Autor Thema: Handy- Ortungsdienste: Datenschützer warnt vor Missbrauch  (Gelesen 1628 mal)

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Offline SiLæncer

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert Strafen für die heimliche Nutzung von Handy-Ortungsdiensten. Nutzer könnten damit nicht nur ihre Kinder orten, sondern auch ihre Partner unbemerkt ausspionieren, warnte er.

Hamburg - Es sei schließlich nicht allzu schwer, ohne dessen Wissen an das Handy des Partners zu kommen und von dort eine Einverständnis-SMS zu senden: "Missbrauch ist damit vorprogrammiert", sagte Peter Schaar in einem Interview mit dem Radiosender NDR info.

Über Internetanbieter wie trackyourkid.de und mister-vista.de können Eltern ihre Kinder über deren Handys orten und damit jederzeit kontrollieren, wo sie sich aufhalten. Voraussetzung für den Dienst ist, dass sich der Nutzer anmeldet und von dem zu ortenden Handy eine SMS-Kurzmitteilung schickt. Danach findet der Anbieter über den jeweiligen Mobilfunk-Sendemast das zu ortende Telefon - laut Anbieter-Homepage zwischen 50 und 300 Meter genau.

Dem NDR-Bericht zufolge schließen die Anbieter selbst Missbrauch nicht aus. Allein bei trackyourkid.de seien rund 25.000 Kunden angemeldet. Natürlich sei es auch schon vorgekommen, dass ein eifersüchtiger Ehemann das Handy seiner Partnerin geortet habe, wurde ein namentlich nicht genannter Firmensprecher zitiert.

Wenn in den nächsten Jahren die meisten Handys mit dem Satellitenortungssystem GPS ausgerüstet sind, wird auch metergenaues Orten technisch problemlos möglich sein. Zudem ermöglichen laut dem Bericht in Asien erhältliche satellitengestützte Geräte dies bereits jetzt: "Wer jemandem so ein Gerät in die Tasche steckt, kann metergenau das Bewegungsprofil eines anderen erstellen", sagte Schaar. Der Datenschutzbeauftragte forderte, dies unter Strafe zu stellen. Die heimliche Ortung sei kriminell und müsse mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit Haftstrafe geahndet werden. Dem Bericht zufolge berät sich Schaar darüber derzeit mit dem Bundesjustizministerium.

Quelle : www.spiegel.de

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Offline Jürgen

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Re: Handy- Ortungsdienste: Datenschützer warnt vor Missbrauch
« Antwort #1 am: 03 Februar, 2007, 04:01 »
Zweifellos sind die genannten Bedenken mehr als gerechtfertigt.

Wer allerdings so beknackt ist, bei'm Fremdgehen sein Handy anzulassen, der sollte von beidem die Finger lassen  ::)
Alle elf...

Noch eines gebe ich zu bedenken:
Derlei Ortungs-Dienste sind, wenn schon für jedermann verfügbar, natürlich auch für Sicherheitsbehörden machbar, dann ohne Zustimm-SMS.
Also gilt für's Schwarzarbeiten, Kohlenklau und Bullennecken sinngemäss dasselbe:
Mach' mal aus das Ding!
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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Offline SiLæncer

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Bundestag verabschiedet Gesetz gegen heimliche Handy-Ortung
« Antwort #2 am: 27 März, 2009, 13:14 »
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition eine erneute Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Die FDP votierte gegen das Vorhaben, Linke und Grüne enthielten sich. Der Gesetzesentwurf basiert auf den Regierungsvorstößen zur Festsetzung von Höchstgrenzen für die Nutzung von 0180er-Nummern aus dem Mobilfunknetz und zur Eindämmung der heimlichen Ortung von Handynutzern. Die Abgeordneten nahmen aber gemäß einer Empfehlung (PDF-Datei) des federführenden Wirtschaftsausschusses umfangreiche Korrekturen an den Vorlagen des Bundeskabinetts vor.

Neu eingeführt hat das Parlament ein mehrstufiges Verfahren zum Versand einer Rückrufbitte für Mobilfunkteilnehmer. Mit der sogenannten "Inkognito-SMS" soll es einem Diensteanbieter künftig möglich sein, einen Mobilfunkteilnehmer, der nicht in einem öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist, über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers zu unterrichten. Dabei muss zuerst ermittelt werden, ob die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist und diesem Dienst nicht widersprochen hat. Ist dies der Fall, teilt der Dienstleister des gesuchten Teilnehmers diesem den Kommunikationswunsch per Textmitteilung mit. Die Nummer des Anfragenden wird dabei nicht übertragen, wohl aber dessen Name. Ein Anruf darf dann bei dem gesuchten Mobilfunkteilnehmer vom Servicezentrum geschaltet werden, wenn dieser in die telefonische Übermittlung eines Gesprächswunsches ausdrücklich eingewilligt hat.

Die Möglichkeit zum Aufspüren von Handys durch die Übermittlung der besonders sensiblen Standortdaten wird ebenfalls komplex geregelt. Damit will der Bundestag der Missbrauchsgefahr von Tracking-Diensten sowie sogenannten Freundesuchservices wie Google Friends Connect über Location Based Services entgegenwirken. Die erforderliche Einwilligung in die Feststellung des Standortes eines Mobilfunkendgerätes zum Zweck der Übermittlung an einen anderen Teilnehmer oder Dritte, die nicht Anbieter des Dienstes sind, muss künftig "ausdrücklich, gesondert und schriftlich erteilt" werden. Eine SMS-Bestätigung reicht nicht mehr aus. Ebenso wenig darf die Einwilligung formularmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein.

In Fällen, in denen der Standort eines Handys an einen anderen Teilnehmer oder Dritte jenseits des Diensteanbieters übermittelt wird, hat dieser den Teilnehmer nach höchstens fünfmaliger Feststellung des Standortes über die Anzahl der erfolgten Standortfeststellungen mit einer Textmitteilung zu informieren. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein Ehemann seine Gattin über das ihr geschenkte Mobiltelefon unwissend wiederholt ortet.

Nicht zuletzt enthält der überarbeitete Entwurf eine Bestimmung, wonach die Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitstellen müssen, um ihren Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten sicherzustellen. Die Kosten, die nicht durch die vom Nutzer zu zahlenden Entgelte gedeckt sind, haben die Unternehmen zu tragen, die keinen bedarfsgerechten Vermittlungsdienst bereitstellen.

Weiteres Ziel des Vorhabens ist es, die Verbraucher besser vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Die Einwilligungserklärung der Nutzer muss künftig in Textform vorliegen, also etwa per Mail, SMS oder Postkarte erfolgen. Damit soll der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst.

Die Opposition kritisierte das Vorhaben teils scharf. So sprach Hans-Joachim Otto von der FDP-Fraktion in den zu Protokoll gegebenen Reden von einem "Flickwerk von Einzelmaßnahmen ohne klare sachliche oder ordnungspolitische Linie". Manche Stellschrauben würden "bewusst in die falsche Richtung gedreht". Der Liberale bedauerte, dass die Koalition das Begehr seiner Fraktion abgelehnt habe, das Moratorium für die Sanktionierung von Verstößen gegen die Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung für ein Jahr zu verlängern. Den Grünen geht die Initiative nicht weit genug. Martina Krogmann betonte dagegen für die Union: "Dieses Gesetz zeigt, dass wir Verbraucherschutz und Innovation so kombiniert haben, dass sie sich gegenseitig befruchten."

Siehe dazu auch:

    * Bundestag deckelt Handy-Gebühren für 0180-Nummern

Quelle : www.heise.de

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Der Bundesrat hat einer erneuten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am heutigen Freitag seine Zustimmung erteilt. Mit dem Vorhaben (PDF-Datei), das der Bundestag Ende März beschloss, legt der Gesetzgeber Höchstgrenzen für die Nutzung von 0180-Nummern aus dem Mobilfunknetz fest. So dürfen Anbieter künftig maximal 42 Cent pro Minute verlangen sowie höchstens 60 Cent je Anruf. Wer bei den entsprechenden Servicenummern bislang vom Mobiltelefon aus durchklingelt, muss mit Minutenpreisen zwischen 69 und 87 Cent rechnen.

Weiter will die Initiative der heimlichen Ortung von Handynutzern einen Riegel vorschieben. So muss ein Kunde künftig ausdrücklich und schriftlich in die Feststellung des Standortes eines Mobilfunkendgerätes zum Zweck der Übermittlung an einen anderen Teilnehmer oder Dritte, die nicht Anbieter des Dienstes sind, einwilligen. Eine SMS-Bestätigung reicht nicht mehr aus. Ebenso wenig darf die Einwilligung standardmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Damit soll der Missbrauchsgefahr von Tracking-Diensten sowie Freundsuchservices wie Google Friends Connect über Location Based Services entgegenwirkt werden. Nach fünfmaliger Ortung muss der Diensteanbieter zudem dem Betroffenen eine SMS schicken. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein Ehemann seiner Gattin über das ihr geschenkte Mobiltelefon unwissend nachspürt.

Neu führt die Gesetzesnovellierung zudem ein mehrstufiges Verfahren zum Versand einer Rückrufbitte für Mobilfunkteilnehmer ein. Mit der sogenannten "Inkognito-SMS" soll es einem Diensteanbieter künftig möglich sein, einen Mobilfunkteilnehmer, der nicht in einem öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist, über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers zu unterrichten. Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste müssen ferner Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitstellen, um für diese die Nutzung öffentlich zugänglicher Telefondienste sicherzustellen. Weiteres Ziel ist es, die Verbraucher besser vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen. Die Einwilligungserklärung der Nutzer muss künftig in Textform vorliegen.

Vertagt haben die Länder eine Entscheidung über die Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die entsprechende "zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" sieht vor, dass bis spätestens Ende 2010 alle Haushalte in Deutschland mit schnellen Internet-Anschlüsse versorgt werden sollen. Das Bundeskabinett hat dafür unter anderem empfohlen, den Frequenzbereich zwischen 790 MHz und 862 MHz für schnelle Internetdienste per Mobilfunk frei zu machen. Die Länder wollen zunächst mit dem Bund aber darüber beraten, wer die Kosten für die Umstellung trägt. Zudem gibt es im Innenausschuss des Gremiums Bedenken gegen die Initiative. So sei zu befürchten, dass der parallele Einsatz von Mobilfunk und "Beschallungstechnik" in dem begehrten Spektrum störenden Einfluss etwa auf kabellose Mikrofone ausübe. Es bestünde ein wirtschaftliches und technisches Risiko für diese "Sekundärnutzer". Diesen müssten folglich möglichst frühzeitig alternative Funkfrequenzen zugeteilt werden.

August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbands Bitkom, hatte gestern noch an den Bundesrat appelliert, sich der Verabschiedung der Breitbandstrategie nicht entgegenzustellen. Die mit der Abschaltung des analogen Rundfunks frei werdende digitale Dividende "ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Breitbandversorgung dünn besiedelter Regionen", konstatierte der Chef der Lobbyvereinigung. Die TK-Branche sei bereit, "viele Millionen in die Breitbandversorgung der ländlichen Regionen zu investieren und damit Vorreiter in Europa zu sein".

Quelle : www.heise.de

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