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ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
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Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act (Gelesen 13654 mal)
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SiLæncer
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EU-Parlament soll sich ACTA in den Weg stellen
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Antwort #60 am:
20 Mai, 2010, 10:05 »
Europaabgeordnete sollen das EU-Parlament dazu bringen, sich gegen ACTA positionieren. Unterstützung kommt von der französischen Internetrechtsorganisation La Quadrature du Net.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist wahrscheinlich das umstrittenste Handelsabkommen, in dessen Entwicklung die Europäische Union seit ihrer Gründung 1992 je involviert war. Der Prozess ist nach wie vor geprägt von Intransparenz und Heimlichkeit. Forderungen nach der Offenlegung des gesamten Entscheidungsprozesses und der dazugehörigen Dokumente kommen von allen Seiten, seien es Journalistenverbände, Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder Politiker, die Kritik daran üben.
Auch La Quadrature du Net, die sich als NGO für Grundrechte im Kontext des Internets und Netzneutralität einsetzt, beobachtet und kritisiert das Handelsabkommen seit langem. Deshalb unterstützt die Organisation die Schriftliche Erklärung, mit der das Europäische Parlament endlich dazu gebracht werden soll, sich eindeutig gegen ACTA zu stellen. Sollte der Großteil der Parlamentarier diese Erklärung unterschreiben, müsste das gesamte EU-Parlament den darin festgehaltenen Standpunkt zu ACTA als seine offizielle Haltung zum Handelsabkommen vertreten.
Die Schriftliche Erklärung 12/2010, die es nun zu unterzeichnen gilt, wurde von Françoise Castex (S&D, Frankreich), Alexander Alvaro (ALDE, Deutschland), Stavros Lambrinidis (S&D, Griechenland) und Zuzana Roithová (EPP, Tschechien) initiiert und drückt die Bedenken gegen ACTA aus sowie die Forderung, das Abkommen solle Ausdrucksfreiheit, Datenschutz und Netzneutralität respektieren. Das bezieht sich vor allem auf den Schutz von Internetnutzern vor übertriebener Haftung gegenüber Rechteinhabern, Vorratsdatenspeicherung und Haftung von Internetanbietern. Weiterhin verlangt die Erklärung, die Europäische Kommission, die in die Verhandlungen direkt eingebunden ist, möge alle verhandelten Texte veröffentlichen.
Um genügend EU-Abgeordnete zur Unterzeichnung zu bewegen, ruft La Quadrature du Net dazu auf, sich telefonisch an die Büros auch der deutschen Abgeordenten zu wenden und sie darum zu bitten, die Schriftliche Erklärung zu signieren. Bis spätestens zum 8. Juli muss mehr als die Hälfte der Mitglieder des EU-Parlaments der Erklärung durch ihre Unterschrift zugestimmt haben, um dafür zu sorgen, dass sich das gesamte Parlament gegen ACTA positioniert. Je mehr Parlamentsmitglieder die Schriftliche Erklärung auf diese Weise bestätigen, desto höher sei die politische Signalwirkung, erklärt La Quadrature du Net.
Um interessierten Helfern unter die Arme zu greifen, hat die NGO Argumente gegen ACTA sowie Telefonleitfäden für Anrufe bei Abgeordentenbüros und weitere Hintergrundinformationen veröffentlicht. Eine kommentierte Gesamtübersicht des bisherigen Fortschritts der Kampagne zeigt, dass es gerade aus den Reihen der deutschen EU-Parlamentarier noch mehr Unterschriften geben könnte.
Quelle:
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Indien stellt sich gegen ACTA
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Antwort #61 am:
03 Juni, 2010, 13:43 »
Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) befindet sich kontinuierlich auf dem Vormarsch. Indien will nun mit einer internationalen Koalition den Widerstand festigen.
Welche Gefahr stellt das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) für Indien dar? Die indische Wirtschaftszeitung "Economic Times" hat in einem jüngst erschienenen Artikel eine Antwort darauf gegeben. Diese fällt überaus deutlich aus: Sollte ACTA von den verhandelnden Mitgliedsstaaten abgesegnet werden, so sei die wirtschaftliche Zukunft Indiens bedroht.
Das Anti Counterfeit Trade Agreement soll im Kern die Verfolgung von Produktpiraterie in den unterzeichnenden Mitgliedsstaaten neu regeln. Aufgrund der Geheimhaltung gab es bereits im Vorfeld harsche Kritik. Man befürchtet nach wie vor eine Ausweitung auf zahlreiche weitere Bereiche des "geistigen Eigentums". Darin eingeschlossen beispielsweise Aspekte des Patent- oder Geschmacksmusterrechts.
Die indische Regierung befürchtet im Zuge einer Umsetzung dieses Vertragswerks erhebliche Nachteile. Besonders schwierig soll es im Bereich der Informations-Technologie oder Generika werden. Aus diesem Grunde hat man sich nun entschlossen, eine Koalition gegen ACTA zu gründen. Dem sollen sich alle Industriestaaten anschließen, die ebenfalls Nachteile durch die Verhandlungen befürchten. Auf der Liste möglicher Sympathisanten stehen unter anderem Brasilien, China und Ägypten.
Besonders problematisch ist für Indien dabei nicht der Internet-Bereich. Die größten Ängste liegen bei der Versorgung mit Medikamenten. Ob es tatsächlich zu einer solchen Koalition kommt, muss auch erst einmal abgewartet werden. Das Anti Counterfeiting Trade Agreement befindet sich praktisch kurz vor der Vollendung. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass ein ruckartiger Widerstand noch etwas bewegen kann. Insbesondere wenn die Staaten selbst nicht in den Verhandlungsprozess integriert sind.
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Free Software Foundation mobilisiert gegen ACTA
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Antwort #62 am:
18 Juni, 2010, 13:14 »
Die Free Software Foundation (FSF) macht gegen das Antipiraterie-Abkommen ACTA mobil. Dieses wird seit einiger Zeit hinter verschlossenen Türen zwischen verschiedenen Regierungen und der Medienindustrie ausgehandelt.
Ursprünglich sollte der Vertrag ein internationales Vorgehen gegen Produktfälscher auf den Weg bringen. Allerdings flossen in der Zwischenzeit Klauseln ein, die die Unterzeichner zwingen würden, massiv gegen Urheberrechtsverletzungen durch Internet-Nutzer und anderes vorzugehen.
"Hinter ACTA verbirgt sich die Drohung an Nutzer, ihnen den Zugang zum Internet abzuschalten, wenn ihnen Filesharing vorgeworfen wird", so FSF-Chef Richard Stallman in einer Stellungnahme. Außerdem würden die Unterzeichner-Staaten verpflichtet, Software zu verbieten, mit der DRM-Systeme umgangen werden können.
Damit gehe das Abkommen deutlich weiter, als ursprünglich geplant. "Nachdem nun einige Details zu ACTA öffentlich wurden, wissen wir, dass unsere Befürchtungen gerechtfertigt waren", erklärte John Sullivan, der bei der FSF das Tagesgeschäft leitet.
Er forderte die Internet-Nutzer auf, gegen das Abkommen aktiv zu werden. So sollen diese sich einer Petition der FSF gegen ACTA anschließen. "Ich hoffe, dass die Leute nicht nur unsere Stellungnahme unterzeichnen, sondern auch ihre eigene Sicht auf das Thema publizieren", so Sullivan.
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Nächsten Samstag ist AdActaDay
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Antwort #63 am:
23 Juni, 2010, 18:42 »
ACTA wird geheim ausgebrütet und ist deswegen doppelt gefährlich. Aktionen in Luzern, Berlin, Düsseldorf und München sind am 26.6. im Rahmen des AdActaDays geplant. Wird man das Abkommen durch die Proteste tatsächlich ad acta legen können?
Wer hat Angst vorm Parlament, könnte man die Politiker fragen, die an den Meetings hinter verschlossener Tür beteiligt sind. Diese Frage werden uns die Damen und Herren in Bezug auf das geheime Vertragswerk "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) nicht beantworten können oder wollen. Anlässlich der neunten Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 2. Juli in Luzern, Schweiz, riefen die Piraten in ganz Europa zum Aktionstag gegen das ominös wirkende Handelsabkommen auf.
An Details ist bis auf wenige Leaks nichts Konkretes bekannt. Dementsprechend fordert man die Offenlegung der kompletten Verhandlungsunterlagen sowie eine kritische Überprüfung des bisherigen Vertragsentwurfs. Insbesondere die freie Nutzung des Internets soll zum Schutz der Rechteinhaber eingeschränkt werden. Die zwingend vorgeschriebenen Kontrollmechanismen der Demokratie sollen nun eingeschaltet werden, die die Verhandlungspartner auf internationaler Ebene bisher mit Absicht ausgeklammert haben. „Angeblich richtet sich das Abkommen gegen den Verkauf gefälschter Produkte. Die bereits veröffentlichten Dokumente zeigen aber, dass es sich hier tatsächlich nur um einen weiteren Versuch der Verwertungsindustrie handelt, die Rechte der Verbraucher massiv einzuschränken und Inhalte im Internet aufgrund wirtschaftlicher Interessen zu kontrollieren. Hier wird den Lobbys jeder Wunsch von den Lippen abgelesen. Ein Abkommen, das so tief greifende Einschränkungen der Bürgerrechte vorsieht, darf keinesfalls hinter verschlossenen Türen verhandelt werden“, kommentiert Stephan Urbach, ACTA-Beauftragter der Piratenpartei Deutschland.
Mit der weltweiten Protestaktion, unter anderem in Australien, Österreich, Deutschland, Mexiko und der Schweiz, wollen die Piratenparteien auf die geheimen Pläne aufmerksam machen. Es sei jetzt an der Zeit, die Regierungen der verhandelnden Staaten in die Verantwortung zu nehmen. Diese sollen sich gegen das Vertragswerk stellen und ACTA ad acta legen.
Zusätzlich zur zentralen Veranstaltung am 28. Juni in Luzern finden in Deutschland in vielen Städten begleitende Aktionen statt, unter anderem in Berlin (26.06., ab 13:00 Uhr am Potsdamer Platz), in Düsseldorf (26.06., ab 14:00 Uhr am Graf-Adolf-Platz) und in München (26.06., ab 14:00 Uhr an der Neuhauser Straße
.
Weitere Informationen zu einzelnen Terminen in ganz Deutschland finden sich hier im
Piratenwiki
.
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EU-Rat drängt weiter auf Strafvorschriften im Anti-Piraterie-Abkommen ACTA
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Antwort #64 am:
25 Juni, 2010, 18:44 »
Laut einem Papier aus Brüssel bestehen die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der umkämpften Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA weiter auf strafrechtlichen Sanktionen. Konkret mit Gefängnis- oder Geldstrafen belegt werden sollen laut einer Mitteilung (
PDF-Datei
) der spanischen EU-Ratspräsidentschaft vom April, die die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net jetzt veröffentlicht hat, etwa die bewusste Einfuhr und Verwendung von Produktfälschungen "im gewerblichen Ausmaß", unautorisiertes Abfilmen von Kinofilmen oder die Beihilfe zu Verletzungen von Rechten an immateriellen Gütern beziehungsweise die Anstiftung dazu. Zudem drängt der Rat auf Vorkehrungen zur Beschlagnahme und Zerstörung von Raubkopien.
Noch offen war im Frühjahr laut dem Dokument, ob weitere Strafvorschriften auch für Copyright-Verstöße ohne "direkte oder indirekte Motivation für einen finanziellen Gewinn" befürwortet werden. Mit einer entsprechenden Formulierung, die derzeit im offiziell veröffentlichen Entwurf für die von führenden Industriestaaten und ein paar Schwellenländern vorangetriebene Vereinbarung im Artikel 2.14.1 zu finden ist, könnte das Strafrecht auch auf rechtswidrige Werksnutzungen im privaten, nicht-gewerblichen Umfeld angewendet werden.
Das Papier wurde vor der jüngsten Verhandlungsrunde in Neuseeland erstellt; die Verhandlungen sollen kommende Woche in der Schweiz am Luzerner See fortgesetzt werden. Das EU-Parlament hatte jedoch bereits Anfang März eine Entschließung gefasst, wonach Brüssel die Verhandlungen auf das bestehende System zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern beschränken soll, die hauptsächlich in einer Richtlinie für zivilrechtliche Maßnahmen umrissen ist. Die Abgeordneten sprachen sich somit dagegen aus, darüber hinaus gehende strafrechtliche Sanktionen in das geplante Abkommen einzubeziehen. Jeremie Zimmermann, Sprecher von La Quadrature du Net, rief die EU-Bürger daher auf, ihre Regierungen darauf zu befragen, ob sie Regeln unterstützt, die "die Redefreiheit, den Schutz der Privatsphäre und die Innovation" angriffen. Solche Bestimmungen dürften nicht einfach gegen das Votum der Volksvertreter hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden.
Weitere Kritik an den sich abzeichnenden Inhalten der Vereinbarung und dem formalen Vorgehen dabei übt der Hannoveraner Rechtsprofessor Axel Metzger. Laut einer neuen Analyse (
PDF-Datei
) des Juristen ginge der Vertrag laut aktuellem Stand zwar kaum über die zivilrechtlichen Bestimmungen zur Durchsetzung von Marken-, Patent- und Urheberrechten hinaus. Der Entwurf enthalte aber einige besorgniserregende Abschnitte etwa zur Haftung von Providern und sehr strikte Schadensersatzbestimmungen. Metzger zeigt sich besorgt über die generellen Ziele des Abkommens und die dazu eingesetzten politischen Strategien. ACTA setze sich deutlich für die Interessen der Rechteinhaber ein und hänge dem alten Glauben an, dass "ein stärkerer Schutz geistigen Eigentums besser ist". Interessen von Nutzern oder Entwicklungsländern blieben außen vor.
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Widerstand gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA wächst
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Antwort #65 am:
01 Juli, 2010, 11:42 »
Die neunte Verhandlungsrunde über das internationale Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) in dieser Woche im schweizerischen Luzern wird von wachsendem Widerstand gegen das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen begleitet. Während die USA, die EU sowie Japan und acht weiterer Länder weiter hinter verschlossenen Türen verhandeln, mahnte der Chef der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) derweil in Genf, ACTA sei ein Beleg dafür, dass das multilaterale System nicht funktioniere.
Auf Initiative der entwicklungspolitischen Organisation "Deklaration von Bern" die ACTA-Verhandlungsführer zum Auftakt der neunten Verhandlungsrunde mit Vertretern verschiedener Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen oder La Quadrature du Net."Wir haben dabei klar gesagt, dass wir dies nicht als echte Konsultation betrachten", sagte Patrick Durisch, Leiter des Bereichs Gesundheit bei der Deklaration von Bern gegenüber heise online. "Denn uns liegt ja nicht die Fassung letzter Hand vor."
Durisch begrüßte allerdings den Meinungsaustausch, in dessen Verlauf die ACTA-Unterhändler darauf hingewiesen hätten, dass die diskutierten Grenzbeschlagnahmungen wegen Patentverletzungen nun doch wieder aus dem Abkommen herausgenommen werden sollen. Eventuell, so bestätigte Jürg Herren vom Schweizer Institut für Geistiges Eigentum, könnten Patente insgesamt aus ACTA gestrichen werden. Damit könne man Bedenken begegnen, dass der Handel mit Generika-Varianten lebenswichtiger Medikamente durch ACTA verhindert werde. "Allerdings bleiben die Grenzbeschlagnahmen auf der Basis von Markenverletzungen", konterte Durisch.
Bedenken haben auch Länder wie Indien. Bei einer Parallelveranstaltung zu ACTA in Genf am Montag äußerten sich sowohl offizielle Vertreter Indiens als auch Pakistans und Chinas kritisch zu ACTA. Auch auf diese Kritik habe man die Verhandlungsführer in Luzern aufmerksam gemacht. Indien und China haben auf einem Treffen bei der Welthandelsorganisation – dem sogenannten TRIPS Council – kürzlich klar Position gegen ACTA bezogen.
In Luzern bekamen auch die Piratenparteien aus der Schweiz, Österreich und Deutschland einen Termin. Nach einer Kundgebung übergaben die Spitzenvertreter der drei Parteien den ACTA-Verhandlungsführern eine Unterschriftenliste, in der sich rund 4400 Menschen aus aller Welt für den sofortigen Stopp der Verhandlungen ausgesprochen haben. Veränderungen am Text könnten ACTA auch nicht mehr retten, meinte Stephan Urbach, ACTA-Koordinator der Piratenpartei Deutschland gegenüber heise online. "ACTA kann nicht gerettet werden, weil diese Art von Hinterzimmerpolitik grundsätzlich abzulehnen ist". ACTA könne ein Präzedenzfall für eine völlig undemokratische Politik auf internationaler Ebene werden, warnte Urbach.
Allerdings haben die verschiedenen ACTA-Kritiker auch unterschiedliche Stoßrichtungen. Während die Piraten ACTA komplett ablehnen, veröffentlichten eine Reihe von US-Verbänden und Think Tanks gerade einen eigenen Textvorschlag (PDF Datei) für das Abkommen mit stärkeren Schrankenregelungen. Grundsätzlich verzichtet der Entwurf auf den Einbezug von Urheberrechtsverletzungen und konzentriert sich auf Produktfälschungen. Auch im heftig kritisierten Internetkapitel des ACTA-Entwurfs muss nach Ansicht der Autoren ziemlich viel gestrichen werden, um ACTA akzeptabel zu machen.
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ACTA: Delegationen pflegen ihre eigene Form der Transparenz
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Antwort #66 am:
02 Juli, 2010, 12:39 »
Nach viertägigen Beratungen im schweizerischen Luzern werden die Verhandlungspartner des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA keine neue Fassung des umstrittenen multinationalen Abkommens veröffentlichen. Diese Entscheidung dürfte die Debatten um das undurchsichtige Verhandlungsverfahren erneut anheizen – auch wenn sich die ACTA-Delegationen als Zeichen der geforderten Transparenz zum Auftakt der Verhandlungen mit Vertretern verschiedener Organisationen getroffen hatten.
Die Schweizer Gastgeber, die nach eigenen Aussagen sehr für eine Veröffentlichung geworben hatten, zeigten sich enttäuscht. Man habe sich dem Konsensprinzip beugen müssen, erklärte Jürg Herren vom Schweizer Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Eine einzelne Delegation habe die Veröffentlichung blockiert, sagte Luc Devigne, Verhandlungsführer für die EU-Kommission. Die EU habe sich wie schon in der Runde im neuseeländischen Wellington für die Veröffentlichung des neuen Gesamttextes ins Zeug gelegt.
Erneut beließen es die Delegationen bei der Veröffentlichung einer mageren Pressemitteilung der US-Handelsbeauftragten zum Abschluss der Verhandlungsrunde. Darin treten die ACTA-Partner insbesondere Vorwürfen entgegen, das Abkommen werde den Handel mit Generika-Medikamenten behindern und riskiere durch Bestimmungen im Internetkapitel die Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Einig sind sich die Verhandlungspartner nicht in allen Fragen. Laut der nach der Verhandlung in Wellington auf internationalen Druck veröffentlichten ACTA-Fassung ist vorgesehen, dass Internetanbieter zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen ihrer Kunden herangezogen werden sollen. Wo Provider nach vernünftigem Ermessen Kenntnis von Rechtsverletzungen haben könnten, sollen sie den Zugang zu entsprechendem Material verhindern. Das reiche weiter als die europäische Rechtslage, an der die EU-Kommission aber strikt festhalten wolle, wiederholten die EU-Verhandlungsführer gegenüber heise online. Der Vorschlag steht zur Debatte, vom Tisch ist er aber nicht.
Shinpei Yamamoto vom japanischen Wirtschaftsministerium hält einen Abschluss des Verhandlungen bis zum Ende des Jahres trotz der offenen Punkte für möglich. In Japan wird insbesondere das Thema Durchsetzung von Urheberrecht in der digitalen Welt debattiert. Der Gesetzgeber habe sich gegen erweiterte Haftungsregeln für Provider entschieden. Noch nicht abschließend entschieden seien mögliche neue Regeln, die das Umgehen von technischen Zugangskontrollen verbieten sollen.
Wie erwartet weitgehend einig waren sich die Verhandlungspartner in Luzern, dass Patentverletzungen nicht Bestandteil von Grenzkontrollmassnahmen und des Strafrechtskapitels in ACTA sein sollen. Es wäre sehr schwierig, Patentverletzungen an den Grenzen seines Landes zu überprüfen, sagte der mexikanische Verhandungsführer Jorge Amigo Castañeda. Aus Sicht insbesondere der anglo-amerikanischen Staaten könne man Patente grundsätzlich aus dem ACTA-Rechtsrahmen streichen. Geht es dagegen nach der EU, sollen Vorgaben zu Patentverletzungen in anderen Kapiteln – insbesondere dem über zivilrechtliche Maßnahmen - nicht angetastet werden.
Ein echter Stolperstein für ACTA scheinen die geografischen Herkunftsbezeichnungen zu sein. Die Schweiz, die EU und auch Mexiko sind nach eigenen Angaben interessiert daran, den Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen wie "Tequila", "Appenzeller" oder "Nürnberger" in den ACTA-Rechtsrahmen aufzunehmen. In Mexiko wird laut Amigo Castañeda aktuell diskutiert, ob es vorteilhaft sei, das mexikanische Gesetz an die EU-Regelungen anzupassen.
Für die zehnte Verhandlungsrunde ziehen die ACTA-Verhandlungspartner nun nach Washington, was manche Insider als Beleg dafür werten, dass die USA an einem raschen Abschluss des mehr und mehr unter Beschuss geratenden Abkommens interessiert ist. Fragen zur US-Einschätzung bezüglich des Fortschritts in Luzern mochte die US-Delegation aber nicht beantworten.
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ACTA wird Zugang zu Medikamenten behindern
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Antwort #67 am:
07 Juli, 2010, 13:15 »
Dieses Abkommen kann tödlich sein: Während in den westlichen Ländern Bürgerrechte, der freien Zugang zum Internet und nationales Urheberrecht im Vordergrund ist, steht für andere Menschen der Zugang zu günstigen Medikamenten und damit die Gesundhheit auf dem Spiel.
Nicht lustig: Ein scheinbar simples und harmloses Handelsabkommen, das vordergründig nur bestehende Verträge bestätigen soll, wird – wenn es denn in Kraft tritt – tief in die Gesellschaften der Vertragspartner eingreifen.
Rund 90 Wissenschaftler, Praktiker und Vertreter von Interessensgruppen aus sechs Kontinenten haben an der American University Washington, College of Law, den Verhandlungstext des ACTA-Abkommens analysiert. Sie sind zum Schluss gekommen, dass ACTA Einfluss auf eine ganze Reihe von Feldern nehmen wird, die von allgemeinem Interesse der bürgerlichen Öffentlichkeit sind. Damit kommen die Experten zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis als die offiziellen Verhandlungsführer, die nicht müde werden, zu betonen, dass ACTA keinerlei weitergehenden Auswirkungen auf die nationalen Öffentlichkeiten haben wird. Weder soll ACTA im behaupteten Einklang mit dem „WTO Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights“ (TRIPS) stehen, noch soll der Verhandlungstext den nationalen Regierungen völlig freistellen, ob eine „abgestufte Erwiderung“ auf private Copyright-Verletzung im Internet (durch Filesharing) erfolge.
Wesentlich wichtiger aber, ob ein Student am Berliner Prenzlberg oder eine Familie in Wien-Währing zeitweise nach drei Mahnungen vom Internet abgeklemmt wird oder nicht, ja: existenzieller sind die Auswirkung auf die Medikamentenversorgung in den Ländern der „Zweiten“ und der „Dritten“ Welt. Weil billigere Generika immer mehr – und mit ACTA systematisch – mit Fälschungen gleichgestellt werden, werden Menschen von (über-)lebenswichtiger medizinischer Versorgung abgeschnitten. Zwar ist der Schutz vor gefälschten und oft nicht minder lebensgefährlichen Medikamenten ein wichtiges Anliegen, indem aber Billigmedikamente unterschiedslos als Fälschungen deklariert und selbst in Transitländern aus dem Verkehr gezogen werden können, ist die Gefahr groß, dass viele Menschen, die sich – auch in Europa – eine adäquate medizinische Versorgung mit Medikamenten nicht leisten können, nun nicht einmal mehr auf die identisch wirksamen und auch die Budgets der Krankenkassen schonenden Generika zugreifen können. Die an ihren Profiten interessierten Hersteller der deutlich teureren Originalmedikamente könnten schon im Vorfeld der Generika-Industrie unter Berufung auf ACTA schweren Schaden zufügen und damit grundsätzlich Gesundheit zu einem unerschwinglichen Gut werden lassen.
Der eher spröde ACTA-Text bietet eine ganze Lagerhalle voll mit gesellschaftlichem Sprengstoff, die Implikationen und Interpretationen sind weitreichend und lassen bisweilen auch manche Vorstellungen ein wenig ins Kraut schießen: „ACTA dient neben der Durchsetzung von Rechten der Konzerne dazu eine rassistische Agenda zur Bevölkerungsplanung durchzusetzen, bei der bestimmte Staaten ganz gezielt von medizinischer Versorgung auf dem Wege der Preispolitik abgeschnitten werden“, schreibt Kai Fangmann auf indymedia.org. „ACTA - ein Vertrag gegen Überbevölkerung“? Die Genozid-Phantasien mögen angesichts der Geschichte des 20. Jahrhunderts nicht völlig von der Hand zu weisen sein, jedoch sollten wir uns davor hüten, ACTA zu dämonisieren und zu verharmlosen. Nehmen wir stattdessen ACTA ernst – und kämpfen wir dagegen!
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Europäische Grüne: ACTA-Verhandlungen aussetzen
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Antwort #68 am:
12 Juli, 2010, 21:40 »
Die Grünen im Europaparlament fordern, die Verhandlungen über das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA auszusetzen, bis die Verhandlungspartner den aktuellen Entwurf der Öffentlichkeit zugänglich machen. Bei der neunten Verhandlungsrunde in Luzern hatten die ACTA-Partner beschlossen, den aktuellen Entwurf des Abkommens nicht zu veröffentlichen.
In der vergangenen Woche war der Vorstoß der konservativen französischen Abgeordneten Marielle Gallo für eine EU-Gesamtstrategie zum Schutz geistigen Eigentums mit den Stimmen von Grünen und Sozialdemokraten wieder von der Tagesordnung genommen worden. Gallo, deren Initiativbericht damit erstmal vom Tisch ist, hat die ACTA-Verhandlungen ausdrücklich begrüßt und fordert, "Lücken bei der Bekämpfung von Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums im Internet" anzugehen.
Eine Mitarbeiterin von Gallo sagte gegenüber heise online, der Bericht schlage keine konkreten Maßnahmen vor, sondern wolle Online-Piraterie lediglich auf die Agenda setzen. Im Herbst hoffe Gallo auf eine Neubefassung des Parlaments mit dem Bericht. Der zur Fraktion der Grünen gehörende Abgeordnete der schwedischen Piratenpartei, Christian Engström, mahnte unterdessen, ACTA könnte nach dem vorläufigen Scheitern Gallos der nächste Versuch sein, in der EU bislang fehlende strafrechtliche Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen zu etablieren.
Laut des im April veröffentlichten Entwurfs wollen die ACTA-Länder zumindest Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen von gewerblichem Ausmaß strafrechtlich verfolgen. Seit Jahren geht es hin und her, wenn es um strafrechtliche Sanktionen gegen Raubkopien und andere Verletzungen der so genannten Immaterialgüter geht. Die so genannte zweite Durchsetzungsrichtlinie (IPRED2) scheiterte zuletzt an Verfahrensfragen und verschwand danach in den Schubladen der Kommission. Auch mit dem für den Frühsommer angekündigten Neustart von IPRED2 wurde es nichts.
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Acta-Verhandlungen - Maulkorb für EU-Parlamentarier
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Antwort #69 am:
14 Juli, 2010, 15:13 »
Unterhändler, die von der EU-Kommission zu den Verhandlungen für das geplante Anti-Piraterie-Abkommen Acta entsandt worden waren, haben das EU-Parlament informiert. Den Parlamentariern war zuvor verboten worden, davon zu berichten.
Seit Jahren verhandeln eine kleine Gruppe von Staaten und die EU-Kommission im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten über das so genannte Anti-Piraterie-Abkommen Acta. Die letzte Verhandlungsrunde fand vom 28. Juni bis zum 1. Juli in Luzern in der Schweiz statt. Die in Luzern vereinbarte Fassung des Vertragstextes wurde von den Verhandlungsparteien nicht veröffentlicht, denn eine einzelne, nicht namentlich genannte Verhandlungsdelegation hatte sich dagegen gewehrt. Es wurde stattdessen lediglich eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht.
Am Montag wurde das EU-Parlament entsprechend seinen Rechten, die es seit dem Lissabon-Vertrag hat, von den EU-Verhandlungsführern über die Ergebnisse des Acta-Treffens in Luzern informiert. Allerdings fand die Sitzung in geschlossener Runde statt, öffentliche Beobachter waren nicht zugelassen waren.
Pirat verlässt die Veranstaltung
Der Abgeordnete Christian Engström, der für die schwedische Piratenpartei im EU-Parlament sitzt, berichtet in seinem Blog, auf seine Nachfrage hin habe die EU-Kommission den Abgeordneten ausdrücklich untersagt, über die Inhalte der Sitzung zu berichten.
Engström wörtlich: "Ich fragte, ob die geschlossene Sitzung bedeute, dass es Einschränkung dafür gibt, wie die mitgeteilten Informationen genutzt und verbreitet werden könnten. Zuerst schien die Kommission darauf nicht mit einem klaren Ja oder Nein antworten zu wollen. Aber nachdem ich meine Frage mehrfach wiederholt hatte, gaben sie schließlich nach und sagten, dass ich die erhaltenen Informationen nicht weitergeben dürfte. Daraufhin verließ ich das Treffen, da ich in diesem speziellen Fall nicht bereit bin, eine Unterrichtung unter solchen Umständen zu akzeptieren."
Die Pflichten des Lissabon-Vertrages
Engström bewertet das Verhalten der EU-Kommission als unvereinbar mit den Pflichten, die der Kommission aus dem Lissabon-Vertrag erwachsen sind. Artikel 218 legt die Verpflichtungen der EU-Kommission bei Verhandlungen zu "Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen" fest.
Absatz 10 des Artikelsbesagt, dass das EU-Parlament "unverzüglich und vollständig auf allen Stufen des Verfahrens" informiert werden muss. Dazu kommentiert Engström: "Eine ausschließlich mündliche Unterrichtung bei der keinerlei Dokumente ausgehändigt werden, kann schwerlich als eine 'vollständige Unterrichtung' des Parlaments gelten."
Quelle :
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Jürgen
der Löter
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Re: Acta-Verhandlungen - Maulkorb für EU-Parlamentarier
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Antwort #70 am:
14 Juli, 2010, 23:43 »
Gewählte Abgeordnete zu Geheimnisträgern Dritter zu machen, das ist absolut inakzeptabel.
Sie sind grundsätzlich nur ihrem Gewissen unterworfen, sowie regelmässig dem Wählerwillen.
Sollte sich jedoch ein Abgeordneter neben dem Mandat noch anderen Interessen unterwerfen, so hat m.e. das Volk einen absoluten Anspruch darauf, dies sofort und allerspätestens noch vor der nächsten Wahl zu erfahren.
Für mich heisst das, Abgeordnete, die an solchen Verschwörungen teilnehmen und anschleissend nicht umfassend öffentlich berichten, sind gruindsätzlich unwählbar geworden. Wer noch ein Minimum von Anstand im Leib hat, nimmt wie Christian Engström Abstand.
Jürgen
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Neuer Entwurf für Anti-Piraterie-Abkommen ACTA veröffentlicht
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Antwort #71 am:
15 Juli, 2010, 16:39 »
Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat den aktuellen Entwurf des geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA veröffentlicht. Das als vertraulich gekennzeichnete Dokument (
PDF-Datei
) stammt offenbar aus dem Innenausschuss des EU-Parlaments, wo das Anti-Piraterie-Abkommen Anfang der Woche auf der Tagesordnung stand. Der neue Entwurf, der eigentlich nicht veröffentlicht werden sollte, enthält die Änderungen der jüngsten Verhandlungsrunde Ende Juni in Luzern. Anders als in dem im Frühjahr offiziell veröffentlichten Text sind in dem aktuellem Entwurf auch die verschiedenen Positionen der Verhandlungspartner enthalten.
Auffälligste Änderung ist die Streichung der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverstöße, die sich die Verhandlungspartner bisher zumindest als Option offen gehalten hatten. Bislang sollten Haftungsprivilegien für Provider von einer entsprechenden "Maßnahme" zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen abhängig gemacht werden. EU-Handelskommissar Karel de Gucht erklärte dazu im Innenausschuss, dass es in ACTA keine Verpflichtung für Internetsperren nach einem "Three Strikes-Prinzip" geben werde. Entsprechende Regelungen sei Sache der nationalen Gesetzgebung. De Gucht ließ laut Agenturberichten aber die Tür offen für eine EU-weite Regelung.
Nach wie vor enthält der Entwurf neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Sanktionen. Konkret mit Gefängnis- oder Geldstrafen belegt werden sollen etwa die bewusste Einfuhr und Verwendung von Produktfälschungen "im gewerblichen Ausmaß" oder unautorisiertes Aufzeichnen von Kinofilmen. Die EU drängt gemäß einer Empfehlung der inzwischen abgelösten spanischen Ratspräsidentschaft auf Strafvorschriften auch bei Beihilfe oder Anstiftung zur Verletzung von Urheber- und verwandten Rechten. Andererseits setzt sich Brüssel dafür ein, dass sich der strafrechtliche Teil nicht auf Verbraucher beziehen soll.
Vor der nächsten Verhandlungsrunde, die Ende Juli in Washington stattfinden soll, liegt der Hauptstreitpunkt laut de Gucht bei der Definition des Geltungsbereichs von ACTA. Derzeit bezieht sich dieser auf die Vorgaben aus dem TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation, würde neben dem Copyright also etwa auch Patente, Markenzeichen oder geographische Herkunftsbezeichnungen mit einschließen. Vor allem letztere wollen mehrere Verhandlungspartner wie die USA aber aus der Übereinkunft heraushalten. Für de Gucht ergibt ACTA ohne diesen weiten Schutzumfang aber keinen Sinn. Vor den EU-Abgeordneten machte er klar, dass Europa hier die US-Position "nicht einfach schlucken" werde.
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EU-Datenschützer kritisieren Anti-Piraterie-Abkommen ACTA
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Antwort #72 am:
26 Juli, 2010, 19:29 »
Das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA greift nach Ansicht der europäischen Datenschutzbeauftragten zu tief in die Grundrechte der Bürger ein. Auch wenn nahegelegt werde, dass es um die Bekämpfung von Produktpiraterie und Markenfälschungen in gewerblichem Ausmaß gehe, zielten die bisherigen Entwürfe auch auf allgemeine Urheberrechtsverletzungen und Filesharing ab, heißt es in einem jetzt von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Papier (
PDF-Datei
) der
"Artikel 29"-Datenschutzgruppe
. Insgesamt haben die Datenschützer zwar keinen Zweifel, dass die ACTA-Verhandlungspartner hehre Absichten verfolgten. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen seien mit der Sicherung der Privatsphäre vieler Menschen aber nicht vereinbar.
Auch wenn von Internetsperren zur Ahndung wiederholter Copyright-Verstöße nicht mehr direkt die Rede sei, würde Providern der Abschluss vergleichbarer freiwilliger Vereinbarungen sowie eine Ausweitung der Netzüberwachung empfohlen, kritisieren die Datenschützer. Die systematische Aufzeichnung von Internetdaten im Interesse der Unterhaltungsindustrie stehe im Gegensatz zur allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie und betreffe "Millionen" Unschuldige.
Weiter kritisiert die Gruppe, dass ACTA derzeit auch ein Haftungsmodell für Provider nach US-Vorbild vorschlage, wonach Provider verpflichtet werden sollen, von Nutzern eingestellte Inhalte auf Hinweis der Rechteinhaber zu blockieren und Informationen über die Identität der verdächtigten Nutzer zu geben. Damit befürchten Datenschützer nicht nur Einschnitte in die Meinungsfreiheit, sondern auch einen zu offenherzigen Umgang mit den Kundendaten der Provider in zivilrechtlichen Fällen. Die Rechte der Verwerter dürften auf keinen Fall pauschal den Datenschutz der Nutzer aushebeln.
Die Datenschutzbeauftragten bemängeln auch, dass die Durchsuchung der Datenträger von Reisenden an den Grenzen weiterhin nicht kategorisch ausgeschlossen werde. Zudem solle es in ACTA-Ländern strafrechtliche Sanktionen auch im Fall absichtlicher Urheberrechtsverletzungen ohne Gewinnstreben geben, was sich auf das teils rechtswidrige Treiben in Peer-to-Peer-Netzwerken beziehen lasse. Beide Maßnahmen seien nur akzeptabel, wenn sie verhältnismäßig blieben und eine nötige Ergänzung zum bestehenden Recht der EU-Mitgliedsstaaten darstellten. Vor allem die "Kriminalisierung" von Filesharing könne einen juristischen Dammbruch bewirken, zumal die Kriterien dazu im Abkommenstext vage seien.
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ACTA: Nächste Verhandlungsrunde in den USA - Agenda geheim
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Antwort #73 am:
13 August, 2010, 19:25 »
Das Anti Counterfeiting Trade Agreement begibt sich in der kommenden Woche in eine weitere Verhandlungsrunde. Gastgeber der Vertragspartner sind diesmal die USA. So verschlossen wie diesmal ging es jedoch noch nie zu.
Wer wissen möchte, wo die Verhandlungen zum Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) in den USA stattfinden, wird erst einmal ein Problem haben. Es wurde zwar bekanntgegeben, dass man sich in Washington D.C. trifft. Doch damit haben sich die Ortsangaben auch bereits erledigt. Da es sich bei Washington D.C. nicht gerade um ein kleines "Dorf" handelt steht es somit in den Sternen, wo die Verhandlungspartner aufeinandertreffen.
Was sie besprechen werden, ist ebenso unbekannt. Dass die exakten Vertragsdokumente unter Verschluss liegen, ist keine Neuigkeit mehr. Doch offenbar gilt es nun inzwischen auch die Agenda geheim zu halten. Während alle bisherigen Gastgeber wenigstens eine Woche vor den Verhandlungen die dazugehörige Agenda veröffentlicht hatten, ist dies in den USA bisher nicht geschehen. Die Verhandlungen beginnen jedoch bereits am kommenden Montag.
Wie das Büro des US-Handelsministers verlautbaren lässt, werden bei den Verhandlungen nächste Woche nur einige Differenzen zwischen den Verhandlungsparteien - insbesondere den USA sowie der EU - geklärt. Inzwischen ist jedoch bereits eine Agenda geleakt, die diese "kleinen Differenzen" nur am Rande erwähnt. Die Echtheit des Leaks lässt sich bis dato leider nicht bestätigen, doch sollte er korrekt sein, wirft man sich erneut mit voller Kraft in die Verhandlungen. Praktisch alle Bereiche stehen zur Debatte.
Der vorletzte Punkt der Agenda - vor der Pressemeldung - lautet abermals schlicht: "Transparenz". Scheinbar wollen sich die Verhandlungspartner erneut mit der Tatsache beschäftigen, dass das Vertragswerk nicht offiziell offen einsehbar ist. Der Begriff Transparenz dürfte wohl aber erneut nach deren Maßstäben ausgelegt werden.
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Website Faces Against ACTA eröffnet!
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Antwort #74 am:
06 September, 2010, 16:00 »
Es ist davon auszugehen, dass die Vertragspartner das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) beim nächsten Treffen alles festzurren, damit der länderübergreifende Vertrag in wenigen Wochen in Kraft treten kann. Die Macher des brandneuen Portals Faces Against ACTA wollen dagegen protestieren.
Die EU-Kommission hat den Stand der Verhandlungen des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA schon vor einigen Tagen kommentiert. Man gab an, man sei in allen Bereichen gut inhaltlich vorangekommen. Reuters berichtete, die Verhandlungen würden sogar kurz vor einem Abschluss stehen, noch diesen Monat soll es soweit sein. Die kommende Diskussionsrunde, die im September in Japan stattfindet, könnte somit zur letzten Runde werden. Auch der Jurist Michael Geist geht von einem nahen Ende aus und warnt davor, den Inhalt des Vertrages wie geplant erst nach der Unterzeichnung zu veröffentlichen. Wenn man inhaltlich eh nichts mehr ändern kann, ist es für eine Publikation schlichtweg zu spät, argumentiert er. ACTA soll neben der EU in vielen Staaten ins nationale Gesetzbuch übertragen werden. So auch in Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, der Schweiz, Singapur und den USA. Man will damit in allen teilnehmenden Staaten die Rechtslage in Bezug auf die Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen.
Eine mögliche Beschneidung der Freiheitsrechte und die totale Abschottung aller Informationen über den Verlauf der Diskussionen nehmen die Teilnehmer bewusst in Kauf. Um dem grenzübergreifenden Vertragswerk zu widersprechen, wurde das Portal
Faces Against ACTA
ins Leben gerufen. Die Betreiber wollen dem Protest der Menschen nicht nur ein, sondern viele Gesichter geben. Umso mehr, umso besser. Deswegen kann man dort auch sein eigenes Foto hochladen und zu einer Stimme werden lassen. Wer mag, kann sein Gesicht natürlich verfremden oder anderweitig anonymisieren. Rund eine Stunde, nachdem man dem sogenannten Generator seine Fotos übermittelt hat, werden diese auf der Website veröffentlicht. Die Macher des Projekts sind der Meinung: Umso mehr Gegenstimmen zu sehen und zu hören sind, umso besser.
Bleibt kritisch abzuwarten, ob dieses Vorhaben irgendeine Wirkung auf die Politiker entfalten kann.
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