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ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
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Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act (Gelesen 17667 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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ACTA - EFF verwirft Klage aufgrund "Nationaler Sicherheit"
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Antwort #15 am:
21 Juni, 2009, 21:01 »
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist eines der bestgehütetsten Geheimnisse im Bereich internationaler Verhandlungen und wird es wohl auch bleiben, bis es vielleicht zu spät ist.
Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) nämlich nun erklärt hat, wird man nicht weiter um eine Preisgabe der Vertragsinhalte klagen. Nachdem sich der neue Präsident der USA, Barrack Obama, dazu entschlossen hatte die ACTA-Verhandlungen weiterzuführen, hatte man eigentlich auf mehr Transparenz gehofft.
War es doch eines der Wahlversprechen, die der neue Präsident geleistet hatte. Die Electronic Frontier Foundation sowie Public Knowledge ziehen ihre Klage nun jedoch zurück, nachdem die Informationen des ACTA-Abkommens als wichtig für die "Nationale Sicherheit" deklariert wurden. Wie genau Urheberrechtsauseinandersetzungen die nationale Sicherheit belasten könnten, ist nicht nur den Juristen der EFF ein Rätsel.
"Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass wir unsere Klage nicht weiter durchführen können, aber es gibt keinen Grund sie fortzuführen, wenn wir keine Informationen vor der Fertigstellung von ACTA erhalten", so Gwen Hinze, der International Policy Director der EFF. "Hier liegt eine grundlegende Problematik vor. Es ist jetzt klar, dass die Vertragstexte und Hintergrund-Dokumente für diese Übereinkunft den Repräsentanten der großen Medien-Rechteinhabern sowie pharmazeutischen Unternehmen vom Industrie- & Handelskomitee für geistiges Eigentum bekannt gegeben wurden. Nur die einfachen Bürger - die primär von ACTA betroffen sein werden - mussten sich bisher auf inoffizielle Leaks von jedweden Informationen über den Vertrag verlassen und wir hatten keine Möglichkeit Einfluss auf die Vertragsverhandlungen zu nehmen.
Das lässt sich schwerlich als transparente oder ausbalancierte Vertrags-Schaffung bezeichnen."
Man erklärte, dass man weiterhin so viel Druck wie möglich auf die Regierung Obama ausüben werde, um weitere Informationen zum ACTA-Abkommen zu erhalten. Die Folgen seien zu weitreichend und wichtig, als dass sie hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden dürften.
Quelle :
www.gulli.com
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Verbraucherschützer:Pause für Anti-Piraterie-Abkommen ACTA,keine Internetsperren
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Antwort #16 am:
24 Juni, 2009, 17:07 »
Verbraucherschützer aus Europa und den Vereinigten Staaten fordern mehr Transparenz bei den Verhandlungen über das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). In einem Positionspapier (PDF-Datei) zu geistigen Eigentumsrechten spricht sich die Dachorganisation Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) für eine Unterbrechung der ACTA-Verhandlungen aus, solange bis der komplette Entwurf des Abkommens veröffentlicht wurde. Darüber hinaus beziehen die Verbraucherschützer Stellung gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen.
Die Verbraucherorganisationen mahnen, die rechtliche Absicherung des geistigen Eigentums sei ein komplexes Politikfeld, das unter anderem die Bereiche Privatsphäre, Bürgerrechte, soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie "eine Vielzahl anderer Themen" berühre. TCAD empfiehlt den Gesetzgebern, bei Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums mehr Transparenz walten zu lassen und die Grundrechte der Verbraucher zu schützen. Darüber hinaus dürfe der Schutz von Interessen der Rechteinhaber nicht den Wettbewerb verzerren.
Konkret warnen die TCAD-Mitglieder vor überzogener Gesetzgebung gegen Rechtsverletzungen im Internet. Die Verbraucherschützer sprechen sich klar gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen aus, wie sie nicht nur in Frankreich von der Rechtelobby erfolgreich auf die Regierungsagenda gesetzt wurden. Auch dürften Links zu geschützten Werken im Internet nicht der Strafverfolgung ausgesetzt sein. Zudem müsse der Gesetzgeber unterscheiden, ob Verstöße absichtlich begangen wurden oder nicht, wobei überhaupt nur Vergehen mit kommerziellem Hintergrund strafrechtlich verfolgt werden sollten.
Dem ACTA-Vorhaben mangele es an Transparenz und Legitimierung, heißt es in dem Papier weiter. Es dürfe keine weiteren Treffen der ACTA-Partner geben, bis die Vereinigten Staaten und die Europäische Union den vollen Text des bisherigen Entwurfs veröffentlicht hätten sowie weitere Anstrengungen zur Offenlegung der Verhandlungen unternähmen. Das Abkommen dürfe die nach bestehenden Übereinkünften vorhandenen Spielräume nicht weiter einschränken. Die Verbraucherschützer warnen vor überzogenen Schadensersatzregelungen und fordern eine Beteiligung der Entwicklungsländer. Als Berater der US-Regierung und der EU will sich TACD nun in die ACTA-Debatte einschalten.
An den ACTA-Verhandlungen nehmen auf Einladung der USA und Japans neben der EU auch Staaten wie Kanada, Marokko, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Australien teil. Die Gespräche finden seit 2007 hinter verschlossenen Türen statt, die US-Regierung und auch die für die EU-Mitgliedsstaaten beteiligte EU-Kommission halten Einzelheiten zum Verhandlungsprozess sowie Entwürfe unter Verschluss. Die Geheimniskrämerei der ACTA-Staaten wird von Bürgerrechtsgruppen massiv kritisiert. Die US-Regierung will an den Plänen festhalten und das Abkommen im kommenden Jahr unter Dach und Fach bringen. Das nächste Treffen der ACTA-Länder soll im Juli in Marokko stattfinden.
Quelle :
www.heise.de
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G8 will rasche Verabschiedung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA
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Antwort #17 am:
10 Juli, 2009, 13:38 »
Die G8-Staaten pochen in ihrer ersten längeren Deklaration (PDF-Datei) zu Weltwirtschaft, Klima und Entwicklungspolitik in L'Aquila auf eine rasche Verabschiedung des seit Ende 2007 hinter verschlossenen Türen ausgehandelten Anti-Piraterieabkommen (ACTA). Weder die jüngste Kritik von Nichtregierungsorganisationen noch Gespräche mit den Schwellenländern im Rahmen des Heiligendamm-Dialogs haben daran etwas geändert. ACTA biete eine wichtige Gelegenheit, die Standards zum Schutz des Geistigen Eigentums zu verbessern, heißt es in der Deklaration.
Russland ist als einziges der G8-Länder kein ACTA-Verhandlungspartner. Die fünf großen Schwellenländer China, Indien, Brasilien, Südafrika und Mexiko sind ebenfalls nicht in die Anti-Piraterie-Abkommen einbezogen.
Kritiker warnten nach der Lektüre der bislang veröffentlichten Teile vor den erheblich erweiterten Befugnissen von Zollbehörden. Erst kürzlich wurden in Frankfurt Generika-Medikamente widerrechtlich aufgehalten, die sich lediglich im Transit befanden. Seither warnen Entwicklungshilfeorganisationen noch lauter vor einer weiteren Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten.
Gerade bei der Zusammenarbeit der Zollbehörden will die G8 zusätzlich zu ACTA auch noch weitere bilaterale und multilaterale Möglichkeiten zur Zusammenarbeit unter dem Dach der Weltzollorganisation (WCO) vorantreiben, etwa im Rahmen des Pilotprojekts "INFO IPR", bei dem die nationalen Zollbehörden etwa "Warnhinweise" auf gefährliche gefälschte Güter austauschen sollen, etwa gefälschte Medikamente, Kosmetika und Nahrungsmittel, Spielwarenfälschungen oder falsche Ersatz- oder Bauteile für kritische Infrastrukturen oder Waffensysteme.
Eine Expertengruppe zum Geistigen Eigentum (IPEG) präsentierte am Donnerstag ein Modellabkommen (PDF-Datei), das den Behörden der G8-Staaten einen raschen Informationsaustausch erlauben soll, ohne dass nationale Gesetze geändert werden müssen. Die IPEG rät allen Staaten, sich verstärkt Gedanken darüber zu machen, wie Piraterie im Internet wirksamer bekämpft werden könne. Dabei müsse auch das "digitale Umfeld" für Piraterie einbezogen werden.
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/G8-will-rasche-Verabschiedung-des-Anti-Piraterie-Abkommens-ACTA--/meldung/141804
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Verbände: ACTA soll Internet unangetastet lassen
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Antwort #18 am:
16 Juli, 2009, 17:36 »
Vertreter der amerikanischen Kommunikationsindustrie, Bürgerrechtler und Bibliotheksverbände haben die US-Regierung aufgefordert, bei den Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA die Interessen der Netzwirtschaft und der Verbraucher zu berücksichtigen. In einem offenen Brief (PDF-Datei) an den Handelsbeauftragten der Regierung Obama, Ron Kirk, warnen die Organisationen vor dem wirtschaftlichen Schaden, den das geplante Abkommen anrichten könnte. Zudem fordern sie, das Internet unangetastet zu lassen und den Verhandlungsprozess transparenter zu gestalten.
Die unterzeichnenden Organisationen – darunter der Verband der US-Computer- und Kommunikationsindustrie CCIA und Bürgerrechtsorganisationen wie Public Knowledge oder das Center for Democracy & Technology – stützen sich auf die wenigen Informationen, die über das weiter hinter verschlossenen Türen verhandelte Abkommen bisher an die Öffentlichkeit drangen. ACTA wird auf Initiative der USA und Japans mit der EU und weiteren Staaten verhandelt, darunter Kanada, Australien, Singapur und Marokko. Vertreter der Teilnehmerstaaten haben sich am heutigen Donnerstag zu einer zweitägigen Verhandlungsrunde in Marokko eingefunden.
In den Verhandlungen soll es Berichten zufolge nicht um die weiter unter Verschluss gehaltenen Pläne für die Durchsetzung geistigen Eigentums im "digitalen Umfeld" gehen. Aufgrund der bisher spärlich verfügbaren Informationen fürchten Beobachter, dass ACTA Konsequenzen für die Internetwirtschaft haben könne. Eine vom US-Handelsbeauftragten im April veröffentlichte Zusammenfassung deutete an, dass die Rolle der Provider bei der Durchsetzung dieser Rechte diskutiert werde. Wenig später an die Öffentlichkeit gelangte Dokumente hatten den Verdacht erhärtet, dass im Rahmen der ACTA-Verhandlungen auch über rechtliche Rahmenbedingungen für das Internet gesprochen wird.
Wirtschaftsvertreter wie die CCIA-Mitglieder fürchten daher Nachteile für die Branche und die Verbraucher. Im Verbund mit Bibliotheken und Bürgerrechtlern fordern sie nun, die für ACTA geplanten "Internet-spezifischen Bestimmungen" zu streichen. Die Unterzeichner wiederholen die auch von anderen Interessenvertretern schon oft gestellte Forderung nach mehr Transparenz und der Veröffentlichung der bisherigen Verhandlungsergebnisse. Zudem fordern sie eine Beteiligung der Internet-Branche und der Netzgemeinde. Im Juni hatten auch Verbraucherschutzverbände aus Europa und den USA das Abkommen kritisiert und sich für mehr Transparenz ausgesprochen.
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ACTA: US-Regierung kündigt Entwurf für Pirateriebekämpfung im Internet an
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Antwort #19 am:
20 Juli, 2009, 17:23 »
Auch in der fünften Verhandlungsrunde für das von Japan, der Europäischen Union, den USA und einer Handvoll weiterer Regierungen geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) stand das strittige Thema Internet nicht auf der Agenda. Die USA hätten einen Entwurf für die nächste Verhandlungsrunde im November in Südkorea angekündigt, erklärte Mathias Schäli vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IPI), der für die Schweiz an den Verhandlungen in der vergangenen Woche im marokkanischen Rabat teilnahm. Das Thema Internet sei "das vielleicht sensibelste Thema", an dem ganz offensichtlich auch großes öffentliches Interesse bestehe, meinte Schäli gegenüber heise online.
Den von verschiedner Seite vorgetragenen Forderungen nach mehr Transparenz in den Verhandlungen über das umstrittene Abkommens kamen die Teilnehmerländer zunächst nur ein kleines Stück entgegen. Zukünftig sollen spätestens eine Woche vor den jeweiligen Verhandlungsrunden Tagesordnungen veröffentlicht werden, sagte Schäli. Zudem solle das im April veröffentlichte Überblicksdokument weiter aktualisiert werden. Einer Veröffentlichung der Entwurfstexte stehen die ACTA-Verhandlungspartner aber weiter ablehnend gegenüber. Dies würde nicht den Gepflogenheiten bei internationalen Vertragsverhandlungen entsprechen, sagte Schäli. Einzelne Vertragspartner befürchteten, ACTA könne durch eine vorab Veröffentlichung sogar zum Präzedenzfall werden.
Kurz vor dem Treffen in Rabat hatten verschiedene Organisationen gefordert, die Pirateriebekämpfung im Internet komplett aus dem Abkommen zu streichen. Die insgesamt elf Verhandlungspartner wollen dagegen den nun angekündigten Entwurf der US-Regierung diskutieren. Der Machtwechsel in den USA hatte den Verhandlungsprozess in den vergangenen Monaten ins Stocken gebracht. Jetzt gibt es aber nach Aussage von Schäli ein klares Bekenntnis der Obama-Administration zum zügigen Abschluss von ACTA.
Zunächst habe man in Rabat nochmals die Themen internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Piraterie und besseren Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten besprochen, sagte der Schweizer Experte. Außerdem habe man auch die durchaus wichtige Frage diskutiert, wie sich die Gruppe organisieren wolle, sobald das Abkommen unterzeichnet sei. Denn dann müsse die Umsetzung der neue Regeln etwa im Bereich der Zusammenarbeit der Zollbehörden überwacht werden und es bedürfe eines Verfahrens, wie ACTA neuen Partnern schmackhaft gemacht werden kann.
Gerade Länder, die international immer wieder wegen der Fälschung von Waren an den Pranger gestellt werden, wie etwa China, sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. Meldungen, dass sich Brasilien bemüht habe, noch in die Runde der ACTA-Verhandlungspartner aufgenommen zu werden, beruhen laut Schäli wohl auf einem "Missverständnis". Die Verhandlungsgruppe habe sich im übrigen in Rabat darauf verständigt, aktuell keine neuen Verhandlungspartner mehr in ihre Reihen aufzunehmen. Das könne den Abschluss des Abkommens nur verzögern.
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Copyright reloaded: EU plant Urheberrecht 2010
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Antwort #20 am:
20 Oktober, 2009, 16:46 »
Die Europäische Kommission strickt weiter an einem Urheberrecht für die digitale Welt. Die Generaldirektionen Informationsgesellschaft und Binnenmarkt haben Eckpunkte für ein europäisches Urheberrecht 2010 vorgelegt. Dabei geht es in der Hauptsache um drei Projekte, wie die Kommission Montag in Brüssel mitteilte: Die Verwertung sogenannter "verwaister Werke" in Europa, ein System zur einfachen Klärung von Nutzungsrechten für große Digitalisierungsprojekte und besseren Zugang zu Information und Literatur für Sehbehinderte.
Dabei geht es auch um Einschränkungen für Rechteinhaber, den sogenannten Schrankenregelungen. Allerdings betont die Kommission, dass "ein ordnungsgemäßer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum entscheidend für die Förderung der Innovation in der wissensbestimmten Wirtschaft" sei. Eine umfassende Strategie für den "Schutz geistiger Eigentumsrechte" hatte in der vergangenen Woche bereits Margot Fröhlinger, Direktorin aus dem Kabinett von Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy, bei der ersten europäischen Innovationskonferenz vorgestellt. Fröhlinger hatte dabei auch auch das Gemeinschaftspatent, die zentrale Patentgerichtsbarkeit und das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA als Teile der Gesamtstrategie angesprochen.
Die aktuelle Mitteilung zum Urheberrecht fasst die lange erwarteten Ergebnisse der Konsultation über das EU-Grünbuch zum Urheberrecht zusammen, an der sich eine große Zahl von Bibliotheken (114), Universitäten (47), Verlegern (56) und Verwertungsgesellschaften (47) beteiligt haben. Die Kommission erkennt an, dass Bibliotheken, Archive und Universitäten für "ein weniger einschränkendes Urheberrechtssystem" eingetreten seien. Sie plädierten für einen "Kern von Ausnahmen im öffentlichen Interesse". Die Verleger argumentierten demgegenüber, dass der beste Weg zur Wissensverbreitung klassische Lizenzvereinbarungen und Verträge seien.
"Für ein nachhaltiges, auf eine Vielzahl von Bibliotheksinitiativen anwendbares System der vorherigen Genehmigung" sei ein "einfaches und kostenwirksames System für die Klärung der Digitalisierungs- und Online-Verbreitungsrechte" nötig, lautet das vorsichtige Resümee der Kommission. Möglicherweise müsse man hier auch an Sammellizenzen nachdenken. Arbeiten in diese Richtung sollen im kommenden Jahr durch Dialoge mit den verschiedenen Interessengruppen fortgesetzt werden. Die Kommission möchte den Lizenzierungsaufwand einer normalen europäischen Universität gerne verringern. Ein Koalition von Forschern setzt sich seit langem für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht ein.
Ebenso vorsichtig sind die Zusagen für eine europaweite Durchsetzung der Schrankenregelung zugunsten von Sehbehinderten. Hier will man ein Forum der Betroffenen schaffen. Zunächst sollen Verleger "ermuntert" werden, "mehr Werke in zugänglichen Formaten für Behinderte bereitzustellen". Das Konvertieren rechtmäßig erworbener Werke dürfe nicht durch technische Schutzmaßnahmen verhindert werden. Vorerst komplett zurückgestellt hat die EU Überlegungen zu einer neuen Schrankenregelung, die "kreative, adaptive oder abgeleitete Werke" durch Ausnahmen vom strikten Urheberrechtsschutz erleichtern könnte. Das Phänomen etwa der von Nutzern geschaffenen Inhalte sei noch zu neu, um dies anzugehen.
So bleibt das ins Auge gefasste Rechtsinstrument zu den "verwaisten Werken" – deren Urheber oder Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln ist – wohl das konkreteste Projekt der Kommission. 40 Prozent der Werke der British Library seien verwaiste Werke, sagte Fröhlinger auf der Innovationskonferenz. Ein Rechtsinstrument für die Klärung und gegenseitige Anerkennung verwaister Werke oder eine Ausnahmeregelung sind laut Kommission mögliche Schritte zur Behebung des Problems. Die EU strebt auch hier eine einheitliche Regelung für die gesamte Union an.
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ACTA: Anti-Piraterie-Abkommen bleibt Verschlusssache
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Antwort #21 am:
20 Oktober, 2009, 19:18 »
In den Verhandlungen zum geplanten multinationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) zwischen den USA, der EU, Japan und acht weiteren Regierungen geht es wie erwartet nun auch um die grenzübergreifende Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Laut der vergangene Woche veröffentlichten vorläufigen Tagesordnung (PDF-Datei) für die Verhandlungsrunde Anfang November in der koreanischen Hauptstadt Seoul soll es um die "Strafverfolgung in der digitalen Welt" gehen. Auch auf der Agenda für Seoul steht der Tagesordnungspunkt "Transparenz". In dieser Disziplin haben die ACTA-Länder bisher allerdings nicht überzeugen können: Die Verhandlungen finden weiter hinter verschlossenen Türen statt, Ergebnisse werden strikt unter Verschluss gehalten.
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat nun einige wenige Parteien eingeladen, den internetrelevanten Teil des Abkommens zu kommentieren. Die Liste der eingeladenen 42 Unternehmen und Interessenvertreter hat die US-Organisation Knowledge Ecology International (KEI) veröffentlicht. Damit kam das USTR den Forderungen nach mehr Transparenz ein bisschen nach und lud mit Google, Dell, Intel und Verizon auch jene Unternehmen ein, die vor den negativen Folgen des Abkommens für die Internetwirtschaft gewarnt hatten. Auch Vertreter der kritischen Nichtregierungsorganisationen Center for Democracy and Technolgy (CDT) und Public Knowledge, wurden gehört.
Mehr Transparenz bringe diese Aktion nicht, kritisierte KEI. Die Geheimniskrämerei geht ungebrochen weiter: Die handverlesenen Experten mussten sich schriftlich verpflichten, Stillschweigen über den Stand der Verhandlungen zu bewahren. Damit werde noch nicht einmal der Anschein von Transparenz gewahrt, heißt es in einer Stellungnahme von KEI. "Das Weiße Haus muss die ACTA-Texte öffentlich machen, sodass jeder sie lesen und frei darüber sprechen kann", fordert die Organisation. Das haben bis vor Kurzem auch noch einige der jetzt als ACTA-Kommentatoren geladenen Unternehmen gefordert.
Auch Vertreter der beiden beteiligten Nichtregierungsorganisationen äußerten sich gegenüber heise online kritisch. Art Brodsky von Public Knowledge wies auf die mangelnde Ausgewogenheit der konsultierten Gruppe hin, in der die Industrie dominiere. "Während wir nur Teile des Vertragstextes zu sehen bekamen, wurde die Industrie in alles eingeweiht", monierte Brodsky. Public Knowledge sei nicht einmal eine Abschrift der zu kommentierenden Textstellen überlassen worden. "Wir haben die Einladung akzeptiert, weil wir uns davon bessere Informationen für unser eigenes Handeln versprachen", rechtfertigt Brodsky die Teilnahme. "Besser zu wissen, was passiert, als im Dunkeln zu tappen. Wir sind allerdings nach wie vor der Meinung, dass das Verfahren viel zu verschlossen abläuft."
Aus Sicht von Public Knowledge ist die größte Gefahr, dass das Abkommen heimlich verabschiedet wird. Ähnlich äußerte sich auch David Sohn, der für CDT an der Konsultation teilnahm. CDT plädiere dafür, den hoch umstrittenen Internet-Teil erst einmal aus dem Abkommen herauszunehmen. Zudem warnte der CDT-Vertreter, die kleine Auswahl der Eingeweihten lasse keine sorgfältige Prüfung zu. "Eine sorgfältige Prüfung wäre aber hier besonders wichtig, denn komplizierte Fragen des geistigen Eigentums können Informationsfreiheit und Innovation beeinflussen", erklärte Sohn. "Normale Unternehmen und Verbraucher" könnten "in vielerlei Weise in schwierige Streitereien um das geistige Eigentum hineingezogen werden", fürchtet Sohn. Die ACTA-Bestimmungen würden nicht nur "Piraten", sondern auch normale Nutzer zu spüren bekommen.
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WIPO erörtert Kosten und Nutzen der "Piraterie"-Bekämpfung
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Antwort #22 am:
06 November, 2009, 18:17 »
Mit Kosten und Nutzen einer schärferen Gangart gegen Produktpiraten und Fälscher beschäftigte sich in dieser Woche der zuständige Ausschuss der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf. Dabei will die WIPO insbesondere die Perspektive ärmerer Länder berücksichtigen; eine differenzierte Kosten-Nutzenanalyse der Piratenjagd hatten sich die Mitgliedsstaaten in ihrer "Entwicklungspolitischen Agenda" verordnet.
Eine härtere Durchsetzung von Ansprüchen auf geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) wirkt sich gesamtwirtschaftlich gesehen nicht zwangsläufig positiv aus, schreibt Carsten Fink, seit kurzem WIPO-Chefökonom, in seinem Beitrag (
PDF-Datei
) zur Sitzung des Ausschusses. Insbesondere bei Software, PC-Spielen oder digitalen Medieninhalten profitiere die Wirtschaft unter anderem von Netzwerkeffekten und wachsender Nachfrage verbundener Produkte.
In dem ausführlichen Papier, das Fink noch vor seiner Anstellung bei der WIPO geschrieben hat, nennt er die wirtschaftlichen Effekte einer verschärften Verfolgung "ungewiss". Im Sonderfall Software profitieren nach Finks Meinung Unternehmen und deren zahlende Kunden, wenn sich Programme weit verbreiten, auch wenn es sich um geklaute Kopien handelt. Bei Musik und Filmen profitierten etwa diejenigen, die Abspielgeräte herstellen. Fink macht darauf aufmerksam, dass jeweils viele Faktoren für das Gesamtergebnis zu berücksichtigen seien: lokale Situation, Branche, Ziele der Kunden.
Positive Effekte sieht der Ökonom nur in der Beseitigung irreführender oder gefährlicher Produkte, etwa gefälschter Medikamente. Davon profitierten auch Gesellschaften in ärmeren Ländern unmittelbar, was wiederum die Verwendung knapper Staatsmittel rechtfertige. Das sei im Falle des Kampfs gegen gefälschte Markenkleidung oder kopierte Musik aus Sicht eines ärmeren Landes eben nicht so offensichtlich. Denn da nutzt der Anti-Pirateriekampf erst einmal ausländischen Unternehmen, während lokal Arbeitsplätze verloren gehen — auch wenn die von der Piraterie abhingen. Fink bezweifelt zudem die gängige Rechnung, dass jede verhinderte Raubkopie als verkauftes Exemplar die Kassen des Rechteinhabers klingeln lasse. Zahlen zu angeblichen Verlusten, die darauf beruhten, seien eher Mutmaßungen.
Unilevers Vice President Richard Heath verwies für die Rechteinhaber darauf, die Unternehmen könnten das Geld, das sie derzeit für den Anti-Pirateriekampf aufwenden, ansonsten in soziale Projekte stecken. Heath machte die alt bekannte Rechnung von der Vernichtung der Arbeitsplätze auf: 18 Millionen lebten in den USA vom geistigen Eigentum, 40 Prozent der wirtschaftlichen Aktivität basiere darauf. Sisule Musungu, Chef der Forschungs- und Entwicklungs-Organisation IQsensato, warnte andererseits vor dem möglichen Missbrauch von Durchsetzungsmaßnahmen und verwies auf eine Studie der EU-Kommission zur nachlassenden Innovationskraft im pharmazeutischen Bereich. Die Studie habe klar ergeben, dass Rechteinhaber das System durch Fortsetzungs-Patentierungen oder abschreckende Prozesse blockierten.
Während die WIPO sich um eine differenziertere Betrachtung bemüht, wird an anderer Stelle längst über eine härtere Gangart gegen Piraten und Fälscher verhandelt, etwa in den geheimen diplomatischen Verhandlungen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Ob die Verhandelnden dort sich noch die Zeit nehmen für differenzierte Betrachtung zur Nutzen-Kosten-Analyse aller, bleibt abzuwarten.
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ACTA: Geheimes Abkommen gegen Grundrechte und Freiheit
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Antwort #23 am:
21 November, 2009, 20:56 »
Der Druck auf die politischen Partner wird erhöht. Die USA will schon 2010 eine Einigung erzielen.
Laut unterschiedlichen Medienberichten und ausgehend von den Bürgerrechtsbewegungen EFF (USA) und La Quadratur du Net (Frankreich) verstärkt die USA den Druck auf die Partner beim so genannten ACTA-Abkommen. ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) soll den "Schutz geistigen Eigentums" gewährleisten. Bekanntermaßen wird ausschließlich hinter verschlossenen Türen verhandelt, deswegen sind Einzelheiten nicht bekannt - es ist aber davon auszugehen, dass das geplante ACTA-Abkommen ganz deutlich gegen Bürgerrechte verstoßen wird, zum Beispiel indem eine "Three-Strikes"-ähnliche Regel bei Urheberrechtsverstoßen verpflichtend werden könnte. Als demokratisch kann man also den gesamten Verhandlungsprozess nicht einstufen. Angeblich haben die Amerikaner jetzt den Druck auf die Verhandlungspartner deutlich erhöht. Das schlussfolgerte die EFF aufgrund einer Mitteilung des US-Handelsministeriums. Denn in der nächsten Verhandlungsrunde in Mexiko 2010 soll auf der Agenda eine Einigung "so schnell wie möglich" stattfinden.
Es gilt als sicher, dass das ACTA-Abkommen eine Zusammenarbeit zwischen der Content-Industrie und den Internet-Service-Providern vorsehen soll. Der Rechtsprofessor Michael Geist geht davon aus, dass die EU dadurch deutliche Nachteile zu erwarten hätte, da durch das Abkommen die restriktiven Grundsätze des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) als Exportartikel in der ganzen Welt etabliert werden sollen.
Die französischen Bürgerrechtler von La Quadrature du Net warnten davor, dass die EU-Kommission die restriktive Sichtweise der Verhandlungspartner auch für Europa übernehmen könnte. Ein deutlich verschärftes Urheberrecht für Europa wäre die einzig logische und konsequente Folge dieses Prozesses.
Auch in Deutschland werden die Verhandlungen kritisiert. Die Piratenpartei kommentierte in einer Pressemitteilung: "Die Piratenpartei Deutschland kritisiert nicht nur den Inhalt des Abkommens scharf, sondern auch die Art und Weise, wie es geheim ausgearbeitet wird: Die bereits bekannt gewordenen Details müssen sorgfältig geprüft werden. Nicht nur Verletzer des Urheberrechts, sondern auch ganz normale Nutzer des Internets werden von den geplanten neuen Regeln betroffen sein. Ein breites Netzwerk aus Bürgerrechts-, Entwicklungshilfe- und Bibliotheksverbänden sowie Bündnisse aus Schwellen- und Entwicklungsländern haben jüngst einen breiteren Zugang zu Wissen und Kultur gefordert. Auch haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der "World Intellectual Property Organization" (WIPO) geändert, die für die geistigen Monopolrechte zuständig ist. Das ist ein Grund, warum jetzt begonnen wurde, neu zu verhandeln. Die Deutungshoheit soll wieder zugunsten der Lobbyverbände der Rechteindustrie verschoben werden."
"Durch die strikte Geheimhaltung der Inhalte des ACTA-Papiers soll die öffentliche Diskussion vermieden werden. Während die Interessenvertreter der Rechteinhaber an dem Vertragswerk mitschreiben, werden der Internetwirtschaft und den Nutzergruppen nur Ausschnitte zugänglich gemacht, die an rigide Verschwiegenheitsabkommen gekoppelt sind."
Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei, kommentierte, dass "ein Abkommen von derartiger Tragweite nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden dürfte". Er und seine Partei sehen massive Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte eines jeden Bundesbürgers, sowie die potenzielle Beschneidung des Grundrechts auf Information. Auch ist davon auszugehen, dass die Fragen des Datenschutzes im Zuge der Verhandlungen, wenn überhaupt, viel zu wenig berücksichtigt werden.
020200 von gulli meint:
Ist hier etwa ein Kampf gegen Windmühlen auf beiden Seiten im vollen Gange? ACTA klingt ein wenig wie die groß aufgestellt Waffe gegen ein freies Internet, welches wie Wired Italy und einige Bürgerrechtler meinen, für den Friedensnobelpreis nominiert werden soll. Auf der anderen Seite stehen Bürgerrechtsorganisationen, Internetnutzer und selbst demokratische Parteien, die scheinbar nur dabei zusehen können, wie politische Inhalte einfach an der Demokratie vorbeigeschmuggelt werden. Wie auch immer die Details von ACTA aussehen werden: Es gibt aufgrund dieses Entstehungsprozesses keinerlei Grund, warum man die Anweisungen von ACTA in geltendes Recht umsetzen sollte. Selbst für eine "Handlungsempfehlung" ist es reichlich dünn, wenn Experten von der "anderen Seite" systematisch aus dem Prozess herausgehalten werden.
Quelle:
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ACTA: US-Senatoren stellen sich quer
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Antwort #24 am:
24 November, 2009, 13:02 »
Das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) scheint nun langsam aber sicher auch in der Politik hinterfragt zu werden. Zwei US-Senatoren haben aktuell den Handelsvertreter der USA schriftlich dazu aufgefordert, die Dokumente zu veröffentlichen.
Das ACTA-Abkommen soll entscheidend für den Schutz "geistigen Eigentums" im 21. Jahrhundert sein. Man gewinnt bei aller Dramaturgie allmählich den Eindruck, als würde die Existenz des Planeten von diesem Vertrag abhängen. Ein Vertrag, der in erster Linie die Bevölkerung jeder westlichen Nation betrifft. Das pikante Detail, welches seit Monaten akzeptiert werden muss: Eben diese Völker wissen nicht, was über ihre Köpfe hinweg verhandelt wird.
Die Verhandlungsgespräche und Dokumente sind nicht öffentlich gemacht worden, in absehbarer Zeit wird dies auch so bleiben. Während ein Großteil der Bevölkerung von dem Abkommen entweder nichts weiß, oder sich nicht dafür interessiert, preschen einzelne Interessengruppen immer deutlicher vor. Es kann und darf nicht sein, dass in demokratischen Nationen das Volk erst dann von einem Gesetzespaket erfahren soll, wenn es für jede Gegenwehr zu spät ist.
Die US-Senatoren Bernie Sanders und Sherrod Brown teilen diese Ansicht. Aus diesem Grund hat man den Handelsvertreter der USA, Ron Kirk, nun zur Offenlegung der ACTA-Dokumente aufgefordert. "Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, Abkommen mit einem solchen Ausmaß zu überwachen und Expertenmeinungen hierzu zum Ausdruck zu bringen", attestiert das Schreiben. Ein besonderer Augenmerk liege dabei auf den "Bedenken über den Einfluss von ACTA zur Privatsphäre sowie zivilen Rechten von Einzelnen [...]."
Besonders pikant ist jedoch die Attacke der beiden Senatoren auf die bisherige Geheimhaltung. Die USA argumentieren nämlich bis dato damit, dass die "nationale Sicherheit" gefährdet wäre, würden die Dokumente öffentlich werden. Das mag vielleicht sogar stimmen. Ausgehend von den bisher bekanntgewordenen Details könnte es möglicherweise zu massiven Demonstrationen und Aufständen kommen. Treffend formulieren die beiden Politiker hierzu:
"Wir sind überrascht und in keiner Weise davon überzeugt, dass die Offenlegung von grundlegenden Informationen über die Verhandlung ein Risiko für die nationale Sicherheit der USA darstellen würde, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass alle Dokumente mit den in Verhandlung stehenden Mitgliedsstaaten sowie Dutzenden Repräsentanten großer Konzerne geteilt werden. Wir sind besorgt, dass die Geheimhaltung dieser Dokumente zum Anlass haben könnte, potenzielle Kritik an inhaltlichen Aspekten des ACTA-Abkommens durch die Öffentlichkeit zu verhindern. (Dies ist) die Gruppe, die am meisten von dem Abkommen betroffen sein wird. Diese Geheimhaltung hat das öffentliche Vertrauen in den ACTA-Prozess bereits unterminiert. Wir glauben fest daran, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, die Inhalte der Verträge die als ACTA bezeichnet werden zu kennen, genauso wie sie das Recht haben, alle Rechnungen des Senats zu lesen."
Quelle:
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Kommentar: Freut mich, dass aus dem US-Senat wieder eine kritische Stimme zu hören ist
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Brüssel hat Bauchschmerzen bei Anti-Piraterie-Abkommen
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Antwort #25 am:
01 Dezember, 2009, 18:37 »
Die EU-Kommission hat offenbar einige Bedenken bezüglich des (LB445247:geplanten)$ internationalen Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). In einem von der Linkspartei veröffentlichten internen Analysepapier (
PDF-Datei
) der Kommission weist Brüssel auf mögliche Konflikte des unter Federführung der USA verhandelten Abkommens mit geltendem EU-Recht hin. Die Kommission weist darauf hin, dass die in ACTA vorgesehenen Regelungen teils über bestehende internationale Abkommen im Rahmen der WIPO hinausgehen.
Zuvor war bereits ein internes Gesprächsprotokoll der Kommission über das von den USA verfasste "Internet-Kapitel" des Abkommens an die Öffentlichkeit gelangt. Danach soll ACTA eine "abgestufte Erwiderung" gegen Copyright-Verstöße im Netz vorsehen und ein Urheberrecht nach US-Vorbild etablieren helfen. In der jüngst veröffentlichten Analyse stößt sich Brüssel unter anderem an einer erweiterten Haftung Dritter für Urheberrechtsverstöße. Eine solche Bestimmung gehe über das geltende EU-Recht hinaus. Zudem bleibe die Definition von Internetprovidern, die in die Mitstörerhaftung genommen würden, schwammig. Eine mögliche Bestimmung zu abgestuften Erwiderung bis zur Sperre des Internetzugangs müsse die Ausführungen zum Grundrechtsschutz aus dem EU-Telecom-Paket berücksichtigen. Diese sehen die Garantie für ein vorheriges "faires und unparteiisches Verfahren" vor.
Bauchschmerzen haben die EU-Vertreter auch, dass die ACTA-Papiere neben der üblichen zivilrechtlichen Bestimmungen zur Rechtedurchsetzung etwa für den Schutz technischer Kopierblockaden oder von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) auch strafrechtliche Sanktionen vorsehen. Zudem würden Auflagen zur Interoperabilität nicht ausreichend berücksichtigt. Andererseits bemängeln die Brüsseler Diplomaten, dass der gesamte Bereich des Abschnitts nicht weit genug ausgelegt sei. So sei immer nur von Urheberrechten die Rede, nicht aber vom ebenfalls erforderlichen Schutz immaterieller Rechtsgüter wie etwa Markenzeichen. Insgesamt sieht der kanadische Copyright-Experte Michael Geist seine Befürchtungen bestätigt, dass der Vertrag die bestehenden Copyrightgesetze von EU-Ländern oder Kanadas gleichsam auf den Kopf stellen würde.
Die Bedenken der Brüsseler Beamten sind Wasser auf die Mühlen der Kritiker des im geheimen von den USA, der EU, Kanada, Japan sowie weiteren Ländern verhandelten Anti-Piraterie-Abkommens. Der europäische Providerverband EuroISPA warnt (PDF-Datei) vor einer "Bedrohung für die Offenheit des Internet". Die Vereinigung der Internetanbieter kritisiert, dass derartig "strenge" Sanktionen im Rahmen eines Handelsabkommens durchgedrückt werden sollten. Der europäischen Öffentlichkeit werde damit verwehrt, an der Debatte teilzunehmen. Zudem drohten die Schutzvorschriften und Haftungsfreistellungen für Provider und andere Online-Anbieter unterlaufen zu werden.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) verweist unterdessen nicht nur auf Medienberichte, wonach die Verhandlungspartner bei der jüngsten Runde Anfang November noch keine Einigkeit über die Internet-Regulierung erzielen konnten. Sie streicht auch heraus, dass die Lobbygruppen der Unterhaltungsindustrie bei anderen internationalen Vereinbarungen, bei denen es auch um Nutzerrechte gehe, anders als bei ACTA eher auf die Bremse drückten. Konkret spielt die EFF auf einen Vorstoß der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) an, Blinden oder Sehbehinderten einen erleichterten Zugang zu geschützten Werken zu verschaffen.
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Europäische ISPs: Scharfe Kritik am ACTA-Vertrag
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Antwort #26 am:
02 Dezember, 2009, 15:26 »
Der europäische Verband der Internet-Provider European ISP Association (EuroISPA) hat das geplante internationale Urheberrechts-Abkommen ACTA in einer Stellungnahme (
PDF-Datei
) scharf kritisiert.
Zwar werden die Verhandlungen über den Vertrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwischen verschiedenen Regierungen geführt, trotzdem kamen schon verschiedene Details ans Licht. Diese Punkte würden die Offenheit des Internets gefährden, aber nicht für einen besseren Schutz der Urheberrechte sorgen, so die EuroISPA.
Maßnahmen wie die Abschaltung von Internet-Zugängen bei Nutzern, die bei Urheberrechtsverletzungen erwischt wurden, "bergen ernsthaft die Gefahr, den offenen, innovativen Raum, der dem Erfolg des Internets zugrunde liegt, zu unterminieren", hieß es weiter.
Die EuroISPA zeigte sich außerdem besorgt über die Tatsache, dass solche Maßnahmen in eine Handelsvereinbarung gegossen werden sollen und nicht in ein herkömmliches Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden. Dies nehme der Bevölkerung die Möglichkeit, sich in die Debatte einzubringen.
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ACTA: Berlin wiegelt Befürchtungen um Anti-Piraterie-Abkommen ab
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Antwort #27 am:
11 Dezember, 2009, 15:54 »
Die Bundesregierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass über das geplante internationale Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hinter verschlossenen Türen ohne direkte Beteiligung von Volksvertretungen wie dem EU-Parlament verhandelt wird. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) der Regierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Bei den Verhandlungen sei die Bundesregierung über die EU-Kommission sowie die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft vertreten. Sie habe an den bisherigen Runden auch als Beobachter direkt teilgenommen.
Auf Bedenken, dass die Gespräche über die Vereinbarung zur "Bekämpfung der Produktpiraterie" der Geheimhaltung unterliegen, obwohl ACTA vermutlich weitreichende Folgen für die Politik der EU-Mitgliedsstaaten haben dürfte, geht die Bundesregierung nicht direkt ein. Sie verweist allein darauf, dass die Kommission über den Fortgang der Verhandlungen auf der Webseite der für den Handel zuständigen Generaldirektion informiert und Anhörungen "der beteiligten Kreise" durchgeführt habe. Weiter versichert sie, dass eine Einflussnahme insbesondere über einen Sonderausschuss des Vertrages (PDF-Datei) über die Arbeitsweise der EU erfolge. Auch der Bundestag werde "umfassend" unterrichtet. Zudem gehe man davon aus, dass das fertige Abkommen neben Brüssel auch die Mitgliedsstaaten ratifizieren müssten.
Eine Übereinkunft jenseits der einschlägigen Uno-Gremien wie der Welthandelsorganisation WTO oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO wird nach Angaben der Bundesregierung angestrebt, weil "die Verhandlungspartner der Auffassung sind, dass durch ein eigenständiges Abkommen zwischen interessierten Staaten ein weiter reichendes Schutzniveau zu erzielen ist". Für Deutschland werde aber keine Änderung der derzeitigen Rechtslage angestrebt. Auch bestehende europarechtliche Regelungen wie die Festlegungen zur Haftung von Providern in der E-Commerce-Richtlinie sollten durch ACTA nicht beeinträchtigt werden.
Der Aufnahme einer "Three Strikes"-Regelung mit Sanktionen bis hin zum Kappen von Netzanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen, die bei der jüngsten Verhandlungsrunde auf der Agenda stand, will sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben widersetzen. Schwarz-Gelb lehne Internetsperren bei möglichen Copyright-Verletzungen "als den falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab", heißt es in dem Bescheid. Man werde sich für diese Position nötigenfalls auch bei den Debatten über ACTA einsetzen.
Als keinesfalls ungewöhnlich schätzen auch EU-Diplomaten die Geheimniskrämerei rund um das anvisierte Abkommen ein. Ein Vertreter des von Berlin angeführten Sonderausschusses sagte dem Politikdienst EU Observer, dass entsprechende internationale Handelsabsprachen letztlich von nationalen Parlamenten immer nur als Ganze angenommen oder zurückgewiesen werden könnten. Er räumte aber auch ein, dass etwa die Hälfte der 27 EU-Staaten davon ausgehe, dass mehr Transparenz bei ACTA das öffentliche Vertrauen stärken würde. Momenten sei das gesamte Thema derart "infiziert" durch Gerüchte und Spekulationen, dass es an der Zeit sei, einige der "Mythen" über das Abkommen zu beerdigen. Die EU-Verhandlungsführer könnten auf jeden Fall nicht einfach den Wünschen ihrer US-Kollegen nachkommen, wenn diese nicht mit dem europäischen Recht vereinbar seien. Zuvor hatte die Brüsseler Kommission Bauchschmerzen wegen einiger der von Washington angesprochenen Punkte geäußert.
Nichtregierungsorganisationen, Bürgerrechtsvereinigungen und Blogger aus aller Welt wie der AK Daten, der Chaos Computer Club (CCC), die Electronic Frontier Foundation (EFF) oder La Quadrature du Net haben sich unterdessen in einem offenen Brief an das EU-Parlament und die europäischen Verhandlungsführer gewandt. Sie befürchten, dass das Abkommen europäische Innovationen im einheitlichen digitalen Markt massiv behindern werde. Gleichzeitig würden Grundrechte und Demokratie maßgeblich untergraben. Besonders besorgniserregend sei, dass dem EU-Parlament der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten verwehrt worden sei, während die US-amerikanische Industrie nach Unterschrift von Vertraulichkeitsklauseln vollständigen Zugriff erhalten habe. Die Unterzeichner fordern die Abgeordneten auf, auf eine Veröffentlichung des aktuellen Vertragsentwurfs zu drängen.
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EU und Kanada wollen Copyright schärfer durchsetzen
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Antwort #28 am:
17 Dezember, 2009, 16:28 »
Die EU und Kanada arbeiten an einem gemeinsamen Handelsabkommen, das weitgehende Bestimmungen zum Kampf gegen Produktpiraterie und zur beidseitigen Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern enthält. Dies geht aus dem Entwurf für ein "Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) hervor, dessen Kapitel zum Schutz "geistigen Eigentums" auf der anonymen Veröffentlichungsplattform Wikileaks aufgetaucht ist. Das Dokument deckt einen breiten Bereich ab, der sich neben Copyright etwa auch auf Patente oder Markenzeichen erstreckt. Ziel soll es sein, bereits bestehende internationale Vereinbarungen wie das TRIPS-Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) zu ergänzen und näher auszuführen.
Konkret angesprochen werden unter anderem Maßnahmen bei der Grenzkontrolle zur Beschlagnahme von Fälschungen, Schadensersatzansprüche und Haftungsfragen. Für Zugangsanbieter zum Internet gibt das Papier im Großen und Ganzen die Privilegien aus der E-Commerce-Richtlinie der EU wieder. Eine allgemeine Kontrollpflicht über die transportierten Daten wird demnach nicht festgesetzt, Haftung erfolgt erst nach Kenntnisnahme illegaler Inhalte. Trotzdem sollen Rechteinhaber Verpflichtungen für Provider aufstellen dürfen, dass diese zeitnah beim Bemerken illegaler Aktivitäten die zuständigen Behörden alarmieren. Daraus könnte eine Notwendigkeit zur anlasslosen Durchleuchtung des Netzverkehrs abgelesen werden.
Für Rundfunksender und andere Inhalteanbieter etwa übers Internet stellt der Text zudem als Bedingung für die Erlaubnis einer kurzzeitigen Vervielfältigung und Reproduktion eines geschützten Werkes auf, dass es sich um eine "rechtmäßige Nutzung" den entsprechenden Inhalts handeln müsse. Bei Wikileaks fürchtet man, dass Content-Hostern in diesem Fall eine Überwachungspflicht aufgedrückt würde und diese als Hilfspolizisten in Anspruch genommen werden sollten.
Die Möglichkeit, eine konsequente Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu verlangen, spricht der Entwurf jeder einschlägigen "professionellen Verteidigungseinrichtung" und Verwertungsgesellschaften zu. Diese sollen von Rechtsbehörden die Verhängung einstweiliger Verfügungen erwirken können, um die Fortdauer einer Rechtsverletzung zu unterbinden. Als Adressaten einer entsprechenden Unterlassungserklärung werden auch Dritte wie Provider angesehen, deren Dienste für einen Verstoß etwa gegen das Urheberrecht genutzt werden. Eine Unterscheidung zwischen einer rechtswidrigen kommerziellen oder privaten Nutzung macht das Papier an diesem Punkt nicht. Eine solche soll sich nur bei schärferen Sanktionen wie der Beschlagnahme von Gütern oder Hilfsgeräten oder dem Einfrieren von Konten bemerkbar machen.
Bei der Bemessung von Schadensersatzansprüchen könnten laut dem Entwurf die "negativen schädlichen Auswirkungen einschließlich entgangener Gewinne" als Grundlage herangezogen werden. Die Entschädigungen dürften pauschal auf Basis von Hausmarken wie der geringsten Lizenzgebühr berechnet werden, die ein Nutzer für die rechtmäßige Nutzung eines Werks hätte zahlen müssen. Der Teil zu möglichen Strafvorschriften zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern, die auf europäischer Ebene seit Langem heftig umkämpft sind, wird in dem auf Ende September datierten Papier noch nicht ausgeführt.
Nicht zuletzt übernimmt der Vorstoß die Bestimmungen zum rechtlichen Schutz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) aus dem Copyright-Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996. Diese hat die EU mit der Copyright-Richtlinie von 2001 bereits umgesetzt. Teil ist eine Klausel, wonach Werbung für Werkzeuge zum Knacken technischer Kopierschutzvorkehrungen verboten werden soll.
Die EU und Kanada sind auch Verhandlungspartner am geplanten internationalen Abkommen gegen Produktfälschungen ACTA. Inwieweit die Gespräche über eine gesonderte bilaterale Vereinbarung zwischen Brüssel und Ottawa Vorarbeit auch für dieses besonders umstrittene, Mittel wie die Einführung einer "abgestuften Antwort" auf Copyright-Verstöße im Internet umschreibende Anti Counterfeiting Trade Agreement leisten sollen, ist derzeit nur Gegenstand von Mutmaßungen.
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EU-Vertreter: ACTA notwendig im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen
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Antwort #29 am:
19 Dezember, 2009, 10:44 »
Eine "Speziallösung" soll es der Europäischen Union ermöglichen, das hinter verschlossenen Türen diskutierte internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abzuschließen, ohne vorher strafrechtliche Sanktionen in der Gemeinschaft zu harmonisieren. Das teilte ein Mitarbeiter der Generaldirektion Handel auf Anfrage von heise online mit. ACTA wurde auf einer Fachkonferenz der schwedischen Präsidentschaft diese Woche in Stockholm im Kampf gegen die Verletzung von Marken-, Patent- und Urheberrecht mehrheitlich als unabdingbar erachtet. Nur wenige Kritiker betonten, dabei müsse auf die Balance zwischen Ansprüchen von Rechteinhabern und Nutzern geachtet werden.
Das von der EU und den USA zusammen mit einem knappen Dutzend Regierungen vorangetriebene ACTA-Abkommen habe durchaus Berührungspunkte mit der für die EU geplanten Harmonisierung strafrechtlicher Sanktionen mittels einer zweiten "Durchsetzungsrichtlinie" (IPRED2), sagte der Kommissionsvertreter. Allerdings wollen die ACTA-Verhandlungsführer von Kommission und Rat trotz eines auf der Konferenz von einem Kollegen aus der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Bürgerrechte angekündigten, ambitionierten Zeitplans für IPRED2 auf diese Harmonisierung offenbar nicht warten.
Magnus Fridh vom schwedischen Justizministerium bestätigte die von der Generaldirektion Justiz vorgelegten Pläne, bereits im Mai oder Juni einen neuen Entwurf zu IPRED2 vorzulegen. Allerdings sagte Fridh, es sei abzuwarten, wie die "neue Kommission" das Projekt weiterführe. Justizkommissar Jacques Barrot wird von der bisherigen Medienkommissarin Viviane Reding abgelöst. Der als Vertreter des Verbraucherschutzes zur Stockholmer Konferenz geladene Kostas Rossoglou von der Organisation BEUC wies im Gespräch mit heise online darauf hin, dass mögliche weitere Einwände von Seiten des Parlaments und auch des Rates abgewartet werden müssten.
Das beim ersten Scheitern von IPRED2 bestehende Problem einer fehlenden Zuständigkeit der EU für Strafrechtsfragen sei mit dem Lissabon-Vertrag jedenfalls passé, meint Rossoglou. Es gebe aber grundsätzliche Probleme mit IPRED2. Eine Kriminalisierung von Endnutzern sei aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausgeschlossen, solange der europäische Gesetzgeber keine klare Definition gebe, wo Verstöße "kommerziellen Ausmaßes" anfangen.
Massive Kritik übte auch die Urheberrechtsexpertin Annette Kur vom Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht. Insbesondere die Vermischung so unterschiedlicher Problemkreise wie gepanschter Medikamente einerseits und widerrechtlich kopierte Inhalte andererseits ist der Max-Planck-Professorin ein Dorn im Auge. "Ich halte es für unangemessen und gefährlich, wenn die Sorge über gefälschte und gesundheitsschädliche Medikamente oder minderwertige Ersatzteile als Argument dafür eingesetzt werden, die Maßnahmen zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums ganz allgemein zu verschärfen", sagte Kur. Dabei werde verschleiert, dass der Kampf gegen derartige schwere Verbrechen nicht in erster Linie ein Urheberrechts- oder Patentrechtsproblem sei. Die Folge sei letztlich eine völlig einseitige Gesetzgebung.
Inzwischen hat die schwedische Präsidentschaft zahlreiche Präsentationen der Konferenz auf einer Webseite veröffentlicht. Die Frage, warum vorab noch die Tagesordnung der nicht-öffentlichen Konferenz mit zahlreichen Vertretern aus den Mitgliedsstaaten veröffentlicht worden war, beantwortete ein Vertreter der Präsidentschaft mit dem Hinweis auf "Arbeitsüberlastung".
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