Autor Thema: Verbraucherschützer warnen vor freenetPhone  (Gelesen 634 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Verbraucherschützer warnen vor freenetPhone
« am: 14 Februar, 2007, 14:20 »
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, versuchen zurzeit Werbetreibende des Hamburger Unternehmens freenetPhone ahnungslose Verbraucher zum Abschluss eines Preselection-Vertrags zu drängen.

Nicht unterschreiben!

Die Werber postieren sich in Einkaufszentren und locken die Kunden mit einem Gewinnspiel über 30 Freiminuten. Wer dann im Zuge dessen eine Unterschrift leistet, erhält keine Freiminuten, sondern hat sich einen Preselection-Vertrag aufdrücken lassen. Das merkt der Verbraucher jedoch erst, wenn ein Bestätigungsschreiben von freenetPhone ins Haus trudelt oder eine Mitteilung der Telekom über die "antragsgemäße" Umstellung des Telefonanschlusses auf freenetPhone hinweist.

Widerrufsrecht wird missachtet

Den Verbraucherschützern ist diese gezielte Täuschung ein Dorn im Auge. "Die Praxis von freenetPhone ist eine unlautere Wettbewerbshandlung und somit unzulässig", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Glücklicherweise sieht der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vor. Man sollte daher meinen, wer den Vertrag rechtzeitig widerruft, sei das Problem los. Doch freenetPhone weist solche Widerrufe schriftlich oder auch telefonisch als verspätet zurück. "Auch hier täuscht freenetPhone über die Rechtslage hinweg", sagt Katja Henschler und erläutert: "Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat." Da die Verbraucher jedoch keinerlei Unterlagen erhalten, fehle es an einer solchen Belehrung, so dass das Widerrufsrecht unbefristet sei. Zudem weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass nur der Anschlussinhaber einen Preselection-Vertrag wirksam abschließen kann. Wurde die Unterschrift vom Ehepartner oder den Kindern des Anschlussinhabers geleistet, kommt kein Vertrag zustande.

Um solchen ungewollten Vertragsabschlüssen generell vorzubeugen, können Verbraucher die Telekom vorsorglich bitten, Anschlussumstellungen nur nach ihrem schriftlichen Einverständnis vorzunehmen. Die sächsische Verbraucherzentrale hält hierfür ein Musterschreiben bereit, das auch auf der Website heruntergeladen werden kann.

Quelle : www.onlinekosten.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )