Autor Thema: GEMA ....  (Gelesen 16382 mal)

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GEMA stellt Forderungen an Unions-FDP-Koalition
« Antwort #30 am: 05 Oktober, 2009, 11:50 »
Vor den anstehenden Koalitionsgesprächen zwischen der CDU/CSU und der FDP hat der Rechteverwerter GEMA seine Forderungen formuliert. Ein zentraler Bestandteil ist dabei der stärkere Schutz von Urheberrechten im Internet.

Der Schutz des geistigen Eigentums soll nach Vorstellung der GEMA im Regierungsprogramm ebenso fest verankert werden wie die angemessene Vergütung schöpferischer Leistungen - sowohl in Deutschland als auch in Europa, hieß es in einer Stellungnahme der Organisation.

So fordert man von der Bundesregierung unter anderem Unterstützung bei der Durchsetzung eines gesamteuropäischen Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften. Bisher gibt es hier vor allem im Online-Bereich massive Probleme, weil der Online-Markt im Grunde europaweit organisiert ist, die Verwertungsgesellschaften jedoch national arbeiten.

Das hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass verschiedene Vorhaben nicht umgesetzt werden konnten. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist Apples iTunes Store. Das Unternehmen konnte hier nicht eine einheitliche Plattform für alle Euro-Länder schaffen, sondern musste die vielen Länder einzeln angehen.

Die neue Bundesregierung soll außerdem für größere Klarheit bei der Regelung der Urheberabgaben auf elektronische Geräte und Speichermedien sorgen, so die GEMA. Zwar gab es im Rahmen des zweiten Korbs der Reform des Urheberrechts in diesem Bereich Übergangsfristen, die von den Geräteherstellern aber nicht akzeptiert wurden.

"Von daher wünschen wir uns von der neuen Bundesregierung, dass sie eine Präzisierung und Verlängerung der Übergangsregelung vornimmt oder an den Verhandlungstisch mit Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden zurückkehrt", erklärte der Verband.

Der vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der so genannten Internetpiraterie zielt auf freiwillige Vereinbarungen zwischen der Telekommunikationswirtschaft und den Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie.

"Wir wünschen uns von der zukünftigen Bundesregierung, dass sie dieses Thema zur Chefsache erklärt und ihm damit einen höheren rechts- und gesellschaftspolitischen Stellenwert einräumt", so die GEMA weiter. Hier hat sie durchaus gute Chancen, stehen die beiden neuen Koalotionspartner doch eher für die Interessen der Inhalte-Anbieter statt für die der Verbraucher.

Quelle : http://winfuture.de

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GEMA unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
« Antwort #31 am: 04 Dezember, 2009, 13:33 »
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist in einem Rechtsstreit unterlegen, der bis vor den Bundesgerichtshof gebracht wurde. Das Urteil dürfte tiefe Eingriffe in die Arbeitsreichweite der GEMA haben.

Bereits am 10. Juni ist das Urteil ergangen, doch erst gestern wurde es bekannt. Der Grund dafür ist - neben den Mühlen der Justiz - vielleicht auch die Brisanz des Urteils. Die GEMA hatte einen Prozess gegen eine Werbeagentur führen müssen. Man wollte eine Vergütung für Musik haben, die in Werbespots verwendet wird. In den ersten beiden Instanzen bekam die Verwertungsgesellschaft Recht zugesprochen.

Dann landete man vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Niederlage die man dort erlitt, lässt sich kaum beschreiben. Im inzwischen vorliegenden Urteil heißt es: "Die Beklagte [GEMA] ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen." Eine Ohrfeige, den der BGH nicht unkommentiert lässt.

Dieser Sachverhalt würde sich aus den Verträgen ergeben, die mit den "Wahrnehmungsberechtigten" geschlossen wurden. Wahrnehmungsberechtigte sind die Urheber der Musik. Erwähnt würde in diesen Verträgen alles, so der Bundesgerichtshof. Aber eben nicht die für den Rechtsstreit relevante Passage. Man würde zwar "bestimmte Rechte zur Nutzung von Musikwerken im lnternet" wahrnehmen. "Von einer Nutzung der Musikwerke zu Werbezwecken ist hier jedoch keine Rede". Vielmehr würde der Vertrag in eine gänzlich andere Richtung laufen.

Aus dem Urteil des BGH: "Mit dieser Bestimmung werden der Beklagten jedoch keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt. Vielmehr ist dort ausdrücklich festgehalten, dass die Befugnis des Berechtigten, die Einwilligung zur Benutzung eines Werkes (mit oder ohne Text) zur Herstellung von Werbespots der Werbung betreibenden Wirtschaft, z.B. im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), zu erteilen, unberührt bleibt."

Das Urteil des BGH hat für die Werbeagentur zwar nun für Klarheit gesorgt. Die GEMA dürfte nun jedoch einem regelrechten Berg an Fragen gegenüberstehen. Nach Interpretation des Urteils darf die GEMA nämlich keine Gebühren von Werbeagenturen einziehen, die selbstständig Musik komponieren lassen. Was ist jedoch, wenn andere Werbeagenturen bereits bezahlt haben? Wird man die Wahrnehmungsverträge nun umgestalten? Oder läuft gar alles darauf hinaus, dass der Musiker seine Ansprüche direkt beim Nutzer (der Werbeagentur) einfordern muss? Viele ungeklärte Fragen, die auf eine Antwort warten.

Die GEMA scheint bislang noch an einer Stellungnahme zu arbeiten.

Quelle : www.gulli.com

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Privatsender wollen Anteil an Zwangsabgaben
« Antwort #32 am: 02 Februar, 2010, 09:51 »
Einnahmen über marktwirtschaftliche Aktivitäten zu erzielen ist bei großen Unternehmen oft bemerkenswert unbeliebt. Aktuell bemühen sich die privaten Fernsehsender darum, ihr Geschäftsmodell vom Verkauf von Werbung auf Zwangsabgaben umzustellen. Nicht nur über das huckepack mit HDTV eingeführte DRM, sondern auch direkter, über Leermedien- und Geräteabgaben.

In einer Rede auf dem letzte Woche vom Privatsenderverband VPRT und der VG Media abgehaltenen Symposium zu "Sendeunternehmen als Innovations- und Wirtschaftsmotor" zeigte sich Gerhard Zeiler, der Chef der RTL-Gruppe, pessimistisch, was das bisherige Geschäftsmodell seiner Sender angeht. Einen langsameren Schwund der Werbeerlöse zwischen Oktober und Dezember 2009 mochte er noch nicht als sicheres Zeichen einer Wende sehen - und selbst wenn er es doch wäre, dann ist laut Zeiler zweifelhaft, ob aus Wirtschaftswachstum auch höhere Fernsehwerbeeinnahmen resultieren.

Deshalb, so der Manager, müsse man sich darauf einstellen, dass der Werbemarkt nicht wachse und sich andere Einnahmequellen erschließen. Dabei sucht er die Vorbilder in einer verwandten Branche. Denn, so Zeiler, "das, was im Bereich der Musik gilt, sollte eigentlich auch für uns Fernsehsender nur recht und billig sein". Im Bereich Musik geht die Leermedien- und Geräteabgaben nämlich nicht bloß an Urheber, sondern auch an Medienkonzerne, an welche die Gema  etwa 40  Prozent Verlagsanteile ausschüttet. Auch von der VG  Wort erhalten Verwerter 30 Prozent der Reprographie-Ausschüttung, 50 Prozent der Bibliothekstantieme und theoretisch  41 Prozent für Texte im Internet. Weil Verlage solche Texte aber ohne Zutun der Autoren melden können, diese jedoch ohne Mitwirkung ihrer Rechteverwerter nur einen Trostbetrag bekommen, dürfte der Anteil für Unternehmen in der Praxis sehr viel höher liegen.

Die Höhe der Ausschüttungen an die einzelnen Urheber und Rechteverwerter ist extrem unterschiedlich, richtet sich allerdings nach reinen Mutmaßungen - denn niemand weiß, was wie oft privat kopiert wurde. Und mit Rücksicht auf das Grundgesetz und die informationelle Selbstbestimmung der Mediennutzer sollte dies auch niemand wissen. Die gerechteste Lösung wäre deshalb, die Leermedien- und Geräteabgaben an die Künstlersozialkasse auszuschütten, die sich darum kümmert, dass Kulturschaffende im Alter und im Krankheitsfall nicht zu Sozialfällen werden. Eine auch  motivationspsychologisch eigentlich optimale Lösung.

Die Bundesregierung will jedoch eine genau entgegengesetzte Richtung einschlagen: Auf dem in der Berliner Bertelsmann-Repräsentanz abgehaltenen Symposium ließ die Bundesjustizministerin erkennen, dass sie den Wünschen der Privatsender nach einem Anteil am Abgabenkuchen wohl nachkommen wird: Sie halte, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, "eine Beteiligung der Sender an den Abgaben für einen gangbaren Weg" und habe sich vorgenommen, dafür notwendige Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen.

Wohlgemerkt: Für Fernsehsendungen wird bereits kräftig verteilt - an Drehbuchautoren, Schauspieler, Komponisten und Produzenten. Wer an einer Soap mitschreibt, erhält deshalb für gewöhnlich jedes Jahr einen hohen vierstelligen Betrag von der VG Wort - zusätzlich zum eigentlichen Honorar. Kommt der Zwangsgebührenanteil für die Medienkonzerne, dann rechnet die von RTL und ProSiebenSat.1 ins Leben gerufene VG Media damit, dass von den Ausschüttungen an die Urheber jährlich 60 bis 70 Millionen Euro an Privatsender umgeleitet werden können. Angeblich hat auch das mit der Aufsicht der Verwertungsgesellschaften betraute Deutsche Patent- und Markenamt in München bereits seine Zustimmung zu solch einer Aufteilung signalisiert.

Motivationstheoretisch zu rechtfertigen ist ein solcher Anteil kaum: Selbst dann, wenn man Urheberprivilegien als Naturrecht sieht, wäre unklar, warum ein Sender schöpferisch tätig sein soll, bloß weil er etwas ausstrahlt. Auch eine Kultursubvention, wie sie bei Oper und Theater geltend gemacht wird, kann für das Programm von RTL, so möchte man meinen, nicht wirklich als Argument herangezogen werden. Die offensichtliche Untauglichkeit hielt RTL-Group-Chef Gerhard Zeiler aber nicht davon ab, tatsächlich von einer "gesellschaftlichen Verantwortung" zu sprechen, der man nur dann weiter nachkommen könne, wenn die Einnahmen sprudeln würden.

In diesem Zusammenhang beklagte sich der RTL-Chef auch darüber, dass Privatsender im Vergleich zu den Printverlagen und der Filmwirtschaft, die bei der Bundesregierung stets auf "offene Ohren" stießen, als "Stiefkinder" und "notwendiges Übel" betrachtet würden. Warum und für was seine Senderkette notwendig sein soll, ließ er freilich ebenso unerklärt wie seine Einstufung juristischer Personen als "Kreative". Was die Kohärenz betrifft, darf man an Zeilers Forderungen allerdings ohnehin keine zu strengen Maßstäbe anlegen: Will der RTL-Chef doch die Kopien, für die er Geräte- und Leermedienabgaben kassieren möchte, gleichzeitig möglichst unterbinden. Nicht nur per DRM, sondern auch durch Internetsperren und einen Ausbau der Vorratsdatenspeicherung. Denn jede aufgenommene und gespeicherte Sendung schränkt seiner Ansicht nach die Attraktivität von Wiederholungen ein, was angeblich negative Folgen für die Programmqualität hat.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Anhörung der GEMA-Petition im Mai: Chance oder Farce?
« Antwort #33 am: 19 April, 2010, 12:21 »
Am 17. Mai wird der Petitionsausschuss die Online-Petition über die GEMA behandeln. Ob die Anhörung wirklich eine faire Verteilung der Gelder unter den Urhebern bewirken kann? Wird man, wie gefordert, die juristischen Grundlagen der GEMA ernsthaft unter die Lupe nehmen?

Monika Bestle, die Initiatorin der Online-Petition, wurde eingeladen, am 17. Mai ihr Anliegen vorzutragen und sich den Fragen der Ausschussmitglieder zu stellen. Diese Petition konnte immerhin die stolze Summe von 106.575 Mitzeichnern zusammentragen. Das ist überaus viel, verglichen mit den meisten anderen Online-Petitionen. Die GEMA hatte im Vorfeld höchst geschickt reagiert. Anstatt diese Initiative zu verurteilen oder zu ignorieren, wurden sogar die eigenen Mitglieder dazu aufgefordert, die Petition zu unterzeichnen. Man sieht sich dadurch indirekt als Vertreter der Musikurheber bestätigt.

Dabei ging es doch eigentlich darum, dass neben der Transparenz eine Neuausrichtung der GEMA gefordert wurde. Man gab bekannt, sie würden, wie in der Petition gefordert, den Bedürfnissen der Veranstalter von Kleinspielstätten in besonderer Weise entgegenkommen. Zudem würde man an einer Umgestaltung der eigenen Organisation arbeiten. Leider wird verschwiegen, dass es den Organisatoren der Petition nicht darum ging, dass andere mehr, sondern dass sie weniger zahlen müssen, um die Existenz von Kleinveranstaltern zu schützen. Die GEMA gab bekannt, man würde weiterhin für angemessene Tarife „kämpfen“. Ob gestaffelte Tariferhöhungen den Forderungen der Petitionszeichner gerecht werden, darf aber ernsthaft bezweifelt werden. Geld spielt hierbei offenbar die einzig entscheidende Rolle. Noch im Dezember wurde die Zusammenlegung diverser Bezirksdirektionen bekannt gegeben. Die Neue Musikzeitung nimmt an, dass dabei zirka 90 Arbeitsplätze verloren gehen. Die Ankündigung hätte man nach Angaben der nmz im „Bayerischen Hof mit Krustentier und Schampus“ gefeiert. Mittelfristig sollen weitere Entlassungen von Mitarbeiten drohen. Dem hingegen gab man vor wenigen Tagen bekannt, dass die GEMA im Vorjahr ein Plus von 2,2 Prozent an Einnahmen verzeichnen konnte.

Der Berliner Musiker Franz de Byl geht mit seinen Forderungen noch sehr viel weiter. So sollten seiner Auffassung nach z. B. die Lizenzbezüge der einzelnen ordentlichen Mitglieder der GEMA sofort offen gelegt werden. Dann könnte man ähnlich wie bei Manager- und Politikergehältern auf einen Blick sehen, wer wann welche Summe aus dem großen Topf bekommen hat. Auch sollte bekannt werden, wie sehr die Verleger mit den ordentlichen, angeschlossenen oder außerordentlichen Mitgliedern verflochten sind. Die Liste aller 3.200 ordentlichen Mitglieder sollte demnach öffentlich gemacht werden. Auf seinem Blog finden sich aber noch zahlreiche weitere Forderungen, die inhaltlich noch krasser ausfallen. So schlägt er unter anderem eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft vor, um die Aufrichtigkeit und Transparenz der GEMA von einem Gericht prüfen und notfalls herstellen zu lassen.

Von solch krassen Forderungen ist die Petition von Frau Monika Bestle von der Sonthofer Kulturwerkstatt aber weit entfernt. Aber vielleicht hat sie wegen ihrer fehlenden Härte so viele Unterzeichner gewinnen können. Wie dem auch sei. Manche Beobachter erhoffen sich von der Anhörung am 17. Mai eine Breitenwirkung in den Medien. Christian Hufgard glaubt, dass dann vielleicht der eine oder andere Urheber darüber nachdenken könnte, ob ihm noch immer das Modell der GEMA gefällt. Der Gedanke ist leider wenig aussichtsreich.

Dennoch konnte die Petition eine Diskussion über die GEMA-Praktiken und das Urheberrecht weit über die Musikfachkreise hinaus auslösen. Das alleine ist schon viel wert.

Quelle : www.gulli.com

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GEMA: Petitionsausschuss des Bundestages für Reformen
« Antwort #34 am: 19 Mai, 2010, 12:57 »
Auf der gestrigen Sitzung hat sich der Petitionsausschuss für mehr Transparenz und ein faireres Abrechnungsmodell der GEMA ausgesprochen. SPD, LINKE und Piratenpartei haben Kritik an der bisherigen Verfahrensweise der GEMA geäußert, es fehle an staatlicher Kontrolle.

Grundlage der Sitzung waren insgesamt drei Petitionen, eine davon hatte alleine mehr als 106.000 Unterschriften. Der Verwertungsgesellschaft wird ein ungerechtes Vergütungs- und Abrechnungsmodell vorgeworfen, das insbesondere die "kleinen Mitglieder" benachteiligen würde. Auch war die Rede von einem schwarzen Loch im Lizenzbereich von 300 bis 750 Euro bei Veranstaltungen, wodurch bis zu 90 Prozent der Einnahmen bei der GEMA verbleiben und lediglich 10 Prozent an die Mitglieder ausgeschüttet würden. Auch die Struktur des Vereins an sich wurde in Zweifel gezogen. Die 2.000 ordentlichen Mitglieder haben mehr Rechte als die über 60.000 außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder zusammen. Darüber hinaus wurde das Delegiertenverhältnis innerhalb der GEMA kritisiert. Die derzeit 34 beziehungsweise demnächst 45 Delegierten seien nicht ausreichend für die über 60.000 Mitglieder der GEMA.

SPD und DIE LINKE äußerten Kritik in Bezug auf die staatliche Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Dieses sei personell chronisch unterbesetzt und könne nicht ausreichend seinen Aufsichtspflichten nachkommen. Die Piratenpartei sieht sich in ihrer Kritik an der Vereinigung bestätigt und fordert den Bundestag auf, jetzt endlich zu handeln. „Dies ist nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in 2005 und den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" im Jahr 2007 das dritte Mal, dass festgestellt wird, dass das intransparente Arbeiten der GEMA den Interessen der Mitglieder widerspricht. Es ist höchste Zeit, dass den Worten nun Taten folgen. Kultur muss sich in Deutschland auch für kleine Urheber wieder lohnen“, so Andreas Popp, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. Vor allem der Verteilungsschlüssel der eingenommenen Gelder bedarf einer Überarbeitung. Für jedes Mitglied muss klar und ohne großen bürokratischen Aufwand nachvollziehbar sein, wie die eingenommenen Gelder verteilt werden. „Das Arbeitsmodell der GEMA stammt noch aus einer Zeit, als es für kleine Künstler nur schwer möglich war, ihre Rechte selbstständig wahrzunehmen. Dies ist glücklicherweise heute nicht mehr so. Die GEMA muss sich nun endlich der veränderten Realität anpassen“, so Andreas Popp weiter.

Max Stadler (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, bestätigte das Grundproblem des pauschalen Abrechnungs- und Vergütungsmodells der GEMA, das besonders kleine und karitative Veranstalter treffen würde. Laut dem BGH sei dieses Modell aber grundsätzlich rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof gesteht dem Verein einen gewissen Handlungsspielraum ein. Dieser muss dennoch sparsam und kosteneffizient agieren, das Deligiertenverhältnis liegt aber im Ermessen der GEMA. Das Deutsche Patent- und Markenamt sei mit einer besseren Personaldecke versehen worden. In Bezug auf die Transparenz und Informationspolitik sieht Herr Stadler Verbesserungsbedarf bei der GEMA.

Gegenwind gab es auch in Form einer Anzeige in der Fachpublikation MusikWoche. Geschaltet hatte die Print-Anzeige das Label Kontor, weil deren Videos von Scooter & Co. bei YouTube aufgrund der abgebrochenen Verhandlungen durch die GEMA nicht mehr verfügbar sind. Der Screenshot des Videohosters wurde mit den Worten "Liebe GEMA, vielen Dank für GAR Nichts!!" übermalt. (siehe Bild oben) Gezeigt wird der eigene Account von Kontor, wo dem Surfer die Ansicht der Videos verweigert wird. Den Fantastischen Vier ereilte einen Tag vor deren Albumveröffentlichung das gleiche Schicksal, wir berichteten darüber.

Es bleibt so oder so kritisch abzuwarten, ob die Politiker wirklich das heiße Eisen GEMA kurzfristig anpacken wollen, das Thema gammelt in Berlin schon länger vor sich hin. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, selbst drei oder gar 30 Petitionen führen nicht zwingend eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen herbei. Dennoch ist es löblich, dass dieses Thema mittlerweile häufiger öffentlich behandelt wird. Da sich die GEMA selber für eine Öffnung und mehr Transparenz ausspricht, dürfte sie nichts dagegen einzuwenden haben.

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GEMA-Betrugsfall: Staatsanwaltschaft eingeschaltet
« Antwort #35 am: 28 Mai, 2010, 12:55 »
Harald Heker und Bettina Müller gaben auf der heutigen Webkonferenz bekannt, dass zirka zehn Mitglieder und zwei Mitarbeiter der GEMA gemeinschaftlich Gelder veruntreut haben. Es sollten dabei Gelder für Live-Aufführungen ausgeschüttet werden, die es nie gab.

Vorstandsvorsitzender Harald Heker und Pressesprecherin Bettina Müller standen in der heutigen Pressekonferenz Rede und Antwort. Die GEMA hatte bereits gestern die Aufdeckung eines umfangreichen Betrugsfalls angekündigt. In den vorliegenden Fall sind zwei Mitarbeiter verwickelt, die in Absprache mit dem Betriebsrat fristlos gekündigt wurden. In Zusammenarbeit mit rund 10 Mitgliedern der Organisation wurden Live-Auftritte gemeldet und ausgeschüttet, die nicht stattgefunden haben. Die Mitarbeiter haben offenbar vorsätzlich die falschen Meldungen weiter geleitet, was nach Bekanntwerden zu ihrer sofortigen Freistellung führte. Jemand hatte der GEMA vor wenigen Tagen einen Hinweis über den Betrug zugespielt.

Herr Heker kann den genauen Schaden derzeit noch nicht beziffern, die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Kurz vor der Web-Konferenz hatte man die bisherigen Erkenntnisse bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Mithilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll jetzt das eigene Verfahren zur Abrechnung überprüft werden. Die fälschlich abgerechneten Auftritte wurden im gesamten Bundesgebiet gemeldet und würden alleine die Sparte Unterhaltungsmusik betreffen. Populäre Künstler sollen in den kriminellen Machenschaften nicht verwickelt sein. Es gibt noch einen weiteren Verdachtsmoment, der wieder andere Mitglieder betrifft. Auch diesen Fall will man schnellstmöglich der Staatsanwaltschaft übergeben. Die Konsequenzen für die Mitglieder müsse man abwarten, das sei jetzt zunächst Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.

Darüber hinaus bezeichnet man das eigene System als sicher. „Wenn das System durch hohe kriminelle Energie umgangen wird, ist auch dieses System machtlos. Ein 100% dichtes System wird es nicht geben“, sagte der Vorstandsvorsitzende Heker dazu.

Entgegen der sonst eher gemächlichen Vorgehensweise der GEMA hätte man hier sehr schnell regiert. Auf Nachfrage eines Journalisten gab Herr Heker bekannt, der Verteilungsplan sei entsprechend dem Willen der Mitglieder gestaltet. Bisher sei dies nicht nötig gewesen aber man würde jetzt die Möglichkeiten des Strafrechts nutzen, um das Vertrauen der Mitglieder nicht in Gefahr zu bringen.

Die Sprecher räumten auch ein, dass das Abrechnungsverfahren sehr komplex sei. „Das Prinzip GEMA muss deutlicher und verständlicher werden.“ Es sei umfangreich mit sehr vielen Regeln, die sehr viele Sachverhalte betreffen. Desto mehr Einzelfallgerechtigkeit man erreichen möchte, umso komplexer wird ein Verfahren, erklärte der Vorstandsvorsitzende.

Man wendete sich so zeitnah an die Öffentlichkeit, um für die Selbsthygiene zu sorgen. Die GEMA selbst hätte nichts zu verbergen. Das bisherige System würde funktionieren. Man glaubt, bei den beiden vorliegenden Fällen würde es sich lediglich um Einzelfälle handeln. Es gäbe keine Anhaltspunkte für weitere kriminelle Machenschaften zwischen Mitarbeitern und Mitgliedern. Wir werden über den Fortgang der Ermittlungen berichten.

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GEMA: Schützenverein soll Gebühren für WM-Song leisten
« Antwort #36 am: 16 Juni, 2010, 13:02 »
Ein Schützenverein aus Aachen sollte Lizenzgebühren an die GEMA abführen, weil während der WM Fernsehgeräte im Vereinsheim aktiv seien. Über diese würde eine öffentliche Vorführung stattfinden.

Bekanntermaßen entgeht der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nicht viel. So auch die Tatsache, dass die Brander St. Donatusschützen in ihrem Schützenheim mindestens ein Fernsehgerät besitzen. Da zusätzlich eine Ausschankkonzession vorhanden ist, rechnete die GEMA offensichtlich mit einer öffentlichen Vorführung bestimmter Sendeinhalte.

So erhielt der 1. Vorsitzende des Vereins vor kurzem ein Schreiben der GEMA. Die Forderung: Pro Fernsehgerät sollten 26,76 Euro für den Zeitraum 11. Juni bis 11. Juli 2010 entrichtet werden. Der Zeitraum mag verwunderlich stimmen. Schnell wurde jedoch klar, dass es einzig und allein um die Fußball-Weltmeisterschaft geht. So hielt das Schreiben fest, dass "während der Übertragung der Spiele [...] der WM-Song und die Nationalhymnen öffentlich wiedergegeben [werden]. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Auch die Kommentare der Reporter sind urheberrechtlich geschützt."

Infolge dessen würde die GEMA auch die Rechte der Verwertungsgesellschaft Wort wahrnehmen. Den Schützen wurde auch äußerst plakativ erklärt, warum man die Gebühr einfordere: "Damit Sie kein "Foul" an den Urhebern begehen, ist es erforderlich, diese Wiedergaben von Fernsehsendungen bei der Gema zu lizenzieren." Der Schützenverein wird auf das großzügige Angebot der GEMA jedoch nicht eingehen.

Man will darauf verzichten, im Schützenhaus die Fußball-Weltmeisterschaft zu sehen. Somit entfällt auch die geforderte Zahlung der Lizenzgebühren. Dies bestätigte auch ein Sprecher der GEMA. Die GEMA geht in diesem Fall also vermutlich leer aus.

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Offline Jürgen

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Re: GEMA: Schützenverein soll Gebühren für WM-Song leisten
« Antwort #37 am: 17 Juni, 2010, 00:08 »
Für die Forderung im Zusammenhang mit der (dt.) Nationalhymne sollte man m.e. die Verantwortlichen der GEMA körperlich und finanziell strengstens züchtigen.
Erstens sind die Autoren von Text und Melodie schon ewig lange tot.
Zweitens muss eine Nationalhymne als Gemeineigentum der Bürger (vertreten durch das Staatsgebilde) angesehen werden. Diese sind zum Konsum (und gelegentlich sogar zur aktiven öffentlichen Darbietung) dieser auch oft genug regelrecht gezwungen.
Eher dürfte man auf die Idee kommen, gewerbliche Anwender der Hymne direkt mit Lizenzabgaben zu belegen, also die sog. Künstler und die Produzenten, unmittelbar zugunsten des Steuersäckels.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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Aus "creative commons" wird GEMA?
« Antwort #38 am: 15 August, 2010, 18:15 »
„The GEMA takes it all“ - Wer als Künstler der GEMA beitritt, lizensiert nicht nur alle zukünftigen, sondern im Normalfall auch alle bisherigen Werke über die Verwertungsgesellschaft. Im Zeitalter der cc-Lizenzen kann das jedoch für die Künstler zu unliebsamen Überraschungen führen.

Kann aus GEMA-freier Musik GEMA-lizensierte Musik werden? … Welche Konsequenzen hat das für Künstler, die z. B. Podcasts veröffentlichen oder DJ Sets spielen, die bei auf Basis von cc-lizenzierter Musik entstanden sind bzw. daraus bestehen? Roland aka ronsens von Machtdose.de berichtet auf PHLOW vom Fall eines DJs, der auf einer Netaudio-Veranstaltung ausschließlich GEMA-freie, also cc-lizenzierte Musik aufgeführt hat. Im Anschluss daran wurde er – wie üblich – von der GEMA zur Abgabe einer Spielliste aufgefordert. Deren Reaktion auf die Liste rund ein ganzes Jahr später ergab, dass in der Zwischenzeit drei Netaudio-Künstler Mitglied der GEMA geworden waren und die bei der Veranstaltung aufgeführten Stücke somit GEMA-Abgabe-pflichtig seien.

Einen ähnlichen Fall schildert Jörg-Olaf Schäfers  schon im Jahr 2006, bei dem das Stück „Now get busy” der New Yorker HipHopper „Beastie Boys“, obwohl mit cc-Lizenz im Ausland veröffentlicht, sich im GEMA-Katalog befand.

Die GEMA warnt in ihrem Brief Nr. 59 (September 2006, S. 13) ihre – potentiellen - Mitglieder, dass „Creative Commons […] den individuellen Schöpfer dazu bewegen [will], durch ein spezielles Modell der Rechteübertragung sein Werk der Community zu schenken“, und dass „der Schöpfer geistiger Werke in diesem System keine Aussicht [darauf hat], von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält.“

Im Klartext heißt das (ebenda): „Überträgt ein Autor die Rechte an seinem Werk an Creative Commons,muss er sich darüber im Klaren sein, dass er 1) sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat, ohne dass dies reversibel wäre, 2) sein Werk ohne Anspruch auf Vergütung weltweit anbietet, sein Werk für die gesamte Schutzdauer aus der Hand gegeben hat,sein Werk unter Umständen für die gewerbliche Nutzung durch Dritte freigegeben hat.“

Eines der Grundprobleme der creative-commons-Lizenzen gerade für Laien bzw. unerfahrene Rechteinhaber ist die prinzipielle Irreversibilität einer einmal erteilten cc-Lizenz. Während man aus der GEMA austreten kann und der Verwertungsgesellschaft damit die Wahrnehmung der eigenen Rechte entziehen kann, kann man die GEMA also nicht mit der Wahrnehmung von unter cc-Lizenz veröffentlichter Musik beauftragen, da mit einer cc-Lizenz kein automatischer Vergütungsanspruch verbunden ist.

Wer als Podcaster oder DJ also nachweisen kann, dass Material Dritter zum Zeitpunkt der Verwendung vom Urheber unter einer cc-Lizenz veröffentlicht worden war, kann unter Hinweis auf diese Lizenz einen etwaigen später erhobenen Vergütungsanspruch des Urhebers durch die Verwertungsgesellschaft ablehnen.

Quelle : www.gulli.com

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Gema kassiert jetzt auch bei Kindergärten
« Antwort #39 am: 23 Oktober, 2010, 13:54 »
Ein wichtiger Profiteur der neuen Einnahmequelle ist der Verleger Axel Sikorski, der 2009 Präsident der VG-Musikedition wurde

Wie das BR-Magazin Quer in einem Beitrag aufdeckte, verlangt die Gema neuerdings von Kindergärten Geld für "nicht lizenzierte Kopien". Gemeint sind damit nicht Dateien, sondern Fotokopien von Noten und Texten. Die geben Erzieherinnen den Eltern mit, damit sie die im Kindergarten gelernten Lieder zuhause üben können. Und obwohl die Verwertungsgesellschaften ohnehin für jede Kopie im Copyshop Geld erhalten und für jedes gekaufte Kopiergeräte Abgaben kassieren, sind diese Kopien nach deutschem Urheberrecht noch einmal gesondert genehmigungs- und abgabepflichtig, was nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die meist klammen Betreuungseinrichtungen bedeutet.

Auf diese neue Politik angesprochen verweist die Gema darauf, dass sie nur der Erfüllungsgehilfe der VG Musikedition sei, für die sie als Inkassounternehmen agiert. Die wiederum rechtfertigt sich damit, dass ihr Vorgehen vom Urheberrechtsgesetz und von Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gedeckt sei.

Einen Teil der von Kindergärten eingezogenen Gebühren behalten die Gema und die VG Musikedition. Der Rest geht nicht nur an Urheber, sondern zu einem großen Teil an Musikverlage, die zwar keine schöpferische Leistung erbringen, aber als "Leistungsschutzberechtigte" trotzdem einen Anspruch geltend machen. Einer der größten Verlage für Kinderlieder ist die Sikorski-Gruppe. Ihr Geschäftsführer Axel Sikorski wurde am 26. Mai 2009 Präsident der VG Musikedition. Einige Monate später schrieb diese Verwertungsgesellschaft die ersten Kindergärten an und verlangte Geld von ihnen. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition bestreitet allerdings, dass dieses neue Vorgehen mit besonderen finanziellen Interessen Sikorskis in Zusammenhang steht.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Offline spoke1

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Re: Gema kassiert jetzt auch bei Kindergärten
« Antwort #40 am: 23 Oktober, 2010, 15:53 »
Alle schönen Sachen in D fangen mit "G" an

- Gebühren
- GEMA
- GEZ

Zitat
Und obwohl die Verwertungsgesellschaften ohnehin für jede Kopie im Copyshop Geld erhalten und für jedes gekaufte Kopiergeräte Abgaben kassieren, sind diese Kopien nach deutschem Urheberrecht noch einmal gesondert genehmigungs- und abgabepflichtig,

KANN man eigendlich noch irgendetwas in diesem Land machen OHNE Angst haben zu müssen irgendeinen Halsabschneider dabei zu hintergehen der einen dafür richtig übel belangt???  :grr
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Re: Gema kassiert jetzt auch bei Kindergärten
« Antwort #41 am: 24 Oktober, 2010, 01:07 »
Ich frage mich gerade, wie die Themen Notenblätter und Liedtexte an Schulen gehandhabt werden, allgeminbildenden oder auch speziellen Musikschulen.
Für Kindergärten müsste prinzipiell das gleiche Recht gelten.

Jedenfalls gibt es eine ganze Menge an Liedgut, dessen Urheberrechte abgelaufen sind.
Und Noten dazu könnte man als eine solche Einrichtung (oder als eine derer Zentralorganisationen) eventuell auch selbst schreiben / setzen und dann frei vervielfältigen.
Ebenso Grifftabellen usw.

Werde jedenfalls gelegentlich eine Freundin fragen, wie ihr Verein das handhabt.

Hinzufügen möchte ich noch, dass die GEMA lediglich für öffentliche Vorführungen zuständig ist.
Ausser zu besonderen Gelegenheiten ist jedoch der Betrieb eines Kindergartens regelmässig keine öffentliche Veranstaltung.
Schon aus Gründen des Schutzes des Kindeswohls hat nicht jedermann Zutritt.

Ähnliches erinnere ich noch vage von Schulfesten. Wenn mich nicht alles täuscht, hing das u.a. von eventuell geforderten Eintrittsgeldern und deren Höhe ab.
Soweit ich noch weiss, hatte meine Schule grundsätzlich einen Weg gefunden, keinerlei GEMA-Abgaben oder auch Steuern abführen zu müssen.

Jürgen
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Lizenzgebühren für Martinsumzüge
« Antwort #42 am: 11 November, 2010, 18:01 »
Wer zu St. Martin für einen Umzug Liedtexte kopiert, der begeht einen Lizenzverstoß. So sieht es die GEMA. Dementsprechend bietet sie Kindergärten, die sich nicht der Raubkopiererei beziehungsweise Kinderliederpiraterie schuldig machen wollen, Lizenzverträge an.

Die Tage werden grauer, die Nächte länger: der November ist da, und damit auch St. Martin. Spontan denkt man da an Menschen im roten Umhängen auf Pferden und Kinder mit Laternen. Die Begriffe "Copyright" und "Lizenzrecht" wiederum scheinen nicht so ganz in die spätherbstliche Stimmung zu passen. Ganz anders sieht das die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Das Kopieren von Texten aus Liederbüchern für die Umzugsteilnehmer kann nämlich Lizenzgebühren verursachen.

Das Urheberrecht an einem Werk endet 70 Jahre, nachdem der Urheber oder Bearbeiter desselben gestorben ist. Dementsprechend sind klassische Lieder zu St. Martin wie "Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind" aus dem neunzehnten und "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne" aus dem achtzehnten Jahrhundert lizenzfrei. "Traditionelles Liedgut wie St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt", so die GEMA, es gebe aber auch eine Reihe neuerer Lieder, bei denen man sich strafbar macht, wenn man sie aus einem Liederbuch kopiert, um etwa für Verwandte ein Liedheft zu basteln.

Die Verwertungsgesellschaft Musikedition vertritt dabei die Verlage von Liederbüchern, die GEMA erfüllt dabei die Funktion eines Inkassounternehmens für die VG. Beide Organisationen haben zusammen den Kindergärten im Jahre 2009 einen Lizenzvertrag angeboten. Für bis zu 500 Kopien sind dabei 56 Euro pro Jahr zu zahlen. "In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen", so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG. "Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten." Der Vorwurf, man würde Abzocke betreiben, kann Peter Hempel von der GEMA nicht verstehen. "Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher", so Hempel gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

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Singen ohne Angst vor der Gema
« Antwort #43 am: 16 November, 2010, 11:04 »
Der Verein Musikpiraten will Kindergärten und Vorschulen mit einer Sammlung von Notenblättern helfen, die sich legal kopieren lassen

In einer Simpsons-Weihnachtsfolge ziehen Homer, Marge, Lisa und Bart zur Adventszeit von Haus zu Haus und singen Weihnachtslieder. Der Brauch endet abrupt, als sie zum Haus des bösen Anwalts kommen. Der häufig für Mr. Burns arbeitende Jurist meint nämlich, dass der Gesang der Familie Monopolrechte verletzen würde. Und als Homer darauf hin einen Seufzer ausstößt, zwingt er ihn, das in einer anderen Tonlage zu tun, weil auch diese geschützt sei.

Die deutschen Verwertungsgesellschaften Gema und VG Musikedition schaffen es derzeit, die Wirklichkeit wie diese Parodie aussehen zu lassen: Seit der Musikverleger Axel Sikorski die Präsidentschaft der VG Musikedition übernommen hat, lässt die Verwertungsgesellschaft via Gema nämlich auch bei Kindergärten kassieren. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung stellt Christian Krauß, der Geschäftsführer der VG Musikedition, dies als eine Art Gnadenakt dar, mit dem man ein bisher illegales Vorgehen "legalisieren" wolle - aber freilich nur gegen ein erkleckliches Gebührensümmchen.

Man kann Krauß insofern keinen Vorwurf machen, als das Grundproblem des fast in der gesamten Medienlandschaft als unangemessen empfundenen Vorgehens in einem Urheberrecht begründet liegt, welches solche Praktiken erlaubt. Grob irreführend ist allerdings seine Angabe, dass praktisch alle Kinderlieder unter die Gebührenägide seiner Verwertungsgesellschaft fallen würden, weil es ja auch von gemeinfreien Stücken neuere und geschützte "Textbearbeitungen" gäbe. Dass nicht jede "Ho-La-Ho"-Änderung Schöpfungshöhe aufweist, hat das Landgericht München I unlängst in seinem Urteil zum Kufstein-Lied bekräftigt. Eine Entscheidung, die Krauß nicht unbekannt sein dürfte - auch wenn er darüber lieber schweigt und Eltern eine gegenteilige Rechtslage suggeriert.

Die alten gemeinfreien Kinderlieder haben gegenüber neueren wie "Schni- Schna- Schnappi" nicht nur den Vorteil, dass die Gema nichts dafür verlangen kann - sie sind in vielen Fällen auch einen klar nervenschonender. Allerdings ist es für Eltern und Erzieher schwierig, herauszufinden, welche Stücke nun gemeinfrei sind und welche nicht. Der Hinweis des VG-Musikedition-Geschäftsführers auf den Copyrightvermerk ist hier klar irreführend: Denn erstens ist ein solcher für einen urheberrechtlichen Schutz nicht notwendig und zweitens kann er auch auf gemeinfreien Werken straflos angebracht werden - was durchaus häufig geschieht.

Der im Piratenpartei-Umfeld entstandene gemeinnützige Verein Musikpiraten will Kindergärten und Vorschulen deshalb eine Möglichkeit eröffnen, ohne Angst vor der Gema singen zu lassen. Dazu plant er als ersten Schritt ein "kleines Notenbuch mit Liedern für die Vorweihnachtszeit [...], das jeder legal und kostenfrei kopieren und verteilen darf". Zusammengestellt werden soll dieses Notenbuch nicht nur von Personen, die wissen, welche Lieder gemeinfrei sind, sondern auch von solchen, die eigene Advents- und Weihnachtslieder unter den Creative-Commons-Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA veröffentlichen wollen. Darüber hinaus wird auch eine generelle Gabe der Komponisten und Textdichter in die Public Domain akzeptiert.

Über ein Web-Formular muss jemand, der zur Sammlung beitragen will, bis zum 30. November die Noten, den Text, den Titel und den Urheber eines älteren gemeinfreien oder selbst geschriebenen und freigegebenen Stücks in Form einer LilyPond-Notendatei einreichen. Die Noten der Stücke müssen nämlich sicherheitshalber neu gesetzt sein, damit die VG Musikedition in keinem Fall Rechte daran beanspruchen kann. Über grafische Eingabeprogramme wie Denemo ist dies jedoch auch musikalischen Laien möglich. Allerdings sollten sie vor Beginn der Arbeit über das Kontaktformular anfragen, ob sich nicht schon ein anderer für ein gemeinfreies Werk angemeldet hat.

Als Anreiz bekommen die Lieferanten der ersten 15 Stücke jeweils 10 Euro. Ist das Budget ausgeschöpft, wird dies den Teilnehmern bei der Reservierung eines Stücks mitgeteilt. Der Verein hofft allerdings auf finanzielle Unterstützer der Aktion, mit deren Spenden weitere Aufwandsentschädigungen gezahlt werden könnten.

Ziel der Aktion ist dem Vereinsvorsitzenden Christian Hufgard zufolge, dass sich Kindergärten und andere Einrichtungen wieder um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern können, anstatt sich mit Lizenzproblemen herumschlagen zu müssen. Im nächsten Jahr soll dazu ein Projekt von Sebastian Nerz starten, das sich nicht auf Weihnachtslieder beschränkt, so dass eine alle Jahreszeiten und Anlässe umfassende Sammlung entsteht.

Quelle und Links : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33664/1.html

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Danke, Gema: Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsmusik
« Antwort #44 am: 25 November, 2010, 15:24 »
Nach Kindergärten hat die Gema ein weiteres, neues Betätigungsfeld entdeckt: Weihnachtsmärkte. Durch das Vorrecht des "Musikfinanzamts", einseitig Gebühren festzusetzen, kommt es nun in Aachen erstmals zu einer buchstäblichen stillen Weihnacht.

Der auch in Aachen traditionelle Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr in aller Stille statt. Auf anheimelnde Weihnachtsmusik wartet der Besucher vergebens. Der Grund für die ungewohnte Stille? Der Geschäftsführer des veranstaltenden Märkte und Aktionskreis City (MAC), Manfred Piana, erklärt gegenüber der Lokalpresse: "Die Kosten für die Gema-Gebühren sind explodiert". Bis 2009 hatte sich die Verwertungsgesellschaft noch mit 4.000 Euro Pauschale für weihnachtsmarktliches Abspielen von "O Tannenbaum" und "Süßer die Glocken nie klingen" begnügt. Um so schockierender fiel der Gebührenbescheid für 2010 aus: Satte 12.000 Euro will die Gema für das öffentliche Abspielen der abgenudelten Stimmungshits. Eine beachtliche Inflationsrate, gegen die ein Einspruch nicht möglich ist; die Gema setzt die Preise im Alleingang fest. Piana findet dafür nur eine Erklärung: "Diesmal war wohl ein neuer Sachbearbeiter am Werk und hat die Gebühren um rund 200 Prozent erhöht". Er hat dafür kein Verständnis: "Das ist unserer Meinung nach nicht mehr angemessen und steht in keiner Relation". Mit Musikberieselung würden die Standmieten explodieren, also bleiben die Lautsprecher im Tannengrün bis auf gelegentliche Durchsagen stumm.

Die Anbieter der Weihnachtsartikel sind sauer: "Das Flair des Weihnachtsmarktes fehlt diesmal völlig. Die Kauflaune der Besucher ist ohne Musik ganz schlecht", beklagen die Holzbrettchen-Händler Liesel Taschbach und Adi Warrimont, die den Markt seit 30 Jahren beliefern. Und Spielzeugverkäuferin Veronika Schorn betont: "Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist eine traurige Veranstaltung".

Auch wenn die hier behandelte Musikrichtung vielleicht nicht jedermanns Geschmack ist, muss man sich doch fragen, ob das Verfahren zum Festlegen von Musik-Gebühren nicht vielleicht schon aus dem Ruder gelaufen ist. Kann es sein, dass eine privatwirtschaftliche Organisation einseitig Kosten verdreifacht? Ist hier nicht der Gesetzgeber gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Teilnehmer am Musikmarkt gerecht wird?


Quelle : www.gulli.com

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