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ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
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Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act (Gelesen 15515 mal)
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SiLæncer
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ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
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am:
03 Januar, 2007, 17:53 »
Janelly Fourtou, Gattin des Vorstandsvorsitzenden des französischen Medienkonglomerats Vivendi, und ihre französische Kollegin Nicole Fontaine haben scharfe Änderungsanträge zu den geplanten EU-Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums in den federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments eingebracht. Geht es nach den beiden EU-Abgeordneten, soll die von der EU-Kommission vorgesehene Beschränkung der geplanten Kriminalisierung etwa von Urheberrechts- oder Markenrechten auf Verstöße "im gewerblichen Ausmaß" aufgehoben werden. Im Visier haben die liberale Politikerin und ihre konservative Unterstützerin anscheinend vor allem Tauschbörsennutzer, da diese mit der vorgeschlagenen Korrektur von dem Anti-Pirateriegesetz erfasst werden könnten.
Fontaine drängt ferner auf eine Verdoppelung der maximalen Geldstrafen bei Rechtsverstößen im Bereich der schweren Kriminalität auf mindestens 600.000 Euro, wobei letztlich aber die bis zu zehnfache Summe der Gewinneinbuße als Schadensersatz gefordert werden können soll. Die Kommission hatte in ihrem umstrittenen Vorschlag für die Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte Strafmaße ins Spiel gebracht, die von 100.000 Euro für einfache Vergehen bis zu 300.000 Euro sowie Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren für besonders schwere Straftaten mit einem Hintergrund des organisierten Verbrechens reichen.
Auch sonst enthält die Liste der Änderungsanträge, über die der Rechtsausschuss Ende Januar entscheiden soll, so manchen Verschärfungsvorschlag. Der niederländische Liberale Toine Manders will etwa erreichen, dass jeder Kauf einer Raubkopie oder eines Piraterieguts als "Hehlertätigkeit" angesehen und entsprechend bestraft werden soll. Nur wenige Parlamentarier wie die Grüne Eva Lichtenberger oder die Sozialdemokratin Edith Mastenbroeck drängen darauf, den Geltungsbereich der Richtlinie etwa gemäß der Empfehlungen des Industrieausschusses auf absichtlich begangene Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtspiraterie in klar definierten kommerziellen Ausmaßen zu beschränken. Allein Mastenbroeck möchte zudem einen Erwägungsgrundsatz in die Richtlinie eingeführt wissen, wonach der nicht-kommerzielle Dateitausch zwischen Individuen von vornherein ausgeschlossen werden soll.
Fourtou hatte schon während der heftigen Auseinandersetzungen um die sogenannte erste Durchsetzungsrichtlinie versucht, jegliches illegale Kopieren als schwere Straftat zu fassen. Damals waren Befangenheitsvorwürfe gemacht worden, da zum von ihrem Mann Jean-René Fourtou geführten Mischkonzern unter anderem das Label Universal Music gehört und sich die Musikindustrie seit langem einem rechtspolitischen Kampf gegen illegale Peer-2-Peer-Nutzer verschrieben hat. Das EU-Parlament hatte letztlich aber die Geltung der bis zuletzt heftig umkämpften Richtlinie auf das Zivilrecht eingeschränkt. Nichtsdestoweniger holte die Kommission wenig später wieder zu ihrem strafrechtlichen Vorschlag aus. Nun liegen auch die Fourtou-Forderungen erneut auf dem Tisch.
Bislang existieren in der EU noch nicht überall strafrechtliche Vorschriften bei Verletzungen geistigen Eigentums. Das deutsche Recht kennt sie zwar bereits etwa im Urheber-, Patent- und Markenrecht, auch wenn sie gerade in geringfügigen Fällen und im privaten Bereich bislang nur selten angewendet werden. Großbritannien dagegen geht gerade bei Patentverletzungen bislang insgesamt noch nicht von einer Straftat aus. Hierzulande ist zudem die Einführung einer sogenannten Bagatellklausel bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen der zweiten Stufe der Reform des Urheberrechtsgesetzes nach wie vor in der Diskussion. So machte sich jüngst der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer für die Wiedereinführung der Passage stark, mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ursprünglich das illegale Naschen an Tauschbörsen für rein private Zwecke von der Strafverfolgung explizit freistellen wollte.
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Musikindustrie: Regierung will Urheberrecht zum "zahlosen Tiger" machen
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Antwort #1 am:
25 Januar, 2007, 16:01 »
Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ist bei Unternehmensverbänden auf ein geteiltes Echo gestoßen. Das Vorhaben verfehle das Ziel der Brüsseler Vorgaben, "der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben", beklagt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Das Urheberrecht verkomme mit den Planungen zum "zahnlosen Tiger".
Der Protest der Musikindustrie richtet sich zum einen gegen die auf Anraten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagene Begrenzung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro beim ersten Mal. "Damit werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft", kontert Haentjes. "Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selbst tragen." Ein weiterer Dorn im Auge ist den Phonoverbänden, dass die Bundesregierung an einem Richtervorbehalt beim geplanten Auskunftsanspruch festgehalten hat, den nichtstaatliche Stellen gegen Internetprovider zur einfacheren Abfrage von Nutzerdaten zu IP-Adressen beim Verdacht auf Rechtsverletzungen im Internet bekommen sollen. Die Rechteinhaber sollen dazu pro richterliche Anordnung zunächst 200 Euro zahlen.
Mit diesen Bestimmungen ist Haentjes zufolge die Chance verpasst worden, "effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen". Nach den Berechnungen der Phonoverbände entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat "jährlich Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe" durch das illegale Treiben in Tauschbörsen. Die Lobbyvereinigung will daher in diesem Jahr monatlich mindestens 1000 entsprechende Fälle zur Anzeige bringen. Unterstützung im parlamentarischen Verfahren kann sich die Musikindustrie etwa vom Urheberrechtsexperten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günther Krings, sicher sein: Er vertritt seit langem die Position, dass bei den Providern vorhandene Bestands- und Verbindungsdaten auf einfachstem Weg auch für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen freigegeben werden.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht die Sache ganz anders. "Wir brauchen den Richtervorbehalt, sonst wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet", erklärte eco-Justizexpertin Hannah Seiffert gegenüber heise online. Die Erfahrung habe gezeigt, dass schon die derzeit möglichen Auskunftsersuchen privater Firmen in strafrechtlich relevanten Fällen extrem angestiegen seien. Allein ein einzelnes Mitgliedsunternehmen sei jüngst auf einen Schlag mit über 30.000 Abfragen von Nutzerdaten hinter IP-Adressen konfrontiert worden. "Künftig sollen wir dann nicht nur als Hilfssheriff für den Staat, sondern auch für Streitigkeiten von Privaten untereinander herhalten", sorgt sich Seiffert vor einer weiteren Überlastung der Zugangsanbieter. Sollte ein entsprechender Auskunftsanspruch gewährt werden, müssten die Firmen den Providern auf jeden Fall eine angemessene Kostenerstattung zahlen. Eine entsprechende Festsetzungsgrundlage sei im Regierungsentwurf aber nicht zu finden.
Generell steht der eco einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch weiter grundsätzlich kritisch gegenüber und hält die strafrechtlichen Abfragemöglichkeiten für ausreichend. "Wir verstehen das intensive Bemühen der Musik- und Filmindustrie um die weitere Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses nicht", wies Seiffert das Klagelied aus Teilen der Medienwirtschaft entschieden zurück. Auf jeden Fall müsse eine rechtsstaatliche Sicherung jeglicher Auskunftspflichten auch künftig gegeben sein.
Der Markenverband begrüßte derweil den Kabinettsbeschluss in weiten Teilen. Es sei ein richtiger Schritt, Produktpiraterie und Markenfälschung wirksamen Einhalt zu gebieten, betonte Verbandspräsident Franz-Peter Falke. Die Markenlobby forderte aber auch verschärfte strafrechtliche Sanktionen und die Einführung einer Mindeststrafe von einem halben, besser noch einem Jahr Freiheitsstrafe für gewerblich begangene Schutzrechtsverstöße.
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EU auf scharfem strafrechtlichen Kurs bei Verletzungen geistigen Eigentums
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Antwort #2 am:
19 März, 2007, 15:16 »
Nicola Zingaretti, der Berichterstatter im EU-Parlament für die EU-Richtlinie über die geplanten Strafvorschriften zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, hat vorgeschlagen, schon die "Akzeptanz" entsprechender Rechtsverletzungen zu kriminalisieren. Die Einführung des vagen Begriffs ist Bestandteil der Änderungsanträge, die der italienische Sozialdemokrat mündlich in letzter Minute vor der Abstimmung am morgigen Dienstag im federführenden Rechtsausschuss der Völkervertretung als "Kompromissvorschlag" eingebracht hat. Damit würde ein "breites Konzept sekundärer Haftung" rund um "absichtliche" Verstöße etwa gegen Urheber-, Patent- oder Markenrechte eingeführt, spricht sich der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) gegen den Änderungsantrag aus. Dieser gehe sogar noch über den vielfach kritisierten ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus, das "Anstiften und Anleiten zu sowie die Hilfe bei" Rechtsverletzungen zu kriminalisieren.
Der FFII weist die Abgeordneten des Rechtsausschusses in einem offenen Brief darauf hin, dass der Entwurf des Gremiums für die Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums trotz mehrfacher Verzögerungen nicht reif sei für die Verabschiedung. Die Organisation verweist darauf, dass die Direktive mit den Änderungsvorschlägen Zingarettis noch immer nicht klar auf die angeblich im Vordergrund stehende Verfolgung gewerblicher "Piraterie" im Bereich geistigen Eigentums ausgerichtet sei. Zahlreiche Organisationen von der EU-Verbraucherschutzvereinigung BEUC über den Telco-Verband ETNO bis hin zum Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum sind der gleichen Auffassung. Sie kritisieren, dass sich mit den aussichtsreichsten Anträgen im Rechtsausschuss allein die Musik- und Filmindustrie durchgesetzt habe.
Unter den zur Wahl stehenden Vorschlägen sind Anträge von Janelly Fourtou, Gattin des Vorstandsvorsitzenden des französischen Medienkonglomerats Vivendi, und ihrer französischen Kollegin Nicole Fontaine, wonach die von der Kommission vorgesehene Beschränkung der Kriminalisierung etwa von Urheberrechtsverletzungen auf Verstöße "im gewerblichen Ausmaß" aufgehoben werden sollen. Ins Visier der Strafverfolger würden damit vor allem auch Tauschbörsennutzer geraten. Der FFII warnt, dass Software-Entwickler mit dem eingeschlagenen Kurs ebenfalls mit einem Bein im Gefängnis stehen. Dazu kämen zahlreiche sich widersprechende Anträge. Insgesamt handle es sich um einen "schäbigen Entwurf", der in scharfem Kontrast zum stärker ausbalancierten Votum des Industrieausschusses stehe.
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Rechtsausschuss schränkt EU-Richtlinie zu geistigen Eigentumsrechten etwas ein
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Antwort #3 am:
20 März, 2007, 18:51 »
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat in seiner am heutigen Dienstag abgegebenen Empfehlung für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte einige Klarstellungen eingebaut und den Anwendungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission etwas begrenzt. Dennoch haben Oppositionspolitiker, IT-Verbände und Verbraucherschützer nach wie vor grundlegende Bedenken gegen das Konstrukt zur Einführung von Strafvorschriften etwa auch bei Urheberrechtsverletzungen. Sie fürchten, dass etwa Software-Entwickler oder Nutzer zu stark in ihren Bürger- und Freiheitsrechten eingeschränkt werden könnten. Immerhin reichen die von der Kommission und den Rechtspolitikern befürworteten Geldstrafen von 300.000 Euro für besonders schwere Taten bis zu Haftstrafen von bis zu vier Jahren für "Taten, die im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen werden" oder "von denen eine Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit für Personen ausgeht".
Die Liste der Schutzrechte, die der Rechtsausschuss gemäß einem Änderungsantrag des Berichterstatters Nicola Zingaretti erfasst wissen will, ist lang. Sie reicht vom Urheberrecht über die eigenständigen Rechte von Datenbankerstellern und den Schöpfern von Topographien von Halbleiterprodukten sowie den Rechten an Gebrauchsmustern oder Herkunftsbezeichnungen bis hin zu Markenrechten. Auf alle Fälle ausgeschlossen werden sollen allein Patentrechte, wo bei Verstößen hierzulande im Zweifelsfall bislang noch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Greifen sollten die Strafvorschriften laut der Kommission bei jeder "vorsätzlichen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, sofern die Verletzung in gewerblichem Umfang begangen wird". Dies wollen die Rechtspolitiker so belassen, haben aber Definitionen zur Verdeutlichung der vagen Begriffe eingeführt. Mit dem "gewerblichen Umfang" sollen demnach alle Rechtsverstöße erfasst werden, aus denen sich ein "kommerzieller Vorteil" ziehen lässt. "Dies würde Handlungen von Privatpersonen für den persönlichen oder nicht auf einen Gewinn zielenden Gebrauch ausschließen", heißt es in dem entsprechenden Antrag. Damit wollen die Abgeordneten insbesondere Bedenken ausräumen, mit der Strafrechtskeule etwa gegen Tauschbörsennutzer vorzugehen. Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der "bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen".
Nach dem Ausschussvotum soll auch nicht mehr jegliche Anstiftung zu einer entsprechenden Rechtsverletzung als Straftat gelten, wie es die Kommission plante. Vielmehr stellt ein mündlich eingebrachter und angenommener Änderungsvorschlag des CDU-Politikers Hans-Peter Mayer das zusätzliche Kriterium eines "Tatbezugs" auf. Dieses gilt aber nicht für den Versuch und die Beihilfe zu einer vorsätzlichen Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts im gewerblichen Umfang. Obwohl es sich hier im Prinzip um juristische Feinheiten handelt, hatte eine Reihe von Verbänden einschließlich der Business Software Alliance (BSA) sowie Vereinigungen von Verlegern und der Musik- und Filmindustrie gestern in einem Brandbrief an die Ausschussmitglieder noch vor jeglichen einschränkenden Fassungen der Schlüsselbegriffe gewarnt. Derlei Klärungen müssten den Gerichten der Mitgliedsstaaten vorbehalten bleiben, hieß es unter anderem zur Begründung.
Der Hals über Kopf von Zingaretti noch eingebrachte "Kompromissvorschlag", schon die "Akzeptanz" von Verstößen gegen geistiges Eigentum zu kriminalisieren, fand keine Mehrheit. Auch weit gehende Vorschläge von Janelly Fourtou, Gattin des Vorstandsvorsitzenden des französischen Medienkonglomerats Vivendi, und ihrer Kollegin Nicole Fontaine, wonach die Beschränkung der Strafbarkeit auf Verstöße im gewerblichen Ausmaß aufgehoben werden sollen, fielen durch. Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich der niederländische Liberale Toine Manders mit seinem Ansinnen, dass jeder Kauf einer Raubkopie oder eines Piraterieguts als "Hehlertätigkeit" angesehen und entsprechend bestraft werden sollte.
Andererseits enthält das abgestimmte Papier nach wie vor eine Klausel, wonach die betroffenen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre "Vertreter sowie Sachverständige" bei Untersuchungen gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Strafverfolgern bilden dürfen. Keine Mehrheit fanden zudem Anträge der Grünen Eva Lichtenberger und der Sozialdemokratin Edith Mastenbroeck, die den Geltungsbereich der Richtlinie gemäß den Empfehlungen des Industrieausschusses auf vorsätzlich begangene Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtspiraterie in klar definierten kommerziellen Ausmaßen beschränken wollten.
Lichtenberger beklagte gegenüber heise online denn auch, dass etwa Software-Entwickler von der Richtlinie betroffen sein könnten und der Wettbewerb nicht mehr "am Markt, sondern vor Gericht stattfände". Viele ihrer Kollegen hätten anscheinend nicht verstanden, dass es nicht nur um die Verfolgung von Markenpiraterie gehe, sondern auch zahlreiche andere Schutzrechte eingeschlossen seien. Der Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses, Rainer Wieland (CDU), begrüßte dagegen den "Einstieg" in die klarere Definition der Normen für die Strafbarkeit, die im Innenausschuss voranzutreiben sei. Die entscheidende Abstimmung im Plenum des Parlaments über die Richtlinie soll im Frühjahr stattfinden.
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Schutz geistigen Eigentums soll Schwerpunkt des G8-Gipfels werden
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Antwort #4 am:
13 April, 2007, 19:01 »
Die Bundesregierung strebt bis zum Treffen der G8-Staaten Anfang Juni in Heiligendamm einen Konsens über die Bekämpfung der Produktpiraterie an. Der florierende Handel mit gefälschten Produkten sei ein weltweites Problem, hieß es dazu am gestrigen Donnerstag in Berlin. Man habe daher den Schutz geistigen Eigentums und die Bekämpfung von Hehlerware zu einem zentralen Anliegen der deutschen G8-Präsidentschaft gemacht. Generell müssten sowohl die Herstellung der Plagiate als auch die Nachfrage international stärker ins Visier genommen werden. Auf dem Gipfel der führenden Industriestaaten einschließlich Russlands strebt die Bundesregierung deshalb auch einen verstärkten Dialog mit großen Schwellenländern über das Thema an. Vor allem gegenüber Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika wolle Deutschland um "zunehmende Verantwortung bei der Bekämpfung von Produktpiraterie" werben.
Gleichzeitig geht es Berlin um konkrete Maßnahmen wie die Einführung eines neuen elektronischen Informationssystems der Zollbehörden. Die Bundesregierung sieht neben den Staaten beim entschlossenen Handeln auch die Unternehmen gefordert. Als Grundlage für eine bessere Kooperation in diesem Bereich hat die Bundesregierung daher mit dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ein Papier (PDF-Datei) mit Präventionsstrategien erarbeitet. Es fasst zahlreiche rechtliche, politische, betriebswirtschaftliche und technische Maßnahmen im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie "mit Vorbildcharakter" zusammen. Der BDI betont aber, dass von der mehrseitigen Auflistung "keine Bindungswirkung im Sinne einer Selbstverpflichtung" ausgehen solle.
Im Einzelnen umfasst der Katalog etwa Vorschläge zur besseren Ausnutzung internationaler Instrumentarien zum Schutz von Immaterialgüterrechten auf regionaler oder globaler Ebene über das Europäische Patentamt oder die World Intellectual Property Organization (WIPO). Zur "entschlossenen Verfolgung von Rechtsverstößen" soll die Marktüberprüfung durch Rechteinhaber etwa durch ein verstärktes "Monitoring" des Internet verbessert werden. Auch eine Kooperation der Wirtschaft mit dem Zoll oder Strafverfolgungsbehörden ist vorgesehen. Dazu sollen Aufklärungskampagnen über geistige Eigentumsrechte und die Schaffung zentraler Web-Portale kommen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu informieren, sowie die "Platzierung des Themas in den Medien" zur Verdeutlichung des wirtschaftlichen Schadens durch Piraterieware. Dem BDI schwebt ferner beispielsweise die Einrichtung eines runden Tischs der Wirtschaft und privater Organisationen mit Regierungs- und Justizstellen vor.
In den Betrieben selbst soll die Ausarbeitung einer Schutzrechtsstrategie absolute "Chefsache" werden und die Auswahl von Lieferanten überprüft werden. Der BDI mahnt weiter dazu, einen "Know-how-Abfluss" zu verhindern und "Schlüsselpatente" zurückzuhalten. An der Technikfront könnten ansonsten "Track- und Trace-Systeme", Hologramme oder Verschlüsselung helfen, um Produkte und Technologien zu schützen.
Die Bundesregierung hält zugleich fest, dass "Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist". Allein der deutschen Wirtschaft entstünde durch nicht-lizenzierte Kopien jährlich ein Schaden von 25 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr habe der deutsche Zoll gefälschte Produkte im Wert von über 1,1 Milliarden Euro beschlagnahmt, Tendenz gegenüber den Vorjahren steigend. Erst am gestrigen Donnerstag vermeldete Microsoft, dass die Zollfahndung in Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden am Flughafen Köln/Bonn 20 gefälschte "Wireless Controller" für die Xbox 360 entdeckt habe. Bei der ins Visier geratenen chinesischen Firma seien im Vorfeld 3700 gefälschte Steuergeräte für die Spielkonsole gefunden worden.
Der potentielle Schaden ist nach Regierungsangaben nicht nur materiell. Die Plagiate seien oft aus minderwertigem Material. Sie würden weder dem Qualitäts- noch dem Sicherheitsstandard der Originale genügen. Die Bekämpfung von Produktpiraterie sei deshalb auch Verbraucherschutz. Nicht zuletzt würden die Fälschungen auch Arbeitsplätze gefährden. Dies gelte besonders für "wissensbasierte Gesellschaften" wie Deutschland.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich bereits im Januar für eine Verbesserung der strafrechtlichen internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der G8-Staaten zur Verfolgung etwa von Urheber- oder Patentrechtsverletzungen stark gemacht. Ende April wird sich der Bundestag in 1. Lesung mit dem umstrittenen Regierungsentwurf zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte inklusive Auskunftsansprüchen gegenüber Providern befassen, während das EU-Parlament über ergänzende Strafvorschriften entscheiden soll.
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Re: EU-Abgeordnete wollen sämtliche Urheberrechtsverstöße kriminalisieren
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Antwort #5 am:
19 April, 2007, 19:27 »
Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entschärfen
Mehrere Nichtregierungs-Organisationen haben eine Reihe von Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) für die geplante EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgelegt, um eine weitgehende Kriminalisierung von Nutzern und die Schaffung "vager neuer Urheberrechtsverbrechen" zu verhindern. "Der Entwurf ist schlecht", warnen die Verbände aus den Bereichen Verbraucherschutz, Bibliotheken und Hightech-Wirtschaft in einem gleichzeitig an die Abgeordneten des EU-Parlaments versandten offenen Brief (PDF-Datei). Das Gesetzesvorhaben würde "Millionen junger Europäer bekämpfen". Da die Definitionen für neue Straftaten sehr weit gefasst seien, würden sie allgemein "eine Bedrohung für die Bürgerrechte" darstellen. "Strafrecht muss klar sein, um fair zu sein", erklärte der Europa-Koordinator der US-Vereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) anlässlich der Veröffentlichung des Schreibens. Der Richtlinienentwurf sei beides nicht.
Zu den Unterstützern der Änderungsanträge an der zweiten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED2) zählen neben der EFF, die bereits eine Petition gegen die Gesetzesinitiative gestartet hat, der Verbraucherschutz-Dachverband BEUC, der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), die Free Software Foundation Europe (FSFE) sowie die Bibliothekenvereinigung EBLIDA. Sie appellieren an die Abgeordneten, im Rahmen der 1. Lesung des Entwurfs kommende Woche insbesondere die Reichweite der Richtlinie allein auf eindeutige Fälle der Urheberrechts- und Markenpiraterie einzugrenzen. Im bereits etwas eingeschränkten Vorschlag des Rechtsausschuss des EU-Parlaments reicht die Liste der erfassten Schutzrechte noch vom Urheberrecht über die eigenständigen Rechte von Datenbankerstellern und den Schöpfern der Topographien von Halbleiterprodukten sowie an Gebrauchsmustern oder Herkunftsbezeichnungen bis hin zu Markenrechten.
Darüber hinaus sollen die Anträge erreichen, dass die Kriminalisierungskriterien des "gewerblichen Umfangs" und der "absichtlichen Verletzung" von Rechten präziser erläutert werden als in der Vorlage des Rechtsausschusses. So dürften nur "wiederholte und in großer Zahl durchgeführte Rechtsverletzungen" betroffen sein, mit denen ein "direkter kommerzieller Vorteil" verfolgt werde. Handlungen bei Privatpersonen ohne Gewinnabsichten müssten explizit ausgeschlossen werden. Weitere Bedingung sei, dass eine Rechtsverletzung "überlegt, bewusst und böswillig" erfolge.
Gestrichen wissen will das zivilgesellschaftliche Bündnis weiter die von Rechtspolitikern aufrechterhaltene Klausel aus dem ursprünglichen Kommissionspapier, wonach selbst die "Beihilfe oder Anstiftung" zu Rechtsverletzungen eine Straftat darstellen soll. Nur so sei zu verhindern, dass etwa Open-Source-Entwickler, Medienplattformen wie YouTube oder Internetprovider, die Dateitauschdienste nicht blockieren, betroffen sein könnten. Fallen soll auch die umstrittene Bestimmung, wonach Rechteinhaber oder ihre "Vertreter sowie Sachverständige" bei Unter- und Durchsuchungen gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Strafverfolgern bilden dürften. Falls diese Kompromissvorschläge nicht angenommen würden, sollten die Parlamentarier den Richtlinienentwurf komplett zurückweisen, machen die Vereinigungen deutlich.
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Antwort #6 am:
08 Juni, 2007, 14:03 »
Bei den Strafrechtsexperten im EU-Rat gibt es gravierende Vorbehalte gegen die Rechtsgrundlage, das Ausmaß und zahlreiche Einzelbestimmungen der geplanten Richtlinie zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2). Dies geht aus einem Vermerk (PDF-Datei) der deutschen Ratspräsidentschaft für die Arbeitsgruppe "Materielles Strafrecht" des Gremiums der Regierungsvertreter aus den Mitgliedstaaten hervor. "Gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände sind weiterhin wichtige Diskussionspunkte", bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums die Bedenken gegenüber den im Raum stehenden Strafvorschriften. Die Beratungen im Rat würden sich auch nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang der Woche aber noch in einem Anfangsstadium befinden.
Mit der Direktive sollen die Mitgliedsstaaten "jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird". Die strafrechtlichen Maßnahmen sind dabei nicht nur für Urheberrechtverletzungen vorgesehen, sondern auch bei Verstößen etwa gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Halbleiterschutzgesetz. Das EU-Parlament schränkte jüngst in 1. Lesung den ursprünglichen Entwurf der Kommission bereits etwas ein.
Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich sollen demnach nicht kriminalisiert werden, um Handlungen von Privatpersonen etwa in Tauschbörsen ohne kommerziellen Hintergrund auszuschließen. Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der "bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen". Patente werden nach dem Votum der Abgeordneten anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) nicht erfasst.
Viele der alten und neuen Definitionen im Richtlinientext sind den Strafrechtlern im Rat aber noch zu vage. Auch die vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie die Haftungsauflagen für juristische Personen erscheinend ihnen zweifelhaft. Fragezeichen haben sie zudem bei den Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, den ausgeweiteten Beschlagnahmerechten sowie den ein wenig zurechtgestutzten gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechtehalter.
In Online-Magazinen war zuvor befürchtet worden, dass die Ratspräsidentschaft auf Verschärfungen der Richtlinie drängen würde. Anlass dazu gab die Tatsache, dass im Vermerk zum weiteren Vorgehen der Änderungsantrag des Parlaments zur Verdeutlichung des gewerbsmäßigen Charakters von Urheberrechtsverletzungen verkürzt wider gegeben war. Es entfiel der Zusatz, dass Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke nicht erfasst werden sollen.
Der zweite Halbsatz sei zwar in der Tat unerwähnt geblieben, heißt es zu dem Thema im Bundesjustizministerium. Die Aufzählung sei aber ersichtlich nicht mit dem Anspruch erfolgt, den im Vermerk erwähnten und jedem Mitglied der Arbeitsgruppe bekannten Parlamentstext wörtlich wiederzugeben. Der Vorwurf einer manipulativ falschen Sachdarstellung sei daher unberechtigt und überdies im Rat selbst von keiner Seite erhoben worden. Die weiteren Beratungen über Sinn und Zweck der Richtlinien sollen nun unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu bereits eine umfassende Vorschlagsliste erarbeitet.
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EU: Neue Schutzmaßnahmen gegen Piraterie gefordert
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Antwort #7 am:
25 Januar, 2008, 17:25 »
Weitere Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums hält der Ausschuss für internationalen Handel beim EU-Parlament für angebracht. Im einer Stellungnahme (PDF-Datei) zur "europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung" wird vor "bislang nicht gekannten Bedrohungen" durch "Open-Source-gestützte Internetportale und –dienstleistungen" gewarnt. Die damit einhergehende Verletzung "geistiger Eigentumsrechte", "Produktpiraterie" und "unerlaubte Digitalisierung" müsse aufmerksam beobachtet werden. Die Kulturagenda hatte sich demgegenüber auf eine stärkere Einbettung von Kulturpolitik, und -förderung in die Außenbeziehungen der EU konzentriert.
Ohne konkret zu werden heißt es in dem Entwurf des Ausschusses, angesichts dieser Bedrohung sei die Kommission gefordert, "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Einklang mit dem Acquis Communautaire (also die gemeinsamen Gesetze und Verträge, d. Red.) der Union, den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) und den von der EU geschossenen bilateralen Abkommen zu stärken, um Fälschungen und Produktpiraterie auszumerzen". Auch die Handelspartner sollten zur Einhaltung der WTO-Bestimmungen gedrängt werden, Importe von Kulturgütern aus Drittstaaten mit schwächeren Schutzmechanismen sollten aus Solidarität verhindert werden. Daneben empfiehlt der Ausschuss auch, dass die Kommission einen grundlegenden Sachstandsbericht zum internationalen Kulturmarkt vorlegt.
Nicht alle Abgeordneten teilen die Befürchtungen des Ausschusses in dieser Form. Der christdemokratische Abgeordnete Georgios Papastamkos hatte etwa empfohlen, dem in der Angelegenheit federführenden Kulturausschuss des Parlamentes in der Stellungnahme nahe zu legen, dass Maßnahmen gegen "unerlaubte Digitalisierung" nicht die sich rasch entwickelnden neuen Formen des künstlerischen und geistigen Schaffens und des Informations- und Wissensaustausches im Internet behindern dürfen".
Der britischen Grünen Caroline Link geht, wie ihre Änderungsanträge zeigen, der eingeschlagene Kurs ziemlich gegen den Strich. Lucas greift den Vorschlag auf, dass gegen "gefährliche Entwicklungen" im Geschäft mit den digitalen Inhalten vorgegangen werden müsse Aber sie sieht Fälschungen und Produktpiraterie als "Folge eines gefährlichen Prozesses der Konzentration und Monopolisierung der Kulturwirtschaft". Diese Konzentrationstendenzen seien es, die zum Verlust von Arbeitsplätzen in der EU führten und "die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren Unternehmen im Kulturbereich wie auch die Produktqualität aushöhlt". Statt neuen Maßnahmen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte hatte sie erfolglos Reformen vorgeschlagen, die "den besonderen Bedürfnissen eines freien und fairen Zugangs zu kulturellen Erzeugnissen und Dienstleistungen besser Rechnung" tragen. Nötig sei eine gründliche Überprüfung des Rechtes am geistigen Eigentum.
Bei der Electronic Frontier Foundation (EFF) in Europa beobachtet man die Stellungnahmen zur Kulturagenda allerdings mit Sorge. "Was bedeutet unerlaubte Digitalisierung?", fragt EFF-Koordinator Erik Josefsson. Im Zusammenhang mit den aktuell geführten Diskussionen bezüglich möglicher Filterungen "illegaler Inhalte" durch ISPs fürchten die Bürgerrechtler Verschärfungen der Gesetze. Der Berichterstatter im federführende Kulturausschuss hatte sich demgegenüber kürzlich zwar für eine Ablehnung der Internetsperren ausgesprochen. Allerdings muss die Stellungnahme am Ende noch durchs Parlament.
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Anti-Piraterieabkommen soll Filesharing erfassen
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Antwort #8 am:
09 Februar, 2009, 16:04 »
Entgegen den Behauptungen der EU-Kommission soll Ziel des geplanten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) offenbar doch nicht allein die Verfolgung "massiver Verstöße" gegen Schutzrechte sein. Das geht aus jüngsten Entwürfen für das umstrittene Anti-Piraterieabkommen hervor, über welche die US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) und der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist im Vorfeld der für März anberaumten nächsten Verhandlungsrunde in Marokko berichten. Vielmehr stehen danach auch Strafvorschriften bei Copyrightverstößen auf gewerblicher Basis ohne "direkten oder indirekten finanziellen Vorteil" oder entsprechende Motivation zur unlauteren Bereicherung auf der Agenda der führenden Industrienationen einschließlich der EU und der USA. Damit würden nach Ansicht der Beobachter auch Filesharing-Aktivitäten in großem Maßstab kriminalisiert.
Als Strafen für derlei Urheberrechtsverstöße sollen Haftstrafen oder Geldbußen vorgesehen sein, die als "Abschreckung" für künftige vergleichbare Handlungen gedacht sind. Die Androhungen stünden in der verfolgten Linie, dem Rechtsverletzer jeden monetären Anreiz zu nehmen. Im konkreten Absatz zu Schadensersatzansprüchen heißt es, dass diese unter anderem entgangene Profite und den Wert des verletzten Guts oder Dienstes auf Basis von Maßgaben wie dem Marktwert, Lizenzgebühren oder "legitimen" Einschätzungen des Rechtehalters umfassen sollen. Weiter ist vorgesehen, dass Rechteinhaber auch im Fall eines zivilrechtlichen Vorgehens für die Verfahrenskosten und andere verknüpfte Ausgaben zu entschädigen sind.
Schärfen wollen die weitgehend im Geheimen agierenden Verhandlungspartner laut den nach außen gedrungenen Informationen auch das Schwert einstweiliger Verfügungen gegen Rechtsverletzer. So sollen alle angeschlossenen Länder entsprechende Möglichkeiten zum raschen Einschreiten vorsehen. Umstritten ist aber den Berichten nach noch, ob die gerichtlichen Verfügungen auch bei Patentverletzungen gelten sollen. Bisher haben die Verhandlungsführer offenbar auch nicht beachtet, dass Ausnahmen für die US-Regierung oder von ihr beauftragte Unternehmen bei Verstößen gegen Patentrechte und Copyrightbestimmungen existieren und in Kanada einstweilige Verfügungen im Urheberrecht auf architektonische Werke begrenzt sind. Erweitert werden sollen zudem die Regeln zur Grenzbeschlagnahme im Kampf gegen Produktpiraterie, wobei gewisse Klauseln etwa zur Inspektion von iPods aber angeblich nicht mehr zur Debatte stehen.
Zur Überwachung der Bestimmungen schwebt den Industrieländern ein eigenes Gremium vor. Dieses soll auch dabei helfen, Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung von ACTA zu klären; außerdem soll es Verfahrensregeln aufstellen und Eingaben zivilgesellschaftlicher Organisationen entgegennehmen. Weiter wird den Kontrolleuren ins Aufgabenheft geschrieben, dass sie Dopplungen internationaler Anstrengungen zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern vermeiden sollen. Die US-Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) drängen unterdessen ähnlich wie europäische Mittelstandsvereinigungen weiter darauf, dass das zuständige Büro des US-Handelsbeauftragten endlich die aktuellen Entwürfe offiziell veröffentlicht und nicht allein Lobbygruppen der Rechteindustrie zugänglich macht.
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Re: EU-Abgeordnete wollen sämtliche Urheberrechtsverstöße kriminalisieren
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Antwort #9 am:
13 März, 2009, 19:14 »
US-Regierung hält Informationen über geplantes Anti-Piraterie-Abkommen weiter unter Verschluss
Die neue US-Regierung setzt die von der Administration Bush gepflegte restriktive Informationspolitik bezüglich des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA fort. Den Antrag einer US-Bürgerrechtsorganisation auf Akteneinsicht nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) lehnte das für ACTA zuständige Büro des Handelsbeauftragten (USTR) der Regierung Obama unter Hinweis auf die nationale Sicherheit ab.
Die von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) angeforderten sieben Dokumente unterlägen der Geheimhaltung, schreibt das USTR-Büro in seiner Ablehnung des Antrags (PDF-Datei). Der Handelsbeauftragte beruft sich dabei auf Ausnahmeregeln des FOIA etwa für Informationen, welche die nationale Sicherheit betreffen.
KEI hatte zusammen mit anderen Bürgerrechtsorganisationen schon einmal versucht, Einsicht in ACTA-Dokumente zu erhalten, war mit den von der Regierung zur Verfügung gestellten Informationen aber nicht zufrieden und beschritt daraufhin den Rechtsweg. Weitere Anträge auf Dokumenteneinsicht sind beim FOIA anhängig. Deren Erfolgsaussichten sind durch die klare Absage der US-Regierung und ACTAs Beförderung zur Frage der nationalen Sicherheit nicht gerade gestiegen.
Die US-Regierung liegt mit dieser restriktiven Informationspolitik auf einer Linie mit ihren Verhandlungspartnern. Auch die für die EU-Mitgliedsstaaten beteiligte EU-Kommission hält Informationen über die Verhandlungen weitgehend unter Verschluss. An den ACTA-Verhandlungen nehmen auf Einladung der USA und Japans neben der EU auch Staaten wie Kanada, Marokko, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Australien teil.
In einer Aussprache des EU-Parlaments am vergangenen Dienstag forderten die Abgeordneten allerdings erneut, die Verhandlungen transparenter zu gestalten. Die Kommission solle "alle Dokumente in Bezug auf die andauernden internationalen Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Handelsabkommen ACTA" zur Verfügung stellen, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Bei den von KEI angeforderten Dokumenten handelt es sich um verschiedene Entwurfsfassungen eines bilateralen Anti-Piraterie-Abkommens zwischen den ACTA-Initiativpartnern USA und Japan und einen Entwurf der EU-Kommission sowie Kommentierungen, darunter eine zum Thema Grenzschutzmaßnahmen. Ließe sich ein Geheimhaltungsbedarf der Regierungen bei potenziell sensiblen Themen wie Grenzkontrollen noch nachvollziehen, dürfte dies aber keineswegs für alle Details der Verhandlungen gelten. Angesichts der fortgesetzten Geheimniskrämerei befürchten Kritiker, dass mit ACTA unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitreichende Absprachen zu Schutzrechten getroffen werden könnten, die dann Einfluss auf die nationalen Gesetzgebungen der Länder haben.
Bei den Rufen nach mehr Transparenz spielt auch eine Rolle, dass Experten betroffener Wirtschaftszweige an den Verhandlungen beteiligt sind. Das nährt Befürchtungen, dass die Intellectual-Property-Lobby mit an einem weitreichenden Rechtsrahmen stricken darf, während die Interessen der Zivilgesellschaft unberücksichtigt bleiben. Zuletzt hatten einige durchgesickerte Informationen den Verdacht erhärtet, dass sich ACTA nicht nur gewerblichen Schutzrechtsverletzungen widmet, sondern auch ein Standard für zivilrechtliches Vorgehen etwa gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet gebildet werden soll.
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Re: EU-Abgeordnete wollen sämtliche Urheberrechtsverstöße kriminalisieren
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Antwort #10 am:
13 März, 2009, 19:21 »
das jemand seine Film-, oder Musikproduktionen schützen will kann ich ja noch nachvollziehen. Wenn dann aber Bilder von einer Erdbeere oder einem belegtem Brötchen Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten werden müsste das den sogenannten Experten zu denken geben.
kater
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EU-Kommission observiert Produktpiraterie und Filesharing
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Antwort #11 am:
30 März, 2009, 18:18 »
Die EU-Kommission will eine "Europäische Beobachtungsstelle" für Marken- und Produktpiraterie einrichten. Den Start der Observierungsplattform will Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy gemeinsam mit EU-Abgeordneten am Donnerstag im Rahmen der Anti-Piraterie-Konferenz "ContraFake 2009" (PDF-Datei) in Brüssel bekannt geben. Die neue Institution soll unter anderem Filesharing in den Blick nehmen. "Die Beobachtungsstelle wird – im Wege einer verstärkten EU-weiten Zusammenarbeit – an vorderster Front gegen Produktfälschungen, illegales Herunterladen von Dateien und andere Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgehen", kündigt die Kommission in einer Mitteilung vom heutigen Montag an.
Über die genauen Aufgaben der Beobachtungswarte schweigt sich die Brüsseler Behörde noch aus. Mit ihrer Errichtung werde der "dringenden Notwendigkeit" Rechnung getragen, für eine konsequentere und gezieltere Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu sorgen, heißt es allein. Die Einrichtung solle zu einer Plattform für die Sammlung von Daten, die Schärfung des Bewusstseins und die Förderung des Dialogs werden". Darüber hinaus schrieb ihr die Kommission das Voranbringen des Austauschs von bewährten Verfahren und Ideen zur Pirateriebekämpfung zwischen Unternehmen und nationalen Behörden ins Stammbuch. Ob es allein um das Erstellen von Statistiken oder etwa auch um eine Kooperation mit Rechteinhabern oder Strafverfolgern geht, hat Brüssel zunächst offen gelassen.
McCreevy zeigte sich zuversichtlich, "dass uns die Beobachtungsstelle – sowie andere von uns eingeleitete Initiativen – eine große Hilfe im verstärkten Kampf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums sein werden". Nachahmungen und Produktpiraterie in Form der Verletzung von Urheberrechten, Markenansprüchen, Geschmacksmustern oder Patenten hätten sich zu einem massiven Problem für Unternehmer und Gesellschaft entwickelt. Die Folgen für die Wirtschaft, für die Beschäftigung sowie die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher seien verheerend. Einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2005 zufolge sei das Volumen des weltweiten Handels mit gefälschten Produkten auf schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar zu beziffern. Die Kommission folgt mit dem Schritt einer entsprechenden Aufforderung des EU-Rats vom September.
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http://www.heise.de/newsticker/EU-Kommission-observiert-Produktpiraterie-und-Filesharing--/meldung/135466
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US-Regierung veröffentlicht Details über geplantes Anti-Piraterieabkommen
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Antwort #12 am:
07 April, 2009, 16:21 »
Die US-Regierung hat auf wachsenden Druck zivilgesellschaftlicher Organisationen ihre Linie der Geheimhaltung des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) gelockert und am gestrigen Montag einen Überblick (PDF-Datei) über die derzeit diskutierte Struktur des angeblich noch nicht fertigen Vertragsentwurfs freigegeben.
Der offizielle Auszug deckt sich teils mit Informationen, die zuvor bereits an die Öffentlichkeit gelangt waren. Demnach wollen die beteiligten Industrienationen im Kampf gegen die Produktpiraterie vor allem Grenzkontrollen verschärfen und Beschlagnahmemöglichkeiten ausbauen. Auf Initiative der USA und Japans sind die EU-Länder sowie Kanada, die Schweiz und aufstrebende Länder wie Mexiko und Marokko an den Verhandlungen beteiligt.
Der erste Abschnitt des heftig umstrittenen Abkommens bezieht sich nach Auskunft des US-Handelsbeauftragten auf zivilrechtliche Maßnahmen. Dabei gehe es zunächst um die Klärung, welche Rechte an immateriellen Gütern erfasst werden sollen, sowie um die Festsetzung "angemessener Schadensersatzforderungen". Weiter sollen den Rechteinhabern einheitliche Rechtsmittel an die Hand gegeben werden. Zusätzlich sind "vorsorgliche Maßnahmen" wie die Beschlagnahme von Gütern oder Beweismaterialien vorgesehen, wie sie auch die EU-Richtlinie zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte bereits größtenteils vorsieht.
Weiter geht es bei ACTA um Maßnahmen im grenzüberschreitenden Güterverkehr und die Befugnisse des Zolls sowie anderer Behörden. Hier sollen Verfahren etabliert werden, mit denen Rechteinhaber bei zuständigen Behörden erreichen können, dass etwa gefälschte Güter an den Grenzen gestoppt werden. Darüber hinaus sollen Zollbeamte mit Befugnissen ausgestattet werden, den Import solcher Güter selbstständig zu unterbinden. Ferner geht es um Maßnahmen wie die Zerstörung von Piraterieprodukten, um diese nicht gegen den Willen der Rechtehalter wieder in Umlauf zu bringen, und um Kostenfragen.
Für strafrechtliche Maßnahmen, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten bislang nicht einigen konnten, sollen zunächst quantitative und qualitative Hürden und Sanktionen abgesteckt werden, etwa wann die Behörden auf eigene Initiative tätig werden können, ohne dass eine konkrete Beschwerde eines Rechteinhabers vorliegt. Dann werden wie im Zivilrecht Fragen zu Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Zerstörungen illegal kopierter oder gefälschter Güter abgehandelt. Dazu kommt die geplante Einführung einer Strafvorschrift für die illegale Aufzeichnung von Kinovorführungen.
Offen ist laut dem sechsseitigen Papier noch der vierte Abschnitt zur "Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt". Dabei soll es auch um die "Rolle und Verantwortung" der Zugangs- und Diensteanbieter gehen. Ein Entwurf liege dafür noch nicht vor, derzeit werde noch die geltende Rechtslage in den teilnehmenden Staaten sondiert. Die abschließenden Kapitel sollen sich auf die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit mit einem verstärkten Datenaustausch und einer Fachausbildung der Behörden beziehen.
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ACTA - Entwurf geleaked
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Antwort #13 am:
12 April, 2009, 14:04 »
Das Anti-Counterfreit Trade Agreement (ACTA) ist wohl eines der geheimsten Verhandlungsthemen, die gegenwärtig auf der Tagesordnung stehen. Nun ist ein Entwurf des Vertrages mit Diskussionsinhalten geleaked.
Dass der Entwurf aus gutem Grund so heißt, dürfte klar sein. Er stellt nicht die endgültige Fassung dar, was insbesondere durch die zahlreichen Kommentare unterstrichen wird, welche seitens der Verhandlungspartner eingeworfen werden.
Wäre der Sachverhalt nicht so ernst, könnte man über einige der Einwürfe fast lachen. Es scheint nämlich so, als seien sich die Teilnehmer der Verhandlungen nicht wirklich so einig, wie man dies gerne präsentiert. Aus dem geleakten Dokument ist ersichtlich, dass in regelmäßigen Abständen "Löschaufforderungen" von bestimmten Seiten ergehen, wenn nicht die Kommentare zu einem Paragraphen länger sind als dieser selbst.
Der geleakte Entwurf bezieht sich bedauerlicherweise primär auf physische Raubkopien und Markenrechtsverletzungen. Der Abschnitt bezüglich Rechtsverletzungen im Internet fehlt bislang, jedoch ist dieser für eine grobe Vorstellung, was die Bürger der verhandelnden Nationen erwartet, auch nicht notwendig.
Während anfänglich Details über das Protokoll besprochen werden, gelangt man relativ rasch an den Kern der Sache. So soll eine engere Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Rechteinhabern umgesetzt werden. Entsprechend den Inhalten des Dokumentes ist dies so vorgesehen, dass sich die staatlichen Organe auf Informationen seitens der Rechteinhaber verlassen und von diesen auch solche anfordern können, falls notwendig. Eine eigenständige Ermittlung ist zwar erwünscht, wenn die Rechteinhaber jedoch ausreichendes Material liefern, so wird anhand diesem eingegriffen. Dass die Rechteinhaber ein bewusstes Interesse an der Unterbindung von Markenfälschungen und Raubkopien haben, sollte kein Geheimnis sein. Scheinbar gewährt man einer solchen voreingenommen Partei damit jedoch uneingeschränktes Vertrauen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich für die Rechteinhaber ausspricht, wird auf der vierten Seite festgehalten. Dort heißt es, dass die Rechteinhaber nicht für die administrativen Kosten aufkommen soll, die durch einen Antrag auf Unterbindung entstehen. Dieser Antrag kann seitens der Rechteinhaber eingereicht werden, wenn diese die Behörden gezielt auf die rechtsverletzenden Taten hinweisen wollen. In einem akzeptablen Zeitraum sollen die Behörden die Rechteinhaber darüber informieren, ob der Antrag umgesetzt wird und falls dem so ist, wie lange man dies wahrnehmen wird.
Im Folgenden wird dann darauf hingewiesen, dass alle Vertragspartner Maßnahmen zur Verfügung stellen müssen, die es den Rechteinhabern ermöglichen, auf Anfrage die Behörden dazu zu veranlassen, die Verbreitung von illegal reproduzierten Gütern zu unterbinden. Im weiteren Verlauf wird verdeutlicht, dass die Behörden auch aus eigener Initiative heraus dies umsetzen sollen. Besonders interessant ist jedoch der Vermerk, dass bereits bei einem Verdacht so vorgegangen werden soll.
Um sicherzustellen, ob es sich schlussendlich wirklich um eine Rechtsverletzung handelt, haben die Behörden alle Materialien sicherzustellen. Bis zu diesem Punkt denkt man womöglich noch, alles ist gut. Was darauf folgt, lässt jedoch erneut aufhorchen. So haben die Behörden nach der Sicherstellung der Materialien die Rechteinhaber über folgende Details (!) zu informieren: Name und Adresse des Importeurs, Exporteurs, Verkäufers sowie eine Beschreibung der Güter, deren Menge sowie - falls möglich - das Herstellungsland sowie den Namen und die Adresse des Erzeugers.
Um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Nationen zu ermöglichen, soll ein Kontrollgremium in jedem Land entstehen, welches sich um die Belange des ACTA-Vertrages kümmert. Dabei soll das Gremium die Umsetzung der ACTA-Richtlinien überwachen und kontrollieren.
Das zweite Kapitel, Sektion 1, handelt von der zivilrechtlichen Durchführung der Vereinbarung. Hier wird darauf hingewiesen, dass das zivilrechtliche Verfahren nicht notwendigerweise kompliziert oder kostenintensiv gestaltet werden soll und keine untragbaren Wartezeiten mit sich bringen darf. Besonders interessant gestaltet sich noch ein finales Element dieses Diskussions-Entwurfes. So soll der entstandene Schaden durch die Rechtsverletzung auch geschätzt werden dürfen, falls keine exakten Werte ermittelt werden dürfen.
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Anti-Piraterieabkommen ACTA steht in Brüssel zur Diskussion
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Antwort #14 am:
22 April, 2009, 11:14 »
Vertreter der EU-Kommission haben während einer Anhörung zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen (Anti Counterfeiting Agreement, ACTA) betont, sie beabsichtigten keineswegs, dabei über bestehendes EU-Recht hinauszugehen. Luc Devigne, der für die Kommission die Verhandlungen führt, räumte ein, dass die Verhandlungspartner über die Bestimmungen des Abkommens "Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights" (TRIPS) hinausgehen wollen. Die wenigen ACTA-Kritiker, die zur Anhörung erschienen waren, warnten trotz der Beteuerungen der Kommissionvertreter, ihr gehe es nicht um die Beschlagnahme des privaten Musikplayers, dass die Reichweite von ACTA in der digitalen Welt nach wie vor weitgehend im Dunkeln liege.
Weder bei der Welthandelsorganisation (WTO), die für ein TRIPS-Update zuständig wäre, noch bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) lasse sich aktuell über eine schärfere Durchsetzung von Ansprüchen auf geistiges Eigentum sprechen, sagte Devigne. Die Kommission würde in einzelnen Punkten aber gerne weitergehen. Daher wolle sie Patente oder auch geografische Ursprungsbezeichnungen von den zivilrechtlichen Maßnahmen des Abkommens erfasst sehen. Einig seien sich die Verhandlungspartner darin, bei den strafrechtlichen Maßnahmen Patente auszuschließen.
Vertreter der Rechteinhaber rieten zu Erweiterungen der Verantwortlichkeit, so etwa Richard Heath, der den Unilever-Konzern und die International Trademark Association (INTA) vertrat, und Rocky Rowe von der European Crop Protection Association/CropLife International. Auch Transporteure oder Vermieter von Anlagen sollten ihrer Meinung nach zur Verantwortung gezogen werden können. Ein Kommissionsvertreter verwies auf den gemeinsamen Standpunkt der EU-Mitgliedsstaaten zu einstweiligen Verfügungen gegenüber Dritten, der sich aus der EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistiger Eigentumsrechte (IPRED) ergebe.
Karsten Hesse von der Deutschen Post stellte die Entschädigung für Unternehmen zu Diskussion, deren Ladungen durch ungerechtfertigte Beschlagnahmen aufgehalten würden. Sein eigenes Unternehmen beschäftige jetzt schon 10.000 Prüfer, die Zollfragen vorab klären. Mancher kleine Subunternehmer müsse sich aber letztlich darauf verlassen, was in den Frachtpapieren stehe.
Gegen eine mögliche Ausweitung von Haftungsregelungen auch für Internet Service Provider (ISP) bis hin zur Einführung von Netzsperren sprach sich Michael Brandstetter von der Österreichischen Wirtschaftskammer aus, der eine Stellungnahme der österreichischen ISP vorlegte. Trotz der Haftungsprivilegierung von Zugangsprovidern in der E-Commerce-Richtlinie lasse es die EU-Richtlinie über die Informationsgesellschaft den Mitgliedsstaaten offen, Netzsperren einzuführen. Brandstetter meint, die Einbettung von Netzsperren in ACTA könnte die gesetzgeberische Freiheit der Mitgliedsstaaten unterlaufen.
Die Nachfolgerichtlinie zu IPRED, die eine strafrechtliche Handhabe gegen Piraterie und Fälschungen liefern sollte, ist bislang zwischen Kommission, Rat und Parlament hin- und hergeschoben worden. Weil bei diesen strafrechtlichen Maßnahmen noch ein gemeinsamer Standpunkt der Mitgliedsstaaten fehlt, verhandeln sie diesen Punkt in den ACTA-Verhandlungen selbst.
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