Autor Thema: Kazaa ...  (Gelesen 1222 mal)

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Kazaa ...
« am: 05 September, 2005, 13:10 »
Acht Monate brauchten die Richter im Prozess gegen die Tauschbörse KaZaA, um zu einem Urteil gegen das einstige P2P-Schwergewicht zu kommen. Das fiel heute: KaZaA wurde verpflichtet, alle Verletzungen von Copyrights zu unterbinden. Für KaZaA ist das wohl das Ende.

In der schnelllebigen Welt des P2P ist der Name KaZaA schon fast vergessen: Satt über zwei Jahre liegt es zurück, dass die längst zur Virenschleuder und Pornoklitsche verkommene Tauschbörse unangefochten die Marktführerschaft für sich beanspruchen konnte. Die Nutzer gingen rennen, lang bevor die Musikindustrie mit Klagen in Australien und den USA und gezielten Spamming-Maßnahmen die Börse in die Paralyse trieb.

Vor Gericht wussten Ankläger wie Verteidiger die Richter noch mit Programm-Download- (fast 320 Millionen) und geschätzten Nutzerzahlen (100 Millionen) zu beeindrucken, doch letztlich ist das Schnee von gestern: Längst wurde KaZaA von BitTorrent, eDonkey und anderen überholt und abgehängt.

Für die Industrie ist der Sieg gegen den Angstgegner KaZaA trotzdem ein Grund, die Sektkorken knallen zu lassen. Dass das Gericht in Sydney die Börse nun verdonnerte, binnen nur zwei Monaten sämtliche Copyright-Verstöße in seinem Netzwerk zu unterbinden, schmeckt ihr nach süßer Rache: KaZaA ist in den Augen der Musikbranchen-Vertreter direkt verantwortlich für millionenfache Rechtsverletzungen, millionenschwere Umsatzeinbußen und den Verlust zahlreicher Jobs weltweit.

Auch Gerd Gebhard, Chef der deutschen Phonoverbände, feierte am Montagmorgen das Urteil in einer Pressemitteilung als "wegweisend für die Branche". Zwar seien "in der letzten Zeit" bei KaZaA "Probleme mit Computerviren, Spyware und jugendgefährdenden Inhalten an der Tagesordnung" gewesen, doch habe das Gericht entschieden, dass die Betreiber von KaZaA "verantwortlich für Millionen von Urheberrechtsverletzungen täglich" seien. Das bedeute nicht mehr und nicht weniger, als dass das Angebot illegal ist.

Gebhard: "Das Urteil bedeutet nicht zuletzt einen weiteren Schub für die legalen Internet-Angebote. Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden."

Wovon Gebhard allerdings getrost ausgehen kann, ist dass KaZaA künftig noch weniger genutzt werden wird als in den letzten zwei Jahren. Zwar urteilte das australische Gericht nicht, dass KaZaA ein illegales Angebot sei, die Börse darf darum zunächst auch weitermachen. Richter Murray Wilcox befand jedoch, dass die P2P-Börse vor allem für illegale Zwecke genutzt wird - und zwar mit Wissen ihrer Betreiber.

Die kostet dieser Spruch so einiges: Sie tragen 90 Prozent der Prozesskosten und müssen nun binnen zwei Monaten Filter entwickeln und installieren, die nachhaltig verhindern, dass über KaZaA copyrightgeschütztes Material getauscht wird. Eine neue, um solche Filter erweiterte KaZaA-Software müsse dann forciert an die Nutzer der P2P-Börse verteilt werden.

An exakt der gleichen Auflage war vor einem halben Jahrzehnt schon Napster röchelnd verreckt - trotz aller Versuche, die die Urmutter aller P2P-Börsen mit ihrem damaligen Partner Bertelsmann unternahm, irgendeine attraktive legale Nutzung für die Software zu etablieren. Bei KaZaA dürfte das heute noch schwerer werden: Entzöge man der Börse alle copyrightgeschützten Materialien, blieben letztlich fast nur die "privaten", unter schwerstkriminellen Bedingungen entstandenen Kinderpornos und Viren übrig.

Auch wenn man das heute in so manchem Kommentar anderes lesen wird: Selbst innerhalb der P2P-Szene gibt es so gut wie niemanden, der KaZaA auch nur eine Träne nachweinen wird. Der juristische Blattschuss auf KaZaA ist darum alles andere als ein "Schock für die P2P-Szene", auch wenn die Industrie das vielleicht gern so sehen möchte.

Denn dass dieses Urteil - von KaZaA-Betreiber Sharman als "Teilsieg" bezeichnet, weil die Betreiber selbst bisher nicht in die Haftung genommen wurden - nichts anderes als ein Todesurteil auf Raten bedeutet, steht außer Frage.

Gut möglich, dass das Gericht selbst diesen Prozess noch einmal beschleunigt.

In einer in Kürze zu erwartenden separaten Anhörung soll es um Schadensersatzzahlungen gehen. Ob sich die anonymen Besitzer des KaZaA-/Sharman-Netzwerkes die noch leisten können oder wollen, bleibt abzuwarten.

Man darf sich allerdings fragen, wozu überhaupt. Selbst wenn man noch immer daran glaubte, dass P2P-Netze trotz iTunes und Co in einer irgendwie "legalisierten" Form irgendwann einmal zum lohnenden Geschäft taugten, wäre dieser Zug für das einst populäre KaZaA doch längst abgefahren: Als P2P-Börse, über die Musik und Filme mit auch einmal bekleideten Darstellern getauscht werden könnten, ist KaZaA seit langem so gut wie tot.

Quelle : www.spiegel.de

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Letzte Frist für Kazaa zum Ausfiltern nicht lizenzierter Songs
« Antwort #1 am: 25 November, 2005, 12:07 »
Der P2P-Filesharing-Dienst Kazaa steht vor einer vergleichbaren Situation wie der ursprüngliche Napster, der den Vater aller Tauschbörsen schlussendlich zur Aufgabe und zur Reinkarnation als kommerzieller Online-Musikabodienst zwang. Ein australisches Gericht legte in einer Verfügung endgültig fest, dass Sharman Networks alle urheberrechtlich geschützten und nicht für den Tausch lizenzierten Musikstücke in Kazaa blockieren müsse. Gelinge dies nicht, habe Sharman Networks den Dienst einzustellen. Sharman Networks hat nun bis zum 5. Dezember Zeit, der Verfügung zu entsprechen, hieß es in australischen Medien.

Im September hatte der Australian Federal Court entschieden, dass die seit 2002 von den Unternehmen Sharman Networks und Altnet für Tauschzwecke zur Verfügung gestellte P2P-Software gegen das Urheberrecht verstoße. Die Firmen hätten mit dazu beigetragen, dass Kazaa-Nutzer gegen die Rechte der Kläger an Musikaufnahmen verstießen, hieß es in der Entscheidung. Zudem hätten die Firmen die Einstellung unter den Nutzern gefördert, dass es "cool sei, Urheberrechte der Musikindustrie zu missachten". Das Gericht gab damals den Betreibern zwei Monate Zeit, die Filesharing-Software dahingehend zu ändern, dass keine urheberrechtlich geschützten Dateien mehr ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber zwischen den P2P-Nutzern getauscht werden können.

Gegen die Entscheidung hat Sharman Networks zwar Widerspruch eingelegt und betont, man könne nicht alle Tauschvorgänge über das Netzwerk ständig kontrollieren. Stattdessen hahe man der Musikindustrie etwa vorgeschlagen, auf Kontrolltechniken wie das ID-System von Audible Magic zu setzen. Das Gericht hatte aber entschieden, dass die KaZaA-Betreiber eine Software zur Verfügung stellen müssen, die mit einer Keyword-Filtertechnik zum Blockieren nicht zum Tausch freigegebener Songs ausgestattet ist. Außerdem müssen sie durch geeignete Maßnahmen erreichen, dass möglichst viele Kazaa-Nutzer auf die neue Software umsteigen.

In dem neuen Entscheid legte das Gericht nun als endgültigen Termin den 5. Dezember fest, an dem die Filter eingeführt sein müssten. Zudem verfügte der Richter, Sharman Networks müsse zur Filterung eine Liste von 3000 Song- und Künstlernamen einsetzen, die von der Musikindustrie geliefert würden. Anwender dürfen die Filterfunktion in der neuen Kazaa-Software nicht ausschalten können; außerdem ist die Musikindustrie berechtigt, die Liste der zu filternden Begriffe in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Diese Filterung soll laut Gericht Urheberrechtsverletzungen so weit wie möglich verhindern, bis im Februar über den Widerspruch von Kazaa gegen den Gerichtsentscheid vom September verhandelt wird.

In einer vergleichbaren Entscheidung hatte der oberste US-Bundesgerichtshof entschieden, dass die Tauschbörsen-Softwarhersteller Grokster und Streamcast Networks für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer der Software verantwortlich gemacht werden könnten: Es gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten. Die US-Musikindustrie feierte diese Entscheidung ähnlich wie ihr australisches Pendant das Urteil gegen Kazaa als durchschlagenden Erfolg gegen die Tauschbörsen. Grokster ebenso wie beispielsweise iMesh kündigten mittlerweile an, ihre Software zu ändern, um einen dem Urteil entsprechenden Dienst zu ermöglichen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66632

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Kazaa kommt wieder
« Antwort #2 am: 18 Juli, 2009, 12:27 »
Nach Informationen des US-Newsdiensts cnet steht Kazaa kurz vor der Wiederauferstehung. Kazaa, einstmals zusammen mit Napster quasi das Synonym für illegales Filesharing, soll cnet zufolge nun als Marke für einen legalen Musik-Downloadservice dienen. Eine Betaversion des neuen Diensts steht bereits seit einiger Zeit zum testen bereit.

Das Mutterunternehmen Brilliant Digital Entertainment habe dafür bereits mit den vier größten Musik-Labels Verträge abgeschlossen. Kazaa soll ab kommender Woche etwa eine Million Musikstücke im Repertoire haben.

Ähnlich wie beim neuen Napster zahlt der Kunde eine monatlichen Pauschalpreis: Für 20 US-Dollar soll es uneingeschränkten Zugriff auf den Bestand geben. Die Dateien sind DRM-geschützt. Sie lassen sich nach Angeben von Brilliant Digital Entertainment nicht auf portablen MP3-Playern, sondern nur auf dem PC abspielen.

Quelle : www.heise.de

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