Autor Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act  (Gelesen 13646 mal)

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STOP ACTA - Petition gegen das Abkommen
« Antwort #45 am: 13 März, 2010, 10:26 »
Trotz der Versuche, die Verhandlungen um das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geheim zu halten, sind in letzter Zeit immer mehr Details des internationalen Abkommens bekannt geworden. Kürzlich wurde eine Petition gegen dieses Geheimabkommen ins Leben gerufen.

Neben der Kontrolle des Internetverkehrs und einer Regelung bei Urheberrechtsverstößen sind auch persönliche Durchsuchungen an den EU-Grenzen und Konfiszierungen von Speicher- und Computergeräten ohne richterlichen Beschluss geplant. Offiziell soll durch diese Maßnahmen die Produktpiraterie eingeschränkt werden.

Da die Verhandlungen mittlerweile einen finalen Status erreicht haben, ist es dringend nötig, diese endlich transparent zu gestalten und den bisherigen Inhalt von ACTA zu veröffentlichen. Auch das Europäische Parlament hat dies mit deutlicher Mehrheit gefordert. Die USA haben allerdings bereits erklärt, dass sie sich aus Gründen der nationalen Sicherheit weigern, die Dokumente zugänglich zu machen.

Um die Forderung nach mehr Transparenz in Bezug auf ACTA zu unterstützen, hat sich kürzlich das internationale Bündnis STOP ACTA gegründet. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Piratenparteien von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Großbritannien und Mexiko sowie der Organisation "Junge Piraten". Die Teilnahme weiterer Staaten wird erwartet. Das Bündnis fordert die Offenlegung der bisherigen Ergebnisse des Abkommens und den Stopp der Verhandlungen.

Um dieser Forderung mehr Gewicht zu verleihen und allen ACTA-Gegnern die Möglichkeit zu geben, sich gegen das Abkommen auszusprechen, hat "STOP ACTA" eine Petition ins Leben gerufen. Diese unterstreicht die Ziele des Bündnisses und kann online und offline mitgezeichnet werden. Es haben sich bereits über 700 Bürger daran beteiligt. Die Unterschriften sollen den an ACTA beteiligten Gruppen und dem Europäischen Parlament in zwölf Wochen vorgelegt werden.

Stephan Urbach, ACTA-Koodinator der Piratenpartei Deutschland, erklärt, dass es durch diese Petition möglich ist, "den Rückhalt gegen ACTA innerhalb der Bevölkerung [zu] zeigen und weiter politischen Druck auf die Verhandlungsführer auf[zu]bauen. Gemeinsam können wir ACTA stoppen".

Auf der Webseite von "STOP ACTA" finden sich neben weiteren Informationen auch Werbemittel des Bündnisses und ein Onlineshop.

Quelle: www.gulli.com

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"Internetsperren sind der falsche Weg"
« Antwort #46 am: 19 März, 2010, 09:32 »
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte in einem Interview mit der Online-Ausgabe des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel erneut, dass es mit der schwarz-gelben Koalition keine Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen geben werde. Mit Blick auf das Antipiraterie-Abkommen ACTA, das derzeit weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, erklärte die Bundesjustizministerin daher, man werde "kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält".

Die Justizministerin betonte, sie setze sich bei ACTA "für mehr Transparenz und Offenheit" ein, um "unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen vorzubeugen". Nach ihrer Ansicht sollten die vorläufigen ACTA-Verhandlungstexte so bald wie möglich veröffentlicht werden. Das habe man zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten "sehr deutlich gemacht". Leutheusser-Schnarrenberger verwies zudem darauf, dass auch das Europäische Parlament sich für mehr Transparenz bei den ACTA-Verhandlungen ausgesprochen hat und einige der bislang vorgeschlagenen Regelungen scharf kritisiert.

Auf Initiative der USA und Japans verhandeln derzeit eine Reihe von Staaten – darunter die Schweiz, Südkorea, Singapur, Mexiko und Australien – über das geplante Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Für die EU-Staaten sitzt die EU-Kommission am Verhandlungstisch. Mit dem Abkommen sollen die Bemühungen der Teilnehmerstaaten zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen harmonisiert werden. Neben der Geheimniskrämerei der Verhandlungspartner kritisieren Beobachter, dass mit ACTA bestehende Abkommen und nationale Regelungen zum Urheberrechtsschutz ausgeweitet werden sollen - bis zur Einführung von Netzsperren für Wiederholungstäter nach dem "Three-Strikes"-Ansatz.

Für das Internet sei eine international verbindliche Charta naheliegend, da das Netz nicht an Landesgrenzen halt mache, betonte Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir setzten uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, die großen Chancen des Internets zu sichern, zugleich aber bestehenden Gefahren mit maßvollen Schutzmechanismen zu begegnen", sagte sie in dem Internview mit dem Börsenblatt.

Angesprochen auf das vor einem US-amerikanischen anhängige Gericht Google Book Settlement sagte sie, eine Absage wäre ein Erfolg für alle Rechteinhaber: "Auf dem Spiel stehen Kernfragen des Urheberrechts. Die Antworten gehören ins Gesetz und nicht in einen Vergleich." Es müsse klar sein, dass sich Geschäftsmodelle, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen, nicht auszahlten.

Quelle : www.heise.de

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Der US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) ist ein Vorstoß der EU zugespielt worden, wonach das Strafrecht im Rahmen des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA  deutlich verschärft werden soll. Brüssel plädiert demnach dafür, Strafvorschriften auch gegen die "Anstiftung und Beihilfe" zur Verletzung von Rechten an immateriellen Gütern "im gewerblichen Ausmaß" zu schaffen. Zumindest in Fällen von bewussten Verstößen gegen Rechte an Markenzeichen, Urheberrechten oder bei "Piraterie" verwandter Rechte sollen entsprechende Kriminalisierungen greifen.

Entgegen wiederholter Beteuerungen der EU-Kommission würde ACTA mit dem Erfolg der EU-Initiative über den Bestand des Gemeinschaftsrechts hinausgehen. Die Brüsseler Behörde hatte 2006 zwar einen neuen Anlauf für eine Richtlinie auch zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gemacht und die "Anstiftungsklausel" darin mit aufgenommen. Das EU-Parlament forderte aber zunächst deutliche Einschränkungen des entsprechenden sogenannten IPRED2-Entwurfs und blockierte das Verfahren schließlich vor zwei Jahren. Der EU-Rat forderte im November in einer Entschließung (DOC-Datei) aber die Wiederaufnahme des Vorhabens, was seitdem auf EU-Ebene wieder kontrovers diskutiert wird. Die EU-Abgeordneten haben die Kommission aber jüngst aufgefordert, die ACTA-Verhandlungen auf das bestehende zivilrechtliche System zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu begrenzen.

Auch wenn sich neben dem EU-Parlament, der EU-Kommission, der Bundesregierung und der australischen Regierung inzwischen immer mehr Stimmen für Transparenz rund um das geplante Abkommen und das Ende der Geheimniskrämerei einsetzen, gibt sich die neuseeländische Regierung als Gastgeber der für April anberaumten nächsten Gesprächsrunde noch recht verschlossen. In Antworten auf Anfragen der Bürgerrechtsorganisation Tech Liberty wollten das Wirtschafts- und das Außenministerium nicht einmal den genauen Tagungsort in der Hauptstadt Wellington offenbaren. Die Delegationsmitglieder müssten vor "unangemessenem Druck oder Bedrohungen" geschützt werden, heißt es zur Begründung. Das Kabinett geht ferner davon aus, dass eine Umsetzung von ACTA ins nationale Recht nur geringfügige Änderungen erfordern würde.

Ende vergangener Woche hatte US-Präsident Barack Obama ACTA prinzipiell unterstützt und damit Bedauern bei Bürgerrechtlern ausgelöst. "Wir werden unser geistiges Eigentum vehement verteidigen", sagte der Politiker der Demokraten auf einer Bankenkonferenz in Washington. Innovation und Kreativität seien die wichtigsten Güter der Amerikaner und Basis des Wohlstands. Es sei zwar zu begrüßen, "dass andere Leute unsere Technologien nutzen", dabei müsse aber sichergestellt sein, dass Lizenzen erworben und US-Firmen angemessen dafür bezahlt würden. Deswegen sei es wichtig, mit der ganzen Bandbreite vorhandener Mittel auf Basis bestehender Verträge gegen anderweitige Praktiken vorzugehen und neue Abkommen wie ACTA voran zu bringen.

Quelle : www.heise.de

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EU-Kommission: Keine Three-Strikes-Regelung in ACTA
« Antwort #48 am: 22 März, 2010, 17:28 »
Wie steht es nun um das Handelsabkommen ACTA? Um Gerüchten zu begegnen und zumindest einen Schritt zu mehr Transparenz  zu machen, hat die EU-Kommission am Montag zu einer Konsultation nach Brüssel eingeladen. Viel erfuhren die etwa 150 angereisten Interessenvertreter nicht. Gerüchte wollte Kommissionsvertreter Luc Devigne ausdrücklich nicht besprechen, er versicherte aber, dass das umstrittene Abkommen keine Änderung substantiellen Rechts in der EU vorsehe.

Devigne, der für die Kommission die ACTA-Verhandlungen führt, betonte, dass das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer der EU sichern soll. Er widersprach ausdrücklich Gerüchten, wonach die EU im Zuge des ACTA-Prozesses die Einführung einer europaweiten Three-Strikes-Regelung vorbereite, bei der Provider Internetnutzern nach Urheberrechtsverstößen die Internetverbindung kappen sollen. Niemand habe bei den Verhandlungen eine solche Maßnahme auch nur vorgeschlagen, verdeutlichte Devigne, "und wenn dieser Vorschlag auf den Tisch käme, würden wir ihn ablehnen." Auch die Behauptung, dass in Zukunft private Laptops an der Grenze nach illegal heruntergeladenen Dateien durchsucht werden sollen, sei falsch.

Die ACTA-Verhandlungen finden bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Devigne erläuterte, bei internationalen Abkommen würden Ergebnisse nicht kommuniziert, bevor sie am Verhandlungstisch erreicht worden seien. Die zahlreichen durchgesickerten Dokumente wollte Devigne nicht kommentieren. Die Geheimniskrämerei stieß während der Konsultation in Brüssel auf große Ablehnung. So beklagte ein Vertreter des Verbandes europäischer TK-Anbieter ETNO Informationsdefizite. "Unsere Konkurrenten in den USA sind über die Fortschritte bestens informiert." Unterstützung bekam Devigne hingegen von anderen Industrievertretern. So erklärten Vertreter des französischen Medienkonzerns Vivendi und der European Competitive Telecommunications Association (ECTA) ihre Unterstützung für das ACTA-Abkommen.

Mehrere EU-Parlamentarier nutzten die Sitzung, um die Kommission an die Resolution des EU-Parlaments zu erinnern, die sie zu mehr Transparenz verpflichten und von weiter gehenden Vereinbarungen abhalten sollte. Devigne will aus der Resolution allerdings nicht mehr herauslesen, als eine Verpflichtung der Kommission, nicht gegen den Kanon der geltenden europäischen Gesetze, dem "acquis communautaire", zu verstoßen.

Eine Verpflichtung sich bei den ACTA-Verhandlungen allein auf die Bekämpfung von Produktfälschungen zu beschränken und Neuregelungen zu einfachen Urheberrechtsverletzungen auszusparen, wollte Devigne nicht erkennen. Auch bei der geforderten Abschätzung der Folgen des ACTA-Abkommens auf die Grundrechte der EU-Bürger machte der Kommissionsvertreter wenig Hoffnung: Die ACTA-Verhandlungen seien bisher noch nicht in einem Stadium, wo eine solche Folgeabschätzung sinnvoll sei. Immerhin versprach er, dass die EU-Kommission bei der nächsten ACTA-Sitzung Mitte April in Neuseeland eine Offenlegung der Verhandlungsdokumente beantragen werde.

"Das ACTA-Abkommen behandelt ausdrücklich nur die Durchsetzung des Rechts, an dem Gesetz selbst wird substantiell nichts geändert", erklärte Devigne. So soll sich an der gesetzlichen Rolle und Haftung der Provider in Europa nichts ändern. Strafrechtlich verfolgt werden sollen Urheberrechtsverstöße nur, wenn sie im "kommerziellen Umfang" stattfinden. Wann ein solcher Umfang erreicht wird, ließ Devigne allerdings offen.

Die in Brüssel anwesenden Bürgerrechtsorganisationen gingen mit Devigne hart ins Gericht. Jérémie Zimmermann von der französischen Organisation La Quadrature du Net kritisierte, dass Devigne in seiner Präsentation eine von der Industrie finanzierte Studie zitierte, wonach durch Diebstahl geistigen Eigentums bis 2015 in Europa 1,2 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Diese Studie basiere auf der Legende, dass für jede unbezahlte Kopie ein Original weniger verkauft werde, argumentierte Zimmermann.

Gegenüber heise online erklärte Zimmermann: "Heute haben wir nichts Neues erfahren" – die Kommission verstecke sich hinter dem "acquis communautaire", der freilich stark interpretierbar sei. So sieht Zimmermann die Gefahr, dass die Three-Strikes-Regel zwar nicht explizit im ACTA-Abkommen festgelegt werde, die Provider könnten aber durch erweiterte gesetzliche Haftungsregeln im Zuge der freiwilligen Selbstkontrolle zu einer eigenständigen Einführung des Modells gezwungen werden. "Was immer als Nächstes passiert: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass diese Vertreter, die niemand gewählt hat, solche weitgehenden Grundrechtseingriffe verhandeln", sagte Zimmermann. Maurice Wessling von der niederländischen Verbraucherorganisation Consumentenbond sieht in der Konsultation wenigstens einen geringen Fortschritt: "Immerhin haben wir heute ganz klar gehört, dass die EU-Kommission keine Three-Strikes-Regelung akzeptieren will. An dieses Wort werden wir sie später erinnern."

Quelle : www.heise.de

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ACTA: Vollständiger Entwurf geleakt
« Antwort #49 am: 25 März, 2010, 11:10 »
Die EU-Fassung des Vertragsentwurfs zum Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) ist geleakt. Auf 56 Seiten streiten sich die Verhandlungspartner über die zukünftige Rechtslage.

Ist das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) so schlimm, wie es bisher erwartet wurde? Keine einfach zu beantwortende Frage, da sich die Verhandlungsteilnehmer teilweise um einzelne Begriffe streiten. Klar ist nur eines: Der jüngst geleakte EU-Entwurf bestätigt erneut alle Befürchtungen. Einige der wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:

    * Das ACTA-Abkommen spricht kontinuierlich von "Geistigem Eigentum" (Intellectual Property). Die Reichweite des Vertrages wird sich somit nicht etwa nur auf Urheber- oder Markenrechte beschränken. Auch Patentechte, Geschmacksmuster oder Geschäftsgeheimnisse werden dadurch erfasst.

    * Glücklicherweise versuchen die Verhandlungsparteien wenig von dem Urheberrecht abzuweichen, das in ihrem Land vorherrscht. Dies führt jedoch auch zu massiven Problemen, da sich die Rechtslage zwischen der EU und den USA drastisch unterscheidet.

    * Die Durchsuchung von tragbaren Mediaplayern beim Überschreiten einer Landesgrenze wird nicht explizit abgelehnt. Alle Verhandlungsteilnehmer benutzen schwammige Formulierungen. Somit ist völlig unklar, ab wann der Besitzer eines MP3-Players als potenzieller Schmuggler angesehen wird. Auch wenn dies keine direkte Zusage für eine "iPod-Durchsuchung darstellt", öffnet diese Formulierung doch Tür und Tor für willkürliche Durchsuchungen. Dies ist besonders enttäuschend, zumal die EU einen solchen Passus stets abgestritten hat.

    * Die strafrechtliche Situation für Urheberrechtsverletzer dürfte sich ebenfalls verschärfen. Der Abschnitt 2.14 des Dokuments erklärt, dass alle Mitgliedsstaaten strafrechtliche Maßnahmen bei einer Urheberrechtsverletzung ergreifen müssen. Voraussetzung dafür ist ein kommerzielles Ausmaß. Ab wann ein kommerzielles Ausmaß vorliegt, wird separat definiert. So ist der Fall bereits gegeben, wenn eine "signifikante, absichtliche Verletzung" vorliegt, auch wenn keine "direkte oder indirekte Gewinnerzielungsabsicht erfolgt".

    * Konkret bedeutet der vorhergehende Punkt, dass jeder Filesharer somit an strafrechtlicher Relevanz gewinnt. Der Download eines geschützten Werkes via P2P geschieht meistens bewusst und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Von anderen Möglichkeiten (Bildern in Blogs, YouTube-Clips mit Musik) ganz zu schweigen.

    * Rechtliche Schritte gegen Diensteanbieter sollen vereinfacht werden. Eine Formulierung auf Seite 4 des Dokuments untermauert dies. So heißt es dort, dass Rechteinhaber grundsätzlich Verfügungen gegen Dritte (also Anbieter von Diensten) einholen können, sollte über deren Dienst eine Urheberrechtsverletzung geschehen. Die Haftung von Diensteanbietern würde somit auf eine völlig neue und bisher unbekannte Stufe gehoben. Einige Verhandlungspartner positionierten sich gegen diese Formulierung.

    * Seite 7, Abschnitt 2.5 gibt einen Einblick, wie extrem man vorgehen will. Dort heißt es: "Jeder Teilnehmer soll sicherstellen, dass die Justizbehörden die Vollmachten haben, auf Anfrage eines Antragsstellers einstweilige Verfügungen zu erlassen, um jedwede bevorstehende Verletzung von geistigem Eigentum zu verhindern." Dies ist eine Formulierung, die aus der Masse hervorsticht. Eine präventive juristische Maßnahme plant der Gesetzgeber nicht ein. Durch das ACTA-Abkommen und die zitierte Formulierung würde eine solche Funktion unbeschränkt für geistiges Eigentum eingeführt. Man könnte die Urheberrechtsverletzung somit theoretisch vor ihrer Begehung juristisch eindämmen.

Das ACTA-Dokument ist mit seinen 56 Seiten mehr als umfangreich. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Seiten mit Worterklärungen findet sich bereits hier. Das geleakte Dokument kann wiederum bei La Quadrature du Net heruntergeladen werden. Neben den vorgehend genannten Punkten enthält der Vertragstext weitere Passagen, die nicht minder besorgniserregend sein dürften.

Quelle: www.gulli.com

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ACTA-Durchsetzung verfassungsrechtlich bedenklich
« Antwort #50 am: 28 März, 2010, 00:51 »
Jack Goldsmith und Lawrence Lessig, bekannte Rechtsprofessoren der Harvard University, bezweifeln das Obamas Vorgehen im ACTA-Prozess mit der US-Verfassung vereinbar ist.

Auch in den USA wird die Heimlichtuerei der Obama-Regierung um das Anti-Counterfeiting Agreement (ACTA) kritisiert - vor allem seit der 56-seitige Entwurf des Abkommens am Mittwoch unerwartet an die Öffentlichkeit gelangte (gulli berichtete). Die Beteuerung des US-amerikanischen ACTA-Vertreters, das Abkommen werde das US-amerikanische Urheberrecht nicht verändern, wird von diesem durchgesickerten Entwurf jedoch Lügen gestraft. Nun wird auch in den USA das Misstrauen um die verfassungsrechtlich dubiosen Methoden, mit denen die Regierung das ACTA-Abkommen verbindlich machen will, größer.

Jack Goldsmith und Lawrence Lessig, beide Rechtsprofessoren der Harvard University, die sich mit Schutz und Freiheit geistigen Eigentums beschäftigen, bestehen darauf, das Abkommen müsse öffentlich diskutiert werden. Die normalen konstitutionellen Verfahren der USA erforderten schließlich, dass die Regierung den letzten Textentwurf eines Abkommens dem Senat bzw. dem Kongress zur exekutiven Zustimmung vorlegen müsse. Die Zustimmung zu einem Handelsabkommen nur durch den Kongress gilt selbst innerhalb der USA als verfassungsrechtlich zweifelhaft, da diese Prozedur nicht in der Verfassung verankert ist, sondern mehr als Usus gedultet scheint. Doch die Regierung um Barrack Obama geht über eine derart zweifelhafte Strategie hinaus und will ACTA durch 'alleinige Zustimmung' annehmen. Dies würde nur die alleinige Zustimmung des Präsidenten erfordern.

In den USA ist eine solch einseitige Art der Durchsetzung von Regelungen eigentlich nur für geringfügige Angelegenheiten vorgesehen und bislang nur selten in wichtigeren Kontexten vorgekommen. Der Oberste Gerichtshof hat die Grenzen dieses Vorgehens jedoch nie eindeutig geklärt. Diesem Umstand verdankt die aktuelle US-Regierungsspitze die Möglichkeit, die ACTA-Zustimmung an Senat und Kongress vorbei zu schleusen und im Alleingang durchzusetzen.

Aus Lessigs und Goldsmiths Sicht würde dieses Vorgehen bei ACTA weit über die Bedingungen für eine solche alleinige Zustimmung hinausgehen, da der Präsident keine Autorität über geistiges Eigentum habe. Sie kritisieren auch, die hauptsächlich geheimen ACTA-Verhandlungen hätten die Zusicherung Obamas nach mehr Transparenz in der Regierung bereits aufgelöst. Dieses Abkommen auch noch durch die alleinige Zustimmung des Präsidenten anzunehmen, würde den Professoren zufolge Obamas politische Glaubwürdigkeit vollends untergraben.

Lessigs und Goldsmiths Regierungskritik zeigt, dass die ACTA-Verhandlungen nicht nur in Europa als obskur und bedrohlich angesehen werden. Auch in den USA regt sich zunehmend Misstrauen. Eine Antwort auf die Frage, ob und wie sich die kritische Haltung in diversen Ländern jedoch in irgendeiner Form auf das Abkommen auswirkt, wird die Zeit bringen.

Quelle: www.gulli.com

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ACTA-Kritiker setzen EU-Kommission unter Druck
« Antwort #51 am: 07 April, 2010, 10:24 »
Luc Devigne, Chefunterhändler der EU-Kommission für das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hatte gestern in einer Anhörung  der Liberalen im Europaparlament in Brüssel einen schweren Stand. Der kanadische ACTA-Experte Michael Geist bestritt entschieden Devignes Beteuerungen, ACTA werde nichts an der Rechtslage in der EU verändern. Stefan Krawczyk vom Internetauktionshaus eBay mahnte, die EU-Unterhändler müssten unter allen Umständen Fehler vermeiden, wie sie beim Freihandelsabkommen  zwischen der EU und Südkorea passiert seien. In diesem war die Haftungsprivilegierung von E-Commerce-Anbietern in allerletzter Minute aufgeweicht worden.

Malcolm Hutty, Präsident des Dachverbands der Internet-Provider in Europa EuroISPA, sagte während der Anhörung, wenn Bürgerrechte wie Informationsfreiheit und Datenschutz auch in Zukunft sichern werden sollten, müssten die Internet Service Provider geschützt werden. Sollten Instrumente wie Internet-Zugangssperren, das Kappen von Bandbreite, Monitoring oder Filtering von Datenverkehr oder das Sperren von IP-Adressen zur Bedingung dafür gemacht werden, dass Provider nicht für Vergehen ihrer Nutzer mitverantwortet werden, werde es gefährlich.

Auch wenn das Sperren und Filtern nicht explizit Gesetzesrang haben werde, die Provider könnten es sich nicht leisten, ihren Haftungsausschluss zu riskieren, erklärte Hutty. Die Maßnahmen würden, wenn nicht zum rechtlichen, dann zum wirtschaftlichen Gebot. Die Freistellung von der Haftung dürfe daher nicht, wie jetzt im ACTA-Entwurf vorgesehen, abhängig gemacht werden davon, ob ein Provider zum Beispiel Internetsperren vorsieht. Gerade kleinere und mittlere Anbieter und auch Unternehmen, die neu auf den Markt kommen, seien auf klare Haftungsprivilegien angewiesen, sagte Krawczyk, der der Kommission sein Vertrauen aussprach und auf der anderen Seite das Parlament wegen seiner kritischen Entschließung zu ACTA lobte.

Zahlreiche Mitglieder des Europaparlaments setzen deutlich weniger Vertrauen in Devigne und die Unterhändler von Kommission und Rat. Die liberale Abgeordnete Sophie In't Veld fragte den EU-Chefunterhändler, warum Internetsperren überhaupt in den ACTA-Entwurf aufgenommen wurden, wenn sie nicht verpflichtend gemacht werden sollen. Das Parlament habe sich klar dagegen gestellt. In't Veld kritisierte Devigne scharf, die Geheimniskrämerei um ACTA sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die Kommission demokratische Verfahren als lästige Hürde empfinde.

Christian Engström von der schwedischen Piratenpartei fragte nach, was die Kommission daran hindere, den Parlamentsbeschluss zur Eingrenzung von ACTA auf Produktpiraterie umzusetzen. Die grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger und der sozialistische Abgeordnete Stavros Lambrinidis beharrten hartnäckig darauf, wie die Kommission bei den Verhandlungen den Begriff kommerzielle Nutzung definiere, denn genau darüber gebe es in der EU keine Einigkeit.

Chefunterhändler Devigne trat unbeirrt jeglicher Kritik entgegen. Dem Juristen Geist sagte er: "Ich widerspreche jedem ihrer Beispiele." Der EU-Beamte blieb dabei, dass sich für Nutzer und Provider in Europa überhaupt nichts ändern werde, da die EU-Unterhändler bestehendes EU-Recht – den so genannten Acquis – aufrecht erhielten, also auch  die Haftungsprivilegien der Provider.

Jedweder Verpflichtung für Three-Strikes-Internetsperren werde die Union entgegen treten. Es gebe auf EU-Ebene auch kein einheitliches Camcording-Verbot für Kinovorstellungen – "wir werden das also nicht akzeptieren". Es gebe keine strafrechtliche Verfolgung von Patentverletzungen, "daher werden wir das nicht annehmen". Und ACTA sei  keine Veränderung des materiellen Rechts, sondern befasse sich nur mit der Durchsetzung bestehenden Rechts. Wenn, wie von der EU-Kommission für die ACTA-Runde in Neuseeland in der kommenden Woche beantragt, die ACTA-Dokumente öffentlich gemacht werden, werde er es leichter haben in seiner Argumentation.

Geist dagegen warnte, dass Devignes Leben keineswegs leichter werde, denn die Debatte zeige, dass beide Seiten ganz offensichtlich in ein und demselben Text völlig gegensätzlich interpretieren. Geist sagte dazu, dass es keine Zugangssperren und keine Verfolgung von nicht-kommerziellen Aktivitäten geben werde:  "Entschuldigen Sie, aber das stimmt einfach nicht."

Quelle : www.heise.de

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ACTA: "Sie haben uns in die Irre geführt"
« Antwort #52 am: 09 April, 2010, 19:59 »
Experte warnt vor weitreichenden Folgen durch ACTA

Der kanadische Rechtsprofressor Michael Geist tut sich seit einiger Zeit als Experte für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hervor, das sich offiziell gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen richten soll. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer Anhörung  in Brüssel Anfang der Woche in Zweifel. Er glaubt, dass Parlamentarier ACTA, wenn es einmal verhandelt ist, nicht mehr stoppen können.

Am morgigen Samstag tritt Geist als Kronzeuge gegen ACTA auf einer von der neuseeländischen Registry InternetNZ organisierten Gegen-Veranstaltung auf. In Wellington startet in der kommenden Woche Runde 8 der offiziellen ACTA-Verhandlungen. Im c't-Interview legt er seine Positionen dar und fordert, Länder wie China oder Indonesien an den Verhandlungen zu beteiligen, da sonst im Bereich Produktpiraterie kaum Verbesserungen erreicht werden könnten.

Siehe dazu in c't-Hintergrund

    * ACTA muss multilateral werden

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Die Teilnehmer der Konferenz PublicACTA im neuseeländischen Wellington haben am Samstag eine Erklärung verabschiedet, in der sie für das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA die Wahrung von Grundwerten des Zusammenlebens im Netz und demokratische Kontrolle fordern. Auch fordern sie nationale Schrankenregelungen und internationale Vorschriften im Urheberrecht. Die Wellington Declaration steht den Internetnutzern zum Mitunterzeichnen bereit und soll den Teilnehmern der nächsten ACTA-Verhandlungsrunde, die kommende Woche in Neuseeland beginnt, übergeben werden. Die Erklärung wird auch vom deutschen Arbeitskreis Grundrechte, informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz (AK Daten) unterstützt.

Im Schulterschluss mit dem EU-Parlament treten die Unterzeichner der Erklärung eine Beschränkung von ACTA auf Produktfälschung im großen, kommerziellen Stil ein, also den Problembereich, auf den das geplante Abkommen dem Titel nach eigentlich adressiert sei. Auch sollen Regierungen klarstellen, welches Problem sie genau lösen wollen und warum nicht in der für Fragen des Geistigen Eigentums zuständigen World Intellectual Property Organisation (WIPO) offen verhandelt wird.

Auf der Konferenz sei auch erwogen worden, es bei einer entschiedenen Aufforderung zu belassen, bestehendes Recht nicht zu verändern, sagte Jordan Carter von der neuseeländischen Registry InternetNZ und einer der Sprecher von PublicACTA auf Anfrage von heise online. Denn eigentlich soll sich ACTA ja allein mit Fragen der Durchsetzung befassen. Allerdings habe man es für unwahrscheinlich gehalten, dass die beteiligten Regierungen jetzt noch eine Kehrtwende machen, berichtete Carter. Daher würden in der Erklärung auch einige  Bedingungen für ein umfassenderes Anti-Piraterie-Abkommen aufgelistet.

Vor allem verwahren sich die ACTA-Kritiker dagegen, dass Grundrechte wie Datenschutz und auch der Zugang zur Kommunikation ausgehöhlt würden. Das Abschalten von Internetzugängen führe zur unverhältnismäßigen Einschränkung der Bürgerrechte. Der Schutz von Internet Service Providern als reinen Mittlern dürfe wegen der Bedeutsamkeit des Zugangs zu den Netzen nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. Die Unterzeichner der Erklärung wehren sich grundsätzlich dagegen, dass ACTA zum ersten Mal überhaupt einen weltweiten Standard für die Haftbarkeit von ISPs einführe. Die australische Urheberrechtsexpertin Kim Weatherall hatte während der Konferenz darauf hingewiesen (PDF Dokument), dass es einen solchen Standard bisher im internationalen Recht nirgends gebe.

Quelle : www.heise.de

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ACTA: Vertragstext wird am 21. April veröffentlicht
« Antwort #54 am: 19 April, 2010, 14:47 »
Wende im Fall Anti-Counterfeit Trade Agreement? Die Verhandlungspartner haben vergangene Woche eine Mitteilung veröffentlicht, wonach der Entwurf des Vertragstextes am 21. April offengelegt werden soll. Allerdings werden die Texte leider höchst unvollständig sein.

Gibt es jetzt endlich die Transparenz, die man schon so lange fordert? Wie die Verhandlungsteilnehmer des Anti-Counterfeit Trade Agreements (ACTA) vergangene Woche erklärten, steht man kurz davor. Während die Teilnehmer in Neuseeland weitere Aspekte des Vertrages besprachen, ließ man mitteilen, dass der Entwurf des Vertragstextes am 21. April offengelegt werden soll.

Die Begeisterung darüber hält sich jedoch in Grenzen. Natürlich ist es gut, endlich mehr Einblicke zu gewinnen. Doch die Veröffentlichung spiegelt nicht wirklich den Willen zur Transparenz wieder. Die Publikation des Entwurfs soll nämlich unvollständig sein. Dies bedeutet, dass einige Passagen fehlen werden. Ob diese wichtig sind, lässt sich somit vorab kaum sagen.

In Anbetracht der bisherigen Geheimniskrämerei ist jedoch nicht davon auszugehen, dass man die kritischsten Punkte kundgeben wird. Vermutlich wird es nur ein kleiner Happen für die Gegner des Vertrages sein. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass man damit ein "besseres Bild" von den Verhandlungsergebnissen zeichnen will. Die Standpunkte der einzelnen Verhandlungsteilnehmer sollen in der Veröffentlichung ebenfalls nicht gekennzeichnet sein.

Der veröffentlichte Entwurf wird nur die Bestandteile enthalten, bei denen die Verhandlungsteilnehmer zu einer Übereinkunft gekommen sind. Aspekte, bei denen noch keine Klarheit herrscht, wird man nicht lesen können. Somit wird man letzten Endes nur einen Bruchteil des Gesamtvertrages zu Gesicht bekommen. Auch zu den Gründen der Veröffentlichung bezogen die Teilnehmer Stellung. Man gehe inzwischen davon aus, dass eine Veröffentlichung einen raschen Abschluss der Verhandlungen begünstige.

Das Anti-Counterfeit Trade Agreement wird Auswirkungen auf alle unterzeichnenden Mitgliedsstaaten haben. Insbesondere die Bereiche Urheberrecht und Markenrecht werden davon betroffen sein. Ob Patentrechte aufgenommen werden, ist noch nicht eindeutig klar. Auch die tatsächlichen juristischen Folgen des Vertrages sind unbekannt. Die Ansichten gehen hier scharf auseinander.

Manche befürchten eine Three-Strikes-Regelung in allen unterzeichnenden Mitgliedsstaaten. Dies würde bedeuten, dass beim dritten Urheberrechtsverstoß die Internetverbindung für einen bestimmten Zeitraum gekappt wird. Seitens der Politik versucht man jedoch zu beruhigen. Die vorhandene Rechtslage würde nicht verschärft werden.

Quelle: www.gulli.com

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Anti-Piraterie-Abkommen ACTA: Verhandlungstext veröffentlicht
« Antwort #55 am: 21 April, 2010, 10:05 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte gegenüber heise online die Veröffentlichung des aktuellen Verhandlungsentwurfs  (PDF-Datei) für das sogenannte Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Der nun vorgestellte Verhandlungstext enthält auf den ersten Blick wohl keine relevanten Änderungen zu den bislang im Internet aufgetauchten Versionen.

Das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen, mit dem gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen weltweit vorgegangen werden soll, wurde von der EU, den USA , Japan und sechs weitere Staaten seit 2007 hinter verschlossenen Türen verhandelt. Wegen dieser mangelnden Transparenz und Befürchtungen unter anderem über die Durchsetzung etwa von Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer durch die Hintertür waren in den vergangenen Monaten heftige Debatten aufgekommen. Leutheusser-.Schnarrenberger meinte dazu: "Nur mit Offenheit kann man unbegründeten Spekulationen und Befürchtungen vorbeugen." Die Veröffentlichung des Verhandlungstextes sei notwendig gewesen, "damit die demokratische Transparenz der Verhandlungen gestärkt wird".

Die Justizministerin ging auch kurz auf die Netzsperren ein,  die nach Ansicht von Kritikern durch ACTA hoffähig gemacht werden könnten.  Sie sind in einer Fußnote in einem ACTA-Entwurf vom Januar, der über Umwege an die Öffentlichkeit gelangte, erwähnt. Leutheusser-Schnarrenberger wies die Befürchtungen zu den Sperren zurück: "Besonders wichtig ist, dass im Verhandlungstext von ACTA keine Internetsperren vorgesehen sind. Internetsperren sind grundsätzlich der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen", betonte die Ministerin. "Das Kappen von Internetzugängen als schärfste Form des Sperrens dürfte bereits nach den deutschen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben unzulässig sein." Einen völkerrechtlichen Abkommen, das Netzsperren enthalte, werde die Bundesregierung daher auch nicht zustimmen.

Nachlesen lässt sich die Ablehnung der Bundesregierung zu den Sperren auch in einer aktuellen Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Die darin von den Grünen nochmal geforderte Transparenz des Verfahrens ist zwar seit heute entschärft, die Debatte um die inhaltlichen Fragen, insbesondere den Streit, ob die vorliegenden Vorschläge Veränderungen im EU-Recht oder deutschen Recht mit sich bringen, geht mit der heutigen Veröffentlichung des Vertragstexts wohl erst richtig los.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage versichert die Bundesregierung zwar noch einmal, sie halte daran fest, dass ACTA keine Änderungen der Rechtslage in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht, bringen soll. Anhaltspunkte, dass die EU in den Verhandlungen zivil- oder strafrechtliche Regelungen anstrebe, die mit dem deutschen Recht nicht vereinbar seien, habe man nicht. Mindestens in einem Punkt hat die EU-Kommission allerdings Veränderungen der Rechtslage durchaus angekündigt: Über die Regeln des "Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" wolle man mit ACTA durchaus hinaus gehen, hatte der Verhandlungsführer der Kommission im vergangenen Jahr gesagt.

In vielen Ländern gehen Rechtswissenschaftler sehr wohl davon aus, dass ACTA Veränderungen für ihre nationalen Gesetze bringen wird. Kimberlee Weatherall  vom australischen Centre for Intellectual Property in Agriculture sagte gegenüber heise online, es komme zwar noch darauf an "welche von den Klammern des Textes am Ende überleben". Auf der Liste der möglichen Veränderungen für Australien stünden aber unter anderem gesetzlich festgelegte Mindeststrafen für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen – die gibt es übrigens auch in Europa bislang nicht. Sie sind eine Spezialität im US-Rechtssystem. Auch einstweilige Verfügungen gegen Dritte, etwa Internet-Provider, die Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern hätten, auch wenn sie selbst nicht beteiligt sind, wären neu für Australien.

Weatherall fürchtet auch die Ausweitung der ACTA-Bestimmungen auf Patente. "Das könnte Australien in ähnliche Kontroversen um vom Zoll fest gehaltene Transitgüter stürzen wie Europa oder aber einstweilige Verfügungen gegen IT-Produkte an den Grenzen nach sich ziehen wie in den USA", meinte Weatherall. Ihrer Meinung nach dürfte das größte Problem aber der Verlust an Flexibilität für nationale Regierungen sein. Strafmaßnahmen sind in ACTA immer ein Muss, Schrankenregelungen sehe das Abkommen dagegen kaum vor.

Auch für die USA bringt ACTA gesetzliche Änderungen, sagte Gwen Hinze von der Electronic Frontier Foundation gegenüber heise online. "Ich würde insbesondere den von der EU eingebrachten Vorschlag hervorheben, dass auch Anstiftung und Beihilfe strafbar sein sollen." Damit würden die Haftungsregeln erheblich ausgeweitet. Anstiftung gebe es nach US-Recht nicht im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Die Organisationen Knowledge Econology International  (KEI) hat in einer sehr ausführlichen Analyse  dargestellt, wo die USA, aber auch andere Staaten ihre Gesetze ändern müssten beziehungsweise laufende Vorhaben wie neue Schrankenregelungen durch ACTA konterkariert werden. Angesichts der fortbestehenden Bedenken gegenüber ACTA dürfte es nach der Bereitstellung des offiziellen Verhandlungstext wohl heißen: Feuer frei auf ACTA.

Quelle : www.heise.de

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Analyse: ACTA liefert noch viel Stoff für Diskussionen
« Antwort #56 am: 22 April, 2010, 17:21 »
Nach anhaltender Kritik an den bisher hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA haben die Verhandlungspartner am Mittwoch die aktuelle Entwurfsfassung des Abkommens veröffentlicht. Für heise online zieht der Hannoveraner Rechtsexperte Axel Metzger ein erstes Fazit des Papiers. Der Autor ist Professor für Geistiges Eigentum und Informationstechnologierecht an der Universität Hannover und Mitautor des ACTA Blogs, auf dem alle bisher verfügbaren Dokumente zu ACTA gesammelt sind.

Der durch die Europäische Kommission veröffentlichte Verhandlungsentwurf (PDF-Datei) für das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) enthält zwar noch die meisten der in den vergangenen Monaten stark kritisierten Regelungen zum Urheberrecht im Internet. Einige der bitteren Pillen für Internernutzer und Diensteanbieter wurden aber gestrichen oder jedenfalls mit Vorbehalten versehen.

Einer der Hauptstreitpunkte betrifft die Regelungen zur Haftungsprivilegierung von Internet Service Providern, welche nach Artikel 2.18 (3) (b) Option 1 des jetzt veröffentlichten Entwurfs davon abhängig gemacht werden könnten, dass der Provider eine "policy" verabschiedet, welche Urheberrechtsverletzungen verhindert (”a policy to address the unauthorized storage or transmission of materials protected by copyright”). Konkrete Maßnahmen, insbesondere Sperrungen von Nutzerkonten, sind nun nicht mehr als zwingende Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung vorgesehen. Damit scheint die Pflicht für ACTA-Mitgliedstaaten und die dort ansässigen Provider, entsprechende Sperren gegenüber den Nutzern einzuführen, für den Moment vom Tisch zu sein. Als Option 2 ist allerdings vorgesehen, dass ACTA-Mitgliedstaaten Nutzer durch gerichtliche oder behördliche Anordnung sperren dürfen – auch wenn sie dies nicht müssen. Dieser Punkt dürfte noch für anhaltende Diskussionen sorgen.

Ebenfalls kontrovers dürften die Bestimmungen zur strafrechtlichen Sanktionierung von Verletzungen des geistigen Eigentums bleiben. Hier sticht ins Auge, dass Artikel 2.14 (3) für die nicht-genehmigte Aufzeichnung und Wiedergabe von Filmen strafrechtliche Sanktionen vorsieht, ohne dass ein Vorsatz des Täters vorausgesetzt wird. Zwar mögen in entsprechenden Fällen regelmäßig starke Indizien für das Vorliegen von Vorsatz sprechen, ein Verzicht des materiell-rechtlichen Erfordernisses erscheint gleichwohl als weitgehend.

Nähere Beachtung gebührt auch den Regelungen zum Schadensersatz in Artikel 2.2 (a) (ii), welche nunmehr auch die Abschöpfung des Verletzergewinns gestatten – was in Art. 45 des WTO-Abkommens zum geistigen Eigentum TRIPS (PDF-Datei) noch nicht vorgesehen war – und bei der Bemessung des Schadensersatzes eine Reihe von Kriterien einbeziehen, die der Rechtsinhaber liefern kann – etwa den nicht näher spezifizierten Wert des Immaterialguts. Die Regelung folgt weitgehend dem Modell des Korea - U.S. Free Trade Agreement (PDF-Datei), siehe dort Art. 18.10 (5).

Auch die weiteren Maßnahmen zur zivilrechtlichen Durchsetzung gehen über TRIPS hinaus. So findet sich beispielsweise in Art. 2.1 nun ausdrücklich die Möglichkeit, Unterlassungsverfügungen gegen Dritte zu erwirken, die zwar nicht selbst geistige Eigentumsrechte verletzen, deren Dienste aber hierfür benutzt werden. Auch diese Regelung zielt auf Provider ab.

Schließlich enthält der Entwurf umfangreiche Pflichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchsetzung der Vertragsbestimmungen und der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten – einschließlich noch etwas schwammiger Regelungen zum Datenaustausch. Hier sollten Datenschutzexperten aufmerksam prüfen, ob die Vorbehalte für nationale Datenschutzstandards ausreichend sind. Der hierfür maßgebliche Art. 3.1 (4) ist gegenwärtig noch mit einer Klammer versehen.

Fazit: Viel Stoff für Diskussion, die in den nächsten Wochen und Monaten dringend geführt werden muss – und zwar auf der Grundlage veröffentlichter Entwürfe.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-ACTA-liefert-noch-viel-Stoff-fuer-Diskussionen-984590.html

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Kritiker wollen ACTA abspecken
« Antwort #57 am: 05 Mai, 2010, 12:42 »
Der Streit um das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ist nach der Veröffentlichung  des Textes voll entbrannt. Im Rahmen einer von den Grünen initiierten Veröffentlichung">Anhörung im Europaparlament am Dienstag kritisierten Gegner verstärkt einzelne Bestimmungen des von der EU, den USA und neun weiteren Staaten verhandelten Abkommens. Die Verbraucherorganisationen Health Action International  und Knowledge Ecology International forderten dabei, Sanktionen gegen Patentverletzungen komplett aus ACTA zu streichen.

KEI-Chef James Love kritisierte die Verschiebung der Gewichte zugunsten der Rechteinhaber: Die Bestimmungen zu Schadenersatzzahlungen "haben Leute geschrieben, die immer als Kläger auftreten, aber nie selbst in der Rolle der Verklagten sind". Auch die Schrankenregelungen, die der US-Gesetzgeber vorsehe, würden mit ACTA einfach vom Tisch gewischt. "Die USA haben Bestimmungen eingebracht, die gegen geltendes EU-Recht verstoßen, die EU solche, die gegen US-Gesetze verstoßen", erklärte Love.

Letztlich gebe es nur eine gute Lösung für ACTA, befand Jeremy Zimmermann von La Quadrature du Net: "ACTA muss komplett abgelehnt werden". Bisherige Beschränkungsversuche wie des EU-Parlaments reichten nicht. Vielmehr solle konsequent die Legitimität des Verfahrens infrage gestellt werden. In der Schweiz, so berichtete Zimmermann, werde bereits diskutiert, ob das als Unterhändler auftretende Institut für Geistiges Eigentum überhaupt einen Vertrag von solcher Tragweite ohne Parlamentsbeteiligung aushandeln könne.

Joe McNamee von der Nutzerorganisation Europe Digital Rights (EDRI) erklärte, selbst wenn ACTA morgen aufgegeben werde, bleibe die Debatte um eine verstärkte Haftung der Internet Service Provider und die Übernahme von Hilfspolizeiaufgaben auf der Agenda. Die EU-Kommission betreibe dazu aktuell gleich drei verschiedene Verfahren. McNamee erklärte, die drohende Kontrollpflicht der Provider über ihre Nutzer sei mit den Grundrechten in Europa schlicht nicht vereinbar und verbiete sich auch, weil die EU verpflichtet sei, auch in anderen Ländern eine gesunde Demokratie zu befördern. Die Streichung der Three-Strikes-Fußnote aus dem aktuellen Entwurf überzeuge ihn nicht, denn im Zweifel werde auf die Entstehungsgeschichte eines internationalen Vertrages zurückgegriffen, um zu entscheiden, was die Vertragspartner eigentlich gemeint hätten.

Indien befürchtet erhebliche Einschnitte beim Handel mit generischen Medikamenten. Ashutosh Jindal von der indischen Botschaft begrüßte in der Anhörung zwar Ankündigungen der EU und den USA, dass ACTA bestehende internationale Vereinbarungen unangetastet lassen werde, die Regierungen flexible Regelungen für den Medikamentenzugang ermöglichten. Allerdings stehe der ACTA-Text dazu im Widerspruch. Jindal warnte insbesondere vor der Verschärfung der Maßnahmen der Grenzbehörden, die von Amts wegen und auf einen bloßen Verdacht hin tätig werden können. Durch solche Regelungen sei der Warenverkehr mit Generika stark bedroht. ACTA würde die "delikate Balance" stören, die etwa Abkommen über handelsbezogene Aspekte des Geistigen Eigentums (TRIPS ) zwischen den Interessen einiger weniger und denen von Milliarden von Menschen ziehe.

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Bundesrat stellt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA in Frage
« Antwort #58 am: 08 Mai, 2010, 13:53 »
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine deutliche Einschränkung des geplanten  Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gefordert. Einer solchen Vereinbarung dürfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn es vollständig dem bereits bestehenden EU-Recht entspreche, hält die Länderkammer in einer auf Antrag (PDF-Datei) Hamburgs verabschiedeten Resolution fest. ACTA dürfe auch nicht "der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums" in der EU vorgreifen und keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nicht-kommerziellen Bereich zur Folge haben.
 
In der Begründung der Entschließung stellen die Länder das von führenden Industriestaaten, der EU, den USA und Schwellenländern wie Mexiko ausgearbeitete Abkommen auch prinzipiell in Frage. Es sei unklar, ob ein solcher Vertrag einer vergleichsweise kleinen Staatengemeinschaft "der richtige Weg zu einem umfassenden Schutz von geistigen Eigentum und vor Produktfälschung" sein könne. "Zwingender Bestandteil zur möglichst umfangreichen Gewährleistung der Rechte an immateriellen Gütern sei "ein möglichst weitgreifendes Abkommen" unter Einbezug denkbar vieler Nationen. Es sei bedauerlich, dass nicht im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder der Welthandelsgesellschaft (WTO) bereit stehende Strukturen etwa für die Durchführung von Konsultationen zum Tragen kämen.
 
Sollte der Plan trotzdem weiter verfolgt werden, will der Bundesrat sicherstellen, dass die Grundrechte der Bürger einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und Schutzvorkehrungen wie der Richtervorbehalt geachtet würden. Nötig sei eine substanzielle Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane und des EU-Parlaments an den weiteren Verhandlungen angesichts "der weitreichenden Bedeutung für die Freiheitsrechte". Ferner begrüßen die Länder die Auflage der EU-Abgeordneten für die EU-Kommission, eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung von ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz durchzuführen. Eingefügt hat der Bundesrat auf Empfehlung seines Europaausschusses noch eine Erinnerung an einen früheren Beschluss, dass jenseits der Bemühungen zum Abschluss multinationaler Vereinbarungen "auch fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden sollten", um so Mindeststandards zum Schutz etwa von Urheber-Patent- und Markenrechten zu verankern.

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Google attackiert ACTA
« Antwort #59 am: 10 Mai, 2010, 13:24 »
Der Suchmaschinengigant Google scheint inzwischen nicht mehr an einer Diskussion rund um das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) interessiert zu sein. Man stellt sich aktiv dagegen.

Daphne Keller ist leitende Mitarbeiterin und Rechtsanwältin des Konzernriesen Google. Im Rahmen einer Konferenz an der Stanford University hat sie sich aktiv gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ausgesprochen. Sie bezeichnete das Abkommen als "Gollum-artig", da es etwas sei, das "im Schatten hochgezüchtet wurde". Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit habe nie existiert.

"Das sieht sehr stark nach kulturellem Imperialismus aus. Das ist etwas, das sich an sehr viele Menschen herangeschlichen hat", so Keller wörtlich während der Konferenz. Dabei ist das Engagement von Google wenig verwunderlich. Sollte das ACTA-Abkommen tatsächlich eingeführt werden, dürfte dies nicht nur Veränderungen für die einfachen Netznutzer bedeuten.

Filesharer wären zwar ebenfalls massiv betroffen, doch auch Dienstleister im Internetbereich würden stärker in den Fokus geraten. Da Google eine internationale Führungsposition einnimmt, kann über die Auswirkungen nur gemutmaßt werden. Tatsache ist jedoch, dass die Verantwortung der Internet Service Provider und sonstigen Dienstleister massiv erhöht würde.

Sollten diese den Forderungen des ACTA-Abkommens nicht entsprechen können oder wollen, so könnte es durchaus möglich sein, dass sie für eventuell entstandene Schäden mit in Haft genommen werden. Die nächste Verhandlungsrunde des ACTA-Abkommens findet im Juni statt. Die Verhandlungsteilnehmer treffen sich dann in der Schweiz, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Große Teile der Contentindustrie argumentieren derweil damit, dass das Abkommen ein "wichtiger Schritt vorwärts" sei -unabdingbar, wenn man die Zukunft der kreativen Industrie auch im Internet sicherstellen will.

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