Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 77427 mal)

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Kinderpornographie als Vorwand?
« Antwort #375 am: 28 April, 2010, 23:43 »
Benutzt die Unterhaltungsindustrie Kinderpornographie als Vorwand, um Netzsperren zu fordern? Aussagen von Christian Engström legen dies zumindest nahe.

Schon kurz nachdem die Debatte über das Sperren von Seiten mit Kinderpornographie in Deutschland begonnen hatte, begannen die ersten Politiker, Netzsperren auch für andere Arten von Seiten zu fordern. Neben Online-Kasinos waren dies natürlich auch Filesharing-Seiten. Wenn man den Aussagen von Christian Engström glaubt, war das genau, was sich die Unterhaltungsindustrie erhoffte.



Engström, Abgeordneter des EU-Parlaments für die Piratenpartei, war laut seiner Aussage zusammen mit zwei anderen Parteimitgliedern zugegen, als 2007 im Verlauf eines Seminars der US-Handelskammer in Stockholm ein Vertreter der Unterhaltungsindustrie sich derart äußerte. Der Sprecher der dänischen Anti-Piraterie-Gruppe, Johan Schlüter, soll gesagt haben: "Kinderpornografie ist großartig. Es wird wunderbar werden, da Politiker Kinderpornos verstehen. Und indem diese Karte gespielt wird, können wir sie dazu bringen, dass sie Seiten blocken. Und wenn sie einmal damit angefangen haben, kriegen wir sie auch dazu, Filesharing-Seiten zu blocken". "Eines Tages werden wir gigantische Filter haben, die wir in enger Kooperation mit der IFPI und der MPA entwickeln werden", soll er weiter ausgeführt haben. Auch soll Schlüter zugegeben haben, dass die Unterhaltungsindustrie bzw. ihre Beauftragten ständig das Netz nach Kinderpornographie durchsuchen würde, um diese der Politik zusammen mit Argumenten für die Wirksamkeit von Sperren zu präsentieren.

Diese Masche würde Wirkung zeigen, so Engström. Sichtbar wäre dies an der EU-Kommissarin Cecilia Malmström und ihrem Einsatz für die Netzsperren, nachdem diese auf nationaler Ebene in Deutschland gescheitert sind. Der EU-Parlamentarier wirft Malmström jedoch nicht vor, der Unterhaltungsindustrie zu dienen, sondern eine undurchdachte Handlungsweise bei dieser Thematik an den Tag zu legen.

Wenn die von Engström in seinen Blog geäußerten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, würde es einen Skandal darstellen. Nicht nur, dass die Unterhaltungsindustrie mit allen Mitteln versucht, ihre Interessen durchzusetzen, gleichzeitig würde sie auch die Opfer und Bekämpfer von Kinderpornographie mit ihrer widerlichen, menschenverachtenden Instrumentalisierung dieser Verbrechen zutiefst beleidigen.

Quelle: www.gulli.com
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Australische Webfilter-Pläne liegen vorerst auf Eis
« Antwort #376 am: 30 April, 2010, 14:06 »
Die australische Regierung wird bis Juni keinen Gesetzesentwurf für die Blockade von Webseiten mit kinderpornographischen oder zu Gewalt aufrufenden Inhalten vorlegen. Dies erklärte eine Sprecherin des für Breitband, Kommunikation und Digitale Ökonomie zuständigen Ministers, Stephen Conroy, gegenüber australischen Medien. Damit ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Vorhaben  vor den nächsten Parlamentswahlen noch in Gang kommt oder gar in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Die regierende Labor-Partei würde so das vor den vorigen Wahlen abgegebene Versprechen nicht einhalten, laut dem sie Internetprovider zum Filtern rechtswidriger Inhalte verpflichten zu wollte.

Conroy hatte den Fahrplan ausgegeben, kurz vor den Neuwahlen das Gesetzgebungsverfahren starten zu wollen. Dafür bliebe nun aber nur noch die letzte Sitzungswoche Ende August nach der Parlamentspause. Beobachter gehen daher davon aus, dass das Vorhaben nicht bis Mitte 2011 nach der geplanten einjährigen Implementierungsphase in Betrieb gehen kann. Bürgerrechtler, Internetaktivisten, die US-Regierung sowie Konzerne wie Google hatten in den vergangenen Monaten immer wieder gegen die Initiative protestiert. Sie befürchten, dass die Zensurbemühungen ineffektiv sind, den freien Informationsfluss einschränken und das Internet verlangsamten. Conroys Sprecherin betonte, die Verzögerungen hätten nichts mit dieser Kritik zu tun. Die Regierung befinde sich nach wie vor in Konsultationen mit den  Zugangsanbietern und der Öffentlichkeit.

In die Debatte über die Einführung von Websperren in der EU im Kampf gegen Kinderpornographie hat sich unterdessen der Hightechverband Computer & Communications Industry Association (CCIA) eingeschaltet, der Firmen wie Google, Microsoft und Telefonica vertritt. CCIA-Präsident Ed Black warnte laut einem Medienbericht vor "unbeabsichtigten Konsequenzen" des Vorstoßes von Innenkommissarin Cecilia Malmström. Er baue auf Bemühungen von Regierungen auf der ganzen Welt auf, alle Inhalte im Netz zu blockieren, "die sie nicht mögen". Das Internet sei stärker von Politikern mit "guten Absichten" bedroht als von offen agierenden Zensoren in China.

Die EU-Kommission unterstützt laut dem Bericht europäische Kinderschutzgruppen und andere zivilgesellschaftliche Vereinigungen mit insgesamt 300.000 Euro, damit diese den Richtlinienentwurf befürworten und die öffentliche Meinung beeinflussen. Ein Sprecher der britischen National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) habe angegeben, zu den Profiteuren der Finanzmittel zu gehören und für die Aufnahme der Klausel für Websperren in das Vorhaben plädiert zu haben. Ein Kommissionsvertreter hatte bei einer ersten Aussprache zu dem Entwurf im Innenausschuss des EU-Parlaments am Dienstag wiederum darauf verwiesen, dass die Zivilgesellschaft keine Einwände gegen die Initiative habe.

Quelle : www.heise.de

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Twitter schaltet Accounts von BitTorrent-Seiten ab
« Antwort #377 am: 03 Mai, 2010, 12:41 »
Die Betreiber des Mikroblogging-Dienstes Twitter haben die Accounts von zwei BitTorrent-Seiten geschlossen. Begründet wurde dies mit Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.

Betroffen sind die Konten von YourBitTorrent und TorrentSurf. Nachfragen der Betreiber der Seiten bei Twitter blieben laut einem Bericht des Magazins 'TorrentFreak' unbeantwortet. Der konkrete Grund für die Abschaltung ist daher bisher unbekannt.

Die beiden betroffenen Feeds informierten ihre Follower über neue Veröffentlichungen in dem Filesharing-Netzwerk. Darunter befanden sich auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, was die Twitter-Betreiber möglicherweise als Missbrauch ihres Dienstes qualifizierten.

Eine andere denkbare Erklärung liegt in der reinen Masse an Tweets mit Links zu Torrent-Dateien. In den Nutzungsbedingungen heißt es, dass Feeds, die deutlich mehr Links als persönliche Status-Updates enthalten, als Spam eingestuft werden können.

Quelle : http://winfuture.de

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Bundesrat kritisiert EU-Vorstoß zu Websperren
« Antwort #378 am: 07 Mai, 2010, 15:19 »
Der deutsche Bundesrat hat den Vorstoß der EU-Kommission zu einer europaweiten Verpflichtung zum Aufbau von Sperrsystemen gegen kinderpornographische Inhalte kritisiert.

"Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Vorschlags, sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie in ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu verhindern und zu verfolgen", heißt es in einem heute verabschiedeten Beschluss.

Man weist aber darauf hin, dass es die Auffassung des Bundesrates ist, dass eine für eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie die Entfernung der entsprechenden Webseiten aus dem Internet erforderlich ist. Alle Maßnahmen müssten deshalb primär auf die Löschung dieser Inhalte gerichtet sein.

Statt also eine Sperr-Infrastruktur aufzubauen, wie es der Richtlinienvorschlag vorsieht, wäre eine konsequente Verfolgung der Straftaten in diesem Bereich mit effektiven Ermittlungsmethoden erforderlich. Insbesondere Täternetzwerke und die Betreiber entsprechender Server müssten dabei mit Nachdruck ermittelt werden.

"Die bloße Sperrung von Internetseiten ist nicht gleichermaßen zielführend", stellte der Bundesrat klar. Immerhin seien die Sperren leicht zu umgehen. Weiterhin spiegelten sie einen Schutz vor, der in Wahrheit nicht gegeben ist. Internetsperren würden außerdem auch den rechtsstaatlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes widersprechen.

Quelle : http://winfuture.de

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Bundestag soll EU-Netzsperren stoppen
« Antwort #379 am: 14 Mai, 2010, 21:57 »
Nachdem die Netzsperren über die EU-Kommission wieder auf die Agenda kamen, wollen nun die Grünen im Bundestag einen Vorstoß unternehmen, um sie doch noch zu verhindern.

Man könnte es als Hin und Her bezeichnen, die Debatte um das Sperren von Websiten. Begonnen hatte es mit der damaligen Bundesfamilienministerin, Ursula von der Leyen. Sie wollte, um die Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, Internetseiten mit solchem Inhalt sperren. Der Grund dieser Maßnahme wurde auch nirgendwo beanstandet, ganz im Gegensatz zur Durchführung. Denn dass neben der Tatsache, dass Netzsperren für den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz keinen Nutzen haben, war die Gesetzesvorlage so formuliert, dass sie zu Erweiterung und Missbrauch jenseits ihres ursprünglichen Sinns förmlich einlud. Nach massiven öffentlichen Protesten wurde zunächst nachgebessert, schließlich wurde zwar das Gesetz verabschiedet, aber nicht angewandt.

Damit schien die Angelegenheit abgeschlossen zu sein. Bis Cecilia Malmström, ihres Zeichens EU-Innenkommissarin, im März 2010 vorschlug, doch mit dem gleichen Argument europaweite Netzsperren einzurichten. "Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann", so hieß es im entsprechenden Richtlinienentwurf, welcher nach der Genehmigung in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden soll.

Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hatte noch versprochen, sich auf Ebene der Europäischen Union gegen das Sperren und für das Löschen von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt einzusetzen. Da dieser Einsatz bisher anscheinend eher schwach ausfiel, unternehmen nun die Grünen einen Vorstoß. "Die Bundesregierung hat es offensichtlich gegenüber der EU-Kommission verpasst, die fraktionsübergreifende deutsche Ablehnung bei diesem Thema unmissverständlich klarzumachen", so der rechtspolitische Sprecher der Grünen Jerzy Montag. "Die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit gemeinsam mit der Kommission 'über Bande' gespielt und versucht, im Bundestag gescheiterte Vorhaben über den Umweg Europa einzuführen", führte er weiter aus, "Wir Grünen machen dieses Spiel jedoch nicht mit".

Schon nächste Woche soll in den entsprechenden Fachausschüssen ein Antrag gestellt werden, die Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission zu rügen. Diese Möglichkeit besteht gemäß dem Vertrag von Lissabon, wenn es in auf nationaler Ebene hinreichend geregelten Bereichen zu einer Einmischung der EU kommt. "Wir fordern alle anderen Fraktionen des Bundestages auf, sich unserer Subsidiaritätsrüge anzuschließen und so die demokratischen Rechte des Parlaments gegenüber Brüssel wahrzunehmen", so Jerzy Montag. Das Tauziehen um die Netzsperren geht also in die nächste Runde.

Quelle: golem.de

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Regierungsmehrheit verhindert Rüge gegen EU-Internetsperren
« Antwort #380 am: 19 Mai, 2010, 18:55 »
Mit Regierungsmehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestags verhindert, dass gegen den Plan für europaweite Internetsperren eine Rüge ausgesprochen wird. Der Antrag der Grünen wurde vertagt und kann damit nicht mehr rechtzeitig gestellt werden.

Mit christlich-liberaler Mehrheit ist im Bundestag der Versuch der Grünen blockiert worden, europaweite Internetsperren zu verhindern. Die Grünen hatten im Rechtsausschuss des Bundestages einen Antrag zur Abstimmung gestellt, der eine Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission rügt, die den Plan für Internetsperren verfolgt. Nach dem Vertrag von Lissabon können nationale Parlamente eine Subsidiaritätsrüge aussprechen, wenn die EU sich in Bereiche einmischt, die auf nationaler Ebene hinreichend geregelt werden können. Doch ein Vertreter der FDP im Rechtsausschuss beantragte, den Vorschlag zu vertagen, was mit Regierungsmehrheit verabschiedet wurde.

"Eine solche Rüge wäre die letzte Chance gewesen, die EU-Kommission politisch zurückzupfeifen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Dies habe Schwarz-Gelb durch die Vertagung des Antrages vereitelt. Die Rüge kann damit nicht mehr rechtzeitig bei der EU gestellt werden, erfuhr Golem.de beim Büro des Abgeordneten Montag. Die Vertagung wurde auf Antrag eines Vertreters der FDP im Rechtsausschuss gegen die Stimmen der Grünen, der Linken und der SPD beschlossen. Andere Ausschüsse haben sich dem angeschlossen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war ebenfalls kurz im Rechtsausschuss anwesend, hat sich nach Angaben von Montags Büro aber nicht geäußert.

Montag: "Die FDP ist dabei wieder einmal vor der Netzsperrenlobby der Union umgefallen. Ihr Wahlversprechen, Netzsperren in Deutschland zu beenden und stattdessen die betreffenden Seiten effektiv zu löschen, ist reine Makulatur, sollte sich dieser Richtlinienvorschlag der EU-Kommission durchsetzen."

Noch sei es auf EU-Ebene nicht "so weit, aber wenn die FDP so weitermacht und die Union weiter auf unwirksame und rechtsstaatlich höchst bedenkliche Sperren setzt, dann gibt es demnächst Internetsperren über den Umweg Europa", sagte Montag.

Quelle : www.golem.de

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Eircom beginnt mit Netzsperren bei Copyright-Verstößen
« Antwort #381 am: 24 Mai, 2010, 13:37 »
Der größte irische Provider, Eircom, hat am heutigen Montag den Pilotbetrieb für sein bereits seit Längerem geplantes  System zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen gestartet. Dies berichtet die Irish Times. Nach drei Verwarnungen soll demnach gemäß dem umkämpften "Three Strikes"-Verfahren ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus ...") der Netzzugang zunächst kurzzeitig für eine Woche, beim vierten Mal für ein Jahr gekappt werden. Der erste Hinweis werde telefonisch erfolgen, danach setzte man auf E-Mails und Briefe.

Eircom hat sich der Meldung nach darauf eingelassen, während der Testphase zunächst die Benutzer, denen sich 50 von der Musikindustrie ausfindig gemachte IP-Adressen zuordnen lassen, auf illegale Download-Aktivitäten hinzuweisen. Der Platzhirsch unter den irischen Zugangsanbietern willigte Anfang Januar 2009 prinzipiell in das Aufsetzen eines Warn- und Sperrsystems zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen für seine rund 750.000 Breitbandkunden ein. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner sowie der Industrievereinigung Irish Recorded Music Association (IRMA). Dabei hatten die Labels zunächst darauf gedrungen, dass Eircom illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen wie Filtersoftware unterbindet und dazu die Netzkommunikation großflächig überwacht.

IRMA-Chef Dick Doyle kündigte an, dass seine Organisation Eircom jede Woche mit tausenden IP-Adressen von Copyright-Sündern versorgen könne. Man wolle aber erst sehen, inwieweit der Provider imstande sei, die Eingaben in dem neuen Prozess abzuarbeiten. Doyle verwies zugleich auf Studien, wonach 80 Prozent der verwarnten Nutzer ihre Finger von weiteren rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten ließen. Die Musikindustrie versuche so, die Surfer zur Inanspruchnahme legaler Alternativen zu bewegen. Der irische Kabelanbieter UPC widersetzt sich unterdessen nach wie vor den Forderungen der IRMA zur Einrichtung eines "Three Strikes"-System, da er dafür keine rechtliche Grundlage sieht. Der Provider setzt auf eine gerichtliche Klärung der Frage.

Unklar ist auch noch, inwieweit das von Eircom implementierte Verfahren mit den Vorgaben der EU zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes im Einklang steht. Gemäß dem novellierten Telecom-Paket sollen die Mitgliedsstaaten vor der Einrichtung von Systemen für Internetsperren den Nutzern ein "faires und unparteiisches Verfahren" garantieren. Entsprechende Maßnahmen müssen effektiv sein und schnell überprüft werden können. Gesetzliche Regelungen für Verfahren zur abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen existieren unter anderem bereits in Frankreich und in Großbritannien. Eircom soll dem Bericht der Irish Times zufolge aber der erste Provider sein, der ein entsprechendes System trotz der Bedenken von Datenschützern tatsächlich in Betrieb nimmt.

Quelle : www.heise.de

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Schleswig-Holstein will Internetsperren einführen
« Antwort #382 am: 28 Mai, 2010, 11:15 »
Um sich vor der unliebsamen Konkurrenz zu schützen, will das Land Schleswig-Holstein nach dänischem Vorbild erste Sperren gegen ausländische Glücksspielanbieter einführen. Der Gesetzesentwurf soll in Berlin am 9. Juni vorgestellt werden.

Um die Kassen des Landes aufzufüllen, plant Schleswig-Holstein einen Ausbruch aus dem staatlichen Glücksspielmonopol. Um sich gegen die Mitbewerber aus dem Ausland zu schützen, will die schwarz-gelbe Koalition mit Internetsperren reagieren. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein räumte am Mittwoch ein, dass eine entsprechende Regelung vorgesehen sei. Die Landtagskoalition hätte sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, der nächsten Monat vorgestellt werden soll. Sperranordnungen gegenüber Internetanbietern sollen die Konkurrenz der illegalen Anbieter unmöglich machen.

Schon nächstes Jahr will man den Glücksspielstaatsvertrag auslaufen lassen, was mit einer Auflösung des Staatsmonopols für Internet-Sportwetten u. v. a. m. einhergeht. Wolfgang Kubicki bezeichnet die alte Regelung als antiquiert und technisch überholt. Der jetzige Staatsvertrag würde einen „rechtsgrauen Raum“ und einen „nicht kontrollierbaren Schwarzmarkt für Glücksspiele“ fördern. Letztes Jahr haben die Deutschen laut einer Studie 7,8 Milliarden Euro in Wetten eingesetzt, nur lächerliche 6 Prozent davon sind in die staatlichen Kassen geflossen. Herr Kubicki spricht sich für eine „Liberalisierung“ des Modells aus. Offener und liberaler dürfte sich die Situation für ausländische Mitbewerber kaum gestalten. Um den Schuldenberg des Landes von 25 Milliarden Euro in den Griff zu bekommen, schielt man auf das Nachbarland Dänemark. Dort sollen Internet-Provider mit Sperrverfügungen dazu gezwungen werden, den Zugang zu illegalen Anbietern zu unterbinden. Gesperrt wird in Dänemark bislang nur der Zugang zu Anbietern von Kinderpornografie, das Verfahren gilt aber als rechtlich wie technisch stark umstritten. Der Vorsitzende der FPD-Fraktion in Schleswig-Holstein sieht dies als eine „Krücke“ an. Langfristiges Ziel sei laut Herrn Kubicki eine EU-weite Regelung der Sperren. Derartige Sperranordnungen wurden bereits in anderen Bundesländern besprochen, ein konkretes Gesetzesvorhaben ist laut Telemedicus noch nicht in Sicht.

Auch kann der Autor des juristischen Webblogs Telemedicus keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber erkennen. Der derzeit gültige Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet bereits einen Passus, der ISPs zur Mitwirkung verpflichten kann. Laut § 9 Abs. I Nr. 5 sind Internet-Anbieter dafür verantwortlich, den Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten zu untersagen. Es dürfte zudem interessant werden, ob die Liste der zu sperrenden Websites öffentlich gemacht wird. In den meisten Fällen sind derartige Listen bis zu deren Leak geheim. Kritiker erkennen zudem mögliche Begehrlichkeiten anderer Interessengemeinschaften, die zu gerne anders geartete Angebote wie BitTorrent-Indexer, Usenet-Anbieter, Filehoster oder illegale Video-on-Demand-Portale wie kino.to & Co. gesperrt sehen würden.

Wie dem auch sei: Von einer von Herrn Kubicki angesprochenen „Liberalisierung“ des Marktes kann freilich keine Rede sein.

Quelle: www.gulli.com

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Britischer Regulierer legt Entwurf für Anti-Filesharing-Kodex vor
« Antwort #383 am: 30 Mai, 2010, 13:38 »
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat am Freitag den erwarteten  Entwurf des geplanten Verhaltenskodex für Internetzugangsanbieter bei Urheberrechtsverstößen durch Kunden veröffentlicht. Von zuvor diskutierten technischen Maßnahmen wie Bandbreitendrosselung oder gar Anschlusssperren für Wiederholungstäter ist in dem Papier nicht die Rede.

Dem Entwurf zufolge sollen zunächst Provider mit mehr als 400.000 Kunden verpflichtet werden, bei Beschwerden über mögliche Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Kunden schriftlich zu verwarnen. Nach dem dritten Wiederholungsfall droht den Verwarnten die Aufnahme in eine Liste, aus denen Rechteinhaber dann Informationen über den Zugangsinhaber abrufen können. Gleichzeitig soll für eine unabhängige Überprüfung von Einsprüchen gesorgt werden.

Die Ofcom ist mit der Umsetzung eines vom britischen Parlaments noch vor den Neuwahlen mit der Verabschiedung des Digital Economy Bill beschlossenen Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße in Netz beauftragt. Die im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen technischen Maßnahmen gegen Wiederholungstäter sind im Entwurf der Ofcom zunächst nicht berücksichtigt.

Das Gesetz ermächtigt den Innenminister grundsätzlich, auch Maßnahmen wie Bandbreitendrosselung oder gar Anschlusssperren gegen Wiederholungstäter anzuordnen. Zuerst soll ein Jahr beobachtet werden, ob das System der Benachrichtigungen einen signifikanten Rückgang bei Urheberrechtsverletzungen bewirkt. Sollte der Innenminister dann weitere Maßnahmen ergreifen, müsse das erneut im Parlament diskutiert werden, meldet die BBC.

Die Regulierungsbehörde will das Anhörungsverfahren bis August abschließen und die Maßnahmen dann bis Anfang 2011 umsetzen. Das Verfahren soll von den zunächst sieben größten britischen Providern später auch auf weitere Anbieter ausgedehnt werden. Mobilfunkanbieter sollen laut Entwurf zunächst nicht in die Pflicht genommen werden.

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Richter: Früher tauschte man Bücher, heute Dateien
« Antwort #384 am: 10 Juni, 2010, 12:57 »
Die Betreiber des spanischen Filesharing-Forums CVCDGO.com wurden in Madrid vom Gericht freigesprochen. Es liege in dem Fall keine Straftat vor, so die Entscheidung der Richter laut einem Bericht von 'TorrentFreak'.

Das Forum wurde im Jahr 2004 gestartet und wurde schnell populär. Schon ein Jahr später erreichte es die Medienindustrie aber, dass die Polizei gegen die Seite vorging. Das Angebot wurde geschlossen und die Betreiber vorübergehend festgenommen und angeklagt.
Das Verfahren zog sich seitdem hin. Jetzt hat das Gericht den Fall geschlossen und auf Freispruch entschieden. Die Richter merkten an, dass auf den Servern der Betreiber selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke zum Download vorgehalten wurden.
Zwar tauschten die Nutzer im Forum Verweise auf die Quellen von Filmen und anderen Inhalten in P2P-Netzen aus, wofür die Betreiber der Seite nach spanischem Recht aber nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Dabei sei es auch unerheblich, ob sie mit der Einblendung von Werbung auf der Webseite Geld verdienten.

In ihrer Urteilsbegründung gingen die Richter sogar noch einen Schritt weiter. Sie betonten, dass schon seit sehr langer Zeit Bücher, Filme und anderes unter den Menschen getauscht werden. Lediglich das Medium habe sich verändert.

Früher hätte man Bücher weiter gegeben, später analoge Kopien. Heute findet der Austausch über das Internet in digitaler Form statt, was nichts an dem grundlegenden Prinzip geändert habe, dass es sich um Tauschvorgänge zwischen Einzelpersonen ohne finanzielles Interesse handle.

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HADOPI: ISP-Fehltritt im Kampf gegen Filesharing
« Antwort #385 am: 15 Juni, 2010, 17:43 »
Seit das französische Three-Strikes-Gesetz beschlossen wurde, stellt sich vielen Anschlussinhabern eine Frage: Wie schütze ich mich? Der französische Provider Orange wollte eine Lösung bieten, die jedoch vielmehr zur Sicherheitslücke wurde.

Das französische Three-Strikes-Gesetz scheint nur Probleme mit sich zu bringen. Seit es erstmalig diskutiert wurde, halten diese an. Ein aktueller Fall aus Frankreich zeigt deutlich, wie absurd das Gesetz ist. Der Gesetzgeber schreibt mit HADOPI vor, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um rechtswidrige Taten zu unterbinden. Die Installation einer Firewall beziehungsweise einer Anti-Viren-Software wird dabei als selbstverständlich betrachtet.

Der Internet Service Provider "Orange" wollte hier noch einen Schritt weiter gehen. Man bot den Kunden eine eigens entwickelte Software an. Diese sollte Filesharing-Traffic seitens der Kunden blockieren. Für einen monatlichen Beitrag von 2 Euro war die Software inklusive kontinuierlicher Aktualisierungen zu erwerben. Wie sich jedoch herausstellte, ist die Software nicht nur eine enorme Gefahr für die Privatsphäre der Nutzer. Sie öffnet darüber hinaus enorme Sicherheitslücken.

Die Software hat den eigentlichen Sinn, P2P-Aktivitäten zu blockieren. Darüber hinaus ist eine Blacklist integriert. Was diese beinhaltet ist unklar. Um sie und die Software aktuell zu halten, ist jedoch eine Kommunikation mit dem Provider notwendig. Wie der Provider vorab einräumte, sei die Software kein "Rundum-Schutz". Aber sie würde sicherstellen, dass "Kinder nichts Illegales in P2P Netzwerken machen."

Ein aufmerksamer Beobachter mit dem Nickname "Bluetouff" hat das Verhalten der Software genauer unter die Lupe genommen. Konkret dessen Kommunikation mit einem Server. Mit Hilfe von WireShark fand er heraus, dass die Software mit einer bestimmten IP-Adresse kommuniziert. Über diese werden Updates eingespeist. An sich nichts Ungewöhnliches, wenn man von der Tatsache absieht, dass die gesamte Kommunikation unverschlüsselt abläuft. Dummerweise sind sämtliche übertragenen Informationen des Servers offen einsehbar. So beispielsweise die IP-Adressen der Nutzer, die ein Update bezogen haben.

Falls man das noch akzeptieren könnte, darf man auf den nächsten Fehltritt gespannt sein. Bei der Einrichtung des Servers wurden nämlich ebenso alle Sicherheitsbestimmungen ignoriert, die man je zu hören bekommt. Der Benutzername sowie das Passwort für das Admin Control Panel lauteten "admin". Damit könnten möglicherweise weitere Probleme beginnen.

Wie die Kollegen von TorrentFreak berichten, haben sich einige findige Leute den Server näher angesehen. Sie halten es für möglich, Malware über die Anti-P2P Software einzuspeisen. Von Sicherheit kann folglich keine Rede mehr sein. Da fällt es auch nicht mehr ins Gewicht, dass die ehemalige Kultusministerin und Verfechterin des Three-Strikes-Gesetzes, Christine Albanel in leitender Position bei Orange beschäftigt ist.

Quelle: www.gulli.com

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Irland: Majorlabels verklagen den Provider UPC
« Antwort #386 am: 19 Juni, 2010, 14:03 »
Im Kampf gegen Filesharing verklagen die Majorlabels nun einen weiteren irischen Provider. Diesmal ist UPC Communications Ireland Ltd. an der Reihe. Nach Ansicht der Kläger unternimmt der Provider nicht genug im Kampf gegen illegales Filesharing.

Seit vergangenem Donnerstag kämpft der irische Provider UPC Communications Limited gegen fünf der größten Labels auf der Welt. Geklagt hat neben den bekannten vier Majorlabels EMI Records, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Music auch das Label WEA International. Sie werfen dem Provider vor, nicht genügend Maßnahmen gegen illegales Filesharing zu ergreifen. Der dadurch entstehende Schaden würde jährlich bei 20 Millionen Euro liegen.

Die Argumentation des Providers, dass man lediglich ein Dienstleister sei, der Informationen weiterleitet, sei unzureichend. Mit dieser Argumentation hatte es auch der größte irische Provider Eircom versucht. Dieser knickte jedoch während der Verhandlung ein und kooperiert seither mit den Majorlabels. Seit wenigen Wochen setzt Eircom intern eine Three-Strikes-Regelung gegen die eigene Kundschaft um. Denn genau dies war die Forderung der Labels.

Im Falle von UPC stellt man eine andere Forderung auf. Die Kläger haben festgehalten, dass UPC selbst für die Handlungen seiner Kunden verantwortlich sei, wenn diese den Provider nutzen. Dies beinhalte beispielsweise auch Personen, die auf The Pirate Bay oder eine andere Website zugreifen, auf denen illegale Downloads erleichtert werden. Per Gerichtsurteil will man nun erwirken, dass UPC seinen Kunden den Zugang zu den Seiten verwehren muss. Sie sollen also gesperrt sein. Sollte der Provider diese Anforderung nicht erfüllen können, sei er in jedem Falle an den Urheberrechtsverletzungen mitschuldig.

Wie der Vorsitzende der Irish Recorded Music Association (IRMA), Willie Kavanagh erklärte, sei man auf UPC sowie den Provider BT Communications zugegangen. Man habe beide aufgefordert, die Maßnahmen zu integrieren, die auch mit Eircom vereinbart wurden. Beide Provider weigerten sich. Darüber hinaus wurde BT wenig später von Vodafone übernommen. Die "vereinbarten Maßnahmen" drehen sich primär um eine Three-Strikes-Regelung. Bis zu drei Verwarnungen ergehen an einen Anschlussinhaber, wenn über dessen Internetzugang urheberrechtlich geschützte Werke illegal verbreitet werden. Beim vierten Verstoß wird die Internetleitung für ein volles Jahr gekappt.

Die Majorlabels haben bereits im Vorfeld einen "48-Stunden-Scan" des UPC und BT Netzwerks durchgeführt. Dabei will man ermittelt haben, dass monatlich 37.500 Urheberrechtsverletzung über deren Netzwerke begangen werden. Neben UPC und BT hat man bereits weitere Provider ausgewählt, gegen die man vorgehen will.

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US-Vizepräsident: Piraterie ist Diebstahl
« Antwort #387 am: 23 Juni, 2010, 17:34 »
Im Rahmen einer neuen nationalen Politik der USA gegen den "Diebstahl geistigen Eigentums" hat der US-Vizepräsident in einer Rede den Kampf gegen "Piraten-Websites" im In- sowie Ausland proklamiert. Piraterie sei Diebstahl und eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

Der Kampf gegen Piraterie wird verschärft, zumindest seitens der USA. Eine entsprechende Feststellung hat der US-Vizepräsident Joe Biden während einer Rede getroffen, die sich mit dem Thema Piraterie beschäftigt. Auch wenn das Amt des Vizepräsidenten kaum exekutive Gewalt besitzt, sind einige seiner Äußerungen durchweg interessant. Es scheint fast so, als ob man eine klare Linie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen gefunden habe.

"Piraterie schmerzt, sie schadet der Wirtschaft", lautete eine der ersten Schlüsselfeststellungen des Vizepräsidenten. Die US-Politik würde sich in diesem Bereich zukünftig neu ausrichten, da Piraterie eine enorme Gefahr für die US-Wirtschaft sei. Ein globaler Kampf sei notwendig, um den kreativen Wirtschaftszweig vor der Insolvenz zu bewahren. Eine bemerkenswerte Feststellung, insbesondere wenn man in die jüngste Vergangenheit blickt. Erst vor wenigen Wochen hatte der oberste Rechnungshof der USA festgehalten, dass es keine faktischen Beweise für die Millionenverluste der Contentindustrie geben würde.

Am Statement des Vizepräsidenten ändert dies selbstverständlich nichts. Klar ist nur, dass die USA eine führende Rolle im Kampf gegen Piraterie einnehmen möchten. Man wolle "mit gutem Beispiel" vorangehen. Websites, die der Öffentlichkeit die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ermöglichen, sollen abgeschaltet werden. Im Rahmen diplomatischer Beziehungen sollen auch andere Nationen der US-Regierung bei ihren Bemühungen nachstreben.

Um die Bedrohung von urheberrechtsverletzenden Handlungen zu untermauern, zog Biden einen Vergleich heran: "Piraterie ist Diebstahl, sauber und einfach. Schlag zu und nimm es dir. Das ist nichts anderes, wie wenn ein Kerl die Fifth Avenue entlang geht und ein Fenster bei Tiffanys einwirft, reinfasst und alles aus dem Fenster rausholt."

Der zukünftige Kampf soll sich jedoch nicht allein mit urheberrechtsverletzenden Downloads beschäftigen. Auch Produktpiraterie steht ganz oben auf der Liste. Die Verletzung von Patenten und dergleichen würde mitunter eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder die Nationale Sicherheit darstellen. Als Vergleich zog er dabei die Nutzung von gefälschten Kevlar-Westen heran. Kugelsichere Westen bestehen aus diesem Material.

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Re: US-Vizepräsident: Piraterie ist Diebstahl
« Antwort #388 am: 23 Juni, 2010, 21:59 »
Diebstahl wäre eine unerlaubte Wegnahme.
Das geschieht aber nicht, denn die unerlaubte Kopie, gegenständlich oder nicht, entfernt nichts.
Der ursprüngliche Verbreitungsakt ist durch den Rechteinhaber erfolgt, das erworbene Gut verbleibt i.d.R. bei'm Käufer, Datenträger wie Nutzungsrecht.
Lediglich wird eine sonst zustehende Lizenzabgabe für die weitere Kopie nicht entrichtet, weil der Erwerber der Kopie diese Lizenz nicht erwirbt.

Im Übrigen schlägt der Raubkopierer auch keine Schaufensterscheibe ein, d.h er richtet mit seinem Tun keine Sachbeschädigung an. Ebensowenig dringt er normalerweise irgendwo unerlaubt ein.

Vor Inbetriebnahme des Mundwerks ist das Gehirn einzuschalten...  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
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1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Frankreich: 3-Strikes-Gesetz soll 18 Mio. User erfassen
« Antwort #389 am: 26 Juni, 2010, 21:06 »
Das französische Three-Strikes-Gesetz nimmt langsam aber sicher Gestalt an. Nun wurde bekanntgegeben, welche Netze von den Piratenjägern erfasst werden und vor allem in welchem Umfang.

Frankreich nimmt den Kampf gegen Piraterie ernst. Sehr ernst sogar. Mit dem Three-Strikes-Gesetz will man dem illegalen Filesharing den Kampf ansagen. Wer dreimal hintereinander die Urheberrechte verletzt, darf seinem Internetanschluss für eine bestimmte Zeit "Au revoir!" sagen. Die Meldung der Urheberrechtsverletzung wird dabei von den Piratenjägern der "Trident Media Guard" übernommen. Im Auftrag der Entertainment-Industrie sollen sie Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen an die "HADOPI"-Behörde melden. Nun wurde bestätigt, welche Wirkungsreichweite das Unternehmen bewältigen kann.

Nach Angaben von Trident Media Guard (TMG) sind deren Systeme in der Lage, diverse Filesharing-Netzwerke zu durchforsten. Die Priorität wird voraussichtlich auf BitTorrent sowie eD2K und Gnutella liegen. Bekannte Clients aus diesen Bereichen sind unter anderem LimeWire oder eMule. Da eine Einsichtnahme bei One-Click-Hostern nicht möglich ist, wird man sich vollends auf P2P-Netze konzentrieren. Infolge dessen darf davon ausgegangen werden, dass es zahlreiche Filesharer genau andersrum versuchen werden.

Das Ausmaß der Überwachung betrifft dabei mehrere Tausend Werke, wie Thierry Desurmont von der Verwertungsgesellschaft SACEM erklärt: "[...]. Es gibt die Musikindustrie und den audiovisuellen Sektor. Für die Musikindustrie wird eine Basis von 5.000 Werken [aus einem Katalog mit der Bezeichnung 'Golds'] und 5.000 weitere Werke zur Erneuerung umfassen. Für [den audiovisuellen Sektor] hat die [Anti-Piraterie-Vereinigung] ALPA eine Basis von 200 Werken geschaffen."

TMG soll pro Jahr 18,25 Millionen Urheberrechtsverletzungen erfassen können. Dies entspricht 50.000 erfassten Verletzungen pro Tag. Die Übereinkunft mit den Verwertungsgesellschaften und TMG ist so ausgelegt, dass täglich 25.000 Rechtsverletzung aus dem Musikbereich und 25.000 aus dem audiovisuellen Bereich erfasst werden. Abgesehen von dem unglaublichen Verwaltungsaufwand hoffen die Rechteinhaber darauf, dass die erste und zweite Verwarnung viele Beteiligte abschrecken wird.

Falls nicht, könnten bald neue Netzkapazitäten frei werden. In Frankreich leben etwa 65 Millionen Menschen. Sollte jeder einen eigenen Internetanschluss haben und dreimal Urheberrechte verletzen, könnte beim Pensum von TMG bis spätestens Mitte 2014 jede dieser Personen mindestens 1x ohne Internetanschluss sein.

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