Autor Thema: Charta zum Schutz der Wissensallmende verabschiedet  (Gelesen 1135 mal)

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Charta zum Schutz der Wissensallmende verabschiedet
« am: 20 Oktober, 2005, 21:14 »
Eine internationale Initiative prominenter Forscher, Künstler und Experten stemmt sich im Interesse der Innovationskraft gegen die permanente Ausweitung des Systems geistigen Eigentums. Mit der so genannten Adelphi-Charta wollen die Fachleute der Politik einen Kriterienkatalog an die Hand geben, um einen weiteren Raubbau an der Wissensallmende beziehungsweise der Public Domain zu verhindern. Ohne die menschliche Fähigkeit, Ideen und Wissen zu generieren, "stagnieren Individuen und Gesellschaften", heißt es in dem Grundsatzpapier. Imagination und Kreativität würden aber auf dem freien Zugang zu und Nutzungsrecht an Informationen beruhen. Entgegen ihrer ursprünglichen Intention hätten sich die Rechte rund ums geistige Eigentum aber zu einer Blockade des Wissensaustauschs entwickelt, was ein Gegensteuern erfordere.

Die Charta ist das Ergebnis der Beratung einer Kommission, die bei der traditionsreichen, 1754 gegründeten britischen Royal Society for the Encouragement of Arts, Manufactures & Commerce (RSA) angesiedelt ist. Der Kommission gehören Bürgerrechtler wie Cory Doctorow von Electronic Frontier Foundation (EFF) genauso an wie der Nobelpreisträger und Genomforscher Sir John Sulston oder die US-amerikanischen Rechtsprofessoren James Boyle und Lawrence Lessig, die sich seit langem für einen geistigen Umweltschutz sowie alternative Urheberrechtsschutzsysteme wie Creative Commons stark machen. Mitglied der Kommission ist auch der brasilianische Kultusminister und Musiker Gilberto Gil, der mit für die Open-Source-Strategie seines Landes verantwortlich zeichnet.

"Die Expansion in der Weite, Tiefe und im Zeitraum des Rechts hat über die vergangenen 30 Jahre in ein Regime geistigen Eigentums gemündet, das sich radikal von modernen technologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Trends abgesondert hat", warnen die Experten in ihrem Dokument. "Das gefährdet die Kette an Kreativität und Innovation, von der wir und künftige Generationen abhängen." Tatsächlich scheint etwa mit der Verlängerung des Copyrights von 28 Jahren vor zwei Jahrhunderten auf inzwischen mehr als das Doppelte oder beispielsweise der Patentierung von Geschäftsmethoden und Ideen oder zahlreicher den Menschen betreffender, biotechnologischer Erfindungen die theoretisch angestrebte Balance im System geistiger und gewerblicher Schutzrechte längst verloren gegangen zu sein.

Gemäß der Adelphi-Charta hilft nur noch rasches Gegensteuern. So fordern die Spezialisten etwa ein Verbot der Ausweitung des geistigen Eigentums auf "abstrakte Ideen, Fakten oder Daten", obwohl die EU in diesem Bereich schon lange vorgeprescht ist mit ihrer Richtlinie zum Schutz von Datenbanken. Verhindern will die Kommission zudem den patentrechtlichen Monopolschutz für "mathematische Modelle, wissenschaftliche Theorien, Computercode, Lehrmethoden, Geschäftsprozesse sowie Methoden der medizinischen Diagnose, Therapie und Chirurgie". Auch Softwarepatente gehören allerdings in den USA bereits zum Alltag, sind aber heftig umstritten und stehen im Fokus einer geplanten Rechtsreform. In Europa werden Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" vergeben, auch wenn eine "Harmonisierung" des Systems über eine Richtlinie zunächst gescheitert ist.

Die Autoren des Papiers machen sich ferner stark für "verhältnismäßige" Schutzfristen im Urheber- und Patentrecht sowie für die gleichzeitige Förderung von zusätzlichen Innovationsanreizen mithilfe von Open-Source-Softwarelizenzen und "Open Access"-Initiativen für eine freie Nutzung wissenschaftlicher Literatur. In Entwicklungsländern müssten zudem die dortigen sozialen und ökonomischen Strukturen beim gewerblichen Rechtsschutz berücksichtigt werden. Regierungen legen die Advokaten des Allgemeinguts nahe, nicht länger in der Stärkung des geistigen Eigentums automatisch einen Gewinn zu sehen. Jede weitere Verschärfung in diesem Bereich bedürfe einer rigorosen Analyse und müsse öffentlich breit und transparent diskutiert werden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65113

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EFF mahnt mehr Engagement gegen Digital-TV-Kopierschutz an
« Antwort #1 am: 17 März, 2007, 18:27 »
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat bereits 2005 vor der Standardisierung des Content Protection Copyright Management (DVB-CPCM) durch das Digital Video Broadcasting Forum (DVB-Forum) gewarnt. Nun haben die Aktivisten der EFF ein Hintergrundpapier veröffentlicht, das noch einmal eindringlich vor den CPCM-Nachteilen warnt und die allgemeine gesetzliche Rückendeckung für digitale Rechteverwaltung (DRM) beklagt. Die Medienindustrie könne immer leichter und nach eigenem Gutdünken DRM-Techniken anwenden, deren Umgehung sogar für legale Zwecke verboten sei und zur Verfolgung durch staatliche Behörden führe.

In Bezug auf DVB-CPCM fürchtet die EFF, dass die Rechteinhaber Fakten schaffen, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit und unter Billigung des DVB Forum. Dort erfährt man zur Sache nur, dass DVB-CPCM zur Prüfung an das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) einreicht werden soll.

Die EFF mahnt ein stärkeres öffentliches Engagement gegen DVB-CPCM an, um die Einführung der Technik zu verhindern, die auf Druck US-amerikanischer Medienkonzerne die Nutzungsmöglichkeiten digital ausgestrahlter Fernsehsendungen auch in Europa drastisch einschränken kann.

Quelle : www.heise.de

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EFF kämpft gegen Ausweitung des Urheberrechtsschutzes
« Antwort #2 am: 14 Januar, 2008, 17:58 »
Unterstützung von Beklagten im Fall Atlantic gegen Howell

Am vergangenen Freitag hat sich die Electronic Frontier Foundation im Fall Atlantic gegen Howell auf die Seite der Beklagten geschlagen. In einem Unterstützerbrief an das Gericht weist die EFF nachdrücklich darauf hin, dass es im amerikanischen Urheberrechtssystem keinen Tatbestand der "versuchten Verbreitung" von Kopien gibt.

Das Ehepaar Jeffrey und Pamela Howell wurde wie mehr als 20.000 andere US-Bürger von der Musikindustrie wegen illegaler Filesharing-Aktivitäten verklagt. Die Kläger werfen dem Ehepaar vor, ihre ausschließlichen Rechte zur Herstellung und Verbreitung von Kopien urheberrechtlich geschützter Musikstücke verletzt zu haben. Die Kläger von der Musikindustrie haben vor Gericht allerdings nur in elf Fällen nachgewiesen, dass die Howells tatsächlich Kopien hergestellt und verbreitet haben. Darüber hinaus argumentieren sie, dass allein das Speichern von Musikstücken in einem "Shared Folder" ausreichend sei, um ihre Exklusivrechte zu verletzen. In ihrem Unterstützerbrief für die Beklagten weist die EFF dieses Argument strikt zurück.

Unter Verweis auf eine ganze Reihe teils hochkarätiger Präzedenzfälle legt die EFF ausführlich dar, dass das bloße Angebot, nicht autorisierte Kopien herzustellen, keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Von besonderer Bedeutung seien in diesem Zusammenhang die beiden Fälle RIAA gegen Bertelsmann (Napster) und Perfect 10 gegen Google und Amazon.

In beiden Fällen hatten Gerichte das Argument der Kläger zurückgewiesen, dass auch Beihilfe- oder Vorbereitungshandlungen eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des Gesetzes darstellen. Trotzdem, so die EFF, beharrten die Kläger im vorliegenden Fall darauf, dass "zur Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts keinesfalls eine vollständige Übertragung des betroffenen Werkes stattgefunden haben muss". Das Angebot, bei Bedarf eine Kopie auszuliefern, sei allein schon ausreichend, um das Verbreitungsrecht zu verletzen.

Die EFF fordert das Gericht nachdrücklich dazu auf, die Wortklauberei der Kläger zurückzuweisen. Wenn die Kläger den Beklagten nicht nachweisen könnten, dass diese die Rechte der Kläger verletzt haben, so sei das nicht Schuld der Beklagten. Vielmehr resultierten die Probleme der Kläger aus dem Design der Filesharing-Software KaZaA. Wenn die Kläger trotz der Schwierigkeiten Prozesse gegen Privatpersonen anstrengten, seien sie auch für die saubere Beweisführung verantwortlich. Der Versuch, den Wortlaut des Urheberrechtsgesetzes neu zu definieren, kann und darf in den Augen der EFF die Beweisführung nicht ersetzen: "Aus den oben dargelegten Gründen sollte dieses Gericht den Versuch der Kläger, das Verbreitungsrecht... radikal auszuweiten... zurückweisen", so die EFF.

Quelle : www.golem.de

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EFF warnt: Musikindustrie will EU-Schutzfristen verlängern
« Antwort #3 am: 21 Januar, 2008, 16:18 »
Bericht an das EU-Parlament soll ergänzt werden

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnt davor, dass die Musikindustrie einen weiteren Vorstoß unternommen hat, um das Urheberrecht zu ihren Gunsten umschreiben zu lassen. Nachdem im Dezember 2007 die Zwangsfilterung durch Internetprovider vorgeschlagen wurde, sollen jetzt die Schutzfristen für Musikaufnahmen verlängert werden.
Im Auftrag des EU-Parlaments wird seit vergangenem Jahr unter Leitung des französischen Sozialisten Guy Bono ein Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft ("Cultural Industries") erarbeitet. Der Bericht wird zwar nicht unmittelbar Rechtswirkung entfalten wie etwa eine EU-Richtlinie, aber für die kommenden Jahre wird durch den Bericht die große Linie für die EU-Politik im Bereich der Kreativwirtschaft vorgegeben werden.

Die Musikindustrie bemüht sich aktiv darum, ihre Ziele im Bono-Bericht unterzubringen. So lancierte sie im Dezember 2007 ein Positionspapier mit "technischen Optionen zur Bekämpfung von Online-Urheberrechtsverstößen bei ISPs". Das nahm der konservative britische Abgeordnete Christopher Heaton-Harris zum Anlass, um einen entsprechenden Paragrafen zur "Kooperation der Internetprovider im Kampf gegen die Internetpiraterie" für den Bericht zu formulieren. Sein Entwurf wurde inzwischen zumindest vorläufig zurückgezogen.

Am 18. Januar 2009 teilte Danny O'Brien von der EFF in einem Blog-Eintrag mit, dass es der Musikindustrie gelungen sei, ihren Wunsch nach einer Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen als Änderungswunsch für den Berichtsentwurf zu platzieren.

Der von Guy Bono eingebrachte Entwurf für die entsprechende Formulierung liest sich so: "Die Kommission wird aufgefordert, einen Entwurf für eine Richtlinie vorzulegen um Künstler zu schützen, die damit rechnen müssen, dass ihre Werke während ihrer Lebenszeit in die Public Domain fallen. Dabei soll die Kommission den Wettbewerbsnachteil des geringeren europäischen Schutzes gegenüber den USA berücksichtigen."


In Anbetracht nicht unerheblicher Widerstände in einzelnen EU-Staaten gegen eine Fristverlängerung sollen also EU-Parlament und EU-Kommission der Musikindustrie zur Seite stehen. In Deutschland kämpft die für eine Schutzdauer von 95 Jahren. In Deutschland wie in den meisten EU-Staaten sind die Leistungsschutzrechte an Musikaufnahmen 50 Jahre lang nach Erscheinen geschützt.

Plattenfirma und Sänger oder Sängerin haben also 50 Jahre Zeit, mit dem Verkauf der Aufnahmen Geld zu verdienen. Mit dem drohenden Auslaufen des Schutzes für frühe Aufnahmen von Künstlern wie Cliff Richard, den Beatles und Rolling Stones oder auch Udo Jürgens riefen die Künstler und ihre Plattenfirmen lautstark nach einer Verlängerung der Schutzfristen, möglichst auf 95 Jahre.

Im Jahr 2006 hatte der Gowers-Report in England eine solche Verlängerung als ökonomisch ungerechtfertigt abgelehnt, was zu Protesten von Musikern und Plattenfirmen führte. Die britische Regierung folgte den Empfehlungen des Reports und verweigerte entgegen der Empfehlung des parlamentarischen Kulturausschusses eine Verlängerung der Schutzfristen.

Der Vorsitzende des britischen Verbandes der Musikindustrie (BPI), Geoff Taylor, kündigte damals an, sich mit der Zurückweisung durch die Regierung nicht zufrieden geben zu wollen: "Wir werden auf europäischer Ebene weiter für ein faires Urheberrecht kämpfen." Er hat anscheinend Wort gehalten.

Gegen eine Verlängerung der Schutzfristen plädierte unter anderem auch der US-Ökonom Hal R. Varian im Interview mit Golem.de: "Eine nachträgliche Verlängerung ist ganz sicher nicht sinnvoll. Was zählt, sind doch die Anreize zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Werk entsteht. Künstler wie Elvis oder die Beatles wussten doch damals nicht, wie viel Geld man mit ihrer Musik verdienen kann. Sie hatten damals aber ganz offenbar genug Anreize, Musik zu machen. Es ist nicht sinnvoll, diese Anreize im Nachhinein zu erhöhen." Zusammen mit weiteren namhaften Ökonomen wie Georg Akerlof, Kenneth Arrow, James M. Buchanan, Ronald Coase und Milton Friedman legte er in einer Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof der USA dar, dass eine Verlängerung des Urheberrechts um 20 Jahre den Wert der Rechte nur um 0,33 Prozent erhöht.

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Im EU-Rat ist der Vorstoß der tschechischen Präsidentschaft, die Schutzfristen für Musikkünstler auf 70 statt 95 Jahre auszudehnen, zunächst gescheitert. Ein entsprechender Kompromissvorschlag fand im Ausschuss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) am Freitagabend nicht die erforderlichen Stimmen der Regierungsabgesandten und Diplomaten. Vor allem die britische Musikindustrie hat das Platzen der Gespräche empört. Wie die Times und Branchenfachdienste berichten, fürchten die Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften nun lange Verzögerungen bei dem gesamten Vorhaben zur Copyright-Reform.

Die EU-Kommission schlug vor über einem Jahr vor, den Urheberrechtsschutz für europäische Sänger und Musiker von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Die Initiative stieß aber bei Bürgerrechtsorganisationen und Forschern auf heftige Proteste. Sie monierten, dass nur eine Handvoll Labels und ins Rentenalter kommende Popstars mit der Ausdehnung profitieren würde, während die Musikwirtschaft insgesamt Schaden nähme. Die Tschechen hatten darauf mit dem Kompromissvorschlag reagiert, die geplante Schutzfristenverlängerung etwas zurechtzustutzen. Zudem sollten der Ratspräsidentschaft zufolge nur Künstler von der Ausweitung profitieren, deren Werke zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Regelung bereits auf dem Markt waren. Vor allem die britische Regierung wollte aber sicherstellen, dass die Verlängerung auch für künftig geschaffene Musiktitel gelten würde.

Die Musicians Union Großbritanniens hat London nun aufgefordert, ihre "unterstützende Rhetorik mit konkreten Taten zu untermauern". Himmel und Erde müssten in Bewegung gesetzt werden, um eine Vereinbarung noch unter der gegenwärtigen, bis Juni dauernden Ratspräsidentschaft zu erzielen. Sonst müssten die Verhandlungen nach den Neuwahlen zum EU-Parlament im Sommer wohl ganz neu beginnen. Der für den Innovationsbereich zuständige britische Minister, John Denham, zeigte sich aber zuversichtlich, dass das vorläufige Aus für einen Kompromiss den gesamten Anlauf zum Erlieben bringen werde. Das britische Amt für geistiges Eigentum ("Intellectual Property Office") hatte zuvor die Ausdehnung auf 70 Jahre befürwortet. Dem für die Rechte an immateriellen Gütern direkt zuständigen Minister David Lamy sowie Kultusminister Andy Burnham geht diese Linie aber im Gegensatz zu Denham nicht weit genug. Sie wollen zudem auch nicht nur bereits bestehende Werke einbezogen wissen.

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Offline Jürgen

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Irgendwann muss auch in der Musik aus mindestens drei Gründen Schluss mit "Geistigem Eigentum" sein:

- Die Verwaltung und ggf. Prüfung der Rechte verschlingt Unsummen, von denen nur ein Teil aus der Verwertung dieser finanziert wird. Es ist aber keine Kernaufgabe von Gesellschaft und Staat, dafür Sorge zu tragen, dass derjenige, der sich 'mal eine Melodei einfallen lässt, dafür und / oder auch nur für Ähnliches bis in die dritte Generation Tantiemen erzielt.
Der Komponist ist per se nicht wertvoller als der gemeine Schlosser, der selbst als abhängig Beschäftigter durchaus ebenfalls bemerkenswerte Dinge hinzubiegen versteht. Ganz selbstverständlich, ohne dass ein Hahn danach kräht...

- Eine Verwendung musikalischer Komponenten unter Einbringung erheblicher eigener Kreativität muss irgendwann auch abgabenfrei möglich werden, sonst droht eine echte Behinderung zukünftiger Komposition. Irgendwann sind nämlich z.B. praktisch alle möglichen erträglichen Walzer- oder Blues-Elemente bereits einmal verwendet worden, und das Rad müsste komplett neu erfunden werden, um überhaupt je weiter machen zu können. Das ist nicht der Sinn von Urheberrecht.
Ähnliches droht auch im Zusammenhang mit Betriebssystemen und Software. Fenster, Mauszeiger, Buttons, sowas muss zeitig Gemeingut werden oder am besten von vornherein sein, sonst wird ein ganzer Bereich menschlichen Schaffens monpolisiert...

- Immer mehr Inhalte gehen dem Zugriff der Öffentlichkeit verloren, z.B. weil eine Übertragung auf moderne Datenträger oder Formate unterbleibt, aus welchen Gründen auch immer. Dazu gehören nicht selten auch wahre Meisterwerke, deren (bisherige) Verbreitung erhebliche Einflüsse auf Kultur und Zivilisation ausgeübt hat. Ohne diese würde die Menschheit ärmer. Ähnlich dem Denkmalschutz muss daher dem Verschwinden ein Riegel vorgeschoben werden (können). So wie der Eigner eines denkmalgeschützten Gebäudes die Fassade künftig nicht vor der Allgemeinheit verstecken darf, hat m.e. diese irgendwann auch einen Anspruch auf Erhaltung musikalischer Werte. So wie es den Erben Mozarts (oder Spekulanten, die in solche Materialien "investiert" haben) nicht mehr zusteht, seine Werke zurückzuhalten oder vom Markt zu nehmen, muss das auch für Django Reinhard, Stones, Beatles & Co. gelten.

Gelten lassen könnte ich eine Vereinheitlichung der rein geistigen Schutzrechte über alle Bereiche von Kunst und Kultur, jedenfalls zugunsten der eigentlichen Schöpfer. Streng davon zu trennen wären aber auf jeden Fall solche Rechte, die an technischen Anteilen einer Veröffentlichung geltend gemacht werden, wie einer Zusammenstellung, Abmischung, Aufzeichnung, Dokumentation, Formatwandlung usw. Solche Rechte müssen unbedingt zeitlich deutlich enger gefasst werden. Und auf jeden Fall so gebündelt, dass sich der Anwender oder nächste Verwerter nicht mit einer Vielzahl von Stellen auseinandersetzen muss, die oft einander widersprechende Interessen vertreten. Die Rechte eines Vortragenden bzw. Darstellers sind irgendwo dazwischen anzusiedeln, sicherlich nachhaltiger als die von Vermarktern und Technikern, aber wohl kürzer als die der Schöpfer von Inhalten.

Kultur ist Menschenrecht, ihre Erzeugung, Verbreitung und Nutzung dürfen einfach nicht endlos allzu vielen unnötigen Beschränkungen unterworfen werden, bloss weil irgendwelche Geier und Spekulanten meinen, angeblich im Interesse der Schaffenden, ihre milliardenschweren Pründe bis in alle Zeiten sichern zu dürfen. Um nichts anderes geht's hier.

Man muss eben irgendwann "Happy Birthday" singen können, ohne weiterhin fettgefressene Heuschrecken und ihre Anwälte und Abmahner füttern zu müssen.   
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