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Thema:
Rechtsfreier Raum Fernsehen
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Thema: Rechtsfreier Raum Fernsehen (Gelesen 4519 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Rechtsfreier Raum Fernsehen
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am:
16 Januar, 2007, 18:30 »
Eine "zunehmende Verwilderung und Verwahrlosung der Sprache" hat der Direktor der Landesmedienanstalt des Saarlandes, Gerd Bauer, kritisiert.
Fernsehprogramme wie "Deutschland sucht den Superstar", "Die Super Nanny" (beide RTL), "You Can Dance!" (Sat.1) oder "Das Erziehungscamp" (RTL2) seien seiner Auffassung nach Negativ-Beispiele für mangelnden Respekt im Umgang miteinander, teilte Bauer am Dienstag in Saarbrücken mit.
"Wer miterlebt, wie beispielsweise Herr Bohlen in Gossensprache über Kandidaten von 'Deutschland sucht den Superstar' redet und sie beschimpft, muss sich die Frage stellen, ob nicht auch private Fernsehveranstalter die Pflicht haben, sich in Ton und Umgang der von ihnen verantworteten Sendungen in einem Mindestmaß an gesellschaftlichen Konventionen zu orientieren", sagte Bauer. Musikproduzent und Sänger Dieter Bohlen ist Juror in der RTL-Show.
Auch Sendungen wie "Die Super Nanny", bei denen schon kleine Kinder ihre eigene Mutter mit massiven Schimpfwörtern belegten, seien ein solches negatives Beispiel. Dabei sei auch zu berücksichtigen, welche Wirkung ein solcher Sprachgebrauch auf die Kinder und Jugendlichen vor dem Fernseher habe.
Bauer appellierte an die privaten Fernsehveranstalter, nicht zu vergessen, dass das Fernsehen in Deutschland nicht zuletzt deshalb als Kulturgut geschützt werde, weil es einen Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens leiste.
Quelle :
www.satundkabel.de
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Letzte Änderung: 26 August, 2010, 09:47 von SiLæncer
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NewMan
Cubie
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Re: Medienwächter kritisiert "Auswüchse einiger Fernsehprogramme"
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Antwort #1 am:
16 Januar, 2007, 19:18 »
Auf der einen Seite hat der gute Mann Recht.
Auf der anderen Seite allerdings sollte sich so etwas in einer freiheitlich organisierten Gesellschaft von allein Regeln. Der erste Schritt wurde ja schon getan, nachdem die Privaten sich den Spitznamen "Unteschichtenfernsehen" eingefangen haben.
Yessir
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Re: Medienwächter kritisiert "Auswüchse einiger Fernsehprogramme"
«
Antwort #2 am:
16 Januar, 2007, 20:32 »
Dann hoffen wir mal, dass sich diese erneuten Auswüchse BALD wieder von selbst regeln. Denn dass, was im Moment angeboten wird, ist ja nun wirklich nicht akzeptabel. Wiederholungen im Wochentakt, 5 Werbeunterbrechungen in einer Sendung auch bei den öffentlich rechtlichen.... wo soll das hinführen?
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ebenfalls auf Astra 19.2°
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SiLæncer
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Erneut Kritik von Medienhüter an RTL-"Deutschland sucht den Superstar"
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Antwort #3 am:
20 Januar, 2007, 13:36 »
Erneut hat ein Medienhüter harsche Kritik an der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" wegen der Demütigungen von TV-Juror Dieter Bohlen geäußert.
In einem Brief an RTL-Chefin Anke Schäferkordt kritisierte Norbert Schneider, Direktor der NRW-Landesanstalt für Medien, nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Spiegel" (kommende Ausgabe): "Es ist überflüssig, und es ist schädlich, wenn der Privatfunk in Deutschland seine Akzeptanz mit Mitteln zu erreichen versucht, die in die Nähe verletzter Menschenwürde geraten." Bohlens Entgleisungen, am vergangenen Mittwoch von 7,31 Millionen RTL-Zuschauern verfolgt, seien "unsäglich und sollten in einem Haus wie RTL nicht folgenlos bleiben", forderte der Medienwächter.
Bei RTL hieß es dazu laut "Spiegel", man wolle sich ernstgemeinter Kritik stellen, andererseits sei es Teil des Konzepts der Sendung, auch "skurrile" Elemente des Castings zu zeigen.
Eine "zunehmende Verwilderung und Verwahrlosung der Sprache" hatte zuvor bereits der Direktor der Landesmedienanstalt des Saarlandes, Gerd Bauer, kritisiert. "Wer miterlebt, wie beispielsweise Herr Bohlen in Gossensprache über Kandidaten von 'Deutschland sucht den Superstar' redet und sie beschimpft, muss sich die Frage stellen, ob nicht auch private Fernsehveranstalter die Pflicht haben, sich in Ton und Umgang der von ihnen verantworteten Sendungen in einem Mindestmaß an gesellschaftlichen Konventionen zu orientieren", sagte Bauer.
Quelle :
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TV-Gewinnspiel-Abzockern drohen künftig hohe Strafen
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Antwort #4 am:
09 Februar, 2009, 18:52 »
Eine neue Gewinnspielsatzung (PDF-Datei) der Landesmedienanstalten soll unlauteren Call-In-Sendungen im Fernsehen und Radio ein Ende setzen. Die Regeln sind eindeutig: Verboten sind zum Beispiel Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten sowie irreführende Aussagen über die Lösungslogik oder die Chancen, durchgestellt zu werden. Moderatoren dürfen Zuschauer nicht zur Mehrfachteilnahme auffordern, die Teilnahmebedingungen müssen deutlich lesbar eingeblendet werden. Die maximal zulässige Teilnahmegebühr liegt bei 50 Cent.
Bei Verstößen gegen diese Regeln können die Medienwächter Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Satzung tritt voraussichtlich in wenigen Wochen – sobald alle Bundesländer sie in ihren Gesetzesblättern veröffentlicht haben – in Kraft.
Die Notwendigkeit einer durchsetzbaren Rechtsgrundlage hatte sich vergangene Woche erneut gezeigt: Die Landesmedienanstalten stellten in einer Erhebung über 30 Missachtungen der mit den Sendern vereinbarten freiwilligen Selbstverpflichtungen fest. Wie ein Sprecher der Aufsichtsbehörden dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, handelt es sich bei den Sündern um Neun Live, DSF, Tele 5 und Kabel 1.
Mit der neuen Satzung sollen die freiwilligen, nicht sanktionierbaren Vereinbarungen nun der Vergangenheit angehören. Der Programmbeauftragte der Landesmedienanstalten, Norbert Schneider, kündigte für den Fall erneuter Verstöße medienrechtliche Verfahren an: Die freiwilligen Vereinbarungen mit den Sendern seien "in keiner Weise" zufriedenstellend befolgt worden. "Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet", führte Schneider aus.
In der Diskussion um die Satzung hatten die Landesmedienanstalten auch betont, dass die Gewinnspiele nicht verteufelt werden sollten und dass man sich deren wirtschaftlicher Bedeutung für die Veranstalter bewusst sei.
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/TV-Gewinnspiel-Abzockern-drohen-kuenftig-hohe-Strafen--/meldung/127146
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TV-Gewinnspiele: Medienhüter kündigen Bußgeld für fünf Privatsender an
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Antwort #5 am:
17 Juni, 2009, 18:35 »
Durchgreifen gegen Quiz-Abzocke
Die Privatsender 9live, DSF, Kabel1, Das Vierte und Sat.1 müssen demnächst mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen auf diesen Kanälen verstoßen nach Ansicht der deutschen Medienaufsicht gegen den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf. Das teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit, die aus den Direktoren der Landesmedienanstalten besteht. Die ZAK habe beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen die Sender einzuleiten, hieß es am Mittwoch in Stuttgart.
9Live (Quelle: SAT+KABEL)
Über die Höhe der möglichen Bußgelder wurde nichts mitgeteilt. "Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. "Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen." Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte in den vergangenen Wochen die Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen stichprobenartig geprüft.
Dabei offenbarten sich zahlreiche Mängel im Hinblick auf die Sendungsgestaltung - insbesondere bei Moderation und Präsentation der Sendungen. "Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren", sagte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Norbert Schneider. "Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert." Bereits Ende Februar war eine neue Gewinnspielsatzung in Kraft getreten. Die Medienhüter hatten schon damals vor härteren Prüfungen gewarnt.
Quelle:
http://satundkabel.magnus.de
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Rechtsfreier Raum Fernsehen
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Antwort #6 am:
17 August, 2009, 09:47 »
9Live klagt gegen die vom Sender selbst mitgestalteten Minimalregeln
Dass das Internet im Vergleich zum Fernsehen zumindest in einigen Bereichen "extrem überreguliert" ist, sah man unter anderem im Fall Callactive gegen Stefan Niggemeier: Während Call-TV-Produzenten mit ihren Zuschauern jahrelang ungestraft geschäftlich ausgesprochen interessante Dinge treiben durften, hagelte es für eine nur kurzfristig sichtbare in der Wortwahl nicht ganz angemessene Analyse eines Lesers in einem Forum sofort eine Abmahnung.
Dafür, dass so ein relativ "rechtsfreier Raum" entstehen konnte, wie ihn Gewinnspielsender nutzen, sorgten die Landesmedienanstalten - allem voran die bayerische, die BLM, die Lizenzen besonders freigiebig erteilte. Dabei gab es bereits seit mehr als fünf Jahren klare Hinweise darauf, dass solche Sender ihren Profit auf eine Weise erwirtschaften, die in anderen Bereichen möglicherweise sehr schnell massive rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.
Als die Zustände im Frühjahr 2007 durch die "Lauenstein-Affäre" schließlich mehr und mehr in Kritik an der Medienaufsicht mündeten, erarbeitete die BLM in enger Zusammenarbeit mit den Sendern eine "Gewinnspielsatzung". In einer Pressemitteilung vom 3. Mai 2007 bezeichnete der damalige 9Live-Geschäftsführer Marcus Wolter seinen Sender als "Vorreiter für transparentes, chancengleiches und faires Call TV", der "alle Maßnahmen für nachhaltig anwendbare Richtlinien" unterstützen würde. Ein gutes Jahr später verlautbarte man, dass die geplanten Maßnahmen "zum Großteil" schon jetzt praktiziert würden, weshalb man von der Vorschrift "keine wesentlichen Auswirkungen" erwarte. Im November 2008 stellte der Wolter-Nachfolger Ralf Bartoleit 9Live mit einer ähnlichen Begründung als "Treiber und Befürworter" der neuen Satzung dar und Sylker Zeidler, die Pressesprecherin des Senders, meinte noch am 10. Februar dieses Jahres, dass 9Live "maßgeblich" an der Erarbeitung der neuen Gewinnspielregeln beteiligt gewesen sei.
Dafür, diese "maßgebliche Beteiligung" anzuzweifeln, gibt es keine Anhaltspunkte: Schließlich waren die Regeln großzügig genug gestaltet. Unter anderem sieht die Satzung vor, dass die "Spielregeln" lediglich einmal in der Stunde "bildschirmfüllend" und "klar lesbar" sichtbar gemacht werden sollen. Allerdings beschwerten sich Zuschauer sehr bald bei der Landesmedienanstalt, dass sich 9Live nicht einmal an diese Minimalregeln halten und die Spielmodi über weniger als die Hälfte des Bildschirms in auf normalen Fernsehgeräten unleserlicher Schrift einblenden würde.
Nun wurde bekannt, dass der Sender beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen die Satzung eingereicht hat. Hintergrund ist ein signifikanter Rückgang der Zuschaueranrufe, den ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling gegenüber DWDL auf die "juristischen Begrenzungen" zurückführte, welche nun für seinen Gewinnspielsender gälten.
Allerdings konnte Ebeling keine weiteren Belege dafür vorlegen, dass es tatsächlich die wenigen Regeln waren, die Zuschauer vor einer Teilnahme warnten. Genauso gut möglich scheint, dass mittlerweile einfach eine beträchtliche Anzahl potentieller Kunden durch Schaden klug oder für geschäftsunfähig erklärt wurde. Auch andere Geschäftsmodelle, bei denen eine gewisse Unterinformiertheit eines Vertragspartners eine wichtige Rolle spielt, lassen sich oft nur zeitlich begrenzt durchführen - dann muss beispielsweise der Hütchenspieler an eine andere Straßenecke umziehen. Ob ein Gewinnspielsender mit einem Wechsel des Programmplatzes einen ähnlichen Effekt erzielen könnte, ist eher fraglich: Schließlich dürften die zappenden Zuschauer beziehungsweise Nicht-Zuschauer weitgehend die selben bleiben.
BLM-Chef Ring unter Beschuss
Die BLM, die 9Live weiter den Sendebetrieb ermöglicht, steht währenddessen nicht nur institutionell, sondern immer stärker auch personell in der Kritik: Nachdem herauskam, dass BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring durch jahrelanges Schweigen dafür sorgte, dass eine mögliche Vorteilsnahme des ehemaligen Medienratsvorsitzenden Klaus Kopka mittlerweile verjährt ist, scheint auch die Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung nicht mehr ganz so unumstößlich wie früher. Als die Opposition im Landtag den Rücktritt Rings und des ebenfalls belasteten aktuelle BLM-Medienratsvorsitzende Erich Jooß forderte, kam auch FDP-Minister Wolfgang Heubisch nicht an einer öffentlichen Rüge vorbei.
Ein möglicher Grund für Rings Schweigen könnte gewesen sein, dass Kopka den BLM-Präsidenten 1993 beigesprungen war, als ihm der CSU-Politiker Peter Gauweiler - so die Süddeutsche Zeitung "ans Leder wollte". An dieser Stützungsaktion beteiligt war angeblich auch der Medienunternehmer Ralph Burkei, von dem Kopka zwischen 1994 und 2000 jene ungewöhlich günstigen Darlehen erhielt, über die Ring bis zum Ende der Verjährungsfrist schwieg. Pikant an diesen Geschäften ist unter anderem, dass der ehemalige CSU-Landtagsabgeordnete, der als einer der "Väter" des bayerischen Privatmedienaufsichtssystems gilt, zu dieser Zeit über Schleichwerbefälle zu entscheiden hatte. Kritiker warfen der BLM damals vor, gegen die Burkei-Firma Camp TV trotz zahlreicher Werbeverstöße nicht einmal geringfügige Sanktionen zu verhängen.
Quelle :
http://www.heise.de/tp/
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TV-Aufsicht: Geldbußen für Gewinnspielsendungen
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Antwort #7 am:
16 September, 2009, 19:07 »
Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der neuen Gewinnspielsatzung konsequent anzuwenden. Jetzt hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in sechs Fällen Bußgelder gegen Fernsehsender verhängt.
52.000 Euro Bußgelder
Wie die Aufsichtsbehörde mitteilt, müsse SAT.1 wegen Verstößen in seiner Sendung "Quizznight" insgesamt 40.000 Euro an Bußgeldern bezahlen, Das Vierte ("Spielmitmir", "Cashquizz") insgesamt 12.000 Euro. Darüber hinaus habe die ZAK beschlossen, gegen den Sender 9live weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen ständen.
Beanstandet wurde unter anderem, dass Spiele erst nach viereinhalb Stunden und nicht wie in der Gewinnspielsatzung vorgegeben nach höchstens drei Stunden aufgelöst wurden. Zudem sei unzulässiger Zeitdruck aufgebaut worden oder der Schwierigkeitsgrad eines Rätsels irreführend beschrieben worden. Geahndet wurden außerdem mangelhafte Zuschauerinformationen über das Teilnahmeentgelt, Teilnahmebedingungen, die geschalteten Telefonleitungen und den Ausschluss Minderjähriger.
RTL-Sender positiv
Es sei nicht hinnehmbar, so die Kommission, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt würden. Besonders ärgerlich sei, dass einige Sender Wiederholungstäter seien und trotz intensiver Gespräche unverändert Verstöße begingen. Als positiven Lichtblick hebt die ZAK die Sender der RTL-Familie hervor, die erkennen ließen, dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nähmen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Sie ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. In ihrer nächsten Sitzung im Oktober wird sie sich mit weiteren Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung beschäftigen.
Quelle :
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Wieder Geldbußen für TV-Gewinnspiele verfügt
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Antwort #8 am:
18 November, 2009, 20:19 »
Das DSF, Sat 1 und Kabel Eins werden zur Kasse gebeten, weil die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Gewinnspiele auf diesen Kanälen beanstandete.
Jetzt sind Bußgelder von insgesamt 90 000 Euro fällig, teilte die ZAK am Mittwoch in Stuttgart mit. Erst im Oktober war der Gewinnspielsender 9Live mit einer Buße von 95 000 Euro belegt worden, wogegen er allerdings Einspruch einlegen wollte.
Die Kommission rügte, dass der Sender DSF in vier Gewinnspielsendungen gegen Vorschriften wie das "Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks" verstoßen habe. Er soll 50 000 Euro zahlen. Ähnliche Verstöße wurden bei Kabel 1 moniert, weshalb der Sender 10 000 Euro berappen muss. Gegen Sat.1 wurden Bußgelder in Höhe von 30 000 Euro ausgesprochen. Beanstandet wurden drei Sendungen.
Der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich sagte, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen Punkten bestätigt habe, ließen die Landesmedienanstalten mit den Bußgeldern keinen Zweifel daran, dass sie Verstöße im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin ahnden wollten.
Quelle :
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Juristischer Wirbel um kritischen Videobeitrag über Telefon-Gewinnspiele
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Antwort #9 am:
02 Dezember, 2009, 15:21 »
Die kritische Berichterstattung des Hamburger Medienmagazins Fernsehkritik-TV über Gewinnspiele auf dem österreichischen Privatsender ATV sorgt für juristischen Wirbel.
Die Firma Mass Response, gegen die in dem Film schwere Manipulationsvorwürfe erhoben werden, versuche mit allen juristischen Mitteln, den Beitrag von Marc Doehler aus dem Internet zu verdrängen, teilte der Produzent Alsterfilm am Mittwoch mit. Ein Upload auf Sevenload wurde den Angaben zufolge bereits gelöscht, ebenso habe das Forum Call-In-tv.net den Film von seinem Server nehmen müssen.
Fernsehkritik-TV-Produzent Holger Kreymeier betonte, im eigenen Angebot sei der Film nach wie vor zu sehen. Man sehe es als Pflicht an, Abzockereien öffentlich zu machen und zu bekämpfen. Von einem Anwaltsschreiben lasse man sich sicher nicht einschüchtern, so Kreymeier.
Videoausschnitte: Identische Stimme - unterschiedlicher Name
Der Produzent Alsterfilm hatte zuvor berichtet, bei der täglich ausgestrahlten Call-In-Show "Anrufen und gewinnen" auf ATV werde offensichtlich mit gefälschten Anrufen gearbeitet. Der Beitrag "Stimmen aus dem Nebenraum" dokumentiert mit Videoausschnitten, dass vermeintlich immer wieder gleiche Personen mit unterschiedlichen Namen in die Sendung durchgestellt werden.
Produziert wird "Anrufen und gewinnen" seit 20. Oktober von der österreichischen Firma Mass Response. Fernsehkritik-TV verwies auf personelle Verwicklungen mit dem Telefonquiz-Produzenten CallActive. Dieser war in der Vergangenheit mehrfach in die Schlagzeilen geraten, weil er juristisch gegen ein kritisches Internet-Forum vorgegangen war. Hintergrund der Klage waren Einträge, wonach es manipulierte Anrufe gebe.
Quelle:
http://satundkabel.magnus.de
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Weitere Bußgelder gegen Telefongewinnspiele - 9Live und ProSieben
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Antwort #10 am:
17 Dezember, 2009, 16:58 »
Die deutschen Medienhüter greifen auch weiterhin bei Verstößen gegen die im Februar in Kraft getretene Gewinnspielsatzung durch. Nach weiteren stichprobenartigen Überprüfungen verhängte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wegen Verstößen Bußgelder von insgesamt 20.000 Euro gegen 9Live und 10.000 Euro gegen ProSieben.
In den betroffenen Telefon-Gewinnspielen wurden unter anderem unzulässiger Zeitdruck, Irreführung über den Schwierigkeitsgrad der Gewinnspiele und ungenügende Hinweise auf die Spielregeln beanstandet, hieß es in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Erst im Oktober war der Gewinnspielsender 9Live mit einer Buße von 95.000 Euro belegt worden, wogegen er allerdings Einspruch einlegen wollte. Einen Monat vorher hatte es Sat.1 und Das Vierte getroffen.
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Schlappe für Call-In-TV-Produzenten
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Antwort #11 am:
14 Februar, 2010, 12:03 »
Gericht zeigt Zweifel an der Behauptung, dass es keine gefälschten Anrufe gebe
Die Münchener Fernsehproduktionsfirma Primavera TV stellt unter anderem das in der Schweiz ausgestrahlte Swissquiz und ihr österreichisches Äquivalent Anrufen & gewinnen her. In beiden Sendungen werden Zuschauer dazu aufgefordert, teure Telefonanrufe zu tätigen. Bereits seit dem Entstehen dieses Geschäftsmodells sehen sich Sender und Produzenten dem Verdacht ausgesetzt, auch mit eigentlich verbotenen, aber schwer nachprüfbaren, Mitteln um Anrufer zu werben. Wird solche Kritik in Medien ohne Rechtsabteilung laut, dann versuchten Produzenten in der Vergangenheit häufig, Äußerungen dadurch zu unterbinden, dass sie kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen einleiteten.
Das probierte auch Primavera TV – aber nicht vor dem Landgericht Hamburg, sondern in München. Dort wollte die Produktionsfirma, wie jetzt bekannt wurde, mehrere Einstweiligen Verfügung gegen das Online-Magazin Fernsehkritik-TV erwirken, das über Ungereimtheiten bei den Call-In-Shows berichtet hatte.
Nach Prüfung der Anträge kam das Landgericht München zu dem Ergebnis, dass im Fall der von Fernsehkritik TV gemachten Vorwürfe nicht nur die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit zum Tragen kommt, sondern auch, dass trotz dreier Eidesstattlicher Erklärungen der Call-In-Moderatorinnen Miriam Wimmer, Alexandra Maurer und Raya Lukic (die behaupteten, es würde in den Sendungen keine fingierten Anrufe geben), einiges "zumindest als ungewöhnlich" erscheint (Az. 23 O 23785/09). Seltsam kam es dem Gericht unter anderem vor, dass trotz des angeblichen Anruferansturms die Stimmen der Teilnehmer häufig ungewöhnlich ähnlich klingen. Weil das Landgericht auch einer "sofortigen Beschwerde" von Primavera TV nicht nachgeben wollte, geht der Fall jetzt vor das Oberlandesgericht.
In seiner Entscheidung geht das Münchener Landgericht auch auf Marc Doehlers Film Anrufen und verlieren ein, weshalb Holger Kreymeier, der Produzent und Moderator von Fernsehkritik-TV, die Ausführungen dem Landgericht Hamburg vorlegen will. Dort hatte die Firma Mass Response (die nach eigenen Angaben seit Herbst 2009 nicht mehr Produzent der genannten Call-In-Shows ist) eine Einstweilige Verfügung zum Verbot der Zugänglichmachung des Films durch Fernsehkritik-TV erwirkt, gegen die derzeit ein Widerspruchsverfahren läuft.
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9 Live muss 115 000 Euro Strafe bezahlen
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Antwort #12 am:
24 Februar, 2010, 17:06 »
Regelverstöße und irreführende Aussagen können für Fernsehsender teuer werden. Der Münchner Ratesender 9 Live muss ein sechstelliges Bußgeld bezahlen.
Der Münchner Privatsender 9 Live muss wegen Regelverstößen bei Telefonratesendungen ein Bußgeld von insgesamt 115 000 Euro bezahlen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat gegen den Sender wegen "irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten" Bußgelder von insgesamt 115 000 Euro verhängt. Auch andere Sender werden zur Kasse gebeten. Das Deutsche Sportfernsehen (DSF) muss 10 000 Euro bezahlen, Super RTL 5 000 Euro. Das teilte die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) am Mittwoch mit.
Die Sender haben laut LFK gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen. Danach müssen die Sendungen klare, für die Nutzer nachvollziehbare und verständliche Regeln einhalten. Die Irreführung von TV-Zuschauern ist verboten. Die Teilnahmebedingungen müssen im Viertelstunden-Takt eingeblendet werden. Weiterhin müssen die Lösungen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachzuschlagen sein. Außerdem muss der Jugendschutz gewährleistet sein. Ein Aufbau von Zeitdruck ist laut LFK ebenfalls nicht gestattet.
2009 hatte die ZAK in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280 000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt. Allein gegen 9 Live wurden Strafen in Höhe von 230 000 Euro verhängt. Da der Sender gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt hat musste 9 live bisher noch nichts bezahlen.
Quelle :
www.digitalfernsehen.de
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Rüge für Sat.1-Frühstücks-TV - Bußgeld für 9Live - zuviel Werbung im DSF
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Antwort #13 am:
16 März, 2010, 17:13 »
Das Frühstücksfernsehen von Sat.1 hat sich eine Rüge der Medienwächter eingehandelt. Zwei Sendungen der Reihe "Schweinerei der Woche" aus dem Jahr 2009 hätten die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages nicht eingehalten, urteilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).
Sie hätten gegen die "gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Wahrheit" verstoßen, indem sie "Sachverhalte verfälschen und durch unvollständige Berichterstattung ein verzerrendes Bild der Wirklichkeit ergeben", hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Die ZAK verhängte außerdem erneut Bußgelder gegen den Gewinnspielsender 9Live wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung. Die Medienwächter ahndeten unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung in zwei Sendungen und belegten den Sender mit insgesamt 20.000 Euro Bußgeld. 9Live war in der Vergangenheit bereits mehrmals zu Bußgeldzahlungen verurteilt worden.
Einsprüche von Sat.1 zurückgewiesen - unerlaubte Mittel bei "Quiznight"
Außerdem wiesen die Landesmedienanstalten einen Einspruch von Sat.1 gegen vier Bußgeldbescheide zurück. Die ZAK hatte dem Privatsender im November Verstöße in verschiedenen Gewinnspielsendungen der "Quiznight" vorgeworfen: unter anderem verbotenen Zeitdruck, irreführende Angaben zu den Einwahlchancen, Verstöße gegen Informationspflichten und irreführende Angaben zum Schwierigkeitsgrad eines Rätsels.
Das Programm des Deutschen Sport Fernsehens (DSF) wurde wegen der Überschreitung der zulässigen Werbezeiten beanstandet. Ein Bußgeldbescheid ist damit nicht verbunden.
Quelle :
www.satundkabel.de
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Medienkritiker: RTL II ist Trash-TV
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Antwort #14 am:
15 August, 2010, 13:36 »
Kaum ist die zehnte Staffel von "Big Brother" beendet startet RTL II ab Montag mehrere neue Doku-Formate. Was vom Sender als "Entertainment" und "Fun" angekündigt wird ist für Kritiker zynischer Fernseh-Schrott.
RTL II startet am Montag eine Reihe weiterer Dokusoaps. Den Anfang macht um 20.15 Uhr "Abenteuer Afrika - Deutsche Teenies beißen sich durch". Darin sollen sich acht übergewichtige Teenager drei Wochen lang das karge Leben mit Ureinwohnern in der namibischen Kalahari-Wüste teilen.
Der Journalist und Medienwissenschaftler Alexander Kissler kritisiert die neuen RTL-II-Formate. Kissler sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Das ist eine echte Trash-TV-Offensive". Der Sender verquirle hier mehrere bekannte Formate wie "Teenager außer Kontrolle" und "The Biggest Loser", um noch eins draufzusetzen: Übergewichtige Jugendliche, die noch dazu schwer erziehbar sind, müssten sich in einer exotischen Umgebung bewähren. Das nenne der Sender dann "spürbare Authentizität". Doch mit der Zuspitzung der Formate nähere sich das Privat-TV langsam der Grenze des Zumutbaren, so der Medienwissenschaftler.
Die darauffolgende Sendung "Das Tier in mir" (ab 21.15) findet Kissler nicht besser. Darin sollen Promis der zweiten und dritten Kategorie einige Tage lang wie Tiere leben, sei es nun wie ein Schwein, ein Kamel oder ein Bär. Als erste dürfen sich die Hamburger Drag Queen Olivia Jones und der Komiker Oliver Beerhenke als Tiere probieren.
"Immer wieder wird dem Privatfernsehen vorgeworfen, einen Menschenzoo zu präsentieren - in diesem Format nimmt der Sender das wörtlich“, kritisiert Kissler. Das sei zynisch. "Hier wird die Grenze von Mensch zu Tier aufgehoben, die Botschaft lautet: Es ist völlig in Ordnung, wenn Du dich wie ein Tier verhältst und die Sau rauslässt. Ein Tiefpunkt."
In der darauf folgenden Sendung "Tattoo Attack - Deutsche Promis stechen zu" lassen sich TV-Promis tätowieren. Zum Start dürfen Moderator Carsten Spengemann und "Big Brother 2"-Gewinnerin Alida Kurras antreten. Auch dieses Format passt laut Kissler in die Reihe der zynischen und menschenverachtenden Dokusoaps: "Es wird mit Schmerz geworben, nach dem Motto: Seht her, wir stellen etwas mit den Prominenten an, was denen nicht gefallen wird." So könne sich der Zuschauer am Leid der Tätowierten weiden, so der Autor des Buches "Dummgeglotzt - Wie das Fernsehen uns verblödet".
Quelle :
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