Autor Thema: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber  (Gelesen 1746 mal)

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Offline SiLæncer

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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
« am: 12 Februar, 2007, 15:44 »
Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.

Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an. Nachdem der Verlag Klage erhoben hatte, gab der User in der mündlichen Verhandlung schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich strafbewehrt, es zu unterlassen, sich an den bei heise online bereitgehaltenen Foren zu beteiligen. Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".

Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Diesen Vertrag habe der Verlag wirksam gekündigt. Ein weiteres Festhalten an der Vereinbarung sei nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe. So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Zudem hatte der Beklagte auch mehrfach E-Mails geschrieben, in denen er sich über den Verlag belustigt und weitere Vertragsverletzungen angekündigt hatte.

Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
« Antwort #1 am: 13 Februar, 2007, 00:32 »
Sollten wir dieses Thema nicht sticky machen?
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
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Offline SiLæncer

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Re: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
« Antwort #2 am: 13 Februar, 2007, 00:35 »
Gute Idee :)
Done ...

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Re: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
« Antwort #3 am: 14 Februar, 2007, 18:03 »
Immer dieses Hickhack um Sachen welche selbstverfreilich sein sollten.....
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

Offline SiLæncer

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Re: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber
« Antwort #4 am: 14 Februar, 2007, 20:20 »
Ja klar , in diesem unseren Lande muss man doch nun wirklich alles mit Gesetzen kaputtregeln  :P

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Offline SiLæncer

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Störerhaftung: Schluss mit den Forumsabmahnungen
« Antwort #5 am: 22 Januar, 2009, 14:14 »
Hoffnung für Forumsbetreiber: Künftig wird es wahrscheinlich nicht mehr so einfach sein, sie wegen Urheberrechtsverletzungen durch Forumsteilnehmer zur Kasse zu bitten. Eine entsprechende Gerichtsentscheidung könnte in wenigen Wochen fallen. Ein Freibrief wäre das aber nicht.

Schluss mit den Massenabmahnungen gegen Forumsbetreiber. In einer mündlichen Verhandlung stärkte das Oberlandesgericht Hamburg am Mittwoch die Rechte von Web-Seiten-Betreibern, die auf ihren Seiten auch ihre Leser zu Wort kommen lassen. Neue Beiträge in den Internet-Foren müssten die Betreiber vor der Veröffentlichung nicht zwangsläufig überprüfen, auch nicht, wenn es sich dabei um Fotos handelt, stellte das Gericht klar.

Anlass für die Verhandlung waren die Klagen des Betreibers einer Kochbuch-Website gegen die Betreiber zweier anderer Web-Seiten. In den Foren dieser Seiten hatten Anwender ihre Beiträge mit Bildern garniert, die sie dem Vorwurf zufolge von der Seite des Klägers geladen hatten. Auf jene Bilder aber hat der Betreiber der Kochbuchseite das Urheberrecht. In der Folge ließ er die gegnerischen Forumsbetreiber abmahnen, verlangte, die Bilder zu entfernen - was auch geschah.

Die Betreiber der abgemahnten Foren weigerten sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese hätte sie dazu verpflichtet, künftig dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Urheberrechtsverletzungen in ihren Foren kommt. Sie hätten jeden Beitrag lesen und freigeben müssen, bevor er auf die Seite geht. Zudem sollten die Abgemahnten die Anwaltskosten tragen und Lizenzgebühren für die Fotos zahlen.

Kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten

Während das Landgericht Hamburg den Anträgen des Klägers in erster Instanz stattgab, sprach sich das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) nun im Sinne der Beklagten aus. Mit der Vorgabe bestimmter Themen oder der Einbindung von Werbung in ein Forum machen sich dessen Betreiber noch nicht die darin von Dritten veröffentlichten Inhalte zu eigen, fasst Rechtsanwalt Sascha Kremer in seinem Blog die Ausführungen der Richter zusammen.

Erst wenn ein Forumsbetreiber Kenntnis von einem Rechtsverstoß erhalte, sei er dazu verpflichtet, den entsprechenden Eintrag zu entfernen. Genau das hatten die Beklagten unverzüglich getan, nachdem ihnen die Abmahnungen ins Haus geflattert waren. Zudem sieht das Gericht keinen Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten oder Schadensersatz, da den Forumsbetreibern selbst kein Verschulden vorgeworfen werden kann.

Prüfpflicht in Einzelfällen

Vollkommen frei von einer Pflicht, Beiträge in Internet-Foren zu überprüfen, sieht das OLG Hamburg deren Betreiber aber offenbar nicht. Wenn in Foren potentiell strafrechtliche Inhalte diskutiert werden, könne dies ein Anlass sein, der die Betreiber verpflichte, Beiträge doch proaktiv zu überprüfen, schreibt Kremer.

Eine endgültige Entscheidung des Gerichts steht derzeit allerdings noch aus. Das Urteil in dem Berufungsverfahren soll am 4. Februar verkündet werden. Sollte der zuständige Richter dann im Sinne der Beklagten entscheiden, wie es sich am Mittwoch andeutete, dürfte dies das Ende der Abmahnwelle bedeuten.

Quelle : www.spiegel.de

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