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GEMA ....
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Thema: GEMA .... (Gelesen 16385 mal)
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dada
Aufpass-Cubie
Beiträge: 358
Ein leerer Kopf nickt leichter
Re: Danke, Gema: Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsmusik
«
Antwort #45 am:
25 November, 2010, 21:03 »
dieser ganze K(r)ampf läuft doch aus dem Ruder. Mir persönlich geht das seelenlose Gedudel auf Weihnachtsmärkten oder Warenhäusern Verbraucher-negativ auf die Nerven. Vielleicht sollte man mal ein Jahr auf diese Art der Berieselung verzichten, dann sind die Eintreiber pleite und es ist mal Ruhe.
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SiLæncer
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Gema: Lizenzgebühren für Pakistanspenden
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Antwort #46 am:
20 Dezember, 2010, 18:14 »
In Münster verdichtete sich die Frage: Wie weit soll die Entschädigung von Komponisten gehen, wenn sie von Spendengeldern für hungernde Kinder in Katastrophengebieten abgezogen werden? Sollen Medikamente und Nahrungsmittel Vorrang vor dicken Tantiemenschecks haben?
Nach der gigantischen Flutkatastrophe in Pakistan blieben dort Millionen ohne Haus und Nahrungsgrundlage; überall auf der Welt wurden Spendeninitiativen ins Leben gerufen, um die Menschen dort nicht einfach sterben zu lassen.
So auch in Münster, wo die Humanity-Care-Stiftung Ende November ein Benefizkonzert veranstaltete. Ein 50köpfiges sinfonisches Blasorchester spielte vor einem fast ausverkauften Theater, die Organisatoren sprachen von einem vollen Erfolg. Jetzt schickte die Gema eine Rechnung über 470,23 Euro für die Aufführung urheberrechtlich geschützter und von ihr vertretener Werke.
Veranstalter Volker Flasse ist sauer: „Für dieses Geld könnten wir in Pakistan 47 Familien eine Woche lang mit Lebensmitteln versorgen oder zwei behinderten Kindern neue Prothesen beschaffen“. Er habe mit der Gema verhandelt, erklärte er gegenüber der Münsterschen Zeitung. Diese allerdings habe einfach die maximale Anzahl der Sitzplätze mit dem maximalen Eintrittspreis für die besten Plätze multipliziert und daraus die Gebühren berechnet. Auf eine niedrigere Summe wolle die Musikverwertungsgesellschaft nicht eingehen.
Schon früher hatte Flasse Ärger mit der Gema, als er vor vier Jahren ein Konzert mit pakistanischer Musik veranstaltete; auch damals habe ihm die Gesellschaft eine Rechnung geschickt, obwohl die Musik der pakistanischen Musiker nicht von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werde. Die aktuelle Vorgehensweise allerdings reiht sich ein in die lange Kette von Aktionen, die man wohl nur als anhaltenden PR-GAU der Gema betrachten kann.
Quelle :
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Kindergarten-Gema über Pauschalvertrag?
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Antwort #47 am:
23 Februar, 2011, 13:54 »
Trotz angeblicher Haushaltsnöte und einem Bürgerprojekt, das kostenlose Alternativen anbietet, soll nun der Steuerzahler den Verwertungsgesellschaften die erwarteten Einnahmen sichern
Letzte Woche wurde durch eine Anfrage des FW-Landtagsabgeordneten Hans Jürgen Fahn bekannt, dass das von Christine Haderthauer geführte bayerische Sozialministerium mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Musikedition verhandelt. Auf Anfrage von Telepolis bestätigt das Ministerium "Sondierungsgespräche zu einem Pauschalvertrag", mit dem Forderungen an Kinderbetreuungseinrichtungen "abgegolten" werden sollen.
Solch ein Pauschalvertrag wäre dem Ministerium zufolge ein "gangbarer Weg" um die Kindergärten "von der Entgeltpflicht [sowie] der Pflicht zur Dokumentation der hergestellten Kopien" zu befreien und ihnen dadurch "die musische Bildung und Erziehung zu erleichtern". Federführend bei diesem Vorstoß sind der CSU-Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier und der bayerische Staatssekretär Markus Sackmann.
Auf die Frage, für wann frühestens Ergebnisse dieser Verhandlungen erwartet werden, meint man nur, man "befinde sich auf einem sehr guten Weg" und sei "zuversichtlich, eine Lösung zu finden, die "die Interessen der Urheber von Musikwerken an leistungsgemäßer Vergütung wahrt und gleichzeitig den Einrichtungen die Möglichkeit eröffnet, Kopien zu fertigen." Aus diesem Grunde will man demnächst auch mit den Städten und Gemeinden sowie den kirchlichen und privaten Trägern sprechen. Dazu, wo gespart werden soll, wenn auf die Kommunen und das Ministerium zusätzliche Ausgaben für Pauschalzahlungen an die Verwertungsgesellschaften zukommen, will man im bayerischen Sozialministerium nichts sagen und begründet dies damit, dass man die laufenden Verhandlungen nicht "beeinträchtigen" wolle. Ganz zu vernachlässigen dürften solche Zahlungen nicht sein: Immerhin gibt es in Bayern insgesamt 8.068 Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Gema (die traditionell beste Kontakte zur Politik pflegt und lange von Reinhold Kreile angeführt wurde) hat kein finanzielles Interesse daran, dass Kindergärten frei verwendbare Lieder nutzen. Wer in ihrer Musikdatenbank gemeinfreie Titel wie Die Vogelhochzeit eingibt, dem wird unter Rückgriff auf leicht abgeänderte Versionen der Stücke (absichtlich oder unabsichtlich) der Eindruck vermittelt, dass er praktisch immer Zahlungen zu leisten hätte. Eine potenzielle Offenheit der Gema für eine Landespauschallösung, wie sie jetzt im Raum steht, könnte dadurch begünstigt sein, dass sie und die VG Musikedition durch eine Aktion des im Umfeld der Piratenpartei entstandenen Vereins Musikpiraten ihre Felle davonschwimmen sehen und sich nun ihre erwarteten Einnahmen einfach hintenrum vom Steuerzahler auszahlen lassen wollen.
Die Musikpiraten haben nämlich mit großem Erfolg zu Spenden für ein Liederbuch mit gemeinfreien Stücken aufgerufen, mit dem sich Kinderbetreuungseinrichtungen vor Forderungen der Gema schützen können. Weil dafür bereits über 40.000 Euro eingingen, kann das Buch gedruckt und kostenlos an alle 50.299 deutschen Kindergärten und Kinderkrippen verteilt werden. Nach Angaben des Sozialministeriums sind die "Sondierungsgespräche" aber nicht erst nach Bekanntwerden der Liederbuchaktion aufgenommen worden, sondern schon seit letztem September in gang, also noch bevor die Praxis der Verwertungsgesellschaften großes Medienaufsehen erregte.
Auf die Frage, ob es nicht kostengünstiger wäre, die Kindergärten jetzt, wo das Musikpiraten-Liederbuch verteilt wird, nur gemeinfreie Lieder kopieren zu lassen, geht man im bayerischen Sozialministerium nicht ein und verweist stattdessen darauf, dass die "aktuelle Situation nicht zufriedenstellend" sei und durch die "Weitergabe von Notenkopien auch Familien mit Migrationshintergrund in ihren Integrationsbemühungen unterstützt" würden, weshalb man, "keine unnötigen Hürden aufbauen" wolle. Warum die Beschränkung auf die zahlreichen gemeinfreien Kinderlieder eine "unnötige Hürde" sein soll, bleibt offen.
Quelle :
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GEMA wartet auf Lizenzierung von Apples iCloud in Deutschland
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Antwort #48 am:
15 Oktober, 2011, 14:16 »
Apples neuer Service iCloud steht in Deutschland bislang noch nicht zur Verfügung. Doch schon jetzt hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) angemeldet, dass sie eine Lizenzierung des Dienstes erwartet. Apple hat den Kontakt zur Gesellschaft bislang noch nicht gesucht.
iCloud vereinfacht es Benutzern von Apple-Geräten, ihre Multimediainhalte zu sichern und abzurufen. Kauft sich ein iPhone-Anwender beispielsweise einen Musiktitel aus dem Download-Shop iTunes, so kann er die Datei auch auf all seinen anderen kompatiblen Apple-Geräten kostenfrei herunterladen und nutzen. Selbiges gilt für aufgenommene Videos und Fotos. Die Daten werden bei der Prozedur auf Servern der Apple-Cloud gesichert und stehe entsprechend nur dem jeweiligen Uploader-Account zur Verfügung.
Während iCloud in den Vereinigten Staaten und einigen europäischen Ländern bereits gestartet ist, müssen deutsche User noch auf die Freischaltung des Dienstes warten. Die GEMA hat bereits jetzt bemerkt, dass sie eine Lizenzierung des Services für Deutschland verlangt. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die Golem.de vorliegt.
Offenbar hat die Organisation im Sinn, von Apple gewisse Gebühren zu erheben. Denn auch die US-Firma lässt sich den Dienst ab einer Datenmenge von fünf Gigabyte eine jährliche Gebühr kosten. Apple jedoch hat sich bislang allerdings noch nicht die Mühe gemacht, am GEMA-Verhandlungstisch Platz zu nehmen. „Apple hat bei uns bisher keine Anfrage gestellt, 'iTunes in the Cloud' in Deutschland zu lizenzieren. Wir können leider nichts zur Geschäftspolitik von Apple und über die Gründe sagen, diesen Service bisher nicht anzubieten. [...] Apple ist bezüglich 'iTunes in the Cloud' bisher nicht auf uns zugekommen“, zitiert Golem die Gesellschaft.
Wie Apples Verhalten zu deuten ist, bleibt fraglich. Eventuell hatte man bislang gar nicht im Sinn seine Tätigkeit der GEMA anzuzeigen beziehungsweise Gebühren zu entrichten. Eine Stellungnahme des Unternehmens bezüglich des Anliegens liegt nicht vor.
Quelle :
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Gema will Geld für Creative-Commons-Veranstaltung
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Antwort #49 am:
14 November, 2011, 13:36 »
Die Verwertungsgesellschaft argumentiert, dass sich hinter Pseudonymen Urheber verbergen könnten, die bei ihr gemeldet sind
Im April veranstaltete der damalige Diplomand Jan Stern einen in der Essential Existence Gallery in Leipzig und der Bauhaus-Universität in Weimarer gleichzeitig abgehaltenen Konzept-Tanzabend, auf dem acht Stunden lang ausschließlich Musik mit Creative Commons Lizenz gespielt werden sollte. Dies hatte er nicht nur den Discjockeys und der Öffentlichkeit, sondern auch der Gema mitgeteilt, der er auf Anforderung eine "Musikliste mit Künstler-, Titel- und Labelangabe" und später auch die Downloadlinks mit den Lizenzangaben zukommen ließ.
Die Gema schickt Stern darauf hin wider Erwarten eine Rechnung über 200 Euro, die sie damit begründete, dass sich unter den Urhebern auch solche befinden könnten, die bei ihr gemeldet sind. Sicherausschließen könne man das nur, wenn Stern für alle gespielten Stücke die bürgerlichen Namen der Komponisten und Texter sowie deren Wohnorte und Geburtsdaten mitteilt.
Diese Forderung ist allerdings insofern schwer erfüllbar, als Netaudio eine – wie der DJ und Blogger Ronny Kraak es formulierte "sehr internationale Angelegenheit" ist und viele Musiker ihre Klarnamen gar nicht öffentlich machen – geschweige denn ihre Adresse oder sensiblere Daten. Zudem sind Netzlabels oft eine recht kurzlebige Angelegenheit, weshalb oft nicht einmal eine Anlaufadresse vorhanden ist, bei der ein Nachforschen beginnen könnte. Zudem, so Kraak, habe der stellvertretenden Gema-Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal 2009 Stern gegenüber behauptet, dass die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft dort auch ihre Pseudonyme eintragen lassen.
Bei der Gema heißt es auf Nachfrage von Telepolis zu diesem Fall, dass Stern nur die "Interpreten" vorgelegt hätte, man selbst aber an den "Urhebern" – also an den Komponisten -interessiert sei. Bei zeitgemäßer elektronischer Musik sind diese beiden allerdings fast immer identisch. Hinsichtlich der Pseudonyme, die "nicht zwingend" bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet würden, wolle die zuständige Gema-Bezirksdirektion in Dresden diese Woche ein klärendes Gespräch mit Stern führen, mit dem "Unklarheiten ausgeräumt" werden könnten.
Grundlage des Vorgehens der Verwertungsgesellschaft ist die sogenannte "Gema-Vermutung": Eine Beweislastumkehr, die auf der Annahme gründet, dass keine alten Musikaufnahmen gespielt und verlegt werden und dass jeder Musikurheber auf der ganzen Welt Mitglied bei der Gema oder bei einer ihrer ausländischen Äquivalente ist. Seit jedermann mit einem herkömmlichen Computer halbwegs hörbare Musikaufnahmen herstellen kann und sich auf Portalen wie Jamendo Zehntausende von Titeln und Musikern finden, für die sich die teuren Verwertungsgesellschaften nicht lohnen, wird die Zeitgemäßheit dieser Beweislastumkehr jedoch immer mehr infrage gestellt wird.
Aus diesem Grund initiierte der im Umfeld der Piratenpartei gegründete Verein Musikpiraten unlängst eine Gema-Gegenliste mit Namen und Stücken von Musikern, die nicht bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet sind. Zusätzlich stellte der Musikpiratenvorsitzende Christian Hufgard eine Strafanzeige gegen die Gema erstatten, mit der geklärt werden soll, ob die Beweislastumkehr so weit geht, dass die Verwertungsgesellschaft die Herausgabe personenbezogener Daten von nicht bei ihr gemeldeten Musikern fordert.
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GEMA "schützt" eigene Künstler vor sich selbst
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Antwort #50 am:
30 November, 2011, 23:18 »
"Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt". Dieser Spruch dürfte wohl mittlerweile viele YouTube-Benutzer verärgert haben. Die Musik, die der Musiker Lou Reed auf seiner Facebookseite mit seinen Fans teilen wollte, können deutsche User nicht genießen.
Der Musiker Lou Reed nutzt sein Facebookprofil auch viel für private Zwecke. Er stellt Urlaubsfotos rein, mit sich, seiner Frau und seinem Hund oder auch mit Andy Warhol. Ihm scheint aber auch der Kontakt zu seinen Fans wichtig zu sein. Deshalb postet er manchmal Links zu seinen alten Musikstücken auf YouTube, die mittlerweile fast in Vergessenheit geraten sind. Den Schluss legen zumindest die Statistiken von Amazon nahe: Ein Song erreichte Platz "#201,524 in Music". Ein auf YouTube hochgeladenes Musikvideo dürfte also kaum für einen großen finanziellen Schaden sorgen.
Es ist eher zu vermuten, dass der Künstler seinen Facebook-Freunden eine Freude machen wollte, als er in seinem Beitrag den Nutzern ein altes, fast vergessenes Lied zeigen wollte. Doch bei diesem Spiel spielt die GEMA nicht mit. Mit einer deutschen IP-Adresse wird das Video geblockt und der alte Hinweis erscheint, der vielen Leuten wahrscheinlich mit der Zeit zur Crux geworden ist.
Doch es stellt sich die Frage, wessen Interessen die GEMA hier vertritt. Die Sueddeutsche Zeitung spricht sogar aufgrund der vielen gesperrten Videos von einer "GEMA-Diaspora".
Der Autor fragt sich auch, ob Lou Reed sich nun nach der Logik der GEMA strafbar machte, als er auf sein eigenes Werk verlinkte.
Und auch, warum sich die GEMA so zwischen den Künstler und seine Fangemeinde stelle, beziehungsweise sogar zwischen den Künstler und sein Werk.
Der Autor unterstreicht auch, dass es hierbei nicht um den Aufruf zur Raubkopie gehe. "Welche Rechte sind denn nun verletzt, wenn man auch in Deutschland ein Lied hört, das die ganze Welt hört, nur eben Deutschland nicht hören soll, weil es Gema-County ist? Was also, um es harsch zu sagen, ist illegal daran, in Deutschland Teil der Welt zu sein?"
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Jürgen
der Löter
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white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: GEMA "schützt" eigene Künstler vor sich selbst
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Antwort #51 am:
01 Dezember, 2011, 01:50 »
Für genau diese Art Problem sollte die GEMA den Künstlern eine Art Signatur zur Verfügung stellen, die solche Sperren für genau diesen Einsatz aufhebt.
Sonst beschneidet sie nämlich den Künstler in unangemessener Weise.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lou Reed überhaupt bei der GEMA (exklusiv) unter Vertrag ist, selbst wenn er wohl irgendwann in den 70ern mal etwas hierzulande gemacht hat ("Berlin").
Andererseits haben auch Künstler in aller Regel nicht die Rechte an allen Materialien in der eigenen Hand.
Videos produzieren sie selten selbst, CDs sehr oft auch nicht.
Genau so wenig wie wir selbst, wenn wir draußen überall aufgezeichnet werden...
So frage ich mich gerade, ob ich ein Überwachungsvideo, auf dem allein ich zu sehen bin, wenn ich dessen irgendwie legal habhaft werden könnte, selbst frei verwenden dürfte.
Ich glaub', ich such' mir bald die nächste öffentliche Webcam
Jürgen
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ritschibie
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Bitkom und Gema schließen Vertrag
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Antwort #52 am:
08 Dezember, 2011, 16:28 »
Einigung im Lizenzstreit bei Online-Musik
Künftig müssen die Portale bei
Musik-Downloads bis zu neun
Cent an die Gema abführen.
Die deutsche IT-Branche und die Verwertungsgesellschaft Gema haben eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Vergütung von Musiktiteln für Streaming-Portale regelt.
Der Vertrag legt zudem die Vergütung bei Musik-Downloads fest. Online-Musikportale müssen demnach künftig zwischen sechs und neun Cent je Musikstück an die Gema zahlen. Unternehmen, die über das Internet Musik-Abos anbieten, müssen pro Nutzer und Monat zwischen 60 Cent und einem Euro zahlen.
Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Die seither auf Hinterlegungskonten gelagerten Gebühreneinnahmen sollen nun nach und nach an die Künstler ausgeschüttet werden. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass Nutzer künftig einzelne Titel länger probehören können - statt wie bisher 30 Sekunden sollen die Hörproben bis zu 90 Sekunden laufen.
Branche hofft auf mehr Musikdienste in Deutschland
Die Einigung betrifft vor allem bezahlte Premium-Streaming-Dienste wie Spotify oder Simfy, allerdings bislang kein werbefinanziertes Angebot. Etliche im Ausland erfolgreiche Streaming-Dienste sind bislang nicht in Deutschland verfügbar, weil mangels einer Vereinbarung mit der Gema die Kosten nicht kalkulierbar waren. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor", erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. Die Branche gehe deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben werde, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können. "Für die seit Jahren andauernde Diskussion um eine angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden", sagte Gema-Chef Harald Heker.
Für Videoportale wie YouTube gilt die Einigung allerdings nicht - darüber wird weiter verhandelt. Die Gema vertritt die Rechte von rund 65.000 Musikschaffenden in Deutschland.
Quelle:
www.tagesschau.de
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Gema veröffentlicht Vergütungstarif für werbefinanziertes Musik-Streaming
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Antwort #53 am:
19 Dezember, 2011, 19:20 »
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat am Montag einen neuen Vergütungstarif für Streaming-Dienste vorgelegt, die für den Nutzer kostenlos sind und etwa durch Werbung finanziert werden sollen. Den Tarifvorstellungen der Verwertungsgesellschaft zufolge sollen Anbieter solcher Dienste künftig 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an die durch die Gema vertretenen Urheber abführen. Die Verwertungsgesellschaft hatte sich erst kürzlich mit dem IT-Branchenverband Bitkom auf ein Vergütungsmodell für Online-Musikshops und bezahlte Streaming-Flatrates geeinigt.
Die Gema ergänzt das Tarifmodell um eine dreistufige Mindestvergütung, die abhängig vom "Interaktivitätsgrad" des jeweiligen Dienstes anfällt. Demnach werden mindestens 0,025 Cent pro abgerufenem Stream bei "niedriger" Interaktivität fällig – also etwa radioähnlichen Diensten, ohne Vorspulspul- und Auswahlfunktion. Für Dienste mit mittlerem Interaktionsgrad verlangt die Gema 0,31 Cent/Stream, bei hoher Interaktivität wie wohl im Falle von YouTube oder Spotify sind es 0,6 Cent/Stream. Sollte ein Gesamtvertrag zustandekommen, gibt es in dessen Rahmen einen Rabatt: Die Erlösbeteiligung sinkt auf in diesem Fall auf 8,2 Prozent. Pro Stream wären dann 0,02 Cent (niedrige Interaktivtät), 0,25 Cent (mittel) oder 0,48 Cent (hoch) fällig.
Der Bitkom reagierte zurückhaltend auf die Ankündigung. "Werbefinanzierte Dienste werden von unserer bisherigen Einigung mit der Gema nicht umfasst", erklärte Bitkom-Bereichsleiter Mario Rehse gegenüber dpa. Darüber hätte der Bitkom gerne weiterverhandelt. "Die einseitige Tarifveröffentlichung der Gema war aber ein Szenario, mit dem wir rechnen mussten." Jetzt prüfe der Bitkom, wie er mit den neuen Forderungen umgehe. "Jetzt wissen wir aber endlich genau, woran wir sind", sagte Steffen Holly vom Musikdienst Aupeo.
Es bleibt abzuwarten, wie weitere Dienst-Anbieter das neue Tarifmodell der Gema aufnehmen. Nicht zuletzt, weil sich die Verhandlungen beispielsweise mit der Google-Tochter YouTube schon seit Jahren hinziehen, geriet die Verwertungesellschaft in jüngster Zeit zunehmend in die Kritik der Musikbranche. Die Gema selbst sieht sich indes auf einem gut Weg: Sie macht "einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu und gewährleistet so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung", heißt es in der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft.
Quelle :
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GEMA bleibt beim Nein zu Creative-Commons-Lizenzen
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Antwort #54 am:
01 Februar, 2012, 12:39 »
Die GEMA ist weiterhin der Ansicht, dass sich ihr Verwertungsmodell und das alternative Lizenzierungssystem Creative Commons (CC) nicht unter einen Hut bringen lassen. Die Musikverwertungsgesellschaft will so vorerst Pilotprojekten ihrer Pendants in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden nicht folgen, in deren Rahmen Mitglieder spezielle Werke für nicht-kommerzielle Nutzungen über CC-Lizenzen freigeben können. Dies geht aus einer Stellungnahme (PDF-Datei) hervor, die die Treuhänderin den rechtspolitischen Telemedicus-Bloggern auf Anfrage zu einem jüngst gestarteten Versuch der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM zukommen ließ.
In CC-Verträgen enthaltene Formulierungen enthielten bei der Definition nicht-kommerzieller Nutzungen Unschärfen, die eine klare Abgrenzung zur entgeltlichen "GEMA-Lizenz" und der damit verknüpften kollektiven Rechtewahrnehmung erschwert, begründet die Verwertungsgesellschaft ihre ablehnende Haltung. Dies führe zu einer "Beeinträchtigung der Rechtssicherheit für Berechtigte und Nutzer sowie zu einer Erschwernis der Verwaltung der Rechte durch die GEMA".
Die Verwertungsgesellschaft fürchtet zudem ein "Rosinenpicken": So tendierten auch erfolgreiche Künstler, die ihre schöpferische Tätigkeit etwa durch den Verkauf von Konzertkarten oder Fanartikel finanzieren könnten, zu einer kostenlosen Freigabe bekannter Titel. Just weniger verkaufsstarke Werke würden sie dagegen den Vertretungsgemeinschaften überlassen. Dies könne zu einem erheblichen Rückgang der Verteilungssumme und mittelbar der kulturellen Vielfalt im Bereich der Musik führen. Ferner besteht der GEMA zufolge bereits die Möglichkeit, einzelne "Sparten" wie den Online-Sektor von der Rechteübertragung auszunehmen. Mitglieder könnten so flexibel entscheiden, ob sie die ihre Ansprüche durch die Verwertungsgesellschaft wahrnehmen ließen oder sie unter eine CC-Lizenz stellten. Man unterstütze Teilhaber auch dabei, ihre Werke auf der persönlichen, "nicht kommerziell genutzten Website" über kostenloses Streaming zu präsentieren. Offenbar verfügt die GEMA demnach über eigene Kriterien, gewerbliche von nicht gewinnorientierten Angeboten zu unterscheiden.
Generell bleibt die Verwertungsgesellschaft bei ihrer Ansage, dass CC-Lizenzen, die Nutzungsmöglichkeiten für Dritte erhöhen, mit ihrem Wahrnehmungsmodell und insbesondere der aktuellen Fassung des Berechtigungsvertrags nicht vereinbar seien. Berechtigte räumten der GEMA umfassende ausschließliche Nutzungsrechte an allen bestehenden und künftigen Werken ein, was sich mit der Vergabe selektiver Rechte in der Regel beiße.
John Weitzmann, Rechtsexperte bei Creative Commons Deutschland, hält die Begründungen für vorgeschoben. Er räumt zwar ein, dass die beiden Modelle teils über Kreuz lägen. Änderungen am Wahrnehmungsvertrag seien nötig, was die drei anderen europäischen Verwertungsgesellschaften aber "mit offensichtlich überschaubarem Aufwand" geschafft hätten. Praktisch müsse die GEMA schon heute intern nach Stücken unterschieden, um zwischen Vergütungen für allein oder mit Co-Autoren komponierten Titeln zu differenzieren. Anhand dieser Daten und offener Schnittstellen ließen sich Lizenzabfragen zum Auseinanderhalten CC- und GEMA-lizenzierter Werke "sehr weitgehend automatisieren".
Nicht praxistauglich ist laut Weitzmann die vermeintliche Möglichkeit, einzelne Sparten von der kollektiven Verwertung auszunehmen. Erstens regiere hier das Alles-oder-Nichts-Prinzip der GEMA, sodass man etwa den Online-Bereich für alle eigenen Werke ausklammern müsse. Zweitens passe dieser Ansatz nicht zur Funktionsweise freier Lizenzen, da mit diesen Nutzungen nicht "spartenweise" erlaubt werden könnten. Insgesamt könne man so beim Spiel mit CC-Gedanken gleich ganz aus der Verwertungsgesellschaft austreten.
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Konkurrenz für die GEMA
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Antwort #55 am:
21 Mai, 2012, 13:08 »
Die Pläne zur Gründung einer Verwertungsgesellschaft für Musik, die unter Creative Commons lizenziert ist, schreiten voran. Auf der Kölner Konferenz SIGINT stellte Mike Michalke die Cultural Commons Collecting Society (C3S) vor. Noch in diesem Jahr soll die Organisation als europäische Genossenschaft gegründet werden.
Bereits vor zwei Jahren hatte Michalke erste Pläne auf der SIGINT präsentiert. Aktivisten aus dem Umfeld freier Musik wollte damit auf die Weigerung der Verwertungsgesellschaft GEMA reagieren, mit Künstlern zusammenzuarbeiten, die ihre Musik unter freien Lizenzen zu veröffentlichen. Für die Betreffenden bedeutet das oft einen enormen Einnahmeverlust, den die neue Verwertungsgesellschaft ausgleichen soll. So soll die Gesellschaft Lizenzgebühren kassieren, wenn auf kommerziellen Veranstaltungen oder im Radio freie Musik gespielt wird.
Die C3S ist als Gegenentwurf zur GEMA geplant. Den teilnehmenden Künstlern soll freigestellt sein, welche Lizenzen sie verwenden und für unterschiedliche Werke können sie unterschiedliche Modelle wählen. Dabei solle die Verwertungsgesellschaft auch die Rechteverwertung unfreier Musik übernehmen, wenn der Künstler wenigstens einige Stücke zum unkommerziellen Kopieren freistelle. „Wenn wenigstens ein Teil von Stücken unter freien Lizenzen erscheint, ist das ein Vorteil“, erläuterte Michalke. Die Probleme mit der Nichtkommerziell-Klausel der Creative-Commons-Lizenzen sieht er dabei nicht. Eine Schiedsstelle der C3S solle gegebenenfalls darüber entscheiden, wann eine kommerzielle Nutzung vorliegt.
Die neue Gesellschaft soll auch demokratischer sein als die etablierten Konkurrenz: „Bei der GEMA entscheiden nur die, die einen Mindest-Umsatz machen“, sagte Michalke: „Wir wollen eine tatsächlich demokratische Gesellschaft schaffen.“ Als Form haben sich die Gründer daher für eine europäische Genossenschaft entschieden, bei der nur die Urheber selbst Mitglied werden sollen. Das notwendige Gründungskapital haben die Aktivisten allerdings noch nicht zusammen.
Michalke ist optimistisch, dass seine Pläne aufgehen. Zur Etablierung einer neuen Verwertungsgesellschaft sei lediglich eine Genehmigung des Deutschen Patent- und Markenamtes nötig, das die juristische Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften führt. Noch in diesem Jahr wollten die Gründer Gespräche mit der Behörde aufnehmen. Dazu benötige die C3S aber auch Unterstützung von Künstlern. „Wir müssen zeigen, dass wir tatsächlich Künstler vertreten“, sagte Michalke.
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Gegen Tarifreform der GEMA formiert sich der Protest
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Antwort #56 am:
21 Juni, 2012, 13:10 »
Zeitgleich zum GEMA-Mitgliederfest am Montag wird in Berlin von verschiedenen Verbänden eine Kundgebung veranstaltet. Die Kulturereignisveranstalter und Clubbesitzer wollen damit gegen die geplante Erhöhung der GEMA-Gebühren um 400 bis 600 Prozent protestieren. Eine Aufrechterhaltung der Clubs sei bei diesen Gebühren unmöglich. Bei Einführung wird den Besitzern geraten, ihre Clubs zu schließen.
Wenn die GEMA ihre Mitglieder am Montag in Berlin zum Frannz Club in der Kulturbrauerei einlädt, sollen diese nicht unbehelligt bleiben. Der Verein Clubcommission Berlin und andere Party- und Clubveranstalter planen gegen die enorme Gebührenerhöhung auf die Straße zu gehen. Die Organisatoren betonen, man habe den Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung nie bestritten. Allerdings nutze die Verwertungsgesellschaft bei derartigen Preiserhöhungen ihre "Monopolstellung missbräuchlich aus" und treibe zahlreiche Betriebe "vorsätzlich in den Ruin", kommentierte der Vorsitzende der Clubcommission, Olaf Möller die geplante Tarifreform.
Zuvor hatte er im Rahmen eines Interviews die neue Gebührenstruktur als eine Frechheit bezeichnet. Man müsse nicht BWL studieren um zu wissen, dass die neuen Tarife so nicht funktionieren. Auf die Aussage der GEMA-Sprecherin Schilcher, die Clubbesitzer sollen sich nicht so anstellen, antwortete er, dies wäre eine absolute Frechheit. "Wenn die GEMA behauptet, dass wir in den letzten 30 bis 40 Jahren zu wenig bezahlt hätten, dann hat sie offenbar bisher ganz beschissene Arbeit gemacht, die Tarife zu verhandeln. Frau Schilcher hat auch schon behauptet, wegen den neuen GEMA-Tarifen müsse kein Club schließen. Das ist glattweg eine Lüge! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das ordentlich recherchiert hat." Möller habe von anderen Berliner Clubbesitzern erfahren, dass diese unter den gegebenen Bedingungen ihre Location zum Jahresende dicht machen wollen. Der Gebührenanstieg von bis zu 2.000 Prozent sei schlichtweg nicht zu erwirtschaften. Die Abgaben steigen für mittelgroße Clubs von von 28.000 Euro auf 174.000 Euro an. Um das zu kompensieren, müsste man die Eintrittspreise verdoppeln oder beispielsweise die Bierpreise von 4 auf 10 Euro anheben. Das wären laut Möller Verhältnisse wie in Ibiza, das könne sich kein Normalsterblicher mehr leisten. Seinen Mitgliedern rät er: "Sieh zu, dass du aus deinem Gewerbevertrag rauskommst. Schließ deinen Laden." Die GEMA-Sprecherin hatte hingegen gegenüber dem Portal GIGA betont, ihr System sei "ausgeglichen und fair".
Gegen die Tarifreform wurde kürzlich eine Petition eingebracht, die
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GEMA-Sprecherin verteidigt umstrittene Tarifreform
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Antwort #57 am:
23 Juni, 2012, 23:54 »
Die Pressesprecherin der Verwertungsgesellschaft GEMA wehrt sich ein einem Interview mit der Berliner Zeitung gegen die Vorwürfe, die angekündigten Tariferhöhungen seien überzogen, und verteidigt das Vorgehen der GEMA. Die Schuld für das schlechte Image sucht sie bei anderen.
Die Berliner Zeitung drückt es so aus: "Kein deutscher Verein ist verhasster als die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte." Damit dürfte sie richtig liegen, zumindest wenn man das Stimmungsbild vieler Internetnutzer aufnimmt. Einen großen Anteil hat daran neben dem scheinbar ewigen Konflikt rund um Youtube und die Leermedienabgabe eine Tarifreform, die dafür sorgen könnte, dass sich die Abgaben für Clubs und Diskotheken um bis zu 600 Prozent erhöhen könnten. Exorbitante Preissteigerungen konnte man bereits bei der Leermedienabgabe feststellen. Dort verlangte die GEMA spontan 1850 Prozent mehr Geld, zum Beispiel für USB-Sticks und Speicherkarten.
GEMA-Sprecherin Gaby Schilcher äußerte sich nun in einem Interview zu den Vorwürfen, die Preiserhöhung für Diskotheken sei überzogen. Zu bemerken ist eine Taktik, die die GEMA bereits zuvor häufig anwendete. Eine Schuld oder Verantwortung wird konsequent abgestritten. Schilcher sagt, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, darunter auch der Gaststättenverband Dehoga, habe die Verhandlungen über neue Tarife abgebrochen und sei nun mehr oder weniger selbst schuld. Bezogen darauf, dass eine ganze Kulturszene aussterben könnte, bis eine höhere Instanz die neuen Abgabeschlüssel überprüft hat, antwortet sie: "Die Bundesvereinigung hatte alle Chancen zu verhandeln, strittige Punkte im Vorfeld auszuschalten, die haben sie nicht genutzt." Schilcher sieht aber wohl auch, dass die GEMA ein ziemlich katastrophales Image hat. Das sei aber nicht die Schuld der GEMA, sondern vielmehr seien die Unterstützer einer Petition, die sich gegen die Preiserhöhung wehren, weil sie eine kulturelle Flaute befürchten, auf eine PR-Kampagne der Dehoga reingefallen. Das sei genau das gleiche wie im Streitfall mit Youtube. Google habe einfach viel mehr PR-Mitarbeiter eingestellt, um eine Kampagne gegen die GEMA zu fahren. Den Vorwurf, die GEMA wolle lediglich Verluste aus dem Tonträgerbereich kompensieren, wiegelt sie ab: "Die neuen Tarife zielen nicht auf höhere Einnahmen. Wir sind froh, wenn wir auf Null kommen."
Während der Frust der deutschen Nutzer zu einem Großteil von gesperrten Youtube-Videos herrührt, können im Ausland geschützte Videos angesehen werden. Schilcher dazu: "Die Verwertungsgesellschaften [haben] dort dem Druck von Youtube nachgegeben, [haben] das Abspielen zugelassen. Das ist die Frage, wie stark sie sich für die Mitglieder einsetzen [...] Im Ausland sind die Kosten höher und die Urheber unzufriedener."
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Creative-Commons nicht erwünscht? GEMA verklagt Musikpiraten
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Antwort #58 am:
27 Juni, 2012, 05:39 »
Der Verein Musikpiraten e.V wurde von der Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt, weil er eine CD mit Liedern veröffentlichte, die allerdings alle unter Creative Commons lizensiert waren. Das lässt die GEMA so allerdings nicht gelten. Der Verein sieht der Klage gelassen entgegen und hofft auf ein richterliches Grundsatzurteil, das die verworrene Lage klären soll.
Bekannt wurde der Verein Musikpiraten e.V, der sich 2009 gründete, dadurch, dass er kostenlose Liederbücher für Kindertagesstätten produzierte und verteilte, die ausschließlich GEMA-freie Musik enthielten. Nun wurde der gemeinnützige Verein von der GEMA verklagt, wegen der Produktion einer Musik-CD, die unter Creative Commons lizensiert wurde. Angeblich könne man bei einem Titel nicht prüfen, ob die GEMA tatsächlich keine Rechte an dem Song habe. Der Verein selber sieht dem Prozess aber gelassen entgegen: "Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird" erklärt der Vorsitzende der Musikpiraten Christian Hufgard.
Der Vorfall, der die GEMA beschäftigt, fand schon im Juli 2011 statt. Damals rief der Verein unter dem Motto FreeMixter dazu auf, Musik einzureichen, die mit etwas Glück auf einer CD unter Creative Commons veröffentlicht wird. Die CDs erschienen allerdings nur in einer kleinen Auflage von 2000 Stück.
Die Klageschrift der GEMA im aktuellen Fall ist äußerst fragwürdig. So erklärt die Verwertungsgesellschaft sich zum Vertreter des gesamten Weltrepertoires an geschützter Musik. Dass sie allerdings noch nicht einmal Verträge mit 70 Prozent der internationalen Verwertungsgesellschaften hat, wird verschwiegen.
Im konkreten Fall geht es um das Lied "Dragonfly" der Künstler "Texas Radio", die allerdings pseudony bleiben möchten. Die GEMA weigert sich allerdings, das so zu akzeptieren. Sie behauptet, man könne aufgrund des verwendeten Pseudonyms keine Prüfung vornehmen, ob man nicht eventuell doch die Rechte an diesem Song vertritt. Hufgard erklärt dazu: "Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen."
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Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
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Re: Creative-Commons nicht erwünscht? GEMA verklagt Musikpiraten
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Antwort #59 am:
27 Juni, 2012, 23:03 »
Wenn die GEMA nicht prüfen kann, dann ist das allein deren Problem.
Definitiv ist nicht die gesamte Menschheit irgendwie verpflichtet, sich einer Prüfung der GEMA zu stellen oder diese gar aktiv zu unterstützen.
Allein Mitglieder der GEMA, die nämlich mit ihr im Vertrag stehen, könnten solche Pflichten vereinbart haben.
Niemand sonst.
Es fragt sich so auch, ob nicht wettbewerbswidriges Verhalten, falsche Anschuldigung und / oder die widerrechtliche Drohung mit einem empfindlichen Übel vorliegen könnten.
In allen Fällen gibt es auch andere Gerichte, die sich für sowas interessieren dürften.
Und dem angerufenen sollten solche Überlegungen zweifelsfrei auch gut stehen...
Jürgen
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