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Abmahnpraxis ...
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Thema: Abmahnpraxis ... (Gelesen 26483 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Gesetz gegen Abmahnunwesen vor dem Aus
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Antwort #120 am:
13 Februar, 2013, 13:46 »
Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht wegen koalitionsinterner Streitigkeiten das Aus. "Das Vorhaben steht kurz vor dem Scheitern", verlautete am Dienstag aus Kreisen der FDP. Der von Union und FDP langwierig ausgehandelte Kompromiss steht zur Disposition, nachdem Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) kurzfristig Änderungswünsche angemeldet hatte. Diese stoßen in der FDP-Fraktion auf erbitterten Widerstand. "Der Spielraum für Verhandlungen ist gleich Null", hieß es aus den Kreisen.
Die Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützten dagegen die von Neumann geforderten Nachbesserungen. "Es war wichtig, dass der Staatsminister hier die Notbremse gezogen hat", erklärte der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, in einer gemeinsamen Erklärung von sieben Verbänden. Manuela Stehr als Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) sagte, der Gesetzentwurf stelle den Wert kreativer Leistung völlig infrage.
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Jürgen
der Löter
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Re: Gesetz gegen Abmahnunwesen vor dem Aus
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Antwort #121 am:
14 Februar, 2013, 01:33 »
Der "Wert kreativer Leistung" hängt in keiner Weise von der Höhe von Abmahngebühren ab.
Solche haben sich in erster Linie am angemessenen Aufwand zu orientieren.
Der aber ist bei Formschreiben und Massenabmahnungen natürlicherweise als gering einzustufen.
Es wird ja nicht jedesmal das Rad neu erfunden...
Kommt es zum Verfahren, kommt zudem der sog. Streitwert zum Tragen, der auch angemessen zu sein hat.
Und die Regeln dazu zu gestalten, ist klar eine Aufgabe der Legislative.
Nicht aber von Lobbyisten oder einzelnen Fanatikern.
Am 22. September wird gewählt
Jürgen
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SiLæncer
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Bundesregierung: Grünes Licht für Gesetz gegen Abmahnunwesen
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Antwort #122 am:
21 Februar, 2013, 14:13 »
Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat nach einer Detailänderung seinen Widerstand gegen einen Regierungsentwurf für ein Gesetz "gegen unseriöse Geschäftspraktiken" aufgegeben. Er habe sich mit dem Bundesjustizministerium auf eine Lösung geeinigt, erklärte der CDU-Politiker am Mittwoch im Bundestag. Damit kann die Bundesregierung – voraussichtlich im März – das Vorhaben beschließen, mit dem insbesondere das Abmahnunwesen eingeschränkt werden soll. So könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode den Bundestag passieren.
Prinzipiell soll es bei dem Entwurf des Justizressorts vom Januar bleiben, dass der Streitwert bei ersten Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen pauschal auf 1000 Euro gesenkt wird und so die Anwaltskosten auf 155,30 Euro gedrückt werden. Diese Grenze sollte laut dem Justizministerium nicht gelten, wenn sie "nach den besonderen Umständen des Einzelfalles sowie der Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen unbillig" ist. Für diese Fassung hatte sich vor allem der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings stark gemacht, der den allerersten Anlauf des Justizressorts vom vergangenen Jahr gestoppt hatte.
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stuart
Mega-Cubie
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Re: Abmahnpraxis ...
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Antwort #123 am:
21 Februar, 2013, 20:40 »
Diesen Beitrag habe ich bei WISO gesehen. Mediathek ZDF -->
WISO eingestellt - verkauft - abgemahnt
Wahnsinn ist auch:
Ebay sieht die Grenze zwischen privaten / gewerblichen Verkauf bei 100 / Monat.
Gerichte sehen die Grenze bei 68 Verkäufen in 8 Monaten.
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der Löter
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Re: Abmahnpraxis ...
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Antwort #124 am:
22 Februar, 2013, 00:04 »
Eine feste Grenze für Alle kann es gar nicht geben.
Es gibt etliche gewerbliche Anbieter, die nur gelegentlich über eBay anbieten, in der Regel aber ein Ladengeschäft oder auch einen eigenen Webshop nutzen.
Versteigert werden ggf. Artikel, die entweder lokal kaum verkäuflich sind, oder B- oder Gebrauchtware, von der man seinen eigentlichen Laden gerne frei halten möchte usw.
So wie man den gewerblichen Anbietern solche relativ seltenen (Zusatz-)Geschäfte kaum verbieten will, sollte man auch Privatpersonen ohne Probleme gestatten, z.B. die bei all ihren Kindern anfallenden zu klein gewordenen Klamotten oder abgelegten Spielzeuge in plausiblen Mengen abzustoßen, ohne irgendwelche gierigen Haie aus der Rechtsverbiegerei fett füttern zu müssen.
Insbesondere können selbst gewerbliche Händler vereinzelt mit privatem Charakter verkaufen, also auch ohne Garantie / Gewährleistung / Rückgabemöglichkeit.
Solange das möglich ist, darf gewiss kein privater Anbieter schlechter gestellt werden.
Also muss zunächst die Grundmotivation betrügerischer Abmahnungen fortgenommen werden, nämlich die Mahngebühren für solche typischerweise maschinengestützte Vorgänge massiv gedeckelt und Handlungen ohne im Einzelfall nachgewiesenen und berechtigten Auftrag nicht geschäftlich verbundener Dritter verboten.
Und dann hat m.e. auch in Hinsicht auf Abmahnungen eine gewisse Unschuldsvermutung zu gelten, die sich gerne am ganz normalen Leben z.B. in einer kinderreichen Familie orientieren darf, und keinesfalls nur an selbstverliebten Spinnereien aus dem Elfenbeinturm der theoretischen Juristerei...
Ganz besonders wichtig, ungerechtfertigte Abmahnungen müssen zu Schmerzensgeld, Schadensersatz und im gewerblichen Wiederholungsfalle zu strafrechtlicher Ahndung und Zulassungsverlust führen.
Und in solchen Fällen darf die Einordnung in gewerbliche Kriminalität gerne schon bei einer geringen Häufigkeit erfolgen, z.B. bei drei ungerechtfertigten Abmahnungen in einem Quartal.
Ist es denn weniger schlimm, drei unschuldige Kleine Leute in ihrer Existenz zu bedrohen, als in derselben Zeit dreimal nachts über die rote Ampel zu fahren?
Dazu kommt es aber ganz sicher nicht, solange die Partei mit den drei Punkten an der Regierung beteiligt ist und sich zahlreiche Winkeladvokaten und ihre Helfershelfer in den Parlamenten breit machen
Selbst die öffentlich eigentlich kaum als bedauerlich empfundene Selbstentleibung des unrühmlichen Freiherrn hat da kaum jemanden zum Nachdenken gebracht.
Ganz im Gegenteil, heute meint offenbar jede verkrachte Jura-studierte Existenz, das alles noch viel effizienter betreiben zu können.
Das ist aber absolut nicht vereinbar mit den Prinzipien eines sozialen Rechtsstaats, insbesondere weil Unschuldige regelmäßig auf allen Kosten sitzen bleiben, vom Schrecken und Ärger mal ganz abgesehen...
Jürgen
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Massenabmahnungsfirma Digiprotect ist pleite
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Antwort #125 am:
27 Februar, 2013, 16:27 »
Das Frankfurter Unternehmen Digiprotect gehörte zu den ersten Unternehmen, die massenhaft Abmahnungen an Tauschbörsennutzer geschickt und den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgesetzt haben. Erst kürzlich benannte sich die Firma in die "FDUDM2 GmbH" um, nun ist sie insolvent. Am 15. Februar hat das Amtsgericht Frankfurt "die vorläufige Verwaltung des Vermögens" der Schuldnerin angeordnet. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bislang nichts bekannt.
Das vom Musikproduzenten Moses Pelham mit gegründete Unternehmen ermittelte nicht nur IP-Adressen von angeblich gegen das Urheberrecht verstoßenden Tauschbörsennutzern, sondern trat auch als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen in Erscheinung. Digiprotect wechselte öfter seine Rechtsanwaltskanzleien, die die Massenabmahnungen verschickten.
In den Jahren 2080 bis 2010 etwa gab es rund um die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier einige Ungereimtheiten, zuletzt trat eine CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main in Erscheinung. Spekulationen, dass sich Digiprotect mit seinem Geschäftsmodell gründlich vergaloppiert haben könnte, haben Rechtsexperten bereits Mitte 2012 geäußert.
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Jürgen
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Re: Massenabmahnungsfirma Digiprotect ist pleite
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Antwort #126 am:
28 Februar, 2013, 00:56 »
Dann kann man nur hoffen, dass ein Insolvenzverwalter davon Abstand nehmen würde, zwecks weiterer Mittel-Beitreibung die bisherige Abmahnpraxis noch fortzusetzen.
Zumindest darf man wohl davon ausgehen, dass es von dort nicht mehr zu Klageerhebungen kommen wird.
Vermutlich noch nicht einmal zu gerichtlichen Mahnbescheiden, für die ja vorgestreckt werden müsste.
Aber "freiwillig" bereits bezahlte Mahnbeträge sind nun sicherlich endgültig futsch, mangels Masse.
Jürgen
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Kanzlei verschickt Abmahnung, weil sie keine Abmahnkanzlei sein will
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Antwort #127 am:
08 April, 2013, 20:15 »
Eine Hamburger Kanzlei, die langfristig im Auftrag ihrer Mandanten zahlreiche Filesharing-Abmahnungen verschickt, will nicht in der Öffentlichkeit als Abmahnkanzlei bezeichnet werden. Steffen Heintsch erhielt seine Abmahnung am 3.4. vorab als Telefax. Kein Scherz: Die Kanzlei spricht von sich selbst in der 3. Person und hat sich eine Vollmacht zur Vertretung der eigenen Interessen ausgestellt.
Die Hamburger Kanzlei spricht von sich selbst als „Mandantin“ in der 3. Person. Gerügt wird zunächst die Tatsache, dass es in der fraglichen Webseite ein Unterforum mit dem Namen der Rechtsanwaltskanzlei gebe. Dieses wird derzeit als Sammelbecken aller Abmahnungen dieser Kanzlei genutzt. Im Schreiben heißt es, man würde selbst gar keine Abmahnungen verschicken, sondern diese Abmahnungen lediglich im Rahmen eines Mandates verschicken. Die Behauptungen im Forum seien demnach „teilweise unwahr“. Man sieht dies als unlautere geschäftliche Handlung und somit als einen Verstoß gegen § 4 Nummer 8 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) an. Für die Empfänger der Filesharing-Abmahnungen macht es freilich keinen Unterschied, ob sie die Abmahnungen von der Kanzlei selbst oder als juristische Vertretung eines Unternehmens erhalten haben. Die Kosten bleiben für sie die gleichen.
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spoke1
Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
Premium-Cubie
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kaffeine Fan
Re: Kanzlei verschickt Abmahnung, weil sie keine Abmahnkanzlei sein will
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Antwort #128 am:
08 April, 2013, 20:32 »
Absolut alberne Spitzfindigkeit
Aber wenn man weiter keine Schmerzen hat
Produktiv:
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BS: immer nur Pinguin freundliche
dada
Aufpass-Cubie
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Ein leerer Kopf nickt leichter
Re: Kanzlei verschickt Abmahnung, weil sie keine Abmahnkanzlei sein will
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Antwort #129 am:
08 April, 2013, 20:44 »
Immer, wenn man denkt, dass es eigentlich nicht mehr dämlicher kommen kann, wird man eines Besseren belerht
System:
MB ASUS ROG Maximus Ranger VIII, iGPU Intel 530, 2x8GB RAM HyperX Fury, CPU Intel Core i7-6700K, M2SSD Samsung 950 Pro 512 GB, HD Samsung 2TB, Tevii S660 USB an Rotor, Schaltung über Uncommited Schalter. DVBViewer, SmartDVB, Windows 10 Pro 64 bit.
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Jürgen
der Löter
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Re: Kanzlei verschickt Abmahnung, weil sie keine Abmahnkanzlei sein will
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Antwort #130 am:
09 April, 2013, 00:55 »
Wir hier betreiben natürlich keinerlei Rechtsberatung.
Aber sowohl eventuellen Betroffenen wie auch bewusster Kanzlei sei es dringend empfohlen, sich einmal schlau zu machen, ob solch eine Selbstvertretung überhaupt derlei kostenpflichtige Abmahnungen erlaubt.
Zumindest sind ja keine Beratungs- oder Betreuungsleistungen an die eigene Person zu erbringen und daher auch nicht Dritten zu berechnen.
Wer das doch versucht, begibt sich höchstwahrscheinlich auf sehr dünnes Eis und kann u.U. sich auf erhebliche Probleme auch mit der Kammer gefasst machen...
Im Übrigen gilt auch für Foren und Blogs die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Pressefreiheit.
Und jemanden, der von Berufs wegen reihenweise Abmahnungen ausfertigt, wird man im Rahmen dieser Freiheit sicherlich als Abmahner bezeichnen dürfen, eben weil diese Tätigkeit (bisher noch) nicht grundsätzlich als unehrenhaft gilt und diese Bezeichnung allein insofern nicht als ehrabschneidend anzusehen ist.
Auch wenn in den Augen Betroffener die Beliebtheit wohl oft eher hinter der von Abdeckern oder Darmwäschern kommt.
Welcher Wettbewerb betroffen sein soll, wenn sich jemand selbst vertritt, diese Frage lasse ich lieber offen im Raum stehen...
Jürgen - juristischer Laie aus Überzeugung
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Filesharing: Erneut Mehrfachabmahnungen für deutsche TOP 100
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Antwort #131 am:
15 Mai, 2013, 14:05 »
Derzeit ergehen wieder zahlreiche Abmahnungen für das Angebot der deutschen Singlecharts. Die Betroffenen werden dabei von drei und mehr unterschiedlichen Kanzleien für ein und dasselbe Archiv abgemahnt, die ihren Schreiben jeweils eine eigene Kostennote beifügen. Noch vor zwei Jahren, zu den Hochzeiten der Abmahnungen, waren durchschnittlich fünf bis sieben Kanzleien gleichzeitig beteiligt.
Die juristische Behandlung von sogenannten Chartcontainern ist noch immer ein beliebtes Aufgabengebiet zahlreicher Rechtsanwaltskanzleien. Wer in den letzten Wochen in einer Internet-Tauschbörse am Transfer der TOP 100 Single Charts beteiligt war, der wird möglicherweise bald Post bekommen. Die Archive wurden beispielsweise von der spanischen Filesharing-Plattform Lokotorrents oder der Konkurrenz von Torrent.to zusammengestellt. Das Web ist voller Warnmeldungen von Juristen, die künftig gerne noch mehr Abgemahnte aus dem Filesharing-Bereich vertreten würden. Im Web machen sogar manche Anwälte Werbung dafür, dass sie die komplette außergerichtliche Verteidigung zum Pauschalpreis übernehmen.
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Abmahnwahn Dreipage: Hamburger Abmahnkanzlei erwirkt einstweilige Verfügung
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Antwort #132 am:
19 Mai, 2013, 19:13 »
Forenbetreiber Steffen Heintsch erhielt kürzlich vom Landgericht Berlin im Auftrag einer bekannten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei eine einstweilige Verfügung. Im Vorfeld erging eine Abmahnung wegen angeblicher Rechtsdienstleistungen und der Forderung, rufschädigende Aussagen im Forum der Initiative Abmahnwahn Dreipage zu entfernen. Die Abmahnkanzlei will nicht als solche bezeichnet werden.
Die Kanzlei mit bester Lage in Alsternähe ist eigentlich auf Abmahnungen im Auftrag von Erotik- und Pornounternehmen spezialisiert. Zahlreiche Juristen verbreiten immer wieder Warnmeldungen über kostenpflichtige Schreiben, die von der Kanzlei S. und S. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen verschickt werden. Im Vorfeld hatte die Kanzlei in eigener Sache Steffen Heintsch aus Wurzbach abgemahnt (gulli:News berichtete) und forderte die Begleichung ihrer Kostennote in Höhe von 1.049 Euro.
Da Herr Heintsch auf keine der Forderungen einging, wurde am 25.04.2013 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung (Az. 103 O 60/13) erwirkt. Spannend ist vor allem, dass man den Abgemahnten nicht mehr dazu auffordert, von der Bezeichnung "Abmahnkanzlei" Abstand zu nehmen. Diesen Teilbereich der Abmahnung klammerte man beim Landgericht Berlin komplett aus. Der Forenbetreiber soll aber laut der einstweiligen Verfügung die Beiträge im Forum entfernen, die nach Ansicht der Herren S. und S. eine Rechtsdienstleistung darstellen und nur von Anwälten erbracht werden dürfen.
Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke hält die Begründung des Urteils für "nicht nachvollziehbar". Bei den Postings handelt es sich nach Solmeckes Einschätzung um eher allgemein gehaltene Rechtsausführungen, die "nicht hinreichend auf einen konkreten Einzelfall bezogen sind. Von daher erscheint uns fragwürdig, ob hier wirklich eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG erbracht wurde."
Auch wenn der Ausgang des Verfahrens völlig ungewiss ist, hat Steffen Heintsch Einspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Ob und in welchem Umfang die einstweilige Verfügung berechtigt ist, wird aber erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt. Eine Prüfung der Begründung fand beim Landgericht Berlin naturgemäß nicht statt.
Eine Abwanderung ins Ausland oder die Anonymisierung des Forenbetreibers lehnt Herr Heintsch komplett ab. Er will weder den Standort seiner Webseiten verschieben und sich auch nicht verstecken. Heintsch hofft auf eine grundsätzliche Klärung dieser Fragestellung, weil von derartigen Ansprüchen zahlreiche deutsche Forenbetreiber betroffen sind.
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Perry Rhodan will ab Juni 2013 Abmahnungen verschicken
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Antwort #133 am:
28 Mai, 2013, 12:27 »
Die Macher der weltweit größten Science-Fiction-Serie Perry Rhodan kündigten am gestrigen Montag auf ihrem Blog an, ab dem 1. Juni mit ihrer Aktion gegen "Datendiebe" zu beginnen. Ein bislang unbekannter IP-Ermittler wird vom Pabel-Moewig-Verlag damit beauftragt, diverse Tauschbörsen und Auktionsplattformen im Internet nach dem Angebot illegaler Werke der Perry Rhodan-Serie zu durchforsten.
Zwar würden die Verkaufszahlen belegen, dass die meisten "Perry Rhodan-Leser korrekte und ehrliche Menschen" seien. Dennoch habe in den vergangenen Jahren der Trend zugenommen, die Romane der populären SF-Serie in Tauschbörsen einzustellen oder diese sogar auf DVDs zu brennen, um sie zu verkaufen. "Sowohl das Autorenteam als auch die Autoren sind zwar nicht der Ansicht, dass man (den Raubkopierern) sofort mit »juristischen Keulen« kommen muss" Man sei aber davon überzeugt, dass man nicht die Augen vor illegalen Downloads verschließen darf. Das Ziel des Verlags ist es laut Blogbeitrag nicht, mit den kostenpflichtigen Abmahnungen Geld zu erwirtschaften. Dennoch sollen Tauschbörsen und diverse Auktionsplattformen künftig intensiv nach illegalen Anbietern durchsucht werden, um sie abzumahnen. Jeder, der illegal im Internet Kopien der E-Books oder Hörbücher verbreitet, müsse sich darüber im Klaren sein, dass "sowohl die Autoren als auch der Verlag dies nicht ungeahndet durchgehen lassen können". Anbieter derartiger Produkte müssen künftig damit rechnen, "unangenehme Post" zu erhalten. Das Schreiben wird entsprechend der Schwere des Rechtsverstoßes ausfallen, kündigt der Verlag auf dem eigenen Blog an.
Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs tippt bei der Abmahnkanzlei auf Waldorf Frommer, weil diese bereits für andere Rechteinhaber das Filesharing von E-Books verfolgt haben. Der Hamburger Jurist ist auch der Meinung, ein wenig mehr Vorwarnzeit vor dem Versand der ersten Schreiben wäre durchaus "vertretbar" gewesen. Der Verlag der Grusel-Heftromane John Sinclair wird schon von der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Höchst wahrscheinlich ist der Grusel beim Eintreffen des Schreibens der Münchner Kanzlei größer als beim Lese-Genuss des Heftes selbst, mutmaßt Dr. Wachs.
Perry Rhodan gibt es seit 51 Jahren, der erste Heftroman lag bereits am 8. September 1961 in den deutschen Kiosken aus. Kürzlich veröffentlichte der deutsche Autor Andreas Eschbach mit "Der Techno-Mond" den Jubiläums-Band 2700 der SF-Serie, die eine wöchentliche Auflage von rund 80.000 Exemplaren erreicht. Auf Nachfrage sagte Eschbach im Interview, ihn würde eine alte Liebe zu dieser Serie verbinden. Der Pabel-Moewig-Verlag fragte an, ob er nicht mal wieder Lust hätte, einen weiteren Roman für sie zu verfassen. Mit dem Versand von Abmahnungen hat der seit einigen Jahren in Frankreich lebende Autor aber nichts zu tun.
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Re: Abmahnpraxis ...
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Antwort #134 am:
08 Juni, 2013, 12:06 »
Insgesamt gesehen ist es doch eigentlich eine SCHANDE was sich im "Rechtsraum" dieses Staates so abspielt.
Anstatt sich um die "OK" zu kümmern werden ideelle und kommerzielle Kriege auf
Mikrobenniveau
geführt um von den grossen Themen & Problemen abzulenken...
Armes Deutschland, Du wirst zu Tode erdrückt von Deiner Verwaltungskacke!!!
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...
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