Autor Thema: Streit über Zigarettenqualm: Ausnahmen beim Rauchverbot sorgen für Ärger  (Gelesen 3759 mal)

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Offline SiLæncer

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Gericht stoppt absolutes Rauchverbot in Rheinland-Pfalz
« Antwort #30 am: 12 Februar, 2008, 12:38 »
In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen auch nach Inkrafttreten des Rauchverbotes weiter geraucht werden. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Mainz sind Gaststätten mit nur einem Schankraum vom Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen.

Koblenz - In Mini-Kneipen, die keinen zweiten Raum für die Raucher abtrennen können, darf nun vorerst weiter geraucht werden. Das entschieden die Richter am Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz. Damit gaben sie der Klage von fünf Kneipenbetreibern nach, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Argumentation der Kläger sei nachvollziehbar, erklärten die Richter. Die Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt hat. Die Gastwirte müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen.

Grundsätzlich kann das  Gesetz zum Rauchverbot in Rheinland-Pfalz jedoch wie vorgesehen am Freitag in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind.

Quelle : www.heise.de

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Offline Hesse

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Re: Gericht stoppt absolutes Rauchverbot in Rheinland-Pfalz
« Antwort #31 am: 12 Februar, 2008, 22:15 »
Eine weise Entscheidung !

Grundsätzlich ist es doch so : Wer ein (zu) empfindliches Gehör hat, der sollte sich nunmal nicht in Grossraumdiskos begeben. Allein zu sagen : "Oh, mein Gehör ist so empfindlich, bitte dreht doch die Musik auf Zimmerlautstärke, die Jugendlichen können sie doch dann immer noch hören." ist schon eine Anmassung für die ich keinerlei Verständnis hätte. Derjenige kann ja dann seine eigene Disko für Gehörempfindliche aufmachen, aber gewiss nicht allen anderen vorzuschreiben versuchen, was sie zu tun und zu lassen hätten und ihnen damit den Spass verderben.

In Analogie dazu sollten sich allzu empfindliche (und intolerante) Nasen vielleicht nicht in Bars begeben, welche als "für Raucher zugänglich" ausgeschildert sind (allein das klingt schon etwas pervers, erinnert irgendwie an die USA in ganz dunklen Zeiten - aber naja die Geschmäcker sind eben verschieden).

Das grundsätzliche Recht, sich als Wirt seine Gäste unter toleranten und intoleranten Menschen aussuchen zu können sollte vollkommen unabhängig von den Sonderwünschen Einzelner so bestehen bleiben wie es seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten gewesen ist. (Wo bleibt eigentlich die Intoleranz der "allzu empfindlichen Nasen" bei der Fabrik direkt nebenan, die Sch**sse produziert, die eigentlich kein Mensch braucht, oder bei den Autoabgasen, wo es doch die Alternative zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrädern gäbe?)

In reinen Speise-Restaurants spricht meiner Meinung nach nichts gegen ein Rauchverbot. Beim Essen stört mich als Raucher der Tabakqualm anderer schon ein bisschen. Aber in Bars, wo es nunmal um´s Trinken und somit immer gleichzeitig auch ums Rauchen geht, haben "Schutz"-Vorschriften (die in Wirklichkeit keine sind, da sich über die Fabrik und die Autos ja auch keiner beschwert) ganz einfach nichts verloren.

Momentan werden viele der Freiheiten, die seit Beginn der 60er Jahre erst erworben wurden unter dem Deckmantel des "Beschützens" in die Tonne getreten. Vielleicht gibt es ja bald Schilder wie "Homosexuelle werden hier nicht bedient", "Menschen über 30 ist der Zutritt verboten", "Zutritt nur bei einem Bankguthaben >50000 Euro" oder eben der Klassiker "Zutritt nur für (nichtrauchende) Weisse".

Intoleranz beginnt genau an dem Punkt, wo es eigentlich keinen Grund gäbe ein dermassen korintenkackerisches selbstsüchtiges Arschloch zu sein !

Offline Jürgen

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Re: Gericht stoppt absolutes Rauchverbot in Rheinland-Pfalz
« Antwort #32 am: 13 Februar, 2008, 00:35 »
Sehe ich sehr ähnlich.

Einen Raucher-Stern braucht's wahrlich nicht, aber kommen könnte er eines Tages, um von den dann gerade wirklich wichtigen Ober-Sauereien abzulenken.
Niemand verbietet Schiffsmotoren, Jet-Triebwerke, Stinke-Laster, obwohl deren Emissionen technisch einfach und ziemlich billig deutlich zu reduzieren wären. Nicht zu vergessen die vorsätzlich erzeugten, oft chemisch unterstützten und ungehemmt verbreiteten 'Düfte' von Räuchereien, Gammelfleisch-Dealern und Bäckereien, gegen die kein Kraut gewachsen scheint. Und all' diesen ist nirgendwo auszuweichen, es sei denn, man bezieht seine Atemluft in Flaschen...
Wieso bekommt ein Raucher nicht auch Emissionsrechte? Am besten geschenkt, wie die Energie-Giganten, und dann tunlichst handelbar, Reichtum für etwas weniger Rauchen...

Ich rauche, um weniger morden zu müssen  :o
Kippe im Hals, kann ich Schwachsinn, Stress und politisches Geseiher deutlich besser ertragen.
Und sollte ich aufhören, kann Angie ohnehin ihren Laden sofort wegen Pleite zumachen.

Im Übrigen sind nun in vielen Kneipen, Szene-Treffs usw. deutlich unangenehmere Ausdünstungen dominant, ein explosives Gemisch von Haarspray, Nutten-Diesel, Achsel-Schweiss, Käsefüssen, nassem Hund, Bierpfützen, Erbrochenem usw.
Und einige davon sind sicher auch nicht gerade bekömmlich, ebensowenig die meisten Raum-Deos.
Lüften muss man ja nun weniger, spart Energie...


Aber darum geht's m.e. überhaupt nicht.

Dem Gemeinen Politiker geht's vornehmlich um das Gefühl der Allmacht.
Und das steigert sich in's Unermessliche, wenn er sich in wahrlich alle Lebensbereiche restriktiv einmischen kann.
Seht Euch die üblichen Fratzen an, dann wisst ihr, was ich meine.
Nicht zu lange hinschauen, wenn Ihr jemals wieder etwas essen wollt...

Freiheitlich-demokratische Grundordnung passé, es herrscht allüberall eine gierige, arrogante und menschenverachtende Kaste, an der Macht gehalten von einer trägen amorphen Masse, Normalverbraucher genannt...

Dieses Volk hat, das ist ein grundsätzliches Problem dieser Demokratie, genau die Politiker, die es - in seiner einzigen demokratischen Funktion als 'Stimmvieh' - gewählt und damit 'verdient' hat.
Minderheiten ohne eigene Lobby zählen nicht mehr, schweigende Mehrheiten ohnehin ebensowenig.

Eines Tages wird Fleisch verboten, eine Zumutung für die Vegetarier ist's ja sicher, überall Teile toter Tiere sehen zu müssen, sogar bei'm Metzger...
Und wegen diverser Allergiker sollte man auch Ei-, Milch- und Getreideprodukte, rote, grüne, gelbe oder sonstige Gemüse verbieten, Reis sowieso und Kartoffeln erst recht.
Bleibt nur Soylent Green  ::)

Ach ja, ich kenne bedauernswerte anscheinende Seifen-Allergiker. Häufig an Bahnhöfen kennenzulernen.
Denen zuliebe sollte man dieses gefährliche Produkt auch gleich verbieten.

Immerhin, die Abschaffung regulärer bezahlter Arbeit ist auf bestem Wege, denn die ist unstrittig durchaus lebensverkürzend. Unter den 100-jährigen finden sich praktisch keine Fabrikarbeiter oder ehrliche Handwerker.
Faire Löhne erscheinen heutzutage praktisch schon verboten, der Anfang ist also gemacht  ::)

Und um Diskriminierung unserer Kanzlerdarstellerin zu vermeiden, verbieten wir demnächst Allen das Lachen.

Toleranz ist, wenn man bei anderen akzeptiert, was man selbst nicht kann oder will.
Aber immer eine Zweibahnstrasse, sonst funktioniert's nicht.

Herr, lass' Hirn regnen  :P
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Wirkungslose Gesetze: Dichter Qualm trotz Rauchverbot
« Antwort #33 am: 28 Februar, 2009, 08:56 »
Widerspenstige Wirte, kaum Kontrollen und lasche Strafen. Die Rauchverbote der Bundesländer sind ein Lehrstück darüber, wie staatliche Regulierungsversuche ins Leere laufen können. Die Folge: Fast überall wird der Schutz von Nichtrauchern wieder aufgeweicht.

Hamburg - Gäbe es eine Liste mit den skurrilsten Berliner Kneipen, würde die "Heide 11" auf einem der vordersten Plätze landen. Hier treffen sich Mops-Hund-Besitzer oder feiern schwule Paare Hochzeit. An den Wänden der Szene-Lokalität im Stadtteil Kreuzberg prangen Kitsch-Bilder und Kuckucksuhren neben ausgestopften Tieren.


Wirtin "Babsy" Palm ist ohne Zweifel erfinderisch. Nicht nur bei der Dekoration ihrer Kneipe, sondern auch wenn es darum geht, dass Berliner Nichtraucherschutz-Gesetz möglichst effektiv zu umgehen. Als es im Januar 2008 in Kraft trat, deklarierte sie ihren Neujahrsempfang einfach zur geschlossenen Veranstaltung - das Rauchen war nun erlaubt.

Als im Juli vergangenen Jahres das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Tabakqualm in kleinen Kneipen erlaubt ist, machte "Babsy" den Billardraum dicht. "Dann war ich unter 75 Quadratmetern und es durfte wieder geraucht werden." Existenzbedrohende Einbußen habe ihr das Rauchverbot zuvor beschert.

Die "Heide 11" scheint geradezu symptomatisch für die deutsche Kneipenlandschaft zu sein. Es herrscht dicke Luft. Die Gäste ziehen mit Wollust am Glimmstengel. Und die Ordnungsämter schauen oft weg, anstatt Recht und Gesetz zur Geltung zu verhelfen, empört sich Stefan Etgeton, Leiter des Fachbereichs Gesundheit und Ernährung beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Martina Pötschke-Langer, Chefin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg und seit jeher schärfste Kritikerin des blauen Dunstes, formuliert es noch drastischer: "Der Nichtraucherschutz existiert in weiten Teilen der Gastronomie nicht mehr."

In vielen deutschen Kneipen wird einfach weiter gequalmt

Das "Salü" im sächsischen Görlitz im östlichsten Zipfel Deutschlands ist genau das Gegenstück zur Berliner "Heide 11". Gediegene Atmosphäre, internationale Küche. Chef Enrico Kasper hat schon vor langer Zeit das Paffen verboten. "Meine Kneipe ist sauberer als die Schalterhalle der Bank." Auf viele seiner Kollegen ist er sauer: "Sie tun so, als habe es ein Rauchverbot nie gegeben", sagt Kasper. "Wenn jemand verkehrt durch eine Einbahnstraße fährt, schreien doch auch alle." Beim Rauchverbot schaue der Staat dagegen weg.

Gesetzesverachtende Wirte und träge Ordnungshüter sind keinesfalls eine Görlitzer Besonderheit. Auch in der deutschen Hauptstadt liegt einiges im Argen. Unter dem Titel "Das ausgeflippte Fluppenverbot" hieß es im Januar 2009 in der Berliner "B.Z.": "Ein Jahr Rauchverbot und alles raucht. Keine Kontrollen. Eine verheerende Bilanz."

Vergleichbar stellt sich die Situation in anderen Regionen dar: "Wenn ein Gast nett fragt, dann stelle ich freilich den Aschenbecher auf den Tresen", sagt die Kellnerin einer Bowling-Bahn im thüringischen Rudolstadt. Auch im Westen der Republik gibt es viel Qualm: Lokalreporter der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" besuchten in der Stadt Kamen mehrere Wirtshäuser. Ihr Fazit: "Alles scheint weiterzulaufen wie vor dem Nichtraucherschutzgesetz. Die einen kümmern sich gar nicht um die neuen Bestimmungen und bei den anderen verziert nur ein schöner neuer Aufkleber die Tür."

Aufkleber - damit ist der Hinweis auf einen Raucherklub gemeint. In Nordrhein-Westfalen, vor allem aber in Bayern, entstanden sie massenhaft. Die Wirte erklären den Kneipenabend zur geschlossenen Veranstaltung und schon darf eifrig gepafft werden. Wer in die Gaststätte will, füllt am Tresen schnell einen Zettel aus und ist Mitglied des Raucherclubs. "Die nutzen Gesetzeslücken auf Kosten der Nichtraucher aus", sagt Siegfried Ermer, Vorsitzender des Verbands "Pro Rauchfrei".

Die Verbraucherzentralen registrieren schon einige Zeit, dass Behörden bei der Kontrolle der Rauchverbote sehr träge sind. "Wir haben ein Vollzugsdefizit. Stellen Sie sich Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn vor, und es gibt keine Blitzer", sagt Verbraucherschützer Etgeton. Die Umsetzung der Rauchverbote obliegt in allen Bundesländern den Ordnungsbehörden der Kommunen oder Bezirke - eine zu Beginn der Verbote hin und wieder diskutierte "Raucherpolizei" gibt es nirgends.

Völlig überforderte Ordnungshüter beklagen ihre schlechte personelle Ausstattung, die umfassende Kontrollen unmöglich macht. "Wir können einigen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen", sagt etwa Joachim Zeller, Chef des Ordnungsamtes im Berliner Bezirk Mitte, "aber richtige Kontrollen sind personell nicht drin".

Nach Ansicht von "Pro Rauchfrei" werden effektive Kontrollen oft durch persönliche Befindlichkeiten der Ordnungsamt-Mitarbeiter behindert. "Da ist jemand selbst Raucher und drückt schon mal ein Auge zu", sagt Vorsitzender Ermer. In Hessen habe es den Fall gegeben, dass ein Beamter in einer Gaststätte anrief und darum bat, die Aschenbecher nun alle verschwinden zu lassen, weil er gleich kontrollieren komme. "Unvorstellbar", findet Ermer.

Ertappte Wirte kommen mit einem blauen Auge davon

Wenn die Ordnungsämter sich dann doch zu Kontrollen aufraffen, bleiben Strafen meist die Ausnahme. Beispiel Großstadt Leipzig. Bilanz nach einem Jahr: 300 kontrollierte Gaststätten, bei fast der Hälfte gab es Verstöße. Aber nur 13 mussten ein Bußgeld zahlen - jeweils magere 100 Euro. Das sächsische Gesetz selbst erlaubt Strafen von bis zu 5000 Euro.

Kein Landesministerium hat auch nur ansatzweise einen Überblick, wie das Rauchverbot eingehalten wird oder wie viele Bußgelder verhängt wurden. Mit blumigen Einschätzungen halten sich die Länder dagegen nicht zurück. "Das Gesetz erfährt eine breite Akzeptanz", heißt es etwa aus dem hessischen Gesundheitsministerium. Fakten oder Zahlen kann es nicht nennen.

Wie die Länder ihre Rauchverbote weiter verwässern

Die Rauchverbote sind schon jetzt stümperhaft gemacht, doch in Zukunft dürfte ihre Kontrolle noch schwieriger, die Gesetzeslage noch diffuser werden. Denn derzeit sind alle Bundesländer und Stadtstaaten damit beschäftigt, ihre Regelwerke umzuarbeiten. Teilweise haben sie bereits den Landtag passiert, ergab eine Umfrage von SPIEGEL ONLINE bei den 16 zuständigen Ministerien.

Bei 14 Ländern steht die Marschroute fest: Der Nichtraucherschutz wird aufgeweicht, die Gesetze schwammiger formuliert. Lediglich in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht klar, wie die neuen Gesetze ausfallen werden. In der Hansestadt spielt sich derzeit eine hitzige Debatte ab, ob ein generelles Rauchverbot kommen soll - oder doch nicht.

Hintergrund der Novellen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2008. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass in Ein-Raum-Kneipen ein Rauchverbot unzulässig ist. Die Länder müssen ihre Gesetze nun bis Ende 2009 dem Richterspruch anpassen. Die meisten Ministerien hatten gleich nach dem Urteil Übergangsvorschriften erlassen, somit gilt das neue Recht oftmals schon seit Sommer 2008. Die Richter hatten ihren Freibrief fürs Rauchen in Ein-Raum-Kneipen aber an fünf Bedingungen geknüpft (siehe Kasten) - zwei von ihnen werden sich nun als Stolpersteine erweisen:

    * 75 Quadratmeter Fläche. Niemand könne genau sagen, welche Teile einer Kneipe zählen werden, kritisiert Siegfried Ermer von "Pro Rauchfrei". De facto, so seine Befürchtung, darf auch in einer insgesamt 120 Quadratmeter großen Kneipe geraucht werden, weil nur der Bereich mit Stühlen gemessen wird.

    * Zweiter Problemfall: der Begriff der "zubereiteten Speise". Was fällt wohl darunter? Zürcher Geschnetzeltes? Kartoffelsalat aus der Packung? Cracker mit Dip? Von der Frage könne durchaus abhängen, ob in einer Kneipe Nikotin-Luft herrscht, oder nicht, sagt Verbraucherschützer Etgeton. Auf die Spitze treiben es die Saarländer: Damit das Rauchen erlaubt ist, "dürfen allenfalls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen verabreicht werden, wenn diese als begleitendes Beiwerk zu sehen sind". Begleitend? Beiwerk? In Bayern dürfen Raucherkneipen kalte Speisen anbieten. Die typische Brotzeitplatte und Qualm - kein Problem. Auch die Nationalspeise Schweinebraten sei eine einfache Speise und kann angeboten werden, sagt Raucherhasser Ermer. Seine Befürchtung: Kneipen, in denen gegessen und am Nachbartisch munter gepafft wird.

Fatales Signal: Bayern hat sein Rauchverbot aufgeweicht

Überhaupt erntet vor allem Bayern harsche Kritik, weil es das einst strengste Nichtraucherschutz-Gesetz der Republik im Januar erheblich gelockert hat. Von einem "ganz fatalen Signal für die anderen Bundesländer" spricht Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale. Unter anderem wurde in Bayern das totale Rauchverbot in Festzelten über den Haufen geworfen - auf Wiesn & Co. darf demnach wieder gepafft werden. Auch Thüringen plant nach Angaben des Gesundheitsministeriums, Qualm in Festzelten wieder zuzulassen.

Verbraucherschützer und Krebsforscher sind sich einig, dass sich die neuen Gesetze noch schlechter kontrollieren lassen und wegen ihrer "wenn-und-aber-Regeln" von der Bevölkerung kaum verstanden werden. "Der einfache Bürger", sagt Pötschke-Langer, werde "nur mit dem Kopf schütteln". Zudem würden die Regelwerke von zahlreichen Wirten angefochten, etwa weil sie mit 76 Quadratmetern Fläche knapp an der Grenze vorbeischrammen. "Diese Ausnahmeregelungen werden zu einer Kaskade von Klagen und neuen Ausnahmen führen", sagt Pötschke-Langer.

Am Ende hat sich auch die Tabaklobby durchgesetzt

Das einst hehre Ziel, in der deutschen Gastronomie einen einheitlichen und strengen Nichtraucherschutz zu schaffen, hat sich sprichwörtlich in Rauch aufgelöst. Letztendlich gelang es auch der Tabaklobby, sich durchzusetzen, die - wenn es schon ein Rauchverbot sein muss - auf eines mit vielen Ausnahmen drängte. In der Bilanz gebe es in der deutschen Gastronomie heute einen "Freibrief zum Rauchen mit wenigen Ausnahmen", sagt "Pro Rauchfrei"-Chef Ermer.

Die Fakten sprechen dafür: Gaststätten mit zwei und mehr Räumen haben zum überwiegenden Teil einen Raucherraum eingerichtet. Gaststätten und Kneipen kleiner 75 Quadratmeter können vom Rauchverbot abweichen und tun das auch, um keine Gäste zu verlieren. Essen wird es hier in vielen Fällen weiter geben, wegen der schwammigen Formulierung um die "zubereiteten Speisen". So mancher Wirt wird sich sein Essen anliefern lassen - das ist zwar juristisch grenzwertig, aber letztendlich legal, weil er die Gerichte nicht selbst zubereitet. Der Sinn der Rauchverbote, dass Essen und Qualm nicht zusammengehören, wird damit jedoch zur Makulatur erklärt.

"Babsy" Palm hat in ihrer Berliner "Heide 11" das Verfahren schon erfolgreich erprobt. "Ich mache so ein Joint Venture", sagt sie. Das Essen liefert der Vietnamese von nebenan, überbackene Toasts zum Frühstück kommen vom nahe gelegenen Kiosk. Somit wird Rauchen und Essen möglich - alles völlig legal. "Babsy" sieht das Berliner Rauchverbot mittlerweile auch ziemlich entspannt, selbst wenn es einmal verschärft werden sollte. "Egal was die machen, ich lass' mir immer was einfallen, dass bei mir geraucht werden kann", sagt die rothaarige Wirtin. "Den Politikern bin ich doch eine Nasenlänge voraus."

Quelle : www.spiegel.de

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Rauchverbot: Schleswig-Holstein folgt dem Karlsruher Urteil
« Antwort #34 am: 26 März, 2009, 23:10 »
Landtag folgt dem Karlsruher Urteil und beschließt neues Gesetz

Der letzte Zug: Rauchverbot entschärft
Kiel - Schleswig-Holstein hatte bereits unmittelbar nach dem Raucher-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen Jahr reagiert - und das strenge Rauchverbot für kleine Kneipen per Erlass gelockert. Das entsprechende Gesetz, in dem die neuen Regelungen für die Raucherkneipe verbindlich verankert werden, fehlte allerdings noch. Am Donnerstag wurde es im Landtag beschlossen.

Es sei ein „tragfähiger Kompromiss“, befand Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht, die sich natürlich einen umfassenderen Nichtraucher-Schutz gewünscht hätte. Schließlich störte die Karlsruher Richter nicht das Rauchverbot an sich, sondern die Ungleichbehandlung von großen und kleinen Gaststätten. Eine denkbare Konsequenz hätte daher auch ein generelles Rauchverbot sein können, das gar keine Ausnahmen zulässt. In der Großen Koalition war das allerdings nicht zu machen. Und so beschlossen CDU und SPD nun ein Gesetz, das die bisherige Praxis bestätigt, und die ist kompliziert genug. Darum gibt es hier Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.

1. Darf man wieder überall rauchen?

Nein. In Behörden, Krankenhäusern, Heimen und Schulen gilt das Verbot unverändert weiter. Dies gilt auch für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, für Hochschulen, Sportstätten, Theater, Museen, Kinos oder Konzertsäle.

2. Was gilt jetzt für die Gaststätten?

Grundsätzlich ist in Restaurants und Kneipen das Rauchen weiterhin verboten. Nach wie vor können aber geschlossene Nebenräume eingerichtet werden, in denen die Gäste zur Zigarette greifen dürfen. In Zelten auf Traditions- oder Festveranstaltungen, die höchstens 21 Tage lang betrieben werden, kann das Rauchen ebenfalls erlaubt werden. Bei privaten Feiern oder geschlossenen Gesellschaften kann der Festsaal wie ein Nebenraum genutzt werden. Ob gequalmt wird, ist dann Sache des Gastgebers.

3. Was ändert sich?

Das neue Gesetz folgt dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes und sieht für Ein-Raum-Kneipen mit einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern eine Ausnahme vom strikten Verbot vor. Die Zigarette zum Bier ist hier erlaubt. Begründung: Kleine Kneipen haben in der Praxis keine Möglichkeit, einen Raucherraum abzutrennen. Im Gegensatz zu größeren Restaurants waren sie deshalb gezwungen, das Rauchen komplett zu verbieten.

4. Welche Auflagen gibt es?

Die sogenannten Raucherkneipen müssen deutlich gekennzeichnet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. Zudem dürfen dort auch keine zubereiteten Speisen serviert werden. Salzstangen, Chips oder Erdnüsse wären demnach aber zulässig.

5. Ändert sich auch etwas an anderen Regelungen?

Ja. Das Urteil führt in der Konsequenz dazu, dass Kinder und Jugendliche künftig keinen Zutritt mehr in die abgetrennten Nebenräume für Raucher haben. An dieser Stelle verbessert sich für Minderjährige der Gesundheitsschutz gegenüber dem alten Gesetz.


Quelle: http://www.kn-online.de
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BS: immer nur Pinguin freundliche