Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 77086 mal)

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Piraterie-Server abgeschaltet - US-Behörde mit großer Keule
« Antwort #390 am: 01 Juli, 2010, 09:40 »
In einer konzertierten Aktion haben US-Behörden in den vergangenen 24 Stunden gleich neun Domains bekannter Piraterie-Server abgeschaltet, die Kinofilme vor ihrem offiziellen Start zum Download im Internet angeboten hatten.

Im Rahmen der Initiative "Operation In Our Sites" seien außerdem zahlreiche Bankkonten und Paypal-Accounts gesperrt worden, zudem habe es Razzien in mehreren Bundesstaaten gegeben, teilten die Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) sowie die Generalstaatsanwaltschaft New York Südam Mittwochmorgen (Ortszeit) mit.Hinter der Aktion stecken die in der Motion Picture Association of America (MPAA) organisierten Hollywood-Studios wie Disney oder Paramount (TimeWarner).

Ziel der Maßnahmen waren den Angaben zufolge die Domains TVShack.net, Movies-links.tv, Filespump.com, Now-Movies.com, Planetmoviez.com, ThePirateCity.org und zml.com. Auch NinjaVideo.net und NinjaThis.net wurden abgeschaltet. Beide Sites erlaubten Besuchern den Abruf von 300 beliebten TV-Serien und 200 aktuellen Kinostreifen.

Allein Movies-links.tv soll nach Angaben des Branchendienstes "Variety" zuletzt 3,3 Millionen Besucher abgelockt haben, der Film "Sex and the City 2" wurde dabei an einem Tag 37.000 mal geladen. NinjaVideo bot unter anderem "Iron Man 2" zwei Tage vor dem Kinostart an.

Die Verletzung von Urheberrechten soll für milliardenschwere Verluste der Kreativindustrie weltweit verantwortlich sein. Wie groß die negativen Auswirkungen tatsächlich sind, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Der US-amerikanische Rechnungshof konnte zuletzt "keine solide Basis für die Zahlen der Branche finden". Unter Verweis auf astronomisch hohe Schäden hatten Lobbyisten in der Vergangenheit schärfere Gesetzte gegen Urheberrechtsverletzungen in zahlreichen Ländern durchgepeitscht.

Die US-Regierung kündigte in der vorvergangenen Woche eine Strategie an, die Behörden in Zukunft mit mehr rechtlichen Möglichkeiten auszustatten und besser zu vernetzen. Damit sollen Piraterie bei Spielfilmen, Musik, TV-Shows, Büchern und realen Artikeln wie Uhren und Kleidung eingedämmt werden.

Quelle : SAT & KABEL

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Websperren: EU-Kommission will schnell handeln
« Antwort #391 am: 02 Juli, 2010, 10:10 »
Das parlamentarische Debatte um die von der EU-Kommission geplanten Websperren hat begonnen: Am gestrigen Donnerstag hatte die konservative EVP-Fraktion  auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen (CDU) zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie von EU-Kommissarin Cecilia Malmström über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eingeladen. Insbesondere um die geplanten Websperren gab es Auseinandersetzungen; das von der Kommission vorgelegte Tempo wurde kritisiert.

"Kinderpornografie ist keine normale Pornografie", betonte Malmström in der Anhörung: bei den von der britischen Internet Watch Foundation registrierten kinderpornografischen Abbildungen zeigten 44 Prozent Vergewaltigungen oder Gewalttaten gegen Kinder, 80 Prozent der Opfer seien unter 10 Jahren alt. Durch die Veröffentlichung der Bilder würden die Kinder ein zweites Mal zum Opfer. In dem von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenpaket sind sowohl größere Anstrengungen zur Löschung von Webseiten und Stärkung der Strafverfolgung inklusive verdeckter Ermittler, als auch die Sperrung von kinderpornografischen Angeboten vorgesehen. Den Einwand, dass diese Sperren Täter nicht abhielten, will Malmström nicht gelten lassen: "50 Prozent der Abnehmer haben keinerlei oder nur wenige Computerkenntnisse", erklärte sie. Die Polizeibehörden in den sieben Ländern, die bereits Websperren einsetzten, seien von der Maßnahmen überzeugt.

Ein anderes Bild zeichnete Rob Wainwright, Präsident der europäischen Polizeibehörde Europol. Seine Behörde sei seit 10 Jahren mit Ermittlungen im Bereich von Kinderpornografie beschäftigt. In 20 aufwendigen Ermittlungen seien über 100 Opfer ermittelt worden. Wainwright stellte die Täter, mit denen seine Behörde zu tun hat, als organisierte, technisch kompetente Netzwerke vor. Zur Zeit beobachteten seine Mitarbeiter Gruppen, die Missbrauchsvideos nach dem Pay-per-View-Prinzip vermarkteten. Die Einnahmen würden über legitime wirkende Webseiten umgeleitet und seien so schwer zu verfolgen. Zur Effizienz von Websperren gebe es trotz der technischen Versiertheit der Täter "operationelle Belege". Die Maßnahme wirke zumindest in einigen Fällen, sei aber nicht im Zentrum der Bemühungen der Polizei.

Ulrike Sachs, die für das niedersächsische Innenministerium das Bündnis White IT repräsentierte, verwies auf die bisher mangelhafte Grundlagenforschung. "Sollte sich herausstellen, dass ein Großteil der Kinderpornografie über das World Wide Web verkauft wird, müssen wir uns bemühen die Täter zu ermitteln und die Zahlungsströme zu verfolgen." Werden die Bilder des Missbrauchs hingegen vorrangig unkommerziell über Peer-to-Peer-Netzwerke vertrieben, müsse man sich auf die Bereitstellung von Ermittlungswerkzeugen für dieses Umfeld konzentrieren, Bevor man über Maßnahmen entscheiden wolle, müsse man die Fakten klären - erste Ergebnisse einer Grundlagenstudie will das Bündnis im Herbst vorlegen.

Wie sehr die Grundlagen umstritten sind, zeigte der litauische Europaabgeordnete Vytautas Landsbergis, der in einer Stellungnahme Homosexuelle für einen Großteil des Kindesmissbrauchs verantwortlich machte. Malmström entgegnete, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass Homosexualität mit dem Kindesmissbrauch verknüpft sei.

Christian Bahls vom Verein "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" (MOGIS) beklagte in der Anhörung die mangelhafte Folgenabschätzung in der Richtlinie. Bahls forderte zudem eine Überarbeitung der Maßnahmen gegen das "Grooming", bei dem Erwachsene Kinder über das Internet zu sexuellen Handlungen anstiften -- der derzeitige Entwurf sei unzureichend, da letztlich über die Absicht eines Erwachsenen geurteilt werde, der sich Kindern nähere. Dadurch würden Erwachsene davon abgehalten, mit Kindern ohne Vorbehalte zu kommunizieren. "Man braucht viel Zeit, um die Gesetzgebung in dem Bereich korrekt hinzubekommen", sagte Bahls.

Bahls forderte zusammen mit Joe McNamee von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRI Aufklärung über die European Financial Coalition, die im Auftrag der EU Zahlungsströme von kommerziellen Kinderpornografie-Ringen verfolgen soll. Diese Organisation habe bisher keine Berichte zum Erfolg der Maßnahmen vorgelegt. Auch von anderer Seite gab es Nachfragen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kindesmissbrauch effektiv verhindern könnten. Mehrere Teilnehmer forderten verstärkte Anstrengungen zur Prävention und zur Therapie von potenziellen Tätern.

Malmström antwortete auf diese Fragen nur zurückhaltend und brachte ihre Haltung auf eine simple Formel: "Wir wissen nicht, was wir nicht wissen". Zwar sei der Umfang des Handels mit Kinderpornografie nicht bekannt, man wisse aber, dass es ihn gebe. Die Kommission habe aber vor dem Entwurf der Richtlinie sehr wohl Nachforschungen betrieben. Im Herbst wolle die Kommission mehr Zahlen vorlegen. Dann soll die Richtlinie auch erstmals fraktionsübergreifend im Parlament diskutiert werden. Ein Vertreter der Kommission ergänzte, dass keine Zeit für eine wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fragen bleibe: "Wir können es uns politisch nicht leisten, untätig zu bleiben" – statt lange zu forschen müsse man nun politische Entscheidungen treffen.

Auch im konservativen Lager scheint Malmströms Entwurf noch nicht auf durchgängige Zustimmung zu stoßen. So äußerte Sabine Verheyen in ihrem Schlusswort Zweifel an der Durchsetzung der Maßnahmen: "Es gibt die Befürchtung, dass die wichtigen Schritte nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt werden, wenn Websperren erst einmal etabliert sind", sagte die Abgeordnete. Abgesehen von der Durchsetzung der Richtlinie müsse man sich um bessere internationale Zusammenarbeit bemühen, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gleich an der Quelle zu schließen: "Die Erfahrungen aus dem SWIFT-Abkommen haben gezeigt, dass wir durchaus mit anderen Staaten auf Augenhöhe sprechen können."

Quelle : www.heise.de

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Australien verschiebt Internetfilter auf 2011
« Antwort #392 am: 09 Juli, 2010, 16:11 »
Die australische Regierung hat ein Gesetzesvorhaben aufgeschoben, nach denen Internetprovider Webseiten mit kinderpornografischen oder zu Gewalt aufrufenden Inhalten blockieren sollen. Der für Breitband, Kommunikation und Digitale Ökonomie zuständige Minister Stephen Conroy hat erklärt, zunächst sollten die Richtlinien für die Blacklist der verbotenen Inhalte überprüft werden. Dazu sollen auch Experten aus den australischen Bundesstaaten und Territorien herangezogen werden. Laut einem Bericht der australischen Tageszeitung Sidney Morning Herald verzögere sich dadurch der Start des Internetfilters auf nächstes Jahr.

Die Einträge auf der Blacklist ermöglichten den direkten Zugang zu Kinderpornos, daher könne sie nicht veröffentlicht werden wie eine Liste indizierter Bücher oder Filme, argumentiert Conroy. Die Öffentlichkeit müsse aber sichergehen können, dass die Internetadressen auf unabhängige Weise und nach strengen Kriterien auf der Liste landen. Inhalteanbieter müssten Zugang zu einem geeigneten Überprüfungsmechanismus haben.

Das soll unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass die Zensurliste jährlich von unabhängigen Experten geprüft wird, teilte der Minister weiter mit. Es müsse auch klare Wege geben, gegen die Aufnahme einer Website auf die Blacklist Einspruch erheben zu können.

Conroy hat weiter bekannt gegeben, dass sich drei der größten australischen Internet Service Provider dazu verpflichtet haben, kinderpornografische Web-Angebote, die von der Australian Communications and Media Authority (ACMA) erfasst wurden, zu blockieren. Der Minister begrüßt die Entscheidung der Unternehmen Telstra, Optus und Primus, denn sie versorgten 70 Prozent der Internetnutzer in Australien.

Bereits im April hatte sich abgezeichnet, dass das Filtergesetz nicht mehr – wie von der regierenden Labor-Partei versprochen – in der laufenden Legislaturperiode durchs Parlament gebracht werden kann. Bürgerrechtler, Internetaktivisten, die US-Regierung sowie Konzerne wie Google hatten in den vergangenen Monaten immer wieder gegen die Initiative protestiert. Sie befürchten, dass die Zensurbemühungen ineffektiv sind, den freien Informationsfluss einschränken und das Internet verlangsamten.

Quelle : www.heise.de

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Britische Provider klagen gegen Gesetz zu Internetsperren
« Antwort #393 am: 12 Juli, 2010, 15:32 »
BT und TalkTalk haben im Streit um das "Digital Economy Bill" den Rechtsweg beschritten. In ihrer Klage vor dem High Court in London bringen die beiden Provider nach eigenen Angaben vor, dass das Gesetz vom Parlament nicht hinreichend geprüft worden sei. Das Vorhaben sieht unter anderem die Einführung eines Systems der abgestuften Erwiderung auf Copyright-Verstöße vor. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen nach einer einjährigen Übergangsfrist "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichen.

Die mittlerweile abgewählte Labour-Regierung schleuste das Vorhaben im April im Rahmen einer verkürzten 2. Lesung durch das Unterhaus. Es war Teil eines Verfahrens, in dem Gesetze zum Ausklang einer Legislaturperiode noch im Schnelldurchgang gebündelt auf den Weg gebracht werden können. Gegner des Vorhabens sprachen schon damals von einem "Affront für den demokratischen Prozess".

Die beiden Zugangsanbieter bringen nun zusätzlich vor, dass das Digital Economy Bill nicht den EU-Vorgaben entspreche, wonach nationale Gesetze verhältnismäßig zu sein und einen angemessenen Datenschutz der Nutzer zu garantieren hätten. Wenn jetzt keine Rechtssicherheit erreicht würde, müssten die Provider Millionen in neue Systeme investieren, nur um später herauszufinden, dass die Bestimmungen eventuell doch nicht durchsetzbar seien.

Eine Sprecherin des federführenden Wirtschaftsministeriums bezeichnete das Gesetz dagegen auch nach dem Regierungswechsel als nötig, um die Kreativwirtschaft vor zunehmenden Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Man glaube, dass auch die Rechte der Verbraucher und der Wirtschaft angemessen berücksichtigt worden seien. Die Arbeit an der Umsetzung der neuen Regeln laufe weiter.

Quelle : www.heise.de

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Nutzerrechte: Brasilien ein Vorbild für Deutschland
« Antwort #394 am: 12 Juli, 2010, 22:13 »
Nicht nur bei Open Access, auch bei Nutzerrechten ist Brasilien Vorreiter. Denn die Umgehung von DRM ist dann legal, wenn nicht gleichzeitig eine Copyright-Verletzung begangen wird.

Deutschland und viele anderen europäischen Staaten sowie die USA müssen sich in Sachen Nutzerrechte beim Urheberrecht verstecken. Denn geltendes Recht ist bislang nicht darauf ausgerichtet, die berechtigten Interessen von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern gleichermaßen zu vertreten. Vielmehr werden einseitig die Rechte der vermittelnden Produzenten bevorzugt und weiter gestärkt.

Prominentestes Beispiel ist das Verbot, technische Schutzmaßnahmen wie DRM zu gleich welchem Zweck zu umgehen. Obwohl nach wie vor die Schrankenregelung der Privatkopie gilt, verhindern regelmäßig solche Schutzmaßnahmen den Endverbraucher daran, seine freie Werknutzung im Rahmen der im Gesetz verankerten Privatkopie-Schranke wahrzunehmen. Negative Beispiele und Erfahrungsberichte sind inzwischen Legion und DRM kann ohne Einschränkung als einer der großen Hindernisse für digitale Geschäftsmodelle bezeichnet werden.

Durch internationale Abkommen wie die WIPO Copyright Treaty (WCT) sind die Zeichnerstaaten dazu angehalten, solchen von Rechteinhabern implementierten Schutzmaßnahmen gesetzlichen Schutz angedeihen zu lassen. Sowohl der Schutz von Medien vor mißbräuchlicher Benutzung als auch der Schutz dieser Schutzmaßnahmen ist prinzipiell richtig und genießt zu Recht allgemeine Beachtung. Jedoch darf dort, wo durch Schutzmaßnahmen in die Rechte Dritter eingegriffen wird, ein solcher Schutz nicht geduldet werden; denn DRM macht es den privaten Nutzungsrechteinhabern unmöglich, ihr verankertes Recht auf Privatkopie (D: § 53; A: § 42) auszuüben, da sie ihr Recht nur ausüben könnten, wenn sie die technischen Schutzmaßnahmen umgehen. Dies ist aber in Deutschland (§§ 95a ff.) und Österreich (§ 90c) verboten.

Brasilien ist nun nicht nur Vorbild in Sachen „Open Access“ , sondern auch bei der Stärkung der Nutzerrechte, hier besonders im Zusammenhang mit DRM. [vgl. 4 und 5] Denn die nationale Umsetzung der WIPO-Richtline sieht vor, dass eine Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen im Rahmen der garantierten freien Werknutzung von Endverbrauchern immer dann erlaubt ist, wenn mit dieser Umgehung kein Verstoß gegen Urheberrechte begangen oder intendiert ist. Das heißt, es ist legal, DRM-Maßnahmen zu umgehen, um das geschützte Werk im privatem Rahmen frei zu nutzen, nicht aber, ein solches Werk über die Grenzen der Privatnutzung hinaus zu verbreiten.

Doch nicht genug: Rechteinhaber sind nun zudem verpflichtet, die private Nutzung ohne Einschränkung zu gewährleisten, also die Endnutzer nicht in ihrer legalen Werknutzung zu hindern. Hindert ein DRM-Mechanismus einen privaten Nutzer an der legalen Werknutzung, ist zukünftig der DRM-Schutz selbst illegal. Da technische Schutzmechanismen ihrer Intention nach nur eine illegale Nutzung verhindern sollen (beispielsweise die Verbreitung über Filesharing-Netzwerke), die selbst immer strafbewehrt ist, dürfte im Umkehrschluß eine legale Werknutzung nicht verhindert werden.

Das Verbot für Privatnutzer, ein implementiertes DRM zu umgehen, ist - abgesehen von der illusorischen Rechtsdurchsetzung – auch in Österreich und Deutschland seit der Einführung heiß umstritten und hat mit auch zur Legitimationskrise des Urheberrechts geführt.

Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, dem brasilianischen Vorbild zu folgen und die berechtigen Interessen der privaten Nutzer zu stärken und sinnlose Bestimmungen aus dem Urheberrechtsgesetz zu tilgen.

Quelle: www.gulli.com

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EU-Berichterstatterin gegen EU-weite Websperren
« Antwort #395 am: 15 Juli, 2010, 18:28 »
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments spricht sich in einem Berichtsentwurf (PDF-Datei) zum Vorstoß  der EU-Kommission zur Blockade von Abbildungen sexuellen Missbrauchs für das Prinzip "Löschen statt Sperren" aus. Der Entwurf, der durch den Kulturausschuss noch abgeändert werden kann, plädiert für die Streichung des Artikels zu Netzsperren. "Wir wissen aus langwierigen Debatten in Deutschland, dass Websperren und Filter-Software gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet nichts nutzen", erläutert die SPD-Abgeordnete Petra Kammerevert als zuständige Berichterstatterin,

Blockademaßnahmen seien unverhältnismäßig, heißt es zur Begründung in dem Papier. Zudem müssten dafür schwarze Listen erstellt werden, die in falsche Hände gelangen und als "Verkaufskataloge" missbraucht werden könnten. Weiter setzt sich das Papier etwa dafür ein, die Begriffe "Kind" und "Kinderpornographie" in der Richtlinie nicht näher zu definieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Jugendpornographie entgegen den Vorstellungen der Kommission außen vor bleibt. Zugleich sieht der Entwurf Vorschläge zur besseren Kooperation von Ermittlungsbehörden vor.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterdessen ihre Kritik an der "Studie" des Bundeskriminalamts (BKA) zur Effektivität bisheriger Bemühungen zum Löschen von Kinderpornographie auf ausländischen Servern verschärft und der Wiesbadener Polizeibehörde indirekt mangelnden Eifer vorgeworfen. "Es ist verwunderlich, dass eine intensivierte Zusammenarbeit mit den USA als Hauptstandort der einschlägigen Server erst im Mai 2010 begonnen hat", sagte die FDP-Politikerin heise online.

Eine engere Kooperation des BKA mit dem Meldestellenverbund INHOPE sei sogar erst im Juni angelaufen, weshalb gerade bei im Ausland gehosteten Seiten künftig mit schnelleren Löscherfolgen gerechnet werden dürfe. Die kurze Laufzeit des neuen BKA-Arbeitsschwerpunktes "Löschen statt Sperren" lasse so aber sicher noch "keine Rückschlüsse hinsichtlich der Effektivität zu", meinte die Ministerin.

Die in einem Medienbericht zitierte Übersicht liegt inzwischen auch heise online vor. Es handelt sich dabei um eine vom BKA geführte, nicht-repräsentative Statistik über Verfügbarkeiten einschlägiger Server nach einer Woche sowie Löschbestätigungen und Host-Länder für die Monate Januar bis Mai. Die spätere Verfügbarkeit "belastbarer Zahlen" hängt laut der Justizministerin "sicher auch von den künftigen personellen Ressourcen ab".

Quelle : www.heise.de

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Schweden: Piratenpartei gründet eigenen Provider
« Antwort #396 am: 20 Juli, 2010, 16:36 »
Die Piratpartiet, die schwedische Piratenpartei, plant die Gründung eines eigenen Providers. Die Grundlage dafür wurde schon mit der Übernahme der Internet-Anbindung für das BitTorrent-Portal "The Pirate Bay" gelegt.

Die neue Firma "Pirate ISP" soll einerseits ihren Kunden eine anonyme Verbindung zum Internet bieten, wofür unter anderem der Anonymisierungsdienst iPredator eingesetzt wird. Andererseits soll der Provider auch Gewinne abwerfen, aus denen die weitere Arbeit der Partei mitfinanziert wird, berichtete das Magazin 'TorrentFreak'.

Aktuell befindet sich der neue Provider in einem Beta-Test. Dieser wird in der Stadt Lund mit 100 Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft LKF durchgeführt. Schrittweise will Pirate ISP seine Dienste in den kommenden Wochen erst im gesamten Stadtgebiet und anschließend in ganz Schweden ausrollen.

Der Provider wird keinerlei Aktivitäten seiner Nutzer mitloggen, hieß es. Da zu erwarten ist, dass auch gegen Pirate ISP juristisch vorgegangen wird, sicherte man sich bereits so gut es geht ab: Kontaktversuche aus dem Ausland werde man generell nicht beachten und Angriffe vor schwedischen Gerichten sofort verfassungsrechtlich klären lassen.

Wie Gustav Nipe, Chef von Pirate ISP ausführte, habe man außerdem noch einige weitere Karten im Ärmel, die im Falle einer Klage gegen den ISP selbst ausgespielt werden können. Allerdings wollte er hierzu keine näheren Angaben machen. Er sicherte aber zu, dass ein Kunde des Providers mit Sicherheit keine Post von Anwälten der Rechteinhaber erhalten werde, weil Pirate ISP gezwungen werden konnte, dessen Identität zu lüften.

Nipe will mit dem neuen Unternehmen gegenüber anderen Providern Konkurrenzdruck aufbauen - nicht hinsichtlich besonders niedriger Preise oder schneller Verbindungen, sondern auf Grundlage des Datenschutzes und der Anonymität. Das soll auch die Wettbewerber zwingen, ihre Kunden besser gegen Angriffe zu verteidigen.

Das Hosting von Pirate Bay hatte die Piratpartiet im Mai übernommen. Sie will die Aktion gezielt zum Wahlkampfthema machen und erklärte: Ziel sei es, ins Parlament einzuziehen und das BitTorrent-Portal von dort aus durch Parlamentarier betreiben zu lassen. Angesichts eines Ergebnisses von 7 Prozent bei der Europawahl könnte die 4-Prozent-Hürde durchaus genommen werden.

Angriffe auf die Webseite müssten dann erst einmal die Hürde der parlamentarischen Immunität durchbrechen. Dies würde dazu führen, dass die rechtlichen Fragen rund um das nichtkommerzielle Filesharing durch private Nutzer auf Grundlage der schwedischen Verfassung geklärt werden müssten.


Quelle : http://winfuture.de

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Hadopi - am Ende ohne Anfang?
« Antwort #397 am: 21 Juli, 2010, 17:18 »
Ha-Ha-Hadopi! - Gesundheit! Die mit viel Aufwand und rechtlichem Beistand aus dem Boden gestampfte französische Behörde ist immer noch nicht aktiv geworden. Hat der Kampf gegen „Raubkopierer“ geendet, bevor er überhaupt begonnen hat?

„Die Werkzeuge zeigen“ war eine der ersten Stufen der „peinlichen Befragung“ christlich-katholischer Inquisitoren – und seit drei Jahren werden den Franzosen die Werzeuge gezeigt: „Blaue Briefe“, Internetsperren, Gerichtsverfahren, wenn sie beim illegalen Tauschen von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet erwischt werden.

Denn so lange laufen schon die Vorbereitungen für der Welt härtestes „Three-Strikes“-Gesetz gegen den „Diebstahl geistigen Eigentums“. Das Gesetz ist verabschiedet, die Behörde HADOPI gegründet – aber noch steht das Räderwerk anscheinend still, keine einzige Warnung ist bislang bekannt geworden, erst recht ist keine Internetsperre ausgesprochen worden. „In Kürze“ sollen nun die ersten Sendungen das Haus verlassen, so sagte die Leiterin der HADOPI, Marie-Françoise Marais, im Juni, wahrscheinlich um die Spannung ins Unerträgliche zu steigern.

Jetzt, da nicht mehr die Erwartungen, sondern die Temperaturen steigen, ist immer noch nichts von einer Anwendung des französischen „Three-Strikes“-Gesetzes zu vernehmen. Und das liegt nicht daran, dass sich die Franzosen von den Werkzeugen hätten abschrecken lassen und der Raubkopie den Rücken zugekehrt hätten. Im Gegenteil, wie die Universität von Rennes in einer Studie ja herausfand: Die filesharende Netzgemeinde zeigte sich völlig unbeeindruckt und steigerte sogar noch den traffic mit illegalem Material.

Aber auch das technologisch unterstütze Konsumenten-Verhalten trägt dazu bei, dass die „lois HADOPI“ wohl nie so richtig in Fahrt kommen wird. Denn nicht mehr „Haben“, sondern „Sein“ ist der neue Trend: weniger das Besitzen und vorherige Herunterladen und Tauschen von Dateien, mehr der Genuss von Bild, Film und Ton als Streaming-Angebot reicht aus, die Nutzer, Hörer wie Seher, zu befriedigen. Wie es sich auch, abgesehen von der technischen Schwierigkeit der Ausforschung, nicht lohnt, einzelne kino.to-Nutzer zu verfolgen (denn der Streitwert in Höhe einer Kopie lohnt den anwaltlichen Aufwand nicht), werden auch die Hörer von illegalen Musik-Streams kaum belangt werden (können). Der Wunsch der Kreativwirtschaft hat sich also erfüllt, Raukopieren ist anscheinend so gut wie „out“, noch während man über wirksame Instrumente im Kampf gegen illegales Filesharing und die damit einhergehende Beschneidung von Bürgerrechten zu Ende debattierte.

Ob nun auch die deutsche Musik- und Filmindustrie sich von einer Verfolgung von Rentnern, Schülern und alleinerziehenden Müttern verabschiedet und sich auf die Quellen konzentriert, die illegal Streaming-Angebote ins Netz schleust (wie es die deutsche GVU zum Teil erfolgreich versucht). Vielleicht aber konzentriert man sich endlich auch darauf, legale Streaming-Angebote wie Spotify zu unterstützen und ähnliche Angebote zu lancieren.

Quelle: www.gulli.com

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Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-Inhalten
« Antwort #398 am: 24 Juli, 2010, 18:04 »
Eine australische Analyse von Filesharing-Dateien im BitTorrent-Netzwerk will herausgefunden haben, dass es sich bei den getauschten Inhalten zum Großteil um urheberrechtlich geschütztes und nicht zum Download freigegebenes Material handele. Bei 89 Prozent der untersuchten Torrents seien Copyright-Verletzungen festzustellen gewesen, heißt es in einer jetzt von der Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) veröffentlichten Studie (PDF-Datei), die das Internet Commerce Security Laboratory (ICSL) der University of Ballarat im Frühjahr durchgeführt hat. Unterstützung für die Forschungsarbeit erhielt das Institut vom australischen Medienkonzern Village Roadshow, der AFACT-Mitglied ist.

Die Studie nahm die beliebtesten BitTorrent-Tracker in den Blick, die auf der kanadischen Meta-Suchmaschine Torrentz.com gelistet waren. Diese hat unter anderem Torrent-Seiten wie Mininova, Demonoid oder The Pirate Bay in ihrem Index. Andere, speziell auf legale und frei verfügbare Inhalte ausgerichtete Torrent-Verzeichnisse wie ClearBits oder LinuxTracker blieben dagegen außen vor. Wenig überraschend fanden die Forscher bei ihrer Probe von 1000 zufällig über Torrentz ausgewählten und mit Dateinamen versehenen Download-Links heraus, dass sich unter den Top 100 nur ein legal getauschtes Open-Source-Programm befand.

Insgesamt stellte sich laut dem Report heraus, dass es sich nur bei 0,3 Prozent der Torrents um nicht gegen das Copyright verstoßende Inhalte handelte. 16 Fälle bezeichneten die Wissenschaftler als "zwiespältig", da ihr rechtlicher Status nicht genau herauszufinden gewesen sei. 91 Torrents hätten sich auf pornographische Inhalte bezogen, die aufgrund "unklarer Herkunft" etwa in Form von Amateuraufnahmen nicht weiter untersucht wurden. Der Anteil von Kinderpornos lag mit vier Funden bei "größer als 0,0 Prozent".

43,3 Prozent der Torrents bezogen sich auf Filme, 29,1 auf TV-Shows und 16,5 Prozent auf Musikstücke. Spiele machten 4,4 und Bücher 0,2 Prozent des untersuchten Aufkommens aus. Zugleich sollen nur vier Prozent der Torrents für 90 Prozent der letztlich erfolgten Downloads verantwortlich gewesen sein. Zu den beliebtesten Dateien gehörten demnach der Hollywood-Streifen "The Incredible Hulk" und die jüngste Folge aus der "Indiana Jones"-Serie. In der Kategorie Musik war die Doppel-CD "The Fame Monster" von Lady Gaga am gefragtesten. In einer Hochrechnung schätzen die Forscher, dass zum Zeitpunkt der Analyse 117 Millionen Dateien mithilfe von rund einer Million Torrents getauscht wurden.

Für die AFACT ist damit klar, dass BitTorrent und die darauf aufbauende P2P-Software zwar an sich rechtmäßig sein könnten. Es brauche aber nur eine Internetverbindung und ein entsprechendes Torrent-Programm, um effizient große Dateien zwischen Nutzern auszutauschen. Letztlich handle es sich so um die bevorzugte Software für das Filesharing nicht-autorisierter Inhalte. ClearBits kritisierte dagegen in einer ersten Reaktion, dass die Studie "kompletter Unsinn" sei. Man biete selbst mehr legale Torrents an, als in der Analyse insgesamt untersucht worden seien.

Quelle : www.heise.de

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Three-Strikes-Gesetz ist wie Strom abschalten
« Antwort #399 am: 31 Juli, 2010, 16:24 »
Seit das neuseeländische Three-Strikes-Gesetz vor einigen Monaten auf Eis gelegt wurde, laufen Konsultationen um einen angemessenen Ersatz für den nun verworfenen Gesetzesabschnitt zu finden. Doch wie drakonisch wäre es, weiterhin an einem Three-Strikes-Gesetz festzuhalten?

Abschnitt 92A des novellierten Urheberrechtsgesetzes sollte in Neuseeland ein umfangreiches Three-Strikes-Gesetz etablieren. Aufgrund des enormen Widerstands wurde der Abschnitt jedoch verworfen, ehe er überhaupt ansatzweise bestätigt werden konnte. Seither befasst sich der Handelsausschuss mit der Frage, wie man diesen Gesetzesteil erneuern kann. Erste Schritte wurden dabei bereits erreicht. Doch von einer tatsächlichen Besserung kann nur schwerlich die Rede sein.

Ähnlich wie in Frankreich stellte insbesondere die Tatsache, dass kein Richter über die Internettrennung entscheiden würde, ein enormes Problem dar. Im neuen Entwurf wurde dies behoben. Nur per richterlicher Entscheidung können Anschlüsse, über die wiederholt Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, gekappt werden. Die maximale Sperrdauer liegt bei sechs Monaten. Des Weiteren wäre eine Strafe von etwa 8.000 Euro für jede Rechtsverletzung zu bezahlen. Bei der ersten Lesung dieses Entwurfs im April erntete er viel Zustimmung. Doch nicht von überall.

In einer Anhörung vor dem Handelsausschuss wurde heute Bronwyn Holloway-Smith gehört. Dieser ist Mitbegründer der Creative Freedom Foundation. Eine Gruppierung, die im Jahr 2008 von Künstlern und Technikern gegründet wurde. Deren primäres Ziel ist es sicherzustellen, dass die Rechte von Künstlern aber auch die der Öffentlichkeit nicht "im Namen des Schutzes von geistigem Eigentum" ausgehöhlt werden.

Genau dies würde mit dem neuen Entwurf jedoch wiederholt geschehen. Die Wirkung des Gesetzes wäre "vergleichbar, wie wenn man jemandem den Strom, das Telefon oder die Post abstellt."  Auch die zu zahlende Strafe seit viel zu hoch. Diese sollte vielmehr an dem Preis festgemacht werden, den das Produkt auch im Laden trägt. Die Technik würde sich immer weiter fortbewegen, egal ob man dafür bereit sei oder nicht. Die Kreativwirtschaft müsse sich anpassen, so Colin Jackson, eine weitere Mitbegründerin der CFF, die ebenfalls angehört wurde.

Quelle: www.gulli.com

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Filesharing-Websites abgeschaltet, Betreiber in U-Haft
« Antwort #400 am: 01 August, 2010, 12:56 »
Nach einigen öffentlichen Ankündigungen der bulgarischen Regierung sowie der IFPI, den Kampf gegen illegales Filesharing zu verstärken, hat man nun Wort gehalten. In der vergangenen Woche hat man mehrere Filesharing-Portale offline genommen. Angeblich sollen diese bis zu 3 Millionen US-Dollar mit ihren illegalen Aktivitäten eingenommen haben.

"Wir werden Zamunda und Arena BG abschalten und ihre Server, über die sie raubkopierte Filme und Musik anbieten und via Premium-SMS dafür Geld erhalten, beschlagnahmen", so Yavor Kolev, Leiter der Cybercrime-Abteilung der Polizei. Tatsächlich haben einige der Websites Premium-Accounts angeboten, die mithilfe einer Premium-SMS bezahlt werden konnten.

Ein Zwang bestand hierfür jedoch nicht. Die Nutzung der Seiten war auch ohne bezahlten Account möglich. Des Weiteren hatten alle Webseiten Werbebanner geschaltet, mit denen sie Einnahmen generierten. Ob mit Premium-SMS und Werbebannern Millionenbeträge auflaufen konnten, darf bezweifelt werden.

Wie das Innenministerium verlauten ließ, handelte es sich bei dem Zugriff vergangene Woche um "die bisher größte Operation gegen Internetpiraterie in Bulgarien". Ziel der Aktionen waren die vier Filesharing-Seiten nanoset.net, rapidadd.com, 4storing.com sowie afasta.com. Man wirft den Betreibern der Seiten vor, urheberrechtlich geschützte Werke illegal verbreitet zu haben. Der Schlag erfolgte am vergangenen Donnerstag. Auch wenn die von Kolev angekündigten Seiten nicht als Ziel auserkoren waren, so sei die Aktion ein voller Erfolg für die Behörden geworden.

Insgesamt wurden 18 Server beschlagnahmt, die - so die Angaben der Polizei - etwa 120 Terabyte an Daten beinhalten sollen. Des Weiteren wurden PCs und Dokumente im Büro eines 37 Jahre alten Mannes beschlagnahmt. Er wird als Organisator hinter diesen "kriminellen Aktivitäten" vermutet. Gegenwärtig befindet er sich in Untersuchungshaft.

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Mit Spyware gegen Copyright-Verletzungen
« Antwort #401 am: 04 August, 2010, 16:10 »
Die französische Aufsichtsbehörde Hadopi hat in einem nicht zur Veröffentlichung gedachten Papier Anforderungen an eine "Sicherheitssoftware" aufgestellt, mit der die Nutzer beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ihre Unschuld beweisen können sollen. Laut dem jetzt im Internet einsehbaren Dokument (PDF-Datei), dessen Echtheit Verwaltungsvertreter gegenüber französischen Medien bestätigten, soll die Software vor allem eine Überwachung des Internetverkehrs in Echtzeit gewährleisten. Log-Aufzeichnungen über den Netzzugang einschließlich der Aktivierung und Änderung oder dem Abstellen von Sicherheitsprofilen sollen ein Jahr lang lokal gespeichert und verschlüsselt an die Hadopi übertragen werden.

Die 36 Seiten umfassenden Spezifikationen sehen außerdem vor, dass die staatliche Spyware zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen die bestehenden Konfigurationen verwendeter Computer und Router einschließlich aller installierten Programme analysieren und auch Änderungen daran registrieren darf. Bei der Benutzung einer Peer-to-Peer-Verbindung (P2P) soll automatisch ein Hinweis mit der warnenden Frage erscheinen, ob der Anwender den Vorgang wirklich fortsetzen will.

Der unter der Leitung eines emeritierten Professors ausgearbeitete Vorschlag sieht auch vor, dass auf Basis der Kontrolle des Datenstroms der Zugang zu speziellen Webseiten oder der Einsatz von Applikationen geblockt werden kann. Auch wird der Rückgriff auf Schwarze beziehungsweise Weiße Listen zum Filtern von Anwendungen oder Online-Auftritten erwogen.

Die Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, wie die aus dem "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" hervorgegangene Behörde in voller Länge heißt, erarbeitet derzeit die Umsetzung des geplanten Systems der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverletzungen. Copyright-Sündern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu ein Jahr dauernde Sperren ihres Internetzugangs. Wer entsprechende Sanktionen von vornherein vermeiden will, soll dies nach Vorstellung der Hadopi mit der Installation der digitalen Wanze auf seinem Rechner tun können.

Umschrieben hat das Amt zudem bereits den Wunsch, dass entsprechende Überwachungsprogramme auch direkt auf den Routern von Nutzern ihren Platz finden. Die bisher geplante Auflage, dass der Verlauf besuchter Webseiten und E-Mails nicht mitgeschnitten und aufbewahrt werden dürften, könnte damit recht einfach umgangen werden. Die Software selbst könne ebenso ein proprietäres Programm sein wie eine Open-Source-Applikation. Nicht vorschreiben will die Hadopi auch, ob es sich um eine eigenständige Anwendung oder einen Bestandteil etwa einer bestehenden Anti-Viren-Software handelt. Eingesetzt werden dürften freilich nur von ihr zertifizierte Programme.

Die Bestimmungen sind noch nicht Teil eines festen Regelwerks, sondern werden im Rahmen einer noch bis zum 10. September laufenden Konsultation begutachtet. Die Sondierung ist öffentlich, während das Spezifikationspapier offiziell nur ausgewählten Interessensvertretern zugänglich gemacht wurde. Jeremie Zimmermann, Sprecher der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, hofft nach der Veröffentlichung des Plans auf den Widerstand von Nutzern und Experten. Die "verrückten" Anforderungen für eine "Super-Firewall" verdeutlichten die Kontroll-Logik der Hadopi. Er sei sich zudem sicher, dass das Programm trotz aller Sicherheitsfantasien innerhalb weniger Tage geknackt und Kriminellen einen Weg zum Ausspähen sensibler Nutzerdaten an die Hand geben werde. Anderen Beobachtern zufolge verstieße das Vorhaben gegen EU-Recht und das darin enthaltene Verbot einer allgemeinen Nutzerüberwachung.

Quelle : www.heise.de

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Provider kappt Internetleitung aufgrund eines "Hinweises"
« Antwort #402 am: 04 August, 2010, 19:58 »
Wieso es kein Three-Strikes-Gesetz braucht, beweist zum wiederholten Male ein US-amerikanischer Provider. Bereits im Februar berichteten wir über einen Fall, bei dem nach dem ersten Verstoß die Internetverbindung gekappt wurde. Nun ist es erneut passiert. Die Entertainment Software Association (ESA) hatte auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht.

Der Fall der 53-jährigen Cathi Paradiso sorgte im Februar dieses Jahres für eine gewisse Aufruhr in netzaffinen Kreisen. Ihr Provider Qwest hatte ihren Internetzugang abgeschaltet, nachdem sich Piratenjäger diverser Filmstudios in Hollywood beschwert hatten. Über ihre IP-Adresse sollen 18 urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet worden sein. Da sich das IT-Portal CNET dem Sachverhalt annahm, drohte mediale Aufmerksamkeit. Qwest schickte daraufhin einen Techniker zu Paradiso, um ihren PC zu prüfen. Das Ergebnis: Dritte hatten sich Zugang verschafft. Ihre Leitung wurde wieder aktiviert.

Ein ähnlicher Fall hat sich nun offenbar erneut in den USA zugetragen. Dort wurde einer Kunden von "USFamily.Net" der Internetzugang aufgrund eines Hinweises durch die Entertainment Software Association (ESA) gesperrt. Am 2. August wurde die Kundin von einem Mitarbeiter von USFamily.Net angerufen und darauf hingewiesen, dass ihr Internetanschluss abgestellt wurde. Dies sei geschehen, weil die ESA darauf hingewiesen habe, dass über ihren Anschluss Software "raubkopiert" wird.

Nach anfänglicher Irritation rief sie ihren Provider zurück und fragte, was man denn nun tun könne. Der Support empfahl ihr, bei der ESA anzurufen. Was genau dies jedoch bewirken sollte, konnte man ihr nicht erklären. Sie solle "einfach mal anrufen". Tatsächlich erreichte sie bei der ESA jemanden. Ob dieser wirklich dafür zuständig war, lässt sich nicht klären.

Die Person erklärte ihr, dass manche Internet-Provider bei einem Verstoß ihre Kunden warnen würden. Von einer Trennung wisse man aber nichts. Auf die Frage, was sie denn nun tun könnte, gab es keine brauchbare Antwort. Wie die Kundin weiter berichtet, hat sie nun ihren Vertrag mit USFamily.net gekündigt und sich einen neuen Internet Service Provider gesucht.

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Neuseeland: Telecom verschickt Warnungen - auch bei unklarem Absender
« Antwort #403 am: 05 August, 2010, 22:10 »
Während sich in Neuseeland ein neues Urheberrecht auf dem Weg befindet, berichtet einer der Provider des Landes von einer bedenklichen Entwicklung. Zum Teil nicht verifizierbare Organisationen melden bereits jetzt Urheberrechtsverletzungen. Ein deutlicher Trend sei hier zu verzeichnen. In vorauseilendem Gehorsam verwarnt der Internet-Provider bereits jetzt seine User.

Während in Neuseeland noch am Entwurf der Copyright (Infringing File Sharing) Bill, einem neuen Urheberrechtsgesetz, gearbeitet wird, reagiert zumindest ein Provider des Landes bereits in vorauseilendem Gehorsam. Die neuseeländische Telecom berichtet in einem aktuellen Bericht mit dem National Business Review, dass die Zahl der gemeldeten Urheberrechtsverletzungen seit kurzem stark zunimmt.

Immer mehr Unternehmen würden Mitteilungen über angebliche Urheberrechtsverletzungen an deren Abuse-Team senden. Auch wenn es noch keinerlei gesetzliche Notwendigkeit gibt, würde man die Kunden verwarnen, sobald eine Meldung eintrifft. Es gäbe jedoch inzwischen zwei große Probleme. Auf der einen Seite sei man nicht immer in der Lage, den angeblichen Täter zu ermitteln. Die Gründe dafür werden leider nicht dargelegt.

Auf der anderen Seite würde man immer häufiger vor dem Problem stehen, dass man die meldenden Unternehmen nicht verifizieren könne. Allein in der vergangenen Woche habe man 500 Meldungen aus Übersee erhalten. Diese wurden von zwei Unternehmen eingereicht, mit denen man bisher nichts zu tun hatte. Diese Tendenzen empfindet man als "beunruhigend", weshalb man eine Anregung zur Copyright Bill eingereicht hat. Unternehmen sollen sich vorab zentral verifizieren müssen, ehe sie entsprechende Meldungen versenden können. Sollte die Copyright Bill Realität werden, dürfte ein regelrechter Sturm an Meldungen auf die Provider hereinbrechen.

Ob man diesen bewältigen kann, steht wiederum auf einem anderen Blatt. Wie man seitens der neuseeländischen Telecom erklärt, würde die Bearbeitung einer jeden Beschwerde 20 Minuten in Anspruch nehmen.

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Gestern haben die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann eine Notiz von Vimeo darüber erhalten, dass manche ihrer Beiträge wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen deaktiviert wurden. Die Angelegenheit hat sich mittlerweile als Missverständnis herausgestellt.

Alexander Lehmann, der mit den Videos „Du bist Terrorist“, „Rette deine Freiheit.de“ oder „Willkommen bei Facebook“ für Furore gesorgt hat, sowie der Düsseldorfer Journalist Mario Sixtus  bekamen gestern per E-Mail die Mitteilung, dass manche ihrer Videobeiträge bei Vimeo deaktiviert wurden. Der Redaktion von gulli liegt eine der E-Mails vor. Weder die beiden Filmemacher noch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. selbst kann sich den Vorfall erklären, da die Bildrechte entweder gemeinfrei sind oder bei den Autoren selbst liegen. Die Musikstücke unterliegen zumeist einer Creative Commons Lizenz. Um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, wurden mit Absicht keine kommerziellen Titel von GEMA-Mitgliedern verwendet. Alexander Lehmann hatte sich bei der Gruppe "keine kennen keine" extra eine Genehmigung für die Benutzung der jeweiligen Musikstücke eingeholt.

Die Löschaufforderungen wurden auch nicht von Mitarbeitern der GVU-Zentrale in Berlin selbst, sondern von der Firma Opsec Securities aus Unterhaching bei München erstellt. Das Unternehmen sucht im Auftrag der GVU nach Urheberrechtsverletzern im Web. Auch unser Anruf bei der Pressesprecherin der GVU hinterließ einige Zweifel, wie es zu den Löschaufforderungen ihrer beauftragten Partnerfirma kommen konnte. Frau Ehlers selbst kennt die Werke beider Künstler und weiß, dass diese in ihren Videos keinerlei Rechte verletzen. Fraglich auch, warum man überhaupt aktiv wurde. Weder direkt noch indirekt bestand ein Auftrag zur Löschung dieser Werke, da keiner der Rechteinhaber ein Mitglied der GVU ist. Auch befindet sich die GVU hier weit abseits ihres sonstigen Tätigkeitsfeldes. Normalerweise beschränkt man sich auf die Verfolgung der Warez-Szene oder recherchiert in solchen Fällen, wenn jemand mit Schwarzkopien Geld verdient. Das können Verkäufe von schwarzkopierten Spielen oder Filmen auf Flohmärkten oder aber kommerziell betriebene Torrent-Tracker oder ftp-Server sein.

Der Elektrische Reporter Mario Sixtus hat mittlerweile den bekannten Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter eingeschaltet, der bei Bedarf aktiv wird. Dies wird höchst wahrscheinlich nicht nötig sein, da man in Berlin bereits die Notbremse gezogen hat. Der Geschäftsführer der GVU, Matthias Leonardy, hat sich bereits telefonisch bei Mario Sixtus gemeldet, um sich für den Vorfall zu entschuldigen. Vimeo sei in Kenntnis gesetzt worden, dass es sich hierbei um ein Versehen handeln würde. „Man versuche derzeit die Sache aufzuklären“, hieß es. Es bleibt abzuwarten, ob das ausreicht um die Betroffenen zu besänftigen. Von der GVU verfolgte Schwarzkopierer könnten sich ja auch nicht damit herausreden, sie hätten rein zufällig ein paar illegale Mitschnitte von Filmen auf ihrer Festplatte.

Wir warten derzeit noch auf eine abschließende Stellungnahme der GVU und werden weiter über den Verlauf der Auseinandersetzung berichten.

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