Autor Thema: Koalition überdenkt Streichung der Pendlerpauschale  (Gelesen 1888 mal)

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Gericht hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
« Antwort #15 am: 27 März, 2007, 15:02 »
Eigentlich schienen die heftigen Kämpfe der Vergangenheit anzugehören: Seit Jahresanfang gilt die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale. Doch nun hat schon das zweite Gericht entschieden, dass die Neuregelung gegen das Grundgesetz verstoße.

Berlin - Die Einschränkung der Pauschale auf Entfernungen über 20 Kilometer verstoße gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz, erklärte das Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken. Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab.

Geklagt hatte in Saarbrücken ein Ehepaar, das von seinem Wohnort 60 beziehungsweise 75 Kilometer bis zur Arbeitsstelle zurücklegen muss. Die Richter legten den Fall nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. (Az. 2 K 2442/06)

Mit einer ähnlichen Begründung wie im Saarland hatte zuvor bereits das Niedersächsische Finanzgericht die Kürzung der Pauschale ausgesetzt. Dort hatte ein Ehepaar aus dem Raum Oldenburg gegen ihr Finanzamt geklagt, weil sie für ihre gesamten Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten eintragen lassen wollten. (AZ. 8 K 549/06)

Damals reagierte das Bundesfinanzministerium gelassen auf die Entscheidung. Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte, Niedersachsen sei bekannt für solche Einschätzungen. Diese würden aber "in der Regel von Bundesfinanzhof zurückgewiesen". Dass diese Einschätzung ein Irrtum ist, wird nach dem zweiten Richterspruch aus dem Saarland immer wahrscheinlicher.

Vom Grundsatz her entfällt seit Jahresbeginn die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zur "Vermeidung von Härten für Fernpendler" wird die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent aber ab dem 21. Kilometer "wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben" berücksichtigt. Die Gesetzesänderung soll dem Staat in diesem Jahr Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Euro bringen, die 2008 auf rund 4,3 Milliarden Euro und in den Folgejahren auf über fünf Milliarden Euro steigen sollen.

Dem Bund der Steuerzahler zufolge sind von der Neuregelung etwa 15 Millionen Autofahrer betroffen. Ein lediger Pendler mit einem Durchschnittseinkommen und 30 Kilometer Fahrtweg zur Arbeit müsse rund 400 Euro mehr Einkommensteuer zahlen, erklärte die Vereinigung, als die Neuregelung beschlossen wurde.

Quelle : www.spiegel.de

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Neuer Ärger um Pendlerpauschale
« Antwort #16 am: 08 November, 2007, 07:57 »
Ein bisher geheim gehaltener Beschluss bringt Millionen Berufspendlern neuen Ärger. CSU-Chef Huber soll im Koalitionsausschuss durchgesetzt haben, dass die ungekürzte Entfernungspauschale doch nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann.

Berlin - Noch in der Nacht nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Sonntag hatte es geheißen, an der Pendlerpauschale werde nichts geändert. Doch die "Berliner Zeitung" berichtet heute über einen bislang geheim gehaltenen Beschluss in der Runde: Auf Initiative des bayerischen Finanzministers und CSU-Chefs Erwin Huber habe man sich darauf geeinigt, die erst Mitte September für die Berufspendler geschaffene Möglichkeit kurzfristig wieder zu streichen, die ungekürzte Entfernungspauschale auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen zu können.

Die Pendlerpauschale war zum Jahresanfang gekürzt worden. Seitdem gilt der Satz von 30 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Der Bundesfinanzhof hatte jedoch ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Kappung geäußert. Eine endgültige Entscheidung muss nun das Bundesverfassungsgericht treffen. Wegen der Rechtsunsicherheit beschlossen die Steuerexperten von Bund und Ländern im September, den Pendlern entgegenzukommen. Sie haben seitdem die Möglichkeit sich für das laufende Jahr und für 2008 die ungekürzte Pendlerpauschale in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Huber sprach sich laut der Zeitung in der Koalitionsrunde am Sonntag für die Rücknahme dieser Entscheidung aus. Er argumentierte, bei einer Bestätigung der Kürzung durch das Verfassungsgericht müssten die betroffenen Pendler ausgerechnet im Wahljahr 2009 Steuern und Zinsen nachzahlen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ging den Informationen zufolge auf den Vorschlag ein, da er ohnehin fest der Ansicht ist, dass die Karlsruher Richter die Kappung bestätigen.

Der SPD-Finanzpolitiker Reinhard Schultz reagierte empört auf den erneuten Schwenk. "Das ist eine politisch und rechtlich katastrophale Entscheidung", sagte er der Zeitung. Man könne nicht alle fünf Minuten sein Vorgehen ändern und damit die Steuerzahler verunsichern. Der neue Koalitionsbeschluss führe zu unterschiedlichem Recht und werde zu einer Klageflut führen.

Quelle : www.spiegel.de

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Re: Koalition überdenkt Streichung der Pendlerpauschale
« Antwort #17 am: 08 November, 2007, 12:53 »
Es wäre sicherlich möglich, ein Gesetz vor Beschluss oder zumindest Inkrafttreten intensiv auf Verfassungsmässigkeit zu prüfen, um solche Probleme generell zu vermeiden.
Damit wäre eine taktisch ungeschickte entsprechende Nachzahlung im Wahljahr unnötig.
Es ist doch offensichtlich, dass die willkürliche Festlegung einer Entfernungsgrenze eine Ungleichbehandlung darstellt, und damit stellt sich automatisch die Frage der Zulässigkeit.
Hinzu kommt, dass die Grenze keinerlei Rücksicht auf das Verkehrsmittel nimmt, damit auch nicht auf die tatsächliche Belastung.

Was die Damen und Herren in der Politik wieder einmal bewusst ausser Acht lassen, ist, dass die Betroffenen bei einer abermaligen Streichung bis zur Entscheidung gezwungen sind, aktiv Widerspruch einzulegen, um später ihr Geld wiederzubekommen und zudem dem Staat bis dahin einen zinslosen Kredit zu gewähren, über einen Betrag, der ihnen sehr wahrscheinlich zusteht.

Das aber werden nicht nur die direkten Opfer dieser schlampigen Politik übel nehmen.
Und das wird sich hoffentlich bei den anstehenden Wahlen bemerkbar machen  :P
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Steuerzahlerbund fordert höhere Pendlerpauschale
« Antwort #18 am: 06 Januar, 2008, 12:26 »
Angesichts der hohen Kraftstoffpreise hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Aufstockung der Pendlerpauschale gefordert.

«Wegen der gestiegenen Mobilitätskosten muss die Pauschale erhöht werden, zitierte das Nachrichtenmagazin «Focus» am Sonntag BdSt-Präsident Karl Heinz Däke. Die Pauschale, für die keine Steuern gezahlt werden müssen, solle von derzeit 30 auf mindestens 35 Cent je Kilometer angehoben werden. «Der Bundestag sollte außerdem zügig die alte Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder in Kraft setzen - und zwar noch bevor ihn das Verfassungsgericht dazu zwingt», forderte Däke weiter.

In der Steuererklärung für 2007 sollten betroffene Steuerzahler wegen noch laufender Gerichtsverfahren unbedingt die tatsächlichen Entfernungskilometer angeben, riet Däke. Pendler können für 2008 grundsätzlich weiterhin den Gegenwert der ersten 20 Kilometer in ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Der damit gewährte Steuervorteil von bis zu 600 Euro im Jahr gilt allerdings nur vorläufig. Die Finanzämter können das Geld zurückfordern, wenn das Bundesverfassungsgericht die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Pauschale für verfassungsgemäß hält. Am Donnerstag verhandelt der Bundesfinanzhof über die Pendlerpauschale.

Quelle : www.derwesten.de

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Bundesfinanzhof: Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #19 am: 23 Januar, 2008, 19:21 »
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Das Existenzminimum der Berufstätigen sei nicht gewährleistet, der Gleichheitssatz und in bestimmten Fällen auch der Schutz von Ehe und Familie seien verletzt, erklärte der BFH in München. Zwei Streitfälle legten die obersten Finanzrichter daher dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Bundesfinanzministerium zeigte sich von den Urteilsgründen nicht überzeugt. Es erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung bestätigen werde, erklärte das Ministerium. Bis dahin blieben Steuerbescheide bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig.

Seit Anfang 2007 gelten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht mehr als so genannte Werbungskosten. Die Finanzämter erkennen seitdem nur noch die Kosten ab dem 21. Entfernungskilometer als "Härte" steuermindernd an. Entsprechendes gilt für Freiberufler und Selbstständige. Der Bund will durch die Neuregelung im laufenden Jahr 2,53 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. Die von Steuerzahler-Organisationen unterstützten Kläger halten dies für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist bereits in zwei anderen Fällen mit der Pendlerpauschale befasst, die ihm von Landes-Finanzgerichten vorgelegt wurden. Das Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet. Der Position der obersten deutschen Finanzrichter könnte dabei ein großes Gewicht zukommen.

Früher konnten Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag 30 Cent je Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Lagen dadurch die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Freibetrag, so führte dies zu einer weiteren Minderung der Steuerlast. Mit der Neuregelung wurde die Pendlerpauschale ganz gestrichen, und das so genannte Werkstorprinzip eingeführt. Danach gelten Kosten, die Arbeitnehmern außerhalb des "Werkstors" entstehen, als Privatsache. Die Zahl der Betroffenen wird auf 15 Millionen Pendler geschätzt.

Nach Überzeugung des BFH führt die Neuregelung zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer. Denn die Wegekosten seien notwendig mit der Arbeit verbunden. Werde dies nicht berücksichtigt, sei der wichtige Grundsatz verletzt, die Einkommensteuer nach der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler auszurichten.

In beiden streitigen Fällen führte die Neuregelung zu einer steuerlichen Mehrbelastung von mehreren hundert Euro im Jahr. Geklagt hatte ein Energietechniker aus Mecklenburg-Vorpommern, der täglich 75 Kilometer zu seinem Arbeitsplatz und abends die gleiche Strecke wieder zurück fahren muss. Zweiter Kläger ist ein Bäckermeister aus Baden-Württemberg mit einer einfachen Wegstrecke zu seinem Arbeitsplatz von 70 Kilometern.

Quelle : http://de.news.yahoo.com

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