Autor Thema: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV  (Gelesen 2327 mal)

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Der Pay-TV-Markt in Europa steht vor einem Umbruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die nationalen Vermarktungsgrenzen und entschied, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen.

Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.
 
Eine Gutachterin des Gerichts hatte zuvor bereits empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang von Pay-TV-Übertragungen zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter. Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer aus Sicht des Ligaverbands nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08).
 
Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Murphys Anwalt hatte sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU gestützt. Dieser Einschätzung folgten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.

Bundesliga drohen massive finanzielle Konsequenzen

Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, nachdem die Richter in Luxemburg die Weichen für einen europaweiten Wettbewerb gestellt haben. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.
 
Die Entscheidung hat zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar "gefährliche Zeiten". Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.
 
Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform. Unklar sind derzeit die Folgen des Urteils auf andere Pay-TV-Angebote wie Spielfilme und Serien.

Konsequenzen für Spielfilme und Serien noch nicht absehbar
 
Das EU-Gericht schränkte ein, dass sich das Urteil nicht auf urheberrechtlich geschützte Inhalte anwenden lasse. Bei einzelnen Teile einer Übertragung wie beispielsweise der Hymne der Premier League handele es sich um geschützte Werke. Fußballspiele selbst stuften die Richter hingegen nicht als geschützte Werke ein.
 
In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste. Auch der Zugriff auf Spielfilme und andere Bezahlinhalte von attraktiven Konkurrenten aus dem deutschsprachigen Ausland könnte damit für die Kunden nur eingeschränkt geöffnet werden. Bislang waren über Zwischenhändler abgeschlossene Abos für Angebote von BSkyB, Canal Digitaal und anderen ausländische Bezahlplattformen generell in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt gewesen.
 
Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #1 am: 05 Oktober, 2011, 01:10 »
Anmerken möchte ich, dass die beklagte Wirtin das Urheberrecht bezüglich der Hymne nicht verletzt haben soll, weil sie zwar das Bild von Nova übertragen hat, aber den Ton vom britischen Radio.
Zumindest berichtete das eben die ARD.

Tatsächlich ist das Urheberrecht bei gewerblicher Übertragung etwas heikel, denn während dem private Nutzer nicht verboten werden kann, sich aus allgemein zugänglichen oder von ihm bezahlten Quellen zu informieren, ist doch die öffentliche Vorführung rechtlich anders zu bewerten.
Das kennen wir vom deutschen Anbieter. Der langt bei'm Einsatz in der Gastronomie richtig hin und stellt sogar noch weitere Bedingungen.
Fraglich wäre insofern eventuell gewesen, ob der Abovertrag mit Nova die Nutzung in der / einer Kneipe überhaupt zulässt.
Das war nun aber offenbar nicht Gegenstand des Verfahrens.

Auch wenn vielleicht die Exklusivität der PayTV-Anbieter fallen sollte, darf man sich allerdings nicht zu grosse Hoffnungen machen, man könnte fortan jeden Anbieter buchen.
Es ist natürlich nicht jeder Provider zu verpflichten, seine Dienste in jedem EU-Land anzubieten, oder gar in jedem Kabelnetz.
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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #2 am: 05 Oktober, 2011, 01:27 »
Ich würde zu gerne wissen, was jetzt Austria TV machen wird oder auch das Schweizer Fernsehen (wen ich mich recht erinnere, halten die sich auch an Entscheidungen des EuGH). Deren Preise sind ja bis jetzt einigermaßen kommod. Das könnte so manchen (nach erfolgter Kartenumstellung auch Austria TV) reizen, sich so ein Kärtchen zuzulegen.
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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #3 am: 05 Oktober, 2011, 01:58 »
Sowas meinte ich.

Allerdings müssten solche Anbieter auch die entsprechenden Senderechte erwerben, wenn sie in anderen Ländern vermarkten wollen.
Ja, wenn überhaupt...

So ist davon beim ORF wohl nicht auszugehen, auch weil, wenn ich das richtig entsinne, deren Karten mit ihren Fernsehgebühren verknüpft sind.

Sollten sich tatsächlich für die Nutzer zusätzliche Möglichkeiten ergeben, werden die Rechtevermarkter sofort versuchen, kräftige Aufschläge einzufordern, z.B. für ganz Europa statt für das jeweilige Land.
Und zumindest unsere ReGIERung wird, forciert durch die Fast.DreiZwei.Prozent.-Partei und die trauernden Kirch-Amigos, dabei eifrig mitmischen, schon um den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu schaden, insbesondere den kleineren und ärmeren.
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Das Pay-TV-Urteil des Europäischen Gerichtshofes erschüttert den Medienmarkt in Europa. Doch viele Folgen sind noch unklar. Dass der Spruch am Ende den Verbrauchern zugutekommt, ist aber eher unwahrscheinlich.

Darf sich der deutsche Fan auf geringere Kosten im Fußball im Pay-TV freuen?

Fußballfans können sich künftig den günstigsten Anbieter für ihr Bezahlfernsehen aussuchen und so Geld sparen. Der Zuschauer kann nach dem EuGH-Urteil legal Decoder von ausländischen TV-Anbietern nutzen. Die sind aber entweder - wie etwa Sky Österreich - ähnlich teuer wie in Deutschland oder zeigen nicht alle Spiele und haben keinen deutschen Kommentar. Beim Fußball verschmerzbar. Die Gebühren bei Sky Deutschland werden zunächst eher nicht sinken.

Wie wird das Urteil die anstehende TV-Rechtevergabe auf dem deutschen Markt beeinflussen?

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will ihre Rechte noch in diesem Jahr neu ausschreiben. Die Beteiligten werden die Spielregeln anpassen. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass die geplanten Pakete nicht mehr deutschlandweit, sondern europaweit angeboten werden. Der Käufer hätte dann die Möglichkeit, mit den erworbenen Lizenzen auch in anderen Ländern Kunden zu werben. Das könnte für Sky beispielsweise auf Mallorca interessant sein. In kleinen Märkten wie Luxemburg oder den baltischen Staaten dürfte sich das aber kaum lohnen.

Was bedeutet das Urteil für Pay-TV-Sender?

Zunächst scheint der Richterspruch ein Schlag für das Bezahlfernsehen zu sein. Auf jeden Fall wird es wohl zu einem schärferen Wettbewerb zwischen den Anbietern in Europa führen. Wie scharf der am Ende sein wird, ist aber offen, ebenso wie der Nutzen für die Kundschaft. Vor allem könnte das EuGH-Urteil die Position der größeren Sender gegenüber den Rechteverkäufern stärken.

Hat das Urteil Einfluss auf andere Sportarten oder die Vermarktung von Pay-TV-Rechte für Filme und Unterhaltung?

Das EU-Recht gilt grundsätzlich auch für andere Vereine und Verbände. Daher wirkt sich das Urteil auch auf andere Sportarten und auch für Filmrechte aus, in den laufenden Verträge sind die territorialen Einschränkungen unwirksam.

Welche Auswirkungen auf den britischen Fußball sind zu befürchten

In Großbritannien glauben Experten, dass das Urteil den Fußball in der Premier League massiv verändern kann. Die Fernseheinnahmen sind die Haupteinnahmequelle für die Vereine, die oft extrem hohe Ablösesummen und Spielergehälter bezahlen. Wenn die Bezahlsender aus Wettbewerbsgründen nicht mehr bereit sind, so viel wie bisher für die Übertragungsrechte hinzulegen, könnte sich das auch auf die finanzielle Potenz der Vereine auswirken. Der Medienexperte Tom Cannon von der Universität Liverpool glaubt, dass die Fußball-Ligen in Deutschland, Spanien und Italien von der Entscheidung profitieren können. "Spieler sind heute mobil", sagte er der BBC.

Wie werden Premier League und britische Bezahlsender reagieren?

Im Moment herrscht große Ratlosigkeit, Liga und Sender wollen sich das Urteil zunächst genau anschauen. Der britische Medienanwalt Daniel Geey glaubt, dass die Premier League ihren Rechteverkauf nun neu regeln wird. "Viel wird auf die Verhandlungen mit den Fernsehsendern ankommen und auf deren Bereitschaft, weiterhin die hohen Summen zu zahlen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er vermutet, dass Notfallpläne bereits in den Schubladen liegen. Möglich erscheint theoretisch auch ein pan-europäische Lösung, bei der die Sender international zusammenarbeiten.

Quelle: SAT + KABEL
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Offline Micke

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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #5 am: 05 Oktober, 2011, 12:16 »
Die Schweden hatten ähnliche "Probleme" mit ihren Karten und Senderechten usw.
Viele hatten ja ihre Boxen und Karten einfach mit ins südliche Ausland mitgenommen!

Das wurde damals schnell "gelöst" indem man die Ausleuchtzone des Satelliten auf den Norden Europas beschränkte...
...Klappe zu, Affe tot  :O
« Letzte Änderung: 05 Oktober, 2011, 12:35 von Micke »
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Offline ritschibie

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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #6 am: 05 Oktober, 2011, 12:43 »
Das wurde damals schnell "gelöst" indem man die Ausleuchtzone des Satelliten auf den Norden Europas beschränkte...
Das dürfte aber bei Astra 19,2 E schwer werden...da sitzt nicht nur SKY D drauf, auch DIGITAL+ (Spanien) ist dort beheimatet...
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Offline SiLæncer

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Trotz Urteils: DFB und UEFA bleiben Vermartung treu
« Antwort #7 am: 05 Oktober, 2011, 17:56 »
Die großen Agenturen grübeln und schweigen nach dem EuGH-Urteil zur Sportvermarktung. Der Deutsche Fußball-Bund zeigt sich hingegen unbeeindruckt und will die Rechte am DFB-Pokal wie geplant bald verkaufen. Und auch die Bundesligisten zeigen sich entspannt.

Der Sportrechte-Markt ist aufgeschreckt, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bleibt ruhig. Trotz des spektakulären EuGH-Urteils zur TV-Vermarktung wird der größte deutsche Sportverband die Rechte des DFB-Pokals vorerst nur für den deutschen Markt verkaufen. Es werde keine europaweit geltenden Rechte geben, sagte DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. "Wir werden die Rechte zunächst nur national vergeben", erklärte Niersbach. Der DFB-Pokal ist das erste große Sportrechte-Paket, das nach dem Richterspruch verkauft wird.

Die großen Sportvermarkter sind verunsichert und schweigen ebenso wie die meisten Fernsehsender zum Urteil des höchsten europäischen Gerichts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Laut Gericht sind Exklusivitätsrechte unzulässig, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.

Kein Kommentar heißt es beim internationalen Rechte-Vermarkter Sportfive oder bei der Agentur SportA, die für ARD und ZDF einkauft. Der DFB zeigt sich hingegen wenig beeindruckt und hält seinen Zeitplan aufrecht. Die nächsten Präsidiumssitzungen sind wie geplant am 14. Oktober und am 2. Dezember, und «in einer der beiden werden wir das absegnen", erklärte Niersbach. Auch DFB-Präsident Theo Zwanziger sieht die Entwicklung gelassen: "Das ist erst mal eine Sache der DFL. Wir wussten alle, dass die Entscheidung kommt. Deshalb ist es keine Überraschung. Die Auswirkungen sind nicht abzuschätzen, aber sicher lösbar. Das Urteil muss genau geprüft werden."

Hannover-96-Sportdirektor: "Nicht in Panik verfallen"

Der DFB hat die Pokal-Rechte für den Zeitraum von 2012 bis 2016 ausgeschrieben. Bislang übertragen ARD, ZDF und der Bezahlsender Sky den DFB-Pokal. Rund 50 Millionen beträgt der TV-Anteil an den Pokal-Einnahmen, weitere zehn Millionen kassiert der DFB durch Werbung. Weniger wird es wohl nicht werden. Für die Rechte im frei empfangbaren Fernsehen gilt die ARD als großer Favorit. Das ZDF hat sich nach dem Kauf der Champions League Zurückhaltung auferlegt, während Sat.1 mitgeboten hat.
 
Die Auslands-Rechte spielen bei der Pokal-Vermarktung für den DFB zunächst eine untergeordnete Rolle. "International sollen unsere Länderspiele und DFB-Pokal zusammen vergeben werden", sagte Niersbach. Wie das geschehe, sei "noch offen und zwar unabhängig von dem Urteil".
 
Für den deutschen Markt hat der DFB die Länderspiele im Mai für weitere vier Jahre bis 2016 an ARD und ZDF vergeben. Geschätzte 175 Millionen Euro bringt dem Verband das Rechte-Paket, zu dem auch die Begegnungen der Frauen-Nationalmannschaft, der Frauen-Bundesliga sowie der 3. Liga gehören. Probleme oder Einbußen bei der Auslandsvermarktung könnten angesichts dieser gewaltigen Einnahme verkraftet werden.
 
Wie der DFB demonstrieren auch die meisten Proficlubs Gelassenheit und sehen sich durch die Umwälzungen kaum betroffen. "Die Bundesliga ist von diesem Urteil kaum betroffen, sondern in erster Linie die Premier League", sagte Hans-Joachim Watzke, der Geschäftsführer von Borussia Dortmund. Beim FC Bayern München, dessen Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge im Vorfeld von "gefährlichen Zeiten" gesprochen hatte, mochte das Urteil niemand kommentieren.
 
"Wenn überhaupt, dann geht es um die Auslandsvermarktung, da nimmt die Bundesliga aber ohnehin nicht viel ein", sagte Watzke. Derzeit sind das rund 50 Millionen pro Saison, davon die Hälfte in Europa, während die Liga im Inland etwa 420 Millionen kassiert. "Wir werden sehen, dass in zwei, drei Jahren kein Verein aus der Bundesliga weniger Geld haben wird", prognostizierte der BVB-Geschäftsführer.
 
Hannovers-Sportdirektor Jörg Schmadtke erklärte: "Grundsätzlich ist es ratsam, nicht in Panik zu verfallen und das Urteil mit der entsprechenden Begründung sehr genau zu lesen." Der 96-Geschäftsführer erklärte: "Ich bin sicher, dass die DFL auch in diesem Fall die Interessen der Clubs mit großer Sorgfalt wahrnehmen wird." Die DFL will die Bundesligarechte Ende des Jahres ausschreiben und hat daher genügend Zeit, das EuGH-Urteil zu berücksichtigen.

Auch UEFA-Generalsekretär kritisiert EuGH-Urteil

 
Auch die Europäische Fußball-Union (UEFA) will den Verkauf ihrer Medien-Rechte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Sport-Vermarktung nicht ändern. "Wir glauben nicht, dass die Rechtsprechung große Auswirkungen auf die Art hat, wie wir unsere Rechte verkaufen", sagte UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino am Mittwoch in London. "Wir werden weiterhin unsere Rechte auf einer Land-für-Land-Basis anbieten, weil es das ist, was die Menschen wollen".
 
Der UEFA-Funktionär kritisierte zudem das höchste europäische Gericht. "Ich glaube nicht, dass das Urteil ein großes Problem für uns ist, aber natürlich sind wir darüber nicht glücklich. Da gibt es fundamentale Fehler", klagte er. "Wie kann man sagen, dass der Wert des englischen Fußballs in England der gleiche ist wie in Griechenland? Offensichtlich ist das nicht das Gleiche".
 
Die UEFA hält mit der Champions - und der Europa League, der Europameisterschaft und der künftig zentral vermarkteten EM-Qualifikation wichtige und hochwertige TV-Rechte. Vor allem bei den Clubwettbewerben spielt der Verkauf an Pay-TV-Anbieter eine wichtige Rolle.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Offline berti

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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #8 am: 05 Oktober, 2011, 20:20 »
wäre es nicht an der Zeit das ganze System mal zu erneuern? weg von den regionalen Rechten und hin zu auf Abonnentenzahlen basierende Rechten?
In etwa: Anbieter X hat soundsoviel verkaufte Abos, das ergibt eine Zahl x an abzudrückenden Tantiemen.

wo ist mein Denkfehler ?
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Offline moonchild

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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #9 am: 05 Oktober, 2011, 21:45 »
Denkfehler? ......zu viel Menschenliebe, zu grosses Sozialgefühl, fehlende Geldgier :)

Aber die Reklame könnte ein Problem sein. Produkte werden Europaweit unter unterschiedlichen Namen angeboten, z.B. Langnese Eis. Bekannte Personen bringen Produkte an den Mann/Frau, du kennst den spanischen "Deutschland sucht den Superstar"?

Offline ritschibie

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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #10 am: 06 Oktober, 2011, 00:31 »
@berti: Das würde vor allem kleine startup Pay-Sender am Anfang schützen. Ich spekuliere mal, dass nach Deinem Modell man auch PAY-TV in Luxemburg gründen könnte, da ja die Rechte nicht so immens teuer sein würden. Die würden anfangs wenig zahlen müssen (für Spiele,Film) und demgemäß auch recht wenig (im Vergleich) von den Abonnenten verlangen. Damit würden sie europaweit vor allem für ihre Fußball-Kanäle (Pakete) einen Abo-Schub bekommen, der natürlich im Folgejahr zu höheren Lizenzgebühren führen würde und à la longue zu einem Gebühren-Angleich im europaweiten Vergleich. Das Problem der Produkt-Werbung sehe ich auch (vor allem, wenn man bedenkt, wie wichtig Werbung für einen Sender wie SKY D geworden ist!), vertraue da aber auf die Findigkeit der Industrie!

Ich bin sowieso gespannt, ob sich auch nach dem jetzt geltenden Modell und der wettbewerbsrechtlichen Neuordnung die Abo-Gebühren wirklich (moderat) senken oder wieder so ein unsichtbarer Trust entsteht wie an den Tanksäulen: Es kann keine Abrede bewiesen werden, aber defacto findet sie statt.

edit: berti, wie würde denn in Deinem Modell die Preisfindung funktionieren? Würde der Markt das Regeln oder der Kulturbeauftragte für Europa? Ist mir gerade nur so eingefallen...
« Letzte Änderung: 06 Oktober, 2011, 00:42 von ritschibie »
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Offline Jürgen

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Re: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
« Antwort #11 am: 06 Oktober, 2011, 01:43 »
Das wurde damals schnell "gelöst" indem man die Ausleuchtzone des Satelliten auf den Norden Europas beschränkte...
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Das halte ich nicht für allzu schwierig.
Denkt einmal an die Grossbritannien-Beams auf Astra 28.2°Ost.
Damit werden gerade die freien Programme recht wirksam beschränkt.
In Hamburg geht's noch ganz gut, in Berlin kaum noch, und in Bayern brächte man wohl ein Radioteleskop...
Die dafür verwendeten Satelliten sind nicht so furchtbar ungewöhnlich, weshalb ich vermute, ein weiterer Teil der Astra-Flotte könnte bei Bedarf ganz ähnlich umgestellt werden.
Entsprechende steerable beams haben viele Vögel, es fragt sich nur, wieviele und welche Transponder darüber geführt werden können, ohne das ganze System neu koordinieren zu müssen.
Aber im Grunde würde es genügen, gewisse Portal-Kanäle regional einzugrenzen, um die darüber verlinkten Pakete unzugänglich zu machen.

Hinzu kommt, dass schon mindestens seit der DBox2 auch zertifizierte Receiver existieren, die über Modem- oder Netzwerk-Schnittstellen verfügen, über die weitere Restriktionen verwaltet werden könnten.
Natürlich hinter irgendeinem interaktiven Kokolores versteckt...

Wenn es die Provider wirklich wollen, finden sie diverse Wege, die Nutzung der Abos (wechselseitig heimlich abgestimmt) regional zu beschränken, notfalls über einen kartellartig neu definierten Standard, a la Dolphin 2.0 und HD--  ::)
Nur schlichte Verbote würden nicht greifen, aber technische Maßnahmen sehr wohl.
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000