Megaupload und den vorbestraften deutschen Unternehmer Kim "Kimble" Schmitz hinfällig. Der Gründer von Perfect 10 war zuvor mit Urheberrechtsklagen gegen andere Internetanbieter mehrfach vor Gericht abgeblitzt. Bei Megaupload wertete die zuständige Richterin aber die Indizien gegen Hoster als schwerwiegend genug, um die Klage zuzulassen.

Das offiziell in Hongkong ansässige Unternehmen betreibt mehrere Filehosting-Plattformen, auf denen TV-Serien, Filme, Musik und auch Pornos verbreitet werden. Ähnlich wie bei der Plattform Kino.to bezahlt Megaupload die Uploader besonders beliebter Dateien, eine ganze Reihe von Seiten indizieren systematisch Links auf illegal bei Megaupload hochgeladenen Dateien. Wer unbegrenzt auf die Plattformen zugreifen will, muss Abogebühren bezahlen.

Über die Einzelheiten des Vergleichs geben weder Megaupload noch der Kläger Auskunft. Nach einemBericht des Branchendienstes AVN soll Perfect 10 zugesagt haben, nicht gegen Urheberrechtsverletzungen bei Megaupload vorzugehen und auch nicht den Safe-Harbor-Status der Plattformen anzugreifen. Sollte Megaupload diesen Status verlieren, könnte die Firma in den USA für jede Urheberrechtsverletzung auf ihren Servern haftbar gemacht werden. Megaupload steht auch auf einer Liste von Plattformen, gegen die mehrere Urheberrechts-Organisationen Ende Oktober Beschwerde bei dem US-Handelsbeauftragten eingereicht haben.

Besonders brisant an dem aktuellen Fall war für Kim Schmitz, dass er diesmal persönlich verklagt worden war. Bisher hatte das Unternehmen eine führende Rolle des Deutschen stehts bestritten. Journalisten des Magazins "Investigate" war es jedoch gelungen, die Spur zu dem sich jetzt "Kim Dotcom" nennenden Deutschen zurückzuverfolgen. Schmitz war mit seinem großspurigen Auftreten zu New Economy-Zeiten zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Nach einer Verurteilung wegen Insiderhandels hatte er Deutschland im Jahr 2003 verlassen und war vor Kurzem wieder in Neuseeland aufgetaucht. Doch die neuseeländischen Behörden zeigen sich gegenüber dem 37-Jährigen misstrauisch. Im September wurde ihm die Genehmigung zum Erwerb eines Luxus-Anwesens verweigert, da er charakterlich nicht geeignet sei.

Quelle : www.heise.de

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Razzia gegen Megaupload: FBI lässt Kim Schmitz verhaften
« Antwort #59 am: 19 Januar, 2012, 23:42 »
Die US-Bundespolizei FBI hat in Zusammenarbeit mit den Behörden in Deutschland, Neuseeland und weiteren Ländern zum Schlag gegen den Sharehoster Megaupload ausgeholt. Wie das US-Justizministerium und das FBI am Donnerstagabend deutscher Zeit mitteilten, wurden Schmitz und drei andere Beschuldigte am Donnerstag in Auckland (Neuseeland) verhaftet. Drei weitere Personen werden noch mit Haftbefehl gesucht.

Den Beschuldigten um den 37-Jährigen Schmitz, der sich jetzt "Kim Dotcom" nennt, wird vorgeworfen, als Betreiber des Sharehosters Megaupload, der Streamingplattform Megavideo und weiterer Websites für "massive weltweite Urheberrechtsverletzungen" verantwortlich zu sein. Die US-Behörden sprechen von einem "internationalen organisierten kriminellen Unternehmen". Die Beschuldigten sollen damit insgesamt rund 175 Millionen US-Dollar umgesetzt haben. Den Schaden für die Rechteinhaber beziffert das US-Justizministerium auf über 500 Millionen US-Dollar.

Der Sharehoster Megaupload und die Schwester-Site Megavideo sind derzeit nicht zu erreichen. Ein US-Bundesgericht hat die Beschlagnahmung der Domains sowie weiterer 16 Adressen angeordnet. Die Behörden vollstreckten den Angaben zufolge 20 Durchsuchungsbefehle in den USA und acht weiteren Staaten. Dabei seien Server und anderes Firmeneigentum im Wert von rund 50 Millionen US-Dollar in den USA, den Niederlanden und Kanada beschlagnahmt worden, teilte das US-Justizministerium weiter mit.

Die Ermittlungen konzentrieren sich den Angaben zufolge auf die in Hongkong ansässigen Unternehmen Megaupload Limited und Vestor Limited. Die US-Ermittler gehen davon aus, dass Schmitz das Megaupload-Imperium geführt hat. Er habe Megaupload gegründet und sei der einzige Anteilseigner der Vestor Limited, in der er seine Beteiligungen der mit Megaupload verbundenen Websites gebündelt habe. Im Visier der Ermittler sind neben Schmitz noch drei weitere deutsche Staatsbürger sowie ein Slovake, ein Niederländer und ein Este.

Wohl im Zusammenhang mit dem Abschalten von Megaupload.com ist die Website des US-Justizministeriums derzeit nicht zu erreichen; www.justice.gov antwortet nicht auf Anfragen. Anonymous-Aktivisten brüsten sich in Online-Foren damit, die Website per DDOS-Attacke ausgeschaltet zu haben.

Quelle : www.heise.de

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