Autor Thema: Politiker wollen RAF- Rädelsführer freilassen  (Gelesen 2656 mal)

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RAF: Wisniewski soll Buback- Mörder sein
« Antwort #15 am: 22 April, 2007, 12:40 »
Der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht dreißig Jahre nach der Tat vor der Aufklärung: Nach Informationen des SPIEGEL beschuldigen frühere RAF-Mitglieder Stefan Wisniewski. Die Aussage, die Knut Folkerts und Christian Klar entlastet, ist den Behörden seit Jahren bekannt.

Hamburg - Nach Informationen des SPIEGEL hat die ehemalige RAF-Angehörige Verena Becker dem Verfassungsschutz verraten, dass Stefan Wisniewski vom Soziussitz eines Motorrads die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben haben soll. Diese Aussage machte sie bereits Anfang der achtziger Jahre.

Wisniewski war 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt worden und kam 1999 frei.

Laut Becker fuhr Günter Sonnenberg das Tat-Motorrad, Christian Klar soll im Fluchtauto, einem Alfa Romeo, auf die Täter gewartet haben. Der Verfassungsschutz gab dazu keine Stellungnahme ab.

Der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock bestätigte die Darstellung Beckers im Wesentlichen. Nach seinen Kenntnissen habe Wisniewski geschossen, Sonnenberg habe das Motorrad gelenkt. Über die Tatbeteiligung Klars sei er nicht informiert.

Boock hat Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, nach eigenen Angaben über seine Kenntnisse unterrichtet.

Schon seit 1990 hat das Bundeskriminalamt (BKA) ernstzunehmende Hinweise darauf, dass der 1980 wegen des Buback-Mordes, trotz kaum vorhandener Beweise, zu lebenslanger Haft verurteilte Knut Folkerts sich am Tattag nicht in Deutschland aufgehalten hat.

Dem SPIEGEL liegen Vernehmungsprotokolle der früheren RAF-Angehörigen Silke Maier-Witt vor, die 1980 in der DDR untergetaucht war und nach dem Zusammenbruch der DDR enttarnt wurde. Die heutige Friedensaktivistin hat den Protokollen zufolge 1990 ausgesagt, Folkerts habe am Tattag, dem 7. April 1977, an der deutsch-holländischen Grenze in einem Auto auf sie gewartet und sei dann nach Amsterdam gefahren. Folkerts hat bisher zu seiner Tatbeteiligung geschwiegen.

Quelle : www.spiegel.de

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Parteien fordern Klarheit über Buback- Mord
« Antwort #16 am: 22 April, 2007, 14:36 »
Aufregung in Regierung und Opposition: Nach SPIEGEL-Informationen haben die Sicherheitsdienste jahrelang Hinweise auf den Todesschützen im Mordfall Buback ignoriert. Aus allen Parteien wird nun die Forderung laut: Justiz und Behörden müssen die Sache aufklären.

Berlin - Was wussten die deutschen Sicherheitsbehörden über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe wirklich? Warum gingen sie Informationen darüber nicht nach, dass Stefan Wisniewski der Todesschütze war, sondern beließen dafür Knut Folkerts in Haft, obwohl es nach Informationen des SPIEGEL seit 1990 Hinweise gab, dass der zum Zeitpunkt der Tat im April 1977 gar nicht in Deutschland war? Politiker aller Parteien fordern 30 Jahre nach dem Mord, den Fall neu aufzurollen.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte der "Bild am Sonntag": "Sollten diese Informationen stimmen, braucht unser Land eine juristische und politische Aufklärung des Deutschen Herbstes. Bei all den Verknüpfungen, die es zwischen der RAF und der DDR gegeben hat, wäre es auf jeden Fall sinnvoll, nicht nur die polizeilichen Ermittlungen, sondern auch die Erkenntnisse der Nachrichtendienste noch einmal zu durchkämmen."

"Vollständige Aufklärung des Mordfalls wahrscheinlich"

Ähnlich äußerte sich FDP-Chef Guido Westerwelle in der "Welt am Sonntag": "Wenn Behörden seit Jahren über genaue Tathergänge Bescheid wussten, diese aber nicht der Justiz zur Verfügung gestellt haben sollten, würde das eine juristische und politische Aufarbeitung erforderlich machen."

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sagte im ZDF, wenn die neuen Erkenntnisse stimmten, "müssten sicherlich Verfahren aufgerollt werden". Baum schätzte eine vollständige Aufklärung des Buback-Mordes als wahrscheinlich ein, da nun auch ehemalige RAF-Angehörige sich zu dem Fall äußerten. "Ich glaube, es gibt Anzeichen, dass das Schweigekartell aufbricht", sagte er.

Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele betonte, wenn "die Justiz damals tatsächlich von den entlastenden Aussagen wusste, hat sie unverantwortlich gehandelt". Dann seien damals "Menschen für etwas angeklagt und verurteilt worden, obwohl Beweise gegen deren Tatbeteiligung vorlagen". Dies müsse auch heute noch Konsequenzen haben.

Unions-Fraktionsvizechef Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, die "neuen Informationen müssen Anlass dazu sein, den gesamten Fall neu zu untersuchen". Er forderte eine eingehende Untersuchung, in der drei Fragen geklärt werden müssten: "Erstens müssen wir prüfen, ob die Informationen zutreffend sind. Zweitens, warum diese nicht in das Verfahren eingebracht wurden. Und drittens ist zu klären, wer die Informationen aus welchen Gründen zurückgehalten hat."

CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte der "Bild am Sonntag": "Um der Wahrheit willen hätten BKA und Verfassungsschutz ihre Informationen sofort an den Generalbundesanwalt weitergeben müssen. Die Bundesanwaltschaft muss das jetzt klar stellen."

Ex-RAF-Terroristen äußerten sich zur Täterschaft

Ungläubig reagierte dagegen Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD): "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verfassungsschutz handfeste verwertbare Informationen hatte, die der Polizei und der Justiz über Jahrzehnte verborgen geblieben sind. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Verantwortlichen diesen Sachverhalt sehr rasch aufklären können", sagte er der Zeitung.

Im Fall Buback hat das Oberlandesgerichts Stuttgart 1985 festgestellt: Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg waren unmittelbar beteiligt am Attentat auf den Generalbundesanwalt und seine beiden Begleiter. Wer welche Rolle spielte, wer schoss und wer das Motorrad fuhr, von dem aus geschossen wurde, blieb damals unklar.

Jetzt, drei Jahrzehnte nach diesen Morden, steht die Tat vor der Aufklärung: Christian Klar, der noch immer im Gefängnis sitzt und ein Gnadengesuch an Bundespräsident Köhler geschickt hat, war nach Darstellung ehemaliger RAF-Mitgliedern nicht der Todesschütze von Karlsruhe. Auch der ebenfalls wegen Tatbeteiligung am Buback-Mord verurteilte Knut Folkerts habe nicht geschossen, weil der zum Zeitpunkt des Attentats in den Niederlanden gewesen sei.

Nach Informationen des SPIEGEL sagte die ehemalige RAF-Angehörige Verena Becker schon vor mehr als 20 Jahren aus, dass die Ereignisse am 7. April 1977 nicht so gewesen sein können wie das Gericht annahm.

Unklarheit über die Rolle Christian Klars

Becker nannte dem Verfassungsschutz damals den Namen des Schützen: Stefan Wisniewski. Der habe vom Soziussitz des Motorrads die tödlichen Schüsse auf Buback und seine Begleiter abgegeben. Laut Becker fuhr Günter Sonnenberg das Tat-Motorrad, Christian Klar habe im Fluchtauto, einem Alfa Romeo, auf die Täter gewartet. Auch der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock sagte dem SPIEGEL, nach seinen Kenntnissen habe Wisniewski geschossen, Sonnenberg habe das Motorrad gelenkt. Über die Tatbeteiligung Klars sei er nicht informiert.

Bestätigt werden die Aussagen durch Vernehmungsprotokolle der früheren RAF-Angehörigen Silke Maier-Witt, die dem SPIEGEL vorliegen. Die Frau war 1980 in der DDR untergetaucht und erst nach dem Zusammenbruch der DDR 1990 enttarnt worden. Vor 17 Jahren gab sie zu Protokoll, Knut Folkerts habe sich am Tag des Buback-Anschlags in Amsterdam aufgehalten.

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, bestätigte, dass die Bundesanwaltschaft ihn als als Zeugen vorgeladen habe. Ex-Terrorist Boock habe ihn über seine Kenntnisse unterrichtet. Buback sagte, er glaube zu wissen, wer wirklich am Mord an seinem Vater beteiligt war. Diese Schlussfolgerungen beruhten auf bereits länger bekannten Erkenntnissen, die er offensichtlich aber anders bewerte, als dies bisher von offizieller Seite geschehen sei.

Von den 22 Gewalttaten der dritten RAF-Generation (1984-1998) sind bisher nur zwei aufgeklärt. Das Bundeskriminalamt ermittelt noch in etwa zwanzig Tatkomplexen. Von sieben Tätern fehlt bislang jede Spur, gefahndet wird unter anderem nach Daniela Klette, Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg und Friederike Krabbe.

Insgesamt brachte die RAF mindestens 33 Menschen um - darunter mehrere Polizisten, Personenschützer und Zöllner. Unter den Fällen, bei denen die Ermittler noch im Ungewissen stochern, sind gleich mehrere prominente Opfer:

Der Ministerialdirektor des Auswärtigen Amts, Gero von Braunmühl, wurde am 10. Oktober 1986 in Bonn-Ippendorf vor seiner Wohnung erschossen - wer die Schüsse abfeuerte, wissen die Ermittler bis heute nicht. Der Name des Mörders von MTU-Vorstandschefs Ernst Zimmermann ist bis heute nicht bekannt. Wer Deutsche-Bank-Sprecher Alfred Herrhausen am 30. November 1989 in seiner Limousine in die Luft sprengte, haben die Ermittler auch über 17 Jahre nach der Tat nicht herausfinden können. 1999 wurde Andrea Klump im Zusammenhang mit dem Mord an Herrhausen festgenommen, das Verfahren gegen sie inzwischen mangels Beweisen eingestellt. Wer Siemens-Vorstand Karl-Heinz Beckurts im Juli 1986 ermordete, ist nicht bekannt.

Und auch wer 1977 Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer erschoss, ist nicht geklärt. Sicher ist nur: Unter anderem an der Tat beteiligt waren Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar, Peter Jürgen Boock und Rolf Clemens Wagner. Der freigelassene Boock behauptet zu wissen, wer der Mörder ist, will diese Information aber nicht herausgeben.

Ein Verdächtiger, der Detlev Karsten Rohwedder, Chef der Deutschen Treuhand am 1. April 1991 von einem Schrebergarten aus niederstreckte, wurde erst zehn Jahre später gefunden. Am Tatort wurde ein Handtuch gefunden, darauf ein Haar entdeckt, das RAF-Terrorist Wolfgang Grams gehören soll. Grams allerdings starb schon 1993, bei einer Festnahmeaktion in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern. Wie genau Grams ums Leben kam, ist ungewiss - laut Untersuchungsbericht beging Grams Selbstmord, nachdem er einen Polizisten erschossen hatte.

Quelle : www.spiegel.de

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RAF- Opfer rufen Köhler zu Gnaden- Verweigerung auf
« Antwort #17 am: 22 April, 2007, 16:05 »
Dramatischer Appell von Angehörigen der RAF-Opfer: In mehreren Briefen an Bundespräsident Köhler haben sie laut ARD die Freilassung von Christian Klar abgelehnt. "Ich kann es nicht glauben, dass Sie ernsthaft darüber nachdenken", schrieb eine Witwe. Für Opfer-Sohn Michael Buback, der Gnade für Klar fordert, gibt es wenig Verständnis.

Berlin - Horst Köhler hat laut einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios in den vergangenen Wochen mehrere Briefe von RAF-Opfern oder ihren Angehörigen bekommen. Darin sprechen sich diese entschieden gegen eine Begnadigung von Christian Klar aus. Die Polizistenwitwe Sigrun Schmid, deren Mann 1971 das erste Opfer der RAF war, schrieb demnach: "Ich kann es nicht glauben, dass Sie ernsthaft darüber nachdenken, Klar freizulassen (...). Klar zeigt bis heute keine Reue und Sie, Herr Bundespräsident, denken über seine Freilassung nach (...) Also Gnade für den Gnadenlosen!?"

Beate Keller, ehemals Stewardess auf der entführten Lufthansa-Maschine Landshut, erinnert Köhler daran, dass "Klar wusste, was ihn erwartet, als er Menschen tötete. Er hat sich von diesen Taten nie distanziert. Er weigert sich Reue zu zeigen."

Beide Briefe liegen dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Weil Christian Klar bis heute seine Taten nicht bereut hat, lehnen alle Angehörigen, mit denen das ARD-Hauptstadtstudio gesprochen hat, eine Begnadigung Klars ab - die Schwester des getöteten Buback-Fahrers Wolfgang Göbel ebenso wie die Tochter des Justizwachtmeisters Georg Wurster, Sabine Reichel. Und keines der RAF-Opfer oder ihrer Angehörigen hat laut dem Bericht Verständnis für den Sinneswandel von Michael Buback.

Keller sagte im "Bericht aus Berlin": "Ich war sehr entsetzt, als ich aus den Medien erfahren habe, dass Michael Buback dafür ist, dass Christian Klar begnadigt wird. Ich kann das nicht nachvollziehen."

Die Begnadigung von RAF-Terroristen durch Bundespräsidenten hat laut dem Bericht bereits eine gewisse Tradition: Richard von Weizsäcker hat Angelika Speitel, Verena Becker und Bernhard Rössner begnadigt, Roman Herzog Helmut Pohl und Johannes Rau Adelheid Schulz und Rolf-Clemens Wagner - also insgesamt sechs.

An diesem Wochenende hat es neue Details über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren gegeben. Die neuen Erkenntnisse werfen ein völlig anderes Licht auf den Fall. Nach SPIEGEL-Informationen hat der Ex-Terrorist Stefan Wisniewski, der bislang nicht direkt mit der Tat in Verbindung gebracht wurde, die tödlichen Schüsse abgegeben. Entsprechende Angaben machte das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock.

Politiker aller Parteien forderten, dass der Fall neu aufgerollt werde. Angesichts der neuen Erkenntnisse wächst der Druck auf die Sicherheitsbehörden. Der frühere Innenminister Gerhart Baum rechnet jetzt mit weiteren Enthüllungen der Terroristen. "Ich glaube, es gibt Anzeichen, dass das Schweigekartell aufbricht", sagte der FDP-Politiker im ZDF und fügte hinzu: "Wenn die neuen Erkenntnisse stimmen, müssten sicherlich Verfahren aufgerollt werden. Und zwar in Richtung Folkerts entlastend und in Richtung Wisniewski belastend."

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RAF : Justiz nimmt Wisniewski wegen Buback- Mord ins Visier
« Antwort #18 am: 23 April, 2007, 10:15 »
Ex-Terrorist Stefan Wisniewski droht nach Angaben des Stuttgarter Generalstaatsanwalts im Fall Buback ein neues Ermittlungsverfahren: Er wurde nach SPIEGEL-Informationen von ehemaligen RAF-Angehörigen beschuldigt, 1977 Siegfried Buback und seine Begleiter erschossen zu haben.

Berlin - Wenn es zutreffe, dass Wisniewski der Todesschütze bei der Ermordung Bubacks gewesen sei, dann müsse gegen ihn ein neues Verfahren durchgeführt werden, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger heute dem WDR. Seines Wissens nach waren der Bundesanwaltschaft die Informationen über den Tathergang nicht bekannt, die der SPIEGEL am Wochenende veröffentlicht hat. Dass der Verfassungsschutz entsprechende Erkenntnisse zurückgehalten haben soll, glaubt Pflieger nach eigener Aussage nicht.

Der SPIEGEL hatte am Wochenende unter Berufung auf zwei Ex-Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) berichtet, dass Wisniewski 1977 die Schüsse auf Siegfried Buback abgegeben habe. Damit werden bisherige Annahmen, auf denen Urteile gegen Wisniewski, Christian Klar und Knut Folkerts beruhten, in Frage gestellt. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) haben nach SPIEGEL-Informationen die neuen Hinweise nicht an die Justiz weitergegeben.

"Die Behauptung, dass der Verfassungsschutz solche Erkenntnisse gehabt haben soll, das muss schon noch einmal näher dargelegt werden", sagte Pflieger dazu. Auswirkungen der neuen Informationen auf Klar erwartet er nicht. In Bezug auf den seit 26 Jahren inhaftierten Mann und die anderen im Fall Buback Verurteilten gebe es "eigentlich keine neue Situation". Die Bundesanwaltschaft habe auch nie behauptet, Klar habe auf Buback geschossen. Anders liege der Fall bei Wisniewski, der nie wegen des Mordes an Buback beschuldigt worden sei. Wisniewski, 1981 unter anderem wegen der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer verurteilt, kam 1999 frei.

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) steht noch nicht fest, ob nach den neuen Hinweisen das Verfahren wieder aufgerollt werden muss. "Das kann man noch nicht sagen", sagte sie heute im ZDF- "Morgenmagazin". "Es ist immer gut, man weiß, worüber man redet. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt erst einmal durch die Bundesanwaltschaft die Menschen, die sagen, sie haben neue Aussagen zu machen, vernehmen und das Ganze wirklich mal aufbereiten."

Immer mehr Politiker fordern in dem Fall, auch das Verhalten der Sicherheitsbehörden müsse geklärt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel lasse sich von Innen- und Justizministerium ständig auf dem laufenden halten, berichtet die "Bild"-Zeitung.

Die Grünen forderten, das Parlamentarische Kontrollgremium für den Verfassungsschutz müsse sich mit dem Fall beschäftigen.

Auch die Urteile gegen Ex-RAF-Mitglieder müssten möglicherweise überprüft werden. "Nach den neuesten Berichten wird es immer wahrscheinlicher, dass in manchen Fällen tatsächlich die Falschen verurteilt wurden", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Christian Ströbele, der "Berliner Zeitung". Auch CSU-Generalsekretär Markus Söder forderte in der "Bild"-Zeitung eine Aufarbeitung bis ins letzte Detail. "Dazu gehören auch mögliche Versäumnisse der Behörden." Söder äußerte die Befürchtung, RAF-Mitglieder seien nicht belangt worden, weil Informationen nicht weitergegeben wurden.

Auch FDP-Politiker zeigten sich erneut irritiert darüber, dass anscheinend Informationen von Behörden nicht weitergegeben wurden. "Hier müssen jetzt alle Fakten auf den Tisch", verlangte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in der "Passauer Neuen Presse".

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BUBACK- MORD - Schäuble verdonnert Verfassungsschutz zu Aufklärung
« Antwort #19 am: 23 April, 2007, 12:46 »
Innenminister Schäuble verlangt nach den SPIEGEL-Enthüllungen im Mordfall Buback vollständige Aufklärung durch die Sicherheitsbehörden - "sofort". Ex-Verfassungsschutzpräsident Meier wies den Vorwurf zurück, seine Behörde habe dem BKA Informationen vorenthalten.

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Bundesverfassungsschutz und Bundeskriminalamt angewiesen, für Aufklärung zu sorgen. Beide Behörden sollten "sofort" eine gründliche Sachaufklärung beginnen, Akten auswerten und Gespräche mit damaligen Mitarbeitern führen, teilte Ministeriumssprecher Stefan Kaller in Berlin mit.

Bis zum Abschluss der Aufklärung werde es von Ministeriumsseite keine weiteren Stellungnahmen geben. Bei der Aufklärung gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. "Das wird dauern", sagte Kaller. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, das Vorgehen sei mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgestimmt. Wilhelm warnte zugleich vor vorschnellen Schlüssen.

Der SPIEGEL hatte am Wochenende unter Berufung auf zwei Ex-Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) berichtet, dass Wisniewski 1977 die Schüsse auf Siegfried Buback abgegeben habe.Damit werden bisherige Annahmen, auf denen Urteile gegen Wisniewski, Christian Klar und Knut Folkerts beruhten, in Frage gestellt. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) haben nach SPIEGEL-Informationen die neuen Hinweise nicht an die Justiz weitergegeben.

Inzwischen hat der frühere Verfassungsschutzpräsident Richard Meier den Vorwurf zurückgewiesen, seine Behörde habe Anfang der achtziger Jahre der Bundesanwaltschaft Informationen zur "Roten Armee Fraktion" vorenthalten. "Es wurden nach meinem Wissen keine Erkenntnisse zum Täterkreis der RAF unterdrückt", sagte Meier, der von 1975 bis 1983 an der Spitze des Verfassungsschutzes stand, der "Bild"-Zeitung. Dies gelte insbesondere für die Behauptung, der Verfassungsschutz sei von der Ex-Terroristin Verena Becker darüber informiert worden, das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski habe 1977 die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Fahrer abgefeuert. Meier schloss auch aus, dass Becker in seiner Amtszeit zum Verfassungsschutz übergelaufen sein könnte: "Das hätte ich wissen müssen", sagte er der "Bild-Zeitung".

Die Ministerpräsidenten Günther Oettinger und Roland Koch mahnen nach den SPIEGEL-Enthüllungen vor voreiliger Kritik an den Ermittlungsbehörden. Es gebe noch keinen Grund für Verdächtigungen.

Es sei zwar notwendig, dass die beteiligten Instanzen aufklären, was geschehen sei, sagte Hessens Ministerpräsident Koch (CDU). Er habe aber "keinen Anlass, Verdächtigungen gegenüber den deutschen Ermittlungsbehörden zu äußern." Für die Frage der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden dürfe man nun "nicht alles in Bausch und Bogen in Zweifel ziehen", betonte Koch vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums.

Ähnlich äußerte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger. Für vorschnelle Beurteilungen sei es "zu früh". Richter und Staatsanwälte müssten selbst wissen, ob der Fall Buback neu aufgerollt werde. Die Politik sei gut beraten, sich da herauszuhalten. Oettinger wollte auch keine Ratschläge zum Gnadengesuch des früheren RAF-Terroristen Christian Klar machen. Der Fall sei bei Bundespräsident Horst Köhler "in guten Händen", sagte Oettinger. Klar soll im Fluchtauto auf die Täter gewartet haben.

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger kündigte an, gegen Wisniewski werde ein Ermittlungsverfahren geprüft. Wenn es zutreffe, dass Wisniewski der Todesschütze bei der Ermordung Bubacks gewesen sei, dann müsse gegen ihn ein neues Verfahren durchgeführt werden, sagte Pflieger heute dem WDR. Seines Wissens nach waren der Bundesanwaltschaft die Informationen über den Tathergang nicht bekannt, die der SPIEGEL am Wochenende veröffentlicht hat. Dass der Verfassungsschutz entsprechende Erkenntnisse zurückgehalten haben soll, glaubt Pflieger nach eigener Aussage nicht.

"Die Behauptung, dass der Verfassungsschutz solche Erkenntnisse gehabt haben soll, das muss schon noch einmal näher dargelegt werden", sagte Pflieger dazu. Auswirkungen der neuen Informationen auf Klar erwartet er nicht. In Bezug auf den seit 26 Jahren inhaftierten Mann und die anderen im Fall Buback Verurteilten gebe es "eigentlich keine neue Situation". Die Bundesanwaltschaft habe auch nie behauptet, Klar habe auf Buback geschossen. Anders liege der Fall bei Wisniewski, der nie wegen des Mordes an Buback beschuldigt worden sei. Wisniewski, 1981 unter anderem wegen der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verurteilt, kam 1999 frei.

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) steht noch nicht fest, ob nach den neuen Hinweisen das Verfahren wieder aufgerollt werden muss. "Das kann man noch nicht sagen", sagte sie heute im ZDF-"Morgenmagazin". "Es ist immer gut, man weiß, worüber man redet. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt erst einmal durch die Bundesanwaltschaft die Menschen, die sagen, sie haben neue Aussagen zu machen, vernehmen und das Ganze wirklich mal aufbereiten."

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Merkel verlangt restlose Klärung der RAF- Morde
« Antwort #20 am: 23 April, 2007, 19:35 »
Politiker aller Parteien haben die Ex-RAF-Terroristen aufgefordert, das Schweigen über ihre Taten zu brechen. Kanzlerin Merkel fordert nach den neuen Hinweisen im Mordfall Buback eine umfassende Aufklärung - während die CSU die harte Linie vorgibt: "Mörder bleiben Mörder."

München/Berlin - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verlangte eine "restlose Aufklärung" der Geschichte der RAF und der Morde, die auf ihr Konto gehen. Ihr Sprecher Ulrich Wilhelm warnte zugleich vor "vorschnellen Schlüssen". Die heutige Weisung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) an die Sicherheitsbehörden, den neuen Hinweisen im Mordfall Buback nachzugehen, sei mit ihr abgestimmt.

Der SPIEGEL hatte unter Berufung auf neue Hinweise und den Ex-RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock berichtet, dass die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 in Karlsruhe womöglich von Stefan Wisniewski abgegeben wurden. Das zieht die bisherige Annahme in Zweifel, dass Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg die Tat begangen haben - jetzt geht es um ein mögliches Täter-Trio Sonnenberg, Klar und Wisniewski. Bundesverfassungsschutz und Bundeskriminalamt haben nach SPIEGEL-Informationen wichtige Hinweise womöglich nicht an die Justiz weitergegeben. Wisniewski wurde 1999 aus der Haft entlassen, ohne im Mordfall Buback verurteilt worden zu sein.

CSU-Chef Edmund Stoiber forderte heute, die Morde der RAF müssten nun "vollständig aufgeklärt" werden. Allerdings warnte der CSU-Vorsitzende vor einer "falschen Legendenbildung". Es bleibe dabei: "Alle Terroristen, um die es jetzt geht, sind Mörder oder Mordbeteiligte" - unabhängig von der Rolle der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen. "Mörder bleiben Mörder", sagte Stoiber. Sie hätten bisher "die ihnen mögliche Aufklärung nicht geleistet" und ein "Schweigekartell" gebildet.

Obwohl Klar nach SPIEGEL-Informationen möglicherweise nur als Fluchthelfer am Attentat auf Buback beteiligt war, sprach sich Stoiber erneut strikt gegen dessen Bitte um Begnadigung aus, die derzeit von Bundespräsident Horst Köhler geprüft wird. Klar habe weder zur Aufklärung von RAF-Attentaten beigetragen noch sich bei den Hinterbliebenen der Opfer entschuldigt.

Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach sich im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erneut gegen eine Begnadigung von Klar aus. Möglicherweise seien die Hinweise auf Wisniewski nur Taktik, um die Klars Begnadigung voranzubringen, sagte Beckstein. Wie Stoiber nahm Beckstein die neuen Hinweise im Mordfall Buback entsprechend reserviert auf: Das müsse jetzt überprüft werden. Es gebe übrigens "noch weitere nicht aufgeklärte Morde". Deshalb wäre es "positiv, wenn die RAF-Angehörigen beginnen, an der Aufklärung mitzuwirken".

Ähnlich äußerte sich Grünen-Chefin Claudia Roth in Berlin: Sie rief am Montag die ehemaligen RAF-Mitglieder auf, ihr Schweigen zu brechen. Dies wäre ein "wichtiges Signal für die Angehörigen".

Roth sagte mit Blick auf Gerichtsverfahren gegen RAF-Mitglieder, offensichtlich liege der Verdacht nahe, "dass es zu einem oder mehreren Fehlurteilen gekommen ist". Sollten tatsächlich Aussagen oder Erkenntnisse "nicht in das juristische Verfahren eingespeist" worden sein, sei das ein "außerordentlich gravierender" Vorgang, der Folgen haben müsse. Es sei nun schnellstmöglich zu klären, ob und wann es solche Erkenntnisse gegeben habe und wie damit umgegangen sei. Roth: "Alles muss auf den Tisch."

Innenminister Schäuble hat heute Verfassungsschutz und BKA angewiesen, für Aufklärung zu sorgen. Beide Behörden sollten "sofort" eine gründliche Sachaufklärung beginnen, Akten auswerten und Gespräche mit damaligen Mitarbeitern führen, teilte Schäubles Sprecher Stefan Kaller in Berlin mit. Der frühere Verfassungsschutz-Präsident Richard Meier wies Vorwürfe gegen seine ehemalige Behörde im Zusammenhang mit den RAF-Ermittlungen in der "Bild"-Zeitung zurück.

FDP-Chef Guido Westerwelle sagte heute in Berlin: "Wenn sich herausstellen sollte, dass Ermittlungsbehörden Informationen vorenthalten haben, wird das ein politisches und juristisches Nachspiel haben." SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hingegen nahm die Sicherheitsbehörden in Schutz: Vorwürfe, dort seien Erkenntnisse unterdrückt worden, seien "verantwortungslos und höchst fahrlässig", sagte Wiefelspütz der "Welt". Bisher gebe es "keine Belege", sondern nur neue Spekulationen. Wiefelspütz forderte eine Prüfung durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. "Das ist zwingend notwendig. Informanten wie der frühere RAF-Terrorist Boock sind sicher interessante Gesprächspartner für die Bundesanwaltschaft", so der SPD-Politiker. Boock war es, der im SPIEGEL andeutete, Wisniewski sei der Todesschütze im Buback-Mord gewesen.

Generalbundesanwältin Monika Harms wollte sich am Montag nicht zum Thema RAF äußern. Ihr Sprecher: "Wir gehen den Hinweisen nach, was aber ein umfangreiches Aktenstudium voraussetzt."

Im Bundestag soll der Mordfall Buback schon am kommenden Mittwoch im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) behandelt werden. Es werde darum gehen, ob die Nachrichtendienste Informationen zurückgehalten hätten, sagte der PKG-Vorsitzende Max Stadler (FDP).

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Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Ex- RAF- Terroristen Wisniewski
« Antwort #21 am: 25 April, 2007, 12:29 »
Generalbundesanwältin Monika Harms ermittelt wegen des Mordes an ihrem Vorgänger Siegfried Buback vor 30 Jahren gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Gegen Wisniewski bestehe nach den neuen Hinweisen zum Tathergang ein Anfangsverdacht, erklärte sie.

Karlsruhe - Die Ermittlungen zum RAF-Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 werden teilweise neu aufgenommen. Generalbundesanwältin Monika Harms leitete gegen den ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski ein Ermittlungsverfahren ein. Bislang bestehe aber nur ein Anfangsverdacht seiner Beteiligung an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977, betonte Harms heute in Karlsruhe.

Das ehemalige RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte in einem SPIEGEL-Gespräch angedeutet, dass Wisniewski auf Buback geschossen habe. Auch die ehemalige Terroristin Verena Becker hatte dies nach SPIEGEL-Informationen gegenüber dem Verfassungsschutz schon Anfang der achtziger Jahre behauptet.

Bislang galten Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg als Hauptverantwortliche für den Anschlag auf Buback. Wisniewski wurde dagegen nicht direkt mit der Tat in Verbindung gebracht. Er wurde 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt und kam 1999 frei.

Im Fall Buback stünden nun noch weitere Zeugenvernehmungen aus, sagte Harms. Auch die Sichtung der Vielzahl von Akten werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern handele es sich derzeit nur um eine vorläufige Bewertung des Sachverhalts.

Ex-RAF-Mann Boock soll in den kommenden Tagen als Zeuge vernommen werden. Er war nach Angaben der Behörde bereits vor der Veröffentlichung seiner Hinweise zum Attentat von der Bundesanwaltschaft als Zeuge geladen worden, habe allerdings ein ärztliches Attest über eine Erkrankung und Reiseunfähigkeit vorgelegt und den Termin nicht wahrgenommen, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum.

Die Aussagen Boocks sind der Ermittlungsbehörde laut Harms auch bereits vor den Äußerungen von Bubacks Sohn Michael in der "Süddeutschen Zeitung" bekannt gewesen, wonach Klar nicht die Schüsse auf dessen Vater abgegeben habe.

Auf die Urteile gegen die beiden verurteilten Buback-Attentäter Klar und Folkerts hätten die neuen Hinweise keinen Einfluss, machte die Generalbundesanwältin deutlich. Klar sei nicht als Schütze, sondern als Mittäter verurteilt worden, sagte Harms. Daran ändere sich vorerst nichts.

Harms betonte, dass die Entscheidung über das Gnadengesuch Christian Klars allein Bundespräsident Horst Köhler obliege. "Wir haben ihm keine Ratschläge zu erteilen", fügte Harms hinzu, deshalb werde sich ihre Behörde auch dazu nicht äußern.

Harms wies zudem die Kritik an Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz zurück, wonach diese der Bundesanwaltschaft wichtige Hinweise vorenthalten hätten. Für diese Vorwürfe gebe es " nach derzeitigem Stand der Dinge" keinen Anlass.

Das Kapitel des so genannten "Deutschen Herbstes" der RAF-Morde Ende der 70er Jahre sei für die Ermittlungsbehörde nie als beendet angesehen worden, erklärte Harms. Es gebe weiter offene Verfahren, in denen sich die Bundesanwaltschaft bemühe, die Täter zu ermitteln.

Quelle : www.spiegel.de

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Regierung kannte Aussage von Ex- RAF- Terroristin Becker schon 1982
« Antwort #22 am: 25 April, 2007, 18:00 »
Warum wurde die Aussage der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker zum Buback-Mord jahrzehntelang ignoriert? Nach Informationen des SPIEGEL wusste auch die Regierung bereits 1982 davon. Der Verfassungsschutz hatte Innenministerium, Bundesanwaltschaft und BKA umgehend informiert.

Berlin - Die Aussagen der RAF-Aktivistin Verena Becker über den Ablauf des Buback-Attentates haben bereits im Frühjahr 1982 die Bundesregierung erreicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das mit Becker in Kontakt stand, informierte nach SPIEGEL-Informationen umgehend das Bundesinnenministerium über die Ergebnisse der Befragungen. Auch die Bundesanwaltschaft unter Generalbundesanwalt Kurt Rebmann und das Bundeskriminalamt wurden eingeweiht.

Damit steht fest, dass der Verfassungsschutz die brisanten Erkenntnisse nicht für sich behielt, sondern alle beteiligten Behörden informiert waren. Der Verfassungsschutz benachrichtigte BKA und Bundesanwaltschaft nicht nur mündlich, sondern leitete auf Arbeitsebene zumindest Teile der Becker-Aussagen nach Meckenheim und Karlsruhe weiter. Der damalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) kann sich nach eigenen Angaben "nicht erinnern", ob er mit dem Vorgang zu tun hatte.

Die neuen Erkentnisse bestätigen einen Bericht des SPIEGEL von dieser Woche. Danach hat sich Verena Becker, die im Mai 1977 nach einer Schießerei verhaftet und im Dezember 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, in Haft Beamten des Kölner Verfassungsschutzes offenbart.

Deckname "Fury"

Zur Überraschung der Vernehmer sprach sie nicht nur über Strukturen der RAF, sondern auch über die Tatbeteiligung Einzelner. Befragt über den Ablauf des Attentats auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback nannte Becker gegenüber dem Verfassungsschutz auch den Namen desjenigen, der nach ihren Informationen der Schütze von Karlsruhe war: Stefan Wisniewski, Deckname: "Fury".

Die Angaben Beckers sind bis heute hochsensibel. Denn für den tödlichen Anschlag verurteilt wurden die RAF-Kader Christian Klar und Knut Folkerts. Der mutmaßliche Mittäter Günter Sonnenberg wurde wegen der bei seiner Festnahme erlittenen lebensgefährlichen Verletzungen nicht für den Buback-Mord zur Rechenschaft gezogen.

Wisniewskis mögliche Tatbeteiligung war bislang völlig unbekannt. Bei den Ermittlungen zu dem Anschlag galt sein Name nicht als zentral - obwohl die Fahnder offenbar die belastenden Aussagen Beckers kannten.

Erst nach der SPIEGEL-Veröffentlichung teilte Generalbundesanwältin Monika Harms heute Vormittag in Karlsruhe mit, gegen Wisniewski sei ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Anschlag auf Buback eingeleitet worden.

Der Umstand, dass sowohl die Ermittler bei BKA und Bundesanwaltschaft als auch das Bundesinnenministerium von den geheimen Beschuldigungen durch Becker wussten, erhöht den Druck auf die Bundesregierung. Die Behörden müssen nun erklären, warum die Aussagen bis heute zurückgehalten wurden und nicht in die juristische und politische Aufarbeitung der RAF-Geschichte eingeflossen sind.

Der Verfassungsschutz hatte Becker seinerzeit eine Vertraulichkeitszusage gegeben und deshalb eine Einführung des Materials vor Gericht ausgeschlossen. "Es mag 1982 gute Gründe gegeben haben, das Material nicht zu präsentieren", sagt Baum. "Aber bei späteren Prozessen gegen RAF-Mitglieder war das anders, da hätte man es sagen können."

Quelle : www.spiegel.de

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Wisniewski sagt Zusammenarbeit mit Behörden zu
« Antwort #23 am: 28 April, 2007, 09:02 »
Der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski hat der Bundesanwaltschaft im Fall Buback seine Kooperationsbereitschaft signalisiert. Er wird verdächtigt, 1977 bei der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts der Todesschütze gewesen zu sein.

Berlin - Wisniewskis Anwältin Edith Lunnebach sagte in der WDR- Fernsehsendung "Aktuelle Stunde", sie habe Kontakt zur Bundesanwaltschaft in Karlsruhe aufgenommen, die gegen den Ex-Terroristen wieder ermittelt. Die Anwältin zeigte sich zuversichtlich, dass das Verfahren gegen Wisniewski bald eingestellt wird.

Der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock, auf dessen Äußerungen im SPIEGEL hin die Ermittlungen eingeleitet wurden, habe sich schon öfter als nicht zuverlässiger Zeuge erwiesen. Objektive Beweismittel außerhalb von Zeugenaussagen und Vermutungen gäbe es nicht gegen ihren Mandanten, sagte Lunnebach. Boock hatte erklärt, er habe gehört, Wisniewski sei bei dem Attentat 1977 der Todesschütze gewesen.

Nach Ansicht von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) darf Boock keine weitere Plattform in den Medien bekommen. "Es ist unerträglich, dass verurteilte Terroristen in Funk und Fernsehen wie normale Zeitzeugen von ihren Taten berichten können", sagte Neumann. "Das ist eine Bagatellisierung ihrer Verbrechen und eine Respektlosigkeit gegenüber den Angehörigen der Opfer." Solche Auftritte dienten weder der Aufklärung noch der Aufarbeitung, sondern schadeten der politischen Kultur.

Bei einer Umfrage sprach sich unterdessen eine Mehrheit von 57 Prozent der für einen Schlussstrich unter die Debatte über die RAF-Morde aus. 37 Prozent befürworten die weitere Diskussion über die teilweise 30 Jahre zurückliegenden Anschläge. Das ergab eine Umfrage von Infratest Dimap für die " Welt". Die meisten Befürworter für ein Ende der Debatte waren bei den Anhängern der FDP (68 Prozent) und den Grünen (66 Prozent).

Quelle : www.spiegel.de

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RAF - Köhler hat sich mit Klar getroffen
« Antwort #24 am: 05 Mai, 2007, 10:58 »
Horst Köhler hat Christian Klar nach SPIEGEL-Informationen am vergangenen Freitag in Süddeutschland getroffen. Die auf Wunsch des Bundespräsidenten geplante Begegnung war die letzte Station bei der Prüfung des Gnadengesuchs des ehemaligen RAF-Terroristen.

Hamburg - In der Bundesregierung wird nun eine schnelle Entscheidung von Köhler erwartet. Unterdessen erhöhen CSU-Politiker den Druck auf das Staatsoberhaupt. Offen sprechen führende Christsoziale darüber, im Falle einer Begnadigung eine Wiederwahl Köhlers im Frühjahr 2009 blockieren zu wollen. CSU-Generalsekretär Markus Söder bezeichnete vergangene Woche während einer Klausur der Landtagsfraktion eine mögliche Begnadigung als "schwere Hypothek" für die Wiederwahl. Es sei ein "Kernanliegen von Konservativen, dass Terroristen, die keine Reue zeigen, nicht vorzeitig entlassen werden".

Derweil gerät die Karlsruher Bundesanwaltschaft bei den Ermittlungen im Mordfall Siegfried Buback unter Druck. Am Freitag wandte sich Michael Buback, der Sohn des 1977 von der RAF erschossenen Generalbundesanwalts, in einem Brief an die heutige Behördenchefin Monika Harms. Mit "äußerstem Befremden" habe er zur Kenntnis genommen, dass die Strafverfolger bereits 1982 Kenntnis von den Aussagen der RAF-Frau Verena Becker gehabt hätten. Gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Becker 1981 das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als mutmaßlichen Todesschützen bezichtigt.

Buback irritiert, dass er von den belastenden Aussagen Beckers erst jetzt nach einer SPIEGEL-Enthüllung erfahren hat: "Das hat meine Familie, die so viel Leid ertragen musste, nicht verdient." Recherchen des Verfassungsschutzes haben mittlerweile ergeben, dass die Chefs der Bundesanwaltschaft damals persönlich informiert worden waren: Beim Geheimdienst ist eine Quittung aufgetaucht, derzufolge der damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann und sein Abteilungsleiter Gerhard Löchner eine Kopie der 200 Seiten starken Original-Aussagen von Becker erhielten. Die Bundesanwaltschaft hat das Becker-Dossier nie für Ermittlungen genutzt.

Ermittlungen gegen Wisniewski leiteten die Strafverfolger erst jetzt ein. Vergangene Woche befragten Bundesanwälte neben dem Buback-Sohn auch den RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock, der aus RAF-Kreisen ebenfalls erfahren haben will, dass Wisniewski der Todesschütze gewesen sei. Die Bundesanwaltschaft prüft aber auch, ob nicht Becker selbst als wahre Täterin in Frage kommt. Unter anderem hatte der Zeuge Hamidjer H., der am 7. April 1977 während des Anschlags direkt neben Bubacks Dienstwagen wartete, zwei Täter auf einem Motorrad beschrieben, die zwischen 20 und 30 Jahre alt gewesen seien. Bei der Person auf dem Sozius könne es sich um eine Frau gehandelt haben. Später fanden Fahnder zudem neben dem Tatmotorrad einen Helm mit einem Haar, das mutmaßlich von Becker stammt.

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Köhler lehnt Begnadigung von Ex- RAF- Terrorist Klar ab
« Antwort #25 am: 07 Mai, 2007, 13:25 »
Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch von Ex-RAF-Terrorist Christian Klar abgelehnt. Das teilte das Bundespräsidialamt heute in Berlin mit. Auch dem früheren RAF-Mitglied Brigit Hogefeld verweigerte Köhler die Begnadigung.

Berlin - Bundespräsident Horst Köhler hat das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt. Dies teilte das Präsidialamt heute in Berlin mit. "Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen", hieß es in der Erklärung des Bundespräsidialamts. Klar bleibt daher noch bis mindestens Anfang 2009 im Gefängnis. Zu dieser Zeit läuft die Mindesthaftdauer für Klar ab.

Auch das Gnadengesuch der früheren Terroristin Birgit Hogefeld lehnte das Staatsoberhaupt ab. "Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden", hieß es in der Mitteilung.

Der heute 54-Jährige Klar sitzt seit Januar 1983 im Gefängnis. Er wurde unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes von RAF-Terroristen an Arbeitgeber- Präsident Hanns Martin Schleyer und an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt. Sein Gnadengesuch hatte er bereits bei Köhler-Vorgänger Johannes Rau eingereicht.

Gründe für seine Entscheidung führt der Bundespräsident in seiner Erklärung nicht. Darin wird lediglich darauf verwiesen, dass der Gnadenentscheidung "u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten" zugrunde lagen. "Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar", heißt es weiter.

Die 50-jährige Birgit Hogefeld stieg zu einer Leitfigur der dritten RAF-Generation auf. Im Juni 1993 wurde sie in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet. Dabei starben ihr Komplize Wolfgang Grams und ein GSG-9-Beamter. Wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Airbase 1985 wurde Hogefeld 1996 zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Entlassung aus einem Frankfurter Gefängnis ist frühestens 2011 möglich.

Um die Begnadigung Klars hatte es in den vergangenen Wochen eine heftige politische Debatte gegeben. Zuletzt war Köhler vor allem aus der CSU massiv unter Druck gesetzt worden, den Gefangenen nicht zu begnadigen. CSU-Generalsekretär Markus Söder hatte eine mögliche Entscheidung des Staatsoberhaupts zu Gunsten des Häftlings als schwere Hypothek für eine Wiederwahl Köhlers bezeichnet. Der CSU-Politiker Andreas Scheuer hatte die Bundesregierung sogar aufgefordert, eine Begnadigung Klars zu verhindern, indem sie eine Gnadenentscheidung des Präsidenten nicht gegenzeichne.

Am Wochenende hatten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundestagspräsident Norbert Lammert die nach dem Präsidenten hochrangigsten Vertreter der Verfassungsorgane zu Zurückhaltung und Respekt vor Köhler aufgerufen.

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SPD, FDP und Grüne attackieren Union in RAF- Debatte
« Antwort #26 am: 08 Mai, 2007, 09:02 »
Nach Horst Köhlers Entscheidung, den früheren Terroristen Klar nicht zu begnadigen, schwelt der Koalitionsstreit in der RAF-Debatte weiter: Ein Versuch, "das Amt des Bundespräsidenten zu beschädigen", wettert die SPD Richtung Union, die Druck auf Köhler ausgeübt hatte.

Berlin - Das Gnadengesuch des früheren RAF-Terroristen Christian Klar sorgt auch nach seiner Ablehnung weiter für heftigen Streit. Mit scharfer Zurückweisung reagierten Politiker aus SPD, Grünen und FDP auf Äußerungen aus der Union zum Verhalten von Bundespräsident Horst Köhler in dem Fall.

Unter Beschuss steht vor allem CSU-Generalsekretär Markus Söder, der eine Begnadigung Klars als eine "schwere Hypothek" für die Wiederwahl Köhlers im Jahr 2009 bezeichnet hatte.

Das "war der unverhohlene Versuch, das Amt des Bundespräsidenten zu beschädigen", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der "Berliner Zeitung". Er begrüßte aber den Entschluss von Köhler, das Gnadengesuch abzulehnen. "Die Entscheidung des Bundespräsidenten ist zu respektieren", sagte Wiefelspütz. Köhler habe die schwierige Entscheidung mit großer Umsicht vorbereitet.

Einem Bericht der "Passauer Neuen Presse" zufolge kritisierte auch Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel Äußerungen aus der Schwesterpartei CSU, die darauf abgezielt hatten, Köhler vor einer Begnadigung Klars zu waren. Die Kanzlerin habe die Kritik aus den Reihen der CSU zurückgewiesen, berichtet das Blatt. Die Äußerungen seien "nicht in Ordnung" und "zu viel" gewesen. Merkel habe die Gegner einer Begnadigung Klars gewarnt: Man dürfe jetzt "nicht in Triumphgeheul ausbrechen".

So hatte etwa Unionsfraktionschef Volker Kauder gesagt, er "würde Herrn Klar nicht begnadigen, weil er an der Aufklärung der Verbrechen nicht mitgewirkt hat. Ich bin mir sicher, dass dies die Mehrheit der Bevölkerung auch so sieht".

"Schandfleck auf der Weste der Konservativen"

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sprach von einer versuchten Nötigung Köhlers, der "ein Schandfleck auf der Weste der Konservativen" bleibe. Er begrüße es aber "ausdrücklich, dass der Bundespräsident den Serienmörder Klar nicht begnadigt hat", fügte Niebel hinzu.

Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sieht wegen der Debatte das Amt des Bundespräsidenten beschädigt: "Ich glaube, dass diese Töne vor allem von CSU und der 'Bild'-Zeitung dem Bundespräsidenten Schaden zugefügt haben und zwar sowohl der Gnadeninstanz Bundespräsident als auch der institutionellen Machtbalance in Deutschland", sagte Ströbele der "Frankfurter Rundschau".

Der einstige RAF-Anwalt und Vize-Fraktionschef der Grünen, bedauerte die Entscheidung Köhlers. "Ich hätte einen Gnadenerweis für richtig gehalten", sagte Ströbele. Ein Vierteljahrhundert Haft sei ausreichend. Klar dürfe nicht anders behandelt werden als andere lebenslänglich Verurteilte. Zudem gehe von Klar keine Gefahr mehr aus.

Für die Linkspartei kritisierte deren Innenpolitikerin Ulla Jelpke, dass der Beschluss Köhlers vor dem Hintergrund einer "von Regierungspolitikern und Medien künstlich aufgeheizten RAF-Debatte" gefallen sei. Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) wollten Klar wegen seiner Kritik am Kapitalismus "bis an sein Lebensende hinter Gittern wissen", fügte sie hinzu.

Köhler hatte gestern die Ablehnung von Klars Gnadengesuch bekannt gegeben, nachdem er sich mit dem früheren Terroristen getroffen hatte. Eine Begründung nannte das Präsidialamt nicht.

Köhler lehnte auch ein Gnadengesuch von Birgit Hogefeld ab, die ebenfalls wegen RAF-Morden seit fast 14 Jahren im Gefängnis sitzt. Anders als Klar hat sie sich allerdings deutlich von den Taten der RAF distanziert.

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