Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 76917 mal)

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SPD wendet sich gegen Internet-Sperrgesetz
« Antwort #300 am: 12 Dezember, 2009, 12:17 »
"Schluss mit dem Gewürge", fordert der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz mit Blick auf die für ein Jahr ausgesetzten Internetsperren. Scholz kündigte gegenüber heise online an, dass die SPD eine Initiative zur Aufhebung des Gesetzes ergreifen werde. Die SPD hatte das Sperrgesetz für Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der Union beschlossen. Kritisiert wurde es als Versuch, kinderpornografische Webseiten nicht direkt zu löschen, sondern lediglich mit einem Sperrhinweis zu versehen.

Scholz schließt sich nun den Argumenten der Sperrgegner an, indem er sagt: "Netzsperren helfen nicht und lenken von den eigentlichen Problemen ab." Die Politik der ehemaligen Familienministerin Ursula von der Leyen sei "populistisch" gewesen. Die Sperrverträge, die die Internet-Provider mit dem Bundeskriminalamt abschließen sollten, waren seiner heutigen Überzeugung nach "offensichtlich rechtswidrig". Scholz weiter: "Wir müssen erkennen: Internetsperren sind ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen. Sie leisten keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen eine Infrastruktur, die von vielen – zu Recht – mit Sorge gesehen wird."

Scholz spricht sich für eine verbesserte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden aus. Kriminelle Internetangebote sollten, wie dies bei der Wirtschaftskriminalität bereits heute möglich sei, binnen Stunden oder weniger Tage gelöscht und strafrechtlich verfolgt werden können. Dies sei möglich, da die Täter Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur wie die USA oder die europäischen Länder bevorzugten.

Harsche Worte findet Scholz für den von FDP und Union gefundenen Kompromiss, die Anwendung des Sperrgesetzes für ein Jahr auszusetzen. Dies sei "abenteuerlich", da ein verabschiedetes Gesetz auch zu befolgen sei. Damit sei nun "ein unmöglicher Zustand" eingetreten. Es gebe daher nur einen Weg: "Das Gesetz muss aufgehoben werden."

Aus der Netzszene ist Zustimmung zu vernehmen. Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl sagte heise online: "Wenn jetzt in der SPD Vernunft einkehrt, ist dies erfreulich. Die SPD muss sich aber hart ihr verlorenes Vertrauen wieder erkämpfen." Alvar Freude, der sich im Arbeitskreis Zensur gegen die Internetsperren engagiert, erklärte: "Die Kehrtwende ist zu begrüßen, kommt aber zu spät. Die FDP hat der SPD nun gezeigt, wie man auch ohne in die Kinderschänderfalle zu tappen gegen Internet-Zensur votieren kann.“

Franziska Heine, die die erfolgreiche Online-Petition gegen das Sperrgesetz beim Bundestag eingereicht hatte, meint: "Die SPD hat mit der Zustimmung zum Zugangserschwerungsgesetz einen Fehler gemacht. Dass sie nun bereit ist, ihn einzugestehen, ist gut und richtig." Allerdings sei dies in Anbetracht der anderen innenpolitischen Gesetze, die die SPD in den letzten Jahren mit auf den Weg gebracht habe, "wenig mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein". Die SPD müsse künftig beweisen, "wie ernst es ihr mit einer veränderten Position zu bestimmten Themen wirklich ist, um das in den letzten Jahren verlorene Vertrauen wieder zu gewinnen".

Quelle : www.heise.de

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Kampagne für Filesharing in den Niederlanden
« Antwort #301 am: 13 Dezember, 2009, 21:01 »
Bislang ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Niederlanden legal, doch Medienkonzerne üben Druck aus, um eine Änderung der Rechtslage zu erzwingen. Ein Verbraucherschutzbund macht sich nun für die Nutzer stark.

Aktuell ist das Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Internet in den Niederlanden nicht rechtlich belangbar. Es gilt bis heute als fairer Gebrauch von Medien. Doch auch dort steht man vor der Frage, wie mit der steigenden Nutzung von Filesharing-Seiten, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material getauscht und kopiert wird, verfahren werden soll.

Die Kriminalisierung des Herunterladens entsprechender Medienangebote stellt eine Möglichkeit dar, von staatlicher Seite mit der Situation umzugehen. Niederländische Lobbyisten wie etwa BREIN, die sich als Organisationen gegen "Internetpiraterie" sehen und im Namen der Unterhaltungsindustrie für deren Interessen einstehen, haben sich für eine solche Vorgehensweise der Regierung ausgesprochen. Niederländische Verbraucher jedoch möchten alles beim Alten belassen.

Um die Interessen der Verbraucher zu unterstützen, hat der niederländische Verbraucherbund "Consumentenbond" eine Kampagne gestartet, in der er für das Recht, urheberrechtlich geschütztes Material legal herunterzuladen, eintritt. Die zentrale Aussage, die diese Aktion transportieren soll, lautet "Manchmal kaufe ich, manchmal lade ich herunter, aber deshalb bin ich kein Krimineller..."
Die dahinterstehende Argumentation der Verbrauchervertretung will klarstellen, dass es der Unterhaltungsbranche nicht gelungen ist, ausreichend viele legale Alternativen zur sogenannten Online-Piraterie anzubieten und den Konsumenten damit keine andere Wahl lässt, als Medien über Filesharing-Seiten zu beziehen.

Bart Combée, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation, konstatiert: "Im Moment bieten kommerzielle Downloads keinerlei Mehrwert gegenüber unauthorisierten. Bevor man Verbraucher kriminalisiert, muss die Industrie sicherstellen, dass sie eine angemessene Menge von Inhalten offerieren. Erst wenn hier eine Verbesserung eintritt, denke ich, sind Konsumenten bereit, dafür zu bezahlen."

Zuvor war der Consumentenbond auch für User von The Pirate Bay eingetreten, nachdem ein Gericht in Amsterdam ohne ausreichende Beweisprüfung verfügte, die Seite müsse niederländische Anwender blockieren.

Die aktuelle Kampagne wiederholt lediglich, was viele Anwender bereits davor sagten: Es muss eine faire Balance geschaffen werden zwischen milliardenschweren Konzernen und den individuellen Rechten des Verbrauchers.

Positiv für die Kampagne wirkt sich möglicherweise auch ein kürzlich von der Regierung in Auftrag gegebener Bericht zu den Auswirkungen von Filesharing aus. Er schloss mit dem Ergebnis Filesharing habe eigentlich einen positiven Effekt auf die Wirtschaft. Inwiefern diese Analyse wirklich eine potentielle Änderung der Rechtslage in den Niederlanden beeinflusst, bleibt abzuwarten. Solange bleiben die niederländischen Verbraucher bei ihren Download-Aktivitäten straffrei und können lediglich darauf hoffen, dass in Bezug auf die Rechtslage alles so bleibt, wie es ist.

Quelle : www.gulli.com

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Australien will Webfilter bis Mitte 2011 einführen
« Antwort #302 am: 16 Dezember, 2009, 14:07 »
Australische Internet Service Provider (ISPs) müssen bis Mitte 2011 Internetfilter einführen. Das zumindest plant die australische Regierung und will bis Herbst 2010 ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren starten. Nach dessen Abschluss werde es eine zwölfmonatige Implementierungsphase geben, kündigte heute der australische Minister für Breitband, Kommunikation und Digitale Ökonomie, Stephen Conroy, an.

Geblockt werden sollen den Angaben zufolge unter anderem Webinhalte von ausländischen Servern mit sogenanntem "Refused Classification-rated Material" (RC). Dies umfasse Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, Sodomie, sexuelle Gewalt, detaillierte Anleitung zu Verbrechen, Gewalt oder Drogenkonsum sowie Inhalte, die terroristische Handlung befürworten, schreibt die australische Regierung in einer 23 Punkte umfassenden FAQ.

Welche Webseiten gefiltert werden, entscheidet eine von der Australian Communications and Media Authority (ACMA) verwalteten Blacklist. Diese werde aber nicht von der ACMA erstellt, sondern mithilfe eines "öffentlichen Beschwerde-Mechanismus", sagte der Minister. Wie dieser genau aussieht, scheint jedoch noch unklar. Man werde aber umgehend Maßnahmen treffen, um "die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Vorgangs zu verbessern".

Kritik kommt von Bürgerrechtlern der Electronic Frontiers Australia: Man begrüße zwar ausdrücklich die Veröffentlichung des Reports. Die wesentlichen Punkte kläre er aber nicht: Was genau wird geblockt, wer entscheidet und warum versucht man so etwas überhaupt?

Quelle : www.heise.de

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Sarkozy 3x überführt: Raus aus dem Internet!
« Antwort #303 am: 17 Dezember, 2009, 18:18 »
Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy ist für vieles bekannt. Seine Nähe zur Contentindustrie, seine Forderungen nach einem Three-Strikes-Gesetz und die Urheberrechtsverletzungen der Partei, der er vorsteht. Nun hat die dritte Rechtsverletzung stattgefunden.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet der "Verteidiger der Contentindustrie" selbst zum regelmäßigen Urheberrechtsverletzer avanciert. Genau dahin bewegt sich Nicolas Sarkozy und die Partei Union pour un mouvement populaire (UMP) jedoch. Als Freund der Medienbranche war es dem französischen Staatspräsidenten auch ein persönliches Anliegen, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen. Geschehen sollte all dies mit der Einführung eines Three-Strikes-Gesetzes.

Die Systematik ist simpel. Wer dreimal hintereinander die Urheberrechte verletzt, dem wird der Internetanschluss weggenommen. Etwaige rechtsstaatliche Bedenken konnte man im Zuge immer neuer Anpassungen nach und nach beseitigen. Selbst das französische Verfassungsgericht konnte die Initiativen nicht ausbremsen. All dies konnte jedoch nicht verhindern, dass sich der Staatspräsident beziehungsweise dessen Partei auch lächerlich machten.

Denn so sehr man auch gegen Urheberrechtsverletzer kämpfte. Man brach selbst mehr als einmal die Urheberrechte von Dritten. Seinen Anfang nahm alles mit einem Song der Band MGMT, die man in einem Wahlclip verwendete. Eine rechtskräftige Lizenzierung des Songs hatte nicht stattgefunden. Folglich wurde hier die erste Urheberrechtsverletzung ausgeübt. Der Rechtsstreit um die rechtswidrige Nutzung fand ein glückliches Ende. Doch das Bild Sarkozys als Retter der Contentindustrie hatte erste Kratzer bekommen.

Verschlimmert wurde dies, als nur wenige Monate später der nächste Rechtsverstoß bekannt wurde. Ein Filmstudio hatte eine Dokumentation über den Staatspräsidenten gedreht. Die Rechte daran hatte man aber nicht mal ansatzweise an dessen Partei abgetreten. Auch sonst herrschte keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung. Dies alles hinderte die UMP jedoch nicht daran, das Cover der Dokumentation zu bearbeiten. Man entfernte eiligst das Logo des ursprünglichen Rechteinhabers und gab stattdessen an, der Film sei vom "Audiovisuellen Mediendienst" des Staatspräsidenten produziert worden. Kurz darauf brachte man mehrere Hundert Kopien der Dokumentation unter das Volk. Der ursprüngliche Hersteller - Galaxie Presse - hatte nur 50 Kopien verkauft. Sarkozys Partei brachte über 400 illegale Kopien auf den Weg.

Viele fieberten nach dieser Tat bereits freudig mit. Man hoffte auf eine dritte Rechtsverletzung. Das Warten scheint nun belohnt zu werden. Wie jüngst bekannt wurde, hat die UMP zum dritten Mal in Folge die Urheberrechte eines Künstlers verletzt. Diesmal geht es um einen Videoclip, in dem einige Politiker der UMP singen. Das Problem ist einfach: Das Musikstück wurde nicht korrekt lizenziert.

Der Korrektheit halber muss man erwähnen, dass die Ur-Version des Tracks zwar lizenziert wurde. Man entschied sich aber, dass diese Version nicht gut genug sei. Folglich wollte man auf eine modernere Variante des Songs zurückgreifen. Das Label des Künstlers verweigerte jedoch eine Nutzung. Man wollte den Track nicht im Rahmen einer politischen Kampagne hören. Um es auf den Punkt zu bringen: Hat die Absage die UMP oder deren "Chef" Nicolas Sarkozy interessiert? Nicht mal im Ansatz!

Man schnappte sich den Track und spielte ihn begleitend zum Videoclip. Ganz ohne Vertrag, ohne jede Erlaubnis. Dem Staatspräsidenten oder der Partei nun aufgrund der zum Teil extrem verwirrenden Urheberrechtslage einen Vorwurf zu machen. So weit wollen wir nicht gehen. Schließlich können solche Fehler leicht passieren. Ein komplexes Urheberrecht, das kaum jemand versteht, trägt auch dazu bei.

Es stellt sich aber eine viel wichtigere Frage. Die UMP hat nun zum dritten Mal eine Urheberrechtsverletzung begangen oder etwa nicht? Wird nun der Partei der Internetzugang gesperrt? Oder gelten die Gesetze von Sarkozy für ihn selbst und seine Parteifreunde nicht?

Voller Spannung kann man auf den Ausgang dieses Schauspiels warten. Denn eines ist zumindest jetzt schon sicher: Die Damen und Herren werden einen Weg finden, um den ganzen Sachverhalt dezent aus den Medien zu halten und eine „saubere“ Einigung herbei zu führen. Wahre Gerechtigkeit eben. Amen.

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Neuseeland macht neuen Anlauf zu Internetsperren
« Antwort #304 am: 18 Dezember, 2009, 13:38 »
Die neuseeländische Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der eine "abgestufte Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße bis hin zum Kappen von Netzzugängen festschreiben soll. Nachdem ein erster Anlauf zur Verabschiedung einer Regelung für ein entsprechendes "Three Strikes"-Verfahren nach heftigen Protesten im März gescheitert war, zeigte sich der federführende Wirtschaftsminister Simon Power dieses Mal zuversichtlich, eine "gangbare Lösung" gefunden zu haben. Man habe hart daran gearbeitet, einen "fairen, effektiven und glaubwürdigen Prozess zur Durchsetzung des Copyright gegen illegale Peer-to-Peer-Filesharer" vorzuschlagen.

Konkret sieht die geplante Änderung des neuseeländischen Urheberrechts vor, dass Rechteinhaber von Internetprovidern zunächst das Aussenden von Warnhinweisen verlangen können. Sollte der ausgemachte illegal handelnde Nutzer nach drei Verwarnungen noch einmal bei rechtswidrigen Aktivitäten in Tauschbörsen erwischt werden, kann der Rechteinhaber vor einem gesonderten "Copyright-Tribunal" eine Strafe von bis zu 15.000 US-Dollar beantragen. Dazu ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Wenn ernsthafte und andauernde Copyright-Verletzungen vorliegen, können Vertreter etwa der Unterhaltungsindustrie auch auf schärfere Sanktionen wie eine sechsmonatige Internetsperre drängen. Nutzer, denen die "digitale Guillotine" droht, dürfen eine ordentliche gerichtliche Anhörung verlangen, falls sie sich fälschlicherweise beschuldigt fühlen.

Den bereits im August ausgearbeiteten, aber erst jetzt vorgelegten Entwurf will die Regierung Anfang 2010 ins neuseeländische Parlament einbringen. Parallel sitzt Neuseeland mit am Tisch der abschließenden, nach wie vor hinter verschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen über ein sehr umstrittenes internationales Handelsabkommen gegen Produktfälschungen und Markenpiraterie. Auch in diesem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird im sogenannten Internet-Kapitel dem Vernehmen nach ein "Three Strikes"-Modell erwogen, was EU-Diplomaten aber kritisch sehen. Frankreich war hier bereits vorgeprescht und hatte im Herbst nach langen Auseinandersetzungen ein entsprechendes Gesetz für eine abgestufte Erwiderung durch alle Instanzen gebracht.

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Web-Sperren: SPD verheddert sich im "Prinzip Löschen"
« Antwort #305 am: 18 Dezember, 2009, 16:58 »
Nachdem der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, Fehler bei den von ihm betreuten Verhandlungen zum Zugangserschwerungsgesetz im Rahmen der großen Koalition nur zögerlich einräumt, halten ihn jüngere Kollegen in den eigenen Reihen für nicht mehr haltbar. "Die Lösung kann nur sein, dass man ihn von seiner Funktion absetzt", erklärte ein Vertreter von Netzpolitik-Experten der Sozialdemokraten gegenüber heise online. Dörmann sei "nicht lernfähig" und "verspreche immer allen alles". Damit untergrabe er den Versuch des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Olaf Scholz, sich klar gegen das unter dem Aufhänger der Bekämpfung von Kinderpornographie von der SPD mit verabschiedete Gesetz für Web-Sperren zu stellen.

"Schluss mit dem Gewürge", hatte Scholz vor einer Woche gefordert. Im Blick hatte er dabei das Vorhaben der mittlerweile schwarz-gelben Regierungskoalition, die Anwendung der Regelung zur Sperrung kinderpornographischer Seiten für ein Jahr per Erlass auszusetzen. Vielmehr müsse das unter unglücklichen Umständen anhand "populistischer" Vorgaben beschlossene Zugangserschwerungsgesetz komplett aufgehoben werden. Doch die Schlingerbewegungen in der eigenen Fraktion gehen weiter. Unmut bei deren netzpolitisch Erfahrenen hat vor allem ein Schreiben Dörmanns an SPD-Abgeordnete ausgelöst, in dem er sich nach Ansicht seiner Gegner um eine echte Kurskorrektur windet.

Kerninhalte des im Frage- und Antwort-Stil verfassten Briefs hat der Medienexperte der SPD-Faktion inzwischen auf der Plattform Abgeordnetenwatch öffentlich gemacht. Darin hält Dörmann fest, dass Sperren "im Vergleich zu vielen anderen Instrumenten nur einen relativ geringen Beitrag zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet leisten können". Deshalb sage die SPD ja: "Löschen ist der richtige, weil effizientere Weg." Im Rahmen eines vom Bundesparteitag im Juni abgesegneten Beschlusses wird dagegen die schwächere Maxime "Löschen vor Sperren" postuliert, die den Weg für das Zugangserschwerungsgesetz ebnete. Beobachter werfen dem Berichterstatter in diesem Punkt eine "180-Grad-Wendung" vor, die nicht glaubwürdig sei.

Auf Abgeordnetenwatch verweist Dörmann weiter darauf, dass eine Kinderpornographie-Expertin bei einer Anhörung ausgeführt habe, dass von Web-Blockaden "schon eine gewisse psychologische Wirkung" ausgehen könne. Sperren könnten eine "Hemmschwelle" für Nutzer bilden, "die sich in einem Schwellenbereich befinden". Anders als im Schreiben an die Fraktion gesteht Dörmann aber deutlicher Fehler ein. Ihm zufolge hätte die SPD "aus heutiger Sicht" offensiver gegen die zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und fünf großen Providern auf Druck der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geschlossenen Sperrverträge vorgehen sollen. Diese lägen nun aber faktisch aufgrund eines schwebenden Gerichtsverfahrens auf Eis. Damit gebe es auch nicht mehr den Bedarf, mit dem Zugangserschwerungsgesetz die Nutzer vor tieferen Eingriffen in die Grundrechte zu schützen und die Verträge auf eine angemessene rechtliche Grundlage zu stellen. Daher die Kehrtwende.

In einem  Interview Dörmanns mit dem SPD-Hausblatt "vorwärts" heißt es mittlerweile, dass die Sozialdemokraten "für das Prinzip 'Löschen' sind und waren". In der ursprünglich am Mittwoch publizierten Version hatte dagegen gestanden, dass der in die parteiinterne Kritik geratene Abgeordnete immer für den jetzt verkündeten Ansatz "Löschen statt Sperren" gewesen sei. Ernst genommen wird die im Nachhinein angefügte Parole, über deren Gültigkeitsdauer der Streit mit ausgebrannt ist, offenbar zumindest von den Betreuern des Online-Auftritts des "vorwärts": Beobachtern zufolge haben sie zwei kritische Kommentare von Lesern stillschweigend entfernt.

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Später Entwurf für BKA-Sperrvertrag veröffentlicht
« Antwort #306 am: 19 Dezember, 2009, 19:20 »
Der Netzaktivist Alvar Freude hat von 1&1 einen Entwurf für einen Vertrag zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt (BKA) "über die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet" erhalten und online gestellt. Das Papier stammt nach Angaben des Providers aus dem Bundesfamilienministeriums und ging am 2. Juni ein. Es soll in wesentlichen Punkten mit den privatrechtlichen Vereinbarungen identisch sein, welche die fünf großen Zugangsanbieter Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland Mitte April mit dem BKA auf Druck der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) abschlossen.

Das Dokument deckt sich in weiten Teilen mit einem frühen, vom Chaos Computer Club (CCC) im Februar zugänglich gemachten Vertragsentwurf (PDF-Datei). Demnach sollte die Wiesbadener Polizeibehörde werktäglich eine Liste zu blockierender "vollqualifizierter Domainnamen" erstellen. Unter den Adressen, die Kritikern zufolge offen gelassen hätten, ob ein einzelner Host oder eine ganze Domain zu sperren gewesen wären, sollten sich kinderpornographische Schriften im Sinne von Paragraph 184b des Strafgesetzbuches befinden. Erfasst worden wären auch Kennungen, deren Zweck darin besteht, den Zugang zu derartigen Seiten zu vermitteln. Möglich machen sollte dem Provider die Sperre eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Blockade wäre auf Basis des Domain Name Systems (DNS) zu implementieren gewesen und hätte so vergleichsweise einfach umgangen werden können.

Von "jeglichen Schadensersatzansprüchen" wollte das BKA den Vertragspartner freistellen. Zudem versicherte die Polizeibehörde, im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Gegnern der Web-Sperren aufgrund eines Beweisbeschlusses eines Gerichts "die prozessual erforderlichen und gebotenen Beweismittel in das Verfahren einbringen" zu wollen. Auch sonst wolle sie bei Bedarf die Polizei etwa durch Stellungnahmen unterstützen. Die Pflicht zur Umsetzung der Blockadetechniken war mit sechs Monaten angesetzt, eine dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen. Mit Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Zugangserschwerung sollte der Vertrag enden.

Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Branchenverbände und Rechtsexperten hatten im Rahmen der Debatte erhebliche grundrechtliche Bedenken gegen den vertragsrechtlichen Ansatz vorgebracht. Die Filterprojekte der fünf Provider wurden in letzter Minute unter anderem durch die Einigung von CDU/CSU und FDP auf einen Koalitionsvertrag  gestoppt. Danach soll das BKA per Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums an der Übermittlung von Sperrlisten gehindert werden. Auch ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden warf dem Vorhaben Steine in den Weg. 1&1 hat den Vertrag einem Sprecher zufolge nicht unterzeichnet, da der Entwurf keinen Gesetzesvorbehalt enthalten und der Bundestag zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens das vom Bundespräsidenten nach wie vor geprüfte Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet habe.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Spaeter-Entwurf-fuer-BKA-Sperrvertrag-veroeffentlicht-890349.html

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Internetsperren-Gesetz offenbar gänzlich vom Tisch
« Antwort #307 am: 25 Dezember, 2009, 10:51 »
Offenbar hat die Bundesregierung das Interesse an der Einführung des umstrittenen Internet-Sperren-Gesetzes gänzlich verloren. Aus der Sicht der FDP ist der noch nicht in Kraft getretene Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition untauglich.

Nun könnte das umstrittene Internetsperren-Gesetz gegen Kinderpornografie komplett gekippt werden. Nachdem bereits der Bundespräsident Horst Köhler im November diesen Jahres die Unterzeichnung des Gesetzes verweigerte und "ergänzende Informationen" einforderte, äußert nun auch die FDP verstärkt ihren Unmut über das Internetsperren-Gesetz.

"Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel", erklärte Birgit Homburger, Fraktionschefin der FDP, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Man möchte eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen. "Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert", so Homburger weiter.

Aller Voraussicht nach wird nun das Gesetz endgültig gekippt. Ohne die Zustimmung der FDP wird es für die CDU sehr unwahrscheinlich das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU- Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, durchzusetzen. "Wir halten die Regelung in dem Gesetz für untauglich, um das Ziel der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet zu erreichen."

Kritiker, die befürchteten, dass durch die Einführung der Internetsperren die technischen Voraussetzungen für eine Internet-Zensur in anderen Bereichen des Internets geschaffen werden würde, können nun aller Voraussicht nach aufatmen. Die Fachpresse, Juristen, Missbrauchsopfer, Opposition, Bürgerrechtler und zahlreiche Organisationen warfen der CDU im Rahmen der Bundestagswahlen vor, einen populistischen Wahlkampf mit einer unseriösen Argumentation zu betreiben.

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Filesharing ist nicht tot!
« Antwort #308 am: 26 Dezember, 2009, 15:15 »
Filesharing wächst und gedeiht noch immer. Im Gegensatz zum Vorjahr soll sich trotz der Verfahren gegen Mininova, TPB und isoHunt die Zahl der Anwender des P2P-Clients uTorrent nahezu verdoppelt haben. Auch der Abmahnwahn in Deutschland konnte daran kaum etwas ändern.

Den BitTorrent-Trackern und Filesharing-Portalen macht man allerorts juristisch gesehen den Garaus. Dennoch konnte der Client uTorrent nach eigenen Angaben zahlreiche neue User verzeichnen. Vor einem Jahr zählte man 28 Millionen einzelne Anwender, die dieses Programm innerhalb eines Monats benutzt haben. Im November 2009 waren es bereits über 52 Millionen Personen, die das Programm auf ihrem Computer benutzten.

Einfluss auf den künftigen Traffic werden hierzulande verschiedene Faktoren haben. So ist abzuwarten, wie schnell verklagte oder zwangsweise geschlossene P2P-Portale und BitTorrent-Tracker durch neue Anwärter ersetzt werden können. Wichtig dürfte auch sein, ob und wann in den Ländern Europas die Three-Strikes-Regelung flächendeckend eingeführt wird. Zumindest der Abmahnwahn Deutschlands konnte die Bürger bisher nicht mit Erfolg vom Filesharing abhalten. Eigentlich könnte man glauben, wirklich jeder müsste bereits etwas von den überaus kostenintensiven Abmahnungen gehört haben. Es gibt aber noch immer sehr viele Ahnungslose, die aktuelle Musik oder andere Medien via P2P beziehen und dabei erwischt werden. Das System der Abmahner funktioniert schlichtweg nicht, die Abschreckung bleibt aus. Einfluss auf die Statistiken dürfte auch haben, wann anonymes Filesharing möglich ist, ohne gleichzeitig auf rund 90% aller angebotenen Inhalte verzichten zu müssen. Lösungen wie I2P oder Freenet sind zwar bereits benutzbar, sie sind aber noch nicht ausgereift. Andere Anbieter wie Anomos haben noch keine öffentliche Version ihrer Software zur Verfügung gestellt. Vergleicht man den Anstieg, so dürfte lediglich das Datenaufkommen durch Streaming-Portale wie kino.to & Co. im Vergleich noch mehr zulegen. Einfluss wird auch haben, wie massiv man künftig Filehoster angehen wird. Das Mittel der Wahl scheinen derzeit Einstweilige Verfügungen zu sein, wie sie bereits von Senator oder der Constantin Film AG ausgesprochen wurden. Zuvor hatte man Rapidshare mehrfach aufgefordert, die neuen Kinofilme der Verleiher von den eigenen Servern zu entfernen. Weitere Optionen stehen zur Verfügung, sollte sich die Politik dazu durchringen. Von Internet-Sperren bis zu einer Anpassung des deutschen Urheberrechts ist dabei so ziehmlich alles möglich.

Die Macher von uTorrent zumindest führen ihren Erfolg auf zahlreiche neue Features und Verbesserungen zurück, die man im Verlauf der letzten Monate implementiert hat. Letzte Woche hat man eine Streaming-Funktion in uTorrent eingebunden, nächstes Jahr soll es für die Eigentümer von Torrent-Portalen mit einfachsten Mitteln möglich sein, mit Hilfe des Clients selber eigene Dateien in den Tauschbörsen anzubieten.

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Französisches Gesetz für Internetsperren tritt in Kraft
« Antwort #309 am: 01 Januar, 2010, 15:30 »
Vom heutigen Neujahrstag an gilt in Frankreich das lange umkämpfte "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet", mit dem wiederholte Copyright-Verstöße mit der "digitalen Guillotine" geahndet werden können. Urheberrechtsverletzern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus").

Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet), die zunächst das Kappen von Internetzugängen verhängen können sollte. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren. Auch dagegen hatten die Sozialisten geklagt. Der französische Verfassungsrat billigte den Ansatz aber im Oktober und machte so den Weg frei für das Inkrafttreten des sogenannten "Hadopi 2"-Gesetzes.

Der konservative Senator Michel Thiollière, der sich bereits wiederholt für Urheberrechtsverschärfungen in Frankreich stark gemacht hat und Mitglied des Hadopi-Gremiums ist, begrüßte die neue Handhabe gegen illegale Download-Aktivitäten. Das Internet sei eine fabelhafte Sache, aber es brauche Regeln, wenn die Nutzer auch künftig darüber Videos, Songs oder Computerspiele abrufen wollten, zitiert die BBC den Politiker. Er gehe davon aus, dass nach der ersten Warnung rund zwei Drittel der Angeschriebenen ihre rechtswidrigen Nutzungen im Netz einstellen. Mit der zweiten Nachricht dürfe dieser Prozentsatz auf 95 Prozent ansteigen. Man müsse den Leuten das Gesetz nur richtig erklären, dann würden sie das damit verknüpfte Aufklärungsvorhaben verstehen.

Die Befürworter der neuen Normen sehen darin ein Modell auch zum Schutz der Kreativwirtschaft in der restlichen Welt. Damit werde auch dem Durchschnittssurfer klar, dass im Internet nicht alles kostenlos zu haben sei. Hierzulande haben die Union und die FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer nicht zuletzt aus Datenschutzgründen abgelehnt. Trotzdem liebäugelt Kulturstaatsminister Bernd Neumann immer wieder mit diesem Ansatz und schloss ihn im November im Blick auf Frankreich zumindest nicht grundsätzlich aus. Man werde sehen müssen, meinte der CDU-Politiker, wie sich die Praxis dort entwickle.

Konkrete Gesetzesvorhaben für "Three Strikes"-Regelungen werden derzeit unter anderem in Neuseeland und Großbritannien vorangetrieben. Auf der britischen Insel würde die Umsetzung entsprechender Regelungen nach Regierungsschätzung etwa 554 Millionen Euro kosten, berichtete jüngst die Times. Diese Summe errechne sich hauptsächlich aus dem Versand der Warnungen sowie Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur etwa zum Drosseln der Internet-Geschwindigkeit für wiederholte Rechtsverletzer, die alternativ zu einer kompletten Sperre diskutiert wird. Für die Unterhaltungsindustrie werden zugleich 1,7 Milliarden Pfund (rund 1,9 Milliarden Euro) Mehreinnahmen in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der Maßnahme erwartet. Ein BT-Vertreter kritisierte die geplante "Kollektivstrafe" dagegen als Verstoß gegen grundlegende Rechte. Generell halten die Gegner des Modells dieses für zu drakonisch und fürchten negative Auswirkungen für die gesamte Internetwirtschaft.

Quelle : www.heise.de

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Bono: Filesharing schadet jungen Musikern
« Antwort #310 am: 04 Januar, 2010, 18:53 »
In der Debatte um Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzen hat der irische Rockmusiker Paul David Hewson in einem Meinungsbeitrag für die New York Times (NYT) die Verantwortung der Provider betont. Der unter dem Namen "Bono" als Sänger von U2 und Träger bunter Sonnenbrillen zu Weltruhm und einigem Vermögen gekommene Musiker warnt die Filmindustrie, ihr stehe das gleiche finstere Schicksal bevor, das die Musik- und Zeitungsbranche ereilt habe.

Allein die Größe der Filmdateien habe Hollywood bisher verschont, führt Bono in der NYT aus. Doch sei die haushaltsübliche Bandbreite schon in ein "paar Jahren" so weit, dass eine ganze Staffel "24" in 24 Sekunden auf der Festplatte lande. "Viele werden erwarten, es gratis zu bekommen." Dabei sei nach einer Dekade des Musik-Filesharing klar, dass die jungen, aufstrebenden Kreativen darunter am meisten zu leiden hätten: Jene Musiker, die keine immensen Konzert- und Merchandising-Umsätze machen.

Dabei würden die "verdrehten Robin Hoods" nur den reichen Providern helfen, ihre "aufgeblähten Profite" (die nach Bonos Rechnung die entgangenen Umsätzen der Musikbranche widerspiegeln) weiter zu maximieren, kritisiert der gesellschaftlich engagierte Rockmusiker. Die ISP würden sich auf den Standpunkt "Wir sind die Post" zurückziehen. Dabei wisse man durch den Erfolg "ehrenhafter Bemühungen Amerikas, die Kinderpornografie zu stoppen" ebenso wie durch "Chinas unehrenhafte Bemühungen, Widerspruch online zu unterdrücken", dass die Kontrolle von Inhalten im Netz durchaus machbar sei.

Vielleicht, so hofft Bono, könne die Filmindustrie ja die Amerikaner für die Rettung der Kreativwirtschaft mobilisieren, die rund 4 Prozent zum Bruttosozialprodukt der USA beitrage. Dafür sollten dann aber nicht "überbezahlte Rockstars" oder Schauspieler werben, sondern "der nächste Cole Porter, wenn er nicht schon weg ist, um Jingles zu komponieren". Helfen Bonos gute Wünsche nicht, bleibt noch ja das chinesische Modell.

Quelle : www.heise.de

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Musikindustrie muss den Wettbewerb lernen
« Antwort #311 am: 04 Januar, 2010, 20:34 »
Musikpiraterie ist ein Übel, dem sich die Branche nur wenig entziehen kann. Liegt darin jedoch das wahre Problem?

Nach Ansicht von Martin Lewis, einem britischen Journalisten, TV-Moderator und Unternehmer nicht. In Großbritannien ist er bekannt als Experte für "Finanzangelegenheiten". Insbesondere solche, die den "einfachen Bürger" betreffen. Jüngst hat er sich auch mit dem Thema Musikpiraterie beschäftigt. Seine endgültige Feststellung ist dabei wie eine Ohrfeige für die Musikindustrie.

Bei seinen Marktanalysen hat er festgestellt, dass es für ein und dasselbe Produkt der Musikbranche oftmals erhebliche Preisunterschiede gibt. In einer freien Marktwirtschaft ist dies natürlich nichts Ungewöhnliches. Gerade darin sieht Lewis jedoch die Wurzeln des Piraterieproblems. An einem Beispiel erklärt er das Problem. Er hatte einen Track ausgewählt, der beim günstigsten Anbieter in Großbritannien 29 Pence (etwa 32 Cent) kostet. Derselbe Track kostet bei iTunes 99 Pence (etwa 1,10 Euro).

Bei einem Album verhielt sich der Preisunterschied ähnlich. Der billigste Anbieter drängte hier mit fünf Britischen Pfund (etwa 5,58 Euro) auf den Markt. Der iTunes-Preis lag mit fast acht Britischen Pfund (8,92 Euro) bedeutend höher.

Um die drastischen Preisunterschiede zu verdeutlichen, führte er schließlich ein besonders plakatives Beispiel an. Er verglich die Preise aller Alben, die sich im Jahr 2009 in den TOP 40 Charts befanden, zwischen dem günstigsten Anbieter und iTunes. Hätte man all diese Alben bei iTunes gekauft, so wäre der zu zahlende Gesamtbetrag um 864 Britische Pfund (etwa 964 Euro) höher gewesen, als beim günstigsten Anbieter.

Natürlich habe es die Musikindustrie schwer, gegen Tauschbörsen zu konkurrieren. Schließlich könne man die Werke dort kostenlos herunterladen. Letzten Endes müssen diese ja auch davon leben können. Genau in diesem Wettbewerb mit der Piraterie müsse die Musikindustrie jedoch eindringen.

"Die Musikindustrie muss aufwachen und den Wettbewerb begünstigen. Man droht von den illegalen Downloads der Tracks ausgelöscht zu werden, aber es gibt nach wie Überbleibsel der Haltung, dass der Preis keine Rolle spiele." Das führt ihn zu folgender These: "Wenn Musik günstiger angeboten würde, gäbe es auch weniger illegale Downloads."

Ob er mit seiner These letzten Endes Recht hat? In der Tat gibt es teilweise drastische Preisunterschiede bei bezahlten Musikdownloads. Oft genug wird seitens der Konsumenten auch betont, dass die Preise nach wie vor viel zu hoch wären. Ob sich dies zeitnahe ändern kann? Ein aktuelles Projekt von Lewis soll den Preisdschungel zumindest für Musikliebhaber transparenter machen. Die Website trägt den Namen "tuneschecker" und vergleicht diverse Angebote bezahlter Musikdownload-Portale. Über 400.000 Personen hätten dieses Angebot schon nach einem Monat in Anspruch genommen. Der Bedarf an möglichst preisgünstiger Musik sei also mehr als gegeben.

Quelle : www.gulli.com

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Three-Strikes-Gesetz: In Frankreich auf der Wartebank?
« Antwort #312 am: 05 Januar, 2010, 18:53 »
Eigentlich sollte das Three-Strikes-Gesetz seit fünf Tagen wie die Axt im Walde wüten. Daraus geworden ist bislang jedoch nichts. Der Grund: Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hat bisher keine Empfehlung zu dem Gesetz ausgesprochen.

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) sorgt vermutlich gegenwärtig für eine etwas hitzige Stimmung. Die oberste französische Datenschutzbehörde hat sich nämlich noch immer nicht zum Three-Strikes-Gesetz, dort bekannt als "Loi HADOPI", geäußert. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass die französische Datenschutzbehörde alles andere als ein Papiertiger ist.

Soll ein Gesetz erlassen werden, welches die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Daten französischer Bürger betrifft, so muss diese Behörde das Gesetz im Vorfeld prüfen. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, und das CNIL ein "Dekret" zu jedem Verfahrenspunkt herausgegeben hat, kann das entsprechende Gesetz aktiv angewendet werden. Bisher gibt es jedoch ein winziges Problem, welches zu einigem Wirbel bei den verschiedenen Ministerien sorgt, wie La Tribune berichtet.

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés hat sich bis dato nicht mal ansatzweise mit dem Entwurf zum Three-Strikes-Gesetz beschäftigt. Am 10. Dezember 2009 übermittelte man der Regierung lediglich ein Schreiben. In diesem hielt man nüchtern fest, dass man bislang keine Stellungnahme zum Three-Strikes-Gesetz abgeben könne.

Die letzten verbliebenen Fragen wurden nun von der Regierung beantwortet. Es liegt nun an der CNIL, eine Beurteilung des Gesetzes abzugeben. Dafür hat man nun zwei Monate Zeit. Die ersten verwarnenden E-Mails dürften somit frühestens im April 2010 an die französischen Bürger verschickt werden. Dass die CNIL das Gesetz aufhalten kann, ist vermutlich nicht möglich. Die Regierung kann die Datenschutzwächter andererseits aber nicht komplett übergehen. Möglich wäre es zwar theoretisch, doch das französische Verfassungsgericht hat sich mehr als einmal gegen Gesetze gestellt, bei denen das CNIL ignoriert wurde.

Vielleicht riskiert man es dennoch und gibt den Kritikern somit noch einmal die Chance, gegen das Gesetz vorzugehen.

Quelle : www.gulli.com

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TalkTalk attackiert Bono für Anti-Filesharing Statement
« Antwort #313 am: 07 Januar, 2010, 17:09 »
Vor wenigen Tagen sorgte der Frontmann von U2, Bono, für einige Aufregung. In einer Kolumne der New York Times kritisierte er die Internet Service Provider, welche Urheberrechtsverletzungen begünstigen würden. Der britische Provider TalkTalk schlägt nun zurück.

Wenn chinesische Provider bestimmte Inhalte aus dem Netz filtern können, dann müsste dies doch auch westlichen Providern gelingen. Eine bedenkliche Feststellung, die der Sänger von U2 in einer Kolumne der New York Times von sich gab. Die Reaktionen fielen entsprechend hart aus. Viele Provider fühlten sich direkt angegriffen. Bono warf ihnen vor, sich hinter dem Schutzmantel zu verbergen, dass man nur ein Dienstleister sei. Man agiere wie ein Postbote. Unwissend über den Inhalt des zugestellten Päckchens.

Dabei sei es doch so einfach, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen. China zeige bereits seit geraumer Zeit, dass sich bestimmte Inhalte aus dem Netz entfernen lassen. Ein Zensurstaat als Vorbild, wie man Urheber(rechte) schützen kann? Eine groteske Idee, bei der man sich durchaus fragen darf, ob man sie wirklich ernsthaft in den Raum stellen sollte. Bono hat es getan. Die Reaktionen waren mitunter sehr heftig.

Nun hat sich der britische Provider TalkTalk zu den schweren Vorwürfen des Musikers geäußert. Der Chief Executive Director (CEO) des Providers, Andrew Heany, fand deutliche Wote im Blog des Unternehmens: "Der U2 Frontmann ist ernsthaft fehlgeleitet. Provider nehmen nichts zusätzlich ein oder profitieren von filesharenden Kunden. Tatsache ist, dass wir aufgrund des zusätzlichen Trafficverbrauchs sogar mehr Kosten haben." Auch zu dem Vorwurf, in China sei die Verbannung bestimmter Inhalte aus dem Netz doch auch möglich, fokussiert man: "Bono versteht offensichtlich nicht, wie einfach es ist, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu beziehen, ohne dabei entdeckt zu werden. P2P-Filesharing kann (trotz großer Kosten) überwacht werden, aber es gibt dutzende Anwendungen und Tools da draußen, die den Leuten erlauben, Inhalte umsonst anzusehen und kein noch so großer Überwachungsaufwand kann das verhindern."

Quelle : www.gulli.com

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Grüne wollen Musikdownloads legalisieren
« Antwort #314 am: 07 Januar, 2010, 21:04 »
Die Grünen möchten eine "Bagatellgrenze" bei Musik-Downloads aus P2P-Netzwerken einführen. Bis zu einer gesetzlichen Grenze soll man runterladen können, was man möchte.

Der Hamburger Justizsenator und Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich heute bei einer Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern dafür aus, illegale Downloads durch die Einführung einer Bagatellgrenze teilweise zu legalisieren. Dabei soll ein Limit gesetzt werden, unter dem man straffrei Musik aus dem Internet oder Tauschbörsen laden kann. Eine professionelle oder kommerzielle Nutzung von unrechtmäßigen Downloads soll dabei nach wie vor strafbar sein. Ebenso ein gewerbliches Ausmaß der Aktivitäten.

Die Grünen stehen auf dem Standpunkt, dass Musik zu Tauschen ein "ganz normaler kultureller Vorgang" sei. Till Steffen ergänzte dazu bei der heutigen Konferenz: "Ich halte nichts davon, mit der Staatsanwaltschaft in die Kinderzimmer einzumarschieren" und "eine strafrechtliche Verfolgung jedes illegalen Downloads sei ohnehin nicht möglich". Denkbar wäre bei dem Konzept, eine Abgabe für die GEMA auf jedes internetfähige Gerät beim Verkauf aufzuschlagen - wie es schon seit Jahrzehnten mit Leermedien gehandhabt wird und so die Privatkopie möglich macht. Der Musikindustrie scheint dieser Vorstoß jedoch ganz und gar nicht zu gefallen.

Daniel Knöll, Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, entgegnete, dass "eine Bagatellgrenze für uns indiskutabel ist". Der aktuelle Vorschlag siehe vor, dass man 3.000 Downloads straffrei runterladen könnte. Knöll hierzu: "Das ist etwa so, als ob jemand mit 3000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde." Der Vorschlag würde angeblich auch dazu führen, dass "alle neuen Geschäftsmodelle auf einen Schlag sabotiert werden würden. Außerdem sei eine Pauschale unfair für Bürger, die Musik nicht nutzen würden.

020200 von gulli:news meint:

Die "Diva-Industrie" scheint überhaupt nichts dazugelernt zu haben. Von welchen "neuen Geschäftsmodellen" ist da die Rede? Welche Alternativen schlagen sie vor, außer das Abmahnwesen zum Justiz-Unwesen weiter zu treiben? Three-Strikes auch in Deutschland? Wäre ein solcher Schritt nicht schon längst überfällig: die Privatkopie im Digitalen für unbescholtene Bürger? Welche Folgen hätte das? Immerhin würde so auch die ungeliebte GEMA wesentlich höhere Einnahmen erhalten. Auch das Abmahnwsen stände vor dem Aus. Es lohnt sich, über diesen Vorstoß zumindest einmal nachzudenken.

Quelle : www.gulli.com

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