Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 77476 mal)

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EU-Parlament stimmt über Vorgehen gegen illegales Filesharing ab
« Antwort #420 am: 21 September, 2010, 12:54 »
Das EU-Parlament entscheidet am morgigen Mittwoch über einen Bericht  zur "besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Binnenmarkt" der französischen Konservativen Marielle Gallo. In dem vom Rechtsausschuss im Juni angenommenen Entwurf  wird auf ein "enormes Wachstum unautorisierten Filesharings geschützter Werke" hingewiesen, das ein "zunehmendes Problem für die europäische Wirtschaft" sei. Als Gegenmaßnahmen werden Aufklärungskampagnen insbesondere für Jugendliche vorgeschlagen.

In dem Papier werden Strafvorschriften zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen oder Produktfälschungen empfohlen. Einen entsprechenden Richtlinienentwurf (IPRED2) musste die EU-Kommission bisher immer wieder aufgrund ungeklärter Faktenlage und verfahrensrechtlicher Probleme zurückstellen.

Während der abschließenden Aussprache am Montagabend verteidigte Gallo in einem spärlich besetzten Plenarsaal in Straßburg das Vorhaben mit dem Verweis auf Anforderungen der Wissensgesellschaft. Mit dem Bericht müsse "eine größere Debatte über geistiges Eigentum" gestartet werden. Nur mit einem Gesetzesrahmen könnten Autoren, Kreative, junge Unternehmer und etablierte Firmen geschützt werden. Im Internet müssten dabei die gleichen Regeln gelten "wie in anderen Wirtschaftsbereichen".

Gallo erntete auch in den eigenen Reihen der Europäischen Volkspartei (EVP) nicht nur Beifall. Ein Abgeordneter sprach zwar von einem "ausbalancierten" Vorstoß, der auf Prävention ausgerichtet sei und durch den es Verbrauchern ermöglicht werde, kreative Werke zu einem angemessenen Preis zu kaufen. Zuzana Roithová, EVP-Berichterstatterin im Verbraucherschutzausschuss, beklagte dagegen, dass die Empfehlungen ihres Gremiums komplett übergangen worden seien. Es sei zwar richtig, die vor allem aus Asien stammenden Produktfälschungen zu bekämpfen, Downloads im privaten Umfeld dürften aber nicht mit einbezogen werden. Vor allem dürften Schulhöfe nicht kriminalisiert werden.

Die österreichische Grüne Eva Lichtenberger monierte, die Nutzer müssten ständig fürchten, "ins Gefängnis zu kommen". Christian Engström von der schwedischen Piratenpartei kritisierte, dass vor weitreichenden Beschlüssen zunächst die Auswirkungen von Filesharing besser erforscht werden müssten. Die Grünen haben zusammen mit den Sozialdemokraten einen alternativen Entschließungsantrag eingebracht. Damit sollen allein "gewinnorientierte" und Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Maßstab verurteilt werden. Zudem schlagen sie vor, Ansätze wie die Kulturflatrate zu prüfen. Die Liberalen lehnen es ab, Filesharing im privaten Bereich freizugeben und eine weitere Vergütungspauschale einzuführen. Sie haben daher ebenfalls ein eigenes Alternativpapier vorgelegt, das viele Empfehlungen des Gallo-Berichts in leicht veränderter Form aufgreift und vor allem auf nicht-legislative Maßnahmen und die Förderung legaler Online-Marktplätze für Inhalte setzt.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net bietet einen Vergleich aller drei Vorschläge und empfiehlt die Annahme der Initiative der Sozialdemokraten und Grünen. Sollte dagegen der Gallo-Bericht durchkommen, würde dieser "den Weg ebnen für eine gefährliche und unakzeptabel repressive Politik", warnt der Sprecher der Vereinigung, Jérémie Zimmermann. Private Akteure dürften damit Nutzer mit gleichen Rechten verfolgen wie die Polizei, was mit den Grundrechten der Bürger und Zusicherungen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens nicht vereinbar wäre. Zimmermann und andere Beobachter befürchten, dass die Formulierungen in dem Bericht den Aufbau von Systemen zur "abgestuften Erwiderung" auf Rechtsverletzungen mit Sanktionen bis hin zu Internetsperren nach dem französischen "Three-Strikes"-Modell nahelegen.

Quelle : www.heise.de

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HADOPI hat Filesharerjagd aufgenommen
« Antwort #421 am: 22 September, 2010, 12:47 »
Die französische "HADOPI" Behörde hat vor wenigen Tagen ihre Tätigkeit aufgenommen. Nach Angaben eines französischen Internet Service Providers seien bereits die ersten IP-Adressen eingegangen, zu denen umfangreich Auskunft gegeben werden soll.

Die Filesharerjagd in Frankreich kann beginnen. Der erste französische Provider hat bereits bestätigt, dass ihm seit wenigen Tagen mehrere IP-Adressen vorliegen. Diese wurden von HADOPI übermittelt, der französischen Behörde, die im Auftrag des Staates Filesharer belangen soll. Die Datenerhebung erfolgt dabei durch Trident Media Guard, ein Anti-Piraterie Unternehmen, das insbesondere in BitTorrent-Tauschbörsen bekannt ist.

Das Unternehmen hat sich in der Vergangenheit durch seinen Einfluss auf derartige Tauschbörsen einen Namen gemacht. Insbesondere nicht funktionierende Fake-Dateien waren ein oft genutztes Mittel. Anhand der von Trident Media Guard erhobenen IP-Adressen geht die HADOPI-Behörde nun gegen Anschlussinhaber vor. Die Provider haben acht Tage Zeit, um auf die Anfrage zu reagieren.

Neben der Aushändigung von Name und Adresse des Anschlussinhabers müssen auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse bereitgestellt werden. Weigert man sich, die Daten zu einer IP-Adresse auszuhändigen, so droht eine Geldstrafe von 1.500 Euro pro IP-Adresse. Wie kooperativ sich die Provider zeigen, dürfte in den nächsten Wochen deutlich werden. Nach wie vor ist speziell die Frage der "Vergütung" für die Provider nicht endgültig geklärt.

Gerade hier sollte jedoch Klarheit geschaffen werden. Die Rechteinhaber wollen zwar in der Anfangsphase noch zurückhaltend agieren. Dies soll sich jedoch in einigen Wochen ändern. In Zahlen bedeutet dies, dass die ersten Anfragen bei 10.000 IP-Adressen pro Tag liegen werden. Später soll dies auf einen Wert von bis zu 150.000 IP-Adressen pro Tag steigen. Zumindest lauten so die Werte in einem offiziellen Bericht der französischen Datenschutzbehörde. Bei einem veranschlagten Betrag von 8,50 Euro pro IP-Adressen Auskunft käme man hier schnell auf Unsummen.

Quelle : www.gulli.com

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EU-Internetsperren - Piratenpartei ruft zu E-Mail-Bombardement auf
« Antwort #422 am: 22 September, 2010, 15:00 »
Im Rahmen der nach EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström benannten Censilia-Aktionstage organisiert die Piratenpartei eine Kampagne gegen neue Pläne für Internetsperren. EU-Parlamentarier sollen mit E-Mail-Protesten wachgerüttelt werden.

Die Piratenpartei fordert zu Protesten gegen die Pläne für EU-weite Internetsperren auf. Die Datenschützer haben dafür einen Offenen Brief verfasst, der EU-Parlamentarier über die Sinnlosigkeit von Internetsperren zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder informieren soll. Die Piratenpartei ruft alle Bürger auf, die Mitglieder des zuständigen EU-Ausschusses zu kontaktieren. Dazu wurden von den Piraten im Rahmen der Censilia-Aktionstage die E-Mail-Adressen der Ausschussmitglieder veröffentlicht.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte Ende März 2010 einen Vorstoß für Internetsperren unternommen. Das sind im Prinzip dieselben Stoppschilder, die im vergangenen Jahr schon die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) etablieren wollte - sie erhielt dafür den Spitznamen Zensursula. Laut Malmström sollen alle EU-Länder eine Sperrinfrastruktur im Internet aufbauen, um Webseiten, die den Missbrauch von Kindern darstellen, zu blockieren. Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Zensur wandten dagegen ein: "Statt auf kurzfristige populistische Lösungen zu setzen, wäre es gerade Aufgabe der europäischen Behörden, im Rahmen einer weltweiten Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass derartige Inhalte schnell, dauerhaft und nachhaltig aus dem Internet entfernt und die Täter verurteilt werden." Malmström schaffe eine Zensurinfrastruktur, die wirtschaftlichen und politischen Interessen diene, nicht aber dem Kinderschutz.

Für den 28. und 29. September 2010 ist eine Anhörung zum Vorschlag der EU-Kommission im LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments angesetzt, der für Bürgerrechte, Justiz und Inneres zuständig ist. "Wir haben hier eine echte Chance, europaweite Netzsperren zu verhindern", so Julia Schramm, Sprecherin der Koordinationsgruppe Censilia. "Die Diskussion in Deutschland hat deutlich gezeigt, wie die Menschen von dieser Politik getäuscht werden."

In dem Offenen Brief der Piratenpartei an die Parlamentarier heißt es, dass in einigen EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen wie Netzsperren bereits missbraucht würden, um unliebsame Inhalte zu blockieren. Die Kompetenz darüber zu entscheiden, was blockiert werden soll, würde laut dem Malmström-Plan bei den zuständigen Polizeibehörden oder gar privaten Dienstleistern liegen, so der Piraten-Brief.

Quelle : www.golem.de

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Auch Tote unterstützen den Gallo-Report
« Antwort #423 am: 24 September, 2010, 12:57 »
Um die Belange der Rechteinhaber zu schützen, greift so manche Lobby-Organisation gerne mal in die Trickkiste. Im Falle des "Gallo-Reports" ist so ein Schwindel nun aufgeflogen. Eine Unterschriftenliste von Befürwortern trägt den Namen eines ungarischen Filmregisseurs. Dieser ist seit drei Jahren tot.

Die Politik ist häufig ein sehr langsames Geschäft. Da kann es durchaus vorkommen, dass von der ersten Idee bis zur Umsetzung mehrere Jahre vergehen. Für den Gallo-Report trifft dies auch bedingt zu. Am vergangenen Mittwoch war der Bericht vom EU-Parlament abgesegnet worden. Der "Report über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt" hat keine gesetzgebende Wirkung. Er könnte sich jedoch zum Türöffner für ein härteres Urheberrecht innerhalb der EU entwickeln. Insbesondere die Thematik eines "Three-Strikes-Gesetzes" kommt darin mehrfach zur Sprache.

Zahlreiche Lobbyverbände hatten sich mehr oder minder direkt an Abgeordnete gewandt. Manche dieser Bemühungen sind jedoch besonders dubioser Natur. Dazu zählt beispielsweise eine Petition von "Eurocinema". Der Verband repräsentiert Film- und TV-Produzenten in Europa. Von diesen hatte man Unterschriften gesammelt, die den Gallo-Report befürworten. Wie die französische Bürgerrechtsbewegung "La Quadrature du Net" herausgefunden hat, ist mit der Liste jedoch einiges nicht in Ordnung.

So hat beispielsweise der Regisseur László Kovács unterzeichnet. Dieser starb vor etwa drei Jahren und damit zu einem Zeitpunkt, als der Gallo-Report noch nicht einmal ansatzweise auf dem Weg war. Damit beginnen jedoch erst die Merkwürdigkeiten. So ist unter den Unterzeichnern auch ein Regisseur, der seine Filme unter eine freie Lizenz stellt. Natürlich ist es nicht unmöglich, dass er tatsächlich unterschrieben hat. Unwahrscheinlich wäre es jedoch allemal. Auch so besteht die Liste zu einem erheblichen Teil aus ungarischen Kreativen.

Wie die Kollegen von TorrentFreak berichten, hat auch die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) eine Petition eingereicht. Bei den dortigen Unterzeichnern findet sich die 7-jährige moldawische Sängerin Cleopatra Stratan.

Quelle : www.gulli.com

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US-Provider setzt "Three-Strikes" Regelung um
« Antwort #424 am: 25 September, 2010, 16:14 »
Der US-amerikanische Internet Service Provider "Suddenlink" hat eine Three-Strikes-Regelung für seine Kunden umgesetzt. Sobald gegen einen Kunden drei Beschwerden im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts aufgelaufen sind, sperrt Suddenlink den Zugang für sechs Monate.

Wie die Kollegen von TorrentFreak aktuell berichten, liegt ihnen ein entsprechender Fall vor. Suddenlink soll Kunden für sechs Monate vom Internet "aussperren", wenn drei DMCA-Beschwerden eingegangen sind. Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) hat Rechteinhabern die Möglichkeit eröffnet, sich über Rechtsverletzungen zu beschweren. Sobald ein Diensteanbieter eine entsprechende Mitteilung erhält, muss er das urheberrechtlich geschützte Werk löschen. Da sich dies bei einem privaten Internetanschluss schwierig gestaltet, ergreift man nun offensichtlich drastischere Maßnahmen.

Ein Chatlog zwischen einem Suddenlink-Kunden und dem Support des Anbieters gibt die Situation wieder. Der Provider erklärt darin, dass die Sperre aufgrund mehrerer DMCA-Benachrichtigungen erfolgt sei. Sobald der Zugang einmal wegen derartiger Verstöße gesperrt sei, könne man ihn erst nach sechs Monaten wieder öffnen. Wie der Support-Mitarbeiter behauptete, würde der DMCA diese Anforderung stellen.

Diese Behauptung ist jedoch durchweg falsch. Nicht nur weil der DMCA aus dem Jahr 1998 stammt, also aus einer Zeit, in der noch niemand über Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen nachdachte. Auch so beinhaltet der DMCA keinerlei Passage, die eine Trennung der Internetverbindung beim dritten Rechtsverstoß anordnen würde. Ein genauerer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers zeigt, dass der DMCA wenig damit zu tun hat. Die Grundlage für derartige Sperren hat der Provider in den eigenen Geschäftsbedingungen geschaffen: "Wenn Sie wiederholt urheberrechtlich geschütztes Material illegal transferieren, verletzen Sie Suddenlinks Richtlinien. Infolge dessen kann Suddenlink weitere Maßnahmen ergreifen, wozu die Limitierung ihrer Internetgeschwindigkeit, die vorübergehende oder dauerhafte Sperre ihres Accounts sowie weitere Maßnahmen zählen".

Während der Sperre laufen die Vertragskosten normal weiter. Suddenlink selbst betrachtet diese Handlungsweisen als vollkommen legal.

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EU-Netzsperren: Datenschützer schreiben offenen Brief
« Antwort #425 am: 27 September, 2010, 17:35 »
Die Datenschutz-Organisation Privacy International (PI) appelliert in einem offenen Brief an das europäische Parlament, die geplanten Netzsperren bestimmter rechtswidriger Websites noch einmal kritisch zu überprüfen. Die Aktivisten stellen eine Reihe von Argumenten vor, um zu belegen, dass Netzsperren nicht nur die Informationsfreiheit, sondern auch den Datenschutz gefährden.

Die Datenschützer erklären, sie seien "besorgt" über die Netzsperren-Pläne der EU. Als eines der Argumente nennen sie die Tatsache, dass Netzsperren bisher meist per DNS-Sperre - und damit auf eher primitive, leicht zu umgehende Art und Weise - umgesetzt werden. "Da Sperren generell symbolisch sind, hat niemand jemals etwas funktionelleres gefordert. Das aber wird sich wahrscheinlich ändern," so die Einschätzung von PI. Die Aktivisten gehen davon aus, dass demnächst wirksamere Maßnahmen zur Sperrung unerwünschter Inhalte gefordert werden. Sei dann die Infrastruktur einmal an Ort und Stelle, sei es wahrscheinlich, dass auch zunehmend mehr Arten von Inhalten auf die Sperrlisten gesetzt würden. "In ähnlicher Art und Weise werden Techniken zur Überwachung von Transaktionen verbessert werden, weil wir das Prinzip gebrochen haben werden, dass Kommunikation unantastbar ist." Die Tendenz zu derartigen Handlungen glauben die Aktivisten bereits jetzt zu erkennen, beispielsweise in den "Deep Packet Inspection"-Techniken des britischen Providers Virgin Media. Auch die verantwortlichen EU-Politiker, allen voran EU-Kommissarin Cecilia Malmström, seien sich dieser Tendenz bewusst.

Von den Aktivisten als paradox angesehen wird die Position der EU zu Anonymisierungsdiensten, Proxies und ähnlichen Technologien, im Text als "Privacy enhancing technologies (PETS)" bezeichnet. Diese Dienste, so heißt es in dem offenen Brief, könnten Netzsperren umgehen. Man sei derzeit in der Situation, dass die EU Netzsperren, ebenso aber die ihnen entgegen wirkenden PETS unterstütze. Wenn es darauf ankäme, eine Prinzipien-Entscheidung zu treffen, sei es wahrscheinlich, dass die EU die Unterstützung der PETS zurückziehe.

Ebenso zweifelt PI an, dass die zuständigen EU-Politiker mit der nötigen Sorgfalt und Fachkompetenz an entsprechende Gesetzesentwürfe herangingen. Dies könne sich auch bei anderen für den Datenschutz relevanten Entscheidungen wie beispielsweise der Überprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung negativ auswirken.

Angesprochen wird auch das Risiko, dass Sperrlisten - wie es in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgekommen ist - an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sei es "unvermeidbar, dass Fehler gemacht werden und übertriebenes Sperren vorkommen wird, wobei legale Seiten auf die Sperrlisten gesetzt werden."

Ein Kritikpunkt bei den Sperren selbst ist laut dem offenen Brief, dass bei der Weiterleitung auf eine "Stoppschild-Seite" - die vor allem versehentliche Zugriffe verhindern soll - zahlreiche Informationen über den Benutzer gesammelt werden könnten. Neben der IP-Adresse und technischen Daten über den verwendeten Rechner und Browser könnten dies unter Umständen auch im Browser gespeicherte private Daten oder Login-Informationen sein.

Die Aktivisten rufen das europäische Parlament auf, die genannten Kritikpunkte in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

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EU-Kommission plädiert weiter für Websperren
« Antwort #426 am: 29 September, 2010, 09:45 »
Maria Asenius, Kabinettschefin von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, hat bei einer Anhörung im Innenausschuss des EU-Parlaments den Vorstoß  der Brüsseler Behörde für Websperren verteidigt. Die EU-Kommission will eine Kombination von Löschen und Sperren kinderpornographischer Webseiten gesetzlich verankern: Das Entfernen einschlägiger Angebote sei zwar "besser" als die reine Zugangserschwernis, meinte die Politikerin am gestrigen Dienstag. Es sei aber schwer, dieses Ziel trotz einer engen Zusammenarbeit vor allem mit den USA und Russland immer auch durchzusetzen. Daher sei es wichtig, beide Ansätze parallel zu verfolgen, um die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz "weniger profitabel zu machen".

Der entsprechende Artikel 21 des Richtlinienvorschlags habe "schon mehr Aufmerksamkeit als nötig erfahren", ging Asenius auf die heftige Auseinandersetzung um die vorgeschlagenen Mittel im Kampf gegen Online-Bilder von sexuelle Kindesmissbrauch ein. Es gebe "Hunderte" einschlägiger Webseiten, zugleich werde der Vertrieb immer ausgeklügelter und es ginge um "riesige Finanzgewinne". Konkret schlage der Entwurf für das rechtliche Rahmenwerk "nicht das Sperren anstelle von Löschen vor, sondern als zusätzliches Instrument". Niemand wolle den Zugang der Nutzer zum Internet beschränken, "sondern nur zu Seiten, auf denen kinderpornographisches Material verbreitet wird".

Unterstützung erhielt die Kommission im ersten Teil der auf zwei Tage verteilten Expertenbefragung unter anderem von Mary Banotti vom International Centre for Missing and Exploited Children (ICMEC). Sperren seien zwar kein Allheilmittel, aber ein gangbarer Weg, befand die US-Abgesandte. Auch das Löschen kinderpornographischer Webseiten könne nicht verhindern, "dass die Inhalte an anderer Stelle wieder im Netz auftauchen". Man arbeite daher mit der Industrie zusammen, um genau das zu verhindern. Auf Nachfrage schloss im Anschluss an die Veranstaltung Banotti den Einsatz der umstrittenen Deep Packet Inspection (DPI) zum Durchleuchten etwa von E-Mails oder des gesamten Netzverkehrs auf Nachfrage zumindest nicht prinzipiell aus.

Die Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Kindesmissbrauch, Najat M'jid Maalla, beklagte, dass Missbrauchsbilder "ewig zirkulieren". Sperren reichten als Gegenmittel "natürlich nicht aus". Es sei hier wichtig, "konsequent vorzugehen. Auch das Internet müsse für die Sensibilisierung der Nutzer und notfalls auch für das Auslösen eines Alarms über entsprechende Buttons etwa in sozialen Netzwerken eingesetzt werden. Zugleich bedauerte sie, dass noch nicht alle Mitgliedsländer ausreichende Mechanismen zum Kinderschutz verabschiedet hätten. 137 Nationen hätten zwar bereits ein einschlägiges Uno-Protokoll ratifiziert, 27 aber noch nicht, ein Teil davon auch in der EU.

Als "eine von vielen Lösungen" bezeichnete auch der Europol-Vizedirektor Troels Oerting Websperren. Jedes Jahr komme es bei der Polizeibehörde zu über 14.000 Ermittlungen im Bereich Kinderpornographie. Das Internet helfe den Tätern nun, sich zu verstecken und "hunderttausende" Missbrauchsbilder zu verbreiten. Oertings Strafverfolgungskollege Ola Laurell von Eurojust berichtete von schweren Fällen, in denen in den USA beim Aufdecken eines Kinderpornorings sieben Terabytes an pädophilem Material sichergestellt worden seien. Dem Schweden kam es vor allem darauf an, dass mit der Richtlinie Staatsanwaltschaften in der EU auch Verbrechen verfolgen könnten, die außerhalb ihres eigenen nationalen Territoriums erfolgten.

Drei der Experten, die letztlich die Berichterstatterin im Innenausschuss, die italienische Konservative Roberta Angelilli, ausgesucht hatte, standen Websperren dagegen skeptisch gegenüber. So betonte beispielsweise Maria Amor Estebanez von der EU-Agentur für Grundrechte betonte, dass die Möglichkeiten der neuen Medien für Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt werden müssten. Zugleich seien die Bürger vor Seiten zu bewahren, die Grundrechte von Missbrauchsopfern verletzten. Hier sei immer eine Abwägung vorzunehmen. Nötig sei eine verfahrensrechtliche Absicherung auch von Internetanbietern, Blockaden gegebenenfalls anfechten zu können. Giovanni Buttarelli vom Europäischen Datenschutzbeauftragten bestand ebenfalls darauf, dass es bei einer Vorschrift zu Websperren zumindest einen "klaren rechtlichen Rahmen" geben müsse. Nötig seien Garantien zur Aufsicht, Transparenz und für Rechtsmittel. Zugleich sprach er sich gegen DPI beziehungsweise eine automatisierte Kontrolle von Nutzerinhalten aus.

Starke Bedenken meldeten Ausschussmitglieder an. Petra Kammerevert, Berichterstatterin im Kulturausschuss, erklärte, dass der "Grundsatz Löschen statt Sperren" gelten müsse. Blockaden seien "kein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Inhalte und der dahinterstehenden Täter". Sie ließen sich leicht umgehen, seien ineffektiv, ungenau und träfen auch Inhalte, "die mit Kriminalität nichts zu tun haben". Zudem sei die Musikindustrie angetan davon, da sie davon ausgehe, dass nach Kinderpornos auch "andere Dinge" gesperrt werden dürften. Die Filterlisten könnten im schlimmsten Fall als "Suchverzeichnis für kriminelle Inhalte" dienen, fürchtete die SPD-Politikerin. Insgesamt werde Handeln vorgetäuscht, "wo keines stattfindet". Ferner funktioniere die internationale Kooperation beim Löschen immer besser, wie von Internet-Beschwerdestellen zu hören sei.

Für die Liberalen forderte Sophie In't Veld, dass die Abgeordneten die "Effizienz" der Maßnahmen sicherstellen müssten. Websperren genügten diesem Kriterium nicht. Das von dem Vorschlag ausgeblendete eigentliche Problem sei, dass 80 Prozent des Missbrauchs im familiären Umfeld, im Sportverein oder in der Schule stattfänden. Es mache daher keinen Sinne, sich "allein auf das Internet zu konzentrieren". Jan Philipp Albrecht von den Grünen appellierte an die Kommission, die Ergebnisse von Studien etwa der European Financial Coalition zum starken Rückgang kommerzieller Kinderporno-Seiten nicht untern Tisch zu kehren. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel fragte nach dem noch nicht erkennbaren "Mehrwert" des Entwurfs. Die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen gab die Parole aus, dass man "mit bloßem Verstecken" von Missbrauchsbildern nicht weiterkomme und das Übel besser "an der Wurzel bekämpfen" sollte.

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Erste Warnungen an mutmaßliche Urheberrechts-Verletzer in Frankreich
« Antwort #427 am: 05 Oktober, 2010, 09:51 »
Ein Jahr nach Verabschiedung eines umstrittenen französoschen Gesetzes gegen Urheberrechtsverletzungen im Interneti sind die ersten Warnungen an Verdächtige verschickt worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde HADOPI bestätigte laut dpa entsprechende Berichte.

Die Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, wie die aus dem "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" hervorgegangene Behörde in voller Länge heißt, ist mit der Umsetzung des Systems der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverletzungen beauftragt. Copyright-Sündern drohen nach dem am 1. Janur 2010 in Kraft getretenen HADOPI-Gesetz nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu ein Jahr dauernde Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Nutzer, die entsprechende Sanktionen von vornherein vermeiden wollen, sollen dies nach jüngst bekannt gewordenen Vorstellungen der Behörde mit der Installation einer Art digitalen Wanze auf ihrem Rechner tun können. HADOPI hatte dazu in einem nicht zur Veröffentlichung gedachten Papier Anforderungen an eine "Sicherheitssoftware" aufgestellt, mit der die Nutzer beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ihre Unschuld beweisen können sollen. Umschrieben hat das Amt zudem bereits den Wunsch, dass entsprechende Überwachungsprogramme auch direkt auf den Routern von Nutzern ihren Platz finden. Derzeit verwarnt die Behörde Internet-Nutzer, die illegal Filme oder Musik herunterladen, auf Basis der IP-Adresse.

Vergleichbare "Three-Strikes"-Regelungen sind auch in anderen Ländern in der Diskussion beziehungsweise bereits umgesetzt, darunter Neuseeland und Großbritannien. Auch auf EU-Ebene oder in den Verhandlungen um das Antipiraterie-Abkommen ACTA gab es immer wieder Vorstöße, solche Regelungen in internationalen Vereinbarungen ebenfalls zu verankern. In Deutschland liegen entsprechende Pläne immer wieder einmal auf dem Tisch, bislang aber werden sie von der Bundesregierung abgelehnt.

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Urheberrechtsverstöße: "Minderwachstum" in der "Pirateriefalle"
« Antwort #428 am: 10 Oktober, 2010, 10:30 »
Experten taten sich auf einer Konferenz zur künftigen Netzregulierung  schwer, das Ausmaß des Schadens durch illegale Downloads auszuloten. 150 Millionen Filme würden pro Jahr rechtswidrig aus dem Internet geladen, schätzte Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bei der Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung und der Branchenvereinigung Bitkom am Samstag in Berlin. Dies sei ein "konservativer Erfahrungswert" der vergangenen Jahre. Man könne diesen aber nicht in 150 Millionen entgangene Kinobesucher ummünzen. Umfragen hätten aber gezeigt, dass jeder Fünfte oder Vierte davon nicht ins Kino gehe oder sich eine DVD nicht kaufe oder nicht ausleihe. Generell habe die Filmbranche zwar derzeit nicht direkt Umsatzrückgänge zu beklagen, man müsse aber auch ein "Minderwachstum" berücksichtigen.

Die Folge ist laut dem GVU-Vertreter, dass in aufwändige Großproduktionen und Blockbuster zwar weiter investiert werde. Es würden insgesamt aber weniger Filme gemacht als früher. Dafür sei das Risiko, nicht erfolgreich zu sein, zu hoch. "Die Mittelschicht bricht weg", betonte Sommer. An Filmen, die vor zehn Jahre noch rund 700.000 Besucher in die Lichtspieltheater gelockt hätten, versuche sich heute kaum ein Produzent mehr. Die "Experimentierfreude" sei zurückgegangen.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, hielt dagegen, dass die Ausgaben für Unterhaltung stabil blieben. Solange in Filmbranche noch 500.000 Euro Gagen für Stardarsteller pro Serienfolge gezahlt werde, "scheint der Markt noch Geld abzuwerfen". Die Rede von einer "Pirateriefalle" sei in ihrer Zugespitztheit daher "Popanz". Er sehe daher keinen Zwang, das Urheberrecht weiter zugunsten der Verwerter zu verändern oder die "Durchsetzungsmaschinerie" anzufeuern. Allenfalls müssten die Kreativen an der Verwertungskette gerechter beteiligt werden, meinte der Oppositionspolitiker. Zudem hätte die Filmwirtschaft noch nicht ganz erkannt, welch "dufter Vertriebsweg" das Internet letztlich sei. So könne man aktuelle US-Serien wie "Mad Man" hierzulande noch nicht tagesaktuell legal übers Netz kaufen, was unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten "behämmert" sei.

Jean-Pierre Crapet, bei der Deutschen Telekom für Content-Strategien zuständig, konnte zum "Ausmaß der Piraterie" keine Aussage treffen. Da der Provider dem Fernmeldegeheimnis verpflichtet sei, prüfe man nicht, welche Inhalte die Nutzer übertragen. Deutschland sei nach Aussagen der Musikindustrie aber eines der Länder mit einer niedrigen "Pirateriequote". Als wichtig für die Fortentwicklung attraktiver Geschäftsmodelle bezeichnete Crapet vor allem eine Verbesserung der kollektiven Rechtewahrnehmung. Bisher sei vor allem die Tarifstruktur der Musikverwertungsgesellschaft GEMA "prohibitiv". Dies verhindere etwa den Start legaler Streaming-Dienste wie "Spotify" hierzulande.

Ganz in diesem Sinne rief auch Christopher Lauer von der Piratenpartei nach Vertriebswegen, welche "die Konsumenten befähigen, den Preis zu bezahlen, den sie wollen". Die Inhalteanbieter seien hier in der Pflicht, ein Modell zu finden, "womit nicht große Teile der Bevölkerung kriminalisiert werden". Insgesamt sei ein "flexibleres Urheberrecht" nötig.

Sommer sah den Ausweg aus der debattierten "Pirateriefalle" dagegen vor allem in der Technik. So sei es ein Vorteil der nur in 3D-Kinos abspielbaren neuen Streifen, "dass man sie nicht raubkopieren kann". Es gebe legale Plattformen für Filme, "trotzdem entscheidet sich der Großteil der Nutzer, sie kostenlos aus dem Netz zu laden". Dies läge auch daran, dass die Downloader "keine Angst haben, verfolgt zu werden". Es dürfe daher technisch nicht mehr so einfach sein, sich "Raubkopien aus dem Netz zu ziehen", forderte der GVU-Vertreter. So wie die Telekom die Nutzung von Internet-Telefonie in mobilen Netzen größtenteils unterbinde, müsse man "die Sache angehen". Die Branche macht sich seit Längerem für eine Sperre vor allem von Linkplattformen für Streaming-Angebote wie kino.to stark.

Quelle : www.heise.de

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Irland: Kein Three-Strikes-Gesetz für Provider
« Antwort #429 am: 11 Oktober, 2010, 18:11 »
Der britische Internet-Service-Provider UPC hat heute einen juristischen Sieg gegen die Irish Recorded Music Association (IRMA) errungen. Diese hatten den Provider aufgefordert, eine Three-Strikes-Regelung umzusetzen. Der Provider weigerte sich jedoch. Das "Irish High Court" gab dem Internet-Anbieter nun recht.

Die irische Musikindustrie ist mit ihren Bemühungen gescheitert, einen Provider juristisch zur Umsetzung einer Three-Strikes-Regelung zu zwingen. Geklagt hatte die Irish Recorded Music Association (IRMA). Dieser war es bereits vor geraumer Zeit gelungen, eine freiwillige Three-Strikes-Regelung bei Eircom umzusetzen. Eircom stellt den größten irischen Provider dar.

Dieser hatte seine Zustimmung unter einem Vorbehalt erteilt. Andere Provider müssten auch eine derartige Regelung umsetzen. Man befürchtete einen Wettbewerbsvorteil bei der Konkurrenz. Die IRMA erklärte sich dazu bereit, weitere Provider zur Umsetzung einer derartigen Reglementierung zu bewegen. Als Ziel hatte man einen weiteren großen irischen Provider auserkoren, namentlich UPC. Die UPC weigerte sich jedoch vehement, es folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das Urteil wurde heute bekanntgegeben und stellt einen erheblichen Rückschlag für die Bemühungen der IRMA dar.

Wie im Urteil betont wird, gäbe es nur eine Verpflichtung für Diensteanbieter. Ab Kenntnisnahme müssten die Diensteanbieter rechtswidrige Inhalte entfernen. Dies stehe auch in Übereinstimmung mit dem gültigen EU-Recht. Maßnahmen, die darüber hinausgehen, seien nicht vorgeschrieben. Eine rechtliche Basis für Verbindungstrennungen existiere nicht.

UPC zeigte sich über die Entscheidung erfreut. Man betonte, dass man stets gegen Piraterie vorgegangen sei und illegale Aktivitäten in den eigenen Netzwerken bekämpfen würde. Hierzu würde man alle Schritte ergreifen, die der Gesetzgeber verlangt. Man wolle weiterhin mit Rechteinhabern im Kampf gegen die Piraterie zusammenarbeiten.

Aufgrund dieser Entscheidung dürften nun auch weitere kleine Provider bestärkt sein, Widerstand zu leisten. Eircom sieht sich indes in der durchaus unangenehmen Position, als einziger irischer Provider eine Three-Strikes-Regelung umzusetzen. Dass dies ein Wettbewerbsnachteil sein kann, steht außer Frage.

Quelle : www.gulli.com

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Piratenjäger verklagen sich gegenseitig
« Antwort #430 am: 15 Oktober, 2010, 12:38 »
Die US Copyright Group (USCG) hat rechtliche Schritte gegen den Konkurrenten Media Copyright Group (MCG) eingeleitet. Letztere sollen ihren Firmennamen verändern und 25.000 US-Dollar bezahlen. Ansonsten droht ein Prozess.

Während der deutsche "Abmahnkuchen" sauber aufgeteilt ist, bieten die USA ein bisher ungenutztes Potenzial. Es ist nicht verwunderlich, dass manch einer seinen "Claim" abstecken will - insbesondere wenn das Risiko einer Namensverwechslung droht. Genau dieses Problem sieht die US Copyright Group gegenwärtig.

Man stellt gegenwärtig den größten Piratenjäger dar. Rund 16.000 IP-Adressen von Filesharern hat man der Justiz vorgelegt. Nun hat man es offenbar auf einen Konkurrenten abgesehen. Gemeint ist die Media Copyright Group (MCG). Die MCG ist bisher in wesentlich geringerem Umfang gegen Urheberrechtsverletzer vorgegangen. Die US Copyright Group befürchtet jedoch, dass der ähnliche Name zu Verwechslungen führen könnte. Erschwerend hinzukommt, dass die Schriftstücke der Media Copyright Group denen der US Copyright Group sehr ähnlich sind.

Der leitende Jurist der MCG, John Steele, sieht sich nun möglicherweise einem teuren Verfahren ausgesetzt. Die US Copyright Group hat ihn nämlich abgemahnt. Man fordert, dass die Media Copyright Group ihren Namen unverzüglich ändere. Darüber hinaus soll Schadensersatz in Höhe von 25.000 US-Dollar geleistet werden. Würde man der Forderung nicht entsprechen, so müssten "weitere rechtliche Schritte" ergriffen werden.

John Steele von der Media Copyright Group sieht die Abmahnung indes gelassen. Man hat sich bereits mit einer negativen Feststellungsklage an einen Bundesrichter gewandt. Diese Klage soll festhalten, dass der Name "Media Copyright Group" legal benutzt werden darf. Darüber hinaus soll die US Copyright Group zur Löschung ihrer Marke verurteilt werden, da diese rechtswidrig eingetragen worden sei.

Quelle : www.gulli.com

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Französischer Provider gibt Widerstand gegen Three Strikes vorerst auf
« Antwort #431 am: 18 Oktober, 2010, 15:23 »
Der französische Provider Free  beteiligt sich auf Druck der Regierung nun doch am System der "abgestuften Erwiderung" auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer. Seit dem heutigen Montag übermittelt der Provider seinen verdächtigten Kunden die Warnungen der zuständige Behörde (Hadopi), die mit dem im Januar in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums eingerichtet wurde. Der Chef des Zugangsanbieters bekräftigte dabei gegenüber der Wirtschaftszeitung Les Echos, er wolle weiter gegen das Gesetz vorgehen.

Hadopi verschickt als ersten Schritt der abgestuften Erwiderung zunächst Warnungen; beim dritten Verstoß droht dem Internetnutzer die Sperre des Anschlusses. Das neue Gesetz verpflichtet französische Provider, die E-Mails der Behörde an die betroffenen Kunden weiterzuleiten. Die Iliad-Tochter Free hatte sich allerdings fehlende Sanktionen im Gesetz zunutze gemacht und die Weiterleitung der E-Mails aus Datenschutzgründen verweigert.

Am Wochenende hat die französische Regierung per Dekret verordnet, die E-Mails müssten binnen 24 Stunden weitergeleitet werden. Bei Verstoß droht dem Provider ein Bußgeld von 1500 Euro für jede nicht zugestellte Warnung. Free beugt sich vorerst der Anordnung. Zwar halte er das Dekret für rechtswidrig und werde weiter dagegen vorgehen, erklärte Free-Chef Xavier Niel der Wirtschaftszeitung, doch werde der Provider am Montag mit der Weiterleitung der E-Mails beginnen.

Quelle : www.heise.de

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Juristische Drohung: Web-Sperre gegen illegale Spielfilm-Site Kino.to
« Antwort #432 am: 21 Oktober, 2010, 15:36 »
Die Filmindustrie hat mit einer drastischen Forderung an österreichiche Internet-Provider für erheblichen Wirbel gesorgt: Diese sollen über 1.500 IP-Adressen, die Präsenz der illegalen Spielfilm-Site Kino.to und neun weitere Domains komplett sperren.

Ein Anwaltsschreiben der Filmproduzenten Satel und Wega sowie der Constantin Film Verleih sei am Dienstag bei allen großen Internet-Anbieters des Landes eingegangen, berichtete der Branchendienst "Heise" am Donnerstag. Die Unternehmen drohen mit Klagen, wenn die Sperren nicht bis Ablauf des heutigen Tages zugesagt würden, hieß es.

Die juristisch angegangenen Unternehmen wollen sich nicht beugen. Der ISPA-Verband schoss in einer Mitteilung am Morgen zurück: "Wir machen uns sicher nicht zu Erfüllungsgehilfen für Wegelagerer-Praktiken, mit denen abermals versucht werden soll, längst überholte Geschäftsmodelle zu retten", teilte die Organisation mit.

Für das Sperren von Websites fehle jegliche Rechtsgrundlage. Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, seien gesetzlich nicht ermächtigt, geschweige denn verpflichtet, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren. Sie nähmen daher auch keine Auswahl oder den Ausschluss von bestimmten Inhalten vor, hieß es.
 
"Wegelagerer-Praktiken" der Inhalte-Industrie

"Wir werden uns nicht auf Zuruf der einknickenden Urheberrechtsindustrie auf illegales Terrain bewegen", sagte ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger. Eine Analogie zur Straßeninfrastruktur zeige die Absurdität des Begehrens: "Es ist ja wohl einmalig, dass sich die Rechteinhaber nicht mal mehr die Mühe machen, mit konkreten Downloads zu argumentieren sondern einfach damit, dass etwas der Fall sein könnte", sagte Wildberger. Es könne auch jemand, der auf der Autobahn fährt, in seinem Kofferraum schwarz kopierte Videos transportieren. Das Straßenbauamt mache den Transport erst möglich, erhalte deshalb aber keine Unterlassensaufforderung.

In dem "Heise" vorliegenden Anwaltsbrief wird behauptet, dass "solche Blockaden regelmäßig (für andere Zwecke) praktiziert werden." Dem ist nicht so. Domain- oder IP-Sperren sind von Providern nicht bekannt.

Die ISPA forderte unterdessen eine Reform des Urheberrechts ein. "Die Rechteinhaber sollen besser über innovative Geschäftsmodelle nachdenken und sich wie wir dafür einsetzen, das Urheberrecht 'internetfit' zu machen, anstatt über fragwürdige Möglichkeiten nachzudenken, an Geld zu kommen", ärgerte sich Wildberger.

Quelle : SAT + KABEL

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Frankreich: HADOPI erhält 25.000 IP-Adressen pro Tag
« Antwort #433 am: 23 Oktober, 2010, 17:16 »
Die Auslastung der französischen HADOPI-Behörde nimmt kontinuierlich zu. Aktuell erhält die Behörde, die mit der Umsetzung des "Three-Strikes-Gesetzes" beauftragt ist, etwa 25.000 IP-Adressen täglich. Geliefert werden diese von Trident Media Guard im Auftrag diverser Rechteinhaber.

Es sind kaum drei Wochen vergangen, seit die erste "Warnmail" einen französischen Urheberrechtsverletzer erreicht hat. Doch inzwischen ist die Zahl der ermittelten IP-Adressen bereits massiv gestiegen. Pro Tag erhält die Behörde 25.000 IP-Adressen. Die Höchstleistungen sind damit jedoch noch lange nicht erreicht. Etwaige Einflüsse auf den legalen Verkauf von Musik können gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden, wie David El Sayegh, Direktor der "Syndicat national des éditeurs phonographiques" (SNEP) erklärte.

Dafür sei es jetzt noch zu früh. Man erwarte jedoch, dass bis Ende 2010 erste Zeichen erkennbar seien. Bis Ende 2011 geht man von einem deutlichen Anstieg der Musikverkäufe aus. Ob diese Erwartungen tatsächlich eintreten, lässt sich gegenwärtig kaum abschätzen. Nicht alle Filesharer dürften sich vom "Three-Strikes-Gesetz" abschrecken lassen. Und selbst wenn bleibt die Frage, ob diese dann sofort zu willigen Käufern werden.

Aus informierten Kreisen heißt es, dass man seit der tatsächlichen Umsetzung von HADOPI sehr vorsichtig vorgegangen sei, insbesondere im Hinblick auf die IP-Adressen und der damit einhergehenden Menge an Warnungen. Man hatte im Vorfeld befürchtet, dass die Hotline der Behörde bei zu vielen Warnungen zusammenbrechen könnte. Auch wegen Protesten seitens der Bevölkerung war man besorgt. Wie jedoch deutlich wurde, ist die Situation durchaus unter Kontrolle. Die bisherigen Befürchtungen ließen sich zumindest nicht bestätigen.

Sollte die Behörde ihr Pensum weiter steigern, ist es statistisch betrachtet nur eine Frage der Zeit, bis man jeden Internetanschlussinhaber ermittelt hat. Ende 2008 gab es in Frankreich etwa 16,3 Millionen Internetanschlüsse. Wenn dieser Wert sowie das Pensum von HADOPI gleichbleiben, dauert es etwa zwei Jahre, bis jeder Internetanschluss wenigstens ein Mal verwarnt wurde.

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GVU fordert Maßnahmenpaket gegen Urheberrechtsverletzer
« Antwort #434 am: 28 Oktober, 2010, 16:12 »
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) konnte im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahrensabschlüsse bei Copyright-Verstößen erreichen als 2008. 2009 wurden insgesamt 410 Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen, während es im Vorjahr noch 921 waren. Die Zahl der abgeschlossenen Zivilverfahren ging von 170 auf 91 zurück. Dies geht aus dem Jahresbericht 2009 der vor allem für die Filmwirtschaft tätigen Organisation hervor, den diese vor einem Branchenforum am heutigen Donnerstag in Berlin präsentierte. 2007 lag der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren noch bei 1873, die der Zivilverfahren bei 380 Fällen.

GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy erklärte den drastischen Rückgang mit "enorm aufgeblasenen Fallzahlen" in den Vorjahren. Damals seien die Ermittlungsbehörden auch benutzt worden, "um an IP-Adressen heranzukommen" und die Nutzer dahinter zu identifizieren. Dafür gebe es inzwischen das Instrument des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, das die Strafjustiz entlastet habe. Übrig geblieben seien "die größeren Fälle", die "schwerwiegender geworden sind". Als Beispiele nannte der GVU-Vertreter "neun Pay-Server-Ringe mit Filmen, TV-Serien und Games", die ausgehoben worden seien, sowie ein "führendes Portal mit Download-Links" für rund 64.000 Titel. Dieses Verfahren sei aber noch am Laufen. Generell habe sich die GVU eigentlich dem Vorgehen gegen die "wesentlichen Verteilerköpfe" verschrieben und auf Massenabmahnungen von Endkunden im Gegensatz zur Musikindustrie verzichtet. "Einzelne Unternehmen" aus der Branche gingen inzwischen aber auch direkt gegen Nutzer vor.

Erstmals seien "First Seedern" verurteilt worden, die als erste Material in Tauschbörsen eingespeist hätten, freute sich Leonardy. Einer davon sei mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen belegt worden. 22 Prozent der Fälle seien wegen anderweitiger Verurteilungen etwa aufgrund von Computerkriminalität eingestellt worden. Dies zeige, dass "Raubkopierer" nicht nur aus "sportlichem Ehrgeiz" unterwegs seien, sondern etliche damit im Internet ihr Geld verdienten.

Insgesamt sind laut Leonardy 2009 neue Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen in 686 Fällen aufgenommen und 826 neue Verfahren eingeleitet worden. Der Großteil davon sei von Vorermittlungen der GVU angestoßen worden. Deren Zahl sei von 221 Vorgängen im Vorjahr auf 232 angestiegen. Zwei Drittel davon hätten einen Internetbezug mit "Schnittstellen zum Massenmarkt" bei "Release-Gruppen", 22 Prozent hätten sich gegen "digitale Hehler" gerichtet. Neu erfasst worden seien "Kinoabfilmer", die bereits auf 6 Prozent kämen. Der Rest beziehe sich "auf den Verkauf von Raubkopien auf Märkten" online wie offline und auf Nachahmungen von Hartgütern wie DVDs oder Controllern. Hier seien oft "organisierte internationale arbeitsteilige Banden" am Werk, in die man schwierig reinkomme.

Die Tauschbörsennutzung hat laut Leonardy "in absoluten Zahlen" zugenommen, auch wenn ihr Anteil am gesamten Internetverkehr abnehme. Auch Direkt-Downloads über Filehoster nähmen weiter großen Raum ein. Betroffen seien "alle Genres, bis hin zum Bollywood-Film ganz intensiv". Ein besonderes Dorn im Auge ist der GVU, dass sich auch die "komfortablen" illegalen Streaming-Angebote weiter auf dem Vormarsch befinden. Dieser Bereich "explodiert", schlug Leonardy Alarm. Die Seite Kino.to etwa, die zu den 50 beliebtesten Seiten hierzulande gehöre, sei seit Jahren das "Top-Ziel" der Filmindustrie. "Wir glauben, dass letzten Endes Deutsche dahinterstehen", mutmaßte der GVU-Mann. Die Plattform sei aber "professionell abgeschirmt, die Täter unerreichbar". Man habe den Betreiber in den Niederlanden auf dem Radar gehabt, vom Provider aber "nur aber Mickey-Mouse-Daten erhalten" Inzwischen hätten sich die Macher Russland als Host ausgesucht. Da die Seite von dort aus aber gar nicht aufrufbar sei, würden die dortigen Behörden die Sache "nicht als ihr Bier" ansehen.

Um gegen entsprechende Streaming-Seiten und Urheberrechtsverletzer allgemein besser vorgehen zu können, forderte Leonardy ein umfangreiches Maßnahmenpaket von der Politik, die ihn in den vergangenen Jahren "enttäuscht" habe. Registrare von Domains sollten verpflichtet werden, "Realdaten von Anbietern zu erheben". Damit könne die Anonymität von Betreibern aufgehoben werden. Dazu wünschte er sich ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße, um zunächst Warnungen an die Nutzer zu schicken. Die Provider müssten zudem "reingucken, was im Netz passiert". Beim Einsatz von Techniken zur Deep Packet Inspection könne der Datenschutz gewahrt bleiben, wenn ohne Bezug auf einzelne Nutzer gefiltert würde. "Unzweifelhaft illegale Seiten" sollten ferner auf eine "Schwarze Liste" gesetzt werden.

Jan Oesterlin, Berater der Zukunft Kino Marketing GmbH, stellte parallel neue Motive mit dem Slogan "Ohne Dich gibt's keine neuen Filme" im Rahmen der Kampagne Respe©t Copyrights vor, die aus der umstrittenen Aktion "Raubkopierer sind Verbrecher" hervorging. "Damit machen wir darauf aufmerksam, dass unsere ehrlichen, zahlenden Kunden" die Erstellung von Werken ermöglichten. Die Plakate sollen von November an bundesweit in Videotheken und Kinos hängen.

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