Autor Thema: DVD-Konsortium scheitert vor Gericht wegen DVD-Rips  (Gelesen 608 mal)

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DVD-Konsortium scheitert vor Gericht wegen DVD-Rips
« am: 30 März, 2007, 16:43 »
Formale Lücke sorgt für Sieg von Media-Server-Anbieter

Im kalifornischen San Jose ist die "DVD Copy Control Association" (DVD-CCA) mit einer Klage gegen das Unternehmen Kaleidescape gescheitert. Die kleine Startup-Firma stellt Medien-Server her, die eine DVD auf Knopfdruck auf die Festplatte kopieren können.

Die DVD-CAA vertrat die Ansicht, dass dieser Vorgang die Lizenzbedingungen des Konsortiums verletzen würde und beharrte darauf, dass eine legale Nutzung des "Content Scrambling Systems" (CSS) von DVDs nur gegeben sei, wenn das Medium im Abspielgerät liegen würde. Das ist bei den Geräten von Kaleidescape aber nicht der Fall, und so hatte die DVD-CAA gegen Kaleidescape Klage erhoben.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, wenn auch eher aus formalen Gründen. Die Richterin stellte fest, dass die 170 Seiten umfassende technische Spezifikatione der DVD-CCA - die Kaleidescape lizenziert hatte - nicht auch ein 20 Seiten langes Dokument einschließen, das als "CSS General Specification" bekannt ist. An diesen 20 Seiten ließ Richterin Leslie Nichols kein gutes Haar: "Das ist das Produkt eines Anwalts-Konsortiums" zitiert EETimes die Juristin.

Während des Verfahrens hatten Zeugen ausgesagt, dass dieses Papier vor rund 10 Jahren in mehr als 100 Sitzungen von den Anwälten von Hollywood-Studios zusammengestellt worden war. "Es liegt beinahe auf der Hand, dass es hier Potenzial für Verwirrungen gibt" stellte Leslie Nichols fest.

In den USA wird das Urteil als wegweisend für die weitere Entwicklung von Medien-Servern aufgenommen - unter anderem bieten das "Windows Media Center" auch mit Windows Vista noch immer keine Funktionen um DVDs auszulesen und auf der Festplatte zu speichern. Dafür muss der CSS-Kopierschutz umgangen werden, auch wenn die Dateien auf der Festplatte noch CSS-verschlüsselt liegen können. Die Lizenzbestimmungen, unter denen dies geschehen darf, sind jedoch unklar, wie das aktuelle Urteil jetzt feststellte.

Quelle : www.golem.de

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Finnisches Gericht hält DVD-Kopiersperre für "unwirksam"
« Antwort #1 am: 28 Mai, 2007, 16:47 »
Ein finnisches Gericht hat geurteilt, die Umgehung der DVD-Kopiersperre CSS (Content Scrambling System) sei nicht verboten. Da der Kopierschutz bekanntermaßen unwirksam sei, falle er nicht mehr unter den Schutz des Gesetzes. Ende 2005 hatte eine Gruppe finnischer Computer-Aktivisten eine Website ins Netz gestellt, auf der sie Anleitungen zur Umgehung von CSS gaben. Dann meldeten sie auf einer Polizeistation, sie hätten damit "möglicherweise" das Urheberrecht verletzt.

Das finnische Urheberrecht folgt der gleichen EU-Vorgabe wie das 2003 novellierte deutsche Pendant. Die Vorgabe sieht vor, dass die Umgehung "wirksamer" Kopierschutzmaßnahmen nicht erlaubt sei. Das Gesetz definiert jedoch nicht genauer, was "Wirksamkeit" ausmacht – das lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu.

Angeblich hatten die Aktivisten mit keinen schwerwiegenden Folgen gerechnet. Stattdessen fanden sie sich vor Gericht wieder. Angeklagt waren der Website-Betreiber Mikko Rauhala und ein Nutzer, der dort eine eigene Implementierung zur Umgehung von CSS veröffentlicht hatte.

Jetzt urteilte das Amtsgericht Helsinki, CSS könne nicht mehr als "wirksame" Kopiersperre betrachtet werden. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden, im Internet stehen mehrere Werkzeuge zur Entschlüsselung zum freien Download bereit. Es gebe sogar Betriebssysteme, bei denen ein Werkzeug zur CSS-Umgehung zum Lieferumfang gehöre. Seine Ansicht begründete das Gericht mit den Aussagen der zwei geladenen Experten.

Unter diesen Umständen blieb den Richtern nichts anderes als ein Freispruch ohne wenn und aber. Mit Vorsicht zu genießen ist jedoch die Ansicht des Verteidigers Mikko Välimäki, der in einer Stellungnahme seiner Kanzlei die Ansicht vertritt, das Urteil lasse sich europaweit anwenden, da der Begriff "wirksam" ja direkt aus der EU-Vorgabe stamme.

Bei der vorliegenden Gerichtsentscheidung handelt es sich jedoch nur um ein Urteil in erster Instanz. Erst ein höchstinstanzliches Urteil wäre auch für andere Gerichte verbindlich – und auch das nur in Finnland. So schlecht stehen die Chancen dafür aber gar nicht – in den USA entschied erst vor kurzem ein Gericht, dass die Entschlüsselung CSS-geschützter DVDs unter bestimmten Umständen nicht illegal sei.

Quelle : www.heise.de

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