Autor Thema: Demonstration gegen den Überwachungsstaat  (Gelesen 782 mal)

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Demonstration gegen den Überwachungsstaat
« am: 20 Oktober, 2006, 22:39 »
Mehr als 300 Menschen haben am heutigen Freitag in Bielefeld unter dem Motto "Freiheit statt Angst" gegen die zunehmende Bürgerüberwachung in Deutschland demonstriert. Sie folgten damit einem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und 17 weiteren Unterstützergruppen, darunter Attac, der Chaos Computer Club (CCC) und die Humanistische Union. Mit der Demonstration unmittelbar vor der Verleihung der diesjährigen Big Brother Awards wollten die Teilnehmer ein Zeichen für den Erhalt der Grundrechte auch in Zeiten der verstärkten Terrorismusbekämpfung setzen.

Am Rande des Protestzugs durch die Stadt wurden die Passanten satirisch zur freiwilligen Abgabe von Speichelproben aufgefordert und von einer überdimensionalen Kamera "überwacht". Redner Werner Hülsmann vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) forderte einen Stopp der Pläne, sämtliche Kommunikationsdaten ohne Anfangsverdacht flächendeckend zu speichern. Weitere Themen waren die Ausweitung von Videoüberwachungen im öffentlichen Raum, automatische Kfz-Kennzeichenabgleiche sowie biometrische Verfahren und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/79824

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Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe
« Antwort #1 am: 22 November, 2006, 11:52 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle besorgten Bürger zur "Sammelklage" beim Bundesverfassungsgericht gegen die von Berlin geplante halbjährige "Totalprotokollierung" der elektronischen Nutzerspuren auf. Auf der Website der Bürgerrechtsvereinigung findet sich seit dem heutigen Mittwoch ein Meldeformular. Dort kann man sich für den Fall der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung für einen Gang nach Karlsruhe vormerken lassen; die Initiatoren sehen einem "eklatanten Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" durch die vom Bundesjustizministerium vorbereitete Einführung einer Pflicht für Provider, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufzubewahren.

Streng genommen handelt es sich aus juristischer Sicht bei der im deutschen Recht so nicht vorgesehenen "Sammelklage" um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, die allerdings von vielen Personen gemeinsam erhoben werden soll. Einen solchen Weg gingen unter anderem bereits erfolgreich die Gegner des großen Lauschangriffs, nur dass der Arbeitskreis in diesem Fall eine noch deutlich größere Beteiligung an der Aktion anstrebt. "Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig", erklärt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Bürgerrechtsvereinigung. Das vom Justizministerium geplante und vom Bundestag in Grundzügen bereits im Vorfeld begrüßte Vorhaben zur Überwachung der Telekommunikation der ganzen Bevölkerung sei aber ebenfalls einzigartig.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wolle "vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden", führt Bendrath weiter aus. "Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten."

An der vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jeder Telekommunikationsnutzer beteiligen. Gesondert "ausweisen" sollen sich einerseits so genannte Berufsgeheimnisträger wie Seelsorger, Anwälte oder Journalisten und andererseits Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die von der im Raum stehenden pauschalen Überwachungsmaßnahme besonders betroffen wären. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht soll der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied im Verein "RAV – Anwält/innen für Menschenrechte" ist.

Mit dem Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner und dem Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy unterstützen bereits zwei prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. "Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können", wendet sich Gusy gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."

Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis gegen die Rundumüberwachung, der die 142 Seiten umfassende Vorlage (PDF-Datei) für die Verfassungsbeschwerde mit ausgearbeitet hat, spricht ebenfalls von einem absehbaren "eklatanten Verfassungsverstoß". Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass "eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis" Voraussetzung jeder Erfassung von Verbindungsdaten sei.

Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Informationen über den E-Mail-Versand nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen in Form von Flatrates kann eine Speicherung zudem gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach der Klage eines Nutzers gegen T-Online bisher gänzlich vermieden werden. Die von dem zur Deutschen Telekom gehörigen Zugangsanbieter inzwischen an den Tag gelegte Praxis, Verbindungsdaten bei Flatratenutzung nach einigen Tagen zu löschen, ist laut Breyer noch immer bedenklich. Gesetzlich vorgeschrieben sei eine Vernichtung der elektronischen Spuren "sofort nach Verbindungsende".

Quelle : www.heise.de

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Vorratsdatenspeicherung auch an Universitäten gefordert
« Antwort #2 am: 04 Dezember, 2006, 18:13 »
Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, will von Extrawürsten bei der heftig umstrittenen staatlichen Jagd nach Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich nichts wissen. "Die Vorratsdatenspeicherung muss auch für Universitäten gelten", forderte der Branchenvertreter im Gespräch mit heise online. Einige der mutmaßlichen Attentäter vom 11. September 2001 seien schließlich in Hamburg im Hochschulumfeld unterwegs gewesen und hätten die dortigen Netze genutzt. Zudem müsse eine Gleichbehandlung öffentlicher kommerzieller Zugangsanbieter mit Hochschulprovidern gewährleistet sein.

Stein des Anstoßes: Laut dem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten für sechs Monate richten sich die Archivierungspflichten an Anbieter, "die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken". Daraus folge zugleich, heißt es in der Begründung, dass für den privaten Bereich wie "Nebenstellenanlagen oder E-Mail-Server von Universitäten ausschließlich für dort immatrikulierte Studierende oder Bedienstete" sowie etwa für unternehmensinterne Netze keine Speicherauflagen bestünden.

Rotert ist zwar weiterhin prinzipiell der Auffassung, dass die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aufgrund der erforderlichen kostspieligen Aufrüstung der Infrastrukturen zur Datenhaltung einen "der größten Hemmschuhe" für die Entwicklung der Branche darstelle. Nach wie vor ist ihm unklar, wie die technisch oft nicht adäquat ausgerüstete Polizei mit den Informationshalden und der politisch gewünschten Datenflut zurecht kommen will. Insbesondere dürfte es seiner Ansicht nach schwer fallen, bei der E-Mail zwischen aussagekräftigen Mails und Spam zu unterscheiden, wenn nur die zugehörigen Adressen abgerufen würden. Sollte die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie aber nicht mehr zu verhindern sein, müsse zumindest gleiches Recht für alle Netzanbieter gelten.

Derweil zeichnet sich in Großbritannien ab, dass die Verpflichtungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten dort ebenfalls keineswegs einheitlich gelten sollen und die in Brüssel zunächst mit in den Vordergrund gerückten Harmonisierungsbestrebungen in den Mitgliedsstaaten unterlaufen werden. So stellte das britische Innenministerium jüngst in London erste Pläne zur Umsetzung der Richtlinie vor, wonach nur einzelne Telekommunikationsanbieter mit individuellen Anordnungen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden sollen.

Im Visier hat die Regierung dabei laut dem EU-Providerdachverband EuroISPA (European Internet Service Provider Association) vor allem große Betreiber von Festnetz- und Mobiltelefonie. Völlig offen sei bislang, inwieweit auch kleinere Internetanbieter betroffen seien. Mit Einzelheiten über die Anordnungen und ihre gesetzliche Grundlage würde erst im kommenden Jahr zu rechnen sein, sodass die Rechtsunsicherheit für die Zugangsanbieter groß bleibe. EuroISPA-Präsident Rotert vermutet, dass für die Zurückhaltung des britischen Innenministeriums beim Festzurren des Kreises der Verpflichteten auch die auf der Insel geltende Entschädigungsregelung für die Inanspruchnahme von Privaten für Hilfssheriffs-Leistungen verantwortlich ist.

Quelle : www.heise.de

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