Autor Thema: Grundverschlüsselung DVB-S/C/T  (Gelesen 62584 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Weitere Stimmen gegen Grundverschlüsselung im Kabel
« Antwort #315 am: 11 Juli, 2012, 16:43 »
Zitat
So müssen diese für den Empfang von verschlüsselten Programmen nicht nur eine Gebühr an die Netzanbieter entrichten, sondern benötigen zur Entschlüsselung auch ein spezielles Empfangsgerät...
...für jede Empfangsstelle, auch in derselben Wohnung.
Also auch für's Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer usw.
Genau deshalb nutzen viele Kabelkunden dort immer noch den analogen Weg, denn Zweit-Karten und -Geräte gibt's i.d.R. nicht für umsonst.
Erst recht nicht mit u.U. erforderlichen individuellen Einschränkungen, z.B. ohne PayPerView oder Adult-Pakete.

Also weg mit der Grundverschlüsselung im Kabel.
Anderenfalls wird man mit zu erwartendem allmählichen Rückfahren der analogen Übertragungen ungewollt DVB-T und Sat fördern  ;)

Jürgen
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VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar
« Antwort #316 am: 08 August, 2012, 13:48 »
In der Diskussion um die Grundverschlüsselung der Privatsender im digitalen Kabelnetz hat sich jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Wort gemeldet. Diese sei mit dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) nicht vereinbar und würde der Kommerzialisierung des Fernsehens weiter Vorschub leisten.

Nach dem endgültigen Digitalumstieg beim Satellitenfernsehens am 30. April 2012, ist besonders die Grundverschlüsselung beim digitalen Kabelfernsehen wieder stärker in den Fokus geraten. Erst im Juli hatte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) für eine Abschaffung der Grundverschlüsselung der privaten Sender im digitalen Kabelfernsehen ausgesprochen und diese als Hindernis für das Fortschreiten der Digitalisierung bezeichnet. Gegenüber der Dienstagsausgabe der "Neuen Osnabrücker Zeitung" hat sich nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisch zur Grundverschlüsselung zu Wort gemeldet.


Wie VZBV-Referent Michael Bobrowski der Zeitung sagte, sei die Grundverschlüsselung ein "Vorbote für eine durchgreifende Kommerzialisierung des audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.", da sich mit dieser theoretisch auch das Vorspulen während der Werbung oder das Aufnehmen von Sendungen verhindern lasse. Auch mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sei die Grundverschlüsselung nicht vereinbar, da dieser neben den Öffentlich-Rechtlichen auch die privaten Rundfunkanbieter zur "freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet."

Auf Seiten der Kabelnetzbetreiber betrachtet man das Thema Grundverschlüsselung hingegen erwartungsgemäß aus einem anderen Blickwinkel. In der vergangenen Woche hatte Kabel Deutschland Sprecher Marco Gassen mitgeteilt, die Grundverschlüsselung sei entgegen den Aussagen der ZAK förderlich für die Digitalisierung des Kabelfernsehens. So sei die Verschlüsselung eine "entscheidende Vorraussetzung, um neue digitale Produkte zu vermarkten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und damit einen echten digitalen Mehrwert zu schaffen". Dies würde in besonderer Weise für die begehrten HD-Inhalte gelten, da diese ohne Grundverschlüsselung gerade für die privaten Veranstalter kaum zu refinanzieren wären.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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TV-Zuschauer verliert Rechte - VZBV zur Grundverschlüsselung
« Antwort #317 am: 16 August, 2012, 16:20 »
Über die Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Kabelnetzen wird seit einigen Wochen wieder heftig Diskutiert. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de sprach Michael Bobrowski, Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), über den Rechteverlust der Zuschauer und das vorgeschobene Argument der Kabelnetzbetreiber, die Grundverschlüsselung schütze vor Piraterie.

In der vergangenen Woche äußerte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zum Thema Grundverschlüsselung und warnte in diesem Zusammenhang vor dem 'gläsernen Fernsehkunden'. So sei die Grundverschlüsselung ein Vorbote "für eine durchgreifende Kommerzialisierung des audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Auch sei eine Verschlüsselung der privaten Free-TV aus Sicht des VZBV nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vereinbar.

Im Interview erläuterte VZBV-Referent Michael Bobrowski die Position der Verbraucherverbände zum Thema Grundverschlüsselung. "Sollten Sender und Netzbetreiber weiterhin an der Grundverschlüsselung festhalten, wird der Fernsehnutzer mehr und mehr die Kontrolle über seine Rechte und gegebenenfalls auch den freien Zugang verlieren.", reißt Bobrowski die datenschutzrechtlichen mit der Grundverschlüsselung an.
 
So bräuchten die Zuschauer ähnlich wie beim Pay-TV für die Entschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom eine personenbezogene Smartcard. Über diese Smartcard gehe die Anonymität des Zuschauers verloren. "Darüber hinaus bestünde mit der Einrichtung eines Rückkanals bei der kabelgebundenen TV-Versorgung  grundsätzlich die Möglichkeit, Daten vom Endgerät des Kunden zu sammeln und gegebenenfalls hinsichtlich des Nutzerverhaltens auszuwerten. Dass ein solches Szenario durchaus realistisch ist, beweist die Deutsche Telekom AG im Rahmen ihres TV-Angebots 'Entertain'".
 
Das Argument der KDG, die Grundverschlüsselung würde vor Piraterie schützen und dem Jugendschutz dienen, kann Bobrowski nicht nachvollziehen: "Wäre die Grundverschlüsselung im Fernsehen tatsächlich das probate Mittel gegen Programm- beziehungsweise Filmpiraterie, ist es vollkommen unverständlich, dass seit Jahren dieselben Programme im Netz der Kabel BW unverschlüsselt angeboten wurden und noch werden." Auch den Satellitenhaushalten stünden die privaten Free-TV-Sender in SD-Qualität unverschlüsselt zur Verfügung. Den Jugendschutz könne man zudem über  Altersverifikationssysteme sehr viel besser gewährleisten, als mit einer Verschlüsselung der Sender.
 
Laut Bobrowski würde es der VZBV begrüßen, wenn sich die Rundfunkpolitik der Forderung nach einem Ende der Grundverschlüsselung anschließen würde. Dies sei auch im Sinne der seit Jahren geforderten schnellen Digitalisierung des Kabelfernsehens. "Ansonsten erhoffen wir uns, dass die Grundverschlüsselung im Fall einer kartellrechtlichen Genehmigung der beabsichtigten Übernahme der Telecolumbus durch die KDG vom Bundeskartellamt genauso zu Fall gebracht werden wird wie im Fall der Übernahme der Kabel BW durch Libertymedia.", so der Sprecher. 

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Schweizer Kabelnetzbetreiber verzichtet auf Grundverschlüsselung
« Antwort #318 am: 16 Oktober, 2012, 21:30 »
Der größte Schweizer Kabelnetzbetreiber UPC Cablecom verzichtet künftig auf die Verschlüsselung seines digitalen TV-Grundangebots. Ab 1. Januar 2013 werden die 55 wichtigsten TV-Programme inklusive HD-Sender unverschlüsselt eingespeist und damit ohne Zusatzgeräte zu empfangen sein. Wo heute aus der Wandbuchse noch analoge Signale empfangen werden, ist zukünftig Digitales drin. Damit stellt UPC Cablecom auf einen Schlag 1,8 Millionen angeschlossenen Haushalte auf digitales Fernsehen um. Darüber hinaus erweitert UPC Cablecom die Bandbreite des kostenlosen Internetzugangs für alle Kabelabonnenten von bisher 300 kbit/s auf 2 Mbit/s.

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Quelle : www.heise.de

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Unitymedia: Grundverschlüsselung fällt am 2. Januar
« Antwort #319 am: 21 Dezember, 2012, 14:32 »
Die Grundverschlüsselung in den digitalen Unitymedia-Netzen fällt am 2. Januar 2013. Damit werden auch die privaten Free-TV-Sender RTL, Sat.1, ProSieben sowie viele weitere unverschlüsselt empfangbar sein. Nicht betroffen sind die HD-Varianten der Privatsender.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW hat am Freitag die Aufhebung der so genannten Grundverschlüsselung in den digitalen Kabelnetzen in Nordrhein-Westfalen und Hessen offiziell für den 2. Januar 2013 angekündigt. Mit dem Wegfall der Verschlüsselung werden nicht mehr nur die Öffentlich-Rechtlichen, sondern auch die privaten Free-TV-Sender unverschlüsselt zu empfangen sein - unter anderem die Sender der Mediengruppen von RTL und ProSiebenSat.1.

Wie der Anbieter mitteilte, soll die Umstellung netzseitig erfolgen. Das bedeutet: Die Zuschauer müssen an ihren Empfangsgeräten keine Neueinstellungen vornehmen und auch die Hausverkabelung muss nicht umgestellt werden. An der Senderbelegung soll sich nach Angaben von Unitymedia Kabel BW ebenfalls nichts ändern.
 
Insgesamt sollen durch den Wegfall der Grundverschlüsselung ab Januar etwa 70 digitale Fernsehsender in SD-Qualität in den nordrhein-westfälischen und hessischen Netzen unverschlüsselt empfangbar sein. Betroffen von der Aufhebung der Verschlüsselung sind allerdings nur die SD-Versionen der Privatsender. Für die High-Definition-Varianten der Privatsender werden Kabelkunden auch weiterhin ein extra Paket von Unitymedia Kabel BW buchen müssen und eine entsprechende Entschlüsselungshardware benötigen.     
 
Die Aufhebung der Grundverschlüsselung in Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgt aufgrund einer Zusage, die das Unternehmen Unitymedia Kabel BW dem Bundeskartellamt im Zuge der 2012 erfolgten Fusion von Unitymedia und Kabel BW machen musste. Weiterhin erhalten bleibt die Grundverschlüsselung in den digitalen Netzen der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom. 

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Bundeskartellamt: Pro7Sat.1 & RTL müssen Grundverschlüsselung beenden
« Antwort #320 am: 28 Dezember, 2012, 11:50 »
ProSiebenSat.1 und RTL müssen die Grundverschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme über Kabel, Satellit und IPTV aufgeben. Das Bundeskartellamt hat zudem gegen Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen Position bezogen.

Das Bundeskartellamt hat Strafen in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, weil diese bei der "Verschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen" haben. Das gab die Wettbewerbsbehörde am 28. Dezember 2012 bekannt. Die Sendergruppen müssen sich verpflichten, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt über Kabel, Satellit und IPTV anzubieten. Nicht eingeschlossen ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.

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Kabel Deutschland will Grundverschlüsselung beibehalten
« Antwort #321 am: 28 Dezember, 2012, 17:30 »
Kabel Deutschland prüft eine Klage gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, die Verschlüsselung der digitalen FreeTV-Programme von ProSiebenSat.1 und RTL zu untersagen. Und erst einmal will der Kabelnetzbetreiber weitermachen wie bisher.

Kabel Deutschland will trotz der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts erst einmal an der Grundverschlüsselung festhalten. Unternehmenssprecher Marco Gassen erklärte: "Kabel Deutschland wird innerhalb einer Frist von einem Monat intensiv prüfen, ob es gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde beim Oberlandesgerichts Düsseldorf einlegt."

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Re: Kabel Deutschland will Grundverschlüsselung beibehalten
« Antwort #322 am: 29 Dezember, 2012, 05:25 »
Unweigerlich zwingt sich mir der Gedanke auf, diese beiden letzten Meldungen müssten auch einmal im Zusammenhang betrachtet werden.
Mir scheint, das Bundeskartellamt hat versäumt, KD mit in dieses illegale Kartell einzurechnen und in dieses Urteil einzuschließen.

Allerdings meine ich, kurz vorher wäre auch ein großer Satelliten-Betreiber an solchen Spielchen interessiert gewesen, Stichwort Dolphin.
Zwar kam das System letztlich nicht zum Einsatz, aber die beiden jetzt verurteilten Provider haben m.w. seinerzeit dort auch mit im Boot gesessen, bevor sie sich dann für HD+ bzw. Kabel-Grundverschlüsselung entschieden.
Fast schon sizilianische oder Berlusconische Verhältnisse, könnte man meinen...  :wall

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RTL: Vertragsanpassungen zur unverschlüsselten SD-Ausstrahlung
« Antwort #323 am: 15 Januar, 2013, 13:17 »
Auch RTL hat bestätigt, sich bezüglich einer Abschaffung der SD-Grundverschlüsselung seiner Free-TV-Programme in Gesprächen mit den Netzbetreibern zu befinden. Einer verschlüsselten Ausstrahlung werde man aufgrund von Zusagen ans Bundeskartellamt nicht mehr zustimmen. Im Einzelfall könnte dies eine Neufassung der bestehenden Verbreitungsverträge bedeuten.

Gemäß seiner Zusage an das Bundeskartellamt vom 27. Dezember 2012 ist die Mediengruppe RTL genau wie ProSiebenSat.1 dazu verpflichtet, ihre wichtigen Free-TV-Programme in SD-Qualität in Zukunft über die Übertragungswege Satellit, Kabel und IPTV nur noch unverschlüsselt auszustrahlen. Wie ein Sprecher der Mediengruppe gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, habe man dazu bereits in der vergangenen Woche sämtliche betroffene Übertragungswegebetreiber kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Übertragung der Sender RTL, Vox und N-TV aufgefordert. Selbiges sei vonseiten der Sender RTL2 und Super RTL geschehen.

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Abschaffung der SD-Verschlüsselung - Stimmen der Netzbetreiber
« Antwort #324 am: 29 Januar, 2013, 14:15 »
Die SD-Grundverschlüsselung der Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll nach den Beschlüssen des Bundeskartellamts auch auf den letzten Übertragungswegen fallen. Während sich die Senderveranstalter zur baldigen Aufhebung der Verschlüsselung bekennen, herrscht von Seiten der Netzbetreiber bislang nur betretenes Schweigen - mit Ausnahme der Telekom.

Mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 die SD-Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme über Satellit, Kabel und IPTV untersagt. Genauer gesagt bedeutet dies, dass die Veranstalter die unverschlüsselte Weiterleitung ihrer Programme bis zum Endkunden auch gegenüber den Netzbetreibern durchsetzen müssen, die diese bislang nur verschlüsselt ausstrahlen.
 
Dabei ist jedoch bislang völlig unklar, wann die TV-Zuschauer betroffener Übertragungswege mit einem Wegfall der SD-Grundverschlüsselung rechnen können. Während die Mediengruppen von RTL und ProSiebenSat.1 auf Nachfrage der Redaktion bereits bestätigt haben, dass man bereits sämtliche betroffene Übertragungswegbetreiber kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Ausstrahlung der entsprechenden Programme aufgefordert habe, schweigen sich die Netzbetreiber selbst bislang weitgehend aus.

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Primacom: Grundverschlüsselung für RTL und P7S1 fällt
« Antwort #325 am: 04 Februar, 2013, 14:20 »
Der Anfang ist gemacht: Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 soll in den Leipziger Kabelnetzen der Primacom bereits am 20. Februar fallen. Unklar ist bislang, wann andere Netze nachziehen werden.

Leipziger Kabel-TV-Kunden der Primacom können sich den 20. Februar 2013 rot im Kalender anstreichen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage bekannt gegeben hat, wird der Anbieter die sogenannte SD-Grundverschlüsselung in seinen digitalen Kabelnetze in Leipzig ab diesem Datum aufheben. Damit sollen die Free-TV-Programme der Privatveranstalter RTL und ProSiebensat.1 in SD-Qualität fortan unverschlüsselt zu empfangen sein. Weiterhin verschlüsselt bleiben allerdings die Programme Tele 5, Sport1, Das Vierte, iM1, Deutsches Musik Fernsehen, Viva, DMAX und Nickelodeon/Comedy Central, TV 4 Monde, BBC World News, Bloomberg, CNN, Russia Today und EuroNews.

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Kabel Deutschland: Aufhebung der SD-Verschlüsselung im April?
« Antwort #326 am: 04 Februar, 2013, 17:45 »
Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll bei Kabel Deutschland im April 2013 fallen, wie ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage bestätigte. Gleichzeitig hat der Netzbetreiber jedoch offenbar Beschwerde gegen ein Urteil des Bundeskartellamts eingelegt, welches die Aufhebung ebendieser Grundverschlüsselung festschreibt. Die Beweggründe sind bislang unklar.

Kabel Deutschland will die Grundverschlüsselung der in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 im April 2013 aufheben. Dies bestätigte ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage . Dementsprechend werde der Netzbetreiber dem Wunsch der beiden Sendergruppen nachkommen, ihre SD-Programme in Zukunft nur noch unverschlüsselt zu übertragen. Für Sender anderer Veranstalter gäbe es vorläufig aufgrund der bestehenden Einspeiseverträge keine Änderung. Hier wolle die KDG gemeinsam mit den Sendern die Marktentwicklung beobachten und diese bei zukünftigen Einspeiseverträgen berücksichtigen.

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