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«So profitieren Sie vom Schweizer Sozialsystem»
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Autor
Thema: «So profitieren Sie vom Schweizer Sozialsystem» (Gelesen 1163 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
spoke1
Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
Premium-Cubie
Beiträge: 2718
kaffeine Fan
«So profitieren Sie vom Schweizer Sozialsystem»
«
am:
29 Januar, 2009, 23:26 »
Man kann das was hier folgt leider nicht ernst nehmen, so recht ins Forum einordnen kann ich es nicht. Abzocke steckt in jedem Fall dahinter. Aber auch eine Priese Sarkasmus. Ein Schelm wer böses dabei denkt
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Eine deutsche Internetseite bietet Beratung für Arbeitslose an, die sich in der Schweiz niederlassen und von den hiesigen Sozialleistungen profitieren wollen. Die Schweizer Behörden bezeichnen das Angebot als «Unsinn».
Dossier: Personenfreizügigkeit
Die Internetseite «come-to-switzerland.com» gibt für 3500 Euro Auskunft über Tipps und Tricks für die Einreise in die Schweiz.
«Sind Sie noch Hartz-IV-Empfänger? Seien Sie nicht dumm, lassen Sie es sich lieber in der Schweiz gutgehen!» Mit diesen Worten preist die deutsche Internetseite ««come-to-switzerland.com»» ihre Dienstleistungen an. Diese richten sich speziell an Sozialhilfeempfänger aus Deutschland, die mit dem Gedanken spielen, in die Schweiz auszuwandern. «Sie müssen nur eine Arbeit nachweisen und wenn es nur ein Pro-forma-Job für 500 Fr. ist», frohlockt der Anbieter. Und: Das Zauberwort heisse Personenfreizügigkeit, denn damit habe jeder EU-Bürger Anspruch auf Leistungen des schweizerischen Sozialsystems. Unterstützung und Tipps für die Einreise in die Schweiz gibt es von «come-to-switzerland.com» gegen Bezahlung eines satten Beratungshonorars von 3500 Euro. Doch ist es tatsächlich so einfach, als EU-Bürger in die Schweiz einzureisen und hier auf Kosten des Staates zu leben?
«Ein Pro-forma-Job für 500 Franken reicht»
«Unsinn! Ganz so einfach ist es nicht, in der Schweiz Sozialleistungen zu beziehen», sagt Antje Baertschi vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Bleiben dürfe nur, wer einen Arbeitsvertrag vorweisen könne. «Arbeitslosenentschädigung bekommen EU-Bürger nur, wenn sie mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet haben», stellt Baertschi klar. Die Versprechungen auf der Internetseite «come-to-switzerland.com» seien somit völlig irreführend, denn: «Selbst wenn ein Hartz-IV-Bezüger es in die Schweiz schafft, wie will er von einem 'Pro-forma-Job' mit 500 Franken Monatslohn leben?»
Was aber, wenn der Hartz-IV-Bezüger den Schweizer Behörden zwar einen Arbeitsvertrag vorgewiesen hat, jedoch kurze Zeit später die Stelle wieder kündet? «Kündigungen kurz nach Stellenantritt sind grundsätzlich zweifelhaft und müssen von der Arbeitslosenkasse zwingend abgeklärt werden», heisst es in einer offiziellen Stellungnahme des Seco. Liege ein Rechtsmissbrauch vor, so verliere der EU-Bürger sowohl sein Anrecht auf finanzielle Unterstützung als auch das Aufenthaltsrecht in der Schweiz.
«Lassen Sie es sich in der reichen Schweiz gut gehen!»
«Sie haben Hartz IV gar nicht nötig, lassen Sie es sich in der reichen Schweiz gut gehen», lautet der haarsträubende Ratschlag von «come-to-switzerland.com». Alles Mumpitz, meint das Seco, denn: «Selbst wer es bis zum Bezug von Schweizer Arbeitslosengeldern schafft, riskiert, bereits nach einem Jahr wieder nach Hause reisen zu müssen», erklärt Antje Baertschi. EU-Bürger, die über längere Zeit arbeitslos blieben, riskieren laut Seco die Sistierung ihrer Aufenthaltsbewilligung.
Das Seco versucht derzeit, den Betreibern von «come-to-switzerland.com» auf die Spur zu kommen. Bislang ohne Erfolg. Was die Sache besonders dubios erscheinen lässt: Der Domain-Inhaber weist jede Verantwortung von sich und gibt keine Informationen über den Anbieter heraus. Es handelt sich also um eine anonyme Webseite, für deren Inhalt sich keiner so recht verantwortlich zeigen will. Ebenfalls verdächtig ist der Umstand, dass der Domaininhaber weitere, Webseiten mit fragwürdigen Inhalten betreibt.
Auf Spekulationen, ob sich hinter «come-to-switzerland.com» eine PR-Aktion gegen die bevorstehende Abstimmung zur Personenfreizügigkeit verbergen könnte, wollte sich das Seco jedoch nicht einlassen.
Quelle:
http://www.20min.ch/news/dossier/freizuegigkeit/story/-So-profitieren-Sie-vom-Schweizer-Sozialsystem--12725620
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32
Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche
Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: «So profitieren Sie vom Schweizer Sozialsystem»
«
Antwort #1 am:
30 Januar, 2009, 00:34 »
Eigentlich kaum verwunderlich, dass der Domain-Inhaber in München residiert, ausserhalb des Geltungsbereichs Schweizer Rechts.
Und völlig klar, dass der jede Verantwortung abzulehnen versucht. Für ihn gilt deutsches Recht, wie für abgezockte Opfer.
Wenn er also meint, sich heraushalten zu können, irrt er sich. Sofern er den (angeblich anonymen) Betrüger deckt, macht er sich dessen Handlungen mindestens als Helfer oder Mitstörer zueigen.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
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,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
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