Autor Thema: Musikindustrie diverses ...  (Gelesen 3163 mal)

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Musikindustrie diverses ...
« am: 24 Januar, 2007, 11:23 »
Mindestens einer der großen Vier soll MP3-Downloads planen

In Sachen DRM beginnt die Musikindustrie umzudenken. Einem Bericht der New York Times zufolge denkt mindestens eine der vier großen Plattenfirmen darüber nach, Musik-Downloads künftig ohne Kopierschutz anzubieten.

Die New York Times beruft sich auf Manager verschiedener Technikfirmen, die auf der Musik-Handelsmesse Midem sagten, dass mindestens eine der vier großen Plattenfirmen innerhalb der nächsten Monate Musik im MP3-Format zum Download anbieten werde.

Viele kleine Musik-Labels setzen schon heute auf MP3-Downloads, beispielsweise über eMusic. Gegenüber anderen Formaten hat MP3 vor allem den Vorteil, dass es praktisch von allen Plattformen und Endgeräten unterstützt wird. Erste Erfahrungen mit MP3-Downloads haben einige der großen Plattenfirmen bereits gesammelt, z.B. in Kooperation mit Yahoo.

Quelle : www.golem.de

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Musikindustrie geht gegen Betreiber von eDonkey-Servern vor
« Antwort #1 am: 13 Juli, 2007, 17:28 »
Die deutsche Musikindustrie vermeldete am heutigen Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe "in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden", teilte die deutsche Landesgruppe der IFPI mit (Az. 308 O 273/07). Diese Darstellung des Verbands verkürzt den Sachverhalt freilich erheblich. Tatsächlich wurde im Hamburger Fall dem Betreiber lediglich untersagt, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten.

Gleichlautende Beschlüsse haben der IFPI zufolge auch die Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf gegen Server-Betreiber erlassen. "Wir werden in Zukunft gegen jeden Betreiber von Tauschbörsen-Servern vorgehen, wenn dort illegale Angebote zu finden sind", kündigte Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände, heute an. Es sei "bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen."

Weil eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen. Laut Urteil hat der Server-Betreiber "willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt", ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein. Spätestens nach der Abmahnung der Rechteinhaber habe er demnach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehabt und hätte dann "wirksame Maßnahmen ergreifen" müssen, um diese künftig zu verhindern.

Gegenüber heise online erklärte IFPI-Sprecher Stefan Michalk, dass man nun insbesondere die Zugangsprovider in der Verantwortung sehe. Die juristischen Maßnahmen würden "nun in diese Richtung ausgebaut". Über die Störerhaftung könnte die Musikindustrie von Providern verlangen, den Zugang zu P2P-Angeboten technisch zu sperren. Entsprechende Bestrebungen von belgischen Urheberrechtsinhabern führten jüngst zu einem ersten juristischen Erfolg.

Quelle : www.heise.de

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Britische Musikindustrie greift Regierung an
« Antwort #2 am: 25 Juli, 2007, 13:33 »
Der Verband der britischen Musikindustrie BPI zeigt sich von der britischen Regierung enttäuscht. Diese hat sich dazu entschlossen, sich nicht bei der EU-Kommission für eine Verlängerung des Zeitraums, nach dem das Copyright abläuft, einzusetzen. Für Musikaufnahmen wollte die Branche diese Copyright-Frist von 50 auf mindestens 70 Jahren ab Datum der Veröffentlichung hochsetzen. Die Regierung handle entgegen einer Empfehlung des Ausschusss für Kultur, Medien und Sport des britischen Unterhauses und lasse die britischen Musiker im Stich, heißt es in einer BPI-Mitteilung.

BPI-Chef Geoff Taylor meint, die Regierung habe die Sicht der Künstler, Gewerkschaften, Manager, Plattenfirmen und schließlich des Ausschusses ignoriert. IFPI-Chef John Kennedy meint, den Künstlern würden ihre Werke genommen und die Plattenfirmen ihrer Investitionen beraubt. Die britische Musikindustrie will ihren Kampf für eine Verlängerung der Copyright-Fristen in Europa nun ohne Unterstützung der Regierung fortführen.

Das Culture, Media & Sport Select Committee hatte sich im Mai für eine Verlängerung der Frist ausgesprochen. Allein auf diese Empfehlung verweist die BPI. Allerdings hatte sich Ende vorigen Jahres das britische Schatzamt im Gowers-Bericht bereits gegen eine Verlängerung gewandt. Auf diesen bezieht sich das Ministerium für Kultur, Medien und Sport in einer Antwort (PDF-Datei) auf die Empfehlungen des Ausschusses. Es sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, in dieser Sache bei der EU-Kommission vorstellig zu werden.

Die Mehrheit der Künstler würde nicht von einer Verlängerung der Copyright-Frist profitieren, da sie Verträge mit Plattenfirmen haben, durch die sie Einnahmen an diese weiterleiten müssen, greift das Ministerium Argumente aus dem Gowers-Bericht auf. Eine Verlängerung hätte auch einen negativen Einfluss auf die Handelsbilanz und würde nicht zu neuen Werken anregen. Außerdem würden die Kosten der Verbraucher und der Wirtschaft insgesamt steigen, beispielsweise in jenen Branchen wie Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants, in denen Musik gespielt wird. Das Ungleichgewicht zu Ländern wie den USA, in denen eine Frist von 95 Jahren gilt, wiege nicht so schwer wie die negativen Auswirkungen für die britische Wirtschaft.

Die Copyright-Fristverlängerung wird von Musikern wie Cliff Richards gefordert. Dieser hatte argumentiert, auch wenn ab 2008 erste Copyrights für seine Hits ausliefen, sei er in der glücklichen Lage, mit späteren Erfolgen weiterhin Geld einnehmen zu können. Er wolle sich aber für Künstler wie Tommy Steele, Adam Faith und Lonnie Donegan sowie deren Nachkommen einsetzen, die es nicht auf so viele Hitparadenerfolge gebracht haben, und die demnächst nicht mehr von Veröffentlichungen ihrer Stücke profitieren würden.

In dieses Horn stößt auch Roger Daltrey von der Band The Who, dessen Copyrights für die ersten Veröffentlichungen in sieben Jahren auslaufen: "Tausende Musiker haben keine Altersabsicherung und sind von Tantiemen abhängig." Diese Menschen hätten die britische Musikindustrie zu einer der erfolgreichsten der Welt verholfen un das Leben der Menschen bereichert. "Sie fordern kein Almosen, sondern eine angemessene Entlohnung für ihre kreativen Anstrengungen."

In der Antwort auf den Ausschuss schreibt die britische Regierung auch, dass sie derzeit – entgegen Forderungen von Verbraucherschützern – keine Regulierung von Digital Rights Management erwäge. Die Technik noch in einem frühen Stadium, dem Markt müsse Zeit eingeräumt werden, sich zu entwickeln. Im Februar hatte die britische Regierung bereits ein DRM-Verbot abgelehnt.

Quelle : www.heise.de

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Midem: Die Musikindustrie ist tot, lang lebe die Musikindustrie
« Antwort #3 am: 26 Januar, 2008, 16:27 »
Die Musikindustrie 1.0 ist vorbei, man kann sagen, sie ist tot. Und jedes Unternehmen, das glaubt, es kann Business as usual machen, macht sich lächerlich." Das sagte der frühere EMI-Vizepräsident Ted Cohen, heute Chef der Beraterfirma TAG, zum Auftakt der weltgrößten Musikmesse Midem, die heute in Cannes mit der Technologie orientierten Midemnet startete. Dem diesjährigen Motto der Messe, "Music is (A) Live", gab Cohen damit eine besondere Note. Glaubt man Cohens Kommentar, muss sich die Branche neu erfinden. Den größten Werberummel veranstaltete passend dazu QTRAX, ein vor Jahren vor Klagedrohungen der Musikindustrie vom Markt geflüchteter P2P-Dienst, der jetzt mit rund 25 bis 30 Millionen lizensierten Songs aller großen Musiklabels an den Start gehen will. QTRAX setzt auf ein werbebasiertes Modell, bei dem Anzeigen mit Suche und Download verknüpft und darüber Lizenzgebühren errechnet werden.

"Es geht nicht mehr darum, Musik zu schützen, wir müssen Geld damit machen", beschrieb Cohen, den notwendigen Wandel.Vom Digital Rights Management haben sich die großen Firmen im vergangenen Jahr nach und nach verabschiedet. Cohens Plädoyer reichte aber noch weiter: "Es geht nicht darum, die Leute zu verklagen, sondern sie zu bedienen. "Es geht nicht um Umsatz pro verkaufter Einheit, sondern darum einen Anteil der Ausgaben für Musik zu bekommen. Musik ist auch nicht entwertet, sie wird neu bewertet," sagte er. Gebraucht werde die Musikindustrie, so seine Strategieempfehlung, künftig vor allem, um gute Musik für die Nutzer noch auffindbar zu machen. Das werde mit dem im Netz wachsenden Angebot immer schwieriger. Nutzer wollten nicht Hunderte von Songs durchsuchen, um die neuen Titel zu finden, die ihnen gefallen.


"Ich will auch nicht Empfehlungen für die Musik bekommen, von der ich schon wusste, dass sie mir gefällt Ich will Empfehlungen für die Musik, von der ich noch nicht wusste, dass sie mir gefallen würde." In dieser neuen "Filteraufgabe" sieht Cohen eine mögliche Aufgabe für die Musikindustrie. Dabei sind Partner wie QTRAX, der Midem-Dauersponsor Napster oder andere P2P-Dienste, die die Rechte bei den Labels einkaufen, sehr willkommen. Mit offensichtlicher Skepsis reagierte Cohen dagegen auf die Vorstellung, dass die großen Unternehmen auch beim Auffinden von Musik schon Konkurrenz haben, durch die Nutzer und die Technologie. Das vom Institut für Digitale Medientechnologie (IDMT) des Fraunhofer Institutes entwickelte Mufin-System, das die Suche ähnlicher Musik erlaubt, ist eine technische Möglichkeit, den eigenen Musikgeschmack zu bedienen.

"Man kann von einem Paradigmenwechsel sprechen," sagte MP3-Miterfinder und IDMT-Direktor Karlheinz Brandenburg bei der Midemnet. Bislang habe man sich darum gekümmert, Inhalte generell verfügbar zu machen und während an der Usability durchaus noch gearbeitet werden könne, konzentriere man sich jetzt in der Entwicklung eher darum, wie die Masse an Inhalten organisiert werden könne. An seinem Institut werde nach wie vor an der Verfeinerung der Musiksuche gearbeitet wird. Klarheit über die Beziehung zwischen mathematischer Repräsentation eines Musikstücks und dem Stil und der Anmutung der Musik könnten die Suche nach der Musik des eigenen Geschmacks künftig noch erleichtern. Cohen sagte demgegenüber, dass es ohne soziale Empfehlungssysteme nicht gehe.

Beklagt wurde bei der Midemnet einmal mehr das Problem, dass Musikportale sich durch ganze Dickichte von Lizenzierungspartnern schlagen müssen. Der Ruf nach einer Vereinfachung, wenn es schon mit einem One-Stop-Shop für den Einkauf der verschiedenen Rechte nicht funktioniert, ist unüberhörbar. Jonathan Benassaya, Direktor von Deezer, einem französischen Musikportal, beschrieb die Schwierigkeiten seines Portals mit den Verwertungsgesellschaften so: "Wir sind an einem Punkt, an dem wir zu gerne für die Künstler bezahlen würden, aber man lässt uns nicht". Fürs EMI-Repertoire etwa müsse er zu einer anderen Firma gehen als für andere Musikrepertoires, sagte Benassaya mit Blick auf die Struktur in Europa. Hier ist der Streit über die Zukunft der Verwertungsgesellschaften noch nicht zu Ende. "Muss ich erst tausende von Leuten einstellen, die sich ums Rechtegeschäft kümmern?", fragte Benassaya.

Ian Rogers, General Manager Music bei Yahoo, kritisierte die überzogenen Preisvorstellungen der Verhandlungspartner in der Musikindustrie: "Wenn wir in die Verhandlungen gehen, sehen die Leute, Yahoo und man sieht die Dollarzeichen in ihren Augen." Die Verhandlungspartner seien in ihren Forderungen unrealistisch. Für 70 Cent per Download seien die Labels gerne bereit zu lizenzieren, damit werde der Gesamtpreis aber zu hoch. Kompliziert wird das System übrigens durch die je nach Dienst - Download, Stream, Kombinationen - unterschiedliche Rechtesysteme greifen.

Alison Wenham, Präsident des Dachverbands der kleinen Labels, "Worldwide Independant Music" (WIN), kritisierte demgegenüber, dass sich die Portalanbieter gerne viel Zeit ließen mit dem Aushandeln der Deals. Eine rechtliche Regelung, von manchen heute in Cannes gefordert, sei daher keine Lösung. Wenhan fürchtet, dass unter dem Vorwand eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens die Preisverhandlungen ganz legal in die Länge gezogen werden könnten. Die Branche müsse das Problem selbst in den Griff bekommen, sagte sie und kritisierte, dass etwa Yahoo trotz des von WIN geschaffenen zentralen Lizenzierungsangebots über Merlin bislang nicht für die Indies bezahlt habe. Wenham sagte, eine gute Lösung der Rechtefrage, die Aufführungs- und Urheberrechte für global auftretende Diensteanbieter mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen abgilt, sei verflixt kompliziert. "Das bewegt sich wohl irgendwo zwischen Rocket Science und Alchemie," so Wenham. "Aber wir werden es schaffen."

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Midem: Französische Kulturministerin gegen globale Lizenz für Musik
« Antwort #4 am: 27 Januar, 2008, 18:33 »
Die französische Ministerin für Kultur und Kommunikation, Christine Albanel, hat einer globalen Lizenz für Musik im Internet erneut eine klare Absage erteilt. In ihrer Rede bei der Musikmesse Midem sagte Albanel in einer Antwort auf eine neue Initiative durch die Attali-Kommission: "Ich werde dem Präsidenten vorschlagen, diesen Vorschlag auf keinen Fall aufzugreifen." Attalis Vorschlag sei derzeit weder im Ministerium noch in den Verbänden ein Thema.

Den ersten Anlauf für eine solche globale Lizenz, deren Pauschalpreis von den Internet Service Providern mit dem Internetzugang in Rechnung gestellt werden soll, hatten die Rechteinhaber und einzelne Verwertungsgesellschaften verhindert. In einem neuen Bericht brachte im vergangenen Jahr der französische Intellektuelle Jacques Attali den Vorschlag wieder ins Gespräch.

Albanel sprach von zahlreichen rechtlichen und technischen Problemen mit einer solchen Lizenz, die praktisch die Rechte von Autoren und Musikern pauschal abgelten und dafür Filesharing legal machen würde. "Ich verweise im Gegenteil darauf, dass die Kulturschaffenden und die Internetunternehmen gerade dabei sind, eine Vielzahl neuer, innovativer Geschäftsmodelle zu etablieren, die allein auf vertraglichen Regelungen beruhen", konterte Albanel. Sie denke unter anderem an Angebote von Orange, Neuf Cegetel, Free oder auch an einige Download-Plattformen wie das französische Deezer.com.

Albanel präsentierte zur Midem-Eröffnung ihr Programm zur "Rettung der Musikindustrie und zur Förderung der Kulturindustrie, die durch Urheberrecht und verwandte Rechte abgedeckt ist". Präsident Nicolas Sarkozy habe ihr dazu einen Eilauftrag gegeben. Statt einer globalen Lizenz fasst die Ministerin andere Ziele ins Auge, zum Beispiel die Erleichterung des Zugangs zu vielen Werken im Internet bei gleichzeitiger Verfolgung der "Internetpiraterie", die laut der Ministerin weiter enorm zunehme. Albanel beschrieb unter anderem die praktische Arbeit der Autorité de regulation des mesures techniques (ARMT), der Behörde, die künftig auch "Raubkopierer" und die verfolgen soll, die "Piraterie" ermöglichen.

Diese Behörde soll "Piraten" eine persönliche Nachricht schicken. Wenn sie dennoch weitermachen, wird ihnen möglicherweise der Internetzugang gesperrt und verboten, sich erneut für einen Zugang zu registrieren, sagte Albanel. Die Behörde will die Ministerin neu getauft sehen auf den klangvollen Namen Haute Autorité pour la diffusion dess oeuvres et la et la protection des droit sur l'internet. Sie soll mit französischen ISPs kooperieren.

Albanels Aktionsplan sieht außerdem eine Konsolidierung der finanziellen Erträge der Künstler und der investierenden Unternehmen vor und die Förderung der kreativen Arbeit. Sie nannte auch neue Sätze für die Abgeltung der privaten Kopie im digitalen Bereich. Die Sätze müssten erhöht und weitere Hardware müsse einbezogen werden, etwa Mobiltelefone.

Bedeckt hielt sich die Ministerin auf die Frage, inwieweit Frankreich im Rahmen seiner Präsidentschaft für das französische Modell der Verfolgung illegalen Musikvertriebs werben will und inwieweit man den Vorschlag der EU-Kommission zur Filterung potenziell illegaler Inhalte voranbringen will. "Es wird noch einige Zeit dauern, bis unsere Lösung vollständig umgesetzt wird", sagte Albanel gegenüber heise online. Daher rechne sie nicht damit, dass die Ideen auf EU-Ebene bevorzugt verfolgt werden.

Quelle : www.heise.de

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Klage gegen Majorlabels wegen illegaler Preisabsprachen
« Antwort #5 am: 10 Januar, 2011, 22:01 »
Das U.S. Supreme Court hat heute entschieden, dass eine Klage gegen die vier Majorlabels wegen illegaler Preisabsprachen für Musik-Downloads durchgeführt werden darf. Das Verfahren könnte umfangreiche Folgen für die bisherige Preisgestaltung bei Musikdownload-Portalen haben.

Es dürfte der heißeste Prozess sein, den die US-Kreativwirtschaft seit geraumer Zeit erlebt hat. Eine Gruppe von Verbrauchern hat eine Sammelklage gegen die vier größten Musiklabels auf den Weg gebracht. Darin werden die Labels Sony, Warner, Universal sowie EMI illegaler Preisabsprachen bezichtigt. Bereits vor einem Jahrzehnt, als der erste Musikdownload-Store online ging, sollen sich das Quartett abgesprochen haben. Ihre Einigung: Kein Track darf für weniger als 70 US-Cent verkauft werden.

Geraume Zeit war unklar, ob das Verfahren tatsächlich durchgeführt wird. Nun hat das U.S. Supreme Court jedoch seinen Segen erteilt. Aus den Reihen der Labels sowie der Recording Industry Association of America (RIAA) gibt es bisher wenig zu hören. Die gewohnt großen Töne sind verstummt. Zumindest berichtet dies das IT-Portal CNET.

Konkret geht es um Preisabsprachen, die mit MusicNet, dem ersten Musikdownload-Store, umgesetzt wurden. Während Warner und EMI auf MusicNet setzten, entwickelte Sony und Universal "Pressplay". Dabei handelte es sich jedoch nur vermeintlich um einen Konkurrenten. Wie die Sammelklage ausführt, hätten die vier Labels interne Absprachen über die Preise getroffen. Der Verbraucher sei dadurch deutlich benachteiligt gewesen. Um an Musik von allen Labels zu gelangen, wären Abonnements von MusicNet und Pressplay notwendig gewesen. Die durchschnittlichen Jahreskosten hierfür: 240 US-Dollar.

Die flexible Möglichkeit auf alternative Anbieter auszuweichen, war nicht gegeben. Eher im Gegenteil: Wollte einer der beiden Anbieter Verträge mit Dritten eingehen, drohten hohe Vertragsstrafen.

Dass im Falle von MusicNet und Pressplay nicht alles einwandfrei gewesen sein kann, will die Anklage auch durch andere Ermittlungen bestätigt wissen. So hat die Staatsanwaltschaft New York mehr als vier Jahre lang gegen die Labels ermittelt. Der Verdacht: illegale Preisabsprachen. Nachdem auch eine Befragung durch das Justizministerium zu keinem Ergebnis kam, schwanden auch die Chancen auf ein Verfahren.

Zumindest bis zur heutigen Entscheidung des U.S. Supreme Court.

Quelle : www.gulli.com

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