Autor Thema: GEMA ....  (Gelesen 17054 mal)

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GEMA sieht "bahnbrechenden Erfolg" im Vorgehen gegen Sharehoster
« Antwort #15 am: 24 September, 2007, 12:20 »
Die GEMA sieht mit zwei Urteilen des Oberlandesgerichts Köln die Verantwortlichkeit von RapidShare für illegal herunterladbare Songs bestätigt. Die Richter hätten mit ihrer Entscheidung festgeschrieben, "dass Speicherplatzanbieter sich gerade nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Angebote berufen können", freut sich Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Musikverwertungsgesellschaft. "Rechteinhaber haben jetzt durch dieses Urteil ein zusätzliches Instrument gegen illegale Nutzungen ihrer Werke verstärkt vorzugehen."

Zuvor hatte bereits Bobby Chang, Geschäftsführer der Schweizer RapidShare AG, die Entscheidungen zu RapidShare.com und der deutschen Site RapidShare.de begrüßt. Er sieht das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG "in weiten Teilen aufgehoben." Man müsse nicht – wie von der GEMA angestrebt – das ganze Netz nach Links auf die eigenen Angebote absuchen. Vielmehr seien nur bestimmte Dateien zu löschen, die auf einer vom Gericht definierten Webseite beziehungsweise Link-Ressource öffentlich zugänglich gemacht wurden.

Auch die GEMA scheint mit dieser Ansage gut leben zu können. Sie spricht von einem "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie". So könnten sich die Hostprovider künftig nicht mehr darauf berufen, dass Prüf- und Kontrollpflichten deshalb unzumutbar seien, weil keine Filtersoftware existiere. Das Gericht habe darauf hingewiesen, dass die Dienste ihre Plattformen durch Mitarbeiter zu überwachen haben. Dabei müsse RapidShare als reiner Anbieter von Speicherplatz auch externen Suchseiten Dritter im Auge behalten.

Nach Auffassung des Gerichtes verstoßen die Dienstebetreiber laut GEMA gegen ihre gesetzlichen Pflichten, wenn sie lediglich einzelne, illegale Musikdateien aus ihrem Dienst entfernen. Die Hostprovider hätten jetzt vielmehr die Pflicht zu kontrollieren, ob die Musikwerke als solche über ihre Plattformen angeboten werden. Bei dem Urteil handele es sich somit um eine "wichtige Grundsatzentscheidung". Es stelle klar, dass es den Dienstebetreibern ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen auch bei automatisierten Massennutzungen unter Einsatz von Mitarbeitern zumutbar ist, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Rechtsverletzungen nicht wiederholen beziehungsweise fortsetzen. Chang hofft derweil im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren auf eine weitere Klärung der technischen Grenzen der Kontrollpflichten. Die RapidShare AG hat in dem sich bereits einige Zeit hinziehenden Rechtsstreit im Mai eine negative Feststellungsklage gegen die Musikverwertungsgesellschaft beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Quelle : www.heise.de

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Streit über Auslegung des Sharehoster-Urteils geht weiter
« Antwort #16 am: 27 September, 2007, 18:01 »
Die RapidShare AG hat die Urteilsbegründung (PDF-Datei) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in der Auseinandersetzung mit der GEMA veröffentlicht, um die ausgemachte Einschränkung der Prüfpflichten von Host-Anbietern zu belegen. Die zulässige Berufung des Sharehosters gegen eine von der niederen Instanz bestätigte Unterlassungsverpflichtung gegenüber der Musikverwertungsgesellschaft hatte demnach "in der Sache teilweise Erfolg". Die Richter wiesen eine Reihe von Begehrlichkeiten der GEMA als unbegründet oder zu weit gehend zurück. Ganz aufheben wollten sie die Auflagen des Unterlassungsanspruchs der Vertretung der Rechtehalter freilich auch nicht.

Die GEMA hatte am Montag ihrer Freude Ausdruck verliehen, dass sich die Betreiber des Schweizer Angebots RapidShare.com und der deutschen Site RapidShare.de gemäß der Entscheidungen nicht grenzenlos auf die auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen könnten. Dies sei ein "bahnbrechender Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie". Für Bobby Chang, den Geschäftsführer der RapidShare AG, lässt die Urteilsbegründung aber "kaum Spielraum für Interpretationen". Damit werde klar, dass ein Speicherplatzanbieter nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich sei. Sharehoster könnten im Streit um die Rechtsverletzungen weder als "Täter noch Teilnehmer" bezeichnet oder belangt werden. Das Unternehmen komme somit seinen gesetzlichen Kontrollpflichten als Provider nach, wenn es einzelne, öffentlich zugänglich gemachte Musikdateien aus seinem Angebot entfernt.

In der Urteilsbegründung heißt es konkret: Soweit die GEMA darlegt und nachzuweisen versucht habe, dass RapidShare mit seinem Geschäftskonzept Urheberrechtsverletzungen nicht nur bewusst in Kauf nahm, sondern es sogar darauf anlegte, die Raubkopierszene zur Nutzung des Dienstes einzuladen, genüge dies nicht für die Annahme, dass die Beklagte die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen vorsätzlich veranlasste oder unterstützte. "Selbst wenn hierfür auf der Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin – das letztlich auf einen Generalverdacht gegen Sharehoster-Dienste und ihre Nutzer hinausläuft – starke lndizien sprechen würden, hätte sie die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen doch nicht hinreichend glaubhaft gemacht." Denn wie RapidShare beispielhaft dargelegt und plausibel gemacht habe, seien legale Nutzungsmöglichkeiten des Dienstes, "für die ein beträchtliches technisches und wirtschaftliches Bedürfnis besteht, in großer Zahl vorhanden und üblich".

Auch könne nach dem Vorbringen der Parteien in der Berufungsinstanz nicht entscheidend darauf abgestellt werden, dass die Speicherplatzanbieter von Urheberrechtsverletzungen der Nutzer profitieren. Man vermöge mit den gegebenen Erkenntnismöglichkeiten – insbesondere ohne Einholung sachverständigen Rates, die einem eventuellen späteren Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse – nur festzustellen, dass den Antragsgegnern eine regelmäßige Überprüfung der in der Urteilsformel genannten Link-Resource möglich und zumutbar ist. Nach dem nicht widerlegten Vorbringen von RapidShare stünden dem Einsatz automatischer Filtersysteme "erhebliche technische Schwierigkeiten entgegen". So würden insbesondere schon geringste Veränderungen der hochzuladenden Datei eine ldentifizierung ihres potenziell rechtsverletzenden Inhalts mit sich bringen.

Dazu kommt gemäß dem OLG, dass der Einsatz solcher Filter nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien nur im Zeitpunkt des Hochladens erfolgen könne. Unter diesen Umständen sei ihre Eignung aber schon deshalb zweifelhaft, weil der Upload urheberrechtlich geschützter Werken der Musik für sich genommen – ohne Mitteilung an die Öffentlichkeit – noch keine Rechtsverletzung darstellen müsse. Geeignete technische Möglichkeiten, die bei Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten eine Weitergabe des Download-Links unterbinden könnte, habe die GEMA wieder nicht glaubhaft dargestellt.

Die Gefahr, dass über RapidShare-Linksammlungen erneut eine urheberrechtswidrige Veröffentlichung der in der Abmahnung der Antragstellerin genannten Musikwerke erfolge, hielten die Richter aber prinzipiell für besonders groß. Dieser Möglichkeit "hatten und haben" die Sharehoster – notfalls unter personeller Erweiterung ihrer mit der Kontrolle von Missbrauchsfällen betrauten "Abuse"-Abteilung – entgegenzuwirken. Dass sie in diese Richtung alles Zumutbare unternommen hätten, könne nicht festgestellt werden. Die so im Grundsatz zu bejahende Unterlassungsverpflichtung beziehe sich allerdings nur auf die drohende Wiederholung des beanstandeten Verhaltens, aus der sich seine Störerhaftung ableite. Auf Urheberrechtsverletzungen, die von den Antragsgegnern nicht durch zumutbare Kontrollmaßnahmen verhindert werden können, sei auch das gerichtliche Unterlassungsgebot nicht zu erstrecken. Somit sei den Speicherplatzanbietern nicht jedes öffentliche Zugänglichmachen der betroffenen Musikwerke über ihre Internetangebote zu untersagen, "sondern nur eine Veröffentlichung, die sie durch die gebotene Art und Weise der Kontrolle überhaupt hätten erkennen können". Nur ein solches Angebot sei geeignet, "eine Verletzung ihrer Prüfungspflichten widerzuspiegeln".

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GEMA sieht sich erneut gegen Sharehoster RapidShare siegen
« Antwort #17 am: 29 Januar, 2008, 09:42 »
Die Verwertungsgesellschaft GEMA reklamiert im Streit um Urheberrechtsverletzungen erneut einen Sieg für sich gegen den Sharehoster RapidShare vor Gericht. Das Landgericht Düsseldorf habe den Dienstebetreibern umfassende Handlungspflichten auferlegt, teilt die GEMA mit. Nach einem Urteil vom 23. Januar (Az. 12 O 246/07) sei RapidShare verpflichtet, "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss". Der Dienst werde nach Ansicht des Gerichts "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" und sei für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte "besonders gut geeignet". Er ziehe gerade hieraus "in nicht unerheblicher Weise" einen finanziellen Vorteil.

RapidShare bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Inhalte anonym bei dem Dienst abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. Die GEMA verweist darauf, dass darunter auch urheberrechtlich geschützte Musikdateien seien. Zuvor hätten bereits die Landgerichte Köln und München dem Sharehoster umfassende Handlungspflichten auferlegt, schreibt die GEMA. Allerdings hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Köln, die Beweisführung der GEMA habe nicht für die Annahme ausgereicht, dass RapidShare die Rechtsverletzungen vorsätzlich veranlasste oder unterstützte. Vor diesem Hintergrund gab es bei der Auslegung des Urteils einige Unterschiede.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht heute – ähnlich wie seinerzeit – die Entscheidung als einen "Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires" an. RapidShare hatte sich hingegen nach dem Urteil von Köln darauf berufen, dass der Sharehoster nur bestimmte Dateien löschen müsse, die auf einer vom Gericht definierten Webseite beziehungsweise Link-Ressource öffentlich zugänglich gemacht wurden. Ein Stellungnahme von RapidShare zum aktuellen Düsseldorfer Urteil steht noch aus.

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RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA
« Antwort #18 am: 31 Januar, 2008, 15:33 »
Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA abgewiesen hat, will der Sharehoster in Berufung gehen. Ihm geht es darum, eine "obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern" herbeizuführen, heißt es in einer Mitteilung. Das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com.

RapidShare offeriert Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis macht RapidShare nach eigenen Angaben "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen. Die GEMA stört sich daran, dass sich unter den gespeicherten Daten auch urheberrechtlich geschütztes Material befindet.

RapidShare meint, die Prüfungspflichten für Hoster würden bisher unterschiedlich interpretiert und will dies nun klären lassen. Die Forderungen reichten von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller User, der Erhöhung der Anzahl der kontrollierenden Mitarbeiter bis zur Prüfung von Link-Ressourcen. Welche Software-Filter den Prüfungspflichten genügen, wie viele für die Prüfung abgestellte Mitarbeiter ausreichen und welche der Link-Ressourcen geprüft werden sollen, sei nicht einheitlich definiert. RapidShare meint, dass "selbst all diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den Missbrauch von Hosting-Diensten mit 100-prozentiger Sicherheit zu unterbinden".

RapidShare hatte zuvor bereits ein von der GEMA angestrengtes Verfahren in der ersten Instanz verloren. Über die Auslegung der Entscheidung in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln waren die Streitparten uneins. Während die GEMA meint, RapidShare könne sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen, meint die Gegenseite, ein Speicherplatzanbieter sei nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich.

"Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können", meint Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. "Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen."

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Einbruch bei Gema-Gebühren - "Raubkopierer und CD-Brenner sind schuld"
« Antwort #19 am: 02 Februar, 2008, 15:37 »
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat einen Einbruch der Einnahmen im vergangenen Jahr verzeichnet.

Nach 874 Millionen Euro im Jahr 2006 gingen die Einnahmen um bis zu 30 Millionen Euro zurück, sagte eine Gema-Sprecherin der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). "Erstmals in der Gema-Geschichte haben die Einnahmen in einer solchen Höhe abgenommen", sagte die Sprecherin. Wie üblich wurden als Grund das illegale Laden von Musik aus dem Internet und das Brennen von CDs genannt. Zum Karneval strömen die Kontrolleure der Gema unterdessen aus, um in Kneipen und auf Privatpartys zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Gebühren für das Abspielen von Musik gezahlt wurden. Die offizielle Bilanz für 2007 soll in Kürze bekannt gegeben werden.

Quelle : SAT+KABEL

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Offline Jürgen

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Ich glaube nicht an diese Behauptungen.

Musik-Downloads waren bei mir in '06 gleich Null, in '07 reichlich doppelt so viele  ::)
Privatkopien von anderen bzw. für andere dito.
Der Kauf entsprechender Datenträger hat sich allerdings deutlich reduziert, etwa von 10 auf 3.
Ursachen dafür sind sowohl das immer weniger interessante Angebot als auch die Peis- und Einkommensentwicklung.
Hinzu kommt, dass ich kein Geld für Un-CDs mit DRM auszugeben bereit bin, die nicht auf jedem Gerät uneingeschränkt laufen.

Aus meiner Sicht ist daher die geschilderte Entwicklung der Gema-Einnahmen weitestgehend selbst verschuldet.
Die Gier der Einen verdirbt die Freude der Anderen.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
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Offline Warpi

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Die brauchen sich bei der immer mieseren Mucke nicht zu wundern. Von 20 Titeln einer Audiocd sind 80% Schrott.
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Offline spoke1

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GEMA geht erfolgreich gegen Alphaload vor
« Antwort #22 am: 06 März, 2009, 10:25 »

Die GEMA hat nach eigenen Angaben einen weiteren juristischen Sieg im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erzielt. So freut sich die Musikverwertungsgesellschaft über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, demzufolge der kommerzielle Usenet-Zugangsanbieter Alphaload Downloads des geschützten GEMA-Repertoires zu unterbinden habe. Der Plattformbetreiber, die in Online-Foren umstrittene Schweizer Walea GmbH, müsse dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den monierten Werken über den Dienst "nicht mehr auffindbar sind und nicht mehr heruntergeladen werden können".

Alphaload unterstützt seine Kunden kostenpflichtig bei der Suche nach Inhalten in Newsgroups und erlaubt Downloads über eine spezielle Software. Die GEMA hatte sich vor allem an der Werbung des Anbieters gestoßen, dass Nutzer anonym und sicher vor Rechtsverfolgung auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Computerspiele zugreifen können. Auch aus dem geschützten Repertoire der Gesellschaft seien eine "große Anzahl" Musikwerke gesetzeswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden. Die GEMA konnte ihren Angaben nach so im Oktober 2007 beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverpflichtung erwirken. Zudem sei das Schweizer Unternehmen dazu verurteilt worden, sämtliche Werbeaussagen für eine illegale Nutzung des Dienstes einzustellen.

Walea war gegen die Entscheidung in Berufung gegangen. Durch die Urteilsbegründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar sieht sich die GEMA nun in ihrem Kurs bestätigt, wollte das Dokument aber auf Anfrage von heise online nicht öffentlich zugänglich machen. Die Verwertungsgesellschaft ging parallel auch gegen die Anbieter UseNeXT sowie Usepirat vor und konnte dabei die Schließung der zuletzt genannten Plattform erreichen. (Stefan Krempl)


Quelle: http://www.heise.de/
Produktiv:
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Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
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Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
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Urteil gegen Usenet-Anbieter Alphaload bestätigt
« Antwort #23 am: 09 März, 2009, 19:53 »
In zweiter Instanz hat das Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ein Urteil zu Gunsten der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA bestätigt. Der Usenet-Anbieter Alphaload muss nun gewährleisten, dass bestimmte geschützte Werke nicht mehr über den Zugangsdienst auffindbar sind.
   
Werbesprüche untersagt

Wie die GEMA mitteilt, liege jetzt die Urteilsbegründung des OLG vom 28. Januar vor. Demnach muss der Betreiber des Dienstes, die Walea GmbH, dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den "streitgegenständlichen Musikwerken" aus dem GEMA-Repertoire über Alphaload nicht mehr heruntergeladen werden könnten. Neben der Unterlassungsverpflichtung wurde das Unternehmen dazu verurteilt, sämtliche Werbeaussagen einzustellen, mit denen die Nutzung des Dienstes zu "illegalen Zwecken" angepriesen wurde. Alphaload werbe damit, dass Nutzer günstig, sicher vor Rechtsverfolgung sowie schnell und anonym Zugriff auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Games bekämen.

Vor dem Hintergrund, dass der Dienstanbieter durch seine Werbeaussagen die Möglichkeit der Nutzung fremder Werke im Usenet explizit hervorheben würde und zudem eine Software zur Verfügung stelle, die dies maßgeblich erleichtere, bestätigte das OLG ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2007.

Dienstanbieter in der Pflicht

"Durch sein Werbeverhalten hat Alphaload ein erhöhtes Risiko für Rechtsverletzungen durch seine Nutzer verursacht", so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Das Gericht hat festgestellt, dass Access-Provider durchaus auch für Urheberrechtsverletzungen, die sie durch ihre Zugangsvermittlung ermöglichen, in die Pflicht genommen werden können." Allerdings hat erst im Januar 2008 das Düsseldorfer OLG anders entschieden und kam zu der Auffassung, dass Usenet-Provider, wie der damals betroffene United Newsserver, nicht für Urheberrechtsverletzungen haften.

Alphaload ermöglicht seinen Kunden die Nutzung des Usenet. Das Usenet wird häufig als eine Art "Vorgänger des Internet" bezeichnet, da es vor dem World Wide Web entstand. Seine Funktionsweise ist mit einem virtuellen schwarzen Brett vergleichbar. In den vergangenen Jahren wurde das Usenet zunehmend für den kostengünstigen Bezug verschiedener Inhalte verwendet, darunter auch urheberrechtlich geschützte Werke. Die Dateien werden dabei nicht von den Betreibern der Server zur Verfügung gestellt, sondern von den jeweiligen Nutzern des Usenet.

Quelle : www,onlinekosten.de

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GEMA beklagt "katastrophale" Erträge im Online-Geschäft
« Antwort #24 am: 23 April, 2009, 16:20 »
Für die GEMA haben sich Hoffnungen auf ein boomendes Lizenzierungsgeschäft mit Songs über digitale Medien bislang nicht realisiert. Trotz der zunehmenden Musiknutzung über das Internet und Mobiltelefone konnte die Musikverwertungsgesellschaft ihre Einnahmen in diesem Sektor im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2007 nur um 1,4 Prozent auf magere 7,3 Millionen Euro steigern. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sprach daher von einem "katastrophal niedrigen" Ergebnis in diesem Bereich. Dieses werde nur noch durch Hinterlegungen aufgrund von Schiedsverfahren abgemildert, die bei Klingeltönen 4,1 und bei Music on Demand 9,5 Millionen Euro betragen.

Insgesamt kann die GEMA mit ihren Jahreszahlen nicht sonderlich glänzen. "Wir haben im vergangenen Jahr einen Gesamtertrag von 823 Millionen Euro erwirtschaft", sagte Heker. Dies sei ein Rückgang um 3,1 Prozent. Davor sei auch das Jahr 2007 schon von einem starken Rückgang gekennzeichnet gewesen. So konnte die Verwertungsgesellschaft 2008 noch etwas über 700 Millionen Euro an die Rechteinhaber ausschütten, was einem Minus von 3,9 Prozent entspricht. Die Aufwendungen konnten mit 122,4 Millionen Euro recht konstant gehalten werden, der Kostensatz ist von 14,2 auf 14,9 Prozent gestiegen. Der wichtige Ertrag über Tonträger, Datenträger, Online und Ruftonmelodien ging insgesamt um 15,3 Prozent auf 186,8 Millionen Euro zurück. Bei CDs und DVDs allein war sogar ein Minus um 17,4 Prozent zu verzeichnen. Der Löwenanteil des Rückgangs ging mit fast zwei Dritteln auf das Konto des Auslandsgeschäfts.

Bei Internetanbietern vermisste Heker weiterhin die grundsätzliche Bereitschaft, angemessene Vergütungen zu zahlen: "Wir müssen in immer mehr Verfahren eintreten." Bezeichnend seien etwa die zähen und harten Verhandlungen mit YouTube. Mit der noch jungen deutschen Tochterfirma von Google habe die GEMA zunächst Anfang 2008 einen Übergangsvertrag geschlossen, der ein Jahr später durch eine dauerhaftere Lösung ersetzt werden sollte. Man habe dabei Informationen über die genutzten Musikwerte und Angaben über die Anzahl der Streams gefordert, was technisch kein Problem darstelle. Dreh- und Angelpunkt sei bei den wieder aufgenommenen Verhandlungen, "welche Daten uns YouTube liefern kann". Die GEMA brauche die Nutzungsmeldungen, schließlich "können und dürfen wir uns nicht mit einer Pauschalzahlung abspeisen lassen". Es gehe dabei "ums Prinzip", nicht ums große Geld. Im Verhältnis zu dem, was die Radio- und Fernsehsender zahlen, seien die Erwartungen über eine Lizenzgebühr finanziell niedrig gesteckt.

Der zwischenzeitliche Abbruch der Verhandlungen durch YouTube hat die GEMA laut Heker "völlig überrascht". Er warf der Google-Tochter zudem vor, "gegenüber der Öffentlichkeit mit der Unwahrheit gearbeitet" zu haben. So habe man keine 12 Cent pro Stream verlangt, sondern einen. Dieses Angebot habe YouTube schriftlich vorgelegen. Entgegen der Ankündigung der Firma, Beiträge mit GEMA-Anteil zu sperren, liegen der Verwertungsgesellschaft zudem "keine Erkenntnisse vor, dass tatsächlich Videos herausgenommen worden sind". Nun sei es den Urhebern aber gelungen, "ihre Position klarzustellen". In den kommenden Wochen stehe nun möglicherweise ein Spitzengespräch auf Vorstandsebene an. Verbieten lassen könne die GEMA YouTube aber nicht, die beanstandeten Clips zu blockieren. Darüber müsste die Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt entscheiden und im Streitfall "nach fünf bis sechs Jahren dann der Bundesgerichtshof".

Als "noch offenes Rennen" bezeichnete Heker den seit 2007 gerichtlich ausgetragenen "Kampf gegen die Internetpiraterie". Die GEMA habe mittlerweile über 20 Verfahren geführt, die alle im Sinne der Autoren entschieden worden seien. Damit werde aber das "grundlegende Problem" nicht gelöst, "geistiges Eigentum im Internet zu schützen". Hier sei endlich ein "übergreifender gesellschaftlicher Konsens zu finden und dann auch ein entsprechender Rechtsrahmen zu schaffen". Man stehe daher mit der Bundesregierung, der EU-Kommission und dem EU-Parlament in Gesprächen über neue Richtlinien. Ergebnis dabei dürfe aber nicht sein, "dass sich Minderjährige und Eltern strafbar machen".

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GEMA-Petition - Schon über 61.000 Mitzeichner!
« Antwort #25 am: 24 Juni, 2009, 18:07 »
Die ePetition, die den Bundestag dazu aufruft, sich einmal genauer mit den Machenschaften der Musikverwertungsgesellschaft GEMA zu beschäftigen, hat die magische Grenze von 50.000 Unterzeichnern bereits weit überschritten.

Vor wenigen Wochen fristete die GEMA-Petition noch ein relativ schattenseitiges Dasein , doch offenbar ist das Thema, welches in der Petition angesprochen wird, für viele Bundesburger so bedeutsam, dass der Link zu der Petition von vielen verbreitet wurde - vor allem auch in Online-Foren, sowie vermutlich auch per E-Mail. Die Grenze von 50.000, die eine Beschäftigung des Petitionsausschusses mit dem Thema auslöst, wurde nun überschritten. Momentan steht die Petition bei knapp 61.000 und wächst derzeitig kometenhaft - ähnlich der Petition gegen Netzzensur. Die Zeichnungsfrist endet dagegen erst am 17. Juli 2009. Damit hat die ePetition bald mehr Unterstützer gefunden, als die GEMA-Mitglieder hat.

In einem Interview sagte die Petentin Monika Bestle, dass die GEMA in einem "krassen Gegensatz zu unseren rechtsstaatlichen Gesetzen" steht. Die Kulturveranstalterin stellt in vielen Gesprächen vor allem auch mit Künstlern und Musikern, die selbst GEMA-Mitglieder sind, "nicht zu ihrem Recht kommen" und "zunehmend in ihrem künstlerischen Schaffen behindert" werden. Sie bittet den Bundestag daher, die "'GEMA-Gesetze', 'GEMA-Richtlinien' und 'GEMA-Durchführungsverordnungen' auf ihre rechtsstaatliche und demokratische Richtigkeit, in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz und das Vereinsgesetz zu prüfen. Und ob die Praktiken mit unserem Grundgesetz vereinbar sind." Sie sieht vor allem das Problem, dass die Kulturarbeit aufseiten der Veranstalter erheblich erschwert wird, und mittlerweile dafür sorgt, dass Kultur eher vernichtet oder verhindert wird, anstatt diese zu fördern. Sie fordert "gleiches Recht für alle", sowie unter anderem "Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen" und "eine größtmögliche Transparenz".

Das Thema scheint viele zu interessieren, denn heute endet die Zeichnungsfrist einer zweiten ePetition, welche ebenfalls die GEMA zum Thema hat. Auch hier wird eine höhere Transparenz der Kostenabrechnung gefordert. Für die zweite Petition konnten bisher über 11.700 Mitzeichner mobilisiert werden.

Quelle : www.gulli.com

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Kleine Konzertveranstalter beklagen, von der GEMA massiv ausgebeutet zu werden.

Im Interview mit Zeit Online kritisiert Monika Bestle die Praxis der GEMA bei der Einnahme von Konzertgebühren. Bestle ist Leiterin der Sonthofer Kulturwerkstatt, die unter anderem Theater, Konzerte und Kinderveranstaltungen organisiert. Sie ist außerdem Initiatorin einer ePetition an den Bundestag, in der sie eine Reform der GEMA fordert. Insbesondere die Gebühren für Kleinveranstalter und die Tantiemenberechnung sollen reformiert werden. Außerdem fordert sie mehr Transparenz in der Verwertungsgesellschaft. Bestle fühlt sich als Konzertveranstalterin von der GEMA abgezockt. Für ein Konzert in ihrem Konzertsaal, der für etwa 100 Leute Platz bietet, zahlt sie nach eigenen Angaben etwa 100 Euro pro Aufführung, egal, wie viele Besucher tatsächlich kommen.

Das ist für einen Kleinveranstalter kaum zu leisten, meint Bestle. Doch die hohen Konzertgebühren seien nicht das Schlimmste. "Die Gema legt den Veranstaltern harte Bandagen an. Kleinste Nachlässigkeiten ahndet sie oft hart. Dann droht die Verwertungsgesellschaft mit dem Anwalt, der treibt Geld ein, Recherchegebühren werden fällig. Die Kleinen können sich so etwas nicht leisten." In der Praxis werden Kleinveranstalter von der GEMA "systematisch runiniert", so Bestle. Sie betonte, dass kleine Konzertveranstalter wie ihre Sonthofer Kulturwerkstatt gewährleisten, dass Kultur überall und nicht nur in den Metropolen stattfinde. Gleichzeitig distanzierte sie sich jedoch von der Kritik an der Erhöhung der GEMA-Gebühren um 600 Prozent . Das, so Bestle, treffe vor allem die Großen, die sich nun beschweren. "Diesen Protest kann ich nicht unterstützen." Ihre Petition zur Reformierung der GEMA hat indes über 80.000 Unterzeichner gefunden.

Quelle : www.gulli.com

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GEMA: Stellungnahme zur ePetition
« Antwort #27 am: 08 Juli, 2009, 19:49 »
Die GEMA hat eine Stellungnahme zu der aktuell noch laufenden ePetition abgegeben. Man möchte an beklagten Punkten nichts ändern, statt dessen weiter die Gebühren für Konzerte erhöhen.

Die GEMA hat sich in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewendet, und kommentiert in ihrem gewohnten süffisanten Stil die ePetition gegen die GEMA, die derzeitig 93.513 Mitzeichner, und somit Unterstützer gefunden hat. Der Hauptbelang der Petition ist, das Kleinveranstalter durch die GEMA deutlich in der Ausübung ihrer Funktion behindert werden, vor allem durch pauschale Entrichtung einer GEMA-Gebühr. Die Pressemitteilung der GEMA geht nun auf alles mögliche ein, ohne jedoch das Problem direkt anzusprechen. Schaut man sich die Stelle, die es betrifft, einmal genau an, so wird man feststellen, dass die GEMA, wie sie das immer tut, sich nicht einen Milliometer vom Fleck rührt: "Kleinspielstätten haben keine Erhöhungen zu befürchten." Eine gnädige GEMA.

Weiter heißt es in der Meldung: "Auch eine Angleichung der teilweise unterschiedlichen Tarife wird erst dann durchgeführt, wenn ein entsprechender Kulturtarif eingeführt ist, der sicherstellt, dass für Kleinspielstätten keine signifikanten Erhöhungen entstehen. An diesem Kulturtarif arbeitet die GEMA derzeit und es ist nicht bekannt, dass Kleinveranstalter trotzdem schon mit höheren Forderungen durch die GEMA konfrontiert wurden."

Dann geht es vor allem um eine Rechtfertigung, dass ihre Erhöhung der Tarife für Großveranstalter berechtigt ist, verknüpft mit der Aussage, dass man sich um eine "sachliche Diskussion" bemühe. Angesichts dieser Formulierungen wird man der GEMA jedoch auch zukünftig Intransparenz vorwerfen müssen (was ebenfalls Teil der Petition ist - eine deutlche Transparenz zu schaffen).

Auf die Frage, ob die Gebühren um 600 Prozent angehoben werden, antwortet sie: "Nein. Ab dem 01.02.2009 beträgt die Tariferhöhung im Konzertbereich, bezogen auf die Anzahl der Besucher, durchschnittlich 14%. Allerdings werden die Tarife schrittweise über einen Zeitraum von sechs Jahren, d. h. bis 2014, erhöht. Für die Mitglieder der Verbände der Konzertwirtschaft bedeutete das konkret eine Nettovergütung in Höhe von 8%." Um wieviel geht es also? Auch beharrt die GEMA darauf, dass sie einen Sozial- und Kulturtarif hätte, so kann man also wählen, beispielsweise zwischen Tarifen wie "Vergütungssätze WR-OKJE" oder "Vergütungssätze WR-VR-B 1".

An der Petition sollte man sich kann man sich noch bis zum 17. Juli 2009 beteiligen.

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Das letzte Bollwerk
« Antwort #28 am: 23 August, 2009, 19:10 »
Zehn Jahre nach dem Napster-War und sechs Jahre nach seiner Einführung im großen Stil (Fairplay) ist das Digital Rights Management für Musik tot. Der Streit um ein zeitgemäßes Urheberrecht und seine Verwertung ist es jedoch noch lange nicht. Schließlich ist da noch ein großes Bollwerk: die GEMA, die für Musikschaffende Tantiemen für die öffentliche Verwertung ihrer Werke einsammelt.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind wie das heutige Patentsystem ein Produkt aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als sich die Musikproduktion zu industrialisieren begann. In dieser Phase des Kapitalismus war der bedingungslose Schutz geistigen Eigentums modern. Heute, im Zeitalter seiner totalen digitalen Reproduzierbarkeit ist er es nicht mehr. Zeitgemäßer ist für mich das Creative-Commons-Konzept von Lizenzen mit gestaffelten Nutzungsrechten, die das Neukombinieren und Abwandeln von Musik (und anderen kulturellen Erzeugnissen) ermöglichen. Denn das ist, wie Lawrence Lessig überzeugend argumentiert, der Nährboden für kulturellen Fortschritt. Immer gewesen.

Der Berliner Musiker und Netzaktivist Danny Bruder startet derzeit einen zweiten Versuch, der GEMA die Augen für die Gegenwart zu öffnen. Auf PledgeBank Germany kann man sein Vorhaben "GEMA hacken" unterstützen, eine Pressekonferenz mit GEMA-Vertretern zu organisieren, auf der deren Problem mit Creative-Commons-Lizenzen öffentlich diskutiert werden soll.

Bereits 2006 hatte Bruder (der u.a. mit Kronstädta den Ton-Steine-Scherben-Klassiker "Rauch-Haus-Song" aufgefrischt hat) mit der GEMA gerungen. Seit etlichen Jahren GEMA-Mitglied, wollte einen Teil seiner Musik unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen. Bei der GEMA beschied man ihm nach einer kafkaesken Telefon-Odyssee jedoch: "ganz oder gar nicht." Sollte er sein Vorhaben wahrmachen, müsse er aus der GEMA austreten (was er auch tat). Hinter vorgehaltener Hand sagte man ihm auch, dass sich daran noch auf Jahre nichts ändern werde.

Die GEMA erläuterte ihre Position anlässlich der damaligen Konferenz Wizards of OS in einem Rundbrief:

“Aus Sicht der GEMA ist es wichtig, Autoren darauf hinzuweisen, dass das Creative Commons-System
keine Alternative zum gewachsenen und bewährten System der Rechtewahrnehmung durch die
Verwertungsgesellschaften darstellt."

Man fragt sich, woher die GEMA das so genau weiß. Praktisch nähert sich das Urheberrecht bei DRM-freien Stücken in Online-Musikshops mindestens der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND an. Denn natürlich schicke ich manchen Freunden jetzt dort gekaufte Songs als Empfehlung, die daraufhin manchmal das ganze Album kaufen. Ich verwerte sie nur nicht kommerziell weiter.

Weiter schrieb die GEMA: "Das einzelne Herauslösen von Werken aus dem Gesamtschaffen (cherry picking) ist einem GEMA-Mitglied nicht gestattet, denn dies gefährdet die in der kollektiven Rechtewahrnehmung begründete Interessenvertretung der Verwertungsgesellschaften."

Das klingt danach, als überfordere es den Verwaltungsapparat, GEMA-Songs und Nicht-GEMA-Songs auseinander zu halten (offenbar werden für anzumeldende Musikfolgen wirklich noch physische Formulare ausgefüllt). Drei Jahre später sind die Online-Radios populärer denn je, und es sollte ja eigentlich nicht unmöglich sein, einzelne Stücke in einem Datenstrom mit einem GEMA-Flag zu versehen, der ausgelesen und nach Berlin geschickt wird.

Vor allem gefährdet das Creative-Commons-System das GEMA-Monopol der Interessenvertretung. Würde die GEMA brillant und transparent arbeiten, hätte sie es vielleicht leichter mit ihrer Position. Doch unter vielen Musikschaffenden regt sich Unmut über die Gesellschaft, weil sie just diese Interessenvertretung nur unbefriedigend ausgeführt sehen.

In dem Rundbrief von 2006 gab es auch noch einen guten Rat für Musiker: "Insbesondere hat der Schöpfer geistiger Werke in diesem System keine Aussicht, von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält.” Das ist schon blanker Paternalismus.

Es ist wichtig, immer wieder zu betonen, dass der Musikschaffende nicht sein Urheberrecht verliert, wenn er ein Werk unter eine CC-Lizenz stellt. Er vergibt nur andere Nutzungsrechte, für die er gute Gründe haben kann. Wenn selbst die Musikindustrie einsieht, dass die Durchsetzung des Urheberrechts in seiner klassischen Form nicht mehr funktioniert und neue Vertriebskonzepte ausprobiert werden müssen, wenn also für jeden ersichtlich nicht alles beim Alten bleiben kann, warum will gerade die GEMA alles beim Alten belassen?

Danny Bruders Vorhaben, die GEMA zur Diskussion an einen Tisch zu bekommen, mag zwar erst mal ein wenig aussichtslos erscheinen. Aber einen Versuch ist es wert. Die jüngste Petition an den Bundestag, die GEMA-Satzung gründlich zu überprüfen, wurde 100.000 Mal gezeichnet. Das Projekt "GEMA hacken" hat dieselbe Unterstützung verdient.


Quelle und Links : http://www.heise.de/tr/Das-letzte-Bollwerk--/blog/artikel/143367

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Die GEMA ... oder wie man Kreative dazu bringt, auszuwandern!
« Antwort #29 am: 01 Oktober, 2009, 18:04 »
Wer nicht nach unserer Flöte tanzt, der muss halt woanders musizieren. GEMA und neue Vermarktungsideen in ein und demselben Land? Das scheint derzeit absolut nicht zu funktionieren. Björn M. Braun von SellYourRights zieht nach zähen und gleichsam erfolglosen Verhandlungen mit der GEMA seine Konsequenzen: Er verlässt Deutschland!

GEMA und Creative Commons unter einem Hut? Das geht nicht. Das war so, es ist so und das wird vorerst wohl auch so bleiben. Das übliche Argument der GEMA: Um die kollektive Rechtewahrnehmung zu ermöglichen, können einzelne Werke eines Urhebers nicht aus der Rechtewahrnehmung seitens der GEMA herausgelöst werden. Wäre dies möglich, könnten Urheber, die die Gabe besitzen in die Zukunft zu sehen, sich die Rosinen ihres Schaffens herauspicken und so die kollektive Interessenvertretung gefährden.

Es geht also um Geld, dass am Gemeinschaftstopf der GEMA vorbeifließen würde, wenn Urheber auf einmal die Rechte einzelner Stücke selbst verwerten dürften. Doch warum muss eine CC-Lizenzierung automatisch mit einem Umgehen der GEMA gleichgesetzt werden? Warum kann die GEMA, im Interesse ihrer Mitglieder, nicht einfach selbst die Lizenz erteilen? Ausnahmen will man momentan leider nicht zulassen. Welchem Künstler das System nicht gefällt, der kann die GEMA verlassen.

Ein wenig Background vorweg. "SellYourRights ermöglicht es Künstlern ihre Inhalte unter Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen und gleichzeitig an der digitalen Veröffentlichung zu verdienen", so Björn M. Braun, Gründer der SellYourRights GmbH. "Bei uns definieren Künstler einen Betrag X, für den sie ihre Werke unter CC-Lizenz veröffentlichen würden. Wir helfen ihnen diesen Betrag bei ihren Fans und Freunden einzusammeln. Kommt genug zusammen wird das Produkt 'frei'. Wenn nicht - dann nicht. Würde die GEMA mitspielen, hätten wir hier eine klare Win-Win-Win Situation. GEMA-Künstler könnten CC-Lizenzen nutzen, die GEMA könnte mitverdienen und wir hätten in Deutschland eine Zukunft."

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) spielt jedoch nicht mit. Man schlug dem Initiator des Start-Ups allen Ernstes vor, sein Geschäftsmodell zu beerdigen. "Dies ist ein trauriges Beispiel, wie ein staatlich geschaffenes (Quasi-)Monopol innovativen, zukunftsorientierten Unternehmen den Markteintritt verbaut und Deutschland ein Stück wettbewerbsunfähiger macht", so Björn in seiner Pressemitteilung weiter.

Er zieht nun entsprechende Konsequenzen. "In Deutschland sind wir auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen: erfolgreichen, progressiven Künstlern, denen durch die GEMA nicht die Hände gebunden sind. Als privat finanziertes Start-Up verfügen wir nicht über die Mittel hier lange Trockenübungen zu machen und für Investoren werden wir durch den GEMA-Faktor nicht gerade attraktiver. Uns bleibt also nichts anderes übrig als sich auf einen Heuhaufen mit mehr Nadeln zu konzentrieren".

SellYourRights wird es in den USA versuchen. ASCAP und BMI - die GEMA-Pendents dort - arbeiten mit nicht-exklusiven Lizenzen. Ihren Mitgliedern steht es somit frei Inhalte unter CC-Lizenz zu veröffentlichen. "Für mich ist das eine traurige Entwicklung", fügt Björn Braun an und schlägt jedem Urheber die Möglichkeit vor von der neu gewonnen Freiheit Gebrauch zu machen Verwertungsgesellschaften europaweit frei wählen und wechseln zu können. Sowohl BUMA/STERMA in den Niederlanden, als auch KODA in Dänemark arbeiten bereits mit Creative Commons zusammen.

ghandy von gulli meint:

Die ganze Angelegenheit erscheint umso trauriger, wenn man weiß, dass SellYourRights mithilfe eines EXIT-Gründerstipendiums der Universität Frankfurt/Main entstanden ist. Soll bedeuten, einerseits buttert man mit öffentlichen Mitteln in dieses Projekt hinein, um die Firma an einer anderen Stelle indirekt mit öffentlichen Mitteln wieder zu zerschlagen. Man bedenke: Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins GEMA fundiert auf einer staatlicher Verleihung. Wie also läuft das hier bei uns - die eine Seite baut auf, die andere haut drauf? Oder hat man den Begriff EXIT-Stipendium gar etwas zu ernst genommen?

Sinn scheint die Angelegenheit nur für eine Partei zu machen, nämlich für die GEMA selbst. Schon auf der Diskussionsveranstaltung auf der c/o pop machte Vorstandsmitglied Georg Oeller klar, dass alle "neuen Modelle mit uns besprochen werden." Besprochen hat Björn seine Idee ja auch mit dieser Verwertungsgesellschaft. Nur leider hat dieses Gespräch zu nichts geführt, außer zu der Einsicht, dass eine Umsetzung seiner Vorschläge unmöglich gemacht wurden. Schon der französische Monarch Ludwig der XIV. war der Ansicht: "Der Staat bin ich".

Der gelernte Bankkaufmann und Rechtsanwalt Georg Oeller sagte in Köln leicht polemisch: "Creative Commons ist eine pauschale Abgeltung, mit der man sein Gewissen beruhigen will", woraufhin ihn Moderator Johnny Haeusler fragte, ob er das Prinzip der Creative Commons überhaupt verstanden hat!? CC-Lizenzen sind eben keine Rechtfertigung für illegale Kopien eines Musikstückes. Und auch kein Freifahrtschein, um mit den geschützten Werken tun zu dürfen, was einem gerade einfällt.

Björn besteigt also morgen von Frankfurt aus für mehrere Monate seinen Flieger gen USA. Man weiß gar nicht so recht, was man ihm jetzt wünschen soll. Ein Kreativer mehr, dessen Kopf voller Ideen steckt, verlässt frustriert seine Heimat. Kann er dort mit mehr Erfolg agieren, wird er nicht zurückkommen. Ansonsten besteht eventuell vielleicht doch eine Chance, dass sich eines schönen Tages der Elefant GEMA mal in Richtung Öffnung bewegt?? Möglicherweise hat sich der Verein bis dahin selbst schon überflüssig gemacht. Bis dahin ziert als "Dankeschön" ein riesiges GEMA-Stoppschild die Webseite von SellYourRights. (siehe Grafik links!)

Auf jeden Fall ist sehr bitter zu beobachten, wie hier in Deutschland unter indirekter Beteiligung staatsnaher Organe neue Geschäftsmodelle in Rohrkrepierer verwandelt werden.

Sofern hier jemand meinen Tipp hören möchte: Wenn Björn schlau ist, kommt er nie zurück.

Quelle : www.gulli.com

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