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SCHWARZ- ROTE STEUERPLÄNE : Was bleibt netto übrig?
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Thema: SCHWARZ- ROTE STEUERPLÄNE : Was bleibt netto übrig? (Gelesen 4039 mal)
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SiLæncer
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SCHWARZ- ROTE STEUERPLÄNE : Was bleibt netto übrig?
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am:
19 November, 2005, 13:00 »
Weniger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, dafür mehr Mehrwertsteuer und Rentenbeitrag: Vielen ist noch unklar, wie sich die Regierungspläne finanziell für sie auswirken. Der Bund der Steuerzahler hat nachgerechnet und kam zu teils recht unerfreulichen Ergebnissen.
Hamburg - Die Gewerkschaften scharren bereits mit den Füßen. Sollte die Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 die Preise in die Höhe treiben, werden sie höhere Löhne fordern. Prompt warnen Wirtschaftsforscher und Industrieverbände vor einem "Teufelskreis". Höhere Löhne würden dem Arbeitsmarkt schaden, warnen sie. Ohnehin werde durch die um zwei Prozentpunkte niedrigeren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung die Mehrwertsteuererhöhung ausgeglichen, behauptet der Arbeitgeberverband Gesamtmetall - und das gelte auch dann noch, wenn gleichzeitig wie angekündigt die Rentenversicherungsbeiträge um 0,4 Prozentpunkte steigen.
Der Staat spart und kürzt - und unter dem Strich soll mehr übrig bleiben? Grob gerechnet stimme das, behauptet das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. So blieben etwa dem verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind und 29.000 Euro Jahreseinkommen monatlich 49 Euro mehr. Der verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und 60.000 Euro Jahreseinkommen werde gar um 144 Euro entlastet, die ledige Sekretärin oder Sachbearbeiterin mit rund 32.000 Euro Jahreseinkommen immerhin noch um 126 Euro, so die IW-Rechnungen.
Warum das IW an Entlastungen glaubt
Das IW begründet die Rechnung mit der effektiven Besserstellung der Arbeitnehmer bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge hälftig teilen, können die Beschäftigten einen Prozentpunkt weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf der Habenseite verbuchen - und nur 0,2 Prozentpunkte mehr Beitrag zur Rentenversicherung auf der Sollseite.
Außerdem weist das IW darauf hin, dass viele Artikel des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und gut vier Dutzend weitere Produktgruppen von der höheren Mehrwertsteuer verschont bleiben. Für sie gilt weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Unter dem Strich wirken sich nach den Modellrechnungen des IW die niedrigeren Lohnnebenkosten damit stärker aus als zu erwartende Mehrausgaben durch die Mehrwertsteuer.
Es bleibt der Einwand, dass die individuelle Konsumquote - also das, was der Einzelne von seinem Einkommen für Konsum ausgibt - deutlich von den Konsumquoten des Statistischen Bundesamtes abweichen kann, auf die sich das IW bezieht. Auf Rentner, Beamte, Studenten oder Selbständige ist die IW-Rechnung ohnehin nicht anzuwenden, da sie von der Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuererhöhung trifft sie mit voller Wucht, Kompensation Fehlanzeige.
Steuerzahlerbund rechnet ganz anders
Auch daher macht der Bund der Steuerzahler eine ganz andere Rechnung auf. Zwar sieht auch Verbandschef Karl Heinz Däke, dass die Große Koalition steuerliche Erleichterungen plant und der Arbeitnehmer bei der Arbeitslosenversicherung entlastet werden soll. Bei der Mehrzahl der Bürger bleibe aber durch den geplanten Abbau oder die Streichung zahlreicher Steuersubventionen (zum Beispiel Pendlerpauschale und Sparerfreibetrag) letztlich weniger im Geldbeutel übrig. "Unter dem Strich werden die Koalitionspläne für viele Steuer- und Beitragszahler zu spürbaren Mehrbelastungen führen", schreibt der Steuerzahlerbund auf seiner Internetseite und liefert dort gleich Rechenbeispiele mit.
Allein die gestrichene Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde sich für zahlreiche Privathaushalte "heftig" auswirken. Wer an 220 Arbeitstagen im Jahr genau 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann bislang 1320 Euro Fahrtkosten geltend machen. Künftig sind dies null Euro. Millionen von Privathaushalten werde auf diesem Weg der steuerliche Abzug von Fahrtkosten zur Arbeit schlicht versagt. Diese Regelung sei unplausibel und nicht hinnehmbar, klagt Däke.
Für den Ledigen mit einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro ergibt sich laut Steuerzahlerbund allein durch die gestrichene Entfernungspauschale eine steuerliche Mehrbelastung von 396 Euro; verdient er 48.000 Euro, beläuft sich die Mehrbelastung auf 528 Euro im Jahr. Besonders bitter dürfte vor allem Geringverdienern die gestrichene Pauschale aufstoßen, denn sie werden überproportional belastet: Der Ledige mit 15.000 Euro Jahreseinkommen muss laut Steuerzahlerbund eine steuerliche Mehrbelastung von 330 Euro hinnehmen.
Ans Sparen ist dann zumindest in den unteren Gehaltsregionen kaum noch zu denken. Wer es trotzdem versucht, sieht sich nach Plänen der Großen Koalition mit einem drastisch zusammengestrichenen Sparerfreibetrag konfrontiert. Für Ledige reduziert er sich von 1370 Euro auf 750 Euro, bei Verheirateten von 2740 auf 1500 Euro im Jahr. Zinserträge, die über diese Grenzen hinausgehen, werden voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wie könnte nun eine mögliche Gesamtrechnung für einen privaten Haushalt aussehen? Dazu legt der Steuerzahlerbund zwei Modellrechnungen vor. Sie berücksichtigen allerdings nicht die Auswirkungen der steigenden Mehrwertsteuer! Um genauer festzuhalten, was am Ende im Portemonnaie übrig bleibt, müssten die erhöhten Belastungen durch die steigende Verbrauchsteuer noch hinzugerechnet werden.
Beispiel 1: Der Ledige mit einem Jahreseinkommen von 32.000 Euro verfügt zusätzlich über 1000 Euro Zinseinkünfte im Jahr. Er fährt jeden Tag mit dem Auto 15 Kilometer zur Arbeit. Bislang kann er Fahrtkosten von 990 Euro steuerlich geltend machen, sowie sein Arbeitszimmer mit 1250 Euro und Steuerberaterkosten von 200 Euro. Diese Werbungskostenbeträge fallen künftig weg, was indes unter Experten verfassungsrechtlich noch umstritten ist.
Wie teuer wird die Krankenkasse?
Sein zu versteuerndes Einkommen würde sich durch die Reformpläne um mehr als 2000 Euro auf 29.043 Euro erhöhen und seine Belastung um insgesamt 681 Euro steigen. In diesem Betrag eingerechnet sind 36 Euro mehr Solidaritätszuschlag - der "Soli" klettert mit dem zu versteuernden Einkommen. Der Mehrbelastung von 681 Euro steht lediglich eine Entlastung bei den Sozialabgaben von 256 Euro gegenüber.
Beispiel 2: Ein verheirateter Alleinverdiener erzielt ein Jahreseinkommen von 48.000 Euro und zusätzlich 2000 Euro Zinseinkommen. Hier beläuft sich die Mehrbelastung sogar auf 840 Euro. Auch bei ihm fallen Arbeitszimmer (1250 Euro) und Steuerberatungskosten (200 Euro) künftig weg. Die steuerlich anrechenbaren Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (40 Kilometer) werden sich künftig auf 1320 Euro halbieren. Der Mehrbelastung von 840 Euro steht eine Entlastung bei den Sozialabgaben von 384 Euro gegenüber.
Dies sind wohlgemerkt nur Rechenbeispiele, in anderen Konstellationen mag das Ergebnis anders ausfallen - sogar noch deutlich schlechter für bauwillige Familien, denen künftig die Eigenheimzulage fehlen wird. Die auf den vielfältigen Steuersubventionsabbau erweiterte Betrachtung macht aber gleichwohl Sinn und stützt die These, dass die Vorhaben der Großen Koalition große Teile der Bevölkerung eher mehr belasten als entlasten werden.
Ganz anders müssen die privaten Haushalte aber wohl rechnen, wenn sich Union und SPD im kommenden Jahr auf eine grundlegende Reform der Krankenkassenfinanzierung einigen. Beobachter schließen nicht aus, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich steigen werden, sollte der staatliche Zuschuss bis 2008 wie geplant auf Null sinken. Höhere Beiträge drohen auch in der Pflegeversicherung.
Man darf gespannt sein, ob die Gewerkschaften auch diese Aspekte bei kommenden Tarifverhandlungen berücksichtigen werden. Ende der Woche hat der Deutsche Gewerkschaftsbund jedenfalls schon mal Front gemacht - gegen die "finanzpolitische Wilderei" bei Kranken- und Rentenkassen.
Quelle :
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SCHWARZ- ROTER SCHNELLSTART : Eigenheimzulage wird noch vor Weihnachten gekappt
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Antwort #1 am:
19 November, 2005, 17:28 »
Noch vor Weihnachen wird die Große Koalition ein Gesetzespaket verabschieden, kündigte CDU-Generalsekretär Kauder an. Denn viele Vorhaben von Union und SPD sollen bereits zum 1. Januar 2006 wirksam werden. Unter anderem soll das Ende der Eigenheimzulage vor dem Jahreswechsel besiegelt werden.
Berlin - Gesetze, die zum 1. Januar 2006 wirksam werden sollen, müssten noch vor Weihnachten durch den Bundestag gebracht werden, sagte Kauder der "Bild am Sonntag". Als Beispiele nannte er das Ende der Eigenheimzulage, die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten und die Fortführung des Verkehrswegeplanungs-Beschleunigungsgesetzes. Es werde in den nächsten Tagen ein Artikelgesetz geben, das diese Punkte beinhalte.
Die geplante Änderung beim Kündigungsschutz solle dagegen erst "im ersten Halbjahr 2006" umgesetzt werden, sagte Kauder weiter. "Dort, wo nicht unbedingt absoluter Zeitdruck besteht, muss Qualität Vorrang vor Schnelligkeit haben", betonte der CDU-Politiker.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die in den vergangenen Tagen Unmut in den Unionsparteien ausgelöst hatte, bekannte sich derweil ausdrücklich zur Großen Koalition und hob die Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien hervor. Der "Welt am Sonntag" sagte sie: "Es ist das gemeinsame Ziel, Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem zu beseitigen. Dazu hat nur eine große Koalition die Kraft".
Schmidt sagte, die große Koalition solle für mehr Transparenz, mehr Effizienz und mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem sorgen. "Ich habe jetzt die Diskussion darüber angestoßen, wie wir dieses Ziel am besten erreichen können." Schmidt hatte mit der Forderung nach Angleichung der Arzthonorare für Kassen- und Privatpatienten für Proteste bei den Ärzten und Unmut beim Koalitionspartner gesorgt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, warf ihr "eine unehrliche Debatte" vor.
Der designierte CDU-Fraktionschef Kauder gab zu, Union und SPD hätten in der Tat unterschiedliche Konzepte für eine Reform. Die geplante Gesundheitsreform solle Anfang erst 2007 in Kraft treten.
Kauder wirbt um SPD-Stimmen für Merkels Kanzlerwahl
Ärztevertreter Hoppe warf Schmidt in den "Ruhr Nachrichten" weiter vor, es gehe ihr gar nicht um eine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten. Der wahre Grund seien die Finanzierungsnöte der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Vorwurf einer Zwei-Klassen-Medizin wies Hoppe zurück. Privat Versicherte und Kassenpatienten würden qualitativ gleich behandelt, sagte er. Zu den Wartezeiten für Kassenpatienten komme es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets bereits ausgereizt seien.
Der Deutsche Facharztverband argumentierte, nur mit den höheren Honoraren für Privatpatienten könnten sie in den Praxen Innovationen bezahlen, die letztlich allen Patienten zu Gute kämen. Wenn es nur noch einen Einheitslohn gebe, werde es auch Einheitsleistungen geben. Was Pauschalierung bedeute, wüssten die Patienten, seit es Pauschalen für Zahnersatz gebe: "Sie müssen aus eigener Tasche noch mehr draufzahlen", erklärte der Präsident des Deutschen Facharztverbandes, Thomas Scharmann.
Mit Blick auf die am Dienstag anstehende Wahl von Angela Merkel (CDU) zur Kanzlerin appellierte Kauder an die SPD, "den guten Geist, den wir bei der Erarbeitung der Koalitionsvereinbarung erlebt haben, auch in die SPD-Fraktion hinein wirken zu lassen" Dieser "gute Geist" sollte auch bei der Kanzlerwahl "zum Ausdruck kommen."
Der designierte Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) zeigte sich derweil überzeugt, dass es "ein gutes Polster" für Merkel bei der Kanzlerwahl geben werde. Er rechne damit, dass es auch in den Reihen der SPD eine sehr breite Unterstützung für Merkel geben werde, sagte Müntefering in Hannover.
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GROSSE KOALITION : Gesundheitsreform soll Chefsache werden
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Antwort #2 am:
08 Januar, 2006, 10:39 »
In der Koalition soll schon von "Entmachtung" die Rede sein: Gesundheitsministerin Schmidt wird einem Zeitungsbericht zufolge bei der Entscheidung über eine Gesundheitsreform außen vor bleiben. Den Umbau wollten die Chefs von CDU, SPD und CSU unter sich aus machen.
Hamburg - Es sei geplant, bei der morgen in Genshagen beginnenden Kabinettsklausur zu beschließen, dass allein die Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Matthias Platzeck (SPD) und Edmund Stoiber (CSU) über die geplante Reform der Krankenversicherung bestimmen. Das berichtet die "Bild am Sonntag" ohne Angabe von näheren Quellen. In der Koalition sei hinter vorgehaltener Hand von einer "Beschädigung" oder "Entmachtung" von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Rede, heißt es in dem Bericht.
Laut "Bild am Sonntag" gibt es weitere Hinweise auf einen Bedeutungsverlust der Gesundheitsministerin in der Regierungskoalition. So hätten Vertreter der Industrie von Spitzenbeamten im Gesundheitsministerium die Auskunft bekommen: "Über die Gesundheitsreform haben wir nicht im Haus zu entscheiden." Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) habe Schmidt zahlreiche Experten des Gesundheitsministeriums entzogen und seinem eigenen Ministerium einverleibt. Allein aus der Zentralabteilung des früheren Schmidt-Ministeriums habe sich Müntefering den Abteilungsleiter, beide Unterabteilungsleiter und fünf Referatsleiter ins Arbeitsministerium geholt, berichtet das Blatt.
Informationen der Zeitung zufolge schwebt Schmidt eine Gesundheitsreform nach dem Vorbild der Niederlande vor. Dort wurde zum Jahresanfang eine Standard-Pflichtversicherung für jeden Bürger eingeführt. Niederländer - ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert - zahlen künftig pro Kopf den gleichen Beitrag. Wer will, kann eine Zusatzversicherung für weitergehende Leistungen abschließen. Das Modell wäre ein Kompromiss zwischen dem Prämienmodell der Union und der Bürgerversicherung der SPD. Schmidts Vorstellungen gelten laut "Bild am Sonntag" in der Koalitionsspitze allerdings lediglich als "Diskussionsbeitrag".
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Elke Ferner warnt vor einem "faulen Kompromiss". Die Ausgangspositionen zwischen den Partnern der Großen Koalition könnten "unterschiedlicher nicht sein", sagte sie der Nachrichtenagentur ddp in Saarbrücken. Ziel müsse eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Dies sei im Koalitionsvertrag vereinbart, und dazu gebe es "Bewegungsmöglichkeiten" auf beiden Seiten.
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil betonte die Schwierigkeiten bei der Konsensfindung mit der Union. "Wir kommen als SPD vom Nordpol, und die Union kommt vom Südpol - und wir müssen uns in Deutschland treffen", sagte Heil der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) glaubt an einen Kompromiss. "Ich will jetzt einen Prozess organisieren, an dessen Ende eine tragfähige Lösung der Großen Koalition steht", sagte Merkel dem SPIEGEL.
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Große Koalition: Radau um Münteferings Rentenpläne
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Antwort #3 am:
29 Januar, 2006, 21:15 »
Zwischen Union und SPD bröckelt die Harmonie. Kontroversen bahnen sich beim Tempo eines höheren Renteneintrittsalters an. In der Familienpolitik bleiben die Fronten starr. Die Halbwertzeit getroffener Beschlüsse verkürzt sich zusehends.
Hamburg/Berlin - Nach drei Monaten, so heißt es, ist das erste, euphorische Gefühl der Verliebtheit in einer Beziehung schon wieder vorbei. Danach fallen den Partnern gegenseitig ihre Fehler und Unzugänglichkeiten auf, die Macken beginnen zu nerven. So ähnlich geht es derzeit auch CDU/CSU und SPD, die nach dem 18. September zwar keine Liebeshochzeit feierten, sich aber nach dem Abschied von Kanzler Gerhard Schröder umso schneller und inniger ihre Treue bewiesen.
Doch am 26. März wird in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eine neue Regierung gewählt. Und mittlerweile werden die Akteure langsam nervös. So bahnt sich jetzt eine Kontroverse über das Tempo bei der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre an: Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) wandte sich am Wochenende ebenso wie die CDU-Senioren gegen einen Vorstoß von Bundessozialminister Franz Müntefering für eine schnellere Anhebung als bislang vorgesehen.
SPD-Mann Müntefering plädierte dafür, schon im Jahr 2029 oder sogar 2023 vollständig auf die Rente mit 67 umzustellen. Er könne sich für das Erreichen dieses Ziels "statt 24 Jahre auch 18 oder 12 vorstellen", sagte der Ressortchef. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Rentenalter von 67 Jahren ab 2012 schrittweise bis spätestens 2035 einzuführen.
Seehofer sagte dagegen, die Lebensarbeitszeit solle langfristig nur verlängert werden, wenn sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbesserten. Dies habe die Koalition vor wenigen Wochen vereinbart. Er sei ein großer Anhänger von Verlässlichkeit in der Politik, fügte der CSU-Vize hinzu. "Das heißt, das, was man vereinbart hat, auch so beizubehalten. Sonst weiß ja die Bevölkerung am Ende nicht mehr, wo ihr der Kopf steht", sagte Seehofer.
Kontra bekam er vom CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn Der ätzte in der "Welt": "Es ist sehr ärgerlich, dass gerade dann, wenn die Sozialdemokraten einmal mutig sind, sich in unseren eigenen Reihen Sozialromantiker mit Positionen aus den achtziger Jahren zu Wort melden."
Der Chef der Senioren-Union, Otto Wulff, kritisierte, Münteferings Vorschlag bringe "keinen einzigen Cent in die Rentenkasse". Er verwies darauf, dass nur noch ein Drittel der 55- bis 64-Jährigen arbeite. "Es ist höchste Zeit, die bis 65-Jährigen wieder in Arbeit zu bringen. Jetzt mit 67 anzufangen, ist ein Scheingefecht", sagte Wulff.
Fundamentale Unterschiede in der Familienpolitik
Auch verwies Unionsfraktionschef Volker Kauder heute darauf, dass Union und SPD von unterschiedlichen "gesellschaftspolitischen Ansätzen" über die Betreuungskosten für Kinder ausgingen. Zwar erwartet er noch in dieser Woche eine Beilegung des Koalitionsstreites, doch SPD-Generalsekretär Hubertus Heil beharrt strikt auf der Linie seiner Partei: Nur wenn beide Partner berufstätig sind, sollen die Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Kauder verwies darauf, dass es nach dem Willen der Bundesregierung darum gehe, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. An diesem Thema würden die Unterschiede zwischen den Koalitionspartnern sehr deutlich. Zu den möglichen Kompromisslinien über die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten wollte sich Kauder nicht äußern. Er wies aber darauf hin, dass aus einer ursprünglich arbeitspolitischen eine familienpolitische Debatte geworden sei.
Jung und Schäuble streiten über Bundeswehreinsatz im Innern
Aber auch innerhalb der Union tun sich Differenzen auf: So hält der Streit von Verteidigungs- und Innenminister über einen Einsatz der Bundeswehr im Inland während der Fußball-Weltmeisterschaft unvermindert an. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte gestern innerhalb der Bundesregierung eine Grundsatzdebatte. Angestrebt werden müsse eine Änderung des Grundgesetzes, sagte Schäuble während des Parteitages der CDU Baden-Württemberg in Offenburg. Sein Parteifreund, Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) lehnte in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" hingegen den Einsatz von Soldaten zum Objektschutz erneut ab. Zum diskutierten Stadienschutz durch Soldaten sagte Jung: "Das werden sie sicher nicht tun."
Allerdings sei er sich mit Schäuble darin einig, dass Awacs-Flugzeuge während der WM zur Aufklärung eingesetzt würden. "Zur Verhinderung oder Bekämpfung von Katastrophen oder zur Abwehr möglicher terroristischer Angriffe, etwa aus der Luft, steht die Bundeswehr natürlich zur Verfügung, denn das kann die Polizei gar nicht leisten", sagte Jung.
Schäuble sagte, Vorbehalte gegenüber einem Einsatz der Bundeswehr im Inland könne er nicht verstehen. "Wenn es um die Sicherheit der Menschen in unserem Land geht, darf nichts tabuisiert werden." Die Bundeswehr leiste rund um den Globus eine hervorragende Arbeit. Diese müsse auch im eigenen Land genutzt werden können.
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Große Koalition: Großes Schulterklopfen
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Antwort #4 am:
02 Mai, 2006, 21:11 »
Kindergeld und Reichensteuer - die Große Koalition präsentiert sich als gut geöltes Gemeinschaftsprojekt. Nur CSU-Chef Edmund Stoiber warnt die SPD vor einer Steuerdebatte - aber auch er drosselt seine ursprünglich weitergehende Kritik.
Berlin/München - Ursula von der Leyen war in den vergangenen zwei Wochen ein häufiger Gast in der Bundespressekonferenz. Zum Familienbericht, zur wertegebundenen Erziehung hat sie Stellung genommen. An diesem Dienstag aber stellt die CDU-Politikerin den Erfolg ihres Hauptprojekts vor - des Elterngeldes. Am Abend zuvor hat sich die Koalitionsrunde darauf geeinigt. Was Sie denn nun für den Rest der Legislaturperiode machen wolle, wird von der Leyen gefragt. Da strahlt die Ministerin, und nach einem kurzen Augenblick sagt sie, da falle ihr bestimmt was ein.
Gegen Widerstand aus der Union, aber auch gegen manche publizistischen Seitenhiebe hat von der Leyen eines der Kernelemente ihrer Reformpolitik durchgesetzt. Es sei eine "fruchtbare Diskussion" gewesen, rekapituliert sie die vergangenen Wochen, in der man auch habe sehen können, wie "weit wir in den Ansichten auseinander liegen". Wen sie meint, wird nicht so ganz klar - vielleicht jene in der Union, die die zwei Monate Auszeit für Väter als "Wickelvolontariat" abtaten. Entscheidend sei, sagt von der Leyen, dass "alle" zu den Eckpunkten des Elterngeldes stünden. Das sei der "beste Garant, dass es 2007 auch kommt".
Zwar kommt das Elterngeld nicht in der Version, die lange Zeit die Bundesfamilienministerin hochhielt - über das Ergebnis ist von der Leyen dennoch "hocherfreut". Statt der ursprünglichen Regelung, die vorsah, nur dann zwölf Monate zu zahlen, wenn der Vater mindestens zwei Monate aussteigt und sich ebenfalls um das Kind gekümmert - was die CSU als Eingriff in die souveräne Entscheidungsgewalt der Eltern wertete - soll ab Januar 2007 nunmehr ein Bonussystem gelten. Wenn dann in der Regel Väter mindestens zwei Monate Auszeit aus dem Beruf nehmen, wird das Elterngeld vierzehn Monate gezahlt. Der Kern des Kompromisses sieht nun so aus: Eltern, die zur Betreuung eines ab 1. Januar 2007 geborenen Kindes im Beruf pausieren, erhalten ein Jahr lang 67 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro im Monat. Auch geschiedene oder getrennt lebende Partner können die Bonusmonate nutzen. Für nicht Erwerbstätige gibt es einen Sockelbeitrag von 300 Euro.
Insgesamt sollen die Kosten sich auf 3,8 Milliarden Euro belaufen. Um den finanziellen Rahmen einzuhalten, einigten sich die Koalitionäre darauf, solchen Eltern kein Elterngeld zu zahlen, bei denen jeder Partner nach der Geburt des ersten Kindes weiterhin jeweils mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Das spart allein 300 Millionen Euro ein. Langfristig soll das Elterngeld das Erziehungsgeld ersetzen - das bislang eine Laufzeit von 24 Monaten hat, aber an bestimmte Einkommensobergrenzen gebunden ist. So bezögen 20 Prozent der Eltern kein Erziehungsgeld, bei 30 Prozent versiege es nach dem sechsten Monat, so von der Leyen. Das Elterngeld hingegen erreiche jetzt "alle Eltern", verteidigte sie diese Maßnahme.
Es ist der Tag der zufriedenen Gesichter in Berlin. Schon eine Stunde vor dem Auftritt der Bundesfamilienministerin haben die Generalsekretäre von SPD, CSU und CDU im Willy Brandt-Haus die Ergebnisse der Koalitionsrunde vorgetragen. Nicht nur das Elterngeld kommt, ab 2007 soll auch - die von der SPD gewünschte - Reichensteuer Gesetzeskraft erhalten - für Einkommen ab 250.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren ab 500.000. In diesen Fällen soll ein Zuschlag von drei Prozent auf das Einkommen gelten. Gewerbliche Einkommen werden nicht angerechnet. Nach Koalitionsangaben sind rund 25.000 Personen von dem Zuschlag betroffen.
Die Generalsekretäre bemühen sich um die Betonung der eigenen politischen Schwerpunkte - in einer auf weitestgehende Harmonie abgestellten Koalition kein leichtes Unterfangen. Markus Söder von der CSU betont bei dem nun gefundenen Kompromiss die "Wahlfreiheit" für die Familien, während SPD-Generalsekretär Hubertus Heil beim Thema Elterngeld daran erinnert, dass es das Projekt der früheren SPD-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt gewesen, die SPD damit auch in den Wahlkampf gezogen sei und man es im Koalitionsvertrag "durchgesetzt" habe.
Söder betont die steuerlichen Erfolge für die Bauern, die die CSU habe durchsetzen können, während Heil seine Einlassung mit dem Verweis auf die "Reichensteuer" beginnt. Die SPD, beteuert er, sei der "Garant der sozialen Gerechtigkeit". Die Generalsekretäre präsentieren die Große Koalition als harmonisches Zusammenspiel der Kräfte: Die Atmosphäre sei gut, "die Handlungsfähigkeit ist gegeben" sagt CDU-General Ronald Pofalla, von einem "guten Tag" spricht Söder und Heil meint, es mache Sinn, "für den Erfolg dieser Koalition zu arbeiten".
Stoiber will die gute Stimmung nicht dämpfen
In München geht Edmund Stoiber vor die Presse - hinter einem Rednerpult, an dem ein Helfer schnell noch das bayerische Staatswappen platziert hat. Stoiber will die Ergebnisse des nächtlichen Koalitionsgipfels nicht nur als CSU-Vorsitzender, sondern als stolzer Staatsmann präsentieren. "Ich bin mit dem Ergebnis des Koalitionsausschusses sehr zufrieden", sagt Stoiber. Der Tag des Lächelns - jetzt hat er auch den Süden der Republik erreicht.
Wie CSU-General Söder zuvor in Berlin, so verkauft auch Stoiber das Elterngeld als Erfolg der Union, insbesondere der CSU. "Mit der 12-plus-2-Monate-Regelung haben wir ein Ergebnis erzielt, mit dem das Elterngeld ein Jahr lang ohne staatliche Einmischung in persönliche Lebensentscheidungen der Eltern bezahlt wird."
Und Stoiber kann auch den bayerischen Bauern von seiner nächtlichen Lobbyarbeit künden und damit die CSU-Stammklientel ansprechen: Weil die Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft künftig auf 10,7 Prozent angehoben werde, sei die Zusatzbelastung der Bauern durch die erhöhte Mehrwertsteuer ab Januar "vollständig ausgeglichen".
Eigentlich wollte Stoiber der SPD heute noch eins mitgeben. Die Sozialdemokraten wollte er "dringend auffordern", die von Kurt Beck angestoßene Steuererhöhungsdiskussion einzustellen. So zumindest stand es im Manuskript. Doch großkoalitionäre Harmonie stimmt Stoiber weicher: Er könne "nur hoffen", sagte der CSU-Chef, die Stimme sanst senkend, "dass die Diskussion jetzt sofort beendet wird". Im Übrigen sei das ein "gutes Zusammentreffen mit dem Kollegen Beck" gewesen.
Auch in München, so scheint es, will man den schönen Tag von Berlin nicht stören.
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Große Koalition über Verschärfung der Anti-Terrorgesetze einig
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Antwort #5 am:
04 Juli, 2006, 18:55 »
Schwarz-Rot will die "bewährten" Überwachungsregelungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz beibehalten und ausdehnen. Darauf haben sich Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen mit dem Bundesinnenministerium anhand eines Entwurfs für ein "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" geeinigt. Wesentliche Teile des ursprünglichen, heftig umstrittenen Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sollten insbesondere auf Drängen der Grünen eigentlich befristet gelten. Nach einer Evaluation der weitgehenden Ermächtigungsvorschriften für Strafverfolger und Geheimdienste durch das Bundesinnenministerium stimmten die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktion, Hans-Peter Uhl sowie Dieter Wiefelspütz, nun aber nicht nur einer auf fünf Jahre befristeten Beibehaltung der Neuregelungen zu. Darüber hinaus verständigten sie sich darauf, das Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung deutlich zu erweitern.
Demnach sollen die bestehenden Befugnisse der Nachrichtendienste, bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen Auskünfte einzuholen, künftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden. Voraussetzung soll sein, dass die Pläne für solche schweren Straftaten "die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern". Dabei könnte es sich etwa um Hetze rechtsextremistischer Organisationen oder um islamistische Hasspredigten handeln. Entsprechend ausgedehnt werden sollen auch die Ermächtigungen zum Einsatz des umstrittenen IMSI-Catchers. Dieser soll der "Identifikation von Mobiltelefonen" dienen, eignet sich aber auch zur Überwachung von Gesprächsinhalten.
Der Entwurf, der im Herbst in den Bundestag eingebracht werden soll, will deutschen Nachrichtendiensten ferner die Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung und Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) "zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für die innere oder äußere Sicherheit" eröffnen. Das SIS wird gerade auf Betreiben Brüssels zu einer komplexen Datenbankstruktur ausgebaut, die von Bürgerrechtlern als "panoptische Überwachungsmaschine" scharf kritisiert wird. Eingefügt werden in das SIS der nächsten Generation zahlreiche neuer Kategorien, die insbesondere biometrische Daten wie ein digitalisiertes Gesichtsbild und (genetische) Fingerabdrücke umfassen.
Die Nachrichtendienste sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu so genannten Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft will die Große Koalition die entsprechende gesetzliche Regelung aber vorläufig zurückstellen. Weiter wollen die Regierungsfraktionen es den Diensten ermöglichen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abzurufen. Die Befugnisse sollen insgesamt auch für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und Bundesnachrichtendienst (BND) gelten, die bisher weniger Rechte zur Dateneinsicht hatten. Dem BND würden damit aber keine Bevollmächtigungen im Rahmen der so genannten Eigensicherung im Inland eröffnet, glauben die Innenpolitiker von Schwarz-Rot.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, rügte das Koalitionsvorhaben scharf. Seine Partei hätte immer befürchtet, dass die Sondervorschriften und erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste, die allein zur Terrorismusbekämpfung gedacht gewesen seien, nach einiger Zeit auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet würden, betonte der Berliner Abgeordnete und sprach von einem "Missbrauch der Sorge um den islamistischen Terrorismus". Kritik kommt auch von Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei. "Es geht um einen erneuten Angriff aufs Grundgesetz – von Amts wegen", wettert die Innenpolitikerin. Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts hätten belegt, dass die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung teilweise über Gebühr in die Bürgerrechte eingreifen. Davon unberührt wollten die Unionsparteien und die SPD nun noch draufsatteln.
Alexander Rossnagel, Rechtsprofessor an der Universität Kassel, stellte der Großen Koalition derweil bei einer Tagung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin ein Armutszeugnis beim Grundrechtsschutz aus. Schwarz-Rot hat seiner Ansicht nach "formal betrachtet die optimalen Voraussetzungen, auch schwierige Themen anzupacken" und etwa die lange geforderte Modernisierung des Datenschutzrechts voranzutreiben. Doch der Experte attestierte der Koalition "eine negative Bilanz". Schon in den vergangenen vier Jahren seien in diesem Bereich "kaum legislative Fortschritte" zu verzeichnen gewesen. Vielmehr verwies Rossnagel auf eine "Fülle verpasster Chancen", etwa bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes einen Abgleich mit dem allgemeinen Datenschutzrecht oder den nach wie vor bestehenden Sonderregelungen für die elektronischen Medien vorzunehmen.
So vermisst der Jurist auch ein "in sich stimmiges Konzept pseudonymen Handelns", um den 2001 neu ins Bundesdatenschutzgesetz eingeführten Grundsätzen der Datensparsamkeit und -vermeidung gerecht zu werden. Es gebe immer noch zuwenig Möglichkeiten, im elektronischen Raum nicht-identifiziert zu handeln. Ein Agieren unter Pseudonym müsse gefördert werden, solange jemand nicht straffällig sei oder Vertragspflichten nicht erfülle. Nur in solchen Fällen bedürfe es Regeln zur Aufdeckung der wahren Identität, und zwar nicht nur für Strafverfolger, sondern auch für Unternehmen im Bereich E-Commerce. Stattdessen seien ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und ins Verwaltungsgesetz Bestimmungen aufgenommen worden, die eine elektronische Signatur ohne Pseudonymverwendung vorschreiben. Darüber hinaus müsse die Große Koalition neuen technische Risiken etwa durch RFID oder Biometrie mit gesetzlichen Schutzmaßnahmen begegnen und die "Informationsmacht privater Datensammler" durch Kundenbindungssysteme, Profilbildung und Data Mining begrenzen.
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Anti- Terror- Gesetze: "Der Appetit bei den Diensten ist groß"
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Antwort #6 am:
06 Juli, 2006, 20:31 »
Die Koalition will die Anti-Terror-Gesetze verschärfen. Künftig sollen Geheimdienste auch bei "verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Inland" persönliche Daten ausforschen können. Chef-Datenschützer Schaar sieht dafür keinen Bedarf, die Opposition wittert einen Angriff auf das Grundgesetz.
Hamburg/Berlin - "Unfassbar", poltert die FDP, einen "bürgerrechtlichen Sündenfall" beklagen die Grünen und die Linken sehen Deutschland dem "Überwachungsstaat" wieder einen Schritt näher. Die Empörung ist groß, seit die Koalition die Eckpunkte für die geplante Ergänzung der Anti- Terror- Gesetze bekannt gegeben hat. Anfang der Woche hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geschnürten Gesetzespakete "Schily eins" und Schily zwei" zur Terrorabwehr nicht nur auf fünf Jahre befristet neu aufzulegen, sondern gleichzeitig zu verschärfen.
Geplant ist, Geheimdiensten das Ausforschen persönlicher Daten künftig zu erleichtern. Müssen Fluggesellschaften, Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen den Geheimen bislang nur Informationen übermitteln, wenn diese gegen den internationalen Terrorismus ermitteln, soll die Auskunftsbefugnis nun auch gelten, um "verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Inland" nachzugehen, "die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern".
Dabei verweisen die Fachleute der Regierungsfraktionen auf die "Hetze rechtsextremistischer Organisationen" und "islamistische Hassprediger". Die neuen Rechte im Inland, über die das Kabinett in der nächsten Woche entscheiden will, soll auch der eigentlich für das Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten, der sich gerade etwa wegen der Bespitzelung von Journalisten vor einem Untersuchungsausschuss rechtfertigen muss.
"Sicherheitspolitischer Dammbruch"
Dies zeuge von der "Maßlosigkeit der Großen Koalition in der Innenpolitik", ärgert sich der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland. Man hätte erwartet, "dass man den Geheimdienst enger an die Leine nimmt". Der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck spricht von einem sicherheitspolitischen "Dammbruch", der den Rechtsstaat gefährde. Auch FDP-Innenpolitiker Max Stadler ist empört, dass "dass die Regelungen jetzt ausgeweitet werden sollen anstatt die Grundrechtseingriffe zu reduzieren". Linksfraktions-Vize Petra Pau wittert gar einen "Angriff auf das Grundgesetz".
In der Koalition versteht man die Aufregung nicht. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt, bezeichnet die Ausweitung der Geheimdienstkompetenzen als "minimal". "Damit wird mit Sicherheit nicht die Grenze des Rechtsstaats überschritten", so Wiefelspütz gegenüber SPIEGEL ONLINE. Indem man die Überwachung von Extremisten im Inland ermögliche, die zur Gewaltanwendung aufrufen, werde eine Lücke bei der Terrorabwehr geschlossen.
Auf welchen Erkenntnissen jedoch die Notwendigkeit des Lückenfüllers beruht, ist unklar. Das Innenministerium selbst hatte jüngst verlauten lassen, dass sich die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführten Auskunftsrechte bewährt hätten. Die Behörden haben laut einem vorläufigen Evaluationsbericht von den Befugnissen nur zurückhaltend Gebrauch gemacht, insgesamt sind offenbar rund 90 Anträge bei Banken, Postdienstleistern, Luftfahrt- und Telekommunikationsunternehmen gestellt worden.
Aus der Sicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, besteht daher "kein dringender Bedarf", die Befugnisse auszuweiten. Es sei jedoch immer ein einfacherer Weg, "an der Befugnisschraube zu drehen" statt in der praktischen Arbeit nachzubessern, etwa bei der technischen Ausrüstung oder den personellen Ressourcen, kritisiert Schaar gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Das kostet schließlich Geld."
"Schmale Erfahrungsbasis"
Hinzu kommt, dass die Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze bislang nur bis Ende 2004 vorgenommen wurde, mit Blick auf eine Einschränkung der Grundrechte eine "schmale Erfahrungsbasis", wie auch Wiefelspütz zugeben muss. Die Grünen kritsieren, dass so vor allem Erkenntnisse über den Einsatz von so genannten IMSI-Catchern fehlen, die Mobiltelefone identifizieren und künftig von allen Diensten auch im Inland eingesetzt werden können. Dass das derzeit geltende Gesetz wegen seiner Befristung Ende des Jahres auslaufe, verhindere nicht eine "vertiefte und unabhängige Evaluation" zum jetzigen Zeitpunkt, findet auch Bundesdatenschützer Schaar. "Ein Grund für eine Ausweitung der Befugnisse ist das Ende der Frist schon gar nicht."
Kritisch sieht Schaar, dass die Geheimen künftig Personen im europaweiten Schengener Informationssystem ausschreiben können sollen. "Damit gelangen Informationen der Dienste in die Hände der Polizei und umgekehrt", bemängelt der Datenschützer, der eine klare Abgrenzung zwischen Geheimdienst- und Polizeiarbeit fordert. Auch leuchtet Schaar nicht ein, warum die Auskunftsbefugnisse des Verfassungsschutzes im Inland nun auch für den BND gelten sollen. "Das Argument, dass alles mit allem zusammenhängt, reicht mir nicht."
"Man hätte den BND und den Militärischen Abschirmdienst auch außen vor lassen können, aber trotzdem bin ich dafür, sie mit einzubeziehen", windet sich Wiefelspütz. Letztlich betreffe die Ausweitung doch "zu 95 Prozent" den Verfassungsschutz. Doch die Sorge bleibt: Reicht man den Diensten den kleinen Finger, nehmen sie gleich die ganze Hand. "Der Appetit bei den Diensten ist ziemlich groß", weiß auch auch der SPD-Innenexperte.
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NRW: Verfassungsschützer sollen Verdächtige hacken
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Antwort #7 am:
07 Juli, 2006, 11:34 »
Noch vor wenigen Jahren kassierte der damalige Innenminister Otto Schily für ähnliche Vorstellungen wütende Proteste. Jetzt plant NRWs Innenminister Ingo Wolf, seine Verfassungsschützer mit der Lizenz zum Schnüffeln und Hacken auszustatten - Vorbild für einen bundesweiten Trend?
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz soll künftig das Recht erhalten, mit Hackermethoden heimlich in die Computer von Verdächtigen einzudringen und Daten auszuspähen. Vor allem geht es dabei um die Beobachtung des islamistischen Extremismus. NRW-Verfassungsschutzchef Hartwig Möller: "Auf den üblichen Kommunikationswegen ist diesen Leuten nicht mehr beizukommen."
Einige Länder wendeten solche Methoden bereits an, erklärte Möller. Nordrhein-Westfalen sei aber der Meinung, dass dafür eine gesetzliche Grundlage erforderlich sei. Sie ist im Entwurf einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes enthalten, die Innenminister Ingo Wolf am Donnerstag vorlegte. Mit der Novelle wird nach Angaben des Ministeriums vor allem die Befristung der Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen verlängert. Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch islamistischen Terror sei eine weitere Nutzung dieser Möglichkeiten "bis zur vorgesehenen Evaluierung im Jahre 2009 sinnvoll", erklärte Wolf. Der Landtag hatte die Auskunftsrechte im Jahr 2002 beschlossen und zunächst bis Anfang 2007 befristet.
Da Anschläge wie vor gut einem Jahr in London aber nicht nur von ausländischen Tätern, sondern auch von Staatsbürgern der eigenen Heimatländer verübt würden, müssten "erstmals auch Auskunftsrechte für die Beobachtung inländischer terroristischer Bestrebungen geschaffen werden", sagte der Innenminister. "Immer häufiger werden heute sogar über das Internet Anschlagsziele vorgeschlagen, Logistik verkauft, telefoniert und Cyber-Angriffe gestartet. Auch inländische Extremisten nutzen das Internet als Propagandamittel und Aktionsforum. Gegenüber dieser technischen Veränderung darf der Verfassungsschutz nicht blind sein."
Deshalb sollen der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über das Internet" - dazu gehört auch das Mithören in so genannten Chat-Rooms und die Beobachtung von extremistischen Homepages - in das Gesetz ausdrücklich mit aufgenommen werden. All dies unterliege strengen rechtsstaatlichen Maßstäben und einer wirksamen parlamentarische Kontrolle, versicherte der FDP-Politiker. Ein Eingriff in den geschützten Wohnraum sei mit einer solchen Maßnahme nicht verbunden.
Neu in dem Entwurf des Ministeriums ist aber auch, dass betroffene Bürger in Nordrhein-Westfalen künftig über den Einsatz aller geheimdienstlichen Mittel informiert werden sollen, sobald diese beendet sind und keine Sicherheitsinteressen dagegen sprechen. Diese Verpflichtung stärke die Abwehrrechte jedes Einzelnen, erklärte Wolf.
Noch nicht in dem Entwurf geregelt werden die Befugnisse des Verfassungsschutzes bei der Wohnraumüberwachung, gemeinhin großer Lauschangriff genannt. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe für die Strafverfolgung könnten nicht in vollem Umfang auf die Vorfeldarbeit des Verfassungsschutzes übertragen werden, erklärte das Ministerium. Die notwendige komplexe Neuregelung solle zwischen dem Bund und den Ländern koordiniert erfolgen; die erforderliche Abstimmung sei aber noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium unterstrich, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz bisher in keinem einzigen Fall die Möglichkeit eines Lauschangriffs habe nutzen müssen.
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Datenschützer kritisieren geplante Befugniserweiterung der Nachrichtendienste
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Antwort #8 am:
07 Juli, 2006, 14:40 »
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat die Pläne der Bundesregierung kritisiert, den Geheimdiensten mehr Rechte einzuräumen. Der Frankfurter Rundschau sagte er, er halte das Vorhaben für "sehr kritisch", da es auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufweiche. Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix sagte laut dem Bericht sogar: "Da kommen wir in den Bereich, wo die Meinungsfreiheit berührt ist." Auch Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kritisierte, die Zugriffsrechte der Geheimdienste auf Telefon-, Post- und Bankdaten seien 2002 mit Terrorismusbekämpfung begründet worden. Es sei nicht akzeptabel, dass sie nun zu "Alltagsinstrumenten der Verfassungsschutzarbeit" werden.
Die Pläne der Regierung sehen unter anderem vor, die bestehenden Befugnisse der Nachrichtendienste, bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen Auskünfte einzuholen, künftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland auszuweiten. Voraussetzung soll sein, dass die Pläne für solche schweren Straftaten "die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern". Die Nachrichtendienste sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu so genannten Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Der Entwurf soll im Herbst in den Bundestag eingebracht werden.
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Scharfe Kritik an geplanter Ausweitung der Anti-Terrorgesetze
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Antwort #9 am:
11 Juli, 2006, 11:56 »
Bürgerrechtler lehnen die von der Großen Koalition vorangetriebene Verlängerung und Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse zur Terrorismusbekämpfung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ab. Insbesondere die geplanten weiteren Vollmachten für Geheimdienste bezeichnete Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union (HU), als "klar verfassungswidrig". Dem Gesetzesentwurf (PDF-Datei) würde in diesem Bereich "die notwendige Normenklarheit und Normbestimmtheit fehlen".
Zuvor hatte schon der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet, dass mit der Vorlage das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten weiter aufgeweicht werde. Das Bundeskabinett will trotz der anhaltenden Kritik den Entwurf für das so genannte "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" bereits in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch verabschieden. Das Vorhaben könnte dann rasch den Bundestag passieren, da sich Fraktionsexperten von CDU/CSU und SPD bereits vorab auf die Eckpunkte des Gesetzes geeinigt haben.
"Mit Terrorismusbekämpfung – und das in einem rechtsstaatlichen Sinne – haben die Befugnisse nichts mehr zu tun", versucht Roggan dagegen zu halten. Die geplanten neuen Auskunftsmöglichkeiten der Geheimdienste zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eröffnen seiner Ansicht nach "einer unkontrollierbaren Schnüffelpraxis Tür und Tor". Der Aufhänger "Anti-Terror" werde immer mehr "zum Vorgehen gegen vermeintliche Verfassungsfeinde jeglicher Couleur ohne klar umrissenen Tatbestand herangezogen". Generell sei das Bestreben der Regierungsfraktionen eine "Ohrfeige für die Bemühungen der Opposition um Aufklärung schwerer Grundrechtseingriffe durch Geheimdienste".
Weiter moniert, der HU-Vertreter, dass Schwarz-Rot zwar die Entscheidung aus Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde gegen die Kontostammdaten-Auskunft abwarten will, nicht jedoch die beim Bundesverfassungsgericht ebenfalls anhängige Beschwerde der HU gegen den Einsatz des IMSI-Catchers zur Überwachung des Mobilfunkverkehrs in Strafverfahren. Die umstrittenen Geräte werden von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten eingesetzt und funktionieren gegenüber Handys wie die Funkstelle oder Basisstation eines Mobilfunknetzes. Handys innerhalb einer bestimmten Reichweite buchen sich in den IMSI-Catcher ein. Behörden haben so die Möglichkeit, ein Gerät zu identifizieren, zu orten und Gespräche abzuhören.
Als geradezu unseriös bezeichnet Roggan die Tatsache, dass die bisherigen Anti-Terrorgesetze bislang nicht wirklich überprüft wurden. Die als "Bericht zu den Auswirkungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes" bekannt gewordene Zusammenfassung der Bundesregierung zur bisherigen Anwendungspraxis erfüllt ihm zufolge "nicht einmal ansatzweise die Erfordernisse einer Evaluation, die diesen Namen auch verdient". Überdies sei der Bericht noch nicht vom Bundestag beraten worden.
Auch die Grünen im Bundestag halten eine methodisch fundierte Aus- und Bewertung von Erkenntnissen der vergangenen eineinhalb Jahre zum Gebrauch der gesetzlich verbrieften Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung "unabdingbar für ein seriöses Gesetzgebungsvorhaben". Sie beklagen in einem Antrag (PDF-Datei), dass bislang etwa Informationen über die Streubreite beim Einsatz von IMSI-Catchern fehlen. So sei etwa unklar, in welchem Umfang bei solchen Überprüfungen Personen abgehört werden, die gar nicht Ziel einer Überwachungsmaßnahme sind.
In einem weiteren Antrag (PDF-Datei) machen sich die Grünen für die weitere Befristung der Anti-Terrorregelungen sowie eine bessere Aufrechterhaltung der Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten stark. Zum Rechtsschutz von Betroffenen soll demnach gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ein Konzept für moderneres Dokumentenmanagement zur Vernichtung, Löschung und Sperrung von Akten erarbeitet werden. Darüber hinaus müssten die Möglichkeiten einer gerichtlichen Kontrolle der Sanktionen gegen Betroffene verbessert werden.
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Bundespräsident: Standpauke für Merkel & Co.
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Antwort #10 am:
16 Juli, 2006, 13:20 »
In einem Fernsehinterview ist Horst Köhler mit der Großen Koalition hart ins Gericht gegangen. Der Bundespräsident bemängelt das Erscheinungsbild der Regierung und fordert ein Ende der "politischen Sandkastenspiele".
Berlin - Das Staatsoberhaupt verlangte von Schwarz-Rot auch mehr Konzentration auf Sachprobleme. Das Bündnis selbst sei keine Entschuldigung, die "großen Themen nicht entschlossen genug anzupacken", sagte Köhler in der ZDF-Sendung "Berlin direkt". Union und SPD dürften ihre Ressourcen nicht "in politischen Sandkastenspielen binden".
Köhler monierte, die Politik sei noch zu sehr in Parteiinteressen verhaftet. Möglicherweise spürten die Menschen, dass durch reine Parteipolitik die Arbeitslosigkeit "nicht weggeht". Zudem könne die Koalition noch keine Aufbruchstimmung verbreiten, wie sie "bei der Fußballweltmeisterschaft zu spüren war", beklagte das Staatsoberhaupt. Er habe jedoch keinen Zweifel, dass die Koalition "die richtigen Dinge anpacken" wolle.
Zu seiner eigenen Amtsführung sagte Köhler, er "werde nicht locker lassen", Union und SPD zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu ermahnen und für "Kinder und Enkel Zukunft zu gewinnen". Er sei nicht Bundespräsident geworden, "um nur zu repräsentieren", sondern um mitzuhelfen, das Land und das Volk voranzubringen. "Steter Tropfen höhlt den Stein. Man muss sich wiederholen. Ich gebe da nicht auf."
Köhler kündigte an, dass er sich im Herbst mit der Situation von Bildung, Forschung und Entwicklung in Deutschland befassen wolle. Zwar würden stetig neue Schulden gemacht, aber trotzdem fehlten an Schulen und Universitäten Lehrmittel, Lehrkörper und gute Rahmenbedingungen. "Ich halte das einfach für unmöglich", sagte Köhler. Trotz großen Wortgetöses der Politik sei der Schwerpunkt Bildung, Forschung und Entwicklung noch nicht genug belichtet. "Das nehme ich mir für den Herbst vor."
Auf eine zweite Amtszeit will sich Köhler aber noch nicht festlegen. "Jetzt freue ich mich erstmal auf die zweite Hälfte meiner Amtszeit. Und dann sehen wir weiter", sagte das im Mai 2004 gewählte 63-jährige Staatsoberhaupt in dem Interview, das heute Abend ausgestrahlt werden soll. Der frühere Präsident des Internationalen Währungsfonds amtiert noch bis Mai 2009.
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Standpauke für Große Koalition: Stoiber und Merkel begrüßen Köhler- Kritik
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Antwort #11 am:
17 Juli, 2006, 16:22 »
Der Bundespräsident wettert gegen die Große Koalition - und die Bundesregierung zuckt zusammen? Keine Spur davon, Schwarz-Rot zeigt sich nach Horst Köhlers Aufforderung, "politische Sandkastenspiele zu beenden", demonstrativ gelassen. Kanzlerin Merkel fühlt sich ermutigt, CSU-Chef Stoiber begrüßt die Kritik.
Berlin/München - Regierungssprecher Thomas Steg sagte heute in Berlin, zwischen dem Bundespräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel gebe es ein hohes Maß an Übereinstimmung in der Bewertung der Lage. So sei die Zielsetzung des Abbaus der Arbeitslosigkeit als vordringliche Aufgabe bei beiden deckungsgleich. "Beide befinden sich in einem so engen Meinungsaustausch, dass sie voneinander wissen, was die jeweilig andere Person denkt", sagte Steg. Die Bundesregierung sehe in den Äußerungen des Staatsoberhauptes daher "Ermutigung und Ermunterung", ihren Reformkurs fortzusetzen.
Arbeitsminister Franz Müntefering wollte sich nicht zu dem Vorstoß Köhlers äußern: "Ich kommentiere den Bundespräsidenten gar nicht. Dem steht es frei, da seine eigene Meinung zu äußern", sagte der SPD-Politiker. Zustimmung signalisierte dagegen CSU-Chef Edmund Stoiber. "Ich begrüße sehr nachhaltig die mahnenden Worte des Bundespräsidenten", sagte Stoiber heute in München vor einer CSU-Vorstandssitzung. Die Große Koalition müsse sich auf die Lösung von Sachfragen konzentrieren und ihre "Sandkastenspiele" beenden, wiederholte Stoiber die Äußerungen des Bundespräsidenten.
Gleichzeitig wies Stoiber alle Spekulationen über mögliche andere Koalitionen, etwa eine Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen, zurück. Dies sei "bar jeglicher Realität". "Glaubt denn wirklich jemand, dass man mit der Jamaika-Koalition die Föderalismusreform hinbekommen hätte?" Die Lösung von Sachfragen müsse nun im Vordergrund stehen, sagte Stoiber. Auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wies alle Koalitionsspekulationen zurück. "Das ist ein typischer Sommerlochschmarrn", sagte Glos in München.
Deutliche Kritik an Köhler kam von den Grünen. Parteichef Reinhard Bütikofer nannte die Äußerungen des Bundespräsidenten unangemessen. Er habe "wachsende Zweifel" am Amtsverständnis Köhlers, sagte Bütikofer. "Ich glaube nicht, dass die Rolle des Bundespräsidenten die eines Knecht Ruprechts ist, der der Regierung die Leviten liest", fügte er hinzu.
Köhler hatte der Großen Koalition in der ZDF- Sendung "Berlin direkt" vorgehalten,sie kümmere sich zu viel um Parteipolitik und zu wenig um drängende Probleme wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Das Staatsoberhaupt verlangte von Schwarz-Rot mehr Konzentration auf Sachprobleme. Das Bündnis selbst sei keine Entschuldigung, die "großen Themen nicht entschlossen genug anzupacken", sagte Köhler. Union und SPD dürften ihre Ressourcen nicht "in politischen Sandkastenspielen binden".
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Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer
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Antwort #12 am:
18 Juli, 2006, 15:47 »
Laut dem Regierungsentwurf (PDF-Datei) für das "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" (TBEG) sollen Geheimdienste zusätzlich zu Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikationsbereich erstmals auch Bestands- und Nutzungsdaten von Online-Anbietern ohne große Eingriffshürden abfragen dürfen. Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, dass "beispielsweise Vertragsdaten bei Internetauktionshäusern und tauschbörsen etwa zum Handel und Vertrieb volksverhetzender Propagandamaterialien erhoben" und derlei Umtriebe besser verhindert werden könnten. Ebenfalls ins Visier der Nachrichtendienste geraten dürften nach Ausstellung der neuen Vollmachten insbesondere viel genutzte Suchmaschinen wie Google und Yahoo oder E-Commerce-Größen wie Amazon.
Die weitgehende Formulierung, die deutlich über die zuvor von der Großen Koalition bekannt gegebenen Eckpunkte der Novelle hinausgeht, findet sich in Paragraph 8a des umstrittenen Gesetzesentwurfs. Er bezieht sich zunächst auf den Verfassungsschutz. Dieser soll laut Absatz 5 bei Telediensteanbietern Auskunft einholen dürfen zu "Merkmalen zur Identifikation des Nutzers", zu "Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung" sowie Informationen "über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste". Dies entspricht der vollständigen Definition von Nutzungsdaten aus dem Teledienstedatenschutzgesetz und würde komplette Server-Logdateien mit einschließen. Im Folgetext des Entwurfes werden die Befugnisse auch auf den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) ausgedehnt, die beide im Zuge der Reform hinter dem Verfassungsschutz nicht länger zurückstehen sollen.
"Man glaubt es kaum: das Surfverhalten kommt auf den Präsentierteller und der gläserne Internetnutzer wird Realität", empört sich der Elmshorner Jurist Patrick Breyer über die Pläne. Und dies in Zeiten, in denen sich die Geheimdienste bei der Wahrung von Grundrechten immer wieder unzuverlässig gezeigt hätten. In der Sache würden sich die Begehrlichkeiten auf "alle Daten über die Telefon- und Internetnutzung" beziehen. Dazu komme, dass die Anbieter mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten diese mindestens sechs Monate aufbewahren und den Nachrichtendiensten zugänglich machen müssten.
Die Anwendung der Bestimmungen will die Bundesregierung auf die Untersuchung von Bestrebungen und Tätigkeiten beschränken, "die bezwecken, zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören". Eingeschlossen werden sollen auch Fälle, in denen konkret Gewalt angewendet oder ihr Einsatz vorbereitet beziehungsweise dazu aufgerufen wird. Dies kann sich laut dem Entwurf auch auf die Unterstützung von Vereinigungen beziehen, "die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen". Anordnungen sollen über die entsprechenden Ministerien erteilt werden können. Teilweise ist vorgesehen, später die "G 10-Kommission" des Bundestags, das parlamentarische Gremium zur Geheimdienstkontrolle, zu informieren.
In der Gesetzesbegründung argumentiert die Regierung, dass die Einsicht in die Bestandsdaten die bisher bestehende Auskunftsregelung zu Verkehrsdaten "abrundet". Mit Sorge verweist sie darauf, dass etwa eBay die Möglichkeit biete, "auf seiner Plattform einen eigenen virtuellen 'Verkaufsraum' einzurichten". Entsprechend wäre die Information relevant, ob eine Person dort als so genannter Powerseller registriert ist, also regelmäßig Waren in größerem Umfang an- und verkauft. Dies könne Rückschlüsse auf die Beschaffung von Finanzmitteln zulassen. Im Bereich der Spionageabwehr sieht die Regierung ferner "einen Bedarfsfall beispielsweise gegeben, wenn auf der Internetplattform eines Auktionshauses Patente und technische Zeichnungen eines proliferationsrelevanten dual-use-Produktes angeboten werden". Bei solchen möglichen Waffenhändlern wäre es interessant zu erfahren, "welche Person und/oder Firma sich hinter dem – üblicherweise verwendeten – Anbieterpseudonym verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote dieser Person/Firma vorliegen".
Auch die bisherigen Auskünfte zu Post-, Telekommunikations- und Telediensten sollen künftig unter der neuen, etwa auch ein Vorgehen gegen Hassprediger erlaubenden Einsatzschwelle der Bestands- und Nutzungsdatenabfrage erteilt werden. Bisher waren diese an die strengeren Voraussetzungen des G 10-Gesetzes gebunden, die einen konkreten Bezug etwa zu terroristischen Straftaten oder zur organisierten Kriminalität erforderten. Die Regierung hält die Erleichterung für angemessen, da "Auskunftsgegenstand keine Kommunikationsinhalte sind und insofern eine andere abstrakte Verhältnismäßigkeitsabwägung" als nach dem normalen Geheimdienstgesetz angezeigt sei. Dass Nutzungsdaten aus dem Web oft mehr Aussagekraft etwa über religiöse oder sexuelle Vorlieben und sonstige Interessen haben können als Gesprächsinhalte, thematisiert der Entwurf nicht. Der "spezifischen Sensibilität" der abgefragten Informationen will man allein "verfahrensmäßig" Rechnung tragen, indem die Kontrolle der Bespitzelung "insoweit bei den am G 10 orientierten Maßgaben bleibt".
Die Opposition kritisierte den Kabinettsbeschluss zum TBEG vergangene Woche scharf. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz warf der Regierung vor, endgültig die Grenzen grundgesetzlicher Vorgaben zu überschreiten. Die bewährte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei werde aufgehoben. Eine zunehmende Datenschnüffelei befürchtet auch die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Es sei unverfroren, wenn Schwarz-Rot Ausnahmegesetze zur Terrorismusbekämpfung zum Alltagsinstrumentarium der Geheimdienste machen wolle. Die nach dem 11. September 2001 erweiterten Befugnisse haben laut den Grünen nur Begehrlichkeit bei anderen Diensten geweckt.
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Bundesregierung will Anti-Terrorgesetze vorerst nicht weiter evaluieren
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Antwort #13 am:
27 Juli, 2006, 15:05 »
Trotz entsprechender Forderungen aus der Opposition und von Bürgerrechtlern sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf zu einer weiteren Begutachten der weitgehenden Überwachungsbefugnisse für Strafverfolger und Geheimdienste in den Anti-Terrorgesetzen. Dies geht aus einer Antwort aus den Reihen des Bundeskabinetts (Bundestagsdrucksache 16/2285) auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung verweist auf ihren bereits erfolgten Evaluationsbericht vom vergangenen Jahr, auf dessen Basis sie eine weitgehende Ausweitung der Rechte insbesondere der Nachrichtendienste vorgeschlagen und intern bereits abgesegnet hat.
Die Linkspartei hatte es bei dem Bericht des Bundesinnenministeriums als "verstörend" empfunden, dass diesem "keinerlei empirisches Material zugrunde liegt, das einen Vergleich mit der Situation vor Geltung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zuließe". An einzelnen Punkten sei das Festhalten an den neuen Befugnissen zudem "gleich in mehrfacher Hinsicht fragwürdig". Die Linken verweisen hier etwa auf den umstrittenen Einsatz des IMSI-Catcher, um die Mobilfunkdaten von Zielpersonen zu ermitteln. Der Einsatz dieser Geräte sei mit einem hohen technischen Aufwand verbunden und mache die massenhafte Erfassung von Mobilfunkdaten unbeteiligter Dritter notwendig. Im Ergebnisbericht sei in 16 von 19 Fällen beim Einsatzs eines IMSI-Catchers durch das Bundesamt für Verfassungsschutz festgestellt worden, dass die Zielperson kein Mobiltelefon besitzt, wundert sich die Linkspartei.
Die Bundesregierung versucht dagegen abzuwiegeln. Der Entwurf des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) sehe vor, die ausgeweiteten Regelungen für Nachrichtendienste wiederum auf fünf Jahr zu befristen. Vor Fristablauf solle dann unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der von der Regierung im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellt werde, eine neuerliche Evaluierung erfolgen.
Sorgen der Linkspartei zur Speicherdauer persönlicher Daten, die im Rahmen der Anti-Terroraktionen erhoben werden, hält die Bundesregierung ebenfalls für überzogen. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz habe für die nachrichtendienstlichen Auskunftsbefugnisse einheitlich die Regelungen des Artikels 10 im Grundgesetz zur Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses übernommen. Danach sei in engmaschigen Prüfroutinen nach jeweils sechs Monaten zu prüfen, ob eine Speicherung erhobener Daten weiter erforderlich sei. Das Bundesverfassungsschutzgesetz schreibe ferner vor, dass eine Prüfung zur Datenlöschung allgemein bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach dem festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren erfolge. Die Mitteilungspflicht an Betroffene werde aber unterschiedlich vorgenommen. So sei sie im Fall einer Bankenauskunft vorgesehen, bei Auskünften von Luftfahrtunternehmen aber entfallen.
Siehe dazu auch:
* Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer
* Scharfe Kritik an geplanter Ausweitung der Anti-Terrorgesetze
* Datenschützer kritisieren geplante Befugniserweiterung der Nachrichtendienste
* Große Koalition über Verschärfung der Anti-Terrorgesetze einig
* Bundesinnenminister: "Auskunftsgesuche erbrachten relevante Informationen", Online-Artikel in c't Hintergrund zum Antiterrorpaket II, dem so genannten zweiten Otto-Katalog
Quelle und Links :
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In der Kompromissfalle - Die große Koalition in der Krise
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Antwort #14 am:
02 Oktober, 2006, 10:36 »
Die große Koalition in der Krise: Während die Umfragewerte sinken, mogeln sich CDU und SPD durch die Regierung - oder flüchten sich in Populismus
Jürgen Rüttgers sah die Chance und ergriff sie beim Schopf: Als die Arbeiter des Handyherstellers BenQ Mobile in Kamp-Lintfort am Freitag gegen den drohenden Verlust ihrer Arbeitsplätze protestierten, warf sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident in Pose. Der mutmaßlich geplante Bankrott des Unternehmens sei "eine bodenlose Sauerei", so Rüttgers. "Ich bin wütend", rief der CDU-Mann den Arbeitern unter den flatternden roten Fahnen der IG-Metall zu. Die angereisten Gewerkschaftsfunktionäre schauten dem bizarren Schauspiel verdutzt zu. Die Demonstranten aber applaudierten, gleiten von der Hoffnung auf Beistand aus der hohen Politik. Doch der wird nicht kommen.
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