Autor Thema: Wahlcomputer ...  (Gelesen 6756 mal)

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Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker
« Antwort #45 am: 03 März, 2009, 16:51 »
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, hat zu ersten Konsequenzen geführt. Der Landeswahlleiter von Sachsen-Anhalt, Klaus Klang, erklärte am heutigen Dienstagmittag, er werde alle Wahlleiter anweisen, "dass Wahlcomputer bis auf weiteres nicht eingesetzt werden dürfen". Sachsen-Anhalt ist eines von fünf Bundesländern, in denen die von den Verfassungsrichtern beanstandeten Wahlmaschinen des Herstellers Nedap genutzt wurden. Geplant war ursprünglich, dass die rund 80 angeschafften Maschinen auch bei Bürgermeister-Direktwahlen in diesem Frühjahr und bei der anstehenden Europa- und der Kommunalwahl am 7. Juni zum Einsatz kommen sollen.

Von Klangs Entscheidung, bei den nächsten Direktwahlen auf Computer zu verzichten, ist unter anderem die Stadt Zeitz betroffen, in der am 15. März ein neuer Oberbürgermeister gewählt wird. "Wir werden sehen, ob die Wahlgeräte-Verordnungen angepasst werden können oder ob es grundsätzlich unzulässig ist, die Wahlcomputer einzusetzen. Dann würden wir die Verordnungen aufheben", erklärte der Landeswahlleiter. Da die Wahlgeräte-Verordnungen der Länder in der Regel an die Bundeswahlgeräteverordnung angepasst sind, dürfte Klang allerdings kaum Entscheidungsspielraum haben. Denn das Verfassungsgericht bescheinigte der Bundeswahlgeräteverordnung heute Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, da sie "keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt".

Zwar sei der Einsatz von Wahlgeräten, die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, durchaus möglich, verdeutlichten die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts – aber eben nicht der Einsatz von Geräten, bei denen Wähler die abgegebenen Stimmen und die Auszählung nicht kontrollieren können, so wie es bei den Nedap-Geräten der Fall ist. Und eine Bundeswahlgeräteverordnung, die dennoch solche Geräte zulässt, verstößt gegen den Grundsatz, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen müssen.

Als mögliche Alternativen nannte der Senatsvorsitzende bei der Urteilsverkündung etwa eine parallele und unabhängige Erfassung und Zählung der Stimmen durch einen Papierbeleg, Stimmzettel-Scanner oder den digitalen Wahlstift – letzterem räumt etwa der Hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel die größten Chancen ein. Allerdings ist auch dieses System, bei dem das Kreuz auf dem Wahlzettel über eine im Stift integrierte Minikamera registriert und ausgewertet wird, höchst umstritten. So musste etwa Hamburg seine Pläne stoppen, digitale Wahlstifte bei der letzten Bürgerschaftswahl einzusetzen, nachdem Experten das System zuvor "für noch nicht einsatzreif" befunden hatten.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Einsatz bisher verwendeter Wahlcomputer zu stoppen. "Der Bund, aber auch wir müssen die betroffenen Rechtsvorschriften gründlich überarbeiten. Ferner müssen bestehende Zulassungen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden." Bruch begrüße aber auch, dass elektronische Wahlgeräte grundsätzlich nach wie vor eingesetzt werden könnten, "wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist", heißt es in einer Mitteilung. Und genau das dürfte die Diskussion um Wahlmaschinen jetzt erst richtig anheizen: Zwar haben die Karlsruher Richter nun deutlich höhere Maßstäbe angelegt, aber aus der Welt geschafft sind computergestützte und damit für den Bürger möglicherweise nicht "zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis" überprüfbare Prozesse "bei Wahlhandlungen und bei der Ergebnisermittlung" damit längst nicht.

Quelle : www.heise.de

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CIA-Mitarbeiter plaudert aus dem Wahlcomputer-Nähkästchen
« Antwort #46 am: 28 März, 2009, 07:38 »
Wahlcomputer beschäftigen nicht nur IT-Experten, Datenschützer, Politiker und Verfassungsrechtler – auch Geheimdienste wie die Central Intelligence Agency (CIA) der USA werfen offenbar ein Auge darauf, ob bei Wahlen mit elektronischer Unterstützung alles mit rechten Dingen zu geht: Bei einer Anhörung vor der U.S. Election Assistance Commission (EAC) in Orlando (Florida) erklärte ein Cybersecurity-Experte der CIA zuletzt, dass seine Organisation Unregelmäßigkeiten bei Wahlen in Venezuela, Mazedonien und in der Ukraine registriert habe. Steve Stigall, schreibt die Seattle Times, habe den EAC-Mitgliedern insbesondere von vermeintlichen Auffälligkeiten in Venezuela berichtet, das seit 1999 von Hugo Chávez regiert wird, dem die frühere US-Regierung wiederholt Unterstützung des internationalen Terrorismus vorgeworfen hat.

Chávez, führte der CIA-Mann aus, habe im Vorfeld der per Referendum erzwungenen Volksabstimmung über eine Amtsenthebung des Präsidenten im Jahr 2004 die Kontrolle über sämtliche 19.000 Wahlmaschinen im Land gehabt. Nach der Wahl, die Chávez mit fast 60 Prozent klar für sich entscheiden konnte und der internationale Wahlbeobachter – darunter auch der frühere US-Präsident Jimmy Carter – einen einwandfreien Verlauf bescheinigten, hätten einheimische Wissenschaftler das Ergebnis angezweifelt, weil Chávez vor allem dort gut abschnitt, wo er eigentlich wenig Unterstützung hatte. Mathematiker entdeckten laut Stigall einen "sehr raffinierten Algorithmus", der beweisen sollte, dass das Ergebnis zugunsten des Präsidenten manipuliert wurde. Als "Zocker" habe Chávez dann zugestimmt, dass Papierausdrucke von 100 Wahlmaschinen nachträglich kontrolliert werden.

Dass dabei aber keine Fehler festgestellt wurden, erklärt Stigall laut der Zeitung damit, dass Chávez für die "zufällige Auswahl" der zu überprüfenden Wahlmaschinen ein Computerprogramm zur Verfügung stellen ließ, das nur solche Maschinen berücksichtigte, bei denen er nichts zu befürchten hatte. Belege für Stigalls Behauptungen gibt es aber wohl nicht, vielmehr zitiert die Seattle Times den CIA-Mitarbeiter wiederholt mit den Worten "in meinem Verständnis ist das so und so abgelaufen". Die Mitglieder der Election Assistance Commission dürften aber dennoch aufmerksam zugehört haben, denn geliefert wurden die Wahlcomputer von der Smartmatic Corporation, die von 2005 bis 2007 Besitzerin der US-Firma Sequoia Voting Systems war, deren Wahlcomputer bislang in 16 US-Bundesstaaten und der Hauptstadt Washington eingesetzt wurden.

Stigall legte unterdessen Wert auf die Feststellung, dass er nicht für die CIA spreche, sondern dass er in Anlehnung an den Slogan "Folge dem Geld" dem Ruf der Wählerstimmen folge. "Wo immer bei einer Wahl Computer ins Spiel kommen und aus einem Votum Elektronen werden", sagt Stigall, "gibt es für hinterhältige Akteure die Möglichkeit, üble Sachen anzurichten." So hätten etwa Unterstützer des Moskau-treuen Kandidaten Wiktor Janukowytsch bei der Präsidentschaftswahl in der Ukraine im Jahr 2004 heimlich "einen nicht autorisierten Computer" in der Wahlleitungszentrale platziert. Aufgedeckt hätten dies abgehörte Telefonate, mit dem Ergebnis, dass die Wahl vom Obersten Gerichtshof in Kiew später für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet wurde. Diese verlor Janukowytsch dann gegen seinen Konkurrenten Wiktor Juschtschenko.

Aus Mazedonien wusste Stigall von einem "Wähler-Genozid" zu berichten. Dort habe man Mitglieder der albanischen Minderheit kurzerhand per Delete-Befehl aus den digitalen Wählerlisten gelöscht. Anders herum gingen hingegen Hacker in Georgien vor: Sie fügten den Wählerlisten Namen von Personen hinzu, die teilweise bereits im 18. Jahrhundert verstorben waren. Russland lobte der CIA-Mann, weil Wahlergebnisse dort über geschützte TK-Leitungen transferiert würden. Auch würden Hacker aufgefordert, die eingesetzten Wahlmaschinen auf Sicherheitslücken hin zu testen. Während in den USA bei der letzten Präsidentschaftswahl noch über 30 Prozent der Stimmen an Wahlcomputern abgegeben wurden, sind die Zeiten des Blackbox-Voting in Deutschland vorbei: Anfang März entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Einsatz der bei der Bundestagswahl 2005 verwendeten Nedap-Geräte verfassungswidrig war. Der Bundeswahlgeräteverordnung attestierten die Karlsruher Richter Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Quelle : www.heise.de

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Wahlmaschinenpanne in Finnland -- Neuwahlen
« Antwort #47 am: 12 April, 2009, 14:59 »
Bei den finnischen Kommunalwahlen im Oktober 2008 wurden in den drei Wahlbezirken Vihti, Karkkila und Kauniainen versuchsweise elektronische Wahlmaschinen eingesetzt. Dabei wurden einem Bericht der finnischen Zeitung Helsingin Sanomat zufolge 232 von 12.234 elektronisch abgegebenen Stimmen nicht gezählt, weil der Wahlvorgang vorzeitig abgebrochen wurde. Vermutlich haben die Wähler nicht auf den abschließenden "OK"-Knopf gedrückt, bevor sie ihre Wahlkarte entnahmen.

Im Januar wies ein finnisches Verwaltungsgericht eine Klage der Kandidatin Ilkka Tanner zurück. Man sehe wohl noch einige Defizite bei der Umsetzung des elektronischen Wahlsystems, jedoch waren die Anleitungen für die Wähler fehlerfrei – wenn auch verbesserungsfähig.

Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung am vergangenen Donnerstag nun aufgehoben und Neuwahlen in den drei genannten Bezirken angeordnet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Fehler das Wahlergebnis verändert haben könnten und dass es auch nicht möglich sei, sie nachträglich herauszurechnen. Justizminister Tuija Brax sagte, die Kosten für die Neuwahlen beliefen sich auf etwa 130.000 Euro und man überlege, ob man die Kommunen hierbei finanziell unterstützen könne.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht erst im März dieses Jahres den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt. Allerdings nicht wegen technischer Pannen: Das Gericht sah den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht gegeben, weil die Wähler die abgegebenen Stimmen und die Auszählung nicht kontrollieren konnten.

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CCC darf Erkenntnisse über Wahlstifte weiterhin veröffentlichen
« Antwort #48 am: 17 November, 2009, 11:43 »
Der Chaos Computer Club (CCC) darf weiterhin seine Erkenntnisse über Sicherheitslücken im "Digitalen Wahlstift System" (DWS) veröffentlichten. Das hat nach Angaben des Hackervereins das Oberlandesgericht Hamm entschieden, das sich nun in einer mündlichen Verhandlung mit dem Ansinnen der ARGE Wahlstift befasst hat.

Die ARGE – eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Firmen Diagramm Halbach GmbH & Co. KG in Schwerte und WRS Software Entwicklung GmbH in Hamm – hatte sich im Oktober 2008 vor dem Landgericht Hagen teilweise mit einer Unterlassungsklage gegen den CCC durchsetzen können. Danach hatte der CCC nicht weiter behaupten dürfen, er habe den Hamburger Wahlstift gehackt. Der CCC teilte nun mit, er habe in der nächst höheren Instanz in den wesentlichen Punkten das Recht auf Publikation seiner Erkenntnisse verteidigen können.

Der CCC hatte vor den Hamburger Bürgeschaftswahlen im Jahr 2008 auf Schwachstellen am digitalen Wahlstift hingewiesen und gezeigt, wie durch Verwendung eines manipulierten Musters auf dem digitalen Stimmzettel eine Wahlfälschung möglich wird, die für den Wähler nicht erkennbar ist. Der Stift wurde dann nicht wie ursprünglich vorgesehen bei den Wahlen eingesetzt.

Nach dem im März dieses Jahres ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu NEDAP-Wahlcomputern ist eine einfache Nachvollziehbarkeit des Wahl- und Zählaktes für jeden Wähler ohne technisches Expertenwissen unabdingbar. Dies lasse sich beim Hamburger Wahlstift jedoch nur durch manuelles Nachzählen der Papierstimmzettel realisieren, teilte der CCC mit. Dadurch wären die vom Hersteller behaupteten Zeit- und Personaleinsparungen beim Auszählen hinfällig.

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Wahlcomputer vor dem Comeback
« Antwort #49 am: 15 Januar, 2010, 08:57 »
Vincent Wayne Merrit, US-Amerikaner deutscher Abstammung, arbeitet als Programmierer für ein drittklassiges Software-Unternehmen. Im Herbst 2000 bekommt er von einem geheimnisvollen Kunden den Auftrag, ein Programm zur Manipulation von Wahlcomputern zu schreiben – angeblich nur zu Demonstrationszwecken. Ein paar Monate später gewinnt George W. Bush unter bis heute nicht vollkommen geklärten Umständen die Präsidentschaftswahl in den USA. Merrit zieht nach Deutschland – doch seine Vergangenheit holt ihn ein. Eine geheimnisvolle Gruppe weiß von seinem Programm und will es ebenfalls einsetzen, zur nächsten Bundestagswahl: Sie gründen eine Partei mit dem Ziel, die Monarchie wieder einzuführen.

Reine Fiktion? Mit seinem jüngst erschienenen Roman "Ein König für Deutschland" will Bestseller-Autor Andreas Eschbach vor dem "digitalen Wahn" warnen. "Wahlcomputer", so Eschbachs Überzeugung, "sind eine Gefahr für die Demokratie." Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von diesem März, das den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland verbietet, scheint dem eifrigen Mahner zwar den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Doch die Diskussion ist damit noch lange nicht abgeschlossen, wie Technology Review in einem aktuellen Report zur Zukunft der Wahlcomputer in Deutschland und Europa berichtet. Neue Technologien wie die Quantenverschlüsselung sollen helfen, die Technik doch noch sicher zu machen. Die teilnehmenden Gemeinden versprechen sich Ersparnisse und weniger Verwaltungsaufwand. Weil die Auszählung schneller und leichter geht, könnte man zudem die Zahl der Wahlbezirke und damit die der Wahllokale reduzieren. In Köln beispielsweise würde man statt 800 nur noch 540 Wahlbezirke brauchen, heißt es aus der Industrie.

Vielleicht endet das Misstrauen aber auch, wenn ein US-Projekt ein Erfolg wird: Die Initiative "Open Source Digital Voting Foundation" hat eine Wahlmaschine vorgestellt, deren komplette Hard- und Software offen zugänglich ist.

Mehr zum Thema in Technology Review online:

    * Kreuzchen oder  Fingerdruck?

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