Autor Thema: Politiker wollen RAF- Rädelsführer freilassen  (Gelesen 2647 mal)

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Politiker wollen RAF- Rädelsführer freilassen
« am: 21 Januar, 2007, 18:33 »
Zwei einst besonders fanatische Köpfe der RAF könnten bald aus der Haft entlassen werden: FDP-Politiker fordern, die Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt zu Bewährung zu befreien - und ihren einstigen Mitstreiter Christian Klar zu begnadigen.

Frankfurt am Main - Die früheren Bundesminister Gerhart Baum und Klaus Kinkel haben sich für eine Freilassung der beiden RAF-Terroristen ausgesprochen. Die FDP-Politiker begründeten ihren Standpunkt mit der "guten Praxis des deutschen Rechtssystems", Straftäter nicht ein ganzes Leben gefangen zu halten.

Mohnhaupt ist für morgen zu einer Anhörung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht geladen. Dort soll nach 24 Jahren Haft über einen weiteren Antrag der Terroristin auf Bewährung verhandelt werden. Eine Entscheidung über das Schicksal der 57-Jährigen soll dem Vernehmen nach Anfang Februar fallen.

Mohnhaupt galt einst als besonders fanatische Anführerin der RAF zweiter Generation. So ermordete sie gemeinsam mit Christian Klar 1977 den damaligen Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto. Ende 1982 wurden beide Terroristen verhaftet. Wegen ihrer Mordtaten wurden beide zu jeweils fünf Mal lebenslänglich verurteilt.

Zugleich liegt dem Bundespräsidenten Horst Köhler ein Antrag des 54-jährigen Klar auf Begnadigung vor - er war bereits in der Amtszeit von Johannes Rau gestellt worden war. Köhler hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt erkennen lassen, dass er dem Gesuch mit Sympathie gegenübersteht. Klar könnte eigentlich frühestens am 3. Januar 2009 entlassen werden. Er galt früher als besonders gewalttätig.

Generalstaatsanwalt: In diesem Fall geht Recht vor Gnade

Der frühere Innenminister Baum sagte der "Tageszeitung", die beiden Häftlinge seien nicht mehr gefährlich und hätten Distanz zu ihren Taten gewonnen. Es sei im Übrigen eine gute Praxis, auch mehrfach lebenslang Verurteilte nicht ihr ganzes Leben lang in Haft sitzen zu lassen.

Ex-Außenminister Kinkel sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Nach 24 Jahren Haft muss Gnade vor Recht ergehen." Wer so lange gebüßt habe, müsse auch irgendwann die Chance bekommen, in die Gesellschaft zurückzukehren. Als Bundesjustizminister hatte Kinkel Anfang der neunziger Jahre eine Versöhnungsinitiative ins Leben gerufen und damit die damals noch aktiven RAF-Terroristen zum Aussteigen bewegen können.

Kritik an einer möglichen Freilassung Klars übte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Pflieger. Er sagte, bei früheren Entlassungen von RAF-Häftlingen hätten gesundheitliche Gründe vorgelegen und die Inhaftierten hätten ihre Taten bedauert.

Diese Kriterien seien im Fall Klar nicht zu erkennen. "Gnade vor Recht sollte die ganz große Ausnahme bleiben", sagte der Generalstaatsanwalt, der die Anklagen gegen Klar und Mohnhaupt dem Bericht zufolge koordiniert hatte.

Quelle : www.spiegel.de

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RAF- GNADENDEBATTE - Christian Klar bekennt seine Schuld
« Antwort #1 am: 27 Januar, 2007, 16:10 »
Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit das Gnadenersuchen des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar. Dieser hat sich zu seiner Schuld bekannt. Ein Gutachten befürwortet nach Informationen des SPIEGEL die Begnadigung, Unionsfraktionschef Kauder ist strikt dagegen.

Hamburg/München - Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar, dessen Gnadenersuchen nach 24 Jahren Haft von Bundespräsident Horst Köhler derzeit geprüft wird, hat schon vor Jahren die Folgen seiner Taten bedauert. Bereits im Jahr 2003 schrieb er an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen."

Ein rund 130 Seiten starkes Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury über Klar ist nach SPIEGEL-Informationen positiv ausgefallen. Es liegt inzwischen im Stuttgarter Justizministerium vor und soll auch ans Präsidialamt in Berlin übermittelt werden. Dort wurde am Freitag ein Vertrauter Klars zum Gespräch empfangen.

Der Widerstand gegen eine Begnadigung Klars hält andererseits an. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) fordert in "Bild am Sonntag": "Es sollte keine Gnade für diejenigen geben, die gnadenlos Ehefrauen die Männer und Kindern die Väter weggemordet haben mit dem Ziel, unsere Demokratie zu zerstören." Der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Hans-Ludwig Zachert, und der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wandten sich im Magazin "Focus" gegen eine Begnadigung.

Zwar sei eine Begnadigung eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Bundespräsidenten, sagte Kauder. Als "perönliche Meinung" fordet er aber: "Gnade darf es für terroristische Verbrecher nicht geben, die sich in keinster Weise an der Aufklärung der erbarmungslosen RAF-Verbrechen beteiligt haben."

Zachert sagte, der "Massenmörder" Klar sei "ein Eisblock, ein Mann ohne Reue". Auch befürchte er, dass der "manisch verbohrte" Verbrecher in Freiheit womöglich wieder gefährlich werden könnte, insbesondere deshalb, weil auch seine frühere Vertraute und einstige RAF-Kommandantin Brigitte Mohnhaupt freikommen werde. Zwar geht Zachert nicht davon aus, dass Klar wieder Attentate begehe. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er und Mohnhaupt erneut agitieren würden. Klar könnte durchaus wieder "zündeln", so Zachert.

Pflieger, der die Anklageschriften gegen Klar und Mohnhaupt mitverfasst hatte, sagte, er sehe für eine Begnadigung Klars "keinen Raum". Der Häftling habe bislang keine Reue gezeigt, habe nicht ausgesagt und sei auch nicht schwer erkrankt. Eine Begnadigung sei ein "nachträglicher Eingriff in eine gerichtliche Entscheidung" und als solcher nur in seltenen Fällen gerechtfertigt.

Mohnhaupt hat nach 24 Jahren gute Chancen auf Entlassung aus dem Gefängnis, nachdem der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Oberlandesgericht Stuttgart beantragt hat, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Klars reguläre Entlassung ist frühestens im Januar 2009 möglich. Aus den Reihen der RAF sitzen auch noch Eva Haule und Birgit Hogefeld in Haft.

Quelle : www.spiegel.de

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RAF- Debatte: "Begnadigt wird nicht die Tat, sondern der Mensch"
« Antwort #2 am: 31 Januar, 2007, 15:39 »
Zwei Filme drehte Volker Schlöndorff über den deutschen Herbst. In der Debatte um die Freilassung der Ex-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt plädiert der Filmregisseur und RAF-Experte für Gnade: Es gehe nicht darum, ihnen ihre Taten zu verzeihen.

"Begnadigt wird ja nicht die Tat, sondern der Mensch, der sie begangen hat. Die Tat bleibt Mord", sagte Schlöndorff, 67, der zwei Spielfilme zum Thema RAF und ihre Folgen gedreht hat: "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" (1975, nach dem Roman von Heinrich Böll) und "Die Stille nach dem Schuss" (2000, über eine Terroristin, die in der DDR untertaucht). "Es geht nicht um Verzeihen, sondern darum, dass die Täter den Rest ihres Lebens in einer Zwei-Zimmer-Wohnung verbringen und nicht im Knast", stellte der Oscar-Preisträger ("Die Blechtrommel") gegenüber dem SPIEGEL klar.

Das Oberlandesgericht Stuttgart prüft derzeit einen Antrag von Brigitte Mohnhaupt, sie vorzeitig zur Bewährung freizulassen. Mohnhaupt sitzt seit 1982 im Gefängnis, unter anderem wegen ihrer Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Bankchef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Christian Klar, ebenfalls seit 1982 wegen der Morde hinter Gittern, hat ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt. Seit Tagen tobt deshalb, knapp 30 Jahre nach dem mörderischen "Deutschen Herbst" 1977, eine Debatte über Schuld und Sühne, Rache und Gerechtigkeit.

Dass Schlöndorff eher unpopuläre Ansichten vertritt - in einer Umfrage für den SPIEGEL sprachen sich vergangene Woche 71 Prozent der Befragten gegen eine vorzeitige Entlassung von Klar aus -, nimmt er in Kauf. "Ich bin ja froh, dass es noch eine Volksseele gibt - und dass sie ab und zu kocht. Die totale Gleichgültigkeit wäre bedauerlich", meint der Regisseur, der mit Volkes Zorn sehr eigene Erfahrungen gemacht hat: Ein CSU-Abgeordneter durfte ihn in den siebzigern Jahren ungestraft als "hauptverantwortlichen Informationsstrategen der RAF" verleumden, unter anderem, weil Schlöndorff damals im Beirat eines Rechtshilfefonds für die Baader-Meinhof-Gruppe saß.

Den "anhaltenden Schrei nach Rache" erklärt er sich damit, dass die ehemaligen Terroristen "dafür bestraft werden sollen, dass das Volk einmal vor ihnen gezitterrt hat." Vorbedingungen für eine Freilassung von Mohnhaupt und Klar, etwa öffentliche Reue, lehnt Schlöndorff ab. "Ich würde Reue aus Anstand erwarten, aber ich würde sie nicht zur Vorbedingung machen, weil das der Scheinheiligkeit Tür und Tor öffnen würde", glaubt Schlöndorff. Denn "mit der menschlichen Schuld müssen die Täter allein fertig werden. Die kann ihnen auf dieser Welt niemand abnehmen."

Quelle : www.spiegel.de

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RAF- Bewältigung: Schweigen im Packeis
« Antwort #3 am: 04 Februar, 2007, 14:33 »
Die heftige Diskussion über die Begnadigung der letzten RAF-Terroristen ist eine Debatte um die Aufklärung des deutschen Terrors. Der Ruf nach Versöhnung und Schlussstrichen kommt zu früh: Neun RAF-Morde sind noch ungelöst - Sympathisanten und Mitwisser von damals schweigen noch immer.

Wir sind schon ein komisches Völkchen, wir Deutschen. Seit Tagen geht es lauthals und in aller Medienöffentlichkeit um die Begnadigung beziehungsweise Freilassung von zweien der letzten vier RAF-Gefangenen. Wie aus dem Nichts wird der deutsche Linksterrorismus mit seinem Höhepunkt im "Deutschen Herbst" 1977 so gegenwärtig und lebendig, als sei das alles eben erst passiert. Unmittelbar nach den Uschi-Obermaier-Festspielen erleben wir nun den RAF-Retro-Rummel.

Im gleichen Augenblick reden viele davon, es müsse jetzt aber endlich einmal Schluss sein mit dieser unseligen Geschichte. Die Haftentlassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar, zwei der skrupellosesten und fanatischsten Überzeugungstäter der "Rote Armee Fraktion", diene deshalb in gewisser Weise einer Versöhnung der Gesellschaft mit sich selbst. Dies wäre zugleich eine Art politisch-moralischer Schlussstrich unter die Vergangenheit. Ein historischer Abschluss.

In Talkshows und Titelgeschichten werden die Argumente hin und her gewendet. Glaubt man den Umfragen, ist die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine vorzeitige Freilassung der RAF-Häftlinge, während die Repräsentanten der politischen und intellektuellen Elite, im Namen rechtsstaatlicher Prinzipien, eher dafür sind.

Doch bei vielen, die stets für Recht und Freiheit und gegen populistische Stimmungen sind, bleiben Bauchschmerzen, auch wenn sich niemand ernsthaft vorzustellen wagt, was es heißt, das halbe Leben in der Zelle verbracht zu haben.

Gerade bei ehemals linken Staatsfeinden, die inzwischen gelernt haben, den Rechtsstaat zu lieben, gibt es politisch-psychologische Vorbehalte gegen die grassierende Schlussstrichmentalität, die man im anderen Zusammenhang stets aufs Äußerste bekämpft hat.

Auch wenn die Unvergleichbarkeit mit dem Nazi-Terror auf der Hand liegt, der nach 1945 nur allzu oft ungesühnt blieb: Die 34 Todesopfer der RAF, die Hunderten von Verletzten, Lebenszerstörten und Hinterbliebenen sind nicht gerade ein Argument dafür, das Geschehene nun endlich in Frieden ruhen zu lassen.

Wir sind noch nicht fertig

"Wenn's der Wahrheitsfindung dient..." - die berühmt-berüchtigte Reaktion von Fritz Teufel auf die strenge Anweisung eines Richters, sich im Gerichtssaal von den Plätzen zu erheben, hat ihre Aktualität nicht verloren. Immer noch geht es um die Wahrheit, so schwer sie auch zu finden sein mag inmitten all der Mythen, Rituale und Symbole. Und um Aufklärung, um Aufklärung im doppelten Sinne: Kriminalistisch-juristisch und politisch.

Vor allem aber: Um Aufklärung gegen das Vergessen, gegen Beschönigung und Verdrängung. Und gegen einen moralischen Relativismus, den wir schon aus der DDR-Stasi-Debatte kennen.

Bettina Röhl, deren Mutter Ulrike Meinhof sich am 9. Mai 1976 in ihrer Stammheimer Zelle das Leben nahm, wies zu Recht darauf hin, dass jene Reue, die nun von den Ex-Terroristen gefordert wird, in Wahrheit Aufklärung sei: Aufklärung über die Taten, aber auch Selbstaufklärung der Mörder darüber, wie sie zu denen wurden, die sie sind, nicht zuletzt: Aufklärung der Gesellschaft.

Gerade die gegenwärtige Erregung zeugt davon, dass wir offenbar noch nicht fertig geworden sind mit den traumatischen Ereignissen. Die bisherige Weigerung von Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, wenigstens gegenüber den Opfern ihrer Mordtaten, wenn schon nicht in aller Öffentlichkeit, selbstkritisch Rechenschaft abzulegen, ist ja nur die Spitze der Verdrängung. Immerhin kann man den jahrzehntelang gefangen Gehaltenen psychologisch zubilligen, dass eine rückhaltlose Vergegenwärtigung ihrer dramatischen Irrtümer womöglich den endgültigen Selbstmord, den völligen psychischen Zusammenbruch nach sich zöge.

"Mensch oder Schwein, Sieg oder Tod!"

Das Packeis des großen Schweigens der RAF über sich selbst aber bedeckt einen ganzen weißen Kontinent, den Tausende bevölkern. Darunter sind nicht zuletzt jene, die damals in den "Solidaritäts"-, "Anti-Folter"- und "Hungerstreik-Komitees" aktiv waren und alle, auch linke Kritiker der RAF als Verräter, Agenten der "Counterinsurgency" und Vertreter des "Schweinesystems" beschimpften. In diesen Kreisen, die in den siebziger Jahren von Staatsseite zuweilen als "Sympathisanten" bezeichnet wurden, gab es nur eine einzige Moral: die der größten und "konsequentesten" Radikalität, die Moral der unbedingten "revolutionären" Tat, die absolute Moral der Märtyrer.

Ein Sinnbild dieses Wahns war das schreckliche und in der Szene mit revolutionärem Ingrimm verbreitete Foto des verhungerten, völlig abgemagerten Holger Meins, von dem die Worte überliefert sind: "Mensch oder Schwein, Sieg oder Tod!"

Wer damals etwa im Hörsaal VI der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität auf dem Podium neben diesem oder jenem jungen RAF-Anwalt saß, brauchte schon ziemlich viel Mut, um dezent darauf hinzuweisen, dass auch Chauffeure und Personenschützer von Arbeitgeberpräsidenten ein gewisses Recht auf Leben hätten.

Von all diesen Maulhelden des bewaffneten Kampfes hört man so gut wie nichts mehr. Die großen Ankläger von einst sind sehr still geworden, nicht viel anders als ihre Väter, denen sie das faschistoide Schweigen beim Sonntagsbraten vor die Füße warfen und auf die Teller spuckten. Eine Gruppe um das Ex-RAF-Mitglied der ersten Generation, Irmgard Möller, behauptet bis heute in mythischer Verblendung, die Selbstmorde von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 18. Oktober 1977 seien in Wahrheit ein staatliches Mordkomplott gewesen.

Natürlich gibt es inzwischen - neben Stefan Austs Standardwerk "Der Baader Meinhof Komplex" - eine ganze Reihe hervorragender zeitgeschichtlicher Werke über die RAF, unter anderen von Gerd Koenen, Butz Peters und Wolfgang Kraushaar (der jüngst noch eine hoch interessante, 1400-seitige Anthologie mit 60 Beiträgen zum linken Terrorismus vorgelegt hat), die allesamt den Mythos RAF in seine äußerst deprimierenden Einzelteile zerlegen.

Doch nur sehr wenige der ehemaligen RAF-Mitglieder wie Astrid Proll, Klaus Jünschke, Susanne Albrecht, Silke Maier-Witt und Birgit Hogefeld, haben wenigstens im nach hinein einigermaßen klar politische Irrtümer und moralisch schuldhaftes Verhalten eingestanden. Die Mehrheit der längst wieder in Freiheit lebenden einstigen Terroristen allerdings hat sich, wie der Schleyer-Entführer, Buback-Attentäter und Polizistenmörder Knut Folkerts, der jetzt in einer Hamburger Logistikfirma die Geschäftsbücher führt, in eine unauffällige bürgerliche Existenz zurückgezogen.

Kein Hauch des Bedauerns

Noch Ende Mai 1997, zwanzig Jahre nach dem "Deutschen Herbst", brachte Karl-Heinz Dellwo, RAF-Mitglied der "zweiten Generation", die RAF-Ideologie noch einmal auf den Punkt. Auf einem denkwürdigen Veteranentreffen in der "Roten Fabrik" in Zürich, bei dem auch Knut Folkerts auf dem Podium saß - Titel der Veranstaltung: "Revolte, Militanz, Revolution - Zwischenberichte" - sagte er, der Mord an dem früheren Chef der "Treuhandgesellschaft", Detlev Karsten Rohwedder, im Jahr 1991 sei der Versuch gewesen, "einen sozialen Bezug aufzunehmen". Einen sozialen Bezug. Wahrscheinlich "ein Stück weit" und "irgendwie".

Einen sozialen Bezug sucht Karl-Heinz Dellwo, der sich laut TV-Programmankündigung vorgestern Abend bei Bärbel Schäfer im Nachrichtensender "N24" zur aktuellen Debatte hätte äußern sollen, noch heute. Inzwischen allerdings nicht mehr im speziellen Bezugsrahmen der RAF, sondern als Mitglied des Hamburger "Sozialforums gegen Hartz IV". Dort will er immer noch die "innere Logik des Kapitals" brechen und für eine "Systemalternative" kämpfen.

Am 25. April 1975 hatte Dellwo im Kampf für eine Systemalternative noch mit fünf Komplizen die deutsche Botschaft in Stockholm überfallen, Geiseln genommen und die Befreiung von RAF-Genossen aus deutschen Gefängnissen gefordert. Als sich die schwedische Polizei weigerte, vom Gebäude abzuziehen, befahlen Dellwo & Co. dem Militärattaché Andreas Baron von Mirbach, "mit gefesselten Händen auf den Flur zu treten" - so beschreibt Stefan Aust die makabre Szene. "Dann schossen sie. In Kopf, Brust und Bein getroffen, brach der Oberstleutnant zusammen." Stunden später wurde der 64-jährige Wirtschaftsattaché Hillegaart ähnlich grausam ermordet. Kurz vor Mitternacht erschütterte eine vom RAF-Kommando versehentlich ausgelöste Explosion das Botschaftsgebäude. Ergebnis: Viele verletzte, teils schwer verbrannte Geiseln, zwei tote RAF-Terroristen.

Bis heute sind neun Morde der letzten RAF-Terroristen aus der sogenannten "dritten Generation" unaufgeklärt - unter anderem an dem Manager Ernst Zimmermann 1985, dem US-Soldaten Edward Pimental (der nur wegen seines Passes erschossen wurde), dem Siemens-Vorstand Karl-Heinz Beckurts und seinem Fahrer Eckhard Groppler, Gerold von Braunmühl, Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Alfred Herrhausen und "Treuhand"-Chef Detlev Karsten Rohwedder. "Wie und wo die dritte "Generation" seit Herbst 1985 lebte, liegt heute noch immer komplett im Dunkeln", resümiert RAF-Biograph Butz Peters.

"Heute beenden wir dieses Projekt, weil wir auf diesem Weg nicht durchkommen konnten", hieß in dem achtseitigen Papier, mit dem die RAF 1998 offiziell ihre Auflösung bekannt gab. 26 "Genossen" werden in der Totenehrung feierlich erwähnt, die im bewaffneten Kampf "alles gegeben" haben und "in ihm gestorben sind". Kein Wort über die 34 anderen Opfer des bewaffneten Kampfes, kein Wort an die Angehörigen, kein Wort an die lebenslang Verstümmelten. Kein Hauch irgendeines Bedauerns.

Was es denn zur Wahrheitsfindung beitrage, wenn sich die RAF-Kämpfer von einst nun offenbarten, fragte Julia Albrecht, Schwester des früheren RAF-Mitglieds Susanne Albrecht, vor wenigen Tagen an dieser Stelle. Vielleicht könne man ja "das Kapitel RAF, das die Bundesrepublik wie kaum ein anderes in den siebziger und achtziger Jahren in Atem hielt, nur lautlos zu Ende bringen". Mit Verlaub: Die aktuelle Debatte, die nur der Auftakt des durchaus bizarren Jubiläumsjahres "30 Jahre Deutscher Herbst" sein dürfte, spricht nicht gerade dafür.

Und wir werden wohl kaum allzu lange darauf warten müssen, bis Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar oder andere RAF-Veteranen ihr steinernes Herz bei "Kerner", "Beckmann" oder "3 nach 9" ausschütten. Wenn das kein Grund für Bauchschmerzen ist.

Ein Trost bleibt. Ob laut oder leise - wir Deutsche sind und bleiben die unbestrittenen Weltmeister der Vergangenheitsbewältigung.

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GERICHTSENTSCHEID - Frühere RAF- Terroristin Mohnhaupt kommt frei
« Antwort #4 am: 12 Februar, 2007, 12:14 »
Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt darf nach mehr als 24 Jahren Haft das Gefängnis verlassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Der Rest der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Stuttgart - Mohnhaupt soll die Justizvollzugsanstalt im bayerischen Aichach in wenigen Wochen verlassen, die Reststrafe wird mit Wirkung vom 27. März zur Bewährung ausgesetzt. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart heute. Der Senat sehe "in Übereinstimmung mit dem Vertreter der Generalbundesanwältin und mit der Beurteilung des psychiatrischen Sachverständigen keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten, d.h. für die Gefahr, dass sie künftig neue schwere Straftaten begehen könnte", hieß es in der Entscheidung.

Die Verurteilte werde "der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Außerdem wurden Auflagen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle gemacht. Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung", erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 22. Januar bei einer nicht öffentlichen Anhörung eine Entlassung Mohnhaupts befürwortet.

Die letzte mündliche Anhörung der früheren Terroristin hatte am 21. Februar 2006 stattgefunden. Damals lehnte das Gericht den Antrag auf Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe mit der Begründung ab, die besondere Schwere der Schuld gebiete die weitere Vollstreckung. Der Senat hatte die Mindestverbüßungsdauer der Strafe für die Verurteilte auf 24 Jahre - also mindestens bis März 2007 - festgesetzt.

Die 57-Jährige gehörte zu den führenden Köpfen der sogenannten zweiten Generation der RAF. Sie war unter anderem an der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto, des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer und des Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt und zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt worden.

Außer Mohnhaupt sitzen aus den Reihen der RAF noch Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld in Haft. Bei Klar prüft Bundespräsident Horst Köhler derzeit eine Begnadigung. Der 54-Jährige hatte sein Gnadengesuch schon bei Köhlers Amtsvorgänger Johannes Rau gestellt.

Klar gehörte seit Mitte der siebziger Jahre zum inneren Führungszirkel der RAF und war Mohnhaupts Hauptkomplize bei der Schleyer-Entführung. Er sitzt derzeit in Bruchsal in Baden-Württemberg im Gefängnis.

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Erstmals seit seinem Gnadengesuch hat sich der frühere RAF-Terrorist Christian Klar öffentlich zu Wort gemeldet. In einer bizarren Grußbotschaft für die Rosa-Luxemburg-Konferenz äußert er die Hoffnung, dass die Zeit gekommen sei, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden".

Berlin - In seinem Brief prangerte Klar ein imperiales Bündnis in Europa an, "das sich ermächtigt, jedes Land der Erde, das sich seiner Zurichtung für die aktuelle Neuverteilung der Profite widersetzt, aus dem Himmel herab zu züchtigen und seine ganze gesellschaftliche Daseinsform in einen Trümmerhaufen zu verwandeln".

Klar hatte das Schreiben zum 13. Januar verfasst, es wurde erstmals am 15. Januar in der marxistischen Tageszeitung "Junge Welt" veröffentlicht und am 31. Januar ein weiteres Mal abgedruckt. Die "Junge Welt" hatte die Rosa-Luxemburg-Konferenz organisiert.

Klar äußerte die Hoffnung, dass die Zeit jetzt gekommen sei, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen".

Das Motto der Rosa-Luxemburg-Konferenz "Das geht anders" ergänzte Klar mit dem Satz: "Wo sollte sonst die Kraft zu kämpfen herkommen?" Verlesen wurde Klars Grußwort laut Mitteilung von dem ehemaligen PDS-Bundestagsabgeordneten und früheren Rektor der Berliner Humboldt-Universität, Heinrich Fink.

"Er hat sich sicherlich nicht genützt damit"

Zum Schluss schreibt Klar: "Es muss immer wieder betont werden: Schließlich ist die Welt geschichtlich reif dafür, dass die zukünftigen Neugeborenen in ein Leben treten können, das die volle Förderung aller ihrer menschlichen Potenziale bereithalten kann und die Gespenster der Entfremdung von des Menschen gesellschaftlicher Bestimmung vertrieben sind."

Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury, der ein für den Gnadenentscheid wichtiges Gutachten verfasst hatte, zeigte sich überrascht von den Äußerungen. "Er hat sich sicherlich nicht genützt damit." Jeder normale Bürger werde sagen, Klar sei unverbesserlich. Der Text bewege sich in den RAF-Gedankengängen von damals. "Daraus kann man aber nicht schließen, dass er zu denselben Taten geneigt ist wie damals", sagte Kury zu "Report Mainz".

Klar, der an der Ermordung des früheren Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer beteiligt war, sei seit mehr als 25 Jahren inhaftiert. Das habe die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung reduziert. In seinem umfassenden Gutachten kam Kury zu dem Schluss, dass sich Klar früher oder später bei den Angehörigen der RAF-Opfer entschuldigen werde.

Sein Gnadengesuch hat Klar noch bei Bundespräsident Horst Köhlers Vorgänger Johannes Rau eingereicht. Der Anfang 2006 gestorbene Rau hielt 2003 das Gesuch für noch nicht entscheidungsreif. Er sah die für eine Gnadenwürdigkeit nötige Einsicht noch nicht gegeben. Es wird erwartet, dass Köhler im Laufe der nächsten Monate über Klars Gnadengesuch entscheidet.

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Klars Haftbedingungen werden nicht gelockert
« Antwort #6 am: 28 Februar, 2007, 14:05 »
Die Haftbedingungen von Christian Klar werden vorerst nicht gelockert. Grund sei die umstrittene Grußbotschaft des früheren RAF-Terroristen an die Rosa-Luxemburg-Konferenz, die vor wenigen Tagen bekannt geworden war, sagte Baden-Württembergs Justizminister Goll.

Stuttgart - In der Botschaft hatte Klar antikapitalistische Kritik an der Bundesrepublik geübt. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll kündigte an, ein neues Gutachten "über die Frage einer fortwährenden Gefährlichkeit des Gefangenen Klar" in Auftrag zu geben.

Laut Goll hat sich angesichts der Grußbotschaft Klars vom 13. Januar eine neue Situation ergeben. "Die irritierenden Aussagen des Gefangenen stellen zum Teil das Ergebnis des bereits vorher fertig gestellten Lockerungsgutachtens in Frage, betonte Goll. Deshalb sehe er derzeit keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für eine Zustimmung zu Vollzugslockerungen. Er halte eine neue Begutachtung aus einer zweiten Perspektive für erforderlich, um Klarheit über die Frage einer fortwährenden Gefährlichkeit Klars zu bekommen.

Klar hatte Europa anlässlich der von der Zeitung "Junge Welt" organisierten Konferenz als Ausgangspunkt eines "imperialen Bündnisses" bezeichnet. Ziel müsse sein, "die in Europa ökonomisch gerade abstürzenden großen Gesellschaftsbereiche" ihren "chauvinistischen 'Rettern'" zu entreißen. "Sonst wird es nicht möglich sein, die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen", hieß es in dem Grußwort.

Berichten zufolge stand Klar unmittelbar vor der Vollzugslockerung, um ihn schrittweise an die Freiheit zu gewöhnen. Klar sitzt in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ein. Der ehemalige RAF-Terrorist ist zu sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. Er kann auf dem Rechtsweg frühestens nach 26 Jahren, also Anfang 2009, freikommen.

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RAF- DEBATTE - Klar greift Politiker an, Viett rechtfertigt Terror
« Antwort #7 am: 02 März, 2007, 18:05 »
Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar verteidigt sein umstrittenes Grußwort gegen Kritik: "Meinungsblockwarte" in der Politik wollten die Öffentlichkeit vergiften. Seine vor zehn Jahren freigelassene Ex-Mitkämpferin Inge Viett rechtfertigt den RAF-Terror als angemessenen "Guerillakampf".

Berlin - Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat Medien und Politikern vorgeworfen, seine umstrittene Grußbotschaft an die Rosa-Luxemburg-Konferenz gegen ihn verwendet zu haben. Über seine Kritik am Kapitalismus sei ausgerechnet kurz vor der Entscheidung über Haftlockerungen berichtet worden, beklagt Klar in einem persönlichen Schreiben, das der Zeitung "Junge Welt" nach eigenen Angaben vorliegt.

Klar warf seinen Kritikern eine "verantwortungslose Vergiftung der Öffentlichkeit" vor. "Niemand von diesen Meinungsblockwarten fand es interessant, bis eben genau einen Tag vor der Vollzugsplankonferenz in der JVA Bruchsal", schreibt Klar. Er finde es "verteidigenswert", "dass auch ein Gefangener an einer öffentlichen politischen Diskussion von Menschen in Freiheit teilnehmen kann", so Klar. Er habe nicht mit "so einer erstaunlichen Welle" gerechnet, die sein Grußwort ausgelöst habe". Klar hatte in der Grußbotschaft an die Rosa-Luxemburg-Konferenz die Hoffnung geäußert, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen". Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehnte daraufhin Haftlockerungen für den 54-Jährigen ab.

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sagte im Fernsehsender RTL, er sehe in den jüngsten antikapitalistischen Äußerungen Klars "keine Aufforderung oder Äußerung zu Gewalt oder zu Terrorismus". Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) griff daraufhin den Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE scharf an. "Es ist beschämend, eine Verhöhnung der Opfer des brutalen RAF-Terrors, wenn gerade der als RAF-Unterstützer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Ströbele auch heute noch RAF-Ideologie bagatellisiert", so Beckstein.

Neben Klar sorgt jetzt auch die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett mit einer Streitschrift für Empörung. Ihr Text wurde am 24. Februar ebenfalls in der linken Tageszeitung "Junge Welt" veröffentlicht. In ihrem Beitrag schreibt Viett, der "politisch/militärische Angriff" sei damals "für uns der angemessene Ausdruck für unseren Widerstand gegen den Kapitalismus" gewesen. Rückblickend beklagt sie in der Diktion der Roten Armee Fraktion, "dass dem Guerillakampf in der BRD und in allen imperialistischen Staaten verdammt mehr Erfahrung, Klugheit, Ausdauer und Unterstützung zu wünschen gewesen wären".

Der Zeitungsbeitrag ist mit der Überschrift "Lust auf Freiheit" überschrieben. Den Terror der RAF verharmlost Viett als "Klassenkampf von unten". Vor vierzig Jahren habe es eine kleine Schar von Menschen gegeben, die entschlossen den Kampf gegen die deutsche Elite und ihr Machtsystem aufgenommen hatten, so Viett. Inspiriert worden sei man dabei von den antikolonialen und nationalen Befreiungsbewegungen.

"Revolutionäre Gewalt hatte - zu Recht - eine moralische, befreiende Ausstrahlung", schreibt sie weiter. "Warum sollten wir nicht versuchen, aus der Revolte, die in den sechziger/siebziger Jahren doch eine ganz schöne Masse in den kapitalistischen Staaten ergriffen hatte, einen grundsätzlichen Angriff auf das System werden zu lassen?"

"Wieso haben nur wir zu den Waffen gegriffen?"

Der "deutschen Elite und all ihren medialen Wasserträgern" wirft Viett vor, "kein Problem mit ihrer faschistischen Geschichte" und den "heutigen Kriegen" zu haben. "Aber sie haben ein ungeheuerliches Problem damit, dass es vor vierzig Jahren eine kleine Schar von Menschen gab, die entschlossen den Kampf gegen sie und ihr kapitalistisches Machtsystem aufgenommen hatten."

Viett fragt weiter: "Wieso haben nur wir - ein paar Hände voll - zu den Waffen gegriffen? Wieso sind Zigtausende, die auf dem Weg waren, zurückgefallen, obwohl sie begriffen hatten, in welch verbrecherischem Gesellschaftssystem ihr Leben verdingt wird, mit welchen tödlichen Methoden es sich erhält und ausbreitet?"

Viett wird ebenso wie der immer noch im Gefängnis einsitzende Ex-Terrorist Christian Klar zur Fraktion der Hardliner unter den ehemaligen Links-Terroristen gezählt. Sie gehörte erst der Bewegung 2. Juni, später auch der RAF an. Weder Viett noch Klar hatten in den vergangenen Jahren Reue über ihre Taten geäußert. Andere RAF-Ehemalige wie Peter-Jürgen Boock oder Karl-Heinz Dellwo, die sich von ihren Taten distanzierten, gelten Viett als Verräter.

Quelle : www.spiegel.de

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RAF : Köhler schließt schnelle Begnadigung von Klar aus
« Antwort #8 am: 08 März, 2007, 09:58 »
Die Entscheidung von Horst Köhler über das Gnadengesuch des ehemaligen Terroristen Christian Klar wird sich noch hinziehen. Es werde "noch geraume Zeit" dauern, heißt es in einem Brief des Bundespräsidenten an ein RAF-Opfer.

Hamburg - Die "Bild"-Zeitung berichtet über ein Schreiben des Bundespräsidialamtes an Beate Keller, eine Hamburgerin, die 1977 an Bord der im Auftrag der RAF entführten Lufthansa-Maschine "Landshut" war. Darin heiße es: "Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen und wird angesichts der vielen einzubeziehenden Gesichtspunkte sicherlich noch geraume Zeit erfordern."

Der Brief sei im Auftrag des Staatsoberhauptes von Präsidialamtsstaatsseketär Gert Haller verfasst und unterzeichnet worden. Die ehemalige Geisel Keller habe sich Mitte Februar in einem offenen Brief an Köhler gewandt und gegen eine mögliche Begnadigung Klars protestiert.

Ihm seien "Leid und Schmerzen, die Sie wie andere Betroffene durch die Verbrechen der RAF erfahren haben und die Sie gegenwärtig durch die äußerst intensive Diskussion in der Öffentlichkeit einmal mehr durchleben müssen, sehr bewusst", teilt Köhler demnach im Antwortschreiben seines Amtschefs mit.

Er könne "die Gedanken und Gefühle gut nachvollziehen", die bei den Opfern der RAF durch die Strafaussetzung für RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt und durch das Gnadengesuch von Christian Klar ausgelöst worden seien.

Mitarbeiter des Bundespräsidialamts spekulieren laut "Bild"-Zeitung sogar, Köhler wolle seine Entscheidung bis weit in den Herbst dieses Jahres verzögern, wenn unter anderem die Trauerfeierlichkeiten zum 30. Todestag von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer vorüber sind. Schleyer wurde am 19. Oktober 1977 von der RAF ermordet. Klar war damals ein Mittäter.

Quelle : www.spiegel.de

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Ex- Terroristin Mohnhaupt freigelassen
« Antwort #9 am: 25 März, 2007, 09:30 »
Nach über 24 Jahren öffnen sich die Gefängnistore: Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt ist nach Angaben der Justizvollzugsanstalt Aichach in der Nacht aus der Haft entlassen worden. Sie wurde von Bekannten abgeholt.

Aichach - Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt ist am frühen Sonntagmorgen aus der Haft entlassen worden. Die 57-Jährige sei zwischen 02.00 und 03.00 Uhr von Bekannten abgeholt worden, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Aichach, Wolfgang Deuschl. Er machte keine Angaben über ihren neuen Wohnort. Mohnhaupt wurde nach seinen Worten mit dem Auto abgeholt, fuhr aber nicht selbst. Sie habe ihre persönlichen Sachen, etwa Bücher, mitgenommen.

Die frühere Rädelsführerin der Roten-Armee-Fraktion wurde wegen neun Morden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und verbüßte den Großteil ihrer Strafe in Aichach bei Augsburg.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, dass sie nach 24 Jahren Haft auf Bewährung freigelassen wird. JVA-Leiter Deuschl hatte am Freitag angekündigt, dass Mohnhaupt zwischen Sonntag und Donnerstag freigelassen wird. Mohnhaupt saß seit ihrer Festnahme im November 1982 in Haft.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Februar entschieden, dass Mohnhaupt am 27. März auf Bewährung freigelassen werden soll. Die Entlassung erfolgte damit zwei Tage früher als erwartet. Abweichungen um zwei Tage vom offiziellen Entlassungstermin sind nach dem Gesetz möglich.

Um Mohnhaupt einen Spießrutenlauf vor Kameras zu ersparen, informierte die Justiz die Öffentlichkeit erst nachträglich über die Entlassung. Die 57-Jährige hat bereits eine eigene Wohnung und eine Arbeitsmöglichkeit. Ihr nahe stehende Personen haben ihr nach Justizangaben eine Stelle in ihren Betrieben zugesagt.

Mohnhaupts Anwalt hatte gefordert, seine Mandantin in Ruhe zu lassen, damit sie sich ein normales Leben einrichten könne. Sie sei keine Person der Zeitgeschichte mehr, sondern habe wie jeder andere Haftentlassene ein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Das werde sie notfalls gerichtlich durchsetzen.

Als Anführerin der zweiten RAF-Generation war Mohnhaupt vor 30 Jahren an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und sieben anderen Menschen beteiligt. Sie wurde 1982 gefasst und 1985 zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Oberlandesgericht erklärte, von der 57-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus. Die Entscheidung über die vorzeitige Haftentlassung hatte heftige Diskussionen in der Politik ausgelöst. Das Oberlandesgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, Mohnhaupts Entlassung könne "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden". Ihre Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Mohnhaupt wird nun einem Bewährungshelfer unterstellt

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 25 März, 2007, 10:50 von SiLæncer »

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Stoiber kritisiert Mohnhaupts Freilassung als Provokation
« Antwort #10 am: 25 März, 2007, 18:30 »
Nach über 24 Jahren ist die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt frei gekommen - sie wurde von Bekannten aus dem Gefängnis abgeholt. Noch immer kritisieren viele Kritiker die Haftentlassung. Am lautesten ruft Edmund Stoiber.

Seoul/Aichach/München - Die Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung sei eine "eine Provokation für das Rechtsgefühl der breiten Mehrheit", sagte der bayerische Ministerpräsident bei einem seines Besuch in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul. Formaljuristisch sei die Freilassung der 57-Jährigen zwar in Ordnung, "aber sie widerspricht dem Rechtsempfinden von mindestens 80 Prozent der Menschen in Deutschland", beklagte Stoiber.

Er warf Mohnhaupt vor, in all den Jahren im Gefängnis nichts zur Aufklärung vieler von der RAF begangener Terrormorde beigetragen zu haben. "Wir wissen immer noch nicht, wer Hanns Martin Schleyer den Hinterkopf weggeschossen hat", sagte Stoiber. Er kritisierte die vom Oberlandesgericht Stuttgart im Februar entschiedene Aussetzung der Freiheitsstrafe: "Man geht hier brutal über die Empfindungen der Angehörigen der Opfer hinweg."

Mohnhaupt war im November 1982 festgenommen und später wegen mehrfachen Mordes zu fünf Mal lebenslänglich plus 15 Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied im Februar, dass die 57-Jährige frei kommt. Damit sind noch drei ehemalige Angehörige der Rote Armee Fraktion (RAF) weiter inhaftiert.

Mohnhaupt verließ die Justizvollzugsanstalt im bayerisch-schwäbischen Aichach am frühen Sonntagmorgen und wurde dort von Bekannten abgeholt, bestätigte Anstaltsleiter Wolfgang Deuschl.

Ursprünglich war Dienstag als offizieller Entlassungstermin vorgesehen, nach dem Gesetz sind Abweichungen um bis zu zwei Tage früher oder später aber möglich. Mohnhaupt sagte unmittelbar nach ihrer Entlassung, dass sie in Ruhe gelassen werden wolle. Deuschl widersprach einem Bericht, wonach sie künftig in Karlsruhe leben und arbeiten wolle: "Das wäre mir neu." Der "Focus" hatte berichtet, Mohnhaupt könne in der badischen Metropole einen Job bei einem Autozulieferer-Betrieb annehmen, der dem Sohn einer Freundin gehöre. Angaben zu ihrem tatsächlichen künftigen Aufenthaltsort wollte Deuschl nicht machen.

"Die RAF ist nicht mehr Gegenwart"

Das Oberlandesgericht hatte entschieden, "dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann". Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten". Dies hatten zuvor bereits die Bundesanwaltschaft und psychiatrische Gutachter festgestellt und eine Freilassung Mohnhaupts befürwortet.

Die 57-Jährige gehörte von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 zur Führungsebene der RAF, zu der sie bereits 1970 gestoßen war. Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war im gleichen Jahr auch am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und an der missglückten Entführung des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt, auf den sie die tödlichen Schüsse abgab. Nach ihrer Festnahme wurde sie 1985 zu fünf Mal lebenslang plus 15 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt. Von ihren 24 Haftjahren verbrachte Mohnhaupt 22 im Frauengefängnis in Aichach.

Deuschl gab zu bedenken, "dass der Weg in die Freiheit nach so langer Zeit alles andere als einfach ist". Auch der ehemalige hessische Justizminister und Anwalt des RAF-Mitglieds Jan-Carl Raspe, Rupert von Plottnitz (Grüne), prophezeite Mohnhaupt in der "Hessisch- Niedersächsischen Allgemeinen" nach fast zweieinhalb Jahrzehnten Haft Schwierigkeiten: "Die Welt hat sich in dieser Zeit doch sehr geändert, auch in vielen Alltagsdingen. Ohne Freunde oder Familie geht es kaum." Gleichzeitig sprach sich von Plottnitz gegen eine neue Debatte über den RAF-Terror aus: "Die RAF ist längst Geschichte und nicht mehr Gegenwart."

Nach Mohnhaupts Entlassung sind mit Christian Klar, 54, Eva Sybille Haule, 52, und Birgit Hogefeld, 50, noch drei frühere RAF- Terroristen inhaftiert. Klar hofft auf eine Begnadigung durch Bundespräsident Horst Köhler. Mit umstrittenen Äußerungen zur "Niederlage der Pläne des Kapitals" hatte er zuletzt eine kontroverse Debatte entfacht, ursprünglich für ihn vorgesehene Haftlockerungen wurden zunächst ausgesetzt.

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Re: Politiker wollen RAF- Rädelsführer freilassen
« Antwort #11 am: 26 März, 2007, 03:44 »
Nach der Formel, fünfmal lebenslänglich plus fünfzehn Jahre gleich vierundzwanzig Jahre, würde ich gerne auch andere Unannehmlichkeiten bemessen wissen, z.B. Armut und Lebensarbeitszeit...
Allein für letzteren Aspekt soll ich immerhin noch zwanzig Jahre Fron leisten, ohne je jemanden umgebracht zu haben  ::)
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Meldung von Wohnort und Arbeitsstelle, regelmäßiger Kontakt zu Polizei und Bewährungshelfer - nach ihrer Haftentlassung muss Brigitte Mohnhaupt fünf Jahre lang Kontrollauflagen erfüllen. Der Anwalt der ehemaligen RAF-Terroristin warf Bayerns Ministerpräsident Stoiber Populismus vor.

Frankfurt am Main - Die frühere RAF-Terroristin muss sich nach ihrer Haftentlassung von nun an fünf Jahre lang regelmäßig bei der Polizei melden. Das sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt und frühere RAF-Ankläger, Klaus Pflieger, heute zum TV-Sender N24 zu den Bewährungsauflagen für die 57-Jährige, die gestern Morgen nach 24 Jahren Gefängnis aus der Haft entlassen worden war.

Außerdem muss sie demnach angeben, wenn sie ihren Wohnort wechselt und wenn sie Arbeit aufnimmt. "Sie hat also gewisse Kontrollauflagen. Und sie muss Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten, damit man sie schlicht und einfach über fünf Jahre unter Kontrolle hat. Das ist das Ziel, dass man in einer gewissen Übergangszeit so einen Haftentlassenen zu kontrollieren versucht", betonte der ehemalige Bundesanwalt.

Die Haftentlassung Mohnhaupts in den frühen Morgenstunden des gestrigen Sonntags begründete der Leiter der Justizvollzugsanstalt Aichach, Wolfgang Deuschl, mit dem Wunsch der früheren Terroristin, den Reportern zu entgehen: "Das Medieninteresse war sehr gewaltig. Frau Mohnhaupt wollte gerne entlassen werden, ohne sich der Presse zu stellen, und wir haben versucht, ihr dabei zu helfen", sagte Deuschl im Bayerischen Rundfunk.

An der günstigen Sozialprognose für Mohnhaupt zweifle er nicht. "Das ist immer nicht einfach für jemanden, der so lange in Haft war, von heute auf morgen zu gehen. Einmal muss der Zeitpunkt kommen. Sie wird versuchen, sich in die Gesellschaft wieder so einzubringen, wie es notwendig ist", sagte Deuschl.

Der Anwalt der Ex-Terroristin wirft dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) Populismus vor. Stoiber hatte die Freilassung Mohnhaupts als "Provokation für das Rechtsgefühl der breiten Mehrheit" bezeichnet. Anwalt Franz Schwinghammer sagte heute in Regensburg, er glaube, dass Stoiber ebenfalls eine Provokation für bestimmte Bevölkerungsschichten sei. Er fügte hinzu: "Warum Stoiber nun so handelt und diese Welle reitet, darüber lässt sich nur spekulieren."

Mohnhaupt galt in den siebziger und achtziger Jahren galt als führender Kopf der sogenannten "zweiten Generation" der RAF. Zum Aufenthaltsort seiner heute 57-jährigen Mandantin wollte der Anwalt keine Angaben machen.

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EHEMALIGE RAF- TERRORISTEN - Lehrer, Schriftsteller, Buchhalter
« Antwort #13 am: 26 März, 2007, 17:08 »
Die aus der Haft entlassene ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt muss sich eine neue Existenz aufbauen. Ihre bereits freigelassenen Mitkämpfer bewältigten diese Aufgabe mit unterschiedlichem Erfolg. Die meisten bevorzugen die Anonymität - zur Gewalt hat keiner mehr gegriffen.

Hamburg - Brigitte Mohnhaupt verließ die Haftanstalt im bayerischen Aichach in aller Heimlichkeit - und auf diese Weise möchte sie offenbar zunächst auch ihr weiteres Leben gestalten. Sie wolle nach mehr als 24 Jahren Haft vor allem in Ruhe gelassen werden, sagt ihr langjähriger Gefängnisdirektor Wolfgang Deuschl.

Auch die meisten ihrer ehemaligen Mitkämpfer führen ein zurückgezogenes Leben: Nur von wenigen Ex-RAF-Terroristen ist bekannt, was sie genau tun und wo sie leben. Andere tingeln dagegen publikumswirksam durch die Talkshows. Die Meinungen darüber, ob der bewaffnete Kampf gerechtfertigt war, gehen in der Gruppe der RAF-Rentner weit auseinander. Ein Flügel gesteht den Irrtum ein, andere rechtfertigen noch immer die Ziele von damals.

Peter-Jürgen Boock lebt als freier Autor in der Nähe von Freiburg. Er wurde 1998 nach 17 Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Boock veröffentlichte 2002 eine "dokumentarische Fiktion" zur Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, an der er selbst beteiligt war. Boock berichtet in Büchern und Talkshows offen über seine Zeit als RAF-Kader, verschweigt allerdings die genauen Tatbeteiligungen seiner ehemaligen Mitkämpfer. Boock trat mehrfach der von anderen RAF-Ehemaligen gepflegten Mär entgegen, der Selbstmord der Stammheim-Häftlinge 1977 sei in Wirklichkeit Mord gewesen.

Inge Viett gehört mit Peter-Jürgen Boock zu den wenigen ehemaligen RAF-Angehörigen, die noch öffentlich auftreten. Sie wurde 1992 zu 13 Jahren Haft verurteilt, durfte das Gefängnis jedoch früher verlassen. Viett arbeitet inzwischen als Schriftstellerin. Sie verteidigte in einem offenen Brief an die linke Tageszeitung "Junge Welt" die Ziele der Roten Armee Fraktion. Viett schreibt im RAF-Duktus, der "politisch/militärische Angriff" sei damals "für uns der angemessene Ausdruck für unseren Widerstand gegen den Kapitalismus" gewesen. Rückblickend beklagt sie, "dass dem Guerillakampf in der BRD und in allen imperialistischen Staaten verdammt mehr Erfahrung, Klugheit, Ausdauer und Unterstützung zu wünschen gewesen wären".

Viett hatte schon im Gefängnis erste literarische Versuche unternommen, die 1996 unter dem Titel "Einsprüche! Briefe aus dem Gefängnis" veröffentlicht wurden. Nach ihrer Haftentlassung 1997 legte sie ihre Autobiografie "Nie war ich furchtloser" vor, zwei Jahre später folgte der Reisebericht "Cuba libre bittersüß".

Silke Maier-Witt betrachtet ihre RAF-Vergangenheit mit weit größerer Distanz: "Wir hatten die Illusion, die Wirklichkeit zu ändern. Das war ein Fehler." Maier-Witt war an der Schleyer-Entführung beteiligt, sie wurde 1991 zu zehn Jahren Haft verurteilt, aber nach der Hälfte der Zeit freigelassen. Nach der Haft schloss Maier-Witt ihr Psychologiestudium ab. Danach arbeitete sie als Friedenskraft im Kosovo, wo sie traumatisierte Kriegsopfer betreute. Sie bekam für ihre Arbeit im Kosovo ein Empfehlungsschreiben des damaligen Bundesanwalts Kay Nehm.

Karl-Heinz Dellwo, der 1975 am Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm beteiligt war, bestreitet wie Boock sein Leben als Autor und Filmemacher. Er distanzierte sich schon früh von der RAF, was ihm beispielsweise Viett übel nahm. Er bezeichnete die RAF-Morde als "unmenschlich". Die RAF habe nicht von einer Gegengesellschaft und Gegenmoral reden können, "wenn dies Geiselerschießungen und somit die vollständige Verdinglichung von Menschen beinhaltet", sagte Dellwo dem "Tagesspiegel". Dellwo engagierte sich im "Sozialforum Hartz IV".

Susanne Albrecht ermöglichte 1977 Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar den Zugang zum Haus von Jürgen Ponto, dem Patenonkel ihrer Schwester. Ponto wurde erschossen, nach dem Mord erlitt Albrecht einen Nervenzusammenbruch. Sie tauchte mithilfe der Stasi in der DDR unter. Sie wurde 1990 in Ost-Berlin verhaftet. 1991 wurde sie zu zwölf Jahren Haft verurteilt, kam aber nach sechs Jahren aufgrund der Kronzeugenregelung auf Bewährung frei. Albrecht arbeitet heute als Lehrerin unter neuem Namen in Norddeutschland.

Knut Folkerts, der an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt war und in den Niederlanden einen Polizisten erschoss, führt eine unauffällige Existenz in Hamburg. Er arbeitet als Buchhalter in einer Logistikfirma. 1995 wurde Folkerts nach 17 Jahren aus der Justizvollzugsanstalt Celle entlassen. "Eine Rückfahrkarte war nicht eingeplant", sagt Folkerts in einem SPIEGEL-Interview im Rückblick auf seine Zeit nach der Haft. Folkerts droht erneute Haft: Die Niederlande bestehen auf der Vollstreckung einer 20-jährigen Haftstrafe, zu der Folkerts 1977 wegen Polizistenmordes in Utrecht verurteilt worden war.

Monika Helbing mietete die Wohnung, in der Schleyer nach der Entführung festgehalten wurde. Sie stieg 1980 aus und verschwand in der DDR. 1990 wurde sie verhaftet und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Helbing lebt heute unter anderem Namen.

Adelheid Schulz war an der Schleyer-Entführung und einer Schießerei mit niederländischen Zöllnern beteiligt, bei der zwei Beamte starben. 1982 wurde Schulz zusammen mit Mohnhaupt verhaftet und zu dreimal lebenslänglich verurteilt. Im Jahr 1998 kam Schulz aus Gesundheitsgründen frei: Ihre Gesundheit war durch mehrere Hungerstreiks angegriffen. 2002 begnadigte Bundespräsident Rau Schulz endgültig. Seither lebt sie Frankfurt, sie ist offiziell arbeitsunfähig.

Auch die Spur von Friederike Krabbe, Angehörige der zweiten RAF-Generation, verliert sich im Nahen Osten. Sie hielt sich 1977 in Bagdad auf. Nach Krabbe wird noch immer offiziell gefahndet.

Gefahndet wird noch immer nach Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Noch in Haft sind Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld.

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RAF: Politiker warnen Köhler vor Treffen mit Klar
« Antwort #14 am: 22 April, 2007, 11:29 »
Eine Begnadigung von Christian Klar bleibt auch nach den neuen Informationen über die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback umstritten. Politiker von Union und SPD sehen noch keinen Grund für eine vorzeitige Haftentlassung des Ex-RAF-Terroristen.

Berlin - Er sehe auch dann keinen Grund für eine Begnadigung Klars, wenn dieser nicht selbst auf Buback geschossen habe, sagte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). Nach wie vor seien mehrere Morde der RAF nicht vollständig aufgeklärt. Mehrere Täter seien noch in Freiheit. Klar trage nichts dazu bei, um diese Aufklärung zu fördern. "Solange er das nicht tut, ist Gnade aus meiner Sicht nicht diskutabel", sagte Beckstein der "Welt".

Bubacks Sohn Michael hatte erklärt, er habe Informationen aus dem Bereich der RAF erhalten, nach denen Klar nicht auf dem Motorrad gesessen habe, von dem aus auf seinen Vater geschossen wurde. Er befürworte daher für eine Begnadigung Klars durch Bundespräsident Horst Köhler. Klar sitzt seit 24 Jahren in Haft. Bei dem Informanten Bubacks handelt es sich nach Angaben des ehemaligen Stuttgarter Generalstaatsanwalts Klaus Pflieger um den früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock. Dieser hatte sich in den achtziger Jahren als "kleines Licht" in der RAF bezeichnet. Später musste er einräumen, tiefer in die RAF-Anschläge verwickelt gewesen zu sein, als er zunächst zugegeben hatte.

Pflieger sagte, es sei nicht ausgeschlossen, dass eine vierte, noch nicht bekannte Person unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen sei. Die Ermittler seien damals von mindestens drei Personen ausgegangen. Damals sei es auch nicht um Klar als Schützen gegangen. "Wir hatten Klar damals nicht auf dem Sozius des Motorrads und nicht als Schützen", sagte Pflieger der "Frankfurter Rundschau".

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz zeigte sich ähnlich ablehnend wie Beckstein. "Wir haben im Zusammenhang mit der RAF schon manche Täuschungsmanöver und Lügen erlebt." Er sehe daher keine Veranlassung, aus den jüngst bekannt gewordenen Informationen etwas in Bezug auf das Gnadengesuch Klars abzuleiten. Es sei jetzt Sache der Justiz, den Hinweisen nachzugehen, sagte Wiefelspütz der "Frankfurter Rundschau".

Politiker von CSU und FDP rieten Bundespräsident Horst Köhler davon ab, sich mit Klar zu treffen, um seine Entscheidung über dessen Gnadengesuch vorzubereiten. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Rainer Brüderle warnte in der "Bild"-Zeitung, ein Treffen Köhlers mit Klar könne wie ein Verhandlungsgespräch wirken und das Rechtsempfinden vieler Bürger stören.

Ähnlich äußerte sich die CSU-Rechtsexpertin Daniela Raab. Sie sei dagegen, dass sich Köhler mit Häftlingen wie Klar treffe. Eine Begnadigung Klars komme nicht in Frage, ganz gleich, wer die tödlichen Schüsse auf Buback abgefeuert hat.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgarts, Eberhard Stilz, betonte, Klar sei nicht allein wegen des Mordes an Buback verurteilt worden. "Zudem erschließt sich mir nicht, welchen Beweiswert eine nach 30 Jahren nachgeschobene Behauptung aus dem RAF-Umfeld haben könnte", sagte Stilz.

Quelle : www.spiegel.de

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