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Thema:
Verschlüsselung kann in Haftstrafe enden
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Thema: Verschlüsselung kann in Haftstrafe enden (Gelesen 781 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Verschlüsselung kann in Haftstrafe enden
«
am:
21 Mai, 2006, 09:45 »
Ein britisches Gesetz könnte Benutzer von Verschlüsselungstechnologien schon bald zur Herausgabe der eigenen Passwörter zwingen. Andernfalls drohen mehrjährige Haftstrafen.
Der im Jahre 2000 in Großbritannien verabschiedete Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) sollte die Gesetzeslage in Zusammenhang mit Verschlüsselungstechnologien besser regeln. Im dritten Absatz wird der Staat dazu ermächtigt, im Falle einer Straftat, die Passwörter für eine Verschlüsselung von Festplatten vom Angeklagten herauszufordern. Dieser umstrittene Teil des Gesetzes ist jedoch aktuell noch nie eingesetzt worden. Nun versucht das Home Office , eine Regierungsabteilung, die sich um innere Angelegenheiten in Wales und England kümmert, das Recht zur Herausgabe von Passwörtern für ihre Zwecke einsetzen. Als Gründe wird die steigende Verwendung von Verschlüsselungstechnologien bei Pädophilen, Terroristen und anderen Straftätern angeführt.
Problematisch wird dieses Vorhaben, da angeklagte Straftäter zwar nicht gezwungen werden, ihre Daten zu entschlüsseln, doch weigern sie sich der Polizei die Passwörter für eine eventuelle Verschlüsselung auszuhändigen, drohen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Bei terroristischen Zusammenhängen kann dies eine Strafe bis zu 5 Jahren Haft bedeuten. Zudem besteht nicht nur die Berechtigung zur Herausgabe privater Passwörter. Sollte eine Bank an einer Überweisung terroristischer Organisationen beteiligt sein, kann der Staat die verwendeten Passwörter zur Entschlüsselung der Bankdaten verlangen und so die gesamten Kundendateien durchforsten.
Experten befürchten durch eine derartige Gesetzeslage sogar eine Abwanderung potentieller Firmenniederlassungen in Großbritannien. So würde es sich ein Unternehmen zweimal überlegen, bevor es Zweigstellen in einem Land eröffnet, in dem der Staat mit zwielichtigen Begründungen die gesamten Firmendaten herausverlangen kann. Ein weiteres Problem besteht darin, wenn eine Person über verschlüsselte Daten verfügt, deren Passwort aber nicht kennt. Dies zu beweisen dürfte schwierig sein, so könnte man schnell ins Gefängnis wandern, nur weil man zur falschen Zeit eine Datei empfangen hat.
Quelle :
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SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Tierschützer erstes Ziel des britischen Überwachungsgesetzes?
«
Antwort #1 am:
21 November, 2007, 08:53 »
Im Zuge der Terrorbekämpfung wurde in Großbritannien unter der Blair-Regierung das umstrittene RIPA-Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act) heftig diskutiert und teilweise verabschiedet. Der dritte und umstrittenste Teil trat erst im Oktober dieses Jahres in Kraft. Danach können Besitzer von Computern, die Daten auf ihrer Festplatte verschlüsselt haben, unter Strafandrohung zur Herausgabe der Schlüssel gezwungen werden. Beschränkt sein sollte RIPA allerdings auf schwere Verbrechen.
Treffen könnte es als erste allerdings nicht Terroristen, sondern Tierschutzaktivisten. Im Mai hatte die Polizei Computer von 30 Tierschützern beschlagnahmt. Sie haben nun Anfang November vom Staatsanwalt die Aufforderung erhalten, wie BBC berichtet, die Schlüssel nach dem RIPA-Gesetz herauszugeben. Zudem wurde ihnen nach Artikel 54 auferlegt, über den Vorgang schweigen zu müssen. Bei Zuwiderhandlung droht Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahre. Die BBC hat mit einem der Tierschützer sprechen können, der aber anonym bleiben will. Die Staatsanwaltschaft will dazu keinen Kommentar abgeben. Unklar ist freilich noch, ob die Tierschützer nur "gebeten" (invited) oder aufgefordert wurden, die Schlüssel herauszugeben.
Schon zuvor hatte eine der Betroffenen anonym von dem Vorgang auf Indymedia berichtet. Die Frau erklärt, sie habe ihre Daten nicht verschlüsselt. Da aber verschlüsselte Dateien auf ihrem Computer von der Polizei gefunden wurden, streitet sie ab, dass sie von ihr kommen.
Problematisch ist das Gesetz nicht nur deswegen, weil es nun offenbar auch auf Verdächtige angewendet wird, die keine schweren Verbrechen begangen haben. Kriminelle, denen hohe Strafe droht, könnten hingegen eine viel geringere Strafe als für ihre eigentliche Tat absitzen, wenn sie die Schlüssel nicht herausgeben. Schwer dürfte es auch werden, jemanden nachzuweisen, dass er das Kennwort kennen muss, auch wenn er behauptet, er habe es vergessen.
Quelle :
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SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
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Aussageverweigerungsrecht schließt Passwörter ein
«
Antwort #2 am:
15 Dezember, 2007, 19:20 »
Im US-Staat Vermont entschied ein Verwaltungsrichter, dass der Angeklagte das Passwort für die auf seiner Festplatte verschlüsselten Daten nicht preisgeben müsse [PDF-Link -
http://www.volokh.com/files/Boucher.pdf
]. Die Anklage lautet auf den Transport von Kinderpornografie.
Der in den USA lebende Kanadier Sebastien Boucher wurde im Dezember 2006 beim Grenzübergang zwischen Kanada und Vermont festgenommen. Bei der Kontrolle war den Beamten ein Laptop auf der Rückbank aufgefallen. Dabei fand ein Grenzbeamter auf einer Partition zahlreiche pornografische Bilder und Videos, unter denen er auch Kinderpornografie identifizierte. Boucher gab an, die pornografischen Inhalte aus Newsgroups heruntergeladen zu haben; Kinderpornografie würde er aber immer löschen. Boucher wurde verhaftet, das Notebook ausgeschaltet und in Verwahrung genommen.
Als ein Forensiker zwei Wochen später versuchte, die verdächtigen Daten zu sichern, verweigerte der Rechner den Zugriff: Die Partition war mit PGP verschlüsselt. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft, dass Boucher sein Kennwort offenlegt. Da die Verteidigung Einspruch einlegte, musste das Gericht entscheiden.
Der Verwaltungsrichter Jerome J. Niedermeier lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Staatsanwälte vergleichen Passwörter gern mit Safe-Schlüsseln; diese muss ein Angeklagter abgeben. Der Richter sah das PGP-Kennwort in diesem Fall jedoch als einen Gedanken, den der Angeklagte in seinem Kopf trägt. Daher komme die Herausgabe des Kennworts einer Aussage gleich, die der Angeklagte verweigern darf.
Sollte die Staatsanwalt die Entscheidung des Verwaltungsrichters anfechten, könnte dies weit reichende Folgen haben – damit würde im US-Recht ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen.
Quelle :
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