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Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
« am: 28 März, 2007, 13:35 »
Über die politische Bedeutung drahtloser Community-Netzwerke

Die Praxis freier Community-Netze ist neben der technologischen Umsetzung vor allem durch deren alltägliche soziale Organisation und Struktur geprägt, die je nach Netz irgendwo zwischen Hierarchie und Anarchie pendelt. Inwiefern die gesetzten Ziele in Free-Network-Projekten dabei tatsächlich erreicht werden können, hängt vor allem vom Zusammenspiel technologischer und sozialer Vernetzung ab.

Flexible Regulierungen im Bereich der Funkfrequenzen haben eine starke Verbreitung der Wireless-LAN-Technologie bewirkt und mit fallenden Hardwarepreisen sind die Möglichkeiten einer einfachen und kostengünstigen Vernetzung auch über die Grenzen von einzelnen Gebäuden hinweg gestiegen. Diese Potenziale werden seit einigen Jahren von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft aufgegriffen: Während kommerzielle Internet Service Provider WLAN für spezifische lokale und mobile Dienste verwenden, wird die Technik auf kommunalpolitischer Ebene für eine deckende Internetversorgung von Städten (Beispiel San Francisco) eingesetzt, wodurch sich standortpolitische Vorteile ergeben.

Freie Community-Netze hingegen werden weder von parteipolitischen noch von wirtschaftlichen Interessen gesteuert und stellen eine zivilgesellschaftliche Nutzung von Wireless LAN durch Bürger dar, die damit auf selbstorganisierter und freiwilliger Basis freie Netze über Stadtteile und Regionen hinweg aufbauen und betreiben. Die Freiheit, auf die sich drahtlose Community-Netzwerke beziehen, ist die persönliche Kommunikationsfreiheit der Nutzer und Aktivisten im jeweiligen Netz und wie bei freier Software nicht mit "gratis" gleichzusetzen.

Die gesellschaftspolitische Komponente spielt dabei eine zentrale Rolle, wie Julian Priest, Mitbegründer der Londoner Pionier-Community consume.net, betont: "Wer seinen eigenen Sender besitzt, kontrolliert, wie dieser betrieben wird und mit wem er sich verbindet. Es ist festzustellen, dass Netzwerkverbindungen, die Art, wie wir sie aufbauen und unter welchen Bedingungen, politische Entscheidungen sind."

Freie Netze sind kein rein technologisches Phänomen, sondern vielmehr sozial getriebene Projekte, die sich Technik zu Nutze machen und sie für ihre Zwecke adaptieren. Formen der Organisation, Finanzierung und Umsetzung freier Netze sind in einem sehr hohen Maß von den gesteckten Zielen sowie dem Kontext, in den sie eingebunden sind, abhängig. Sie variieren zwischen sehr hierarchisch organisierten und stark individualistischen Ansätzen, verfügen aber dennoch über eine gemeinsame Basis an Idealen und organisatorischen Prinzipien. Die Bandbreite an unterschiedlichen Herangehensweisen wird anhand der beiden erfolgreichen Fallbeispiele Djurslands.net (Dänemark) und OLSR-Experiment (Freifunk Netz Berlin) besonders deutlich.

Ein Ziel, zwei Wege:

Djursland ist eine infrastrukturell schwache Region in Dänemark, in der sich Telcos weigern, Breitband-Internet anzubieten. 2002 hat eine Gruppe von Netzaktivisten rund um Bjarke Nielsen begonnen, das Problem selbst anzugehen und auf Basis freiwilligen Engagements Teil für Teil die Region mit WLAN zu vernetzen. Djurslands.net ist heute als Verein mit klaren formalen Strukturen organisiert. Das technologische Netzwerk basiert auf einer hierarchisch aufgebauten Netzinfrastruktur im "Hub-and-Spoke-Stil". Finanzierung, Organisation und technologische Umsetzung bedingen sich dabei gegenseitig, da ein derartig aufgezogenes Netzprojekt klar definierte Verantwortung und Kompetenz benötigt.

Die geringen Anschlussgebühren für Nutzer sind kostendeckend kalkuliert und liegen deutlich unter den Preisen kommerzieller Internetprovider. Bjarke Nielson, Gründer von Djurslands.net, erklärt die Situation zu Beginn des Netzprojektes: "Uns war die DSL-Technik nicht vergönnt. Da saßen wir also mit unseren Modems und wären mit unseren sehr langsamen Verbindungen abgehängt worden, während die Städte über Hochgeschwindigkeitsverbindungen verfügen. Viele neue Entwicklungen würden die ländlichen Gebiete so nie erreichen. Aus gesellschaftlichem Antrieb heraus entwickelten wir aber Wege, um Verbindungen aufzubauen, die so schnell sind wie DSL in den Städten."

Das vorweg definierte Ziel, die Region Djursland vor einem Zurückfallen in der Informationsgesellschaft zu bewahren, konnte mit dieser Form der organisierten Planung und Umsetzung rasch in Angriff genommen werden. Bis Ende 2006 waren mehr als 4.000 Haushalte der Region mit symmetrischer Breitbandanbindung versorgt und ein riesiger lokaler freier Kommunikationsraum geschaffen.

Einen gänzlich anderen Weg schlagen die Freifunk-Aktivisten mit dem OLSR-Experiment in Berlin ein. Das Projekt ist ein loser Zusammenschluss von Netzaktivisten ohne formalisierte Strukturen, was sich technologisch im Einsatz des Mesh-Networking widerspiegelt. Mesh-Netzwerke verfügen nicht über die klassische hierarchische Netzwerktopologie, sondern sind flache, "vermaschte" Ad-hoc-Netzwerke. An einigen Punkten besteht Anschluss zum Internet, der geteilt und für das gesamte Netz zur Verfügung gestellt wird. Einen guten Teil der Organisation von Mesh-Netzwerken übernimmt das Mesh-Routing-Protokoll selbst (beispielsweise OLSR oder B.A.T.M.A.N.), womit eine zentrale Administration, wie sie in Djursland nötig ist, hinfällig wird.

Auch die Erhebung und Verteilung von Gebühren und Geldern ist in Berlin kein Thema, da es sich beim OLSR-Experiment um eine No-budget-Organisation handelt. Grundlegende Entscheidungen werden nach dem "Prinzip des Ideen-Darwinismus" (Jürgen Neumann, Freifunk) gefällt. Diese lose und unbürokratische Struktur ermöglicht es schließlich, dass eine breite Zahl unterschiedlicher User - von IT-Profis über Kulturschaffende bis hin zu Leuten, die einfach nur gratis ins Netz wollen - gemeinsam unter einem Label zusammenarbeiten und dabei sowohl die eigenen Interessen verfolgen als auch das Netz an sich stärken.

Unabhängig? Nicht ganz

Trotz dieser unterschiedlichen Herangehensweisen werden bei Djurslands.net und dem OLSR-Experiment die gleichen grundlegenden Ziele verfolgt: auf kooperativer Basis nachhaltig Netzinfrastrukturen aufzubauen und zu betreiben, die dem Ideal einer zivilgesellschaftlichen Bottom-up-Selbstorganisation entsprechen und von staatlichen sowie marktwirtschaftlichen Mechanismen weitgehend unabhängig sind. Eine völlige Unabhängigkeit ist dabei allerdings nicht möglich.

Spätestens am Punkt der Anbindung ans Internet muss auf einen externen ISP zurückgegriffen werden, die benötigte Hardware wird fast ausschließlich von kommerziellen Unternehmen entwickelt und die Politik hat nicht zuletzt durch die Schaffung von Rahmenbedingungen - wie Frequenzregulierung oder Haftungsfragen bei offenen WLANs - direkt Einfluss auf freie Netze.

Es stellt sich also vordergründig nicht die Frage, ob es Abhängigkeiten zu Staat und Wirtschaft gibt, sondern wie dieses Verhältnis gestaltet wird. Ist es möglich, Sponsorgelder von Unternehmen oder staatliche Subventionen zu beziehen und dennoch ein Maximum an Unabhängigkeit zu wahren? Während vor allem die Anfangsphase des dänischen Djurslands.net nicht unerheblich durch EU-Fördergelder finanziert wurde, war in diesem Bereich die Kooperation von Freifunk mit einem Hardwarehersteller bei der Entwicklung des Mesh-Cube von Bedeutung. Das Unternehmen stellte die Hardware bereit, während die Community die Entwicklungsarbeit leistete, was für beide Seiten Vorteile brachte.

Da das Produkt dennoch zu teuer blieb, scheiterte die Markteinführung und somit auch die Kooperation mit Freifunk. "Es hat sich eine Synergie ergeben zwischen den Firmen und uns, aber das hat zu keiner Abhängigkeit geführt. Das Netz hätte sich wahrscheinlich langsamer entwickelt, wenn wir dieses Sponsoring nicht bekommen hätten und wir wären nicht in kurzer Zeit so weit gekommen", erklärt die Berliner Netzaktivistin Elektra.

In beiden Fällen war die Unabhängigkeit des Netzes weitgehend gesichert: Die Verbindlichkeiten von Djurslands.net gegenüber der EU endeten mit der Abrechnung der Subventionen und die Mesh-Cubes von Freifunk.net können jederzeit durch billigere Hardware ersetzt werden. Durch die Größe der Community befinden sich freie Netze zudem in einer gestärkten Verhandlungsposition etwa gegenüber ISPs oder Hardwareunternehmen, was für klar abgegrenzte Vereinbarungen von großem Vorteil sein kann.

Nichtsdestotrotz ist ein Mindestmaß an Vorsicht angebracht, wie Armin Medosch, Autor des Buches "Freie Netze – Free Networks", betont: "Ich glaube nicht, dass Business intrinsisch böse ist, aber man lässt sich auf etwas ein, das sich plötzlich als Sackgasse herausstellt und dann muss man sehen, wie man möglichst schlau agiert. Das ist ein sehr sehr schwieriges Terrain und es gibt dort die verschiedensten Fallgruben."

Mit Blick nach vorne

In den wenigen Jahren, in denen die Free-Networks-Bewegung nun aktiv ist, ist die technische Entwicklung extrem schnell vorangeschritten, was zu deutlich mehr Stabilität und geringeren Zutrittsbarrieren für technisch weniger versierte User geführt hat. Damit besteht nun das Potenzial für eine Erweiterung um einige neue, nicht technische Aspekte, was sich einerseits bereits jetzt durch großes Engagement der Community im Bereich der Entwicklungshilfe abzeichnet und andererseits durch spezifische lokale Anwendungen und Inhalte (Local Content), die innerhalb der Netze angeboten werden, noch gestärkt werden kann.

Beispiele für eine derartige Nutzung der freien Kommunikationsinfrastruktur sind etwa Medien mit spezifisch lokaler Ausrichtung wie Netzradios, Netzines oder auch HIVE-Networks, an denen aktuell vor allem in den Londoner Communitys gearbeitet wird.

Quelle : www.golem.de
« Letzte Änderung: 17 August, 2009, 21:25 von SiLæncer »

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Internet-Provider sollen Inhalte filtern
« Antwort #1 am: 06 Juli, 2007, 21:04 »
Die belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern SABAM hat gegen den Internet-Provider Scarlet (vormals Tiscali) eine Entscheidung erstritten. Sie verpflichtet den Provider dazu, den Up- und Download urheberrechtsgeschützter Inhalte mit technischen Maßnahmen zu unterbinden.

Der Rechtsstreit zog sich bereits längere Zeit hin. Um den Fall zu klären, beauftragte das Gericht einen Sachverständigen. Der legte dar, dass es insgesamt elf verschiedene Möglichkeiten gebe, den Verkehr zu unterbinden oder zu filtern, davon seien sieben im Netz von Scarlet Extended technisch umsetzbar. Die Argumente des Beklagten, dass das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Privatsphäre dem entgegenstünden, akzeptierte das Gericht genausowenig wie die Darlegung, dass eine Auflage zum Filtern und Blockieren dazu führen würde, dass der Provider den vollständigen Tauschbörsenverkehr überwachen müsste, was nach Ansicht von Scarlet wiederum der belgischen Gesetzgebung zum E-Commerce widerspräche.

Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass eine Auflage zum Blockieren und Filtern keine generelle Verpflichtung darstelle, den Netzwerkverkehr zu überwachen und damit die Persönlichkeitsrechte der Anwender nicht verletze. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Möglichkeiten seien technische Maßnahmen, die lediglich bestimmte Informationen beträfen. Der Provider sei verpflichtet, den Urheberrechtsverletzungen ein Ende zu setzen.

Der Provider hat der Entscheidung zufolge sechs Monate Zeit, die Filter einzurichten. Anschließend muss er SABAM schriftlich darüber in Kenntnis setzen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um die Entscheidung umzusetzen. Falls er die vom Gericht gesetzte Frist nicht einhält, muss er ein Ordnungsgeld von 2500 Euro pro Tag bezahlen.

Ob technisch wirksame Sperren sich überhaupt einrichten lassen, darf bezweifelt werden. Netzseitige Filtersoftware etwa, die Inhalte analysiert, lässt sich durch das Verschlüsseln der Dateien umgehen. Portsperren für Tauschbörsenprogramme lassen sich aushebeln, indem einfach eine andere Portnummer verwendet wird. Solche Maßnahmen erschweren aber natürlich eine möglicherweise illegale Übertragung urheberrechtsgeschützter Inhalte.

Die IFPI (International Federation of Phonographic Industry) begrüßte unterdessen die Entscheidung. Sie unterstreiche, dass die Internet-Provider verpflichtet seien, Datenverkehr, der Urheberrechte verletze, in ihren Netzwerken einzuschränken. Der IFPI-Vorsitzende gab auch der Hoffnung Ausdruck, dass das Urteil künftig den Rahmen für Gesetzgebung und Rechtsprechung in Europa und anderen Ländern setzen möge.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 20 März, 2009, 09:15 von SiLæncer »

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Das Urheberrecht ist ein sehr weites Feld, wie wir wissen.

Schon der Text 'Halt die Klappe, ich hab Feierabend' ist als Wortmarke in vielen Zusammenhängen geschützt.
Wenn ich nun diese simple Redensart zitiere, ist das noch nicht verboten, u.a. weil der Inhaber der Wortmarke sie nicht erfunden hat.
Und ich auch nicht, obwohl schon vor Jahrzehnten öfters verwendet...
Auch der Transport dieses Inhalts über's Netz ist in diesem Sinne kein Verstoss gegen's Urheberrecht, es sei denn, man könnte mir oder den beteiligten Internet-Providern Kenntnis, Absicht oder zumindest aktive Förderung einer verbotenen Handlung unterjubeln, wie des ungenehmigten gewerblichen Druckens dieses Spruchs auf einen Bademantel... 

Also soll dieser Spruch nun gefiltert werden?

Woran soll eigentlich eine Filtersoftware automatisch über legale oder illegale Verbreitung entscheiden können?
Die allermeisten irgendwie geschützten Inhalte sind ja nicht verlässlich markiert, mit robusten Wasserzeichen o.ä..
Und ganz sicher werden auch urheberrechtlich eindeutig geschützte Inhalte regelmässig durch's Internet gejagt, von den Rechteinhabern selbst.
Das beginnt bei IP-TV und -Radio, geht über das Überspielen ganzer CDs und DVDs zu Kopierwerken, die Übertragung von Photos zu Redaktionen und Druckereien usw. usf. etc. pp. ...
An der Dienst-Art kann man nicht prinzipiell unterscheiden, denn das würde sicher nur eine Änderung dieser bei den Raubkopierern bewirken, bis nicht mehr unterschieden werden kann.

Aber die legale Datenübertragung darf keinesfalls beeinträchtigt werden. Nicht nur, weil auch dadurch erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten erst bei'm Nutzer und später bei'm Provider zu erwarten wären, sondern natürlich auch wegen unzulässiger Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte und möglicherweise sogar verbotener Computer-Spionage...

Wollen wir schliesslich das Papier verbieten, bloss weil man darauf Verbotenes schreiben kann?
Soll dann jeder Bleistift auch ein Filter bekommen?
Zum Beispiel, weil man damit den CSS-Code auf ein T-Shirt kritzeln könnte?


Wer Inhalte schützen will, muss diesen Schutz selbst in diese einbauen (lassen) und dafür Sorge tragen, dass eine Nutzung ausserhalb nicht möglich ist.
Und solcher Schutz wird im Rahmen von DRM bekanntermassen schon lange versucht, aber seine Ineffizienz ist nicht geeignet, deshalb die Abschaffung ganzer Kommunikationswege zu planen, oder Unbeteiligten erhebliche Mehrkosten und Beschränkungen aufzuerlegen...
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Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, hat in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. In dem betreffenden Rechtsstreit geht es um das Begehren des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen den Provider Telefonica, Daten von Nutzern auszuhändigen, die Musikdateien über die Tauschbörse KaZaa verbreitet haben sollen. Kokott schreibt in ihrem Schlussantrag, dass die EU-Datenschutzbestimmungen "die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten".

Promusicae hatte angegeben, eine IP-Adressen identifiziert zu haben, die zu bestimmten Zeiten zum Filesharing von Musikdateien genutzt worden seien, für die die Urheber- und Lizenzrechte bei ihren Mitgliedern liegen. Um gegen die Nutzer vorzugehen, verlangt Promusicae vom Zugangsanbieter Telefonica Informationen darüber, welchen Nutzern zu den von ihr angegebenen Zeiten die IP-Adressen zugewiesen waren. Das Gericht uzgado de lo mercantil no. 5 in Madrid hatte zunächst Telefonica dazu aufgefordert, die gewünschten Informationen herauszugeben. Diesem widersprach der Provider mit Hinweis darauf, dass er nur im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung Auskunft über Daten erteilen dürfe oder wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder die nationale Sicherheit gefährdet sei.

Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. "Der 'gläserne' Bürger wäre damit Realität", meint Kokott.

Weiter erläutert die Generalanwältin, dass der Schutz von Urheberrechten ein "Grundinteresse der Gesellschaft" sei. Rechtswidriges Filesharing gefährde auch tatsächlich den Schutz von Urheberrechten. Es sei allerdings nicht sicher, dass privates Filesharing, insbesondere wenn damit kein Profit erwirtschaftet werde, den Schutz von Urheberrechten derart schwer gefährde, um eine Beschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen. "Inwieweit privates Filesharing einen echten Schaden verursacht, ist nämlich umstritten", schreibt die Generalanwältin. Die Entscheidung darüber solle dem Gesetzgeber und dem Europäischen Gerichtshof überlassen bleiben.

Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 18 Juli, 2007, 18:03 von SiLæncer »

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In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob HideIP oder ähnliche Anonymisierungs-Tricks eigentlich auch bei den verbreiteten Filesharing-Diensten funktionieren.

Und ein weiterer besorgter Gedanke drängt sich auf, nämlich dass eine IP dadurch auf jemanden weisen kann, der sie zu der Zeit offiziell hatte, aber eben nicht daran beteiligt war.
Könnte also eines der üblichen Server-Protokolle so den Falschen belasten ? ? ?
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SPD will Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einführen
« Antwort #5 am: 18 November, 2007, 08:52 »
SPD-Politiker planen eine Verfassungsänderung, um ein Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen, berichtet die Tageszeitung Die Welt. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt. Die Menschen gehen dort gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Betätigungen nach, sie kommunizieren und informieren sich. Es ist unsere Aufgabe, diese Ausübung von Bürgerrechten gegen staatliche Eingriffe zu schützen.“

Angeblich steht neben anderen führenden SPD-Mitglieder auch Justizministerin Brigitte Zypries der Idee eines solchen Kommunikationsrechts "aufgeschlossen" gegenüber. Die SPD könnte damit versuchen, wieder ein wenig Land im Hinblick auf die Wahrung von Bürgerrechten zu gewinnen, nachdem sie etwa die Vorratsdatenspeicherung und viele andere Erweiterungen der staatlichen Überwachung unterstützt hat.

Möglicherweise spekuliert man darauf, dass das Bundesverfassungsgericht der Online-Durchsuchung eine strikte Abweisung erteilt. So will sich die Justizministerin nach Angaben der Welt erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen zu der Möglichkeit einer Verfassungsveränderung äußern.Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis seien, so hatten sich die Verfassungsrichter bereits geäußert, dem Internetzeitalter nicht angemessen.

Nach Klaus Uwe Benneter stünden alle Rechtspolitiker der Sozialdemokraten hinter dem Vorstoß für ein neues Grundrecht. Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses, erklärte, dass es dabei nicht nur um die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung, sondern etwa auch um die Rechtmäßigkeit der Praxis gehe, die IP-Adressen der Besucher von Webseiten der Bundesregierung zu speichern. Mit einem Kommunikationsgrundrecht müsse der Bürger nicht mehr fürchten, bei Einkäufen im Internet oder beim Surfen auf der Suche nach Informationen vom Staat überwacht zu werden.

Quelle : www.heise.de

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Re: SPD will Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einführen
« Antwort #6 am: 18 November, 2007, 23:31 »
Wie gesagt, das Grundrecht der Informationsfreiheit existiert bereits, und es gilt für alle Bereiche, also auch für's Internet. Das entscheidende Charakteristikum eines Grundrechts ist eben gerade seine Allgemeingültigkeit. Kein einzelner Aspekt bedarf der ausdücklichen Erwähnung, um diesen Schutz zu geniessen. Genau anders herum wird's zur Wahrheit, alle Einschränkungen müssen über Bundesgesetze ausdrücklich festgelegt werden, um überhaupt gelten zu können.

Somit ist es nicht notwendig, unsere Verfassung 'mal wieder anzutasten.

Im Gegenteil, der angedachte Versuch, ein besonders Verfassungs-Recht dafür einzuführen, lässt nur einen einzigen Schluss zu, nämlich dass eine Sonderbehandlung angedacht ist, daas Internet aus dem entsprechenden Schutz herausgenommen werden soll.
Wie wir's mittlerweile ohnehin alltäglich erleben.
Auch und gerade unter Mitwirkung von oder sogar auf Initiative eben der genannten Partei.

Dem leidenden Grund- und Bürgerrecht kann's egal sein, ob's von einem Schily oder einem Schäuble zertrampelt wird.

In meinen Augen erleben wir wieder einmal ein übles Täuschungsmanöver.
Mit dem Schutz eines bereits vorhandenen Grundrechts auf den Fahnen soll seine Einschränkung oder sogar faktische Abschaffung fortgeführt werden.

Und wahrscheinlich hat's hinterher wieder keiner geahnt, gewollt, getan...

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Musikindustrie will das Internet EU-weit filtern
« Antwort #7 am: 26 Dezember, 2007, 14:35 »
Plattenfirmen wollen 2008 zum Jahr der Internet-Kontrolle machen: Provider sollen den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen, die Übertragung von Musikdateien blockieren und Webseiten sperren. Diese Ideen streuen Lobbyisten in EU-Ausschüssen - mit ersten Erfolgen.

In einem zweiseitigen Brief hat die Musikindustrie EU-Parlamentariern ihren Wunschzettel fürs nächste Jahr zusammengestellt. Der Titel klingt harmlos: "Technische Ansätze gegen Online-Copyright-Verletzungen". Im Klartext beschweren sich die Lobbyisten des internationalen Verbands der Musikindustrie IFPI über Internet-Provider, nennen deren Kooperation beim Kampf gegen Online-Raubkopien "nicht zuvorkommend genug".

Provider würden kaum gegen die Copyright-Brüche ihrer Kunden vorgehen, bemängelt die IFPI in dem Schreiben. Dabei hätten Provider doch die "totale technische und kommerzielle Kontrolle über den Internet-Verkehr" ihrer Kunden. IFPI fordert nun: Provider sollen diese Macht nutzen, um gegen die "massive Musikpiraterie in P2P-Tauschbörsen" vorzugehen. Denn mit etwa 20 Milliarden illegalen Musik-Downloads im Jahr übertreffe die Piraterie den "sich entwickelnden legalen Digitalmarkt".

Die Musikindustrie-Lobby beschreibt in dem Brief drei konkrete Ansätze zur Internet-Kontrolle, die "machbar", "nicht allzu teuer und aufwendig" und für den regulären Webnutzer "unproblematisch" sein sollen:

    * Internet-Filter: Provider sollen den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden filtern, Musik-Dateien identifizieren und automatisch mit einer Datenbank geschützter Aufnahmen abgleichen. Macht der Filter eine urheberrechtlich geschützte Musik-Datei aus, wird die Datenübertragung gestoppt.
    * Protokoll-Sperren: Anhand des verwendeten Internet-Protokolls sollen Provider Tauschbörsen-Datenverkehr ihrer Kunden ausmachen. Die Forderung der Musikindustrie: Provider sollen alle Dienste blockieren, die "bekanntermaßen vor allem Urheberrechte verletzen" oder "Maßnahmen abgelehnt haben, um solche Verstöße zu verhindern".
    * Web-Zensur: Internet-Provider sollen den Aufruf von Webseiten sperren, die "Urheberrechte verletzen" und sich weigern, "mit den Rechteinhabern zusammenzuarbeiten". Als Beispiel nennen die IFPI-Lobbyisten hier die schwedische Suchmaschine für Tauschbörsen-Downloads "Pirate Bay".

EU-Parlament diskutiert 2008 Filter-Forderung

Diesen Wunschzettel hat die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlicht ( PDF-Dokument -  http://www.eff.org/files/filenode/effeurope/ifpi_filtering_memo.pdf ). EFF-Vertreter Danny O'Brien nennt die IFPI-Vorschläge in seinem Blogkommentar "sehr beunruhigend": Die Lobbyisten der Musikindustrie hätten offenbar den Blick für die "ernsthaften Begleitschäden ihrer Vorschläge verloren".

Die Kampagne, Provider stärker in die Pflicht zu nehmen, hat erste Erfolge: Im EU-Parlament kursieren die IFPI-Ideen bereits in zwei Ausschüssen, die an einem Bericht über die Kulturwirtschaft arbeiten. Ende Januar wird der Kulturausschuss entscheiden, ob er sich die Filter-Vorschläge zu Eigen macht.

Deutscher Musikverband fordert Web-Filter

Die Musikindustrie erhöht seit Monaten den Druck auf die Internet-Provider. Im IFPI-Jahresbericht 2007 schreibt Geschäftsführer John Kennedy, Verfahren gegen einzelne Downloader seien "mühselig und teuer" und verweist auf die Pflicht der Provider als "Torhüter des Webs", ihre "Verantwortung wahrzunehmen".

In Deutschland rühmt sich der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie Stefan Michalk, sein Verband habe in diesem Jahr etwa 25.000 Strafanzeigen gestellt. Michalk beziffert die durch Raubkopie-Downloads entstandenen Schäden für deutsche Firmen auf eine Milliarde Euro jährlich, auch in diesem Jahr rechnet er mit einem sinkenden Umsatz. Das Ziel der Prozesswelle beschreibt Michalk im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DDP so: "Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt, der schon mal erwischt wurde."

Aber dass das genügt, glaubt der Verband selbst nicht. Nach Aufklärungskampagnen an Schulen und der Prozesslawine steht nun der Copyright-Filter an, schreibt der Verband selbst zum Stichwort Internetpiraterie: "In einem nächsten Schritt sollen die Internet-Service-Provider über das Filtern und Blockieren illegaler Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden."

EU-Abgeordnete empfehlen Copyright-Filter

Die Musikindustrie hat in der Politik schon Fans für ihre Filter-Phantasien gewonnen: In Frankreich will Präsident Nicolas Sarkozy eine Urheberrechtsaufsicht gründen, die Raubkopierern bei wiederholten Copyright-Verstößen den Internet-Zugang sperrt. Das Parlament soll bis zum Sommer 2008 über die notwendigen Gesetzesänderungen entscheiden.

Im EU-Parlament haben schon mehrere Abgeordnete die Position der Musikindustrie in der Filter-Frage öffentlich vertreten. Anlass dafür: Der Kulturausschuss arbeitet an einem "Bericht über die Kulturwirtschaft". In dieses Dokument könnten EU-Parlamentarier im nächsten Jahr die Filter-Forderung integrieren.

Aus dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie kommen Vorschläge ( PDF-Dokument -  http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pa/685/685557/685557de.pdf ) für neue Formulierungen wie "Internetdiensteanbieter sollten Filtermaßnahmen anwenden, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und derzeitige Verstöße zu beenden". Eine andere Ergänzung verlangt, dass Provider "Nutzerkonten von Kunden, die geistige Eigentumsrechte verletzen, zeitweilig oder ganz sperren".

Kollateralschäden kaum zu vermeiden

So unproblematisch wie in dem IFPI-Schreiben dargestellt, dürften die Maßnahmen allerdings nicht umzusetzen sein. Schon bei der - im Vergleich zur Analyse der übertragenen Dateien - relativ einfachen Sperrung von Webseiten sehen Experten ein enormes Potential an zu Unrecht gesperrten Seiten.

EU-Parlament gestaltet das Urheberrecht

Wenn das EU-Parlament diese Formulierungen absegnet, wird sich zunächst nichts für Provider und Surfer ändern. Denn der Bericht eines Parlamentsausschusses hat keine Gesetzgebungskraft wie etwa EU-Richtlinien und Verordnungen.

Wenn das EU-Parlament allerdings einmal Copyright-Filter empfiehlt, könnte sich dieser Sinneswandel auch in Gesetzen niederschlagen. Das EU-Parlament kann das Urheberrecht in Mitgliedsstaaten stark beeinflussen, wie das in Deutschland 2008 geltende neue Urheberrecht zeigt - es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie "über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum".

Wegen dieser Gestaltungsmacht beunruhigt die Filter-Debatte im EU-Parlament Beobachter. Danny O'Brien von der Bürgerrechtsorganisation EFF schreibt: "Es ist besorgniserregend, dass EU-Politiker offenbar aufgeschlossen gegenüber dem Vorschlag sind, dass Internet-Provider die Kommunikation ihrer Kunden für Rechteinhaber stören."

Quelle : www.spiegel.de

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EU-Kommission liebäugelt mit Netzsperren bei illegalen Downloads
« Antwort #8 am: 03 Januar, 2008, 18:25 »
EU-Medienkommissarin  Viviane Reding hat den Umriss für eine "Content Online"-Strategie veröffentlicht. Mit der entsprechenden Mitteilung über "kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" will die Luxemburgerin eine konkrete Empfehlung für die Schaffung einer Plattform für Online-Inhalte vorbereiten. Deren Ziel soll die "Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte fördern". Gleichzeitig soll ein "robuster Schutz von Urheberrechten" gewährleistet werden. Lizenzen sollen leichter für mehrere oder alle EU-Mitgliedsstaaten erhältlich sein.

Reding selbst will es allen Recht machten, tendiert letztlich aber doch für eine Stärkung der Position der Rechteinhaber. "Wir müssen uns entscheiden in Europa", erklärte die Kommissarin, ohne aber Zweifel an der einzuschlagenden Richtung und damit überhaupt echte Optionen offen zu lassen. "Wollen wir eine starke Musik-, Film- und Spiele-Industrie?", fragte sie rhetorisch und lieferte die Antwort mit ihrem Ansatz gleich hinterher: "Dann sollten wir der Industrie Rechtssicherheit verschaffen, den Urhebern eine angemessene Entlohnung und den Verbrauchern breiten Zugang zu einem reichen Angebot von Online-Inhalten." Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, deren Fragen im Anhang der Empfehlung zu finden sind, sollen aber auch alle interessierten Netzbürger und Interessensgruppen noch ihre Meinung abgeben dürfen. Einsendeschluss von Kommentaren ist der 29. Februar.

Wichtiges Element der für Mitte des Jahres angekündigten Kommissionsempfehlung soll der Punkt "legale Angebote und Piraterie" sein. "Die Eigentümer von Inhalten fordern eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie", heißt es dazu in der Mitteilung. Zugleich verweist sie auf den Plan zur Änderung der Universaldienstrichtlinie im Rahmen des heftig umstrittenen Vorschlags für ein neues Paket zur Regulierung von Telekommunikationsanbietern. Darin sei bereits vorgesehen, "dass die Internet-Diensteanbieter die Teilnehmer vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen deutlich über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte aufklären müssen".

Nicht zu erwähnen vergisst die Kommission zudem, dass in Frankreich Provider gemeinsam mit der Regierung und Vertretern der Musik- und Filmindustrie bereits ein gemeinsames Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen etwa beim Filesharing vereinbart haben[5]. Einer neuen Internetbehörde solle damit die Befugnis eingeräumt werden, den Zugang zum Internet für Nutzer auszusetzen oder ganz zu kappen, die illegal Dateien herunterladen oder verbreiten.

Es scheine "in der Tat angemessen", Kooperationsverfahren in Form eines Verhaltenskodexes zwischen Zugangs- oder Diensteanbietern sowie Rechteinhabern und Verbrauchern anzulegen, kommentiert die Kommission diese umstrittene französische Regelung. Eine enge Zusammenarbeit bei der "Bekämpfung von Piraterie" beziehungsweise der unautorisierten Weitergabe von Inhalten sei sicherzustellen. Im Frageteil will die Brüsseler Behörde dann noch wissen, ob dem Pariser Modell gefolgt werden sollte. Interessiert zeigt sie sich auch daran, ob die Anwendung von Filtermaßnahmen "ein wirksames Mittel gegen online begangene Urheberrechtsverletzungen wären". Die Musikindustrie hatte jüngst gefordert, den Netzverkehr EU-weit zu filtern[6] und einzelne Webseiten zu blockieren.

Als weitere wichtige Herausforderung sieht die Kommission unter anderem die Schaffung von Interoperabilität und Transparenz bei Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) an. Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse[7] einer früheren Konsultation zu diesem Schwerpunktbereich, mahnte Reding an, das Problem schnell anzugehen. Nun hält die Mitteilung fest: "Da lang andauernde Diskussionen der Akteure bisher nicht zur Anwendung interoperabler DRM-Lösungen geführt haben, muss in jedem Fall ein Rahmen festgelegt werden für die Transparenz von DRM-Systemen". Damit solle sicher gestellt werden, "dass der Verbraucher angemessene Informationen über Nutzungsbeschränkungen und Interoperabilität erhält". Ein korrektes und leicht verständliches Kennzeichnungssystem in diesem Sinne werde dem Schutz der Rechte der Bürger dienen und könne eine solide Grundlage für eine breitere Verfügbarkeit von Online-Inhalten bilden.

Im Frageteil zu DRM fordert die Kommission etwa dazu auf, "Haupthindernisse" auf dem Weg zu "vollständig interoperablen DRM-Systemen" zu benennen. Weiter will sie in Erfahrung bringen, ob alternative Streitbeilegungsmechanismen im Zusammenhang mit der Anwendung und Verwaltung von Kopierschutzverfahren das Vertrauen der Verbraucher in neue Produkte und Dienste stärken könnten. Auch die Ansichten über einen diskriminierungsfreien Zugang etwa für kleine und mittlere Unternehmen zu DRM-Lösungen und eine davon zu erwartende Wettbewerbsförderung sollen in Erfahrung gebracht werden. Dazu kommt ein Fragenteil zu einer Ausweitung gebietsübergreifender Lizenzierungen für Online-Inhalte. (Stefan Krempl)


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/101265
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Raubkopierern soll das Internet gesperrt werden
« Antwort #9 am: 13 Januar, 2009, 20:49 »
Bundesregierung will dazu eine Kooperation mit Internet-Providern eingehen

Das Bundesjustizministerium will offenbar gemeinsam mit Internetanbietern gegen Raubkopierer vorgehen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hat Brigitte Zypris verschiedene Provider wie 1&1, die Deutsche Telekom, freenet oder Kabel Deutschland zu einem Treffen eingeladen. Diskutiert werden soll die Bekämpfung von Internetpiraterie, wie sie in Frankreich vorgesehen ist. Demnach können sich Urheberrechtinhaber, vorwiegend aus der Film- und Musik Branche, an eine Behörde wenden, wenn sie Hinweise auf illegale Kopien haben. Kopiere der Internetnutzer nach schriftlicher Abmahnung weiter, werde ihm der Internetzugang für eine bestimmte Zeit gesperrt. Die Musikindustrie beklagt seit Jahren Umsatzeinbußen infolge von Raubkopien.
     Die deutschen Zugangs-Provider stehen dem skeptisch gegenüber: Jene Anbieter, die über DSL-Anschlüsse Internet und Telefon aus einer Hand anbieten, könnten technisch zwar den Internet-Zugang des betroffenen Kunden sperren, doch könne er auch über die ungesperrte Telefonleitung weitersurfen. Jedoch mit deutlich verminderter Datenrate.


Quelle: http://www.teltarif.de
 
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Französische Kulturministerin verteidigt Netzsperren
« Antwort #10 am: 18 Januar, 2009, 18:58 »
Die französische Kulturministerin Christine Albanel hat zum Auftakt der Musikmesse Midem das französische Gesetzesvorhaben "Creation et Internet" verteidigt. Sie sehe keine Gefahr für das Gesetz von Seiten der EU. In dem Gesetz sind die viel diskutierten Netzssperren für Nutzer geregelt, die wiederholt wegen des Austauschs urheberrechtlich geschützter Daten erwischt werden. Die Überwachung dafür soll eine eigene Behörde, Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet (Hadoupi), übernehmen, die bislang lediglich für Interoperabilitätsfragen zuständig war. Die Internetsperren gelten verschiedenen Kritikern, auch innerhalb des EU-Parlaments, als schwer vereinbar mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

"Ich sehe keinen Konflikt mit den Grundrechten", sagte Albanel gegenüber heise online. "Die Sperren sind nur von kurzer Dauer und die Betroffenen können anderweitig, etwa bei Freunden, ins Internet gehen." Allerdings sieht das Gesetz, das im März noch auf der Tagesordnung der französischen Nationalversammlung steht, eine Sperre von bis zu einem Jahr für Wiederholungstäter vor. Zudem verwies Albanel auch auf die Unmöglichkeit für den Betroffenen, sich einen neuen Provider zu suchen. Die Missetäter werden nämlich auf einer Liste geführt; mit dort aufgeführten Kunden dürfen französische Provider dann keinen neuen Vertrag machen.

Wie gut das Gesetz sich praktisch umsetzen lässt, muss sich erst noch zeigen, sagen französische Journalisten. Wie wird die geplante Behörde damit umgehen, wenn jemand schwört, dass er nicht der "Pirat" war? Wird man ihm die Installation eines Filters auferlegen? Wie wird gesichert, dass dem Triple-Play-Kunden nur der Internetzugang gesperrt wird und nicht die Telefonleitung? Und was wird das alles kosten?

Albanel begründete die Sperren als Teil einer Gesamtstrategie, mit der die zunehmende Krise der Musikbranche abgewendet werden solle. Die von der Ministerin bezifferten Umsatzrückgänge im vergangenen Jahr belaufen sich auf 15 Prozent. Seit 2003 sei der Musikmarkt um die Hälfte geschrumpft. Mit "Creation Internet" wolle man daher den im Entstehen begriffenen neuen digitalen Musikmarkt unterstützen, auch durch den Kampf gegen die Piraterie. Albanel begrüßte in diesem Zusammenhang das Entgegenkommen der großen Musikstudios, auf Digital Rights Management (DRM) zu verzichten.

Anti-Pirateriemaßnahmen und mehr attraktive legale Angebote für die Nutzer müssten Hand in Hand gehen. Man wolle die dem Gesetzentwurf vorangegangene "Elysee-Vereinbarung", darin hatten sich ISPs in Frankreich zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern verpflichtet, auch auf die großen Web-2.0-Anbieter wie Google ausdehnen.

Die Einschätzungen darüber, ob das Gesetz über Netzssperren unverändert die Nationalversammlung passiert, gehen auseinander. Beim ersten Anlauf für ein Gesetz über Netzsperren hatte die Regierung schlecht ausgesehen, weil die Opposition kurzerhand über eine Kulturflatrate mit abstimmen ließ und gewann. Dieses Mal dürfte die Aufmerksamkeit bei der Abstimmung daher hoch sein.

Quelle : www.heise.de

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Nur eingeschränkte Abschreckung durch Androhung der Netzsperre
« Antwort #11 am: 20 Januar, 2009, 15:28 »
Die wachsende Verbreitung von Musik online, das illegale Down- und Uploaden von Musik und mögliche Reaktionen auf diese Phänomene gehören zu den dominierenden Themen der diesjährigen Musikmesse Midem in Cannes, die noch bis morgen dauert. Zu den immer wieder diskutierten Modellen der Abschreckung derjenigen, die Musik ohne entsprechende Genehmigung oder Lizenz der Rechteinhaber im Internet anbieten oder herunterladen, gehört der französische Gesetzesentwurf der "abgestuften Erwiderung": Nach zweimaliger Verwarnung erfolgt eine Netzsperre für die "Piraten" – ein Konzept, das die französische Kulturministerin Christine Albanel zum Auftakt der Messe erneut verteidigte. Wie die französische Tageszeitung Libération nun berichtet, wurde auf der Messe eine neue Studie vorgestellt, die den Annahmen über den Abschreckungscharakter der abgestuften Erwiderung widerspricht.

Laut der Umfrage, durchgeführt von The Leading Question, der Verbraucherforschungsabteilung des Unternehmens Music Ally, wären 64 Prozent von befragten 1300 "Musikliebhabern" aus Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten bereit, nach der ersten Verwarnung von illegalen Tätigkeiten im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken abzusehen. Aber dieser Prozentsatz sinke auf 41 Prozent, schreibt die Zeitung, wenn die Frage nur an jene gerichtet werde, die solche Tätigkeiten auch praktizieren würden.

Direkt auf die Drohung angesprochen, wonach ihnen bei Fortsetzung ihres Tuns der Internetzugang gesperrt würde, erklärten 37 Prozent der "Piraten", dass sie selbst das nicht abhalten würde. Der Präsident von Music Ally kommentierte dieses Ergebnis der Studie damit, dass die Botschaft der Verwarnungsmails nur bei Musikfans ausreiche. Die Zielgruppe der Maßnahmen, den "harten Kern der Filesharer", würde man damit nicht davon abhalten, Musik herunterzuladen, ohne dafür zu zahlen.

In den vergangenen Tagen hatte ein Papier der International Federation of the Phonographic Industry für das vergangene Jahr eine Rekordzahl von bezahlten Musikdownloads festgestellt, aber ebenso, dass 95 Prozent aller Musik-Downloads illegal seien.

Quelle : www.heise.de

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Internetsperren und Filter erneut auf der Brüsseler Agenda
« Antwort #12 am: 27 Januar, 2009, 13:20 »
Für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße bis hin zu Internetsperren ("3 Strikes") und den Einsatz netzseitiger Filter hat sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments in seinem Votum über einen Berichtsentwurf (PDF-Datei) zur Urheberrechtspolitik ausgesprochen. Mittels Filtern soll nach Ansicht des Ausschusses "einfach zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet unterschieden werden können. Zudem sollen Provider stärker mit Rechteinhabern kooperieren und die Verantwortung der Zugangsanbieter im "Kampf gegen die Piraterie" überdacht werden.

Der Entwurf stammt aus der Feder des spanischen Sozialisten Manuel Medina Ortega, mit Unterstützung von französischen Kollegen wie Janelly Fourtou, der Gattin des früheren Vorstandsvorsitzenden des Medienkonzerns Vivendi. Eigentlicher Anlass sind Überlegungen der EU-Kommission zur Novellierung der neun Jahre alten Urheberrechtsrichtlinie. Hier sind die Abgeordneten des federführenden Ausschusses gemeinsam mit dem Berichterstatter der Ansicht, dass keine weiteren Ausnahmen von Urheberrecht oder Verwertungsrechten nötig sind und keine weiteren "Schrankenregelungen" eingeführt werden sollten. Vielmehr zeigen sie sich besorgt, dass einzelne Bestimmungen in diese Richtungen etwa für die Online-Lehre oder das Zitieren im Internet bereits zu weit gehen könnten.

Scharfe Kritik an den Empfehlungen übt die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net. Angesichts der Tatsache, dass sich das EU-Parlament im Rahmen eines anderen Berichts sowie zuletzt bei der 1. Lesung der laufenden Novellierung des Telecom-Pakets ausdrücklich gegen Internetsperren und Filtervorstöße ausgesprochen hat, sprechen die Aktivisten von einem kaum mehr ernst zu nehmenden neuen Vorstoß. Die wieder ins Spiel gebrachten "repressiven Maßnahmen" entsprächen der "vollständigen Wunschliste der Unterhaltungsindustrie gegen das Internet und seine Nutzer". Die Bürgerrechtler fordern die Abgeordneten daher auf, den Bericht bei der demnächst anstehenden Abstimmung im Plenum entschieden zurückzuweisen. Wenige Monate vor der Europawahl, so der Wink mit dem Zaunpfahl, würden die Bürger besonders genau auf die Vertretung ihrer Interessen achten.

Unterdessen laufen in Brüssel die Gespräche über die Neufassung der Telecom-Regulierung im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Parlament, EU-Rat und EU-Kommission auf Hochtouren. Vor allem die Grünen machen sich dabei laut Beobachtern für die Wiedereinführung des Änderungsantrags 166 stark, den die Regierungsvertreter zunächst gestrichen hatten. Das Parlament wollte damit gewährleisten, dass notwendige "Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen" nur im Einklang mit den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung" möglich sind. Zudem kämpfen Parlamentarier für den ebenfalls unter den Tisch gefallenen Änderungsantrag 138, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften.

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Re: Internetsperren und Filter erneut auf der Brüsseler Agenda
« Antwort #13 am: 27 Januar, 2009, 21:21 »
Zitat
Mittels Filtern soll nach Ansicht des Ausschusses "einfach zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet unterschieden werden können.
Da ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens.
So etwas funktioniert noch weniger zuverlässig automatisch als ein Spam-Filter.

Beschliessen können Bürokraten allerlei, verstehen weit weniger.

Und nun versuche ich mir vorzustellen, was im Falle von false positives auf den Bürger zukommt  ::)
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Internetsperre für irische Filesharer
« Antwort #14 am: 30 Januar, 2009, 09:43 »
Major-Labels einigen sich mit ISP

Der größte irische Internetprovider, Eircom, hat sich vor Gericht mit den vier weltgrößten Plattenfirmen geeinigt, in Zukunft aktiv gegen illegales Filesharing in seinen Netzen vorzugehen. Eircom wird eine sogenannte "Three-Strikes-Policy" praktizieren.
Bei Universal, Sony, EMI und Warner dürften gestern die Champagnerkorken geknallt haben. In Irland ist es ihnen gelungen, vor Gericht den größten Internetprovider des Landes zu einer Vereinbarung über freiwillige Internetsperren für Urheberrechtsverletzer zu zwingen. In Zukunft wird Eircom gegenüber seinen Nutzern die sogenannte "Three-Strikes-Policy" durchsetzen. Das bedeutet, dass Nutzer, die sich am illegalen Filesharing beteiligen, damit rechnen müssen, nach wiederholten Verwarnungen vom Internet abgeklemmt zu werden.

Die zwischen Eircom und den Plattenfirmen getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Plattenfirmen dem Internetprovider Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden.

Beim ersten Mal wird der ISP dem betroffenen Nutzer eine Nachricht schicken, die ihn darüber informiert, dass er bei illegalem Verhalten ertappt worden ist. Wird derselbe Nutzer erneut von den Plattenfirmen angezeigt, erhält er vom ISP eine weitere Nachricht, in der ihm für den Wiederholungsfall mit der Abschaltung der Internetverbindung gedroht wird. Sollte der Eircom-Kunde zum dritten Mal von den Plattenfirmen erwischt werden, wird Eircom die Ankündigung wahr machen: Der Filesharer verliert seine Internetverbindung. Die Kunden haben keine Möglichkeit, sich dagegen vor Gericht zu wehren.

Der internationale Verband der Musikindustrie, IFPI, erklärt auf seiner Homepage, dass die Vereinbarung zwischen Eircom und den vier Major-Labels "freundschaftlich und zur beiderseitigen Zufriedenheit getroffen wurde".

Bestandteil der Vereinbarung ist eine Selbstverpflichtung der Plattenfirmen, "alle notwendigen Schritte" zu unternehmen, mit allen anderen Internetprovidern in Irland vergleichbare Vereinbarungen zu treffen. Sollten diese nicht mitspielen wollen, werden die Plattenfirmen auch gegen sie vor Gericht gehen müssen.

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