Autor Thema: Zwangsvollstreckungsrecht wird "modernisiert"  (Gelesen 657 mal)

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Zwangsvollstreckungsrecht wird "modernisiert"
« am: 19 Juni, 2009, 21:06 »
Der Bundestag hat am Freitag zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die nach Angaben des Justizministeriums das Zwangsvollstreckungsrecht "modernisieren". Im Rahmen des "Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" (PDF-Datei) wird Gerichtsvollziehern künftig die Möglichkeit eingeräumt, von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern einzuholen, damit vollstreckbare Zahlungsansprüche effektiver durchgesetzt werden können. Gerichtsvollzieher könnten "im Auftrag des Gläubigers künftig zum Beispiel herausfinden, wo der Schuldner Konten oder Depots führt", heißt es zur Erklärung. Durch Anfragen beim Rentenversicherungsträger könne der Gerichtsvollzieher zudem erfahren, ob und wo Arbeitsverhältnisse bestehen. Auch Daten über Fahrzeuge, für die Schuldner als Halter im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen sind, kann der Gerichtsvollzieher über das Kraftfahrtbundesamt abfragen.

Die bislang bei den jeweiligen Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse, in denen Schuldner eingetragen sind, die Eidesstattliche Versicherungen über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung Erzwingungshaft angeordnet wurde, werden laut Gesetzentwurf künftig in landesweite Internet-Register überführt. Die Einsicht in das von einem zentralen Vollstreckungsgericht zu verwaltende Register soll bei berechtigtem Interesse weiterhin öffentlich sein. "Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Vertragspartner verschaffen", heißt es beim Bundesjustizministerium. Welches Gericht die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts wahrzunehmen hat, bestimmen die Landesregierungen.

Zudem wird durch das "Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung" (PDF-Datei) die Versteigerung beweglicher Sachen (etwa Möbel oder elektronische Geräte) der Präsenzversteigerung vor Ort gleichgestellt und "als gesetzlicher Regelfall etabliert". Dadurch werde ein "anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren" ermöglicht, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf ergänze die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich werde. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion, oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auch die Verwertung von Fundsachen im Internet ermöglichen.

Quelle : www.heise.de

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Private Gerichtsvollzieher sollen Schulden eintreiben!
« Antwort #1 am: 06 Januar, 2010, 19:03 »
In Anbetracht der schlechten Finanzlage vieler Städte und Gemeinden schlug die Koalition eine Privatisierung der Gerichtsvollzieher vor. Eine große Menge sensibler Daten würde in diesem Fall Unternehmen überlassen. Datenschutz steht für sie aber nicht an erster Stelle.

Schuldner wie auch Gläubiger haben es schon oftmals am eigenen Leib erlebt, dass sich ihre Verfahren endlos in die Länge gezogen haben. Gerade in den größeren Städten werden sowohl die Richter als auch die Gerichtsvollzieher hoffnungslos mit Arbeit überfrachtet. Die Berliner Koalition plant eine Abhilfe, die komplett auf eigenes Risiko arbeiten soll. Man will die Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher auf selbstständig tätige Privatpersonen übertragen. Sie würden also für eine gewisse Zeitspanne ganz offiziell mit einem öffentlichen Amt "beliehen" werden, um für ihre Tätigkeit entsprechende Gebühren erheben zu können. Für eine Umsetzung dieses Vorhabens wäre aber auf breiter Basis die Unterstützung der Opposition nötig. Ohne eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag könnte man diese Gesetzesinitiative nicht in Kraft treten lassen. Auch der Bundesrat müsste dem Vorhaben zustimmen.

Die Zahl der insolventen Privathaushalte in Deutschland steigt weiter an. Gerade für Gläubiger wäre ein schlankeres Verfahren von Vorteil. Andererseits müssten die privaten Schuldeneintreiber von den Amtsgerichten mit allen dafür nötigen Daten ausgestattet werden. Nicht auszumalen, was passieren würde, könnte man diese Datensätze beispielsweise mit denen von größeren Inkassobüros oder anderen Institutionen verknüpfen. Die Piratenpartei mahnt: "Die schlechten Erfahrungen mit privaten Gebühreneintreibern der GEZ oder manchen Inkassounternehmen lassen befürchten, dass private Gerichtsvollzieher in erster Linie ihren Umsatz und damit ihre Kunden und nicht so sehr die Rechtslage im Blick behalten."

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hält die Aufgabenübertragung dem hingegen für überfällig.  "Bundesweit wird das Gerichtsvollzieherwesen mit rund 200 Millionen Euro im Jahr von den Ländern subventioniert. Das macht 40.000 Euro für jeden einzelnen Gerichtsvollzieher. Angesichts klammer Kassen müssen wir alle staatlichen Aufgaben auf den Prüfstand stellen. Allein in Niedersachsen könnten durch eine Übertragung auf Private jährlich gut 16 Millionen Euro gespart werden. Hinzu kämen bundesweit Umsatzsteuermehreinnahmen von 113 Millionen Euro", so Herr Busemann weiter.

Von Begeisterung kann man im Fall der Piratenpartei nicht gerade sprechen. Nico Kern dazu: "Die weitere McDonaldisierung des Justizapparates gilt es zu stoppen." Die Piratenpartei kritisiert vor allem, dass aus Sparzwängen heraus immer mehr Aufgaben in private Bereiche verlagert werden. "Während in marode Banken Milliarden gepumpt werden, weil diese vermeintlich systemrelevant sind, wird an originären Aufgaben des Staates ungeniert der Rotstift angesetzt. Der erneute Vorstoß aus den Reihen von CDU und FDP passt dabei ins Bild." Die Piraten hinterfragen auch, wann wohl die ersten privat geführten Gefängnisse betrieben oder Juristen auf freiberuflicher Basis Urteile als Richter fällen dürfen. Eine weitere Ausdehnung der Privatisierung auf andere Bereiche erscheint zumindest nicht unrealistisch.

Quelle : www.gulli.com

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