Autor Thema: Millionen von Kreditkartendaten bei Aktion gegen Kinderpornografie überprüft  (Gelesen 1003 mal)

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Bei der Operation "Mikado" gegen Kinderpornografie haben Fahnder aller Landeskriminalämter unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt und des dortigen LKA im September 2006 bundesweit hunderte Wohnungen durchsucht. Um zuvor den 322 Beschuldigten auf die Spur zu kommen, haben die Ermittler mit Keditkartenfirmen kooperiert. Diese durchsuchten Transaktionen von Millionen von Kreditkarten nach Suchkriterien wie bestimmte Geldsummen oder Stichwörtern. Ein Sprecher des LKA Sachsen-Anhalt bestätigte gegenüber heise online teilweise einen Bericht auf Spiegel online von heute. Ob tatsächlich wie berichtet 22 Millionen Kreditkarten überprüft wurden, mochte er nicht bestätigen, zumal die Daten nicht von den Ermittlern selbst überprüft wurden. Ihnen seien lediglich die Suchtreffer übergeben worden. Die Zahl 22 Millionen entspreche dem Stand von 2005.

Laut Spiegel online hatte eine Strafanzeige aus der Bevölkerung die Fahnder der Zentralstelle gegen Kinderpornografie in Halle zu einer einschlägigen Site im Internet geführt. Um den Kunden dieser Website auf die Spur zu kommen, seien die Kreditkartenfirmen gebeten worden, zu überprüfen, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen worden ist. Sämtliche Unternehmen der Kreditkartenwirtschaft hätten offenbar mit der Polizei kooperiert. Die Überprüfung einzelner Kreditkarten sei bei der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet üblich, doch die bundesweite Überprüfung sämtlicher Kreditkarten ein Novum, zitiert der Bericht einen "erfahrenen Ermittler".

Die Polizei in Sachsen-Anhalt trat im Jahr 2003 mit der "Operation Marcy" in Erscheinung. Sie war bis dahin die größte Aktion gegen die internationale Kinderpornografie-Szene. Dabei wurden insgesamt 530 Bundesbürger des Besitzes oder des Verbreitens von kinderpornografischen Schriften verdächtigt. Weltweit waren von den Ermittlungen in 166 Ländern rund 26.500 tatverdächtige Internet-Nutzer betroffen. Genaueres zu der jüngsten Operation will das sachsen-anhaltische Justizministerium morgen auf einer Pressekonferenz bekannt geben.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer: Weitergabe von Kreditkarten-Daten rechtens
« Antwort #1 am: 09 Januar, 2007, 18:49 »
Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Das erklärte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thilo Weichert, vor dem Hintergrund eines spektakulären Schlags deutscher Fahnder gegen die Kinderporno-Szene im Internet. Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler Daten von Kreditkartenkunden zur Verfügung gestellt, die im Sommer 2006 eine bestimmte Summe auf ein verdächtiges Konto gezahlt hatten. "Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte Weichert.

"Es gibt aber eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei denen die Staatsanwaltschaften auch im Kredit- und Finanzdienstleistungsbereich auf Daten zugreifen, was hoch problematisch ist", betonte Weichert. Hierzu gehöre unter anderem die klassische Rasterfahndung. "Dabei wird nicht nur nach positiven Merkmalen gesucht, die auf einen Verdächtigen hindeuten, sondern auch nach Merkmalen, bei denen man nur Vermutungen anstellen kann", sagte Weichert. Als ebenfalls sehr bedenklich bezeichnete der Datenschützer die Möglichkeit von Strafverfolgungs-, Finanz- und Sozialbehörden, bundesweit direkt auf alle Kontendaten sämtlicher Banken zuzugreifen.

Nach Auffassung von Weichert gibt es noch andere Formen von Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei bei Banken und Finanzdienstleistern, die man in Frage stellen könne. Dazu gehöre die so genannte Geldwäscheermittlungen. "Dabei werden die Banken aufgefordert, nach ganz bestimmten Merkmalen ausgesuchte Verhaltensweisen als Geldwäscheverdacht an die Polizeien weiter zu geben", so der Datenschützer.

Quelle : www.heise.de

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Anwaltverein kritisiert Überprüfung von Kreditkarten
« Antwort #2 am: 10 Januar, 2007, 09:00 »
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erhob massive Bedenken gegen die Überprüfung der Kreditkartendaten, die die Strafverfolger bei dem spektakulären Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet veranlasst hatten. DAV-Präsident Hartmut Kilger sagte laut dpa dem Reutlinger General-Anzeiger: "Die freiwillige Herausgabe derartiger Daten ist höchst bedenklich, denn im Grunde wird hier die Rasterfahndung einfach an Privatunternehmen outgesourct." Der DAV werde die juristischen Folgen der neuen Fahndungspraxis genau überprüfen.

Fahnder ließen bei den jüngsten Ermittlungserfolgen gegen deutsche Nutzer von Kinderpornografie im Internet systematisch die Daten von etwa 22 Millionen Kreditkarten durchsuchen. Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler auf Basis ihrer Angaben die Transaktionsdaten durchsucht und Daten von Kreditkartenkunden zur Verfügung gestellt, die im Sommer 2006 eine bestimmte Summe auf ein verdächtiges Konto gezahlt hatten. Die Ermittler hatten sich auf die deutschen Kunden einer offenbar aus dem Ausland operierenden Website mit kinderpornografischem Material konzentriert. Für einen 20 Tage gültigen Zugang zu der Website mussten 79,99 US-Dollar (rund 60 Euro) per Kreditkarte bezahlt werden. Die Fahnder übermittelten bestimmte Daten von Kartentransaktionen an die 14 Kreditkarten-Serviceunternehmen in Deutschland und erhielten von diesen eine Trefferliste.

Nach Ansicht von Datenschützern ist diese Vorgehensweise aber weitgehend unbedenklich: Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Auch die Ermittler selbst betonten, bei ihren Maßnahmen habe es sich nicht um eine Rasterfandung gehandelt. "Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", meinte dazu Thilo Weichert, Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein und Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).

Quelle : www.heise.de

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Rechtsanwalt klagt gegen Kreditkarten-Überprüfung
« Antwort #3 am: 10 Januar, 2007, 17:30 »
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter ergreift gegen die Überprüfung von zirka 22 Millionen Kreditkarten rechtliche Schritte. Fahnder ließen bei dem spektakulären Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet systematisch die Daten von etwa 22 Millionen Kreditkarten durchsuchen. Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler auf Basis ihrer Angaben die Transaktionsdaten durchsucht und Daten von Kreditkartenkunden zur Verfügung gestellt, die im Sommer 2006 eine bestimmte Summe auf ein verdächtiges Konto gezahlt hatten. In seinem Weblog veröffentlicht der Anwalt eine nun Klage vor dem Amtsgericht Halle, mit der er die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen lassen will.

Vetter lässt an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle kein gutes Haar. Für die Ermittlungsmaßnahme habe kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, da die Staatsanwaltschaft lediglich von der Existenz eines Kinderporno-Angebots erfahren habe. "Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet", schreibt der Anwalt. Die tatsächlichen Anhaltspunkte seien gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert worden.

Der Anwalt bemängelt in dem Schreiben, dass die Kreditkartenunternehmen von den Strafverfolgern falsch informiert wurden, um die Herausgabe der Daten zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft teilte den Unternehmen demnach mit, dass sie sich gegebenenfalls strafbar machten, wenn sie nicht mitwirkten. "Tatsächlich besteht die Verpflichtung zur Datenherausgabe nach § 98a StPO nur bei richterlicher Anordnung, die hier gar nicht eingeholt worden war", schreibt Vetter – Gefahr im Verzug habe ebenfalls nicht vorgelegen. Durch die rechtswidrige Inaussichtstellung eines Ermittlungsverfahrens habe die Staatsanwaltschaft die angeschriebenen Unternehmen unter Druck gesetzt.

Vetter widerspricht den Vertreter der Landesregierung Sachsen-Anhalts, der ermittelnden Staatsanwaltschaft Halle und des Landeskriminalamts, die erklärt hatten, die Aktion sei nicht mit einer Rasterfahnung zu vergleichen, da die Beamten keinen Zugriff auf alle Datensätze gehabt hätten. Vetter wertet den Sachverhalt anders: Auch wenn die Strafverfolger die Daten der Kreditkarteninhaber nicht selbst durchforsteten, hätten sich die betroffenen Unternehmen unter Handlungsdruck gesehen und so die geforderten Datensätze übergeben. Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Millionen Kreditkartenkunden sei grob unverhältnismäßig gewesen.

Im Gespräch mit heise online kritisiert der Anwalt die Selbstgefälligkeit der Staatsanwaltschaft: "Hier wurde unter Umgehung der Gerichte versucht Rechtsgeschichte zu schreiben." Es können nicht sein, dass sich normale Bürger bei einer Kreditkartenzahlung Gedanken machen müssten, ob sie damit eine Hausdurchsuchung riskieren.

Sollte Vetter mit seinem Antrag Erfolg haben, wird dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die mittlerweile eingeleiteten Verfahren gegen die 322 Beschuldigten haben: Die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob unrechtmäßig erworbene Beweismittel verwendet werden dürfen. In der Regel entschieden die Gerichte für das Verfolgungsinteresse des Staates, erklärt Vetter. "Dies kann aber kein Grund dafür sein, in diesem skandalösen Fall den Kopf in den Sand zu stecken." Sollte die Klage keinen Erfolg haben, überlegt Vetter, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Text der Klage steht frei auf der Homepage des Anwalts zur Verfügung. "Ich rufe nicht dazu auf, das Amtsgericht mit Klagen zu überschwemmen", sagt Vetter – wenn der eine oder andere Kunde den Schriftsatz jedoch gebrauchen könne, stehe ihm das frei.

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man kann das Recht auch zu tode schützen. Ich finde es gut was die in SachsenAnhalt gemacht haben um diese Dreckschweine zu erwischen.
Ob diese Wächter der privaten Rechte auch so umtriebig wären wenns ums Eigene geht. Einer der Typen soll Lehrer sein und die lieben Kleinen beim Sport gefilmt haben.  Wenn da das Töchtercen dabei ist sieht die Welt ganz anders aus.
Ist ein heises Thema, aber wenn ich abwägen soll Opfer oder Täter, ist mir das Opfer lieber und wenn dabei ein paar Fachleute für Schmiergeld und Korruption zittern ists mir egal.
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man kann das Recht auch zu tode schützen. Ich finde es gut was die in SachsenAnhalt gemacht haben um diese Dreckschweine zu erwischen.
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Ein Überwachungsstaat findet immer mehr Täter ... eben auf Kosten der Freihheit.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die groß angelegte Auswertung von Kreditkartendaten bei Ermittlungen gegen die Kinderpornografie-Szene im Internet verteidigt. "Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg heute in Berlin. Ermittler waren jüngst anhand von Kreditkartendaten mehr als 300 Pädophilen auf die Spur gekommen. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass dieses Vorgehen gerichtlich überprüft wird.

Freiberg wies darauf hin, dass sich das Internet als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Ausübung schwerer Verbrechen entwickelt habe. "Ganze Deliktbereiche sind digitalisiert worden. Deshalb müssen den Strafverfolgungsbehörden auch angemessene Bekämpfungsmöglichkeiten eingeräumt werden."

Fahnder des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaft Halle hatten in den vergangenen Monaten bundesweit 322 Verdächtige ermittelt, die von einem illegalen Internetportal gegen Bezahlung Kinderpornos heruntergeladen haben sollen. Auf ihre Spur kamen sie bei der Überprüfung bestimmter Transaktionen von 20 Millionen Kreditkartenbesitzern.

Der Schlag gegen die Kinderpornografie-Szene beschäftigt jetzt das Amtsgericht Halle. Dort sind so genannte Anträge auf Feststellung eingegangen. Damit soll eine richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gefällt werden.

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