Autor Thema: US-Regierung plant den "Super-DMCA"  (Gelesen 858 mal)

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US-Regierung plant den "Super-DMCA"
« am: 27 April, 2006, 09:25 »
Vorschlag für eine weitere Verschärfung des Urheberrechts in den USA

Die US-Regierung will den Schutz des geistigen Eigentums weiter stärken. Dazu hat sie einen 24-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem den Versuch einer Urheberrechtsverletzung zur Straftat erklärt, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das US-Justizministerium soll demnach mehr Zuständigkeiten erhalten und die Bundespolizei FBI eine eigene Urheberrechtseinheit aufstellen. Der von Wissenschaftlern und Bürgerrechtlern seit Jahren massiv kritisierte Digital Millennium Copyright Act (DMCA) soll ebenfalls verschärft werden.

Was US-Generalstaatsanwalt Alberto Gonzales im November 2005 ankündigte, nimmt nun konkrete Formen an: Geistiges Eigentum soll stärker geschützt werden. Dazu hat die US-Administration einen Gesetzentwurf zum "Intellectual Property Protection Act of 2006" (IPPA) erarbeitet. Geplant ist neben der Verschärfung strafrechtlicher Bestimmungen, die zivilrechtliche Stellung von Rechteinhabern zu verbessern.

Der Entwurf wird vom Vorsitzenden des Unterausschusses für die Gerichte, das Internet und geistiges Eigentum im Repräsentantenhaus, Lamar Smith, und dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Kongress, James Sensenbrenner, unterstützt; er soll in Kürze im Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Laut CNET begrüßen Industrieverbände wie die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Software and Information Industry Association (SIIA) die Initiative. Im Vorstand der SIIA sitzen unter anderem Vertreter von Oracle, Symantec, Microsoft und Red Hat.

Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sollen massiv verschärft werden. Neu ist die Schaffung der Straftatbestände Versuch ("Attempt") einer Urheberrechtsverletzung und Verabredung ("Conspiracy") zur Urheberrechtsverletzung. Beide sollen künftig genauso hart bestraft werden wie eine vollzogene Tat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein wirtschaftlicher Vorteil aus der Tat gezogen werden kann oder ob der Versuch erfolgreich war.

Bereits die Verbreitung von Kopien "zur kommerziellen Distribution vorgesehener Werke" in "öffentlich zugänglichen Netzwerken" vor ihrer offiziellen Vermarktung soll diesen Straftatbestand erfüllen, wenn der Gegenwert der Kopien mehr als 1.000,- US-Dollar betragen würde. Die vorgesehenen Strafen reichen von 10 Jahren (bisher 5 Jahre) Gefängnis für Ersttäter bis zu 20 Jahren im Wiederholungsfall.

War nach dem DMCA bisher schon die Umgehung von Techniken zur Rechtekontrolle und die Verbreitung dafür geeigneter Techniken eine Straftat, so gilt das in Zukunft beispielsweise auch für die Herstellung solcher Technik, ihren Besitz, ihren Transport oder ihre Entsorgung ("dispose of").

Um die Vielfalt der neuen Straftaten wirksam bekämpfen zu können, soll beim FBI aufgerüstet werden. Dazu gehören die Schaffung einer speziellen Urheberrechtseinheit und der Einsatz von Abhörmaßnahmen bei der Untersuchung unter anderem von Urheberrechtsverbrechen, Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen, Markenfälschung und Wirtschaftsspionage. Die Entwicklung neuer Methoden und Instrumente zur Spurensicherung in solchen Fällen soll mit 20 Millionen US-Dollar unterstützt werden.

Rechteinhaber erhalten dem Gesetztentwurf zufolge künftig mehr zivilrechtliche Möglichkeiten, um die Nutzung der von ihnen vermarkteten Inhalte zu kontrollieren und gegen nicht autorisierte Vervielfältigungen vorzugehen. Hilfsmittel zur Urheberrechtsverletzung müssen zukünftig beschlagnahmt und zerstört bzw. vom Staat versteigert werden. Vorbild sind die Bestimmungen zum Drogenhandel.

Vereinfacht wird ebenfalls die gerichtlich angeordnete Beschlagnahme von "Aufzeichnungen, die die Herstellung, den Verkauf oder den Empfang von nicht autorisierten Kopien oder dazu verwendeten Hilfsmitteln dokumentieren". Davon betroffen sind auch Log-Dateien von Webservern, wie Jason Shultz, Anwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF), gegenüber CNET erläutert. "Die Musikindustrie will die IP-Adresse von jedem, der jemals bestimmte Dateien heruntergeladen hat."

Die Gesetzesinitiative kommt zu einer Zeit, da die Kritik am DMCA lauter wird. Vertreter so unterschiedlicher Institutionen wie der Bürgerrechtsorganisation EFF auf der einen Seite und des konservativen, privaten CATO-Forschungsinstituts auf der anderen Seite fordern die Entschärfung des DMCA.

Zum vierten Mal in Folge hat die EFF vor einigen Wochen einen Bericht zu den negativen Konsequenzen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vorgelegt und ihre Kritik mit Beispielen untermauert. Nach Auffassung der EFF wird der DMCA benutzt, um kritische Meinungsäußerungen zu unterdrücken, legitime Nutzungshandlungen und die wissenschaftliche Forschung zu kriminalisieren, den Wettbewerb einzuschränken und Innovation zu verhindern.

Tim Lee vom CATO-Institut kommt in einem Aufsatz über "die perversen Konsequenzen" des DMCA zu den gleichen Schlüssen wie die EFF: "Der DMCA ist wettbewerbsfeindlich. Er gibt Rechteinhabern - und den Technologieunternehmen, die deren Inhalte verbreiten - die rechtlich abgestützte Macht, geschlossene Technologien zu entwickeln und Wettbewerber daran zu hindern, Interoperabilität herzustellen."

Quelle : www.golem.de

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US-Justizminister Alberto Gonzales hat in Washington einen neuen Gesetzesentwurf zum Schutz von Immaterialgüterrechten vorgestellt, mit dem Copyright-Verletzungen in den USA bald deutlich schärfer verfolgt werden könnten. Mit dem Intellectual Property Protection Act of 2007 (PDF-Datei) soll erstmals bereits der Versuch einer Urheberrechtsverletzung oder des Vertriebs von Raubkopien strafbar werden. Lebenslängliche Haft droht zugleich beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Als Beispiel für die Anwendung einer solchen Klausel brachten Vertreter des Justizministeriums dem US-Magazin CNet News zufolge Mitarbeiter eines Krankenhauses ins Spiel, die nicht-lizenzierte Computer-Programme nutzen und damit Schaden anrichten würden.

"Normale" versuchte oder ausgeführte Copyright-Verletzungen sollen dem Entwurf nach mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden können. Dies würde auch für Privatkopierer gelten, sofern diese einen finanziellen Gewinn aus der Rechtsüberschreitung zögen. Bei Übeltätern, die einen Urheberrechtsverstoß nur beabsichtigen, aber nicht ausführen, sieht das Justizministerium dieselbe "moralische Schuld" wie bei tatsächlichen Copyright-Sündern.

Die Verfolgung von versuchten und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen will Gonzales deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach Ermittlern dabei das Telefonabhören in vergleichbarem Umfang wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Gerätschaften wie Computer, deren Einsatz beim Begehen eines Copyright-Verstoßes beabsichtigt war oder erfolgte, dürften von der Polizei laut dem neuen Vorstoß deutlich einfacher beschlagnahmt werden. Auch die heftig umstrittenen Regelungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA), die das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen verbieten, sollen erweitert werden. Vorgesehen ist weiter eine Verpflichtung der für den Heimatschutz zuständigen Sicherheitsbehörden, bei der versuchten Einfuhr von Konzert-Bootlegs oder vergleichbaren illegalen Aufführungsmitschnitten die Recording Industry Association of America (RIAA) zu informieren.

Die bisherigen Vorstöße für einen Intellectual Property Protection Act aus 2005 und 2006 kamen im Gesetzgebungsverfahren nicht weit. Der inzwischen von den Demokraten dominierte US-Kongress könnte dieses Mal aber ein offeneres Ohr für die Initiative zum stärkeren Copyright-Schutz haben. Der Partei wird zumindest eine große Nähe zu Hollywood nachgesagt, wo der Gesetzesvorschlag bereits lautstark begrüßt wurde. Andererseits machte sich der Demokrat Rick Boucher im US-Repräsentantenhaus während der Oppositionszeit für Änderungen am DMCA stark, durch die er die Rechte der Verbraucher stärken wollte.

Quelle : www.heise.de

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Der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk hat in seinem gerade herausgegebenen "Special 301"-Bericht 46 von 77 untersuchten Ländern unter besondere Beobachtung wegen mangelnder Gesetze zum Schutz und zur Durchsetzung von Urheber- und Patentrechten genommen. 12 Nationen davon sollen mit besonderer Priorität in Augenschein genommen werden. Ihnen werfen die USA vor, beim Schutz der Rechte an immateriellen Gütern weitgehend zu versagen. Erstmals hat das zuständige Washingtoner Amt auch Kanada auf diese tiefschwarze Liste gesetzt. Zur Begründung heißt es, dass der Nachbar noch immer nicht die Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 zum Werkschutz im Internet in nationales Recht umgesetzt habe. Zudem seien die Grenzkontrollen in Hinsicht auf die Beschlagname von Produktfälschungen mangelhaft.

Ganz oben in seinem speziellen Beobachtungsverzeichnis führt der Handelsbeauftragte weiter China und Russland. Besonders besorgniserregend sei der Anstieg der "Internetpiraterie" im Reich der Mitte, heißt es in dem Report. Peking müsse zudem mehr Anstrengungen für die strafrechtliche Verfolgung von "Raubkopien" und Produktfälschungen unternehmen. Das entsprechende Vorgehen rund um die Olympischen Spiele im vergangenen Jahr habe sich wieder abgeschwächt. Es sei im Gegenteil zu hören, dass staatliche Stellen offenbar angesichts der Finanzkrise "sanfter" an die Durchsetzung von Gesetzen zum Schutz etwa von Patentrechten oder des Copyright herangehen würden. In Russland betrachten die USA vor allem mit Sorge, dass "wilde Verwertungsgesellschaften" mit illegalen Webseiten für Musikdownloads "Lizenzen" aushandeln würden, ohne dafür eine Berechtigung zu haben.

Neu auf der "Priority Watch List" finden sich neben Kanada Algerien und Indonesien wegen langsamer bis nicht durchgeführter Verfolgung von Straftaten im Bereich geistigen Eigentums und dem Aufstellen von Importverboten gegen verschiedene Medikamente und klinische Geräte. Genau im Auge behalten sowie in gesonderten bilateralen Verhandlungen bearbeiten wollen die USA zudem Argentinien, Chile, Indien, Israel, Pakistan, Thailand und Venezuela. Südkorea werden dagegen deutliche Fortschritte beim Urheberrechts- und Patentschutz attestiert. 33 weitere Handelspartner von Bolivien und Brasilien über Italien, Norwegen, Polen, Tschechien und Spanien bis zu Vietnam finden sich etwa wegen der Duldung von Schwarzmärkten auf der "normalen" Beobachtungsliste wieder. Gespräche auch mit diesen sind laut Kirk gerade in "Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit" nötig, um die "großen Stärken Amerikas in der globalen Ökonomie – unsere Innovation und Kreativität" aufrechtzuerhalten.

Die International Intellectual Property Alliance (IIPA), der Lobbyvereinigungen wie die Business Software Alliance oder die Motion Picture Association for America (MPAA) angehören, begrüßte den Bericht rasch in einer Stellungnahme (PDF-Datei). Sie deutete ihn als Zeichen, dass Washington auch unter dem neuen Präsidenten Barack Obama hart bleibe im Kampf gegen illegale Kopien und Produktpiraterie. Bürgerrechtsorganisationen wie Knowledge Ecology International (KEI) taten den Report dagegen als "täuschendes, einseitiges Handelswerkzeug" ab, das allein den Interessen von US-Konzernen und Hollywoods diene und aus deren Eingaben zusammenkopiert worden sei.

Consumers International, ein US-Dachverband vieler Verbraucherschutzorganisationen, hat mit der Veröffentlichung einer Gegenliste (PDF-Datei) mit 16 Ländern reagiert, in denen die Urheberrechtsgesetze in besonderer Weise auch den Interessen der Nutzer gerecht werden. Die Führung haben darin Indien, Südkorea und China übernommen. Die USA liegen aufgrund ihrer "Fair Use"-Bestimmungen zur teilweisen Einschränkung des Copyright im Sinne der Allgemeinheit auf dem vierten Platz. Umso stärker kritisierte ein Vertreter der Vereinigung, dass die US-Regierung andere Länder von der Verabschiedung oder Aufrechterhaltung entsprechender Schrankenregeln abhalten wolle. Am schlechtesten schätzen die Verbraucherschützer Großbritannien ein, da Konsumenten dort trotz einer 500-jährigen Copyright-Geschichte gar keine Freiheiten im Umgang mit geschützten Werken hätten und sich nicht einmal Privatkopien ziehen dürften.

Quelle : www.heise.de

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USA beschließen drei wichtige Ausnahmen des DMCA
« Antwort #3 am: 27 Juli, 2010, 08:56 »
Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verbietet Endnutzern regelmäßig, technische Sperren zum umgehen. Für so genannte „jailbreaker“, „unlocker“ und auch für Video-Künstler sind nun wichtige und weitreichende Ausnahmen beschlossen worden.

Eine der nutzlosesten weil nicht verfolgbaren Bestimmungen des Urheberrechts bzw. des Copyrights im 21. Jahrhundert ist das Verbot, technische Schutzmaßnahmen von Rechteinhabern (DRM) zu umgehen. Denn wer DRM nur für private Zwecke umgeht oder außer Kraft setzt ohne danach das Medium illegal zu verbreiten, dem kann mangels Kenntnis kaum nachgewiesen werden, gegen die entsprechende Vorschrift verstoßen zu haben. Selbst wenn ein solcher Verstoß einem Rechteinhaber bekannt würde, wäre eine Abmahnung aufgrund des minimalen Streitwerts (Verkaufspreis des Einzelexemplars) auch ökonomisch uninteressant.

The Electronic Frontier Foundation (EFF), seit Jahren aktiv im Kampf gegen unsinnige und technologie- wie nutzerfeindliche Copyright-Bestimmungen in den USA, hat nun auf zwei Feldern drei Siege errungen: Künftig ist es kein Verstoß gegen den DMCA, wenn man ein Telefon entsperrt und damit für alle Mobilfunkbetreiber öffnet („unlocking“) oder wenn man vom Beitreiber nicht genehmigte Applikationen auf seinem Gerät in Betrieb nimmt und dafür ebenfalls technische Sperren umgeht oder außer Kraft setzt.

Beide technischen Sperren schützen, so die von der EFF vertretene und vom Copyright Office übernommene Erkenntnis, nämlich nicht urheberrechtlich geschützte Werke vor illegaler Verwendung, sondern sind eher dazu da, Nutzer an entsprechende Netze und Betreiber zu binden.

Eine weitere „Schranke“ (Ausnahme) können nun Amateur Video-Künstler für sich in Anspruch nehmen: Ihnen ist es ab sofort erlaubt, aus kleinen Schnipseln auch von urheberrechtlich geschütztem Material neue Werke herzustellen – und für diesen Zweck auch jene technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, mit denen beispielsweise DVDs versehen sind. Damit ist die bisher von den Filmstudios beziehungsweise Rechteinhabern vertretene Meinung nicht mehr relevant, dass eine Umgehung oder Aushebelung von DRM zu jedem auch legalen Zweck ein Verstoß gegen den DMCA ist.

Damit passen die USA ihre Copyright-Gesetzgebung in einer ähnlichen nutzerfreundlichen Richtung an wie schon Brasilien, das ebenfalls unter anderem die Umgehung von DRM-Schutzmaßnahmen zu legalen Zwecken erlaubt hat.

In Deutschland und Österreich ist es übrigens immer (und immer noch) verboten, DRM-Schutzmechanismen zu egal welchen Zwecken zu umgehen.

Quelle : www.gulli.com

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