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Thema:
PC-Hersteller sollen Urheberabgaben nachzahlen
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Thema: PC-Hersteller sollen Urheberabgaben nachzahlen (Gelesen 872 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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PC-Hersteller sollen Urheberabgaben nachzahlen
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am:
07 August, 2007, 13:13 »
Rückwirkend ab 2002 werden bis zu 36,21 Euro fällig
Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hat laut Financial Times Deutschland im Streit zwischen PC-Herstellern und Verwertungsgesellschaften festgelegt, dass ab 2002 für jede im PC eingebaute Festplatte rückwirkend 15 Euro Abgaben fällig werden.
Nach Auffassung der Schiedsstelle seien "PC mit eingebauter Festplatte erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen", zitiert die FTD aus dem Schiedsvorschlag. Der Leiter der Schiedsstelle, Jörg Portmann, verwies auch auf die Verkaufsargumente der PC-Hersteller: "Eine Firma warb mit dem Spruch 'Dieser PC ersetzt ihren DVD-Rekorder'. Das ist eines der Argumente dafür, dass wir eine Vergütungspflicht sehen." Ob einer oder mehrere der betroffenen PC-Hersteller gegen den Entscheid vor Gericht gehen werden, ist noch offen.
Zusätzlich zu den Urheberabgaben auf Festplatten müssen die PC-Hersteller für verbaute DVD-Brenner bereits jetzt 9,21 Euro an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Noch nicht rechtskräftig ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München, wonach zusätzlich für das Kopieren von Texten 12,- Euro fällig werden sollen. Sollte das Urteil beim Bundesgerichtshof Bestand haben und sollte der Schiedsspruch rechtskräftig werden, würden sich die Abgaben auf 36,21 Euro pro neu verkauften PC summieren.
Die betroffenen PC-Hersteller schätzen die Höhe der für 2002 bis 2005 gegebenenfalls zu leistenden Abgaben bei ca. 13 Millionen verkauften PCs auf rund 200 Millionen Euro. Zwar haben die großen Hersteller Rücklagen gebildet, aber gerade kleinere Unternehmen könnten laut Branchenverband Bitkom in Zahlungsschwierigkeiten geraten. "Die Auswirkungen auf den PC-Handel wären verheerend", so Judith Lammers vom Branchenverband Bitkom.
Mit dem Inkrafttreten des zweiten Korbs der Urheberrechtsreform, mit dem Ende 2007 oder Anfang 2008 zu rechnen ist, werden sich die Abgabensätze weiter erhöhen. In der Gesetzesnovelle ist vorgesehen, dass Rechteinhaber und Gerätehersteller die Höhe der Abgaben untereinander aushandeln sollen. Eine ursprünglich vorgesehene Kappung der Abgaben hat die Bundesregierung auf Drängen der Verwertungsgesellschaften wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Der Bitkom sieht die Gefahr eines wachsenden Standortnachteils. "Die deutsche IT-Branche und die deutschen Verbraucher haben im EU-Vergleich wieder einmal das Nachsehen", kommentierte der Bitkom-Vorsitzende Jörg Menno Harms anlässlich der Verabschiedung des zweiten Korbs Anfang Juli 2007. Schließlich würden in anderen EU-Ländern vergleichbare Abgaben nicht fällig.
Die Verwertungsgesellschaften haben bereits deutlich gemacht, dass sie eine weitere Erhöhung der Abgaben anstreben. So sei durchaus vorstellbar, dass in Zukunft auch auf Mobiltelefone, PDAs und Digitalkameras Urheberabgaben fällig würden.
Eine Reihe großer Gerätehersteller, darunter HP, Epson, Canon und Brother, haben sich zur Initiative gegen Urheberrechtsabgaben zusammengeschlossen. Sie setzen sich für "individuelle Abrechnungssysteme" auf Basis von digitalem Rechtemanagement (DRM) statt Pauschalabgaben ein. Zu diesem Zweck fordern sie für die "Verwertungsgesellschaften [...] einen gesetzlichen Auftrag zum Aufbau einer DRM-Infrastruktur" und die Förderung von DRM durch die öffentliche Hand.
Quelle :
www.golem.de
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:
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16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
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Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: PC-Hersteller sollen Urheberabgaben nachzahlen
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Antwort #1 am:
07 August, 2007, 16:49 »
Wie gross war in '02 die durchschnittliche eigebaute Platte?
40 Gb? Oder 60, oder 80?
Rechnen wir den Platz für Betriebssystem und Anwendungen ab, für Caches, Swap, die übliche Recovery-Partition, Backups usw., was bleibt da noch für 'Fernsehfilme' und deren
regelmässige
Vervielfältigung?
Und wie sollten die 'Fernsehfilme' üblicherweise darauf gelangen?
TV-Karten waren seinerzeit ebensowenig üblich, wie schnelles DSL.
Solch ein Standard-Rechner ist eben NICHT erkennbar für das Vervielfältigen von Fernsehfilmen (bzw. erst einmal den Empfang selbiger) ausgelegt.
Erst die Aufrüstung mit zusätzlicher Technik ermöglicht den standardmässigen derartigen Gebrauch.
Somit sind Belastungen mit pauschalen Abgaben eben an dieser zu orientieren.
Und weil immer mehr Restrikionen gerade die private Kopie strikt einengen, sind auch die Kriterien entsprechend eng zu fassen.
Auf Verbotenes sind in einem Rechtsstaat ohnehin keine Gebühren erhebbar.
Also sollen sie von mir aus Geräte und Software mit Abgaben zu belasten versuchen, die tatsächlich zu (legalen) Kopier-Zwecken geeignet sind
und bleiben
.
Zudem bleibt zu hoffen, dass sich die Industrie gegen solche unsinnigen Belastungen zu wehren weiss, wie seinerzeit gegen die Sat-Gebühren bzw. Registrierung ohne Gegenleistung der Bundespost, oder die Mikrowellen-Abgabe entsprechend.
Auch diese wurden nicht von Grosskonzernen gekippt, sondern von eher kleineren Betrieben, die sich zu Recht von Anfang an quergestellt haben und auch sofort intensiv an die Öffentlichkeit gegangen sind.
Leider hat das nicht immer geklappt, wie man u.a. von Lizenz-Abgaben auf bestimmte Empfangs- oder Dekodierungs-Techniken (bei Analog-Sat, DVB und DVD) erinnern wird, aber da ging's immerhin um tatsächlich genutzte und qualitativ wie quantitativ erfassbare Dinge, wie die Doppel-Super-Schaltung (Stichwort Westinghouse), MPEG2-Codecs usw.
Jedenfalls muss es endlich aufhören, dass Verbraucher wie Hersteller und Händler immerzu erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt werden, die einen durch die Entwertung längst bezahlter Eigenschaften, die anderen durch ständige unkalkulierbare Nachforderungen der Gierigen...
Auch hier sind die sauer erwirtschafteten Früchte ehrlicher Arbeit in Gefahr, auf allen Seiten.
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
Cinergy S2 USB HD
,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
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GEMA will Urheberrechtspauschale auf PCs gerichtlich erzwingen
«
Antwort #2 am:
15 August, 2007, 15:21 »
Die GEMA und andere Urheberrechtsvertretungen wollen die Zahlung einer Urheberrechtspauschale auf Computer gerichtlich erzwingen. Das klare "Nein" der Geräteindustrie zur Übernahme einer Kopiervergütung in Höhe von 15 Euro pro Rechner als Ausgleich für die Privatkopien zwingt die Rechteinhaber nach Ansicht der Musikverwertungsgesellschaft dazu, "die ihnen zustehenden Ansprüche auf dem Gerichtsweg durchzusetzen". Den Hinweis des IT-Branchenverbands Bitkom, dass die Urheberabgabe zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher führe, hält der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker in der an Schärfe gewinnenden Auseinandersetzung für ein Scheinargument: "Die Verbraucher werden von der Industrie doch bereits seit Jahren mit den den Rechteinhabern zustehenden Vergütungen belastet, die jedoch nicht an die Berechtigten abgeführt, sondern zur Steigerung ihrer Gewinne verwendet werden."
Heker spielt mit dem Vorwurf auf die Praxis vieler Hersteller und Importeure an, angesichts des sich bereits seit Jahren hinziehenden Streits bereits Rücklagen für die Nachzahlung der Vergütungspauschale fürs private Kopieren gebildet und diese so schon in ihre Preise eingerechnet zu haben. Der GEMA-Chef ist zugleich überzeugt davon, "dass der mündige Verbraucher angesichts der Vorteile, die dieser durch das freie private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genießt, auch bereit ist, dafür eine im Verhältnis nur geringfügige Vergütung zu bezahlen". Der Geräteindustrie hält er dagegen vor, vom Streben nach "Gewinnmaximierung" geleitet zu sein. Mit dem Zwang, nun nach einem jahrelangen Schiedsverfahren Klage vor Gericht erheben zu müssen, bleibe den Kreativen "der gerechte Lohn für ihre Arbeit auf Jahre verwehrt".
Am 31. Juli hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in 22 Parallelverfahren der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), welche die Interessen der Verwertungsgesellschaften vertritt, gegen führende PC-Hersteller und -Importeure Einigungsvorschläge unterbreitet. Demnach wären pro Gerät 15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die private Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung zu zahlen, und zwar rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2002.
Der Bitkom lehnt laut einer Mitteilung aus der vergangenen Woche eine entsprechende Geräteabgabe aber im Grundsatz und der Höhe nach strikt ab: "Eine solche Pauschalabgabe für PCs wäre nicht nur ein herber Schlag für Verbraucher, sondern auch für Händler und Hersteller", schimpfte der Verbandsvizepräsident Jörg Menno Harms. "Sie führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. In keinem europäischen Land wird eine PC-Abgabe in dieser Form gezahlt." Der Bitkom verweist in seiner Kritik auf die bereits für Brenner zu zahlenden Vergütungen sowie auf eine im Raum stehende weitere PC-Abgabe für die Textvervielfältigung auf PCs. Damit kämen insgesamt zu hohe Belastungen auf die Industrie zu.
Für Heker ist diese Haltung des Bitkom "ein schlechtes Vorzeichen" für die Zeit nach dem Inkrafttreten der umstrittenen zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. Mit der vom Bundestag bereits verabschiedeten und nur noch vom Bundesrat zu billigenden Novelle sollen Verwertungsgesellschaften und Industrie die Art und Höhe der Zahlung von Urheberrechtspauschalen weitgehend unter sich im Konsens ausmachen. Bei Streitigkeiten soll ein straffes Verfahren über ein Schiedsgericht prinzipiell Rechtsklarheit schaffen.
Quelle :
www.heise.de
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