Autor Thema: Aushungern und Fordern  (Gelesen 2696 mal)

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Aushungern und Fordern
« am: 26 Januar, 2007, 11:35 »
Die Bundesregierung will Absprachen zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht wie im Fall Hartz gesetzlich regeln - und damit weiter fördern. Damit stößt sie auf heftige Gegenwehr bei Anwälten und der FDP.

Berlin - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte die Bundesregierung auf, ihre Vorschläge zurückzunehmen. "Die Regelung ist dürftig. Sie verschlechtert die Situation der Angeklagten und der Verteidiger", sagte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Stefan König. Er fürchtet, dass künftig der Druck auf Angeklagte steigt, einem Deal zuzustimmen. Dadurch könnte die Chance auf einen Freispruch sinken.

Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einheitliche Regeln für Absprachen in Strafprozessen angekündigt. Nach einem Referentenentwurf des Ministeriums soll "die Transparenz bei Vereinbarungen zwischen Anklage, Gericht und Verteidigung erhöht werden."

Die Regierungspläne könnten dazu führen, dass Prozessabsprachen häufiger und Verfahren weiter verkürzt werden. Zugleich sollen solche Absprachen für Laien verständlicher und besser kontrollierbar werden. Um die Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht nachvollziehbar zu machen, sollten solche Verhandlungen in Protokollen festgehalten werden, so Zypries. Zentrale Bedeutung bei Absprachen komme einem glaubwürdigen Geständnis zu.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, erklärte die geplante Regelung dagegen für effizient. "Es macht aus prozessökonomischen Gründen Sinn, Verfahren abzukürzen", sagte er der "Berliner Zeitung". Das sei vor allem bei Wirtschaftsverfahren gut, die oft langwierig seien.

In CDU und bei den Grünen stieß das Vorhaben auf Zustimmung. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, mahnte aber, der Staat dürfe sich seinen Strafanspruch nicht abkaufen lassen. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte, die Grenzen müssten klar sein. So dürften auf keinen Fall gefährliche Straftäter frühzeitig entlassen werden. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte, er halte den Regierungsentwurf für "diskussionswürdig". Die Absprachen vor Gericht müssten vom "Ruch des Hinterzimmers" befreit werden.

Zypries-Vorgängerin: Solche Absprachen sollten selten sein

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte hingegen eine restriktive Regelung von Absprachen. Sie seien zu einem ausuferndem Instrument im Strafprozess geworden. "Der Deal muss die Ausnahme bleiben", sagte sie. "Absprachen sind ein Stück weit ein Offenbarungseid für die Justiz", kritisierte die ehemalige Bundesjustizministerin. Sie forderte, die Justiz auch personell zu stärken, statt durch Absprachen das Vertrauen zu schwächen. Die Förderung von Absprachen ist aus ihrer Sicht die falsche Antwort auf die Überlastung der Justiz.

Zypries hatte angekündigt, noch im Frühjahr solle das Kabinett einen entsprechenden Entwurf beschließen. Im Prozess gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz, der gestern zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt wurde, hatten sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger auf das Strafmaß quasi verständigt. Kritiker monierten, der Rechtsstaat werde durch solche Absprachen angreifbar, die Beweisaufnahme im Fall Hartz hätte gründlicher ausfallen müssen. Der Deal hatte Hartz unter anderem den Auftritt von Prostituierten als Zeugen erspart.

"Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es aber nicht geben", sagte Ministerin Zypries. Absprachen hatte es auch bei der Anklage gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben. Das Düsseldorfer Landgericht hatte das Verfahren um die umstrittenen Prämien bei der Übernahme von Mannesmann gegen eine Zahlung von 5,8 Millionen Euro eingestellt.

Quelle : www.spiegel.de

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ARBEITSMARKTREFORM - Hartz IV soll nicht mehr nach Hartz heißen
« Antwort #1 am: 26 Januar, 2007, 20:35 »
Der Name "Hartz" taugt nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Struck nicht mehr als Name für die Arbeitsmarktreform. Begründung: Der Begriff sei diskriminierend. Das meint auch Niedersachsens Ministerpräsident Wulff.

Uelzen/Berlin - "Der Begriff ist diskriminierend", sagte Peter Struck der in Uelzen erscheinenden "Allgemeinen Zeitung" mit Blick auf die Verurteilung des früheren VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz. "Das passt gar nicht zusammen", sagte er in Hinblick auf die Regulierung des Arbeitsmarktes durch Hartz IV. "Wer Wasser predigt, darf nicht Wein saufen."

Zuvor hatte bereits der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) gefordert, Hartz dürfe "nicht mehr Namensgeber von Berliner Reformgesetzen sein".

Der Namensgeber für die Reform hatte am Donnerstag wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhalten und muss eine Geldstrafe von 576.000 Euro zahlen. Hartz hatte gestanden, den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe und Vergünstigungen wie teuren Reisen "gekauft" zu haben.

Quelle : www.spiegel.de

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Re: ARBEITSMARKTREFORM - Hartz IV soll nicht mehr nach Hartz heißen
« Antwort #2 am: 27 Januar, 2007, 01:26 »
"Wer Wasser predigt, darf nicht Wein saufen."
Quelle : www.spiegel.de

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Ein-Euro-Jobber müssen Fahrt zur Arbeit selbst bezahlen
« Antwort #3 am: 07 Januar, 2009, 11:49 »
Ein-Euro-Jobber müssen die Fahrten zu ihrem Arbeitsplatz aus eigener Tasche bezahlen. Kosten für eine Monatskarte seien ihnen nicht zusätzlich zu erstatten, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit seinem ersten Urteil zu den sogenannten Arbeitsgelegenheiten für "Hartz-IV"-Empfänger.

Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus dem Sauerland, der ein Jahr lang in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet hatte. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben, die er brauchte, um den Arbeitsplatz zu erreichen.

Das Bundessozialgericht erklärte das für rechtens. Wer vom Jobcenter zu einer solchen Tätigkeit verpflichtet werde, habe lediglich Anspruch auf eine "angemessene Entschädigung" für die mit der Arbeit zusammenhängenden Mehrausgaben und nicht auf einen Arbeitslohn, befanden die Kasseler Richter. Deshalb reiche es, wenn die gezahlte "Mehraufwandsentschädigung" die Unkosten decke. Das sei in diesem Fall gegeben. Inwiefern es darüber hinaus noch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme der Arbeit geben müsse, ließ der Senat ausdrücklich offen. (mhz/ddp)


Quelle: http://www.saarbruecker-zeitung.de
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Bundessozialgericht: Kabel-TV wird für Arbeitslose nicht übernommen
« Antwort #4 am: 19 Februar, 2009, 16:02 »
Kein Kabel-TV-Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger

(dpa/ar) Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf einen Kabelanschluss, wenn es keine andere Möglichkeit des Fernsehempfangs gibt. Die zusätzlichen Kosten müssen vom Steuerzahler nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Donnerstag nur übernommen werden, wenn sie fester Bestandteil des Mietvertrages sind und es keine Alternativen gibt. Biete der Vermieter hingegen das Kabel nur zusätzlich an und besteht eine andere Möglichkeit fernzusehen, gehörten die Kabelkosten nicht zu den Kosten der Unterkunft, die von der öffentlichen Hand getragen werden (Az.: B 4 AS 48/08 R).

Geklagt hatte eine Arbeitslose aus Pforzheim, deren Miete und Nebenkosten, wie bei Hartz-IV-Empfängern üblich, von der Arbeitsbehörde komplett übernommen wird. Dabei zahlt das Amt auch für die Nutzung einer Gemeinschaftsantenne. Die Frau wollte sich dennoch auch den Zugang zum Kabelnetz - der vom Vermieter angeboten, aber nicht verpflichtender Teil des Mietvertrages ist - freischalten lassen. Die entsprechende Gebühr von knapp 18 Euro im Monat solle das Amt zahlen.

Kabelgebühr kein Pflichtteil des Mietvertrags

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Der Anwalt der Frau sagte, dass ansonsten eine Welle losgetreten werde: "Dann kann man fast jede Position eines Mietvertrages angreifen. Arbeitslose könnten gezwungen sein, mit ihrem Vermieter um die Kürzung der Miete zu verhandeln, und zum Beispiel den Fahrstuhl oder den Garten nicht mitzubenutzen." Die beklagte Arbeitsgemeinschaft entgegnete jedoch, dass der Fernsehempfang ja möglich und die Kabelgebühr kein Pflichtteil des Mietvertrages sei.

Die obersten Sozialrichter Deutschlands sahen es ähnlich. Es gebe zwar unbestreitbar auch bei Arbeitslosen ein Informationsbedürfnis und dabei die Pflicht der Ämter, die Kabelgebühren zu übernehmen. Das gelte aber nicht, wenn der Mieter anderweitig Fernsehen empfangen könne und die Gebühr kein fester Bestandteil des Mietvertrages sei. Der Arbeitslose habe die Pflicht, die von der Allgemeinheit getragenen Kosten zu begrenzen. Sei die Kabelgebühr nicht vorgeschrieben und der Fernsehempfang anderweitig möglich, müsse die Allgemeinheit die Extrakosten nicht übernehmen. Eine Beschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit sei das nicht.


(Quelle: Comcast) http://satundkabel.magnus.de
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Hartz-IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie
« Antwort #5 am: 20 Februar, 2009, 20:31 »
Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Die Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, forderte eine sofortige Korrektur. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden.

Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, werden die 2.500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.

Wie nach Meldung der «Lausitzer Rundschau» aus der Regierungsantwort hervorgeht, handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine «Einnahme in Geldeswert», die als Einkommen zu berücksichtigen ist. Das gelte auch, wenn die Prämie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten sei.

Linke: "Unglaublicher Vorgang"

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als «unglaublichen Vorgang» und forderte eine sofortige Korrektur. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7.500 Euro als angemessen.

Die Bundesregierung hat 1,5 Milliarden Euro für die sogenannte Umweltprämie bereitgestellt. Das reicht für die Verschrottung von rund 600.000 Altautos. Anträge können bis zum 31. Dezember gestellt werden, doch steht zu befürchten, dass die Summe vorher aufgebraucht ist.

Quelle : www.derwesten.de

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Re: Hartz-IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie
« Antwort #6 am: 20 Februar, 2009, 20:40 »
Mal davon ab das wohl kaum ein HartzIVer aufgrund des "tierisch verlockenden Angebots" ein neues Auto kauft, wovon sollte er das zahlen? Mit Hilfe eines Kredits? 
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Re: Hartz-IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie
« Antwort #7 am: 20 Februar, 2009, 23:05 »
Als angemessen kann ein Fahrzeug bis zum genannten Wert durchaus gelten, sofern es bereits vorher vorhanden war und insgesamt als angemessen anzusehen ist, z.B. für eine kinderereiche Familie, oder auf dem Lande, oder wenn es benötigt wird, um die Vermittlungschancen zu erhalten.

Aber es gibt nur einen Höchstbetrag von 750 € (für eine Einzelperson), bis zu dem angespartes verfügbares Vermögen nicht mit Leistungen zu verrechnen ist.
Dieser Betrag soll beispielsweise für Anschaffungen dienen, für die im Warenkorb keine Mittel vorgesehen sind, wie beispielsweise 'mal einen neuen Kühlschrank.
Darüber hinaus gehendes Vermögen ist stets vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts zu verwerten.
Gleiches gilt für Schenkungen oder Verkaufserlöse, kaum weiter eingeschränkt sogar für eventuelle Kredite.

Um die Kreditwürdigkeit steht's natürlich immer schlecht, zumal eine erhebliche Verwendung der Hartz IV Gelder zu anderen Zwecken als dem Lebensunterhalt und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Zweckentfremdung darstellen und eine Kürzung der laufenden Zahlungen in gleicher Höhe begründen würde.

Insofern kann der Fall eines Neuwagenkaufs unter Hartz IV im Grunde garnicht auftreten.
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« Antwort #8 am: 23 September, 2009, 11:53 »
Seit 2005 hat sich in Deutschland die Armut, die Kinderarmut und die Anzahl der Tafeln verdoppelt. Der Niedriglohnsektor hat sich innerhalb der letzten zwanzig Jahre gleichfalls dupliziert. Während Einkommen aus Gewinnen und Vermögen um 36 Prozent zugenommen haben, bleibt die Lohnquote mit 66,2 Prozent auf einem historischen Tiefstand: Neun Prozentpunkte unter dem Spitzenniveau von 1974.

Ökonomische Entmachtung und gravierende Entrechtung

Maßgeblicher Türöffner für diese Entwicklung sind die unter dem Begriff Hartz IV subsummierten Reformen des Arbeitsmarkts aus dem Jahr 2005. Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Einführung einer Grundsicherung unterhalb des ehemaligen Sozialhilfeniveaus, indem staatliche Einmalleistungen der Sozialämter durch unzureichende Pauschalen (PDF) ersetzt wurden und der (teilweisen) Verringerung des Schonvermögens wurde bei Langzeitarbeitslosen eine verheerende Armutsspirale in Gang gesetzt. Doch damit hören die Zumutungen für Bezieher des Arbeitslosengelds II nicht auf, denn mit der ökonomischen Entmachtung geht eine gravierende Entrechtung einher. De facto nähert man sich durch die exponentielle Ausweitung der Zumutbarkeitskriterien für Arbeit hart der Grenze zur Zwangsarbeit. Die Alg-II-Bezieher bewegen sich nicht mehr als Rechtssubjekte, als Staatsbürger in der Gesellschaft, sondern werden zu reinen Pflichterfüllern degradiert. Sie sind auf den Status von Metöken und Heloten herabgesunken und werden - von Politikern wie Wolfgang Clement als "Parasiten" beschimpft - für die öffentliche Hetzjagd freigegeben.

Großzahl der Sanktionen widerrechtlich

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Machtlosigkeit und Erniedrigung sind Langzeitarbeitslose noch der Willkür der Behörden ausgesetzt. Denn die JobCenter und ARGEN haben das Recht, die Zahlungen an Hartz-IV-Empfänger bis zum Wegfall der Leistung einzuschränken, falls diese ihren Anweisungen nicht Folge leisten. Letzteres ist für die Arbeitslosen durchaus schwieriger, als sich das anhört: Schließlich sind die Alg-II-Regelungen in etwa so kompliziert, wie das deutsche Steuerrecht, allerdings mit dem feinen Unterschied, dass Wohlbetuchte mit Hilfe juristischer Spezialisten Ausnahmeregelungen und Steuerschlupflöcher für sich ausfindig und zu ihrem Vorteil nutzen können, während man den Alg II-Bezieher in einem Dschungel voller Fußangel-Paragrafen und unklarer Regelungen, die sich mitunter gegenseitig widersprechen, alleine stehen lässt. Sanktionen sind nicht nur, aber auch ein Mittel, um den Sparvorgaben der Bundesagentur für Arbeit nachzukommen.

Eine Großzahl davon ist rechtswidrig, wie die Anzahl der gewonnen Prozesse gegen die Maßnahmen beweist. Diese Anordnungen sind keine Bagatellmaßregeln, sondern gehen an die Existenz: In der Broschüre "Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende - Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen" (PDF), welche von der Berliner Kampagne gegen Hartz IV herausgegeben wurde, ist zum Beispiel von einem Fall zu lesen, in dem ein Diabetiker sich aufgrund der Sanktionen kein Insulin und auch kein Essen mehr leisten konnte. Auch sind die Umstände der darin beschriebenen Sanktionen oftmals grotesk: Ein Epileptiker sollte auf einem Baugerüst arbeiten, eine Hartz IV-Bezieherin wurde vom Job-Center dazu angehalten, die "Nebentätigkeit" Prostitution gegen ihren Willen fortzusetzen.

Über die drakonischen Strafen, die das Gesetz vorschreibt, und die zum Teil lebensgefährliche Sanktionierungspraxis von JobCentern und ARGEN sprach Telepolis mit Claudia Daseking und Solveig Koitz, welche die Broschüre mitverfasst haben und Mitinitiatorinnen des "Bündnis für ein Sanktionsmoratorium" (PDF) sind, einer erstaunlich breiten Plattform namhafter Vertreter aus Politik, Erwerbsloseninitiativen, Wissenschaft und Kirche. Solveig Koitz arbeitet seit Jahren als Sozialberaterin für Hartz-IV-Beziehende.

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« Antwort #9 am: 23 September, 2009, 20:20 »
Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 2

 Sie haben ja sanktionierte Hartz-IV-Bezieher befragt. Was ist Ihrer Einschätzung nach das größte Problem für die Betroffenen?

Solveig Koitz: Das hängt zum einen davon ab, wie hoch die Sanktion ist und ob jemand noch Geld auf dem Konto oder dem Sparbuch hat. Es macht schon einen Unterschied, ob einem zehn Prozent vom Regelsatz gekürzt werden, oder ob das Alg II ganz gestrichen wird. Wie jemand eine Sanktion verkraftet, hängt auch davon ab, wie die persönliche Situation und die psychische Verfassung ist, d.h. wie belastet jemand durch Hartz IV schon vor der Sanktion war und welche Probleme jemand außerdem noch hat.

Claudia Daseking: Wer sanktioniert wird, ist meist wie vor den Kopf geschlagen. Viele verstehen nicht, warum sie überhaupt sanktioniert wurden. Deutlich wurde auch, dass Sanktionen in gravierender Weise den Alltag und die Lebensmöglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien beeinträchtigen. Als besonders belastend wurden von den Befragten auch Ohnmachtsgefühle genannt: Das Gefühl, dieser Behörde ausgeliefert zu sein, von ihr in Not gebracht zu werden und daran selbst nichts ändern zu können. Verbreitet ist die starke Empfindung, ungerecht behandelt zu werden. Ein Sanktionierter hat angegeben, für ihn sei das Schlimmste das genaue Wissen gewesen, dass mit ihm rechtswidrig verfahren wird. Unsere Umfrageergebnisse zeugen davon, dass zum Teil große materielle Not entsteht, die bis hin zu Todesangst führt, weil der Zugang zu Nahrung und Medikamenten versperrt ist.

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Re: "Materielle Not bis hin zur Todesangst"
« Antwort #10 am: 23 September, 2009, 20:56 »
Ein langer, aber ein Artikel den man gelesen haben MUSS!!! ALG II kennt keine Gnade!

Mit mir hatte man seinerzeit auch schon diverse Querelen versucht die ich immer so abwehren konnte. Einiges hätte ich mit DEM Hintergrund sicher leichter bewältigen können. "Freu" mich auf Teil III
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Re: "Materielle Not bis hin zur Todesangst"
« Antwort #11 am: 24 September, 2009, 02:55 »
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - wer wünschte sich das nicht im Alltag.
Aber anscheinend sind weit überwiegend Verfassungsfeinde an den Hebeln der Macht, in einer wirklich grossen Koalition der Unmenschlichkeit.

Sonntag ist Wahltag.

Und Wahltag ist Zahltag.

Höchste Zeit, die Verbrechen am Sozialsystem entschieden abzustrafen.
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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Sparen statt fördern
« Antwort #12 am: 24 September, 2009, 16:00 »
Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 3

"Rechtsanspruch auf verständliche Bescheide wird ständig mit Füßen getreten"

Sie schreiben, dass es einem Hartz-IV-Bezieher fast unmöglich ist, mit seinem Sachbearbeiter nach Verhängung einer Sanktion telefonisch oder kurzfristig direkt Kontakt aufzunehmen. Dabei wäre es doch sinnvoll, wenn hier Kommunikation hergestellt würde ...

Claudia Daseking: Das wäre es in der Tat. Aber die Abschottung ist gewollt, zum Beispiel um mit geringer Personaldecke frei von "Störungen" die Aktenberge abarbeiten zu können. Insgesamt gleichen JobCenter heutzutage eher einer Festung. Zum Beispiel sind überall Security-Leute sehr präsent, also privater Wachschutz. Die Abschottung ist aber nicht in allen JobCentern gleich rigide. Die ganze Kommunikation der JobCenter mit ihren "Kunden" zeigt jedoch generell, dass nichts übrig ist von einem Verhältnis Bürger zu seiner Behörde, sondern dass hier obrigkeitsstaatlich verfahren wird: Wenn die Behörde einen vorlädt, kriegt man eine Rechtsfolgenbelehrung mit den Sanktionsandrohungen an die "Einladung" geheftet. Hat man als Hartz-IV-Bezieherin den Wunsch nach dringender Klärung, muss man betteln und gegebenenfalls eine lange Wartezeit auf sich nehmen, um überhaupt vorgelassen zu werden.

Solveig Koitz:  Das stellt keinesfalls in Abrede, dass es auch freundliche Mitarbeiter gibt, wenngleich das Machtgefälle oft deutlich zu spüren ist. Es geht hier um den Kommunikationsstil der Behörde. Dazu gehört auch, wie Textbausteine verwendet werden, zum Beispiel immer wieder solche mit unterstellendem oder anmaßenden Ton.

Typisch ist auch, dass der Rechtsanspruch auf verständliche Bescheide ständig mit Füßen getreten wird. In einigen Berliner JobCentern sollen jetzt "Bescheiderklärer" eingesetzt werden, immerhin. Angebracht wäre es aber, die Bescheide so zu verfassen - und die genutzte Software entsprechend zu ändern - dass für die meisten Leistungsbeziehenden eine extra Erklärstelle nicht nötig ist.

mehr ...

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Re: Aushungern und Fordern
« Antwort #13 am: 06 Oktober, 2009, 22:39 »
FDP will Hartz IV abschaffen

BERLIN - Union und FDP drücken bei den Gesprächen über eine schwarz-gelbe Bundesregierung aufs Tempo.
Schon der erste Verhandlungstag dauerte fast neun Stunden - die Wunschkoalitionäre sprachen alle Themenfelder an.
Zugleich dringen einzelne FDP-Politiker weiter auf Zugeständnisse - besonders bei der Inneren Sicherheit. Der hessische FDP-Vorsitzende und Justizminister Jörg-Uwe Hahn forderte Änderungen am Gesetz über die Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA).
"Wir wollen nicht, dass es Angriffe auf Privat-PC gibt", sagte Hahn der "Frankfurter Rundschau". "Wir möchten das System wieder umdrehen."

Demonstrative Harmonie

Nach Abschluss des ersten Gespräche in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin bemühen sich Union und FDP demonstrativ um Harmonie.
Schon heute geht es in den zehn Arbeitsgruppen mit intensiver Detailarbeit zur Sache, damit die Regierung vielleicht bis zum 20. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November steht.

Die Arbeitsgruppen können unabhängig über ihren Zeitplan bestimmen. Bis spätestens zum 16. Oktober sollen erste Ergebnisse vorliegen.
"Es war eine sehr gute Stimmung, es war ein sehr guter Tag", sagte FDP-Chef Guido Westerwelle am späten Montagabend in Berlin. NRW- Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) stellte fest: "Wir sind sehr, sehr weit gekommen.
Es hat überhaupt nirgendwo gehakt. Es hat keinen Punkt gegeben, an dem wir gesagt hätten: "Da kommen wir nicht klar"." Auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sprach von einem "angenehmen Tag".

'Angenehmer Tag'

In der Woche nach der Bundestagswahl hatte zwischen den Parteien noch teils harsche Vorhaltungen gegeben. Personalfragen standen zunächst nicht zur Debatte und kein Seite wollte nach den ersten Gesprächen kaum Konfliktpunkte erkennen.   
Bei der Inneren Sicherheit etwa dürfte hart um Kompromisse gerungen werden. Der hessische FDP-Vorsitzende Hahn sagte an die Adresse der Union, die eine Änderung des BKA-Gesetzes bislang ablehnt:
"Ich habe das Gefühl, dass die Kollegen der Union in den letzten Jahrzehnten keine Koalitionsverhandlungen mehr geführt haben. Sie können nur verlieren." Für Kompromisse müsse jeder von Positionen abrücken. Hahn gehört der Arbeitsgruppe Innen und Recht an.

Bürgergeld statt Hartz IV

Im Bereich Soziales will die FDP ihre Forderung nach einem Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV durchsetzen. "Wir wollen Hartz IV durch ein leistungsfreundlicheres und arbeitsplatzschaffendes Bürgergeld ersetzen", sagte FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms der Tageszeitung Die Welt.
Er steht mit Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) der Steuer- und Finanzarbeitsgruppe vor. Auch in der Union gebe es Befürworter.
Nach den Plänen der Freien Demokraten fasste ein Bürgergeld alle aus Steuern finanzierte Sozialleistungen zusammen. Sie versprechen sich hiervon weniger Bürokratie und Missbrauch sowie stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme.


Quelle: http://www.dnews.de/politik/121380/fdp-will-hartz-iv-abschaffen.html
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Na dann warten wir mal was da kommt/ nicht kommt
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Bürgergeld als Mogelpackung
« Antwort #14 am: 06 Oktober, 2009, 23:37 »
FDP will nur noch gesundheitliche Minimalversorgung für Arme

Für viele Wähler überraschend reiht sich die FDP ein in die Anti-Hartz-IV-Front. Bei den gegenwärtigen Koalitions-Verhandlungen mit CDU und CSU heißt es: "Wir wollen Hartz IV durch ein leistungsfreundlicheres und arbeitsplatzschaffendes Bürgergeld ersetzen", so der Finanzexperte der Liberalen, Hermann Otto Solms. Und in der Tat ist die Ersetzung des Arbeitslosengeldes II durch ein sogenanntes "Liberales Bürgergeld" Teil des Wahlprogramms der FDP und seine Details sind in dem "Kommissionsbericht Das Liberale Bürgergeld von April 2005 nachzulesen, die Kommission leitete Prof. Andreas Pinkwart, haushaltspolitischer Sprecher der FDP. Doch was sich zunächst als Abschaffung von ungeliebten Reformen liest, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Fahrplan hin zu einer erneut verschärften Variante von Minimalversorgung auf dem Sockel von Niedriglohnarbeit.

Der FDP-Entwurf kommt zunächst mit Formulierungen daher, denen jede Großmutter zustimmen kann:

Zitat
Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung – dem Bürgergeld – zusammengefasst werden. Damit ist das Bürgergeld einfach und transparent.
Aus dem Wahlprogramm der Liberalen

Weiter: "Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet."

Die Höhe des Bürgergeldes soll pauschal 662 Euro betragen, ausgezahlt vom Finanzamt. Voraussetzung sind die Bedürftigkeit und die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit. Bei Ablehnung einer zumutbaren angeboten Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt.

Das scheint zunächst Hartz IV sehr ähnlich zu sein: Pauschalierung der Leistungen, Bedürftigkeit als Voraussetzung, Arbeitszwang und Sanktionen – alles wie gehabt. Nur, dass die Pauschalierungen de facto eine erneute Absenkung der Leistungen bedeuten. Wurde bei dem Umstieg von der Arbeitslosenhilfe auf Hartz-IV die bis dahin im Sozialhilfegesetz möglichen Sonderleistungen bei Bedarf wie eine neue Waschmaschine oder ein neuer Wintermantel weggekürzt, ist die Pauschalierung beim Bürgergeld der FDP etwa was die Höhe des Mietanteils anbelangt, eine erneute Kürzung.

Vor allem aber ist mit diesem Bürgergeld der Weg in die medizinische Versorgung von Langzeitarbeitslosen und bedürftigen Rentnern nur noch auf Minimalniveau vorgegeben. Denn die FDP geht unbeirrbar den neoliberalen Weg der Privatisierung weiter und setzt bei den Krankenkassen auf die Privatversicherung. Der Arbeitgeberbeitrag der Krankenversicherung soll künftig als steuerpflichtiger Lohnanteil ausgezahlt werden und davon soll sich der Arbeitnehmer privat versichern.

Während Barack Obama in den USA um eine Pflichtkrankenversicherung ringt, will die FDP dieses Prinzip in Deutschland weitgehend schleifen. Zur Pflicht soll nur noch eine Versicherung mit einem "Mindestumfang an Leistungen" werden, also die Krankenkasse "light". Alles was über eine "Grundversorgung" hinausgeht, muss selbst bezahlt werden. Und es ist nur noch diese "Grundversorgung", die in der FDP-Pauschale von 662 Euro enthalten ist: "Für Kinder und Bürger mit zu geringem oder keinem Einkommen wird eine Pauschale als Bestandteil des Bürgergeldes gewährt, die sich an der Höhe der Regelleistungstarife der verschiedenen Krankenkassen bemisst." Das meint, dass alle zusätzlichen Leistungen von diesen 662 Euro zu bezahlen sind: "Derjenige, der höher versichert ist, muss die zusätzlichen Kosten eigenständig aufbringen." Bleibt nur die Frage, wovon. Bei der Pflegeversicherung setzt die FDP allerdings auf Versicherungspflicht – bei einer privaten beziehungsweise kapitalgedeckten Versicherung. Und auch dieser Betrag soll aus den 662 Euro bezahlt werden.

Das Bürgergeld der FDP ist zudem ausgerichtet auf die weitere Schaffung eines Niedriglohnsektors. Die Vorgaben der Liberalen sind klar: "Ohne eine Anpassung der Tarife nach unten ist der strukturellen Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich nicht wirksam entgegen zu treten. Zudem müssen die starren Flächentarifverträge flexibler gestaltet werden." Auf dem Programm stehen also die Absenkung der Löhne, die Abschaffung der Flächentarife und auch des Kündigungsschutzes. Dafür sollen die Freibeträge auf Einkommen beim Bürgergeld gegenüber Hartz IV erhöht werden – quasi also die flankierende Maßnahme zur Einführung von flächendeckenden Niedriglöhnen, von denen niemand leben kann.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

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