Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 76527 mal)

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Das französische Parlament geht in die Sommerpause. Zur abschließenden Abstimmung über das Internet-Sperren-Gesetz wird es erst ab Mitte September kommen. Seit Dienstag dieser Woche wird der Gesetzesentwurf Hadopi 2 im französischen Parlament verhandelt und in Teilen abgesegnet.

Das sogenannte HADOPI-Gesetz sieht vor, dass angeblichen Urheberrechtsverletzern nach mehrmaliger Ermahnung der Internet-Zugang gesperrt werden kann. Anfang Juli hatte der Senat den neuen Gesetzesentwurf verabschiedet. Hadopi 2 war nötig geworden, nachdem der Verfassungsrat jene Teile aus dem ursprünglichen Gesetz gekürzt hatte, die die Strafen für Urheberrechtsverstöße regelten. Staatspräsident Sarkozy drängte darauf, dass das neu komplettierte Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werde.

Nun haben die Parlamentarier am Freitagvormittag dem Passus zugestimmt, der ein vereinfachtes Gerichtsverfahren mit einem Richter für Urheberrechtsverstöße im Netz vorsieht. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist es allerdings noch ein langer Weg. Da die erste Kammer in den letzten Tagen Gesetzestexten zugestimmt hat, die sich von dem Entwurf unterscheiden, den der Senat Anfang Juli verabschiedete, muss nun eine Kommission aus Mitgliedern beider Kammern (commission mixte paritaire) gebildet werden, die einen Kompromiss ausarbeitet, der von beiden Kammern angenommen wird.

Währenddessen deuten in den vergangenen Tagen Medienberichte auf Schwachstellen hin, die sich bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes ergeben könnten. Wie das Nachrichtenmagazin Nouvel Observateur berichtet, sollen französische Internetuser Sicherheitslücken bei dem Unternehmen Extelia auf die Spur gekommen sein. Extelia ist ein Tochterunternehmen der französischen Post, das, wie kürzlich bekannt wurde, mit dem Versand der Mahnbriefe an Kopierer nicht-lizenzierte, urheberrechtlich geschützter Inhalte betraut ist. Die Regierung rechnet nach eigenen Angaben mit 50.000 Mahnbriefen jährlich, ab Herbst sollten die ersten 1000 Briefe pro Tag verschickt werden. Möglicherweise sind die persönlichen Daten, die Extelia zu diesem Zweck von der Kontrollbehörde Hadopi bekommt, dort aber nicht sicher, moniert das Computermagazin PCInpact.

PCInpact verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungsberichte von Internetusern, die auf der Webseite von Extelia Suchanfragen z.B. mit dem Wort "Script" gestartet haben und damit "sensible Daten" sowie die E-Mail-Adressen von Newsletterabonnenten erhalten haben sollen. Die Sicherheitslücken, die mittlerweile behoben sind, waren auch Gegenstand der parlamentarischen Debatte. Darüberhinaus macht das Nachrichtenmagazin Nouvel Observateur auf Möglichkeiten aufmerksam, wonach die Extelia-Webseite leicht Ziel von Crackern und DoS-Angriffen werden könnte.

Quelle : www.heise.de

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Britischer Provider zieht den Stecker bei Filesharern
« Antwort #196 am: 24 Juli, 2009, 19:31 »
Wenn Surfer in Mittelengland unrechtmäßig urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen, kappt ihnen ihr Provider ohne Vorwarnung die Internetverbindung. Was Kritiker auf die Barrikaden treibt, hält der Anbieter für verantwortungsvoll.
Die Musikindustrie träumt davon, Frankreich will sie um jeden Preis durchsetzen - in Mittelengland gibt es die umstrittenen Internetsperren für Filesharer schon länger: Kunden, die illegal urheberrechtlich geschützte Dateien über das Internet tauschen, sperrt der in Hull ansässige Provider Karoo den Zugang, berichtet die BBC.

Karoos Praxis ist noch strenger als die von der Musikindustrie geforderte abgestufte Reaktion, auch Three Strikes genannt, welche die französische Loi Hadopi vorsieht: Benachrichtigt ein Rechteinhaber, etwa eine Plattenfirma, Karoo, dass einer von dessen Kunden illegal Dateien über das Internet verbreitet, prüft der Provider diese Angaben. Erweisen sie sich als wahr, fackelt Karoo nicht lange und sperrt dem Nutzer den Netzzugang. Die abgestufte Reaktion dagegen sieht vor, dass ein Nutzer mehrere Warnungen erhält, bevor sein Internetzugang gesperrt wird.

Im Wiederholungsfall kostet der Wiederanschluss

Damit das Unternehmen den Zugang wieder aktiviert, muss der Nutzer sich schriftlich bereit erklären, künftig nicht mehr gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen. Diese erklären unter anderem die Verletzung des Urheberrechts für nicht akzeptabel. Verstößt ein Nutzer dagegen, behält sich Karoo vor, "eine Netzwerkverbindung oder Netzwerkverbindungen ohne Benachrichtigung" zu unterbrechen oder zu beenden. Beim ersten Mal ist der Wiederanschluss kostenlos. Im Wiederholungsfall bittet Karoo den Nutzer mit 30 britischen Pfund, umgerechnet knapp 35 Euro, zur Kasse, so die Tageszeitung Guardian.

Eine Nutzerin namens Andrea Robinson berichtete der BBC, dass ihr Zugang ohne Warnung gesperrt worden sei. Auf dem Bildschirm sei die Meldung erschienen, ihr Passwort sei nicht mehr gültig. Zwei Tage später erhielt sie ein Schreiben des Providers, indem sie über die Sperrung benachrichtigt wurde. Sie habe eine digitale Kopie des neuesten Terminator-Films über Bittorrent heruntergeladen, so die Begründung.

Online gegen Schuldeingeständnis

Karoo forderte sie auf, im Untenehmenssitz zu erscheinen, um die Angelegenheit zu klären. Dort wurde ihr ein Formular vorgelegt, das sie unterschreiben sollte, damit ihr Zugang wieder freigeschaltet wird. "Unterm Strich stand da: 'Wenn ich meine Schuld eingestehe, schaltet ihr meinen Zugang wieder frei'. Das habe ich nicht unterschrieben, sondern bin gegangen. Ich bin immer noch offline", sagte Robinson der BBC.

Das Unternehmen selbst hält dieses Vorgehen für akzeptabel. "Meines Erachtens nach ist das ein verantwortungsvolles Vorgehen, weil wir die Leute davor bewahren, etwas Illegales zu tun", sagte Nick Thompson von der Karoo-Mutter Kingston Communications der BBC. Tatsächlich sei das gar nicht im Interesse des Unternehmens, da die Kunden in der Zeit, in der ihr Zugang gesperrt ist, nichts bezahlen.

Kritiker sind da anderer Meinung. ""Es ist komplett unfair, Nutzer ohne Warnung den Internetzugang zu sperren", klagte Jim Killock von der Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group. Das dürfe, wenn überhaupt, nur durch ein Gericht beschlossen werden. Der Blogger und Autor Cory Doctorow hält Internetsperren sogar für völlig inakzeptabel. "Über das Internet bekommen wir medizinische Informationen, wir halten Kontakt mit unserer Familie. Wir arbeiten damit, wir kontaktieren darüber unsere Politiker. Offline gesetzt zu werden ist eine furchtbare Strafe",, sagte Doctorow im Frühjahr im Interview mit Golem.de.

Robinson und anderen Betroffenen, von denen einige laut BBC bereit seit zwei Jahren offline sind, nutzt das wenig. Denn sie haben keine Alternative: Karoo ist der einzige Zugangsprovider im Raum Hull.

Quelle : www.golem.de

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Musikindustrie hat sich selbst ausgebootet
« Antwort #197 am: 25 Juli, 2009, 23:46 »
Die Musikindustrie jammert seit Jahren über die immensen Verluste, die ihr durch Filesharing von urheberrechtlich geschützten Tracks zugefügt werden. Liegt darin wirklich das Problem?

Diese Frage wird sich auch auf den kommenden Zeilen nicht beantworten lassen, da das Thema sowie die grundsätzlichen Überzeugungen aller beteiligten Seiten mitunter geradezu unabrückbar geworden sind.

Napster läutete das Zeitalter des Filesharings von Musik ein - ohne jedes Zutun der Rechteinhaber. Man hatte damals gezögert, wie die ehemalige Vorsitzende der Recording Industry Association of America (RIAA), Hillary Rosen, erklärte. Es war Angst, man hatte viel zu verlieren, wenig zu gewinnen. Letztendlich wollte man jedoch mit aller Verzweiflung an einem Geschäftsmodell festhalten, welches bereits seit ewigen Zeiten bestand. Dabei ist deren Geschäftsmodell nach wie vor nicht tot, und wird es wohl auch nie werden. Die Schallplatte wurde von der CD abgelöst. Die CD wurde von Napster zurückgedrängt. Man erkannte jedoch nicht, dass sich hier etwas an der Basis änderte, bis es praktisch zu spät war. Alle Versuche, ein Konkurrenzprodukt zum Filesharing auf den Markt zu bringen, scheiterten. Zumindest weitgehendst.

Die Kollegen von CNET haben etwas genauer beleuchtet, wie es so weit kommen konnte und wo sich die Musikindustrie wohl selbst ins Abseits gedrängt hat. Dies geschah nämlich alles einige Zeit nach Napster. Nachdem man endlich erkannt hatte, dass ein Umsturz bevorsteht. Man wollte sich auf diesen jedoch nicht einlassen, so dass zahlreiche Investoren, die ihr Geld in Digitale Musik-Startups gesteckt hatten, verschwanden. An dieser Situation hat sich nach wie vor nichts verändert. Investoren gehen lieber zu Twitter, Facebook oder sonstigen Diensten des Web 2.0. Eine Partnerschaft mit der Musikindustrie ist undenkbar, die Gründe hierfür unglaublich simpel.

"Es gibt nicht viele Industrielle, die in diesem Geschäft tätig sind", so David Pakman, ein Risikokapitalgeber bei Venrock Associates, "Investoren haben viel Geld in diesem Sektor verloren. Der wahre Verlust der Industrie ist, dass die Investoren zu Twitter und Facebook gegangen sind." Seine Behauptung stützt er mit 109 Digitalen Musik-Startups, die mit Risikokapital auf den Markt geworfen wurden. Nur fünf schafften es jemals, Profit zu erwirtschaften.

"Was die Musikindustrie nie förderte oder gar erlaubte, war die Schaffung eine Ökosystems um das Produkt." Das Beste, was man bisher geschafft habe, wäre demnach iTunes. Doch selbst hier vertritt Pakman die Ansicht, dass es mehr eine Hass-Liebe ist. Die Industrie möchte nicht einfach einen prozentualen Anteil der Einnahmen haben, sondern den ganzen Kuchen. Man hinderte die Startups daran, sich zu entwickeln, indem man rigoros Grenzen zog. Dass man sich dabei ins eigene Fleisch schnitt, erkannte man nicht, bis es zu spät war. Es gäbe nur noch wenige Risikokapitalgeber, die in ein Startup im Musikvertrieb investieren würden. Zeit zum Umdenken?

Quelle : www.gulli.com

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Britischer Provider sperrt jetzt "erst" nach der dritten Mahnung
« Antwort #198 am: 26 Juli, 2009, 17:35 »
Der britische Internet-Provider Karoo will des Filesharings bezichtigten Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren. Bisher blockierte der Zugangsanbieter seinen Kunden ohne Vorwarnung den Internet-Zugang, wenn diese im Verdacht standen, illegale Downloads zu tätigen.

Zum Wochenende veröffentlichte der Provider auf seiner Homepage eine undatierte Mitteilung an seine Kunden. Demnach sei man sich darüber klar geworden, die Erwartungen der Rechteinhaber, Medien und Internet-Nutzer "übertroffen" zu haben. Deshalb werden die Zugangsbedingungen angepasst: Künftig würden Kunden drei schriftliche Benachrichtungen erhalten, bevor ihr Zugang vorübergehend gesperrt werde.

In der Mitteilung bezeichnet Karoo dieses Verhalten als konform zur Standard-Vorgehensweise in solchen Situationen ("in line with the industry standard approach"). Tatsächlich gibt es in Großbritannien keine derartige formale oder informelle Vorgabe -- auch wenn sich diverse Medienkonzerne eine solche wünschen. Bisher wurde die "Three-Strikes-Rule" allein in Frankreich juristisch umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.

Einem Bericht der BBC zufolge mussten gesperrte Karoo-Kunden bisher persönlich beim Internet-Provider vorsprechen. Eine Kundin erklärte, sie sei aufgefordert worden, ein schriftliches Schuldanerkenntis zu unterzeichnen. Nur dann werde ihr Zugang wiederhergestellt. Der Kundin wurde vorgeworfen, sich einen Film per BitTorrent heruntergeladen zu haben.

Karoo ist der größte Breitbandanbieter im britischen Kingston upon Hull und der Umgebung von East Yorkshire. Hull zählt etwa eine Viertelmillion Einwohner. Karoo gehört zum Telekommunikationsanbieter KCOM Group. Zum gleichen Konzern gehören auch der Breitband-Anbieter Eclipse Internet und der auf Unternehmenskunden spezialisierten Provider Kingston Communications. Bisher hat Karoo die relevante Passage seiner Online-Nutzungsbedingungen noch nicht angepasst. Die Nutzungsbedingungen von Eclipse Internet [PDF-Link] enthalten denselben Wortlaut wie die von Karoo.

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Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat nichts gegen ihren Schmähnamen "Zensursula", der von Kritikern ihrer Zensurmaßnahmen erfunden wurde.

"Meinen Spitznamen finde ich patent. Viel Feind, viel Ehr’. Wir haben eine lebendige Debatte, da darf man nicht kleinlich sein", sagte von der Leyen der "Welt am Sonntag". Sie schloss gleichzeitig nicht aus, dass die Blockaden im Internet ausgeweitet werden können: "Es ist die Kraft eines Rechtsstaates, per Gesetz deutlich festzulegen, dass nur Kinderpornografie gesperrt werden darf. Soll dieses enge Maß über- oder unterschritten werden, brauchen wir ein neues Gesetzgebungsverfahren in aller Öffentlichkeit", sagte die Ministerin.


Ursula von der Leyen ist seit der Bundestagswahl 2005 Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend. Sie studierte Volkswirtschaft in Göttingen und Münster,
ist verheiratet und Mutter von sieben Kindern.


Die Politikerin machte außerdem deutlich, dass sie sich um die Proteste an ihren Zensurmaßnahmen nicht interessiert. "Wir haben 40 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland. Die zeitlich befristete Petition gegen den Vorschlag ist von rund 134.000 Nutzern unterzeichnet worden. Diese Relation muss man sehen". von der Leyen will das Thema Internet-Blockade nach der Wahl als Familienministerin weiterverfolgen. Es gehe aber auch darum, "Freiräume zu schützen", sagte sie der Zeitung.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
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Eircom - Three-Strikes-Regelung ab August
« Antwort #200 am: 26 Juli, 2009, 21:20 »
Der irische Provider Eircom wird ab kommendem Monat damit beginnen, vermeintlichen Urheberrechtsverletzern die Verbindungs-Geschwindigkeit zu drosseln und notfalls die Leitung zu kappen.

Der Irish Recorded Music Association (IRMA) gelang es dieses Jahr, zu einer privaten Übereinkunft mit dem größten irischen Provider Eircom zu gelangen.

Diese Übereinkunft kam überraschend und war von niemandem erwartet worden. Vorausgegangen war ein Prozess zwischen dem Provider und dem Verband. Letzterer wollte per Gerichtsurteil bewirken, dass Eircom eine Three-Strikes-Regelung implementieren muss. Ursprünglich hatte der Dienstleister angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen die Forderungen der IRMA zu wehren. Paradoxerweise kam es jedoch zu keinem Urteil, da man sich vorab außergerichtlich einigte. Auf eine Three-Strikes-Regelung gegen die eigene Kundschaft.

Ab August ist es so weit, die IRMA wird Eircom bei der Jagd nach den bösen Piraten mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unter die Arme greifen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die IRMA die Übeltäter benennt und Eircom wohl oder übel nach ihrer Pfeife tanzen darf. Eine Instanz, welche die Anschuldigungen prüfen könnte, existiert nicht. Zuerst folgt eine Warnung auf der Internetrechnung, beim zweiten Verstoß wird deren Anschlussgeschwindigkeit massiv gedrosselt. Schnappt die Filesharer-Falle ein drittes Mal zu, heißt es "Tschüss Internet" für einen bestimmten Zeitraum. Natürlich wird die ganze Sache ohne ein reguläres Gericht entschieden. Wie Widersprüche behandelt werden, ist fraglich. In Frankreich hätte ein gewisser Staatspräsident wohl seine Seele verkauft, wenn das Verfassungsgericht dadurch auf den Richtervorbehalt verzichtet hätte.

Langsam aber sicher kommt auch Licht in die Dunkelheit, die diese Vereinbarung einhüllte. Es geht - wer hätte anderes erwartet - um Geld. Eircom hätte den Prozess wahrscheinlich gewonnen, da es in Irland nicht mal im Ansatz eine gesetzliche Orientierung zur Three-Strikes-Regelung gibt. Prozesse kosten jedoch Geld. Je länger der Prozess, desto mehr Geld. Bedauerlicherweise ist dies ein Rohstoff, den der Provider nicht vorweisen kann. Mit knapp 4 Millionen Euro befindet man sich gegenwärtig in den roten Zahlen und die Chancen auf eine Färbung in tiefes Schwarz sind unwahrscheinlich. Auch mit der Kooperation wird sich nichts an diesen Zahlen ändern, da viele Kunden wohl das Weite suchen werden. Hier tritt dann vermutlich die finanzielle Tragkraft der IRMA auf den Plan. Man hat also nichts anderes getan, als sich das "Three-Strikes-Gesetz" zu erkaufen. Ein großartiger Deal, wobei Eircom sogar noch glaubt, dass nur wenige Kunden wirklich abwandern werden. In absehbarer Zeit wird man dies herausfinden, wenngleich dies jedoch nicht das eigentlich Besorgniserregende darstellen sollte. Die Musikindustrie hat - trotz massiver Verluste durch Piraterie und illegales Filesharing - allem Anschein nach noch immer das finanzielle Potenzial, um sich in einen Provider einkaufen zu können. Die Mittel, einen Provider von der Durchführung eines Prozesses abzuhalten, dessen Ausgang höchst interessant geworden wäre. Auch eine interessante Möglichkeit, an sein "Recht" zu kommen. Eircom hat sich willig angeboten, wie eine Bordsteinschwalbe. Doch selbst diese nehmen nicht alles. Denn manchmal kann kein Preis der Welt einen "Deal" rechtfertigen.

Quelle : www.gulli.com

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US-Provider sticht ins virtuelle Wespennest
« Antwort #201 am: 27 Juli, 2009, 13:41 »
Vom Rest der Welt unbemerkt wurde das Internet am vergangenen Wochenende in seinen Grundfesten erschüttert. Weitgehend unbestätigten Berichten zufolge hatte der US-Netzbetreiber AT&T für DSL-Kunden vorübergehend den Zugriff auf Unterverzeichnisse des Imageboards 4chan gesperrt. Betroffen waren offenbar hauptsächlich die Boards /b/ und /r9k/. Inzwischen soll AT&T die Sperre, die der Provider gegenüber Centralgadget einräumte, wieder aufgehoben haben.

Die Experten sind sich einig: Von AT&T war das keine gute Idee. "Das wird übel ausgehen", prophezeit TechCrunch. Die 4chan-Community ist bekannt für ihren kreativen Anarchismus und nach eigenen Angaben Heimat für "einige der entschlossensten Psychopathen des Internets". So berüchtigt das Board für seine nahezu grenzenlosen Geschmacklosigkeiten sein mag, ist es auch die Geburtsstätte vieler berühmter Memes sowie ein Ausgangspunkt der Anonymous, die im vergangenen Jahr mit Protesten gegen Scientology einiges Aufsehen erregten.

Ob die bereits angelaufenen Vorbereitungen für den wahrscheinlich massiven Gegenschlag der /b/tards, wie die Elitetruppe sich liebevoll selbst nennt, noch gestoppt werden können, ist derzeit unklar. Die Quellenlage ist alles andere als eindeutig. Während auf dem eigens für die Koordination des Gegenschlags eingerichteten Forum ein Waffenstillstand ausgerufen wurde, wird auf Twitter für Montag noch ein "großer Tag" angekündigt: "Da braut sich was zusammen". Auf der Statusseite des Imageboards hat sich seit der Sperrmeldung vom vergangenen Samstag nichts getan.

Unterdessen steht die Website offenbar unter erheblicher Last und lässt sich nur schwer laden. Das kann einerseits an der über das Wochenende gesteigerten Aufmerksamkeit liegen, könnte allerdings auch auf eine Attacke hindeuten. 4chan, insbesondere die Boards /b/ und /r9k/, waren in den vergangenen Wochen wiederholt Ziel von dDoS-Attacken. Ein Angriff über die IP des Imageboard-Servers wird auch als mögliche Ursache für die Sperre von AT&T vermutet. Zu den Hintergründen hat sich der Provider bisher allerdings nicht geäußert.

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Familienministerin will Web-Sperren "unbedingt" vorantreiben
« Antwort #202 am: 27 Juli, 2009, 14:21 »
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die umkämpften Blockaden kinderpornographischer Webseiten auch nach der Bundestagswahl im Herbst vorantreiben zu wollen. Sie werde das Thema "unbedingt" weiterverfolgen, sagte die CDU-Politikerin der Welt am Sonntag. Zugleich bezeichnete sie ihren Spitznamen "Zensursula", den ihr Kritiker der Web-Sperren aus der Netzgemeinde verpasst haben, erneut als "patent". "Viel Feind, viel Ehr", laute ihr Motto: "Wir haben eine lebendige Debatte, da darf man nicht kleinlich sein."

Die Online-Petition gegen das Vorhaben, die mit über 134.000 Nutzern einen Rekord an Unterstützern erzielte, muss laut von der Leyen in Relation zu den 40 Millionen Surfern hierzulande gesehen werden. Umfragen im Auftrag ihres Hauses hätten ergeben, dass 90 Prozent der Befragten für die Sperrung von Kinderpornoseiten seien. Andere Sondierungen hatten aber bereits gezeigt, dass es dabei vor allem auf die Fragestellung ankommt. Generell hält die Familienministerin die Debatte rund um die Internetfreiheit für "unglaublich wichtig und wegweisend". Es gehe darum, "dass Grundregeln unserer Gesellschaft online wie offline gelten und auch durchgesetzt werden müssen". Über die "Netiquette" hinaus müssten "in allen internetbasierten Netzwerken als Standard Respekt, Schutzmechanismen und Achtsamkeit weiterentwickelt werden".

Applaus spendete von der Leyen am heutigen Montag in der Welt Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft. Die Auseinandersetzung um die Web-Blockaden und das von seiner im Bundestag in der Opposition sitzenden Partei nicht komplett abgelehnte "Zugangserschwerungsgesetz" drehe sich im Kern gar nicht um die Bekämpfung der Kinderpornographie: "Es geht vielmehr knallhart um Definitionsmacht in Zeiten der Virtualisierung der Welt." Den Kritikern des Aufbaus einer Zensurinfrastruktur warf der Grüne vor, "mit hoch effektiven Mitteln für die Rechtsfreiheit ihres Raumes" einzutreten. "Wer sich in ihre Scheinwelt einmischen will, wird mit Massenpetitionen per Mausklick weggebissen."

"Wer Ego-Shooter für Unterhaltung, Facebook für reales Leben, wer Twitter für reale Politik hält, scheint davon auszugehen, dass Gewalt keine Opfer in der Realwelt fordert", fährt Güldner fort. Anders könne die "ignorante Argumentation" gegen Web-Blockaden nicht erklärt werden. Bei Teilen der Grünen, die "fasziniert von den Möglichkeiten der virtuellen Mobilisierung und hingerissen von ihrem eigenen Getwitter" auf der Fährte der Sperrkritiker seien, mahnt der Bremer einen Meinungsumschwung an. Der "politische Makel, mehr auf den Trend gesetzt zu haben als auf die Bekämpfung realer Menschenrechtsverletzungen", würde sonst "lange haften bleiben". In ihrem Wahlprogramm für den Bundestag hat sich die Partei gegen die Einführung von Filterlisten gegen Kinderpornographie ausgesprochen und eine Lanze für die Beibehaltung von Netzfreiheiten gebrochen. Erste Grüne aus Güldners Landesverband haben auf dessen "Beschimpfungen" hin mit Parteiaustritten reagiert.

In der SPD hat sich dagegen eine offizielle Bewegung zusammengefunden, die lautstark gegen Web-Sperren agiert. Die "Piraten in der SPD" wollen im Anklang auch an die Ziele der Piratenpartei innerhalb der sozialdemokratischen Mutter "uns das Netz zurückholen". Ziel sei es, in einer breit aufgestellten Partei für Mehrheiten für unsere Positionen kämpfen, heißt es auf ihrer Webseite: "Nur eine Volkspartei kann die gesellschaftlichen Weichen hierfür stellen." Das Internet dürfe nicht zum "bürgerrechtsfreien Raum" werden. Zu den Initiatoren des Kreises gehören unter anderem der auch im Bundesvorstand aktive Jungpolitiker Björn Böhning, Jan Mönikes als Sprecher des Forums Wirtschaft der SPD Baden-Württemberg und der Internetbeauftragte der SPD Rhein-Neckar, Christian Soeder.

Böhning, der auf dem Parteitag der SPD im Juni mit einem Antrag gegen das Zugangserschwerungsgesetz gescheitert war, hat das Ziel der Sympathiewerbung in der Netzgemeinde inzwischen erläutert. "Das Gesetz ist weder in der Fraktion noch in der Partei umfangreich diskutiert worden", erläuterte er der Süddeutschen Zeitung. Er hofft nun mit der Gründung des rebellischen Parteizirkels den seiner Meinung nach schweren Image-Schaden, den die SPD bei Internet-Nutzern erlitten habe, noch vor der Bundestagswahl beheben zu können.

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Startprobleme beim Netzsperren-Gesetz
« Antwort #203 am: 29 Juli, 2009, 18:20 »
Das heftige umkämpfte "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" kann nicht planmäßig zum 1. August in Kraft treten. Dazu hätte das Normenwerk am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was aber nicht der Fall ist. Bevor die offizielle Veröffentlichung erfolgen kann, muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Im Präsidialamt kann derzeit mit der Prüfung des Vorhabens aber noch nicht einmal begonnen werden. Wie ein Sprecher Horst Köhlers gegenüber heise online bestätigte, "ist das Gesetz noch nicht bei uns gelandet".

Das vom Bundestag Mitte Juni beschlossene und vom Bundesrat am 10. Juli abgesegnete Gesetz befindet sich demnach noch auf dem Weg durch die Instanzen. Bevor es beim Bundespräsidialamt aufschlägt, wird es von den zuständigen Fachministerien noch einmal gegengelesen. Zur Zeit befinde es sich im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, erläuterte ein Sprecher der Familienministerin. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens seien parallel aber die Verträge des Bundeskriminalamts (BKA) mit fünf großen Providern gültig. Die Frist für den Prüfprozess in Brüssel läuft bis Anfang Oktober. Als Starttermin für die Web-Sperren haben Zugangsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone Mitte Oktober im Visier.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte Köhler bereits gleich nach der Bestätigung der Initiative durch die Länder dazu aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Es sei aus formalen und inhaltlichen Gründen offensichtlich nicht verfassungskonform, warnten die Kritiker des Aufbaus einer allgemeinen Zensurinfrastruktur. Auch Juristen haben schwere Bedenken angemeldet. Von der Leyen will Web-Sperren dagegen auch nach der Bundestagswahl im Herbst unbedingt vorantreiben.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, hat derweil in der "taz" einen "erschreckenden Ausblick" auf die Zukunft der Internetzensur gegeben. Er fürchtet, dass die Filterlisten künftig nicht nur kinderpornographische Seiten beinhalten. Wenn semantische Verfahren erst einmal weiterentwickelt seien, könnten Kontrolleure "auch nach beliebigen Inhalten per Beschreibung" suchen. Allerdings seien die Verfahren noch nicht für den Einsatz direkt im Datenstrom geeignet. Zusätzlich müsse dann auch die Infrastruktur überwacht werden, "damit ja nichts am Staat vorbeigeht".

Die Anzahl der Einträge in eine Sperrliste ist laut Rotert zudem endlich: "Irgendwann geht die Bandbreite in die Knie, weil das Netz nur mit Nachschauen beschäftigt ist, ob der Eintrag umgelenkt werden muss." Den Befürwortern des Zugangserschwerungsgesetzes warf er vor, das sensible Thema und die Opfer für den Wahlkampf zu missbrauchen. Bei dem Vorstoß handle es sich um eine "Verhöhnung" der Wähler, da mit den Blockaden "nicht einmal Opferschutz oder Täterverfolgung" geboten würden.

Der Bundesvorstand der Grünen hat sich unterdessen von den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, Matthias Güldner, distanziert, wonach sich Gegner des Zugangserschwerungsgesetze für die "Rechtsfreiheit" des Cyberspace stark machen würden. Das Vorhaben von der Leyens und der großen Koalition, den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur umzusetzen, "haben wir klar abgelehnt", heißt es in der frei.html Erklärung.

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Legale Raubkopie: ZookZ bleibt erreichbar
« Antwort #204 am: 30 Juli, 2009, 14:29 »
Entgegen erster Abgesänge ist das umstrittene Video- und Musikportal ZookZ auch weiter im Internet erreichbar.



Weil die Vereinigten Staaten von Amerika dem Nachbarn Antigua den Online-Markt für Wetten seit Jahren ohne juristischen Hintergrund abriegeln, entschied die WTO-Kommission im vergangenen Jahr, dass der Inselstaat Urheberrechte im Gegenwert von 21 Millionen US-Dollar verletzen darf. Das Unternehmen Carib Media gründete daraufhin das Download-Portal.

Für zehn US-Dollar im Monat kann man beliebig viele Filme in der Auflösung von 640x480 Pixel im MP4-Format, auch MP3-Musikdateien befinden sich im Portfolio - zum gleichen Preis. Für beides zuammen, will Zookz 18 US-Dollar kassieren. Die Besonderheit: Alle Inhalte sind ungeschützt erhältlich und setzen damit nicht mehr den Einsatz von Tools wie "FairUse4WM" voraus. Eine Archivierung ist zu privaten Zwecken uneingeschränkt möglich.

Zwischenzeitlich war Zookz nicht mehr erreichbar. Branchenkenner prognostizierten schon das endgültige Aus des Portals, gegen das mächtige Lobby-Verbände wie die Motion Picture Association of America (MPAA) und die Recording Industry Association of America (RIAA) Sturm laufen. Offenbar ist es anders gekommen: 1.500 Spielfilme und 50.000 Songs stehen eigenen Angaben zufolge noch immer zur Verfügung. In der vergangenen Woche sind 391 Kinostreifen und 16.785 Musikstücke noch eingespeist worden.

Quelle: http://news.magnus.de
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Neue Zweifel an Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Web-Sperren
« Antwort #205 am: 31 Juli, 2009, 15:56 »
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten, sagte der Jurist dem ZDF für einen Beitrag über Internetzensur, der am heutigen Freitagabend im Kulturmagazin "aspekte" gezeigt werden soll. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig.

Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Aus formalen Gründen läuft bereits eine Organklage in Karlsruhe gegen das Zustandekommen des Gesetzes. Darüber hinausgehende, auch den Inhalt des Regelwerks angreifende Verfassungsklagen sind in Vorbereitung.

Schon bei der Bundestagsanhörung zum ursprünglichen Regierungsentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", den die große Koalition in Folge an vielen Stellen umschrieb und in Artikel 1 neu betitelte (PDF-Datei), hatten Sachverständige vor einem "Strauß verfassungsrechtlicher Probleme" gewarnt. Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hatte schon damals den Vorstoß wegen der Zuständigkeit der Länder als verfassungswidrig gebrandmarkt. In Folge meldeten auch andere Staatsrechtler schwere Bedenken an dem schließlich vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat bestätigten Gesetz an.

Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Schuld an der Verzögerung ist, dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium den Text zunächst der EU-Kommission zur Prüfung im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens vorgelegt hat. Es habe sich dabei um eine "vorsorgliche" Maßnahme "zur Schaffung abschließender Rechtssicherheit" gehandelt, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) einen Ministeriumssprecher. Von einer Meldepflicht sei man gar nicht ausgegangen.

Anders sieht die Sache der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren, der vorab bereits scharfe Kritik am Gesetzesentwurf sowie an den privatrechtlichen Verträgen zwischen dem BKA und fünf großen Providern übte. Seiner Ansicht nach kann das Gesetz durch Brüssel noch gekippt werden. Es müsse aufgrund der EU-Transparenzrichtlinie zur Notifizierung an die Kommission weitergeleitet werden. Diese Direktive verpflichte die Mitgliedstaaten, Brüssel über Gesetzesvorhaben zu unterrichten, sofern diese Rechtsfragen der Informationsgesellschaft betreffen.

Auf jeden Fall können EU-Länder nun noch mindestens bis Anfang Oktober zu dem bis dahin auf Eis liegenden Vorhaben Stellung nehmen. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Gesetz anschließend rasch mit dem Segen Köhlers in Kraft tritt, bevor die auf wackeligen Füßen stehenden Sperrverträge kurz darauf greifen würden. Üblich ist normalerweise, dass die Notifizierung in Brüssel bereits vor der Verabschiedung eines Entwurfs im Bundestag erfolgt. Die große Koalition hatte es vor den Wahlen im Herbst aber eilig, die Kuh noch vor der Sommerpause vom Eis zu bringen.

Aber auch am Oktobertermin gibt es handfeste Zweifel. Für Hoeren handelt es sich beim Notifizierungsverfahren um ein "Stück aus dem Tollhaus", wie er in einem Fachforum schreibt. Erst am heutigen Freitagmorgen sei das auf der entsprechenden EU- Webseite verlinkte Word-Dokument mit dem Gesetzestext geändert worden. Erst jetzt tauche das Zugangserschwerungsgesetz auf. Vorher sei die alte, auf eine Änderung des Telemediengesetzes ausgerichtete Fassung nach Brüssel geschickt worden und jetzt auf dem "kleinen Dienstweg" ausgetauscht worden. Dies sei rechtswidrig. Zumindest müssten damit die Notifizierungsfristen neu berechnet werden. Das Gesetz könne aufgrund dieser "Schlamperei" frühestens zum 1. November in Kraft treten.

Quelle : www.heise.de

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Bittorrent wehrt sich gegen Behinderungen durch Provider
« Antwort #206 am: 01 August, 2009, 13:42 »
Das Unternehmen Bittorrent Inc. wehrt sich nach einem längeren Schlagabtausch mit Comcast in den USA nun gegen Störpraktiken in Kanada. Bell Canada, Rogers Communications und andere diskriminieren den Internetdatenverkehr, so der Vorwurf.
Das hinter dem Bittorrent-Client und dem Peer-to-Peer-Übertragunsprotokoll stehende Unternehmen Bittorrent Inc. wehrt sich öffentlich gegen Praktiken kanadischer Internet Service Provider, die die Übertragung gezielt ausbremsen. Mit einem Schreiben hat sich die Unternehmensführung an die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), die kanadische Aufsichtsbehörde für Rundfunk und Telekommunikation, gewandt. Bittorrent wirft Bell Canada, Rogers Communications und anderen ISPs vor, den Filesharing-Datenverkehr zu behindern und legt Beweise dafür vor.

Die Auseinandersetzung ist nicht neu: Wegen willkürlicher Diskriminierung des Internetdatenverkehrs hat die US-Telekommunikationsaufsicht Federal Communications Commission (FCC) dem zweitgrößten Breitbandanbieter des Landes, Comcast, im August 2008 die Auflage erteilt, seine Störpraxis einzustellen. Zugleich musste das Unternehmen der FCC neue Pläne zum Netzwerkmanagement vorlegen. Comcast hatte Deep Packet Inspection und TCP-RST-Injection zur Störung des P2P-Verkehrs eingesetzt.

Bittorrent Inc. hat seine DNA-Dienste Contentprovidern zur Verfügung gestellt, die so die Verteilung von Spielen und anderen großen Dateien über das Internet beschleunigen. Bei DNA kombiniert Bittorrent sein Übertragungsprotokoll mit dem Redundanz-Caching-Verfahren CDN (Content Distribution Network). Üblicherweise werde damit eine Beschleunigung von 80 Prozent erreicht, durch die Störmanöver der kanadischen ISPs komme Bittorrents DNA nur auf 30 Prozent.

Das Bittorrent-Protokoll programmierte Bram Cohen im Jahr 2001, um damit Dateien effizienter übertragen zu können. Downloads erfolgen über mehrere Quellen gleichzeitig: Wer etwas aus dem Internet herunterlädt, wird zugleich selbst zur Downloadquelle für andere. So wird die Last verteilt und im Idealfall eine höhere Downloadgeschwindigkeit erreicht. Das Unternehmen Bittorrent wurde im Jahr 2004 von Bram Cohen und Ashwin Navin gegründet.

Quelle : www.golem.de

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"Zensursula" will Internet-Sperren erweitern - Büchse der Pandora
« Antwort #207 am: 02 August, 2009, 10:58 »
Nach der Sperrung kinderpornografischer Seiten will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegen weitere rechtswidrige Inhalte im Internet vorgehen. Auf die Frage "Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?" sagte sie abendblatt.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts: "Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann."

Von der Leyen betonte ferner: "Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt."

Die Ministerin trat Spekulationen über eine Verzögerung der geplanten Sperrung kinderpornografischer Seiten entgegen. Die Sperrungen sollten spätestens Mitte Oktober beginnen. Dazu hätten sich die fünf wichtigsten Provider, die 75 Prozent des Marktes abdecken, vertraglich verpflichtet. Bis dahin müssten sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Ihren Kritikern hielt von der Leyen entgegen, selbst kein Rezept gegen Kinderpornografie im Internet zu haben. Sie wüssten auch keine Lösung, sagte sie.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 02 August, 2009, 11:33 von SiLæncer »

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Opposition warnt vor umfassender Internet-Überwachung
« Antwort #208 am: 03 August, 2009, 12:33 »
Der neue Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gegen einen "rechtsfreien Chaosraum Internet" sind bei Linken, Grünen und Zensurgegnern auf scharfe Ablehnung gestoßen. Mit ihrem wiederholten Aufruf zu einer Grundsatzdebatte über das "richtige Maß" von "Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet" und der indirekten Forderung nach Maßnahmen gegen einen "rechtsfreien Chaosraum, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann", bestätige die CDU-Politikerin alle Befürchtungen, erklärte Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken. Der "Kampf gegen Kinderpornographie" habe von der Leyen offenbar nur als Einstieg in eine weitergehende Zensurdebatte gedient. Das Wesen des Internets besteht für Pau dagegen "gerade darin, sich nicht beherrschen zu lassen". Wer es dennoch versuche, "spielt eine Ritterin der traurigen Gestalt".

Ähnlich äußerte sich Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen: "Wie wir Grünen es bereits befürchtet haben, kommen nun schon die Vorschläge für eine größere und umfassendere Überwachung im Internet." Dabei sei das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz für kinderpornographische Webseiten noch nicht einmal in Kraft. Von der Leyen wolle so offenbar in die Fußstapfen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) treten, der sich vor allem mit seinem Eintreten für heimliche Online-Durchsuchungen und Diskussionen über die Terrorbrutstätte Internet bei den Grünen nicht beliebt gemacht hat.

Das Netz droht laut von der Leyen trotz ständiger Regulierungsmaßnahmen in eine Sphäre zu entarten, "in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann". All das könne man im Internet tatsächlich tun, hält ihr der Rechtsanwalt Udo Vetter in einem Blogeintrag entgegen. "Genau so, wie man es im wirklichen Leben tun kann, zum Beispiel Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon. Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet." Von der Leyen münze zudem das Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. "Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen", schreibt der Jurist. "Der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können."

Der Wunsch nach Sauberkeit im Netz zielt laut Vetter auf "geschmacklose, unbequeme und für einzelne sicher auch schmerzhafte Inhalte", die sich – gedeckt durch die in anderen Ländern stärker geachtete Meinungsfreiheit – nicht bestrafen und abschalten lassen: "Was mit dem Strafgesetzbuch nicht greifbar ist, aber trotzdem das Volksempfinden, repräsentiert durch Polizeikommissar Hinz und Staatsanwalt Kunz, stört, soll raus aus dem Internet. Oder jedenfalls nicht mehr sichtbar sein." Offensichtlich setze sich in Politikerkreisen die Auffassung durch, "dass eine deutlich größere Gruppe als der Stammtisch es gut finden wird, wenn der Staat den Robocop im Internet gibt, dort mit eisernem Besen säubert." Die Meinungsfreiheit werde zugleich "als Sondermüll entsorgt".

Auch für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur ist nun klar, dass es von der Leyen "um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internetkontrolle" geht. Dabei schrecke die Ministerin auch nicht vor Falschaussagen zurück. So stünden die von ihr zunächst in den Blick genommenen Server mit Darstellungen von Kindesmissbrauch nicht in obskuren Bananenrepubliken, sondern "unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands". Von der Leyen scheine das Internet als allgemeines "Feindbild" ausgemacht zu haben und die "Kampfzone" deutlich erweitern zu wollen. Es gehe ihr "nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln". Dabei wäre es dumm, gerade im Netz jemanden beleidigen oder betrügen zu wollen. Die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet liege nämlich über 50 Prozent höher als bei Delikten ohne Netzbezug.

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Lässt zu Guttenberg das Gesetz für Internetsperren scheitern?
« Antwort #209 am: 05 August, 2009, 11:20 »
CDU-Faminilienministerin Ursula von der Leyen hat ihr umstrittenes Prestigeprojekt, das Gesetz "zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen", im Bundestag und im Bundesrat durchsetzen können. Schon im Oktober sollten die Web-Sperren errichtet werden, in Kraft treten sollte es bereits am 1. August, rechtzeitig vor der Bundestagswahl. Es fehlte nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, der das Gesetz aber nicht erhalten hat.

Nicht von der Opposition kam nun Widerstand, auch die von unterschiedlichen Seiten geäußerten Bedenken, ob das Gesetz verfassungsgemäß sei, spielten keine Rolle. Wie Heribert Prantl in der Süddeutschen berichtet, hat Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg das Gesetz nicht dem Bundespräsidenten vorgelegt, sondern – ausgerechnet von europakritischer CSU-Seite – der EU-Kommission wegen europarechtlicher Vorgaben "zur Notifizierung" weitergeleitet. Das hat ein Sprecher des Ministeriums der Süddeutschen gegenüber bestätigt.

Die EU-Kommission kann nun gegenüber dem Gesetz Stellung beziehen und hat dafür Zeit bis zum 8. Oktober. Dann aber ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen, wodurch das Gesetz nach Artikel 39 Grundgesetz verfallen könnte, schreibt Prantl. Falls das so wäre, müsste das Gesetzgebungsverfahren von Neuem beginnen.

Was das vom CSU-Minister geleitete Wirtschaftsministerium zu diesem Schritt bewogen hat, bleibt noch im Dunklen. Eigentlich hätte das Gesetz schon während des Gesetzgebungsverfahrens nach Brüssel zur Stellungnahme geleitet werden müssen. Prantl schreibt, dass zu Guttenberg vielleicht von der Leyen "ärgern" wollte. Will er das Gesetz womöglich zu Fall bringen? Oder ist er überkorrekt? Bedenklich findet Prantl das Vorgehen so oder so: "In der Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums könnte man ein raffiniertes Vorgehen sehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln."

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