Autor Thema: Die EU-Verfassung: Ein demokratisches Paradestück?  (Gelesen 1812 mal)

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Die EU-Verfassung: Ein demokratisches Paradestück?
« Antwort #15 am: 13 Januar, 2007, 18:05 »
Die Europäische Union gefährdet nach Ansicht des früheren Bundespräsidenten Herzog die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Das will der CDU-Politiker verhindern. Wie, hat er in einem Zeitungsbeitrag beschrieben.
 
Der frühere Bundespräsident Roman Herzog sieht die parlamentarische Demokratie in Deutschland ernsthaft bedroht. Als Ursachen nennt er «erhebliche Fehlentwicklungen in der Europäische Union». «Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann», heißt es in einem Beitrag, den Herzog als Kuratoriumsmitglied des Centrums für Europäische Politik (CEP) gemeinsam mit dem CEP-Direktor Lüder Gerken für die «Welt am Sonntag» geschrieben hat.

Die Politik der Europäischen Union «leidet in besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung», schreiben Herzog und Gerken. Der Bundestag sei in die für Deutschland relevante EU-Gesetzgebung nicht so eingebunden, wie es das Grundgesetz für das deutsche Parlament verlange.

EU-Verfassung keine Lösung

Viele Bundestagsabgeordnete seien über diese Entwicklung ebenfalls beunruhigt, scheuten aber davor zurück, dies öffentlich zu äußern. Hinzu komme, dass die EU immer weitere Kompetenzen erlange, obwohl dies sachlich häufig nicht angebracht sei. Die heutigen politischen Strukturen, die «dieser schleichenden Zentralisierung» Einhalt gebieten sollen, hätten versagt.

Herzog und Lüders kommen zu dem Schluss, dass diese Probleme durch die EU-Verfassung nicht gelöst werden können. Vielmehr sehen die beiden sogar die Gefahr, dass der Verfassungsvertrag die ihrer Ansicht nach bestehenden Mängel sogar noch verfestigt. Aus diesem Grund verlangen sie eine konstruktive öffentliche Debatte über Stärken und Schwächen der Verfassung. Der derzeitige Verfassungsentwurf sei abzulehnen.

Institutionelle Veränderungen

Konkret fordern die beiden Autoren eine Umwandlung des Ministerrates in eine zweite Kammer, die sachwidrige EU-Regelungen verhindern, aber nicht selbst betreiben kann. Außerdem fordern die beiden eine exakte Festlegung der Zuständigkeiten der EU, um die schleichende Zentralisierungstendenz in der EU-Politik aufzuhalten. Auch solle, wie in Deutschland selbstverständlich, das sogenannte Diskontinuitätsprinzip eingeführt werden. Danach verfallen Gesetzesvorhaben am Ende einer Legislaturperiode automatisch, sodass sich die EU nicht, wie momentan üblich, stets aufs Neue mit über zehn Jahre alten Gesetzesinitiativen befassen muss.

Weiterhin solle den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, der EU die Zuständigkeit über einen bestimmten Politikbereich wieder zu entziehen. Dadurch werde einer exzessiven Machtausübung durch EU-Organe vorgebeugt, schreiben Herzog und Gerken. Sie verlangen den Aufbau eines Gerichtshofes für Kompetenzfragen, dessen Unabhängigkeit durch die Zusammensetzung aus Mitgliedern der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte garantiert werden soll.

Globalpolitische Interessen

Herzog und Gerken bemängeln schließlich an dem Verfassungsvertrag, dass er in der Außen- und Sicherheitspolitik eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen denjenigen Mitgliedstaaten, die dies wollen, praktisch unmöglich mache. Hierfür sei nämlich die Zustimmung sämtlicher EU-Mitgliedstaaten erforderlich. «Er schadet daher den globalpolitischen Interessen Europas und ist auch deshalb abzulehnen», stellen der ehemalige Bundespräsident und der CEP-Direktor fest.

Das von Lüder Gerken geleitete Centrum für Europäische Politik (CEP) ist ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum, das Gesetzesvorhaben der Europäischen Union bewertet – bevor sie verabschiedet werden. Auf der Basis ordnungspolitischer Grundsätze unterrichtet das CEP Politik und Gesellschaft über Entwicklungen auf EU-Ebene und deren Auswirkungen und unterstützt die Entscheidungsträger in Deutschland bei ihrer aktiven Mitgestaltung der EU-Politik.

Quelle : www.netzeitung.de

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Die EU-Verfassung: Ein demokratisches Paradestück?
« Antwort #16 am: 16 Januar, 2007, 19:04 »
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft will die gescheiterte und weiterhin unbeliebte EU-Verfassung wieder in die Gänge kriegen

In Deutschland haben die Volksvertreter im Mai 2005 über ein wegweisendes Dokument abgestimmt, das im Zweifel über dem Grundgesetz steht: Die EU-Verfassung. Wie eine Sendung des Fernsehmagazins Panorama damals herausfand, hatten viele Abgeordnete die Verfassung nicht einmal gelesen. Dennoch stimmten 95 Prozent der deutschen Parlamentarier für dieses grundlegende Dokument. Nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden war diese Verfassung Europas eigentlich tot. Nun will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sie wiederbeleben.

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Quelle : www.heise.de

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Ein hässlicher Vertrag
« Antwort #17 am: 23 Juni, 2007, 17:39 »
Trotz klangvoller Statements war der jüngste europäische Gipfel kein Erfolg. Wohl aber eine gefährliche Weichenstellung für die Zukunft der Gemeinschaft.

Spitzentreffen der Europäischen Union folgen eigenen Regeln: Zunächst wird das Ende des Staatenbundes herauf beschworen, um dann Mini-Kompromisse, Ausnahmeregelungen oder Nebensächlichkeiten als den großen Wurf zu verkaufen. Nicht anders war es beim "Verfassungsgipfel" vom Donnerstag bis Samstag in Brüssel.

Zum Schluss konnten doch noch alle ihr Gesicht wahren: Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, noch eine Woche amtierende EU-Ratspräsidentin, sprach mit ihren antrainierten Lächeln vor der Presse von einem "deutlichen, wichtigen Fortschritt für die Europäische Union". Die 18 Staaten, die den EU-Verfassungsvertrag bisher ratifizierten, müssen ihr Votum nicht als entwertet betrachten. Polens Präsident Lech Kaczynski, der sein Land durch die veränderte Stimmenzahl im EU-Ministerrat benachteiligt sah, hat die Gewichtung Warschaus in dem Gremium zumindest für einige Jahre gerettet. Und auch der britische Noch-Premier Tony Blair, wegen seiner am Rande des G-8-Treffens in Heiligendamm bekundeten Präferenz für einen Mini-Vertrag auf der Insel heftig gescholten, kann mit dem Gipfeldokument beruhigt nach Hause fahren.

Bereits seit Wochen wurde auf den Fluren des Berlaymont, des Sitzes der EU-Kommission, kolportiert, es werde einen "hässlichen Vertrag" geben. Gemeint war damit aber nicht der Inhalt des Papiers. Vielmehr fürchtete man die zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen des Textes. In der Nacht zum Sonnabend wurden dann tatsächlich umfangreiche Änderungen am Ausgangsentwurf vorgenommen. So sieht der Kompromiss nun vor, dass die Stimmgewichtung im Rat bis 2014 beibehalten wird und danach, nach Einführung der "doppelten Mehrheit" immer noch drei Jahre lang Übergangsregelungen zum Schutz der kleineren EU-Länder gelten.

Die Außenpolitik der Union wird nach dem Willen Londons von einem "Hohem Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik", zugleich Vizepräsident der EU-Kommission, geleitet. Zwar entspricht er mit seinen Kompetenzen weitgehend dem eigentlich geplanten EU-Außenminister, kratzt mit seiner jetzigen Bezeichnung aber nicht an der Souveränität Großbritanniens. Ausgelagert aus dem EU-Vertrag wird – ebenfalls auf Wunsch der Briten – die Grundrechtecharta. Sie soll allerdings durch einen speziellen Beschluss (außer für Großbritannien) für bindend erklärt werden.

Buchstäblich bis zur letzten Minute hatten Merkel und ihr Verhandlungsteam die Gegner der EU-Verfassung bearbeitet. Zum Einsatz kam dabei auch das so genannte Beichtstuhlverfahren. Dabei werden die Widerspenstigen einzeln zum Konferenzvorsitz einbestellt, um ihre Zustimmung zu wichtigen Beschlüssen doch noch zu erreichen. Bekannt ist diese Methode unter anderen aus der alle sieben Jahre stattfindenden "mittelfristigen Finanzplanung".

Bedenken Polens nicht unberechtigt

So haben die traditionell europaskeptischen Briten mit dem Beichtstuhl reichlich Erfahrung, während Polens Präsident erstmals mit diesem Zuckerbrot-und-Peitsche-Verfahren Bekanntschaft machte – und letztlich dem Druck nicht gewachsen war. Dazu mag auch beigetragen haben, dass führende europäische Politiker, wie der Präsident des Europaparlaments Hans-Gert Pöttering, Warschau schon vor dem Gipfel nachdrücklich vor einer "Schädigung" Europas warnten.

Man kann der Warschauer Regierung viel vorwerfen: Eine Staatsführung mit autokratischen Zügen, die Aushebelung der Pressefreiheit oder die Diskriminierung Homosexueller. Nicht jedoch, dass sie mit ihren Vorschlägen zu einer neuen Stimmgewichtung im Rat Europa sprengen wollten. Denn die Bedenken Polens sind nicht unberechtigt.

Die vier "Großen" der EU – Frankreich, Großbritannien, Italien und Deutschland – verfügen derzeit über je 29 Stimmen im Ministerrat, dem eigentlichen Entscheidungsgremium, was gerade einmal acht Prozent der Gesamtstimmen ausmacht. Wird jedoch, wie nun beschlossen, die Bevölkerungszahl über den Stimmenanteil entscheiden, kommen die vier Staaten auf 53 Prozent. Zwar wäre damit die "doppelte Mehrheit" (55 Prozent der Staaten, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) noch nicht erreicht. Dass sich eine Reihe der verbleibenden 23 Mitgliedsländer der Vierergruppe bei wichtigen Beschlüssen anschließen wird, darf aber angenommen werden.

Als problematisch zeigte sich in Brüssel, dass die Gebrüder Kaczynski die Spielregeln in der EU offensichtlich noch nicht verinnerlicht haben. Denn letztlich ist die Gemeinschaft ein permanentes Konfliktmanagement zwischen widerstreitenden nationalen Interessen. Und dieses vollzieht sich nicht zuletzt übers Geld. Schon auf dem Nizza-Gipfel im Dezember 2000 war die prinzipielle Zustimmung der südlichen EU-Länder zur Aufnahme osteuropäischer Staaten mit weiteren finanziellen Zuschüssen zu Brüssels Mittelmeerpolitik erkauft worden.

Denn bekanntlich sind gerade Deutschland und Frankreich als traditionelle Handels- und Wirtschaftspartner der Neumitglieder Nutznießer der Erweiterung. Zudem ist Polen inzwischen sogar zum größten Empfänger von Strukturfondsmitteln aus EU-Kassen avanciert. Im vergangenen Monat hatte die Kommission Gelder in Höhe von 67 Milliarden Euro für 2007 bis 2013 freigegeben.

Zumindest dafür hatten sich einige Regierungen mehr Entgegenkommen Warschaus in der Verfassungsfrage versprochen. Selbst die große Zustimmung der polnischen Bevölkerung zur EU – 67 Prozent halten nach der jüngsten Eurobarometer-Umfrage (PDF-Datei) die EU-Mitgliedschaft für eine "gute Sache" – prallte an der Kaczynski-Doppelspitze ab. Erst das Angebot der Verschiebung der "doppelten Mehrheit" führte zum Einlenken Warschaus.

Dominanz Marktwirtschaft, Ausblendung der Sozialpolitik, fortgesetzte Militarisierung

Weitgehend unbeachtet blieben im Streit um Stimmenverhältnisse und institutionelle Änderungen die politischen und wirtschaftlichen Weichenstellungen des Grundlagenvertrags. Denn für diese wurden die Vorgaben des Verfassungsvertrags als Blaupause genutzt. So ist die Dominanz Marktwirtschaft, die weitgehende Ausblendung der Sozialpolitik und die von den realen Notwendigkeiten abgekoppelte europäische Geldpolitik ebenso weiterhin Bestandteil des Vertrags wie die fortgesetzte Militarisierung der EU.

Diskutiert wurde in Regierungskreisen über diese Prämissen kaum, sondern allein darüber, wie die in Frankreich und den Niederlanden durchgefallene Verfassung, die seit der Berliner Erklärung (PDF-Datei) zum 50. EU-Geburtstag nur noch Vertrag heißen soll, doch noch durchgebracht werden könnte.

Wie das Dokument aber genannt wird spielt für dessen Rechtsverbindlichkeit ebenso wenig eine Rolle wie die Frage, ob die berüchtigten "Ausführungsbestimmungen" im dritten Teil des Verfassungsentwurfs (die ohnehin schon zum großen Teil EU-Recht sind) nun Bestandteil des neuen Vertrags sind oder von diesem abgekoppelt werden. Damit wird tatsächlich ein hässlicher Vertrag Europas Zukunft bestimmen.

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Betrug am Bürger - Von der EU-Verfassung zum Reformvertrag
« Antwort #18 am: 27 Juli, 2007, 14:27 »
Schnell soll es gehen. Bis zum Treffen der EU-Regierungschefs im Oktober soll der Reformvertrag unter Dach und Fach sein, fertig zur Ratifizierung in den Parlamenten, ganz nach den Vorgaben des Abschlussgipfels der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juni. Nur in Irland dürfen die Bürger abstimmen, vielleicht auch in Dänemark, wo die Regierung die Entscheidung über ein Referendum noch bis zum Oktober hinauszögern will.

In den Niederlanden fordert die Sozialistische Partei eine Volksabstimmung. Sie hatte 2005 für ein "Nee" zum Verfassungsvertrag mobilisiert, verbuchte im Jahr darauf beachtliche Wahlerfolge und sitzt seitdem als drittstärkste Kraft im Parlament. Das Verfassungsgericht in den Niederlanden wird darüber entscheiden. In Frankreich wird es mit dem im Mai gewählten Präsidenten Nicolas Sarkozy keine Volksabstimmung mehr geben. Damit geht eine Hoffnung in Erfüllung, die der Vizepräsident der EU-Kommission, Günter Verheugen, schon am Abend des gescheiterten französischen Referendums im Mai 2005 hegte: Ein Machtwechsel sollte die Grande Nation wieder auf Kurs bringen.

Der Name "EU-Verfassung" ist seit einem Monat Geschichte, eine gemeinsame Hymne und Fahne sind es auch. Grundlage für den Reformvertrag ist nicht mehr der Verfassungsvertrag, sondern sind die bestehenden Verträge über die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft. Dennoch enthält der Reformvertrag die Kernelemente des gescheiterten Verfassungsvertrages, die von Franzosen, Niederländern und vielen anderen, die nicht abstimmen durften, kritisiert wurden: Er sieht keine Sozialunion vor und hält stattdessen an der einseitigen, wirtschaftsliberalen Ausrichtung der alten Verfassung fest. Auch die ambitionierten Bestimmungen zur Militarisierung der Europäischen Union, wie zum Beispiel die berüchtigte Aufrüstungsverpflichtung, sollen übernommen werden. Gewaltenteilung, die Grundlage jedes demokratischen Gemeinwesens, soll es nach wie vor nicht geben. Von der groß angekündigten Beteiligung der Bürger an der Reform der EU-Verfassung kann auch keine Rede sein. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben sie ausgehandelt – ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Parlamente. Im Wesentlichen bleibt mit dem ersten Entwurf des Reformvertrages alles beim Alten.

Der Betrug an den Bürgern, die ja nicht wegen der Flagge mit den gelben Sternen und Beethovens Neunter "Non" und "Nee" zum Verfassungsvertrag gesagt haben, soll mit einigen Taschenspielertricks kaschiert werden. So ließ sich Nicolas Sarkozy als Sieger in Paris feiern, weil es ihm gelungen sei, den "freien und unverfälschten Wettbewerb" als Ziel der Union aus dem Vertrag zu streichen. Damit wollte er den Vorbehalten französischer Verfassungsgegner Rechnung tragen. Doch den freien Wettbewerb – und damit eine neoliberale wirtschaftliche Grundordnung - haben die Regierungschefs auf dem deutschen Abschlussgipfel im Juni noch in einem Zusatzprotokoll festgeschrieben. Darin heißt es, "dass zum Binnenmarkt ein System gehört, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt". Ohnehin sei der freie und unverfälschte Wettbewerb schon in zahlreichen Paragraphen des EG-Vertrages und durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes de facto als Ziel verankert, beruhigten deutsche Politiker ihre Freunde aus der Wirtschaft in einschlägigen Zeitungen.

Eine öffentliche Debatte über den Reformvertrag ist offensichtlich nicht erwünscht. Deshalb soll er nicht nur schnell zur Abstimmung gebracht werden, sondern er soll auch bewusst "unlesbar" gehalten werden. Das jedenfalls behauptet Guiliano Amato, der italienische Innenminister. Der Europapolitiker und frühere italienische Premierminister muss es wissen: Er führte während der sogenannten Nachdenkphase seit den gescheiterten Referenden eine Gruppe von sechszehn Politikern an, die den Auftrag hatte, eine vereinfachte Version des Verfassungsvertrages zu erarbeiten.

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