Der Privatsenderverband VPRT hat Teile des am Freitag unterzeichneten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für ARD und ZDF kritisiert.
Die von den Ländern beschlossene Kennzeichnungspflicht von Schleichwerbung ("Product Placement") soll für deutsche Fernsehsender auch für die Ausstrahlung von Fremdproduktionen wie etwa ausländische Lizenzware gelten, wenn die Produktplatzierungen mit zumutbarem Aufwand ermittelbar seien: "Das ist wirklichkeitsfremd und im Übrigen bei den Fernsehveranstaltern falsch adressiert. Wir sollen nun für Inhalte haften, die wir weder produziert noch beauftragt haben", sagte VPRT-Präsident Jürgen Doetz am Freitagabend. Zudem seien weitreichende Formateinschränkungen für Produktbeistellungen auch für private Sender vorgesehen.

Die privaten Rundfunkanbieter sähen deshalb weiteren Handlungsbedarf. Der VPRT forderte eine Abschaffung aller gattungsspezifischen Werberegelungen durch eine umgehende erneute Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Doetz kündigte an, dass dies eines der wichtigsten Themen im kommenden Jahr sein werde und man hierzu bereits in Kontakt mit der EU-Kommission stehe.
Der Verbandschef begrüßte die 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder trotz seiner Kritik aber grundsätzlich: Mit der Umsetzung der europäischen Regelungen insbesondere zur Zulässigkeit und Kennzeichnung von Produktplatzierungen habe man wichtige Entscheidung getroffen, um die bestehende Rechts- und Planungsunsicherheit für die Sender zu beenden und "transparente Regelungen für die Zuschauer" zu schaffen.
Hintergrund für die neue Werbemöglichkeit, die mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert wurde, sollen die gravierenden finanziellen Einbrüche bei den Medien, die Abwanderung von Werbung ins Internet und die vielen Verstöße gegen die bisherigen Regelungen zur Schleichwerbung sein.
Quelle: SAT+KABEL